duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf
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3.1.3 Futtermittelüberwachung<br />
In der Umsetzung des Europäischen Rechts ist der<br />
Umgang mit Lebens- und Futtermitteln in einem<br />
Gesetz erfasst. Es handelt sich um die Verordnung<br />
(EG) Nr. 178/2002, die als so genannte „Basisverordnung“<br />
bezeichnet wird. Diese EU-Verordnung ist am<br />
1. Januar 2004 in Kraft getreten.<br />
• Von der Polizei war an einem sehr heißen Sommertag<br />
eine junge Labradorhündin aus einem<br />
Auto befreit worden, da sie von ihrem Besitzer<br />
alleine in dem in der Sonne abgestellten Wagen<br />
zurückgelassen worden war. Wenige Wochen später<br />
ließ der Tierhalter in Duisburg seinen Hund<br />
wieder bei hohen Außentemperaturen im Auto<br />
zurück. Diesmal kam die Hilfe zu spät, der Hund<br />
konnte nur tot aus dem Auto geborgen werden. Im<br />
Auto wurde das Anhörungsschreiben der <strong>Stadt</strong><br />
Düsseldorf bezüglich des ersten Vorfalls gefunden.<br />
• Aufgrund einer im Dezember eingegangenen<br />
Beschwerde über einen großen Papagei, der ohne<br />
Schutzmöglichkeit in einem im sehr kleinen Käfig<br />
im Garten gehalten werde, wurde sofort eine<br />
Überprüfung durchgeführt. Vor Ort wurde festgestellt,<br />
dass im Garten in einem kleinen Käfig ein<br />
Plastikpapagei „gehalten“ wurde.<br />
Ziel dieser Vorschrift ist die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit.<br />
Futtermittel oder Lebensmittel,<br />
die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr<br />
gebracht werden. Der Hersteller, Händler oder<br />
Inverkehrbringer hat die einwandfreie Qualität<br />
sicher zu stellen. Ebenso ist auf allen Stufen der Vermarktung<br />
die Rückverfolgbarkeit sicher zu stellen.<br />
3.1.4 Umsetzung des<br />
Landeshundegesetzes<br />
Das Landeshundegesetz soll den Schutz der Bevölkerung<br />
vor gefährlichen Hunden sicherstellen. Gleichzeitig<br />
soll aber allen Bürgern, die verantwortungsbewusst<br />
und sachkundig sind, der Umgang mit und<br />
die Haltung von Hunden in einem vorgegebenen<br />
Rahmen ermöglicht werden. Die Einstufung der<br />
Gefährlichkeit wird aufgrund der Zugehörigkeit<br />
eines Hundes zu einer bestimmten Rasse angenommen<br />
oder durch tatsächliches, gefahrverursachendes<br />
Fehlverhalten eines Hundes begründet.<br />
Die Tierärzte des Amtes für Verbraucherschutz werden<br />
im Rahmen des Landeshundegesetzes tätig bei<br />
der Begutachtung von auffällig gewordenen Hunden,<br />
bei Rassefeststellungen und bei der Abnahme von<br />
Verhaltensprüfungen.<br />
2008 wurden 115 Sachkundeprüfungen vorgenommen.<br />
109 Hundebesitzer bestanden; sechs bestanden<br />
nicht.<br />
Um ohne Maulkorb und Leine in der <strong>Stadt</strong> Auslauf<br />
zu bekommen, muss der Hund einen Verhaltenstest<br />
ablegen. Zehn Hunde bestanden den Test, drei<br />
Hunde bestanden nicht.<br />
AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 13