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duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

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Die Zunahme von Verstößen gegen das Täuschungsverbot<br />

(§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch<br />

(LFGB)) durch Hersteller, Vertreiber<br />

und Importeure war bemerkenswert. Im Jahre<br />

2008 wurden insgesamt 314 (2007: 297) Bußgeldverfahren<br />

und 22 (2007: 48) Strafverfahren eingeleitet.<br />

Die Verfahren umfassten Mängel aus der Untersuchung<br />

von Lebensmitteln oder aus Betriebsüberprüfungen.<br />

Aufgrund der erheblichen Verstöße gegen<br />

das Verbot, Lebensmittel unter irreführender<br />

Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig<br />

in den Verkehr zu bringen, mussten in einigen<br />

Fällen Hersteller, Inverkehrbringer oder Importeure<br />

Produkte vom Markt nehmen.<br />

2007 2008<br />

Lebensmittelrechtliche Verfahren 1103 954<br />

eingeleitete Bußgeldverfahren (inkl. GKS*) 297 314<br />

Strafverfahren 48 22<br />

* GKS = Grenzkontrollstelle (widerrechtliche Einfuhr von Lebensmitteln)<br />

Im Mai 2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz<br />

(VIG) in Kraft. Danach haben Bürgerinnen und<br />

Bürger die Möglichkeit, mit schriftlichem Antrag an<br />

das Amt für Verbraucherschutz von der zuständigen<br />

Lebensmittelüberwachung Auskunft zu genau<br />

bezeichneten Produkten oder Betrieben zu erhalten.<br />

Nach Prüfung des Antrages auf Rechtmäßigkeit hat<br />

die Behörde im positiven Falle entsprechende Auskunft<br />

zu erteilen. Diese Auskunft beinhaltet zum<br />

Beispiel festgestellte Beanstandungen und ordnungsbehördliche<br />

Maßnahmen. Sie ist in den meisten Fällen<br />

gebührenpflichtig. Die Kosten können zwischen<br />

zehn bis 1.500 Euro betragen. Im Jahre 2008 gab es<br />

dazu sechs Nachfragen, die in Abstimmung mit dem<br />

Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

beantwortet wurden.<br />

Auch die Abrechnung der Kosten für die Untersuchung<br />

der amtlichen Proben der Kooperationspartner<br />

(Düsseldorf, Mettmann, Neuss, Mönchengladbach,<br />

Viersen) wird vom Team Verwaltung wahrgenommen.<br />

Qualitätsmanagementsysteme<br />

In der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind<br />

Qualitätsmanagementsysteme (QMS) heute unverzichtbar.<br />

Im Wesentlichen werden Arbeitsabläufe<br />

und Verfahren zur verbindlichen Anwendung<br />

beschrieben. QMS sind nach innen und nach außen<br />

gerichtet. Nach innen sollen sie sicherstellen, dass<br />

nach denselben Kriterien Betriebe kontrolliert, Proben<br />

untersucht und bewertet werden. Wesentliches<br />

Ziel ist dabei die kontinuierliche Verbesserung der<br />

Verfahren. Nach außen signalisieren Qualitätsmanagementsysteme<br />

Transparenz, Unabhängigkeit und<br />

Glaubwürdigkeit. Die Parameter werden in regelmäßigen<br />

Abständen durch externe Gutachter bestätigt<br />

und zertifiziert.<br />

Die Bereiche Lebensmittelüberwachung und Teile<br />

des Veterinärwesens wurden 2007 gemäß den Anforderungen<br />

der DIN EN ISO 9001:2000 erneut zertifiziert.<br />

Die Abteilung Chemische- und Lebensmitteluntersuchung<br />

ist seit November 1998 gemäß den<br />

Anforderungen der EN 45001 akkreditiert. 2003<br />

erfolgte die Re-Akkreditierung entsprechend der<br />

Nachfolgenorm DIN EN ISO/IEC 17025.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 07

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