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duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

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Zusammensetzung der Permanent<br />

Make-up Farben<br />

Laut einer Abfrage, die in Zusammenarbeit mit dem<br />

Gesundheitsamt, das für die Hygiene in Kosmetikund<br />

Tattoostudios zuständig ist, stattgefunden hat,<br />

boten in Düsseldorf rund 20 Kosmetikstudios Permanent<br />

Make-up an. In diesen Studios wurden laut<br />

der Angabe der Kosmetikstudiobetreiber Mittel für<br />

Permanent Make-up unterschiedlicher Hersteller,<br />

Importeure oder Vertreiber verwendet.<br />

Nach Recherchen der Lebensmittelüberwachung<br />

Düsseldorf ist das Permanent Make-up wegen fehlender<br />

Nachfrage rückläufig. Einige Kosmetikstudios<br />

haben diese Leistungen aus dem Repertoire gestrichen,<br />

da die Mittel für Permanent Make-up sehr<br />

teuer sind. In den Studios war oft nur eine Flasche<br />

vorhanden und es wurde nur in kleinen Mengen eingekauft<br />

oder je nach Wunsch des Kunden direkt<br />

bestellt.<br />

Laut Kennzeichnung von sechs Produkten verschiedener<br />

Hersteller/Vertreiber, die zum Teil als amtliche<br />

Probe entnommen wurden, konnte man folgende<br />

Aussage zu der Zusammensetzung der dort vorgefundenen<br />

Mittel für Permanent Make-Up treffen:<br />

Es wurden Farbstoffe mit dem Anwendungsbereich<br />

1 der Anlage 3 der Kosmetikverordnung verwendet.<br />

Dabei gab es Mittel, die nur anorganische Pigmente<br />

beinhalteten wie Eisenoxide, aber auch andere, die<br />

organische Farbstoffe enthielten. Die Mittel für Permanent<br />

Make-up enthielten zusätzlich eine Alkoholkomponente<br />

wie Ethanol, Isopropylalkohol und Glycerin.<br />

Zum Teil waren Konservierungsstoffe Benzoesäure,<br />

Methyl-, Propylparaben enthalten. Ein Produkt<br />

war laut Kennzeichnung „Gamma steriliziert“.<br />

Bei zwei Produkten war zusätzlich „Rosenwasser“ als<br />

Bestandteil gelistet.<br />

Bei vorliegenden drei Permanent Make-up Farben<br />

wurde darauf hingewiesen, dass sie der Tätowiermittel-Verordnung<br />

unterliegen und hinsichtlich der<br />

Kennzeichnung Mängel aufwiesen, etwa: fehlende<br />

Bezeichnung nach allgemeiner Verkehrsauffassung,<br />

keine Angabe der Nummer des Herstellungspostens,<br />

keine Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums bzw.<br />

der Verwendungsdauer nach dem Öffnen, keine bzw.<br />

unkorrekte Angabe der Liste der Bestandteile.<br />

Gesundheitliche Auswirkungen<br />

Mit der vorhandenen Tätowiermittel-Verordnung gibt es nun die lang vermissten Regelungen<br />

zu den Tätowier- und Permanent Make-up Farben. Allerdings ist dadurch nicht sicher<br />

gewährleistet, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten können. Im Hinblick auf<br />

die Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln auf den menschlichen Organismus sind zur<br />

Zeit immer noch zu wenige Erkenntnisse vorhanden. Es ist weitgehend noch ungeklärt,<br />

was mit den Farbstoffen und anderen Bestandteilen der Tätowiermittel, einschließlich<br />

Permanent Make-Up nach Eindringen unter die Haut im Körper passiert. Diesbezüglich<br />

besteht noch Forschungsbedarf.<br />

34 GESCHÄFTSBERICHT 2008

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