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duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

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5.2.2 Dibutylphthalat in Nagellacken<br />

Der Einsatz von Weichmachern in Nagellacken<br />

bewirkt eine Elastizität der Lackschicht. Damit soll<br />

verhindert werden, dass der aufgetragene Nagellack<br />

zu schnell abblättert. Einer der früher am häufigsten<br />

eingesetzten Weichmacher war Dibutylphthalat<br />

(DBP). Seit Ende 2004 ist dieser Stoff aus toxikologischen<br />

Gründen in kosmetischen Mitteln verboten.<br />

Er ist nach dem Chemikalienrecht als fruchtschädigend<br />

und reproduktionstoxisch eingestuft. Eine<br />

Übergangsfrist ist Mitte 2005 abgelaufen.<br />

Die Kosmetik Messe „Beauty International Düsseldorf<br />

“ ist nach eigenen Angaben „die Nummer 1<br />

Messe für Kosmetik-, Nail- und Fußprofis“, die viele<br />

Inhaber von Kosmetikstudios zur Information und<br />

zum Einkauf nutzen. Im Jahre 2008 wurden an mehreren<br />

Verkaufsständen dieser Messe Nagellacke vorgefunden,<br />

bei denen Dibutylphthalat in der Liste der<br />

Bestandteile deklariert war. Die Verantwortlichen<br />

haben die Nagellacke umgehend aus dem Verkauf<br />

genommen.<br />

Auch in einem Düsseldorfer Nagelstudio wurden<br />

Nagellacke, bei denen Dibutylphthalat in der Liste<br />

der Bestandteile deklariert war, vorgefunden. Dort<br />

wurde die weitere Verwendung untersagt. Aus dem<br />

Einzelhandel, Drogerien und von ansässigen Herstellern<br />

wurden im Berichtsjahr 47 Nagellacke auf Dibutylphthalat<br />

untersucht. In fünf Nagellacken war noch<br />

immer Dibutylphthalat zu finden, was zu entsprechenden<br />

Beanstandungen gefuḧrt hat. Dibutylphthalat<br />

war in diesen Fällen in der Liste der Bestandteile<br />

nicht deklariert gewesen.<br />

Aus den durchgefuḧrten Untersuchungen und der<br />

Kontrollen ist erkennbar, dass noch immer dibutylphthalathaltige<br />

Nagellacke im Markt vorhanden<br />

sind. Sowohl im Handel als auch bei den Anwendern<br />

(Nagelstudios, Kosmetikstudios etc.) werden diesbezügliche<br />

Untersuchungen und Kontrollen auch weiterhin<br />

fortgefuḧrt.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 35

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