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duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

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3.1.3 Futtermittelüberwachung<br />

In der Umsetzung des Europäischen Rechts ist der<br />

Umgang mit Lebens- und Futtermitteln in einem<br />

Gesetz erfasst. Es handelt sich um die Verordnung<br />

(EG) Nr. 178/2002, die als so genannte „Basisverordnung“<br />

bezeichnet wird. Diese EU-Verordnung ist am<br />

1. Januar 2004 in Kraft getreten.<br />

• Von der Polizei war an einem sehr heißen Sommertag<br />

eine junge Labradorhündin aus einem<br />

Auto befreit worden, da sie von ihrem Besitzer<br />

alleine in dem in der Sonne abgestellten Wagen<br />

zurückgelassen worden war. Wenige Wochen später<br />

ließ der Tierhalter in Duisburg seinen Hund<br />

wieder bei hohen Außentemperaturen im Auto<br />

zurück. Diesmal kam die Hilfe zu spät, der Hund<br />

konnte nur tot aus dem Auto geborgen werden. Im<br />

Auto wurde das Anhörungsschreiben der <strong>Stadt</strong><br />

Düsseldorf bezüglich des ersten Vorfalls gefunden.<br />

• Aufgrund einer im Dezember eingegangenen<br />

Beschwerde über einen großen Papagei, der ohne<br />

Schutzmöglichkeit in einem im sehr kleinen Käfig<br />

im Garten gehalten werde, wurde sofort eine<br />

Überprüfung durchgeführt. Vor Ort wurde festgestellt,<br />

dass im Garten in einem kleinen Käfig ein<br />

Plastikpapagei „gehalten“ wurde.<br />

Ziel dieser Vorschrift ist die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit.<br />

Futtermittel oder Lebensmittel,<br />

die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr<br />

gebracht werden. Der Hersteller, Händler oder<br />

Inverkehrbringer hat die einwandfreie Qualität<br />

sicher zu stellen. Ebenso ist auf allen Stufen der Vermarktung<br />

die Rückverfolgbarkeit sicher zu stellen.<br />

3.1.4 Umsetzung des<br />

Landeshundegesetzes<br />

Das Landeshundegesetz soll den Schutz der Bevölkerung<br />

vor gefährlichen Hunden sicherstellen. Gleichzeitig<br />

soll aber allen Bürgern, die verantwortungsbewusst<br />

und sachkundig sind, der Umgang mit und<br />

die Haltung von Hunden in einem vorgegebenen<br />

Rahmen ermöglicht werden. Die Einstufung der<br />

Gefährlichkeit wird aufgrund der Zugehörigkeit<br />

eines Hundes zu einer bestimmten Rasse angenommen<br />

oder durch tatsächliches, gefahrverursachendes<br />

Fehlverhalten eines Hundes begründet.<br />

Die Tierärzte des Amtes für Verbraucherschutz werden<br />

im Rahmen des Landeshundegesetzes tätig bei<br />

der Begutachtung von auffällig gewordenen Hunden,<br />

bei Rassefeststellungen und bei der Abnahme von<br />

Verhaltensprüfungen.<br />

2008 wurden 115 Sachkundeprüfungen vorgenommen.<br />

109 Hundebesitzer bestanden; sechs bestanden<br />

nicht.<br />

Um ohne Maulkorb und Leine in der <strong>Stadt</strong> Auslauf<br />

zu bekommen, muss der Hund einen Verhaltenstest<br />

ablegen. Zehn Hunde bestanden den Test, drei<br />

Hunde bestanden nicht.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 13

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