duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf
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Zusammensetzung der Permanent<br />
Make-up Farben<br />
Laut einer Abfrage, die in Zusammenarbeit mit dem<br />
Gesundheitsamt, das für die Hygiene in Kosmetikund<br />
Tattoostudios zuständig ist, stattgefunden hat,<br />
boten in Düsseldorf rund 20 Kosmetikstudios Permanent<br />
Make-up an. In diesen Studios wurden laut<br />
der Angabe der Kosmetikstudiobetreiber Mittel für<br />
Permanent Make-up unterschiedlicher Hersteller,<br />
Importeure oder Vertreiber verwendet.<br />
Nach Recherchen der Lebensmittelüberwachung<br />
Düsseldorf ist das Permanent Make-up wegen fehlender<br />
Nachfrage rückläufig. Einige Kosmetikstudios<br />
haben diese Leistungen aus dem Repertoire gestrichen,<br />
da die Mittel für Permanent Make-up sehr<br />
teuer sind. In den Studios war oft nur eine Flasche<br />
vorhanden und es wurde nur in kleinen Mengen eingekauft<br />
oder je nach Wunsch des Kunden direkt<br />
bestellt.<br />
Laut Kennzeichnung von sechs Produkten verschiedener<br />
Hersteller/Vertreiber, die zum Teil als amtliche<br />
Probe entnommen wurden, konnte man folgende<br />
Aussage zu der Zusammensetzung der dort vorgefundenen<br />
Mittel für Permanent Make-Up treffen:<br />
Es wurden Farbstoffe mit dem Anwendungsbereich<br />
1 der Anlage 3 der Kosmetikverordnung verwendet.<br />
Dabei gab es Mittel, die nur anorganische Pigmente<br />
beinhalteten wie Eisenoxide, aber auch andere, die<br />
organische Farbstoffe enthielten. Die Mittel für Permanent<br />
Make-up enthielten zusätzlich eine Alkoholkomponente<br />
wie Ethanol, Isopropylalkohol und Glycerin.<br />
Zum Teil waren Konservierungsstoffe Benzoesäure,<br />
Methyl-, Propylparaben enthalten. Ein Produkt<br />
war laut Kennzeichnung „Gamma steriliziert“.<br />
Bei zwei Produkten war zusätzlich „Rosenwasser“ als<br />
Bestandteil gelistet.<br />
Bei vorliegenden drei Permanent Make-up Farben<br />
wurde darauf hingewiesen, dass sie der Tätowiermittel-Verordnung<br />
unterliegen und hinsichtlich der<br />
Kennzeichnung Mängel aufwiesen, etwa: fehlende<br />
Bezeichnung nach allgemeiner Verkehrsauffassung,<br />
keine Angabe der Nummer des Herstellungspostens,<br />
keine Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums bzw.<br />
der Verwendungsdauer nach dem Öffnen, keine bzw.<br />
unkorrekte Angabe der Liste der Bestandteile.<br />
Gesundheitliche Auswirkungen<br />
Mit der vorhandenen Tätowiermittel-Verordnung gibt es nun die lang vermissten Regelungen<br />
zu den Tätowier- und Permanent Make-up Farben. Allerdings ist dadurch nicht sicher<br />
gewährleistet, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten können. Im Hinblick auf<br />
die Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln auf den menschlichen Organismus sind zur<br />
Zeit immer noch zu wenige Erkenntnisse vorhanden. Es ist weitgehend noch ungeklärt,<br />
was mit den Farbstoffen und anderen Bestandteilen der Tätowiermittel, einschließlich<br />
Permanent Make-Up nach Eindringen unter die Haut im Körper passiert. Diesbezüglich<br />
besteht noch Forschungsbedarf.<br />
34 GESCHÄFTSBERICHT 2008