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duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

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Mycotoxin Gesamt Düsseldorf Mettmann Neuss M’gladbach Viersen<br />

Aflatoxine B, G 151 40 40 31 13 27<br />

Ochratoxin A 184 41 36 36 34 37<br />

Zearalenon 10 2 5 - 2 1<br />

Deoxynivaleno 10 3 4 1 2 -<br />

Fumonisine 20 6 6 3 1 4<br />

Patulin 18 2 6 3 5 2<br />

Überblick über die im Jahr 2008 vorgenommenen Mykotoxinuntersuchungen<br />

5.1.5 Pflanzenschutzmittelrückstände<br />

in Lebensmitteln<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 306 Lebensmittelproben,<br />

davon 24 Proben ökologischer Herkunft,<br />

mit Multi- und Einzelmethoden auf Rückstände von<br />

Pflanzenschutzmitteln geprüft. Bei den Proben handelte<br />

es sich überwiegend um Frischobst und Frischgemüse<br />

vom Großmarkt Düsseldorf, den Erzeugern<br />

aus der Region und dem hiesigen Einzelhandel.<br />

Bei 171 Proben waren Rückstände, häufig auch aus<br />

mehreren Wirkstoffen bestehend, nachweisbar. Im<br />

Schnitt waren in den positiven Proben 2,6 Wirkstoffe<br />

zu finden. In vier Fällen lagen Überschreitungen<br />

der gesetzlichen Grenzwerte vor.<br />

In den 24 Proben ökologischer Herkunft, davon die<br />

Hälfte aus Deutschland, die auf Pflanzenschutzmittelrückstände<br />

untersucht wurden, konnten keine<br />

Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden.<br />

Am 1. September 2008 trat die Verordnung<br />

(EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte<br />

an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln<br />

pflanzlichen und tierischen Ursprungs<br />

und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des<br />

Rates vollständig in Kraft. Die bisherige nationale<br />

Rückstandshöchstengenverordnung gilt noch in kleinen<br />

Teilen weiter, u. a. für Lebensmittel, die vor dem<br />

1. September 2008 in Verkehr gebracht worden sind.<br />

Die Rückstandshöchstgehalte sind durch die EU-<br />

Verordnung auf europäischer Ebene harmonisiert<br />

worden. Durch die Angleichung der Rückstandshöchstgehalte<br />

kommt es natürlich zu Anpassungen<br />

derselben. So war zum Beispiel in der Rückstandshöchstengenverordnung<br />

für einen Wirkstoff lediglich<br />

der Auffangwert von 0,01 Milligramm je Kilo<br />

aufgeführt, weil der Wirkstoff in Deutschland für<br />

hier angebaute Kulturen nicht interessant war. In<br />

Spanien hingegen, wo durch das andere Klima andere<br />

Kulturen angebaut werden und auch andere Problematiken<br />

beim Anbau auftreten, gab es für diesen<br />

Wirkstoff aber einen konkreten Rückstandshöchstgehalt<br />

von zum Beispiel 1 Milligramm je Kilo. Dieser<br />

gilt nun auch für Deutschland.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 31

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