duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

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5.1 Lebensmittel 5.1.1 Mikrobiologische Untersuchungen In der Abteilung Mikrobiologie wurden im Jahr 2008 insgesamt 861 Proben untersucht. Bei den geplanten Proben handelt es sich meistens um unverpackte Lebensmittel aus handwerklichen Betrieben. Den zahlenmäßig größten Anteil nahm mit 389 Proben die Untersuchung von Speiseeis von Selbstherstellern ein. Schwerpunktmäßig wurde auf den Gehalt an Enterobacteriaceen untersucht. Ein erhöhter Gehalt an Enterobacteriaceen weist auf fehlende Hygiene im Umgang mit dem fertigen Lebensmittel hin. Er dient deshalb als Indikatorkeim für eine innerbetriebliche Rekontamination nach vorheriger Pasteurisation der Eisgrundmasse. In 26 (7 Prozent) Fällen wurden Beanstandungen wegen eines zu hohen Gehaltes (Überschreitung des Warnwertes) an diesen Indikatorkeimen ausgesprochen. Bei 32 (8 Prozent) Proben wurden Richtwertüberschreitungen festgestellt und bemängelt. Der höchste Prozentsatz der Beanstandungen lag wiederum bei Sahne aus Aufschlagautomaten. Aufschlagmaschinen – gerade älteren Datums – sind sehr komplex aufgebaute Apparate, die täglich vor Arbeitsschluss gründlich und fachmännisch gereinigt werden müssen. Geschieht dies unsachgemäß oder nicht regelmäßig, kommt es in den Leitungen zu Ablagerungen oder Biofilmen, die sich in der Sahne durch hohe Keimbelastungen zeigen. Im Berichtsjahr wurden 103 Proben untersucht von denen 37 (36 Prozent) aufgrund des bakteriologischen Befundes beanstandet wurden. In einer Untersuchungsreihe wurden im Juli 29 Proben lose Fruchtsäfte, verpackte Säfte und so genannte Smoothies auf ihren mikrobiologischen Status untersucht. Alle Produkte in Fertigpackungen wiesen kein Keimwachstum auf. Sie werden zur Erreichung einer angemessenen Haltbarkeit in der Regel 26 GESCHÄFTSBERICHT 2008

pasteurisiert. Frisch gepresste Säfte erfahren hingegen keinerlei Behandlung. Daher ist bei diesen Produkten eine Keimfreiheit nicht zu erwarten. Zur Minimierung der Kontamination sind die Auswahl der eingesetzten Früchte, die Sauberkeit der Gerätschaften und die sachgemäße gekühlte Aufbewahrung wichtig. Meist werden die Säfte auf Bestellung frisch gepresst, so dass der Schwachpunkt Aufbewahrung wegfällt. Wenn dann noch frische, unbeschädigte, saubere Früchte durch einen gut gepflegten Entsafter gepresst werden, steht dem Genuss nichts im Wege. Erfreulicherweise musste keine der untersuchten Proben beanstandet werden. Im Berichtsjahr wurden 42 kosmetische Mittel bakteriologisch untersucht. Dabei lag ein Schwerpunkt auf Shampoo und Waschlotion für Säuglinge, da für diese Produkte aufgrund der Sensibilität des Anwendungsbereiches strenge Kriterien anzulegen sind. Proben der vorgenannten Art waren bakteriologisch einwandfrei. Eine weitere Serie betraf Zahnpasta, auch da musste keine Beanstandung aufgrund des bakteriologischen Befundes ausgesprochen werden. Auswertung von Bakterienkulturen ausgezählte Bakterienkulturen AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 27

pasteurisiert. Frisch gepresste Säfte erfahren hingegen<br />

keinerlei Behandlung. Daher ist bei diesen Produkten<br />

eine Keimfreiheit nicht zu erwarten. Zur<br />

Minimierung der Kontamination sind die Auswahl<br />

der eingesetzten Früchte, die Sauberkeit der Gerätschaften<br />

und die sachgemäße gekühlte Aufbewahrung<br />

wichtig. Meist werden die Säfte auf Bestellung<br />

frisch gepresst, so dass der Schwachpunkt Aufbewahrung<br />

wegfällt. Wenn dann noch frische, unbeschädigte,<br />

saubere Früchte durch einen gut gepflegten<br />

Entsafter gepresst werden, steht dem Genuss<br />

nichts im Wege. Erfreulicherweise musste keine der<br />

untersuchten Proben beanstandet werden.<br />

Im Berichtsjahr wurden 42 kosmetische Mittel bakteriologisch<br />

untersucht. Dabei lag ein Schwerpunkt<br />

auf Shampoo und Waschlotion für Säuglinge, da für<br />

diese Produkte aufgrund der Sensibilität des Anwendungsbereiches<br />

strenge Kriterien anzulegen sind.<br />

Proben der vorgenannten Art waren bakteriologisch<br />

einwandfrei. Eine weitere Serie betraf Zahnpasta,<br />

auch da musste keine Beanstandung aufgrund des<br />

bakteriologischen Befundes ausgesprochen werden.<br />

Auswertung von Bakterienkulturen<br />

ausgezählte Bakterienkulturen<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 27

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