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duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

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5.3.2 Marktüberwachungsprogramm<br />

2008 „Marktüberwachung<br />

untersucht Spielzeuge“ (MauS)<br />

In der Vergangenheit kam es zu sehr vielen Rückrufaktionen<br />

von Kinderspielzeug. Betroffen waren insbesondere<br />

Produkte aus Asien. Viele Rückrufaktionen<br />

waren in der stofflichen Beschaffenheit der<br />

Spielzeuge begründet. Die gesetzlichen Anforderungen<br />

dafür sind in Deutschland geregelt im Geräteund<br />

Produktsicherheitsgesetz (GPSG), der Verordnung<br />

über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV),<br />

dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch<br />

(LFGB) und der Bedarfsgegenstände-Verordnung<br />

(BG-VO). Für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften<br />

sind in NRW derzeit unterschiedliche<br />

oberste Landesbehörden (Ministerium für Arbeit,<br />

Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen (MAGS) und das Ministerium für Umwelt<br />

und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)<br />

und deren nachgeordnete Behörden zuständig.<br />

5.3.3 Trinkgläser<br />

Trinkgläser zählen zu den Lebensmittelbedarfsgegenständen.<br />

Sie dürfen bei ihrem Gebrauch keine<br />

gesundheitsgefährdenden Stoffe auf Lebensmittel<br />

abgeben. Es wurden 42 Trinkgläser mit buntem<br />

Dekor oder Gold- oder Silberrand im Trinkrandbereich<br />

auf ihre Blei- und Cadmiumabgabe auf saure<br />

Lebensmittel untersucht. Cadmium zählt aufgrund<br />

seiner toxikokinetischen Eigenschaften zu den<br />

Kumulationsgiften. Blei als auch seine Verbindungen<br />

sind giftig mit dem wahrscheinlichen Risiko fruchtschädigender<br />

Wirkung. Als vertretbare Menge im<br />

Sinne einer EG-Verordnung sind Anteile von weniger<br />

als 2,0 Milligramm Blei bzw. 0,2 Milligramm<br />

Cadmium pro Trinkrand, die auf das Lebensmittel<br />

abgegeben werden, anzusehen. Sechs Gläser gaben<br />

zu hohe Gehalte an Blei und/oder Cadmium ab und<br />

durften somit nicht mehr in den Verkehr gebracht<br />

werden.<br />

Da das Thema in der Öffentlichkeit sehr angeregt<br />

diskutiert wurde, wurde das Marktüberwachungsprogramm<br />

„MauS“ in Zusammenarbeit des MAGS<br />

und des MUNLV und deren nachgeordneten Behörden<br />

landesweit angewand, um einen Überblick zu<br />

erhalten, wie sich die Situation bezüglich mechanischer<br />

und/oder chemischer Mängel bei Spielzeug im<br />

Jahr 2008 darstellt. Pro Regierungsbezirk wurden 30<br />

Proben Spielzeuge für Kinder unter 36 Monaten entnommen.<br />

Am Standort Düsseldorf wurden 20 Proben<br />

auf folgende Parameter untersucht:<br />

• Spielzeug aus Kunststoff insbesondere auf<br />

Weichmacher<br />

• Holzspielzeug auf Formaldehydabgabe<br />

• farbiges Spielzeug auf Schwermetallabgabe in der<br />

Farbe. Die Schwermetallabgabe wurde bestimmt,<br />

wenn sich ein Hinweis auf einen erhöhten Schwermetallgehalt<br />

durch das Screening mittels Röntgenfluoreszenzanalyse<br />

im CVUA OWL in Bielefeld<br />

ergeben hatte. Dies war bei drei Proben der Fall.<br />

Die Untersuchung auf Schwermetallabgabe ergab<br />

jedoch keinen erhöhten Befund.<br />

Keine der 20 Proben war zu beanstanden.<br />

In der Vorweihnachtszeit wurde auf der Basis aller<br />

Untersuchungsergebnisse eine gemeinsame Pressemitteilung<br />

von MAGS und MUNLV mit Empfehlungen<br />

zum Kauf von Spielzeug herausgegeben.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 39

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