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Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz

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Kosten:<br />

Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entstehen Gerichtskosten<br />

und Anwaltsgebühren, die von der Höhe der Kaltmiete (dreifacher Wert) und vom Ablauf<br />

des Verfahrens abhängen.<br />

Welcher Ehegatte diese Kosten zu tragen hat, entscheidet das Gericht am Ende des<br />

gesamten Scheidungsverfahrens. In der Regel trägt jeder Ehegatte die eigenen Anwaltskosten<br />

und die Hälfte der Gerichtskosten.<br />

Ist der Frau Prozesskostenhilfe bewilligt, braucht sie keine Gerichtsgebühren zu entrichten<br />

und die Staatskasse übernimmt die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung.<br />

Formulare und Bearbeitungshinweise erstellt von BIG e.V. Berlin

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