30.10.2014 Aufrufe

duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Lebensmittelüberwachung wird ergänzt durch<br />

Verbraucherbeschwerden (s. Kapitel 4, S. 22), die<br />

immer geprüft werden und in der überwiegenden<br />

Zahl der Fälle Anlass für weitere Betriebsprüfungen<br />

oder Probenahmen sind. Die Betriebskontrolle<br />

schließt generell auch die Überprüfung der Kennzeichnung<br />

von verpackten Lebensmitteln oder der<br />

Speisekarte ein. Handelt es sich tatsächlich um ein<br />

„Wiener Schnitzel“ – aus Kalbfleisch – oder lediglich<br />

ein „Schnitzel Wiener Art“ – aus Schweinefleisch.<br />

Beispielhafte Verfahren zum Schutz der<br />

Verbraucher vor Täuschung:<br />

Ein als „Chicken-Nuggets“ bezeichnetes Fertigerzeugnis<br />

wurde aufgrund der Verarbeitung von überwiegend<br />

fein zerkleinertem Fleisch („wie Brühwurstbrät“)<br />

beanstandet. Bei einer solchen Bezeichnung wird der<br />

Verbraucher jedoch die Verarbeitung von Geflügelfleisch<br />

in natürlichem Zusammenhang, „wie gewachsen“<br />

erwarten. Aus der gewählten Kennzeichnung war<br />

es dem Verbraucher nicht möglich, die wahre Beschaffenheit<br />

des Produktes zu erkennen. Somit liegt eine<br />

Täuschung oder Irreführung vor. Dem in Düsseldorf<br />

ansässigen und deutschlandweit agierenden Vertreiber<br />

des Produktes wurde per Ordnungsverfügung auferlegt,<br />

dieses Produkt unter der gewählten Kenntlichmachung<br />

umgehend vom Markt zu nehmen. Vom Eingang<br />

des amtlichen Befundes im Amt bis zum<br />

Abschluss der Aktion dauerte es nicht länger als 72<br />

Stunden. Gegen die Ordnungsverfügung hat das Unternehmen<br />

Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht<br />

Düsseldorf eingelegt. Die Klage richtete sich gegen das<br />

Verkaufsverbot. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf<br />

hat entschieden, dass die Vorgehensweise des Amtes<br />

für Verbraucherschutz rechtens war. Dieser Beschluss<br />

erging eine Woche nachdem das Unternehmen die<br />

Klage vorgebracht hatte. Gegen diese Entscheidung<br />

des Verwaltungsgerichtes hat das Unternehmen<br />

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in<br />

Münster eingelegt. In seinem Beschluss hat das OVG<br />

Münster die Verfahrensweise des Amtes gebilligt.<br />

In einem Fertiggericht, das als „Hacksteak“ gekennzeichnet<br />

war, wurde nachweislich Separatorenfleisch<br />

verarbeitet und der Anteil an sehr fein zerkleinertem<br />

Fleisch (Beschreibung: „wie Brühwurstbrät“) war zu<br />

hoch. Unter der Bezeichnung Hacksteaks wird ein<br />

Produkt erwartet, dass üblicherweise als Ausgangsmaterial<br />

gewolftes Fleisch enthält, also dem Zerkleinerungsgrad<br />

von Hackfleisch entspricht. Auch die Verarbeitung<br />

von Separatorenfleisch in einem derartigen<br />

Erzeugnis entspricht den Erwartungen des Verbrauchers,<br />

da es sich um minderwertiges Fleisch handelt.<br />

Durch Ordnungsverfügung wurde dem Unternehmer<br />

untersagt, dieses Produkt ohne eine Änderung der<br />

Bezeichnung weiter in den Verkehr zu bringen. In der<br />

Folge wechselte das Unternehmen den Hersteller, der<br />

dieses Produkt jetzt der Verkehrsauffassung entsprechend<br />

herstellt.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!