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Mieter - Altstadtverein St. Michael Bürgervereinigung Fürth eV

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<strong>Bürgervereinigung</strong> Altstadtviertel <strong>St</strong>. <strong>Michael</strong> <strong>Fürth</strong> e. V,<br />

M I E T V E R T R A G<br />

z w i s c h e n<br />

der <strong>Bürgervereinigung</strong> Altstadtviertel <strong>St</strong>. <strong>Michael</strong> <strong>Fürth</strong> e. V,<br />

Galerie in der Freibank,<br />

Waagplatz 2, 90762 <strong>Fürth</strong>,<br />

vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Thomas Werner<br />

- Vermieter -<br />

u n d<br />

Name:<br />

…………………………………………………………………………………..…<br />

Adresse:<br />

…………………………………………………………………………………….<br />

- <strong>Mieter</strong> –<br />

§ 1 Mietgegenstand<br />

Der Vermieter vermietet an den <strong>Mieter</strong> im Anwesen Waagplatz 2, 90762 <strong>Fürth</strong>, (Galerie in<br />

der Freibank) nachfolgende Räumlichkeiten:<br />

( ) Erdgeschoss Freibank<br />

( ) Obergeschoss Freibank ohne Lagerraum<br />

( ) Küche<br />

( ) Toilette


§ 2<br />

Der <strong>Mieter</strong> nutzt die unter § 1 angegebenen Räumlichkeiten für folgende Veranstaltungen<br />

…………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………...<br />

von ………………………………………………………………………………………………<br />

bis ……………………………………………………………………………………………….<br />

Die Räumlichkeiten dürfen nur zum vorgenannten Zweck und nur im Rahmen dieses<br />

Mietvertrages genutzt werden. Jede Untervermietung durch den <strong>Mieter</strong> ist ausgeschlossen.<br />

§ 3<br />

Der Mietzins beträgt ………………………………………… (siehe Nutzungsgebühren).<br />

Im Mietzins erhalten sind die Kosten für Wasser, Abwasser, <strong>St</strong>rom und Heizung.<br />

Die Reinigungskosten betragen 50,00 € und sind im Voraus zu begleichen.<br />

§ 4 Kaution<br />

Der <strong>Mieter</strong> hat eine Kaution in Höhe von …………………… vor Nutzung des Mietobjekts<br />

auf das Konto<br />

bei der ………………………………………..<br />

Kontonummer: ………………………………<br />

einzuzahlen.<br />

BLZ: ………………………………………..<br />

§ 5<br />

Nach Zahlung des Mietzinses / Kaution erhält der <strong>Mieter</strong> die Schlüssel.<br />

§ 6<br />

Der <strong>Mieter</strong> verpflichtet sich die Mietsache und die zur Benutzung bestimmten Räume und<br />

Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln.<br />

Der <strong>Mieter</strong> hat für eine ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache Sorge zu tragen (bei<br />

Eigenreinigung).<br />

§ 7<br />

Der <strong>Mieter</strong> haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzungen der dem <strong>Mieter</strong><br />

obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen<br />

oder andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt werden.<br />

2


Der <strong>Mieter</strong> übernimmt die Verkehrssicherungspflichten in den Mieträumen und stellt den<br />

Vermieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.<br />

Der <strong>Mieter</strong> übergibt dem Vermieter einen entsprechenden Versicherungsnachweis.<br />

§ 8<br />

Soweit der <strong>Mieter</strong> die Küche mitbenutzt, ist die Bestandsliste der Küche vor Benutzung des<br />

Mietobjekts abzuzeichnen.<br />

§ 9 Rückgabe der Mietsache<br />

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der <strong>Mieter</strong> die Mietsache ordnungsgemäß<br />

vollständig geräumt und gereinigt zurückzugeben. Ebenso sind die Schlüssel abzugeben.<br />

§ 10<br />

Soweit Geschirr oder sonstige Gegenstände durch Verschulden des <strong>Mieter</strong>s beschädigt, oder<br />

abhanden gekommen sind, hat er diese unverzüglich zu ersetzen.<br />

§ 11<br />

Der <strong>Mieter</strong> ist nicht berechtigt an den Fensterläden Plakate anzubringen.<br />

§ 12 Schriftform<br />

Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht zwischen den<br />

Parteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />

<strong>Fürth</strong>, den ……………..<br />

……………………………………………<br />

- <strong>Mieter</strong> –<br />

<strong>Fürth</strong>, den ……………..<br />

……………………………………………<br />

- Vermieter -<br />

- 1. Vorsitzender Herr Thomas Werner -<br />

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