duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf
duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf
duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Lebensmittelüberwachung wird ergänzt durch<br />
Verbraucherbeschwerden (s. Kapitel 4, S. 22), die<br />
immer geprüft werden und in der überwiegenden<br />
Zahl der Fälle Anlass für weitere Betriebsprüfungen<br />
oder Probenahmen sind. Die Betriebskontrolle<br />
schließt generell auch die Überprüfung der Kennzeichnung<br />
von verpackten Lebensmitteln oder der<br />
Speisekarte ein. Handelt es sich tatsächlich um ein<br />
„Wiener Schnitzel“ – aus Kalbfleisch – oder lediglich<br />
ein „Schnitzel Wiener Art“ – aus Schweinefleisch.<br />
Beispielhafte Verfahren zum Schutz der<br />
Verbraucher vor Täuschung:<br />
Ein als „Chicken-Nuggets“ bezeichnetes Fertigerzeugnis<br />
wurde aufgrund der Verarbeitung von überwiegend<br />
fein zerkleinertem Fleisch („wie Brühwurstbrät“)<br />
beanstandet. Bei einer solchen Bezeichnung wird der<br />
Verbraucher jedoch die Verarbeitung von Geflügelfleisch<br />
in natürlichem Zusammenhang, „wie gewachsen“<br />
erwarten. Aus der gewählten Kennzeichnung war<br />
es dem Verbraucher nicht möglich, die wahre Beschaffenheit<br />
des Produktes zu erkennen. Somit liegt eine<br />
Täuschung oder Irreführung vor. Dem in Düsseldorf<br />
ansässigen und deutschlandweit agierenden Vertreiber<br />
des Produktes wurde per Ordnungsverfügung auferlegt,<br />
dieses Produkt unter der gewählten Kenntlichmachung<br />
umgehend vom Markt zu nehmen. Vom Eingang<br />
des amtlichen Befundes im Amt bis zum<br />
Abschluss der Aktion dauerte es nicht länger als 72<br />
Stunden. Gegen die Ordnungsverfügung hat das Unternehmen<br />
Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht<br />
Düsseldorf eingelegt. Die Klage richtete sich gegen das<br />
Verkaufsverbot. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf<br />
hat entschieden, dass die Vorgehensweise des Amtes<br />
für Verbraucherschutz rechtens war. Dieser Beschluss<br />
erging eine Woche nachdem das Unternehmen die<br />
Klage vorgebracht hatte. Gegen diese Entscheidung<br />
des Verwaltungsgerichtes hat das Unternehmen<br />
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in<br />
Münster eingelegt. In seinem Beschluss hat das OVG<br />
Münster die Verfahrensweise des Amtes gebilligt.<br />
In einem Fertiggericht, das als „Hacksteak“ gekennzeichnet<br />
war, wurde nachweislich Separatorenfleisch<br />
verarbeitet und der Anteil an sehr fein zerkleinertem<br />
Fleisch (Beschreibung: „wie Brühwurstbrät“) war zu<br />
hoch. Unter der Bezeichnung Hacksteaks wird ein<br />
Produkt erwartet, dass üblicherweise als Ausgangsmaterial<br />
gewolftes Fleisch enthält, also dem Zerkleinerungsgrad<br />
von Hackfleisch entspricht. Auch die Verarbeitung<br />
von Separatorenfleisch in einem derartigen<br />
Erzeugnis entspricht den Erwartungen des Verbrauchers,<br />
da es sich um minderwertiges Fleisch handelt.<br />
Durch Ordnungsverfügung wurde dem Unternehmer<br />
untersagt, dieses Produkt ohne eine Änderung der<br />
Bezeichnung weiter in den Verkehr zu bringen. In der<br />
Folge wechselte das Unternehmen den Hersteller, der<br />
dieses Produkt jetzt der Verkehrsauffassung entsprechend<br />
herstellt.<br />
AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 17