duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf
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Mycotoxin Gesamt Düsseldorf Mettmann Neuss M’gladbach Viersen<br />
Aflatoxine B, G 151 40 40 31 13 27<br />
Ochratoxin A 184 41 36 36 34 37<br />
Zearalenon 10 2 5 - 2 1<br />
Deoxynivaleno 10 3 4 1 2 -<br />
Fumonisine 20 6 6 3 1 4<br />
Patulin 18 2 6 3 5 2<br />
Überblick über die im Jahr 2008 vorgenommenen Mykotoxinuntersuchungen<br />
5.1.5 Pflanzenschutzmittelrückstände<br />
in Lebensmitteln<br />
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 306 Lebensmittelproben,<br />
davon 24 Proben ökologischer Herkunft,<br />
mit Multi- und Einzelmethoden auf Rückstände von<br />
Pflanzenschutzmitteln geprüft. Bei den Proben handelte<br />
es sich überwiegend um Frischobst und Frischgemüse<br />
vom Großmarkt Düsseldorf, den Erzeugern<br />
aus der Region und dem hiesigen Einzelhandel.<br />
Bei 171 Proben waren Rückstände, häufig auch aus<br />
mehreren Wirkstoffen bestehend, nachweisbar. Im<br />
Schnitt waren in den positiven Proben 2,6 Wirkstoffe<br />
zu finden. In vier Fällen lagen Überschreitungen<br />
der gesetzlichen Grenzwerte vor.<br />
In den 24 Proben ökologischer Herkunft, davon die<br />
Hälfte aus Deutschland, die auf Pflanzenschutzmittelrückstände<br />
untersucht wurden, konnten keine<br />
Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden.<br />
Am 1. September 2008 trat die Verordnung<br />
(EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte<br />
an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln<br />
pflanzlichen und tierischen Ursprungs<br />
und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des<br />
Rates vollständig in Kraft. Die bisherige nationale<br />
Rückstandshöchstengenverordnung gilt noch in kleinen<br />
Teilen weiter, u. a. für Lebensmittel, die vor dem<br />
1. September 2008 in Verkehr gebracht worden sind.<br />
Die Rückstandshöchstgehalte sind durch die EU-<br />
Verordnung auf europäischer Ebene harmonisiert<br />
worden. Durch die Angleichung der Rückstandshöchstgehalte<br />
kommt es natürlich zu Anpassungen<br />
derselben. So war zum Beispiel in der Rückstandshöchstengenverordnung<br />
für einen Wirkstoff lediglich<br />
der Auffangwert von 0,01 Milligramm je Kilo<br />
aufgeführt, weil der Wirkstoff in Deutschland für<br />
hier angebaute Kulturen nicht interessant war. In<br />
Spanien hingegen, wo durch das andere Klima andere<br />
Kulturen angebaut werden und auch andere Problematiken<br />
beim Anbau auftreten, gab es für diesen<br />
Wirkstoff aber einen konkreten Rückstandshöchstgehalt<br />
von zum Beispiel 1 Milligramm je Kilo. Dieser<br />
gilt nun auch für Deutschland.<br />
AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 31