Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz
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Kosten:<br />
Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entstehen Gerichtskosten<br />
und Anwaltsgebühren, die von der Höhe der Kaltmiete (dreifacher Wert) und vom Ablauf<br />
des Verfahrens abhängen.<br />
Welcher Ehegatte diese Kosten zu tragen hat, entscheidet das Gericht am Ende des<br />
gesamten Scheidungsverfahrens. In der Regel trägt jeder Ehegatte die eigenen Anwaltskosten<br />
und die Hälfte der Gerichtskosten.<br />
Ist der Frau Prozesskostenhilfe bewilligt, braucht sie keine Gerichtsgebühren zu entrichten<br />
und die Staatskasse übernimmt die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung.<br />
Formulare und Bearbeitungshinweise erstellt von BIG e.V. Berlin