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duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

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• Die Zahl der Ausbrüche der Geflügelpest (Aviärer<br />

Influenza) war in 2008 stark rückläufig. In Düsseldorf<br />

ist die Geflügelpest bisher nicht aufgetreten.<br />

Dennoch ist das Amt für Verbraucherschutz auf<br />

einen möglichen Ausbruch gut vorbereitet. Als<br />

Vorbeugung gegen die Geflügelpest hat das Amt<br />

für Verbraucherschutz sogenannte Risikogebiete<br />

ausgewiesen, in denen Geflügel grundsätzlich im<br />

Stall gehalten werden muss. Diese befinden sich in<br />

der Nähe großer Gewässer, an denen immer mit<br />

Zuzug von Wildvögeln zu rechnen ist. Im Rahmen<br />

des Wildvogelmonitoring wurden 22 tote Vögel<br />

und davon 19 tote Wasservögel zur Untersuchung<br />

auf Geflügelpest eingesandt. Geflügelpest konnte<br />

in keinem Fall nachgewiesen werden.<br />

• 55 Tiere, 44 waren Füchse, wurden auf Tollwut<br />

untersucht. Tollwut konnte in keinem Fall nachgewiesen<br />

werden.<br />

• Um die Daten der in Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

ansässigen Imker zu aktualisieren, wurde ein Fragebogen<br />

entwickelt. Das Ergebnis: 93 Imker mit<br />

588 Völkern sind derzeit in Düsseldorf aktiv.<br />

Das Amt für Verbraucherschutz hat insgesamt 20 so<br />

genannte Futterkranzproben zur Untersuchung auf<br />

„Amerikanische Faulbrut der Bienen“ in Auftrag<br />

gegeben. Die gefährliche Bienenseuche konnte in<br />

keinem Fall nachgewiesen werden.<br />

Auf zwei Veranstaltungen der Imkerschaft wurden<br />

Vorträge zu den Themen „Tierseuchenprophylaxe/<br />

Amerikanische Faulbrut der Bienen“ und „Bienengesundheit/Varroose“<br />

gehalten.<br />

Tiertransportverordnung<br />

Anfang 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des<br />

Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von<br />

Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden<br />

Vorgängen in Kraft getreten.<br />

Mit dieser Verordnung wurde es für viele Tiertransporteure,<br />

die früher genehmigungsfrei Tiere transportierten,<br />

notwendig, eine Erlaubnis zu beantragen.<br />

Betroffen waren z. B. auch Landwirte und Pferdetrainer<br />

auf der Galopprennbahn, die ihre Tiere über<br />

eine größere Strecke als 65 Kilometer transportieren.<br />

Nach Prüfung der Antragsunterlagen hat das Amt<br />

für Verbraucherschutz 23 Unternehmen für den<br />

Transport von Nutztieren zugelassen. Darüber<br />

hinaus erhielten 24 Personen einen so genannten<br />

Befähigungsnachweis, der sie berechtigt, Tiere zu<br />

transportieren.<br />

Verbot der Legehennenkäfighaltung<br />

Seit dem 1. Januar 2009 dürfen Legehennen nicht<br />

mehr in den herkömmlichen Käfigen gehalten werden.<br />

Von der Verpflichtung zur Umstellung waren<br />

fünf Düsseldorfer Legehennenhalter betroffen. Vier<br />

Halter konnten die Haltungsform fristgerecht<br />

umstellen.<br />

Die artgerechte Haltung von Legehennen sowie die<br />

Umstellung der Haltungssysteme werden von den<br />

Tierärztinnen und Tierärzten des Amtes für Verbraucherschutz<br />

überwacht.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 11

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