Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz
Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz
- 51 - Die Antragsgegnerin hat damit gedroht, .................................................................... .................................................................................................................................... Beglaubigte und einfache Abschrift anbei. 12) Zwei einfache Durchschriften anbei. Unterschrift der Antragstellerin RechtsanwältIn 13) Formulare und Bearbeitungshinweise erstellt von BIG e.V. Berlin
- 52 - Einzelne Hinweise zu Formular F6: Anm. 1 Das Verfahren gehört immer vor das Familiengericht (in dessen Gerichtsbezirk die gemeinsame Wohnung liegt). Der Antrag kann persönlich beim Gericht abgegeben, aber auch an das Gericht per Post geschickt werden. Ferner gibt es die Möglichkeit, den Antrag durch eine bei jedem Gericht befindliche Rechtsantragstelle aufnehmen zu lassen. Dort muss evtl. mit einer erheblichen Wartezeit gerechnet werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Antragstellerin den bereits ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei Gericht abgibt mit der Bitte um sofortige bzw. rasche Entscheidung. Sowohl bei der Antragstellung mit Hilfe der Rechtsantragstelle als auch bei Abgabe des ausgefüllten Antrags kann es sein, dass noch am Tag der Antragstellung ein richterlicher Beschluss ergeht. Der Richter oder die Richterin kann aber auch eine mündliche Verhandlung anberaumen, die dann voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen erfolgt. Für den Fall, dass noch am gleichen Tag ein Beschluss erlassen wird, muss mit einer Wartezeit von insgesamt bis zu acht Stunden gerechnet werden. Anm. 2 Die Anschrift der Antragstellerin kann gegenüber der Antragsgegnerin geheimgehalten werden, wenn durch ihn Gefahr für Leib oder Leben der Antragstellerin oder Kinder droht. Das Gericht muss auf die Notwendigkeit der Geheimhaltung hingewiesen werden. Die Geheimhaltung wird nur gewährt, wenn sich die Notwendigkeit anhand des Sachverhalts nachvollziehen lässt. Anm. 3 Bei den in den Formularen aufgeführten Antragsalternativen handelt es sich um Formulierungsvorschläge. Welche Anträge Sie ankreuzen, hängt davon ab, welches Ziel erreicht werden soll und ob der geschilderte Sachverhalt dies rechtfertigt. Es dürfen jeweils nur die durch die bisherigen Vorfälle gedeckten Anträge angekreuzt werden. Anm. 4 Bei Vorliegen eines entsprechenden Sachverhalts ist es sinnvoll, Anträge auf Schutzmöglichkeiten für die Antragstellerin gemäß § 1 GewSchG (F1) zu stellen. Nur bei diesen Schutzanordnungen ist eine Bestrafung der Täterin gemäß § 4 GewSchG gegeben, wenn sie gegen zivilgerichtliche Beschlüsse verstößt. Anm. 5 Ist die Antragstellerin finanziell nicht in der Lage, die Kosten des Verfahrens (vgl. hierzu unten die Anmerkung zu 13) zu tragen, muss sie den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen. Diesem Antrag ist ein amtliches Formular, die sogenannte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Das Formulare und Bearbeitungshinweise erstellt von BIG e.V. Berlin
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Einzelne Hinweise zu Formular F6:<br />
Anm. 1<br />
Das Verfahren gehört immer vor das Familiengericht (in dessen Gerichtsbezirk die<br />
gemeinsame Wohnung liegt).<br />
Der Antrag kann persönlich beim Gericht abgegeben, aber auch an das Gericht per<br />
Post geschickt werden. Ferner gibt es die Möglichkeit, den Antrag durch eine bei je<strong>dem</strong><br />
Gericht befindliche Rechtsantragstelle aufnehmen zu lassen. Dort muss evtl. mit<br />
einer erheblichen Wartezeit gerechnet werden.<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass die Antragstellerin den bereits ausgefüllten und unterschriebenen<br />
Antrag bei Gericht abgibt mit der Bitte um sofortige bzw. rasche Entscheidung.<br />
Sowohl bei der Antragstellung mit Hilfe der Rechtsantragstelle als auch bei<br />
Abgabe des ausgefüllten Antrags kann es sein, dass noch am Tag der Antragstellung<br />
ein richterlicher Beschluss ergeht. Der Richter oder die Richterin kann aber auch eine<br />
mündliche Verhandlung anberaumen, die dann voraussichtlich innerhalb der nächsten<br />
zwei bis drei Wochen erfolgt. Für den Fall, dass noch am gleichen Tag ein Beschluss<br />
erlassen wird, muss mit einer Wartezeit von insgesamt bis zu acht Stunden gerechnet<br />
werden.<br />
Anm. 2<br />
Die Anschrift der Antragstellerin kann gegenüber der Antragsgegnerin geheimgehalten<br />
werden, wenn durch ihn Gefahr für Leib oder Leben der Antragstellerin oder Kinder<br />
droht. Das Gericht muss auf die Notwendigkeit der Geheimhaltung hingewiesen werden.<br />
Die Geheimhaltung wird nur gewährt, wenn sich die Notwendigkeit anhand des<br />
Sachverhalts <strong>nach</strong>vollziehen lässt.<br />
Anm. 3<br />
Bei den in den Formularen aufgeführten Antragsalternativen handelt es sich um Formulierungsvorschläge.<br />
Welche Anträge Sie ankreuzen, hängt davon ab, welches Ziel<br />
erreicht werden soll und ob der geschilderte Sachverhalt dies rechtfertigt. Es dürfen<br />
jeweils nur die durch die bisherigen Vorfälle gedeckten Anträge angekreuzt werden.<br />
Anm. 4<br />
Bei Vorliegen eines entsprechenden Sachverhalts ist es sinnvoll, Anträge auf Schutzmöglichkeiten<br />
für die Antragstellerin gemäß § 1 GewSchG (F1) zu stellen. Nur bei diesen<br />
Schutzanordnungen ist eine Bestrafung der Täterin gemäß § 4 GewSchG gegeben,<br />
wenn sie gegen zivilgerichtliche Beschlüsse verstößt.<br />
Anm. 5<br />
Ist die Antragstellerin finanziell nicht in der Lage, die Kosten des Verfahrens (vgl. hierzu<br />
unten die Anmerkung zu 13) zu tragen, muss sie den Antrag auf Bewilligung von<br />
Prozesskostenhilfe stellen. Diesem Antrag ist ein amtliches Formular, die sogenannte<br />
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Das<br />
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