duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf
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• Die Zahl der Ausbrüche der Geflügelpest (Aviärer<br />
Influenza) war in 2008 stark rückläufig. In Düsseldorf<br />
ist die Geflügelpest bisher nicht aufgetreten.<br />
Dennoch ist das Amt für Verbraucherschutz auf<br />
einen möglichen Ausbruch gut vorbereitet. Als<br />
Vorbeugung gegen die Geflügelpest hat das Amt<br />
für Verbraucherschutz sogenannte Risikogebiete<br />
ausgewiesen, in denen Geflügel grundsätzlich im<br />
Stall gehalten werden muss. Diese befinden sich in<br />
der Nähe großer Gewässer, an denen immer mit<br />
Zuzug von Wildvögeln zu rechnen ist. Im Rahmen<br />
des Wildvogelmonitoring wurden 22 tote Vögel<br />
und davon 19 tote Wasservögel zur Untersuchung<br />
auf Geflügelpest eingesandt. Geflügelpest konnte<br />
in keinem Fall nachgewiesen werden.<br />
• 55 Tiere, 44 waren Füchse, wurden auf Tollwut<br />
untersucht. Tollwut konnte in keinem Fall nachgewiesen<br />
werden.<br />
• Um die Daten der in Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
ansässigen Imker zu aktualisieren, wurde ein Fragebogen<br />
entwickelt. Das Ergebnis: 93 Imker mit<br />
588 Völkern sind derzeit in Düsseldorf aktiv.<br />
Das Amt für Verbraucherschutz hat insgesamt 20 so<br />
genannte Futterkranzproben zur Untersuchung auf<br />
„Amerikanische Faulbrut der Bienen“ in Auftrag<br />
gegeben. Die gefährliche Bienenseuche konnte in<br />
keinem Fall nachgewiesen werden.<br />
Auf zwei Veranstaltungen der Imkerschaft wurden<br />
Vorträge zu den Themen „Tierseuchenprophylaxe/<br />
Amerikanische Faulbrut der Bienen“ und „Bienengesundheit/Varroose“<br />
gehalten.<br />
Tiertransportverordnung<br />
Anfang 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des<br />
Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von<br />
Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden<br />
Vorgängen in Kraft getreten.<br />
Mit dieser Verordnung wurde es für viele Tiertransporteure,<br />
die früher genehmigungsfrei Tiere transportierten,<br />
notwendig, eine Erlaubnis zu beantragen.<br />
Betroffen waren z. B. auch Landwirte und Pferdetrainer<br />
auf der Galopprennbahn, die ihre Tiere über<br />
eine größere Strecke als 65 Kilometer transportieren.<br />
Nach Prüfung der Antragsunterlagen hat das Amt<br />
für Verbraucherschutz 23 Unternehmen für den<br />
Transport von Nutztieren zugelassen. Darüber<br />
hinaus erhielten 24 Personen einen so genannten<br />
Befähigungsnachweis, der sie berechtigt, Tiere zu<br />
transportieren.<br />
Verbot der Legehennenkäfighaltung<br />
Seit dem 1. Januar 2009 dürfen Legehennen nicht<br />
mehr in den herkömmlichen Käfigen gehalten werden.<br />
Von der Verpflichtung zur Umstellung waren<br />
fünf Düsseldorfer Legehennenhalter betroffen. Vier<br />
Halter konnten die Haltungsform fristgerecht<br />
umstellen.<br />
Die artgerechte Haltung von Legehennen sowie die<br />
Umstellung der Haltungssysteme werden von den<br />
Tierärztinnen und Tierärzten des Amtes für Verbraucherschutz<br />
überwacht.<br />
AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 11