duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf
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5.3.2 Marktüberwachungsprogramm<br />
2008 „Marktüberwachung<br />
untersucht Spielzeuge“ (MauS)<br />
In der Vergangenheit kam es zu sehr vielen Rückrufaktionen<br />
von Kinderspielzeug. Betroffen waren insbesondere<br />
Produkte aus Asien. Viele Rückrufaktionen<br />
waren in der stofflichen Beschaffenheit der<br />
Spielzeuge begründet. Die gesetzlichen Anforderungen<br />
dafür sind in Deutschland geregelt im Geräteund<br />
Produktsicherheitsgesetz (GPSG), der Verordnung<br />
über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV),<br />
dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch<br />
(LFGB) und der Bedarfsgegenstände-Verordnung<br />
(BG-VO). Für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften<br />
sind in NRW derzeit unterschiedliche<br />
oberste Landesbehörden (Ministerium für Arbeit,<br />
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen (MAGS) und das Ministerium für Umwelt<br />
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)<br />
und deren nachgeordnete Behörden zuständig.<br />
5.3.3 Trinkgläser<br />
Trinkgläser zählen zu den Lebensmittelbedarfsgegenständen.<br />
Sie dürfen bei ihrem Gebrauch keine<br />
gesundheitsgefährdenden Stoffe auf Lebensmittel<br />
abgeben. Es wurden 42 Trinkgläser mit buntem<br />
Dekor oder Gold- oder Silberrand im Trinkrandbereich<br />
auf ihre Blei- und Cadmiumabgabe auf saure<br />
Lebensmittel untersucht. Cadmium zählt aufgrund<br />
seiner toxikokinetischen Eigenschaften zu den<br />
Kumulationsgiften. Blei als auch seine Verbindungen<br />
sind giftig mit dem wahrscheinlichen Risiko fruchtschädigender<br />
Wirkung. Als vertretbare Menge im<br />
Sinne einer EG-Verordnung sind Anteile von weniger<br />
als 2,0 Milligramm Blei bzw. 0,2 Milligramm<br />
Cadmium pro Trinkrand, die auf das Lebensmittel<br />
abgegeben werden, anzusehen. Sechs Gläser gaben<br />
zu hohe Gehalte an Blei und/oder Cadmium ab und<br />
durften somit nicht mehr in den Verkehr gebracht<br />
werden.<br />
Da das Thema in der Öffentlichkeit sehr angeregt<br />
diskutiert wurde, wurde das Marktüberwachungsprogramm<br />
„MauS“ in Zusammenarbeit des MAGS<br />
und des MUNLV und deren nachgeordneten Behörden<br />
landesweit angewand, um einen Überblick zu<br />
erhalten, wie sich die Situation bezüglich mechanischer<br />
und/oder chemischer Mängel bei Spielzeug im<br />
Jahr 2008 darstellt. Pro Regierungsbezirk wurden 30<br />
Proben Spielzeuge für Kinder unter 36 Monaten entnommen.<br />
Am Standort Düsseldorf wurden 20 Proben<br />
auf folgende Parameter untersucht:<br />
• Spielzeug aus Kunststoff insbesondere auf<br />
Weichmacher<br />
• Holzspielzeug auf Formaldehydabgabe<br />
• farbiges Spielzeug auf Schwermetallabgabe in der<br />
Farbe. Die Schwermetallabgabe wurde bestimmt,<br />
wenn sich ein Hinweis auf einen erhöhten Schwermetallgehalt<br />
durch das Screening mittels Röntgenfluoreszenzanalyse<br />
im CVUA OWL in Bielefeld<br />
ergeben hatte. Dies war bei drei Proben der Fall.<br />
Die Untersuchung auf Schwermetallabgabe ergab<br />
jedoch keinen erhöhten Befund.<br />
Keine der 20 Proben war zu beanstanden.<br />
In der Vorweihnachtszeit wurde auf der Basis aller<br />
Untersuchungsergebnisse eine gemeinsame Pressemitteilung<br />
von MAGS und MUNLV mit Empfehlungen<br />
zum Kauf von Spielzeug herausgegeben.<br />
AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 39