Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz
Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz
- 23 - Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, die Antragstellerin Kinder zu demütigen und einzusperren. Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, mit der Antragstellerin in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Im Einzelnen wird dem Antragsgegner untersagt, a) die Antragstellerin anzurufen, b) die Antragstellerin anzusprechen, c) der Antragstellerin Faxe zu übermitteln, d) der Antragstellerin Telegramme zu übersenden, e) der Antragstellerin E-Mails zu senden, f) der Antragstellerin SMS zu senden. Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, sich der Wohnung/dem Arbeitsplatz/dem Wohnsitz ihrer Eltern/Verwandten/Freunde der Antragstellerin in .................... auf eine Entfernung von .... Metern zu nähern. Dies gilt auch für folgende Orte: 6) ...................................................................................................................... Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, das Haus, in dem sich die Wohnung der Antragstellerin befindet, zu betreten oder sich auf der Straße vor dem Haus/gegenüber dem Grundstück aufzuhalten. Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, das Haus..........................., in dem sich die Kindertagesstätte ..................................................................................................................... des/der Kindes/Kinder befindet, zu betreten oder auf der Straße ....................................................., vor dem Haus ...................... zu warten. Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, sich der Antragstellerin und/oder den Kindern außerhalb der Wohnung auf eine Entfernung von ... Metern zu nähern, sie auf der Straße anzusprechen, ihnen zu folgen, ihnen hinterherzurufen. Sollte es zu zufälligen Begegnungen kommen, so hat der Antragsgegner sofort den festgelegten Abstand herzustellen und einzuhalten. Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese einstweilige Anordnung die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder sogleich Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. Des Weiteren wird beantragt, der Antragstellerin unter Beiordnung der RA’in/des RA ........................................................... Prozesskostenhilfe zu bewilligen. 7) Formulare und Bearbeitungshinweise erstellt von BIG e.V. Berlin
- 24 - Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen (Einkommen, Belastungen wie Miete, Versicherungen etc.) ist beigefügt. Begründung: Bei den Parteien handelt es sich um Eheleute, die seit dem ..................................... getrennt leben. Ein Scheidungsverfahren ist ab dem ............................. unter dem Az. .... . ........../.. anhängig. Seit dem ................................. ist die Antragstellerin massiven Übergriffen seitens des Antragsgegners ausgesetzt. Der Antragsgegner hat die Antragstellerin geschlagen beschimpft beleidigt mit dem Tode bedroht eingesperrt ................................................................................................................................... Auch die räumliche Trennung hat hieran nichts geändert. Die Antragstellerin ist weiterhin ganz massiven Beeinträchtigungen ausgesetzt. Die Antragstellerin schildert die erlittenen Verletzungen/Beeinträchtigungen und den ausführliche Geschehensablauf wie folgt: 8) Zeit ............................................................................................................................. .................................................................................................................................... .................................................................................................................................... Ort ............................................................................................................................. .................................................................................................................................... .................................................................................................................................... Folgen der Tat ............................................................................................................ .................................................................................................................................... .................................................................................................................................... .................................................................................................................................... .................................................................................................................................... Formulare und Bearbeitungshinweise erstellt von BIG e.V. Berlin
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Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, die<br />
Antragstellerin<br />
Kinder<br />
zu <strong>dem</strong>ütigen und einzusperren.<br />
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Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, mit der Antragstellerin in irgendeiner<br />
Form Kontakt aufzunehmen, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.<br />
Im Einzelnen wird <strong>dem</strong> Antragsgegner untersagt,<br />
a) die Antragstellerin anzurufen,<br />
b) die Antragstellerin anzusprechen,<br />
c) der Antragstellerin Faxe zu übermitteln,<br />
d) der Antragstellerin Telegramme zu übersenden,<br />
e) der Antragstellerin E-Mails zu senden,<br />
f) der Antragstellerin SMS zu senden.<br />
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Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, sich der Wohnung/<strong>dem</strong> Arbeitsplatz/<strong>dem</strong><br />
Wohnsitz ihrer Eltern/Verwandten/Freunde der Antragstellerin in<br />
.................... auf eine Entfernung von .... Metern zu nähern.<br />
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Dies gilt auch für folgende Orte: 6)<br />
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Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, das Haus, in <strong>dem</strong> sich die Wohnung<br />
der Antragstellerin befindet, zu betreten oder sich auf der Straße vor<br />
<strong>dem</strong> Haus/gegenüber <strong>dem</strong> Grundstück aufzuhalten.<br />
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Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, das Haus..........................., in<br />
<strong>dem</strong> sich<br />
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die Kindertagesstätte<br />
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des/der Kindes/Kinder befindet, zu betreten oder auf der Straße<br />
....................................................., vor <strong>dem</strong> Haus ...................... zu warten.<br />
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Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, sich der Antragstellerin und/oder<br />
den Kindern außerhalb der Wohnung auf eine Entfernung von ... Metern zu<br />
nähern, sie auf der Straße anzusprechen, ihnen zu folgen, ihnen hinterherzurufen.<br />
Sollte es zu zufälligen Begegnungen kommen, so hat der Antragsgegner<br />
sofort den festgelegten Abstand herzustellen und einzuhalten.<br />
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Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese<br />
einstweilige Anordnung die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu<br />
250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden<br />
kann, Ordnungshaft oder sogleich Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.<br />
Des Weiteren wird beantragt,<br />
der Antragstellerin<br />
unter Beiordnung der RA’in/des RA ...........................................................<br />
Prozesskostenhilfe zu bewilligen. 7)<br />
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