duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf
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Die Zunahme von Verstößen gegen das Täuschungsverbot<br />
(§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch<br />
(LFGB)) durch Hersteller, Vertreiber<br />
und Importeure war bemerkenswert. Im Jahre<br />
2008 wurden insgesamt 314 (2007: 297) Bußgeldverfahren<br />
und 22 (2007: 48) Strafverfahren eingeleitet.<br />
Die Verfahren umfassten Mängel aus der Untersuchung<br />
von Lebensmitteln oder aus Betriebsüberprüfungen.<br />
Aufgrund der erheblichen Verstöße gegen<br />
das Verbot, Lebensmittel unter irreführender<br />
Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig<br />
in den Verkehr zu bringen, mussten in einigen<br />
Fällen Hersteller, Inverkehrbringer oder Importeure<br />
Produkte vom Markt nehmen.<br />
2007 2008<br />
Lebensmittelrechtliche Verfahren 1103 954<br />
eingeleitete Bußgeldverfahren (inkl. GKS*) 297 314<br />
Strafverfahren 48 22<br />
* GKS = Grenzkontrollstelle (widerrechtliche Einfuhr von Lebensmitteln)<br />
Im Mai 2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz<br />
(VIG) in Kraft. Danach haben Bürgerinnen und<br />
Bürger die Möglichkeit, mit schriftlichem Antrag an<br />
das Amt für Verbraucherschutz von der zuständigen<br />
Lebensmittelüberwachung Auskunft zu genau<br />
bezeichneten Produkten oder Betrieben zu erhalten.<br />
Nach Prüfung des Antrages auf Rechtmäßigkeit hat<br />
die Behörde im positiven Falle entsprechende Auskunft<br />
zu erteilen. Diese Auskunft beinhaltet zum<br />
Beispiel festgestellte Beanstandungen und ordnungsbehördliche<br />
Maßnahmen. Sie ist in den meisten Fällen<br />
gebührenpflichtig. Die Kosten können zwischen<br />
zehn bis 1.500 Euro betragen. Im Jahre 2008 gab es<br />
dazu sechs Nachfragen, die in Abstimmung mit dem<br />
Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
beantwortet wurden.<br />
Auch die Abrechnung der Kosten für die Untersuchung<br />
der amtlichen Proben der Kooperationspartner<br />
(Düsseldorf, Mettmann, Neuss, Mönchengladbach,<br />
Viersen) wird vom Team Verwaltung wahrgenommen.<br />
Qualitätsmanagementsysteme<br />
In der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind<br />
Qualitätsmanagementsysteme (QMS) heute unverzichtbar.<br />
Im Wesentlichen werden Arbeitsabläufe<br />
und Verfahren zur verbindlichen Anwendung<br />
beschrieben. QMS sind nach innen und nach außen<br />
gerichtet. Nach innen sollen sie sicherstellen, dass<br />
nach denselben Kriterien Betriebe kontrolliert, Proben<br />
untersucht und bewertet werden. Wesentliches<br />
Ziel ist dabei die kontinuierliche Verbesserung der<br />
Verfahren. Nach außen signalisieren Qualitätsmanagementsysteme<br />
Transparenz, Unabhängigkeit und<br />
Glaubwürdigkeit. Die Parameter werden in regelmäßigen<br />
Abständen durch externe Gutachter bestätigt<br />
und zertifiziert.<br />
Die Bereiche Lebensmittelüberwachung und Teile<br />
des Veterinärwesens wurden 2007 gemäß den Anforderungen<br />
der DIN EN ISO 9001:2000 erneut zertifiziert.<br />
Die Abteilung Chemische- und Lebensmitteluntersuchung<br />
ist seit November 1998 gemäß den<br />
Anforderungen der EN 45001 akkreditiert. 2003<br />
erfolgte die Re-Akkreditierung entsprechend der<br />
Nachfolgenorm DIN EN ISO/IEC 17025.<br />
AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 07