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duesseldorf geschaeftsbericht verbraucherschutz - Stadt Düsseldorf

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Geschäftsbericht 2008<br />

Veterinärwesen und<br />

Lebensmittelüberwachung<br />

Chemische und<br />

Lebensmitteluntersuchung<br />

Marktverwaltung


Inhaltsverzeichnis<br />

02 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Seite<br />

04 1 Vorwort<br />

06 2 Das Amt für Verbraucherschutz<br />

06 2.1 Organisation<br />

08 3 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung<br />

09 3.1 Veterinärwesen und Tierschutz<br />

09 3.1.1 Tierseuchenbekämpfung<br />

12 3.1.2 Tierschutz<br />

13 3.1.3 Futtermittelüberwachung<br />

13 3.1.4 Umsetzung des Landeshundegesetzes<br />

14 3.1.5 Überwachung landwirtschaftlicher Erzeugerbetriebe<br />

15 3.1.6 Grenzkontrollstelle<br />

16 3.2 Lebensmittelüberwachung<br />

20 3.2.1 Fleischhygiene<br />

20 3.2.2 Chemikalienüberwachung<br />

22 4 Verbraucherbeschwerden<br />

24 5 Chemische und Lebensmitteluntersuchung<br />

26 5.1 Lebensmittel<br />

26 5.1.1 Mikrobiologische Untersuchungen<br />

28 5.1.2 Alkoholische Getränke<br />

29 5.1.3 Schwefeldioxid in Lebensmitteln<br />

29 5.1.4 Mykotoxine in Lebensmitteln<br />

31 5.1.5 Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln<br />

32 5.2 Kosmetische Mittel<br />

32 5.2.1 Permanent Make-Up<br />

35 5.2.2 Weichmacher in Nagellacken<br />

36 5.2.3 Tagescremes mit Lichtschutzfaktor<br />

37 5.2.4 Schwermetalle in kosmetischen Mitteln<br />

38 5.3 Bedarfsgegenstände<br />

38 5.3.1 Formaldehyd in Spielzeug<br />

39 5.3.2 Marktüberwachung von Spielzeug<br />

39 5.3.3 Trinkgläser<br />

40 6 Marktverwaltung<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 03


1 Vorwort<br />

Helga Stulgies, Beigeordnete<br />

Dr. Peter Steinbüchel, Amtsleiter<br />

Frische Lebensmittel, gesunde Tiere, lebendige Märkte – unter diese Überschrift<br />

lassen sich die Ziele des Düsseldorfer Amtes für Verbraucherschutz zusammenfassen.<br />

Das Amt untergliedert sich zu diesem Zweck in drei Abteilungen: Veterinärwesen<br />

und Lebensmittelüberwachung, Chemische und Lebensmitteluntersuchung<br />

und die Marktverwaltung.<br />

Im Berichtsjahr sind die Rechte der Verbraucher durch den Gesetzgeber erneut<br />

deutlich gestärkt worden. Im Mai 2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz in<br />

Kraft. Danach sollen sie nicht mehr nur durch Nachfragen Informationen über<br />

Verstöße gegen lebensmittelrechtliche und futtermittelrechtliche Vorschriften erhalten,<br />

sondern die Behörden sollen ab sofort bei gravierenden Verstößen von sich aus<br />

die Verbraucher unmittelbar und vorbeugend informieren. Diesem Vorstoß wird<br />

das Düsseldorfer Amt gerne folgen.<br />

Ebenfalls präventiv und erfolgreich spüren die Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung<br />

Qualitäts- und Kennzeichnungsmängeln nach. Auch bei der Lebensmittelüberwachung<br />

und -untersuchung ist Vorbeugung die Devise. Risikoorientierte<br />

Betriebsprüfung und Probenahme heißen dort die Schlagworte. Die Verantwortlichen<br />

in Lebensmittelbetrieben sind gehalten, ihre Arbeit für den einwandfreien<br />

Zustand der Betriebe und die ordnungsgemäße Beschaffenheit der hergestellten<br />

Produkte nachvollziehbar zu dokumentieren. Den Kontrollen aussagekräftiger<br />

Dokumente kommt eine zentrale Bedeutung in der Bewertung von Betrieben und<br />

Produkten zu.<br />

04 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Im Hinblick auf Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung wurden vorbeugende<br />

Impfungen gegen die auf den Menschen nicht übertragbare Blauzungenkrankheit<br />

bei Rindern und Schafen fortgesetzt.<br />

8.000 Proben wurden zum Schutze der Verbraucher im Rahmen der seit 1997<br />

bestehenden Kooperation der Untersuchungseinrichtungen der Verbraucherschutzämter<br />

Düsseldorf/Mettmann untersucht. Die Kooperation entwickelte sich auf diese<br />

Weise zum Erfolgsmodell.<br />

Die Marktabteilung verwaltet den Großmarkt mit seinen 160.000 Quadratmetern,<br />

den zahlreichen Händlern und der Vielfalt der Produkte aus einer Vielzahl von<br />

Ländern. Ausstattung und Infrastruktur des Großmarktes bieten die besten Voraussetzungen<br />

für einen schnellen, professionellen und hygienisch einwandfreien<br />

Warenumschlag.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich auch im Jahr 2008 engagiert<br />

dafür eingesetzt, den hohen Standard im Verbraucherschutz beizubehalten und die<br />

Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit frischen Produkten sicher zu stellen.<br />

Ihnen gilt daher unser besonderer Dank.<br />

Helga Stulgies, Beigeordnete<br />

Dr. Peter Steinbüchel, Amtsleiter<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 05


2 Amt für Verbraucherschutz<br />

2.1 Organisation<br />

Amtsleiter<br />

Herr Dr. Steinbüchel<br />

QM-Beauftragte<br />

39/1 und 39/2<br />

Team Verwaltung<br />

Leiterin Frau Buers<br />

Veterinärswesen und<br />

Lebensmittelüberwachung<br />

Leitung: Herr Meyer<br />

Tierarzt<br />

Chemische und Lebensmittelüberwachung<br />

Leiterin: Frau Stappen<br />

Lebensmittelchemikerin<br />

Marktverwaltung<br />

Leiter: Herr Philippen<br />

Leitung: Christa Buers,<br />

acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

Team Verwaltung<br />

Die Verfolgung der 954 Verstöße<br />

gegen die „lebensmittelrechtlichen<br />

Normen“ war wesentliche Aufgabe<br />

des Teams Verwaltung.<br />

Amtsleitung: Dr. Peter Steinbüchel<br />

06 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Die Zunahme von Verstößen gegen das Täuschungsverbot<br />

(§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch<br />

(LFGB)) durch Hersteller, Vertreiber<br />

und Importeure war bemerkenswert. Im Jahre<br />

2008 wurden insgesamt 314 (2007: 297) Bußgeldverfahren<br />

und 22 (2007: 48) Strafverfahren eingeleitet.<br />

Die Verfahren umfassten Mängel aus der Untersuchung<br />

von Lebensmitteln oder aus Betriebsüberprüfungen.<br />

Aufgrund der erheblichen Verstöße gegen<br />

das Verbot, Lebensmittel unter irreführender<br />

Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig<br />

in den Verkehr zu bringen, mussten in einigen<br />

Fällen Hersteller, Inverkehrbringer oder Importeure<br />

Produkte vom Markt nehmen.<br />

2007 2008<br />

Lebensmittelrechtliche Verfahren 1103 954<br />

eingeleitete Bußgeldverfahren (inkl. GKS*) 297 314<br />

Strafverfahren 48 22<br />

* GKS = Grenzkontrollstelle (widerrechtliche Einfuhr von Lebensmitteln)<br />

Im Mai 2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz<br />

(VIG) in Kraft. Danach haben Bürgerinnen und<br />

Bürger die Möglichkeit, mit schriftlichem Antrag an<br />

das Amt für Verbraucherschutz von der zuständigen<br />

Lebensmittelüberwachung Auskunft zu genau<br />

bezeichneten Produkten oder Betrieben zu erhalten.<br />

Nach Prüfung des Antrages auf Rechtmäßigkeit hat<br />

die Behörde im positiven Falle entsprechende Auskunft<br />

zu erteilen. Diese Auskunft beinhaltet zum<br />

Beispiel festgestellte Beanstandungen und ordnungsbehördliche<br />

Maßnahmen. Sie ist in den meisten Fällen<br />

gebührenpflichtig. Die Kosten können zwischen<br />

zehn bis 1.500 Euro betragen. Im Jahre 2008 gab es<br />

dazu sechs Nachfragen, die in Abstimmung mit dem<br />

Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

beantwortet wurden.<br />

Auch die Abrechnung der Kosten für die Untersuchung<br />

der amtlichen Proben der Kooperationspartner<br />

(Düsseldorf, Mettmann, Neuss, Mönchengladbach,<br />

Viersen) wird vom Team Verwaltung wahrgenommen.<br />

Qualitätsmanagementsysteme<br />

In der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind<br />

Qualitätsmanagementsysteme (QMS) heute unverzichtbar.<br />

Im Wesentlichen werden Arbeitsabläufe<br />

und Verfahren zur verbindlichen Anwendung<br />

beschrieben. QMS sind nach innen und nach außen<br />

gerichtet. Nach innen sollen sie sicherstellen, dass<br />

nach denselben Kriterien Betriebe kontrolliert, Proben<br />

untersucht und bewertet werden. Wesentliches<br />

Ziel ist dabei die kontinuierliche Verbesserung der<br />

Verfahren. Nach außen signalisieren Qualitätsmanagementsysteme<br />

Transparenz, Unabhängigkeit und<br />

Glaubwürdigkeit. Die Parameter werden in regelmäßigen<br />

Abständen durch externe Gutachter bestätigt<br />

und zertifiziert.<br />

Die Bereiche Lebensmittelüberwachung und Teile<br />

des Veterinärwesens wurden 2007 gemäß den Anforderungen<br />

der DIN EN ISO 9001:2000 erneut zertifiziert.<br />

Die Abteilung Chemische- und Lebensmitteluntersuchung<br />

ist seit November 1998 gemäß den<br />

Anforderungen der EN 45001 akkreditiert. 2003<br />

erfolgte die Re-Akkreditierung entsprechend der<br />

Nachfolgenorm DIN EN ISO/IEC 17025.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 07


3 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung<br />

Leitung: Klaus Meyer,<br />

24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

Die Abteilung „Veterinärwesen und<br />

Lebensmittelüberwachung ist für<br />

die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung<br />

sowie die klassischen<br />

Aufgaben in der Veterinärverwaltung<br />

zuständig.<br />

08 GESCHÄFTSBERICHT 2008


3.1. Veterinärwesen<br />

und Tierschutz<br />

3.1.1 Tierseuchenbekämpfung<br />

In der Tierseuchenbekämpfung wird ein breites<br />

Spektrum an Aufgaben bewältigt. Der größte Teil<br />

geschieht von der Öffentlichkeit weitestgehend<br />

unbemerkt. Dennoch wird dort ein erheblicher Beitrag<br />

für die Gesundheit der Tierbestände als Grundlage<br />

für gesunde Lebensmittel und damit letztendlich<br />

auch für die Gesundheit des Menschen geleistet.<br />

Die Tierseuchenbekämpfung umfasst zum Beispiel:<br />

• Betreuung von laufenden Seuchenmonitoringsund<br />

Bekämpfungsverfahren, wie etwa Leukose,<br />

Brucellose, BHV1, BVD und Blauzungenkrankheit<br />

• Regelmäßige Kontrolle von Tierbeständen auf<br />

Seuchenfreiheit<br />

• Überprüfung einer lückenlosen Tierkennzeichnung<br />

durch Ohrmarken und der Dokumentation<br />

in den Betrieben<br />

• Überwachung des Viehverkehrs mit Hilfe eines<br />

EDV-gestützten Melde- und Berichtswesens<br />

• Schnelle Diagnosen bei Seuchenverdacht<br />

• Fachliche Beratung des Krisenstabes (SAE) im Fall<br />

eines Tierseuchenausbruchs<br />

Nutztierbestände<br />

2007 2008<br />

Tierkategorie Betrieb Anzahl der Tiere Betrieb Anzahl der Tiere<br />

Rinder 20 540 21 549<br />

Schafe 37 3.014 34 3.395<br />

Ziegen 36 194 31 200<br />

Schweine 24 426 18 373<br />

Geflügel 212 71.525 231 72.278<br />

Einhufer 124 1.808 126 1.821<br />

Bienenvölker 103 651 93 588<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 09


Das Amt für Verbraucherschutz hat in Presseveröffentlichungen<br />

auf die Notwendigkeit der Anmeldung<br />

jeder Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere hingewiesen.<br />

Die Meldeverpflichtung besteht unabhängig<br />

vom Zweck einer Tierhaltung für alle Halter landwirtschaftlicher<br />

Nutztiere. Auch eine Hobbyhaltung<br />

von nur zwei Hühnern muss beispielsweise gemeldet<br />

werden.<br />

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 143 Nutztierhaltungen<br />

von den Tierärztinnen und Tierärzten des<br />

Amtes für Verbraucherschutz überprüft.<br />

Die Tierbestände mit allen für die Tierseuchenbekämpfung<br />

relevanten Daten werden mit einer aufwändigen<br />

Software – Tierseuchennachrichten, kurz<br />

TSN – erfasst und überwacht. Darüber hinaus<br />

ermöglicht diese Software auch die Festlegung von<br />

Restriktionszonen wie Sperr- und Beobachtungsgebiete.<br />

Tierbestände innerhalb dieser Zonen<br />

können schnell abgerufen und die Bekämpfung eingeleitet<br />

werden.<br />

Im Geschäftsjahr 2008 wurden im <strong>Stadt</strong>gebiet drei<br />

anzeigepflichtige Seuchen amtlich festgestellt.<br />

• In zwei Privathaltungen ist die Koi-Herpesvirusinfektion<br />

amtlich festgestellt worden. Um eine<br />

Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern,<br />

wurden die Bestände gesperrt, das heißt kein Koikarpfen<br />

darf den Bestand mehr verlassen. Die<br />

Fischteiche sind gegen das Eindringen von Wasservögeln<br />

abzusichern, um eine Weiterverbreitung<br />

der Seuche auch auf diesem Wege zu verhindern.<br />

Der Teich wird trockengelegt und gekalkt.<br />

• Es gab einen Ausbruch der Psittakose, der so<br />

genannten Papageienkrankheit, in einem Zoogeschäft.<br />

Diese Seuche befällt überwiegend Papageien<br />

und Sittiche, ist aber in seltenen Fällen auch<br />

auf den Menschen übertragbar. Von den Tierärzten<br />

wurden die Sperre des Bestandes sowie die<br />

Quarantäne und Behandlung der Vögel angeordnet.<br />

Zwei weitere Verdachtsfälle auf Psittakose<br />

konnten von den Tierärzten des Amtes nicht<br />

bestätigt werden.<br />

• Die für den Menschen ungefährliche Blauzungenkrankheit<br />

(BTD = bluetongue disease) grassierte<br />

2007 und hat zu erheblichen Tierverlusten geführt.<br />

Fast 250 Tiere sind damals an der Seuche<br />

verendet. Im Jahr 2008 gab es dagegen keinen einzigen<br />

Fall. Das ist darauf zurückzuführen, dass die<br />

Impfung aller Tiere verpflichtend eingeführt<br />

wurde. Da der Impfstoff nur in begrenztem<br />

Umfang zur Verfügung stand, wurde die Bestellung<br />

und Verteilung den Veterinärämtern übertragen.<br />

Im Jahr 2008 sind zwei weitere Virusvarianten<br />

aufgetaucht, für die es bisher in Deutschland<br />

noch keinen Impfstoff gibt. Inwieweit diese<br />

Virustypen auch in Düsseldorf zu Seuchenausbrüchen<br />

führen werden, bleibt abzuwarten. Düsseldorf<br />

lag zeitweise in einer so genannten 150<br />

Kilometer-Restriktionszone, die aber keine Konsequenzen<br />

für Tierhalter in Düsseldorf bedeuteten.<br />

10 GESCHÄFTSBERICHT 2008


• Die Zahl der Ausbrüche der Geflügelpest (Aviärer<br />

Influenza) war in 2008 stark rückläufig. In Düsseldorf<br />

ist die Geflügelpest bisher nicht aufgetreten.<br />

Dennoch ist das Amt für Verbraucherschutz auf<br />

einen möglichen Ausbruch gut vorbereitet. Als<br />

Vorbeugung gegen die Geflügelpest hat das Amt<br />

für Verbraucherschutz sogenannte Risikogebiete<br />

ausgewiesen, in denen Geflügel grundsätzlich im<br />

Stall gehalten werden muss. Diese befinden sich in<br />

der Nähe großer Gewässer, an denen immer mit<br />

Zuzug von Wildvögeln zu rechnen ist. Im Rahmen<br />

des Wildvogelmonitoring wurden 22 tote Vögel<br />

und davon 19 tote Wasservögel zur Untersuchung<br />

auf Geflügelpest eingesandt. Geflügelpest konnte<br />

in keinem Fall nachgewiesen werden.<br />

• 55 Tiere, 44 waren Füchse, wurden auf Tollwut<br />

untersucht. Tollwut konnte in keinem Fall nachgewiesen<br />

werden.<br />

• Um die Daten der in Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

ansässigen Imker zu aktualisieren, wurde ein Fragebogen<br />

entwickelt. Das Ergebnis: 93 Imker mit<br />

588 Völkern sind derzeit in Düsseldorf aktiv.<br />

Das Amt für Verbraucherschutz hat insgesamt 20 so<br />

genannte Futterkranzproben zur Untersuchung auf<br />

„Amerikanische Faulbrut der Bienen“ in Auftrag<br />

gegeben. Die gefährliche Bienenseuche konnte in<br />

keinem Fall nachgewiesen werden.<br />

Auf zwei Veranstaltungen der Imkerschaft wurden<br />

Vorträge zu den Themen „Tierseuchenprophylaxe/<br />

Amerikanische Faulbrut der Bienen“ und „Bienengesundheit/Varroose“<br />

gehalten.<br />

Tiertransportverordnung<br />

Anfang 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des<br />

Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von<br />

Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden<br />

Vorgängen in Kraft getreten.<br />

Mit dieser Verordnung wurde es für viele Tiertransporteure,<br />

die früher genehmigungsfrei Tiere transportierten,<br />

notwendig, eine Erlaubnis zu beantragen.<br />

Betroffen waren z. B. auch Landwirte und Pferdetrainer<br />

auf der Galopprennbahn, die ihre Tiere über<br />

eine größere Strecke als 65 Kilometer transportieren.<br />

Nach Prüfung der Antragsunterlagen hat das Amt<br />

für Verbraucherschutz 23 Unternehmen für den<br />

Transport von Nutztieren zugelassen. Darüber<br />

hinaus erhielten 24 Personen einen so genannten<br />

Befähigungsnachweis, der sie berechtigt, Tiere zu<br />

transportieren.<br />

Verbot der Legehennenkäfighaltung<br />

Seit dem 1. Januar 2009 dürfen Legehennen nicht<br />

mehr in den herkömmlichen Käfigen gehalten werden.<br />

Von der Verpflichtung zur Umstellung waren<br />

fünf Düsseldorfer Legehennenhalter betroffen. Vier<br />

Halter konnten die Haltungsform fristgerecht<br />

umstellen.<br />

Die artgerechte Haltung von Legehennen sowie die<br />

Umstellung der Haltungssysteme werden von den<br />

Tierärztinnen und Tierärzten des Amtes für Verbraucherschutz<br />

überwacht.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 11


3.1.2 Tierschutz<br />

Ein großer Teil der durchgeführten Überprüfungen<br />

im Rahmen des Tierschutzes erfolgt aufgrund von<br />

Hinweisen aus der Bevölkerung.<br />

Im Jahr 2008 sind 288 Tierschutzbeschwerden beim<br />

Amt für Verbraucherschutz eingegangen. Der größte<br />

Teil der Beschwerden bezog sich auf private Tierhaltungen,<br />

aber auch landwirtschaftliche und gewerbliche<br />

Tierhaltungen waren betroffen.<br />

Bei den gewerblichen Tierhaltungen besteht grundsätzlich<br />

während der Geschäfts- oder Betriebszeiten<br />

ein Betretungsrecht. In privaten Tierhaltungen dürfen<br />

private Wohnräume, in denen Tiere gehalten<br />

werden, gegen den Willen des Tierhalters nur zur<br />

Verhütung dringender Gefahren betreten werden.<br />

Wenn der Tierhalter eine Besichtigung der Tierhaltung<br />

in der Wohnung nicht gestattet, ist er aber verpflichtet,<br />

auf Verlangen die in seinen Wohnräumen<br />

gehaltenen Tiere vorzuführen, wenn der Verdacht<br />

besteht, dass die Tiere nicht artgemäß oder verhaltensgerecht<br />

gehalten werden und ihnen dadurch<br />

erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt<br />

werden.<br />

Nachfolgend kurz zusammengefasst einige Tierschutzfälle<br />

aus dem Jahr 2008:<br />

• In einer Beschwerde wurde bemängelt, dass in<br />

einem privaten Haushalt ein Kaiman in einem zu<br />

kleinen Terrarium gehalten werde. Bei der Überprüfung<br />

wurde festgestellt, dass ein rund 70 Zentimeter<br />

langer Kaiman in einem ungefähr genauso<br />

großen Terrarium gehalten wurde. Das Tier wurde<br />

sofort eingezogen und artgerecht untergebracht.<br />

• Aufgrund einer Beschwerde über eine Tierkrippe<br />

mit lebenden Tieren wurde bei den Ermittlungen<br />

festgestellt, dass ein kleiner Zirkus ohne vorherige<br />

Anmeldung sein Winterquartier in Düsseldorf<br />

aufgeschlagen hatte. In leerstehenden Betriebshallen<br />

waren zahlreiche Tiere untergebracht, dazu<br />

gehörten Kamele, Pferde, Schafe und Ziegen. Nach<br />

Gutachten der Amtstierärzte entsprach die Unterbringung<br />

der Tiere nicht den geltenden Richtlinien<br />

für die Haltung von Zirkustieren in Winterquartieren.<br />

Besonders die zu kleine Fläche und die<br />

nicht ausreichende Versorgung der Tiere machte<br />

ein Einschreiten des Amtes notwendig. Denn werden<br />

Tiere dauerhaft auf einer zu kleinen Fläche<br />

gehalten, können Folgeschäden auftreten. Daher<br />

wurden die Verantwortlichen des Zirkus per Ordnungsverfügung<br />

aufgefordert, die Haltungsbedingungen<br />

innerhalb einer angemessenen Frist zu<br />

korrigieren. Dieser Aufforderung kamen sie nicht<br />

nach. Der Amtstierarzt entschied deshalb, einen<br />

Teil der Tiere des Zirkus im Rahmen einer so<br />

genannten Ersatzvornahme anderweitig unterzubringen,<br />

um die Anforderungen einer tierschutzgerechten<br />

Haltung zu erfüllen. Beim geplanten<br />

Abtransport der Tiere war eine so hohe<br />

Gewaltbereitschaft der Zirkusmitarbeiter festzustellen,<br />

dass die Unterstützung des Ordnungsamtes<br />

und der Polizei notwendig wurde. Dennoch mußte<br />

der Abtransport in den späten Abendstunden<br />

abgebrochen werden, da die Situation zu eskalieren<br />

drohte. In der darauffolgenden Nacht verbrachte<br />

der Zirkus die betroffenen Tiere auf ein<br />

Gelände außerhalb der <strong>Stadt</strong> Düsseldorf. Das nun<br />

für den Zirkus zuständige Veterinäramt in Mettmann<br />

wurde über die Geschehnisse in Düsseldorf<br />

informiert.<br />

12 GESCHÄFTSBERICHT 2008


3.1.3 Futtermittelüberwachung<br />

In der Umsetzung des Europäischen Rechts ist der<br />

Umgang mit Lebens- und Futtermitteln in einem<br />

Gesetz erfasst. Es handelt sich um die Verordnung<br />

(EG) Nr. 178/2002, die als so genannte „Basisverordnung“<br />

bezeichnet wird. Diese EU-Verordnung ist am<br />

1. Januar 2004 in Kraft getreten.<br />

• Von der Polizei war an einem sehr heißen Sommertag<br />

eine junge Labradorhündin aus einem<br />

Auto befreit worden, da sie von ihrem Besitzer<br />

alleine in dem in der Sonne abgestellten Wagen<br />

zurückgelassen worden war. Wenige Wochen später<br />

ließ der Tierhalter in Duisburg seinen Hund<br />

wieder bei hohen Außentemperaturen im Auto<br />

zurück. Diesmal kam die Hilfe zu spät, der Hund<br />

konnte nur tot aus dem Auto geborgen werden. Im<br />

Auto wurde das Anhörungsschreiben der <strong>Stadt</strong><br />

Düsseldorf bezüglich des ersten Vorfalls gefunden.<br />

• Aufgrund einer im Dezember eingegangenen<br />

Beschwerde über einen großen Papagei, der ohne<br />

Schutzmöglichkeit in einem im sehr kleinen Käfig<br />

im Garten gehalten werde, wurde sofort eine<br />

Überprüfung durchgeführt. Vor Ort wurde festgestellt,<br />

dass im Garten in einem kleinen Käfig ein<br />

Plastikpapagei „gehalten“ wurde.<br />

Ziel dieser Vorschrift ist die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit.<br />

Futtermittel oder Lebensmittel,<br />

die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr<br />

gebracht werden. Der Hersteller, Händler oder<br />

Inverkehrbringer hat die einwandfreie Qualität<br />

sicher zu stellen. Ebenso ist auf allen Stufen der Vermarktung<br />

die Rückverfolgbarkeit sicher zu stellen.<br />

3.1.4 Umsetzung des<br />

Landeshundegesetzes<br />

Das Landeshundegesetz soll den Schutz der Bevölkerung<br />

vor gefährlichen Hunden sicherstellen. Gleichzeitig<br />

soll aber allen Bürgern, die verantwortungsbewusst<br />

und sachkundig sind, der Umgang mit und<br />

die Haltung von Hunden in einem vorgegebenen<br />

Rahmen ermöglicht werden. Die Einstufung der<br />

Gefährlichkeit wird aufgrund der Zugehörigkeit<br />

eines Hundes zu einer bestimmten Rasse angenommen<br />

oder durch tatsächliches, gefahrverursachendes<br />

Fehlverhalten eines Hundes begründet.<br />

Die Tierärzte des Amtes für Verbraucherschutz werden<br />

im Rahmen des Landeshundegesetzes tätig bei<br />

der Begutachtung von auffällig gewordenen Hunden,<br />

bei Rassefeststellungen und bei der Abnahme von<br />

Verhaltensprüfungen.<br />

2008 wurden 115 Sachkundeprüfungen vorgenommen.<br />

109 Hundebesitzer bestanden; sechs bestanden<br />

nicht.<br />

Um ohne Maulkorb und Leine in der <strong>Stadt</strong> Auslauf<br />

zu bekommen, muss der Hund einen Verhaltenstest<br />

ablegen. Zehn Hunde bestanden den Test, drei<br />

Hunde bestanden nicht.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 13


3.1.5 Überwachung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugerbetriebe<br />

Seit dem Jahr 2005 wird die Gewährung von Direktzahlungen<br />

durch die europäische Gemeinschaft an<br />

landwirtschaftliche Betriebe unter anderem auch an<br />

die Einhaltung von Vorschriften in Umweltbelangen,<br />

Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit<br />

und Tierschutz geknüpft (Cross Compliance).<br />

Die Einführung von Cross Compliance erfolgte<br />

in drei Schritten zwischen den Jahren 2005 und<br />

2007.<br />

Die Regelungen zum Tierschutz leiten sich aus drei<br />

EG-Richtlinien ab: aus den grundlegenden Vorgaben<br />

zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (RL<br />

98/58/EG) sowie den spezifischen Vorgaben für den<br />

Schutz von Kälbern (RL 91/629/EWG) und Schweinen<br />

(91/630/EWG). So umfassen die Überprüfungen<br />

unter anderem die Einhaltung der Anforderungen<br />

an Haltungseinrichtungen für Tiere, Fütterung,<br />

Bewegungsfreiheit, Zuchtmethoden sowie Überwachung<br />

und Pflege der Tiere.<br />

Jährlich ist mindestens ein Prozent der Antragsteller<br />

von Direktzahlungen vor Ort auf alle Cross Compliance<br />

relevanten Rechtsakten zu überprüfen. Zusätzlich<br />

werden mindestens fünf Prozent der Betriebe<br />

mit Rinderhaltung sowie Betriebe mit Schaf- oder<br />

Ziegenhaltung auf die Einhaltung der Verpflichtungen<br />

zur Tierkennzeichnung hin überprüft.<br />

Bei erstmaligen und fahrlässigen Verstößen erfolgt je<br />

nach Schweregrad eine Gesamtkürzung der Direktzahlungen<br />

eines Betriebes um ein bis fünf Prozent.<br />

Wiederholte, schwerwiegende und vorsätzliche Verstöße<br />

können eine vollständige Versagung der<br />

Direktzahlungen für das entsprechende Jahr oder<br />

einen längeren Zeitraum nach sich ziehen.<br />

Die Regelungen der Überwachung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugerbetriebe gehen von einem gesamtbetrieblichen<br />

Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein<br />

Betrieb, der Direktzahlungen erhält, in allen Produktionsgebieten<br />

wie Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser,<br />

Sonderkulturen und allen seinen Betriebsstätten<br />

Cross Compliance Verpflichtungen einhalten<br />

muss. Alle festgestellten Verstöße gegen diese Verpflichtungen<br />

führen zu einer Kürzung der Direktzahlungen.<br />

Zur Sicherstellung der Einhaltung der Cross Compliance<br />

Verpflichtungen in den Betrieben werden die<br />

Regelungen zur Tierkennzeichnung, Registrierung,<br />

Mindestanforderungen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,<br />

Tiergesundheit sowie Tierschutz<br />

bei den Tierhaltern überprüft.<br />

2008 wurde bei den Vor-Ort-Kontrollen in einem<br />

Fall festgestellt, dass in Düsseldorf ein Prämienantrag<br />

für eine tatsächlich nicht existierende Schafhaltung<br />

gestellt worden war. Der Antragsteller wird<br />

daher die beantragten Direktzahlungen für diese<br />

Schafhaltung nicht erhalten, bereits geleistete Zahlungen<br />

müssen zurückerstattet werden. Im Übrigen<br />

wurden im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen keine<br />

Cross Compliance relevanten Verstöße festgestellt, so<br />

dass die entsprechenden Betriebe aufgrund dieser<br />

Bewertung im Jahr 2009 die Direktzahlungen vollständig<br />

erhalten werden.<br />

14 GESCHÄFTSBERICHT 2008


3.1.6 Grenzkontrollstellen<br />

Die Grenzkontrollstelle Düsseldorf-Flughafen<br />

stellt eine Außengrenze der Europäischen<br />

Union (EU) dar. Alle Sendungen mit Produkten<br />

tierischer Herkunft und gewerblicher Einfuhren<br />

lebender Tiere aus Drittländern müssen<br />

eine grenztierärztliche Kontrolle passieren. Diese<br />

besteht aus der Dokumentenkontrolle und der physischen<br />

Untersuchung der Sendungen. Damit soll<br />

sichergestellt werden, dass die Erzeugnisse und Tiere<br />

den Anforderungen der Europäischen Union genügen<br />

und somit keine Gefahr für den Verbraucher<br />

oder Tiere und Tierbestände darstellen. Rechtsgrundlage<br />

sind unmittelbar wirksames EU-Recht<br />

und nationale Vorschriften als umgesetztes EU-<br />

Recht.<br />

Im November 2008 nahmen die Grenzkontrollstellen<br />

Düsseldorf und Köln an<br />

den Veterinärwochen der Europäischen<br />

Union teil. Ziel dieser Veranstaltung war,<br />

die gründliche Information von Reisenden<br />

zu Themen wie „Einreise mit Haustieren<br />

aus Nichteuropäischen Staaten“ oder die<br />

Information über Tierseuchen und deren<br />

Einschleppungsgefahr.<br />

3.2 Lebensmittelüberwachung<br />

Der Schutz der Verbraucher vor möglichen Gefahren,<br />

die von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen<br />

und kosmetischen Mitteln ausgehen können, gehört<br />

zu den wichtigsten Aufgaben der Abteilung. Gleichrangig<br />

wird der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung<br />

und Übervorteilung überwacht.<br />

Lebensmittelüberwachung umfasst zweierlei:<br />

• Betriebskontrollen und<br />

• Entnahme von amtlichen Proben, die zur Untersuchung<br />

in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung<br />

an die Abteilung Chemische und Lebensmitteluntersuchung<br />

des Amtes, das Labor des<br />

Kooperationspartners in Mettmann oder an das<br />

Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Krefeld<br />

abgegeben werden.<br />

Beanstandungen können in Abhängigkeit von<br />

ihrer Bedeutung zu folgenden Konsequenzen<br />

führen:<br />

• Belehrung oder Verwarnung<br />

• Erhebung eines Verwarngeldes<br />

• Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens<br />

(Bußgeld)<br />

• Schließung des Betriebes<br />

• Abgabe in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft<br />

(Strafverfahren).<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 15


Beanstandungen, die von anderen Behörden übersandt<br />

werden und in Düsseldorf ansässige Hersteller,<br />

in Verkehrbringer und Importeure betreffen, werden<br />

auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Dabei<br />

stellen häufig die langen Bearbeitungszeiten zwischen<br />

Entnahme der Probe(n) und Übermittlung des Vorganges<br />

an die Sachverständigen ein Hindernis für<br />

effektive Maßnahmen dar.<br />

Bei festgestellten Verstößen ist es möglich, abgestufte<br />

Sanktionen zu verhängen. Das mildeste Mittel ist die<br />

mündliche Verwarnung, gefolgt von einem Verwarngeld<br />

bis zu einer maximalen Höhe von 35 Euro. Bei<br />

gravierenden Mängeln werden die Mängel durch Fotos<br />

dokumentiert und ein Bußgeldverfahren eingeleitet,<br />

das bis zu einer Höhe von 25.000 Euro verhängt werden<br />

kann.<br />

Auch die Entnahme von amtlichen Proben wird nach<br />

Risikokriterien vorgenommen. Dabei wird die Art des<br />

Lebensmittels, die Herstellungsbedingung, die Produktionsmenge<br />

und die Verbrauchergruppe berücksichtigt.<br />

Durch die Untersuchung und anschließende Bewertung<br />

der amtlichen Lebensmittelproben wird nicht nur<br />

auf eine Gefährdung der Gesundheit des Verbrauchers<br />

geachtet, sondern auch auf den so genannten Täuschungsschutz.<br />

Der Schutz vor Irreführung und Täuschung<br />

ist in der europäischen und bundesdeutschen<br />

Gesetzgebung festgeschrieben. Die Überwachungsbehörden<br />

haben den Auftrag, durch angemessenes Vorgehen<br />

den Verbraucher auch davor zu schützen. Es<br />

kommt daher vor, dass einem Lebensmittelunternehmen<br />

das weitere Verkaufen eines Produkts solange<br />

untersagt wird, bis die so genannte Verkehrsfähigkeit<br />

nachgewiesen wurde. Eine solche Prüfung muss bei<br />

berechtigtem Zweifel vom Unternehmer erbracht werden<br />

und wird von den Sachverständigen des Amtes für<br />

Verbraucherschutz abschließend beurteilt.<br />

Die Kontrollen werden prinzipiell während der üblichen<br />

Betriebs- und Produktionszeiten vorgenommen.<br />

Die Erkenntnisse solcher Betriebsüberprüfungen<br />

werden ergänzt durch die Entnahme von amt-lichen<br />

Proben. Sowohl die Betriebsüberprüfung als auch die<br />

Entnahme von amtlichen Proben erfolgt grundsätzlich<br />

ohne vorherige Anmeldung.<br />

Wie häufig und in welchen Abständen die jeweiligen<br />

Betriebe überprüft werden müssen, ist durch eine<br />

Risikobewertung festgelegt. In dieser Bewertung werden<br />

Parameter berücksichtigt, die für eine gute Herstellungspraxis<br />

notwendig sind. Dazu gehören zum<br />

Beispiel die baulichen und technischen Voraussetzungen<br />

in dem Betriebsgebäude, die Empfindlichkeit des<br />

Lebensmittels, die hergestellte Menge, Vertriebswege<br />

und ob es sich um Waren für besonders gefährdete<br />

Verbrauchergruppen handelt.<br />

Dies bedeutet zum Beispiel, dass Kontrollen einer verlässlich<br />

geführten Kantine oder Gaststätte einer Hausbrauerei<br />

trotz hoher Mengen an täglich herausgegebenen<br />

Speisen nur alle zwei Jahre notwendig<br />

sind. Hingegen ist in anderen – weniger zuverlässig –<br />

geführten Betrieben ein Kontrollrhythmus von sechs<br />

Monaten angebracht.<br />

Um einen verlässlichen Standard für die Betriebskontrollen<br />

zu erreichen, hat sich die Abteilung bereits<br />

2003 nach DIN ISO 9000/2001 zertifizieren lassen<br />

und im Abstand von einem Jahr die Wiederholungsaudits<br />

erfolgreich absolviert. Die Einführung eines<br />

QMS (Qualitätsmanagementsystem) und dessen kontinuierliche<br />

Verbesserung garantiert ein größtmögliches<br />

Maß an Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit<br />

(= Reproduzierbarkeit) der Ergebnisse.<br />

Die Kontrollen umfassen folgende Standards:<br />

• die Hygiene des Betriebes, des Personals sowie<br />

der Produkte<br />

• die bauliche Beschaffenheit der Betriebsräume<br />

• die Maschinen, Geräte und Transportmittel<br />

• die Rohstoffe, technologischen Hilfsstoffe,<br />

Zwischenerzeugnisse und Endprodukte<br />

• die Herstellungsmethode und Verfahrenstechnologie<br />

• die Produkte (Identität, Beschaffenheit)<br />

• die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu Vorlieferanten<br />

und zu Kunden<br />

• die Qualifikation und Ausbildung des Personals<br />

• die dokumentierte Eigenkontrolle des Betriebes<br />

• die Wirksamkeit und Nachvollziehbarkeit der<br />

Schädlingskontrolle und -bekämpfung.<br />

16 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Die Lebensmittelüberwachung wird ergänzt durch<br />

Verbraucherbeschwerden (s. Kapitel 4, S. 22), die<br />

immer geprüft werden und in der überwiegenden<br />

Zahl der Fälle Anlass für weitere Betriebsprüfungen<br />

oder Probenahmen sind. Die Betriebskontrolle<br />

schließt generell auch die Überprüfung der Kennzeichnung<br />

von verpackten Lebensmitteln oder der<br />

Speisekarte ein. Handelt es sich tatsächlich um ein<br />

„Wiener Schnitzel“ – aus Kalbfleisch – oder lediglich<br />

ein „Schnitzel Wiener Art“ – aus Schweinefleisch.<br />

Beispielhafte Verfahren zum Schutz der<br />

Verbraucher vor Täuschung:<br />

Ein als „Chicken-Nuggets“ bezeichnetes Fertigerzeugnis<br />

wurde aufgrund der Verarbeitung von überwiegend<br />

fein zerkleinertem Fleisch („wie Brühwurstbrät“)<br />

beanstandet. Bei einer solchen Bezeichnung wird der<br />

Verbraucher jedoch die Verarbeitung von Geflügelfleisch<br />

in natürlichem Zusammenhang, „wie gewachsen“<br />

erwarten. Aus der gewählten Kennzeichnung war<br />

es dem Verbraucher nicht möglich, die wahre Beschaffenheit<br />

des Produktes zu erkennen. Somit liegt eine<br />

Täuschung oder Irreführung vor. Dem in Düsseldorf<br />

ansässigen und deutschlandweit agierenden Vertreiber<br />

des Produktes wurde per Ordnungsverfügung auferlegt,<br />

dieses Produkt unter der gewählten Kenntlichmachung<br />

umgehend vom Markt zu nehmen. Vom Eingang<br />

des amtlichen Befundes im Amt bis zum<br />

Abschluss der Aktion dauerte es nicht länger als 72<br />

Stunden. Gegen die Ordnungsverfügung hat das Unternehmen<br />

Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht<br />

Düsseldorf eingelegt. Die Klage richtete sich gegen das<br />

Verkaufsverbot. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf<br />

hat entschieden, dass die Vorgehensweise des Amtes<br />

für Verbraucherschutz rechtens war. Dieser Beschluss<br />

erging eine Woche nachdem das Unternehmen die<br />

Klage vorgebracht hatte. Gegen diese Entscheidung<br />

des Verwaltungsgerichtes hat das Unternehmen<br />

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in<br />

Münster eingelegt. In seinem Beschluss hat das OVG<br />

Münster die Verfahrensweise des Amtes gebilligt.<br />

In einem Fertiggericht, das als „Hacksteak“ gekennzeichnet<br />

war, wurde nachweislich Separatorenfleisch<br />

verarbeitet und der Anteil an sehr fein zerkleinertem<br />

Fleisch (Beschreibung: „wie Brühwurstbrät“) war zu<br />

hoch. Unter der Bezeichnung Hacksteaks wird ein<br />

Produkt erwartet, dass üblicherweise als Ausgangsmaterial<br />

gewolftes Fleisch enthält, also dem Zerkleinerungsgrad<br />

von Hackfleisch entspricht. Auch die Verarbeitung<br />

von Separatorenfleisch in einem derartigen<br />

Erzeugnis entspricht den Erwartungen des Verbrauchers,<br />

da es sich um minderwertiges Fleisch handelt.<br />

Durch Ordnungsverfügung wurde dem Unternehmer<br />

untersagt, dieses Produkt ohne eine Änderung der<br />

Bezeichnung weiter in den Verkehr zu bringen. In der<br />

Folge wechselte das Unternehmen den Hersteller, der<br />

dieses Produkt jetzt der Verkehrsauffassung entsprechend<br />

herstellt.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 17


Unter „Bio-Distelöl, kalt gepresst, aus erster Pressung“<br />

beschreiben die Leitsätze des deutschen<br />

Lebensmittelbuchs ein qualitativ hochstehendes<br />

Erzeugnis, das ohne jegliche Wärmeeinwirkung auf<br />

Saat oder Öl gewonnen wurde. Die Untersuchung<br />

eines amtlichen Labors führte jedoch zu einem<br />

anderen Ergebnis: Eine Wärmebehandlung konnte<br />

zweifelsfrei nachgewiesen werden. Da wärmebehandeltes<br />

Distelöl qualitativ schlechter als kaltgepresstes<br />

Öl ist, wurde der Kunde daher getäuscht. Dem<br />

Unternehmer wurde per Ordnungsverfügung untersagt,<br />

dieses Produkt weiterhin unter der gewählten<br />

Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen. Die<br />

Ware musste aus den Regalen genommen und dem<br />

Hersteller zurückgeschickt werden. Dieser hat die<br />

Entscheidung zunächst nicht akzeptiert. Die amtlich<br />

versiegelte Gegenprobe und zwei weitere entnommene<br />

Proben desselben Erzeugnisses mit derselben<br />

Chargennummer/demselben Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

hatten kein anderes Ergebnis. Jeder Beteiligte in<br />

der Lebensmittelkette, also von der Herstellung bis<br />

zum Verkauf, hat für die Verkehrsfähigkeit des Produktes<br />

zu sorgen. Es muss daher noch geklärt werden,<br />

wer in diesem Fall für die Täuschung verantwortlich<br />

ist. Auch in diesem Fall erfolgten die notwendigen<br />

Konsequenzen sehr zeitnah: Innerhalb von<br />

vier Tagen nach Eintreffen des Befundes war das<br />

Produkt aus dem Handel.<br />

Vergleichbare und ebenso wirksame Maßnahmen<br />

werden ergriffen, wenn „ekelerregende“ Zustände<br />

angetroffen werden. Ein ekelerregender Zustand<br />

liegt dann vor, wenn das unter diesen Umständen<br />

hergestellte Produkt vom Verbraucher abgelehnt<br />

würde, wenn er diesen Umstand hätte erkennen<br />

können. Dies ist immer dann der Fall, wenn so<br />

genannte Schädlinge, wie Mäuse, Ratten, Schaben<br />

oder Ameisen in dem Betrieb festgestellt werden.<br />

Neben der Überwachung der Unternehmen werden<br />

sie auch beraten. So gab es im Berichtsjahr 2008 für<br />

Neuplanungen insgesamt 54 Beratungsgespräche.<br />

Darüber hinaus werden Verbraucher über den richtigen<br />

Umgang mit Lebensmitteln informiert, entweder<br />

durch direkten Kontakt mit den Bürgern oder<br />

durch regelmäßige Pressemeldungen.<br />

Betriebsschließungen<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 57 (2007: 77)<br />

Betriebe wegen erheblicher hygienischer Mängel<br />

und/oder aufgrund von Schädlingsbefall geschlossen.<br />

In 36 (2007: 39) Betrieben lagen Reinigungsmängel<br />

und/oder massive bauliche Mängel vor.<br />

In 19 (2007: 30) Betrieben wurden Mäuse oder Mäusekot<br />

und Schaben festgestellt. Bei Schädlingsbefall<br />

bleiben die Betriebe solange geschlossen, bis eine<br />

fachgerechte Schädlingsbekämpfung erfolgt und der<br />

Betrieb nachweislich schädlingsfrei ist. Es muss auch<br />

belegt werden, dass die Ursachen für den Schädlingsbefall<br />

abgestellt wurden. Alle im Betrieb befindlichen<br />

unverpackten Lebensmittel sind als ekelerregend<br />

einzustufen und dürfen damit nicht mehr an<br />

den Verbraucher abgegeben werden. Wie lange ein<br />

Betrieb geschlossen bleibt, hängt auch von der<br />

Art des festgestellten Schädlings ab. Bei<br />

Schabenbefall muss der Betrieb bis<br />

zum Abschluss einer erfolgreichen<br />

Bekämpfung und der<br />

sich anschließenden Grundreinigung<br />

mindestens fünf<br />

Tage geschlossen bleiben.<br />

18 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Großveranstaltungen<br />

Über das Jahr hinweg ziehen Großveranstaltungen<br />

eine hohe Zahl an Besuchern an, für deren leibliches<br />

Wohl gesorgt werden muß. Elf dieser Veranstaltungen<br />

wurden überprüft und insgesamt 144 Betriebe<br />

kontrolliert. Um den Veranstaltern und Lebensmittelunternehmern<br />

die Teilnahme zu erleichtern,<br />

erhalten alle rechtzeitig ein Merkblatt mit den wichtigsten<br />

Hygieneregeln. Durch diese Vorgehensweise<br />

ist gewährleistet, dass sich alle Betreiber mit den allgemeinen<br />

Hygieneregeln vertraut machen und sich<br />

auf die unerlässlichen Mindestanforderungen einstellen<br />

können. Diese Information in Verbindung<br />

mit der Abnahme der mobilen Einrichtungen vor<br />

Beginn und regelmäßigen Kontrollen während der<br />

Veranstaltungen hat dazu geführt, dass sich die Einhaltung<br />

der Hygiene- und Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften<br />

deutlich verbessert hat. So mussten<br />

nur zwei Betreiber ihren Lebensmittelstand<br />

schließen, da erhebliche Mängel vorlagen. Alle anderen<br />

Beanstandungen konnten in der Regel noch vor<br />

Beginn des Events oder unmittelbar danach abgestellt<br />

werden.<br />

Die Art, wie eine Betriebskontrolle erfolgt, hat sich<br />

in den zurückliegenden Jahren grundlegend geändert.<br />

Damit verbunden sind ein höherer Aufwand<br />

und die Entwicklung weiterer Standards durch die<br />

Überwachungsbehörde. So sind für eine nachvollziehbare<br />

und transparente Vorgehensweise der<br />

Ämter umfangreiche Dokumentationen zu führen.<br />

Diese vom europäischen Gesetzgeber vorgesehenen<br />

Pflichten und ein vorübergehender Mangel an fachlich<br />

qualifiziertem Überwachungspersonal führten<br />

zu einer Verringerung der Kontrollzahlen im<br />

Berichtsjahr.<br />

Zahlen und Fakten in der Lebensmittelüberwachung<br />

2007 2008<br />

Allgemeines:<br />

Anzahl der Lebensmittelbetriebe<br />

insg. 5787 6.211<br />

davon Erzeuger 65 62<br />

davon Hersteller und Abpacker 54 54<br />

davon Vertrieb und Transporteure (Großhandel) 144 153<br />

davon Einzelhändler 2210 2.475<br />

davon Dienstleistungsbetriebe 3151 3.187<br />

davon Hersteller auf Einzelhandelsstufe 163 174<br />

Metzger mit eigener Herstellung 31 31<br />

Bäcker u./o. Konditoren mit eigener Herstellung 64 66<br />

Betriebe mit EU-Zulassung (s. S. 18) 8 9<br />

Kontrollen:<br />

Anzahl der Kontrollen insg. 4156 3.302<br />

davon Plankontrolle 2158 1.680<br />

davon Nachkontrollen 862 707<br />

aufgrund von Verbraucherbeschwerden 569 439<br />

Proben:<br />

Anzahl der amtlichen Proben insg. 2644 2.500<br />

davon Planproben 2368 2.067<br />

davon Verdachts-/Verfolgsproben 266 150<br />

Betriebsschließungen 77 54<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 19


3.2.1 Fleischhygiene<br />

Zugelassene Betriebe<br />

Abhängig von ihrem Produktionsumfang und ihren<br />

Vertriebswegen benötigen Betriebe, die mit tierischen<br />

Lebensmitteln umgehen, dafür eine Zulassung.<br />

Die Voraussetzungen für eine solche Zulassung<br />

werden vom Amt für Verbraucherschutz in<br />

Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur,<br />

Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) geprüft.<br />

Zusätzlich zu den acht Betrieben, die bereits zugelassen<br />

waren, erhielten in 2008 zwei weitere Betriebe<br />

ihre Zulassung.<br />

Die zugelassenen Betriebe waren in folgenden<br />

Geschäftsfeldern tätig:<br />

• Kühlhaus mit Import von tierischen Lebensmitteln<br />

aus dem asiatischen Raum und Vertrieb dieser<br />

Waren in ganz Deutschland<br />

• Kühlhaus mit Vertrieb von tierischen Lebensmitteln<br />

an Einzelhandelskunden<br />

• Tiefkühlhaus mit Vermietung von Lagerkapazitäten<br />

an verschiedene Kunden<br />

• Zerlegungsbetrieb für Schweine<br />

• Herstellung von tiefgefrorenen Fleischzubereitungen<br />

• Produktion von Geflügelfleischerzeugnissen<br />

• Suppenhersteller<br />

• Produktion von Speisen für Schulen und Kindergärten<br />

• Produktion von gekühlten Speisen, Soßen und<br />

Fleischzubereitungen<br />

3.2.2 Chemikalienüberwachung<br />

Chemikalienüberwachung im Einzelhandel<br />

Das Amt für Verbraucherschutz ist im Rahmen der<br />

Überwachung des Chemikaliengesetzes (ChemG) als<br />

Kreisordnungsbehörde zuständig für die Überwachung<br />

des Einzelhandels.<br />

Die Überwachungstätigkeit umfasst<br />

• die Überprüfung von saisonalen Produkten<br />

• Schwerpunktprogramme, die durch das Ministerium<br />

für Arbeit, Gesundheit und Soziales des<br />

Landes NRW (MAGS) im Rahmen seiner<br />

Berichtspflichten u. a. auch der EU gegenüber,<br />

jährlich bestimmt werden<br />

• Nachkontrollen in Betrieben, die zu beanstandende<br />

Produkte führten<br />

• Überprüfung der Einhaltung von Abgabeverboten<br />

Zu den zu überwachenden Betrieben gehören zum<br />

Beispiel Garten- und Baumärkte, Supermärkte,<br />

Warenhäuser, Sonderpostenmärkte, Malergeschäfte,<br />

Bastel- und Hobbyläden, Tankstellen.<br />

Die Ergebnisse der Produktprüfungen werden in<br />

einem webbasierenden Datenbanksystem des Landes<br />

dokumentiert. Es dient dem schnellen und effizienten<br />

Austausch von Ergebnissen, einem einheitlichen<br />

Vollzug nach Chemikalienrecht im Handel und der<br />

zu erfüllenden Berichtspflicht.<br />

Schwerpunktprogramm des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen war 2008 die Überprüfung der Kennzeichnung<br />

von Biozid-Produkten. Im Rahmen dieses Landesprogrammes<br />

waren von der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf jeweils zehn Biozid-Produkte der Produktarten<br />

19 und 21 auf Kennzeichnung, Verpakkung,<br />

Verkehrsfähigkeit und Werbung zu überprüfen.<br />

Biozid-Produkte sind „Wirkstoffe und Zubereitungen,<br />

die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder<br />

biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören,<br />

abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen<br />

durch sie zu verhindern oder sie in anderer<br />

Weise zu bekämpfen.“<br />

20 GESCHÄFTSBERICHT 2008


• Bei acht Produkten entsprachen die Sicherheitsdatenblätter<br />

nicht den Anforderungen der EU-Verordnung<br />

(REACH VO 1907/2006/EG). Zur weiteren<br />

Bearbeitung wurden diese an die für den Hersteller<br />

zuständige Behörde weitergeleitet. Von 56<br />

überprüften Antifouling-Produkten entsprachen<br />

53 dieser Produkte (95 Prozent) nicht den chemikalienrechtlichen<br />

Vorgaben. Der Hauptbeanstandungsgrund<br />

war, dass die Biozid-Produkte nicht<br />

mit der behördlichen Zulassungsnummer der<br />

BAuA (N-XXXXX; 5stellige Zahl) gekennzeichnet<br />

waren. In diesen Fällen wurde der Verkauf unter<br />

Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt.<br />

Die Zahlen stehen als Abkürzung für bestimmte<br />

Produktarten von denen es insgesamt 23 gibt:<br />

Produktart 19 steht für Repellentien und Lockmittel<br />

Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von<br />

Schadorganismen (wirbellose Tiere wie zum Beispiel<br />

Flöhe, Wirbeltiere wie Vögel): dazu gehören Produkte,<br />

die entweder unmittelbar oder mittelbar für die<br />

menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich<br />

verwendet werden.<br />

Produktart 21 steht für: Antifouling-Produkte<br />

Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der<br />

Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen<br />

(Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an<br />

Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur<br />

und anderen im Wasser eingesetzten Bauten.<br />

Es wurden 20 Reppellentien und Lockmittel überprüft.<br />

11 Produkte (55 Prozent) entsprachen nicht<br />

den chemikalienrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften.<br />

Beispielsweise<br />

• fehlte bei einem Produkt auf der Verpackung der<br />

Warnhinweis: „Enthält Limonene. Kann allergische<br />

Reaktionen hervorrufen“. Die Produkte wurden<br />

aus dem Regal entfernt, der Verkauf wurde<br />

untersagt bis die Nachkennzeichnung durch das<br />

Etikett mit dem entsprechenden Warnhinweis<br />

erfolgte.<br />

• fehlte bei einem Produkt auf dem Kennzeichnungsschild<br />

sowohl der Gefahrenhinweis R50/53<br />

(Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in<br />

Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen<br />

haben) als auch das erforderliche Gefahrensymbol<br />

„umweltgefährlich“. Der Verkauf dieser Produkte<br />

wurde untersagt.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt war die Überprüfung von<br />

gefährlichen Zubereitungen wie Leder- und Schuhpflegemittel.<br />

37 Produkte wurden überprüft, von denen 23<br />

(62 Prozent) nicht den chemikalienrechtlichen Vorgaben<br />

entsprachen. Gründe für Verkaufsverbote:<br />

• In einigen Fällen fehlte der obligatorische Sicherheits-Satz<br />

S2 „Darf nicht in die Hände von Kindern<br />

gelangen“ auf dem Etikett.<br />

• Die Gefahrenbezeichnungen auf den Produktetiketten<br />

entsprach bei sechs Produkten nicht dem<br />

gesetzlich geforderten Wortlaut: Statt „Hochentzündlich“,<br />

„Reizend“ und „Umweltgefährlich“ wurden<br />

die Bezeichnungen „Sehr Feuergefährlich“,<br />

„Reizmittel“ und „Umweltschädlich“ benutzt.<br />

Gefährlichkeitsmerkmale<br />

Xi: reizend<br />

Xn: gesundheitsschädlich<br />

F: leichtentzündlich<br />

F+: hochentzündlich<br />

T: giftig<br />

T+: sehr giftig<br />

N: umweltgefährlich<br />

O: brandfördernd<br />

C: ätzend<br />

E: explosionsgefährlich<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 21


4 Verbraucherbeschwerden<br />

Immer mehr Kunden sind enttäuscht, verärgert oder<br />

fühlen sich betrogen und wenden sich an die Überwachungsbehörde.<br />

So registrierte die Lebensmittelüberwachung<br />

im Berichtsjahr 546 Verbraucherbeschwerden.<br />

Dazu gehören sowohl Verstöße gegen die<br />

Hygienevorschriften als auch Schädlingsbefall oder<br />

Fremdkörper in Lebensmitteln.<br />

Es gab 95 Beschwerden wegen einer Erkrankung<br />

nach Verzehr von Lebensmitteln, 133 wegen unzureichender<br />

allgemeiner Hygiene, 25 über das Personal,<br />

29 wegen Schädlingen, 24 über ein abgelaufenes<br />

Mindesthaltbarkeitsdatum, elf Beschwerden, weil im<br />

Verkaufsbereich geraucht wurde, 124 wegen Wertminderung,<br />

17 wegen Fremdkörpern in Lebensmitteln<br />

und 83 wegen sonstiger Gründe. In der Abteilung<br />

Chemische und Lebensmitteluntersuchung<br />

wurden im Berichtsjahr insgesamt 113 Beschwerdeproben<br />

eingereicht und untersucht; 58 (51 Prozent)<br />

führten dabei zu Beanstandungen.<br />

Bei den meisten Beschwerdeproben handelte es sich<br />

um Beanstandungen von Lebensmitteln, die auf<br />

Schimmelpilzbefall, Ungeziefer oder Fremdkörper<br />

untersucht werden sollten. Bei einigen Beschwerden<br />

gaben die Verbraucher an, dass bei ihnen nach dem<br />

Verzehr bestimmter Lebensmittel Krankheitssymptome<br />

wie Erbrechen, Durchfall und/oder Kopfschmerzen<br />

aufgetreten seien. Dieser Verdacht konnte<br />

in keinem Fall durch den Nachweis pathogener<br />

Keime erhärtet werden. Kontaminierte Proben sind<br />

zum menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet.<br />

Die Beschwerdeführer werden nach Abschluss des<br />

Verfahrens über den Ausgang informiert. Wenn auch<br />

nicht alle Beschwerden zu einem ordnungsrechtlichen<br />

Verfahren führen, liefern sie häufig wichtige<br />

Hinweise auf Probleme in den Lebensmittelbetrieben.<br />

Verbraucherbeschwerden führen zu einer örtlichen<br />

Kontrolle. Oft sind die Beschwerden über<br />

mangelnde Hygiene oder bauliche Mängel in einem<br />

Betrieb Anlass, für die Kontrolleure vorzugehen.<br />

Verbraucherbeschwerden 2008<br />

700<br />

600<br />

614<br />

694<br />

675<br />

500<br />

569<br />

546<br />

400<br />

423<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

2007 2008<br />

Ergebnisse der Verbraucherbeschwerden 569 546<br />

mit Beanstandung 300 397<br />

Verwarnungen 210 201<br />

Bußgeldverfahren 34 22<br />

Strafverfahren 9 8<br />

22 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Beispiele:<br />

• Ein belegtes Brötchen, das in einer Bäckerei<br />

gekauft wurde, wurde aufgrund eines Glassplitters<br />

als Beschwerdeprobe zur Untersuchung abgegeben.<br />

Es konnten keine weiteren Fremdkörper in<br />

der Probe entdeckt werden. Da durch den Glassplitter<br />

Verletzungen im Mund beim Verzehr<br />

möglich sind, wurde die Probe als gesundheitsschädlich<br />

beurteilt. Aufgrund der Möglichkeit,<br />

dass der Fremdkörper aus dem Herstellerbetrieb<br />

stammte, wurde der betroffene Betrieb kontrolliert.<br />

Die Kontaminationsquelle konnte nicht<br />

ermittelt werden.<br />

• Eine Probe, ein Drittel einer runden Pizza von<br />

einem Lieferservice, wurde aufgrund eines Fremdkörpers<br />

als Beschwerde eingereicht mit dem Verdacht,<br />

dass es sich hierbei um Mäusekot handelt.<br />

Unter der Pizza befand sich ein ca. 0,5 cm langer,<br />

dunkelbraun-schwarzer Fremdkörper. Bei der hier<br />

durchgeführten Untersuchung konnten keine weiteren<br />

Fremdkörper in der Probe entdeckt werden.<br />

Aufgrund des Aussehens und des mikroskopischen<br />

Befundes des Fremdkörpers handelte es sich<br />

um Kot von Mäusen oder Ratten, so dass die vorliegende<br />

Probe als nicht zum Verzehr geeignet<br />

beurteilt wurde. Bei einer Beschwerdeprobe handelte<br />

es sich um Pizza von einem Lieferservice. In<br />

diesem Fall befand sich in einem Pizzakarton ein<br />

1,5 cm langer, toter Rüsselkäfer. Da der Käfer<br />

nahezu unbeschadet war, bestand die Möglichkeit,<br />

dass dieser beispielsweise in der Küche des Pizzalieferanten<br />

oder während der Auslieferung in das<br />

Gericht gekrabbelt ist. Die vorliegende Probe<br />

wurde aufgrund der ekelerregenden Beschaffenheit<br />

als nicht geeignet für den menschlichen Verzehr<br />

angesehen.<br />

• Eine Verbraucherbeschwerde „Harzerkäse“ wurde<br />

aufgrund eines abweichenden, deutlich „unsauberen,<br />

esterartigen“ Geruchs zur Untersuchung abgegeben.<br />

Zwei weitere, als Nachproben entnommene<br />

Proben „Harzerkäse“, bestätigten diesen sensorischen<br />

Befund. Analytisch konnte in den Proben<br />

Essigsäureethylester nachgewiesen werden, die bei<br />

der Reifung von Sauermilchkäse eine wichtige<br />

Rolle spielen. Der bei den vorliegenden Proben<br />

festgestellte Geruch war jedoch nicht produktspezifisch<br />

und beruhte vermutlich auf einer Fehlreifung<br />

und/oder Verunreinigung des Sauermilchkäses.<br />

Aufgrund des deutlich abweichenden Geruchs<br />

wurden die Proben als nicht für den Menschen<br />

zum Verzehr geeignet beurteilt.<br />

• Auf Grund eines stark ekelerregenden Geruchs<br />

wurde eine „Lammkeule“ zur chemischen Untersuchung<br />

eingereicht. Durch eine anschließend entnommene<br />

amtliche Nachprobe wurde ein Verderb<br />

des Lebensmittels vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />

festgestellt.<br />

• Eine Verbraucherbeschwerde „Grillhähnchen“<br />

wurde als zum Verzehr ungeeignet beurteilt, da<br />

sich im Innern noch der mit Futter gefüllte Kropf<br />

des Hähnchens befand.<br />

• Als irreführend wurde eine als „Schnitzel“ eingereichte<br />

Probe beurteilt, da sie nur aus kleineren<br />

Fleischfetzen bestand.<br />

• Eine Jeanshose wies einen intensiven Geruch nach<br />

„Chemikalien“ auf. Mittels GC/MS wurde Chloroform<br />

nachgewiesen. Chloroform wirkt toxisch auf<br />

verschiedene innere Organe. Außerdem steht es<br />

im Verdacht, krebserregend zu sein. Konkrete<br />

Rechtsregelungen nach dem LFGB fehlen, daher<br />

wurden die Rahmenregelungen des GPSG – nicht<br />

sicheres Produkt – herangezogen.<br />

• Auch Stiefel wurden wegen eines intensiven<br />

Geruchs als Verbraucherbeschwerde vorgelegt. Es<br />

konnte zwar im vorliegenden Fall keine Substanz<br />

konkretisiert werden. Es ist jedoch bemerkenswert,<br />

dass immer mehr Schuhe wegen starken<br />

Geruchs auffallen.<br />

Rüsselkäfer<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 23


5 Chemische- und Lebensmitteluntersuchung<br />

Leitung: Martha Stappen,<br />

28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

Die Abteilung Chemische und Lebensmitteluntersuchung<br />

kooperiert mit der<br />

Untersuchungseinrichtung des Kreises<br />

Mettmann. In der Kooperation werden<br />

auch Proben der Lebensmittelüberwachungen<br />

des Rhein-Kreises Neuss,<br />

des Kreises Viersen und der <strong>Stadt</strong><br />

Mönchengladbach analysiert.<br />

24 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Im Kooperationsmodell Düsseldorf/Mettmann<br />

nimmt die Abteilung Chemische und Lebensmitteluntersuchung<br />

im Amt für Verbraucherschutz folgende<br />

Aufgaben wahr:<br />

• Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln,<br />

Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und<br />

Tabakerzeugnissen<br />

• auf Anfragen der Lebensmittelüberwachungsämter<br />

der Kunden oder Vertragspartner leisten die<br />

lebensmittelchemischen Sachverständigen Unterstützung<br />

bei Orts- und Betriebsprüfungen und<br />

überprüfen auswärtige Gutachten auf Vollständigkeit<br />

und Plausibilität oder nehmen Stellung zu<br />

Rückmeldungen von Firmen/Herstellern und vertreten<br />

die im Zusammenhang mit der amtlichen<br />

Untersuchungstätigkeit erstellten Gutachten bei<br />

Bedarf vor Gericht<br />

• Erstellung von Exportbescheinigungen für kosmetische<br />

Mittel und Bedarfsgegenstände einschließlich<br />

der Überprüfung der entsprechenden Produktunterlagen<br />

• Untersuchungen von Lebensmitteln im Rahmen<br />

der Vorführpflicht gemäß § 55 Lebensmittel- und<br />

Futtermittelgesetzbuch<br />

• Übernahme der amtlichen Überwachung von Ausnahmegenehmigungen<br />

nach § 68 Lebensmittelund<br />

Futtermittelgesetzbuch<br />

• Annahme und Untersuchung von Beschwerdeproben<br />

• Beteiligung an der Ausbildung von Lebensmittelchemikern<br />

für das Zweite Staatsexamen<br />

• Beteiligung an der Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren,<br />

Gesundheitsaufsehern sowie amtlichen<br />

Kontrollassistenten<br />

• Chemikalienüberwachung: Überwachung von<br />

Einzelhandelsbetrieben<br />

Amtliche Proben aus Düsseldorf<br />

Erzeugnis Anzahl beanstandet %<br />

Lebensmittel 1539 228 14,8<br />

Bedarfsgegenstände 111 10 9,0<br />

Kosmetische Mittel 98 11 11,2<br />

Tabakerzeugnisse 3 0 0<br />

Summe (aller Warengruppen) 1752 249 14,2<br />

Amtliche Proben aus dem Kooperationsbereich<br />

Kommune<br />

Anzahl amtlicher Proben<br />

<strong>Stadt</strong> Düsseldorf 1752<br />

Kreis Mettmann 2378<br />

Rhein-Kreis Neuss 1723<br />

<strong>Stadt</strong> Mönchengladbach 1050<br />

Kreis Viersen 1065<br />

Summe 7968<br />

Von den 7968 amtlich entnommenen Proben wurden 4590 in Düsseldorf untersucht<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 25


5.1 Lebensmittel<br />

5.1.1 Mikrobiologische<br />

Untersuchungen<br />

In der Abteilung Mikrobiologie wurden im Jahr<br />

2008 insgesamt 861 Proben untersucht.<br />

Bei den geplanten Proben handelt es sich meistens<br />

um unverpackte Lebensmittel aus handwerklichen<br />

Betrieben. Den zahlenmäßig größten Anteil nahm<br />

mit 389 Proben die Untersuchung von Speiseeis von<br />

Selbstherstellern ein. Schwerpunktmäßig wurde auf<br />

den Gehalt an Enterobacteriaceen untersucht. Ein<br />

erhöhter Gehalt an Enterobacteriaceen weist auf fehlende<br />

Hygiene im Umgang mit dem fertigen Lebensmittel<br />

hin. Er dient deshalb als Indikatorkeim für<br />

eine innerbetriebliche Rekontamination nach vorheriger<br />

Pasteurisation der Eisgrundmasse. In 26<br />

(7 Prozent) Fällen wurden Beanstandungen wegen<br />

eines zu hohen Gehaltes (Überschreitung des Warnwertes)<br />

an diesen Indikatorkeimen ausgesprochen.<br />

Bei 32 (8 Prozent) Proben wurden Richtwertüberschreitungen<br />

festgestellt und bemängelt.<br />

Der höchste Prozentsatz der Beanstandungen lag<br />

wiederum bei Sahne aus Aufschlagautomaten. Aufschlagmaschinen<br />

– gerade älteren Datums – sind<br />

sehr komplex aufgebaute Apparate, die täglich vor<br />

Arbeitsschluss gründlich und fachmännisch gereinigt<br />

werden müssen. Geschieht dies unsachgemäß<br />

oder nicht regelmäßig, kommt es in den Leitungen<br />

zu Ablagerungen oder Biofilmen, die sich in der<br />

Sahne durch hohe Keimbelastungen zeigen. Im<br />

Berichtsjahr wurden 103 Proben untersucht von<br />

denen 37 (36 Prozent) aufgrund des bakteriologischen<br />

Befundes beanstandet wurden.<br />

In einer Untersuchungsreihe wurden im Juli 29 Proben<br />

lose Fruchtsäfte, verpackte Säfte und so genannte<br />

Smoothies auf ihren mikrobiologischen Status<br />

untersucht. Alle Produkte in Fertigpackungen wiesen<br />

kein Keimwachstum auf. Sie werden zur Erreichung<br />

einer angemessenen Haltbarkeit in der Regel<br />

26 GESCHÄFTSBERICHT 2008


pasteurisiert. Frisch gepresste Säfte erfahren hingegen<br />

keinerlei Behandlung. Daher ist bei diesen Produkten<br />

eine Keimfreiheit nicht zu erwarten. Zur<br />

Minimierung der Kontamination sind die Auswahl<br />

der eingesetzten Früchte, die Sauberkeit der Gerätschaften<br />

und die sachgemäße gekühlte Aufbewahrung<br />

wichtig. Meist werden die Säfte auf Bestellung<br />

frisch gepresst, so dass der Schwachpunkt Aufbewahrung<br />

wegfällt. Wenn dann noch frische, unbeschädigte,<br />

saubere Früchte durch einen gut gepflegten<br />

Entsafter gepresst werden, steht dem Genuss<br />

nichts im Wege. Erfreulicherweise musste keine der<br />

untersuchten Proben beanstandet werden.<br />

Im Berichtsjahr wurden 42 kosmetische Mittel bakteriologisch<br />

untersucht. Dabei lag ein Schwerpunkt<br />

auf Shampoo und Waschlotion für Säuglinge, da für<br />

diese Produkte aufgrund der Sensibilität des Anwendungsbereiches<br />

strenge Kriterien anzulegen sind.<br />

Proben der vorgenannten Art waren bakteriologisch<br />

einwandfrei. Eine weitere Serie betraf Zahnpasta,<br />

auch da musste keine Beanstandung aufgrund des<br />

bakteriologischen Befundes ausgesprochen werden.<br />

Auswertung von Bakterienkulturen<br />

ausgezählte Bakterienkulturen<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 27


5.1.2 Alkoholische Getränke<br />

Hauptsächlich Kennzeichnungsmängel bei Weinen<br />

Der hauptsächliche Beanstandungsgrund bei Weinen<br />

ist eine fehlerhafte Kennzeichnung. 22 (9 Prozent)<br />

der 234 untersuchten Weine wurden aufgrund von<br />

Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Es fehlte zum<br />

Beispiel ein Aufdruck auf der Kapsel oder ein Brand<br />

auf dem Stopfen. In einigen Fällen war die Angabe<br />

der geographischen Einheit, die auch zur Verkehrsbezeichnung<br />

gehört, nur im Fließtext auf dem Rükkenetikett<br />

genannt und die sonstigen obligatorischen<br />

Angaben im Frontetikett, obwohl sich alle obligatorischen<br />

Angaben im gleichen Sichtfeld zu befinden<br />

haben. Zu beanstanden waren auch fehlende Importeursangaben,<br />

Etikettierung ohne irgendeine Angabe<br />

eines Inverkehrbringers, sowie fehlende und nicht<br />

ausreichende Anschriften, was insbesondere für den<br />

Käufer, aber auch für die Lebensmittelüberwachung<br />

ggf. mit einer fehlenden Inverkehrbringerangabe<br />

gleich zu setzen ist. Weitere Beanstandungsgründe<br />

waren eine zu kleine Schriftgröße des Nennvolumens<br />

oder des Alkoholgehaltes. Zum Teil war die<br />

Losnummer nicht vorhanden oder nur schwer<br />

erkennbar, weil sie mit schwarzer Tinte auf einer<br />

schwarzen Kapsel aufgebracht war. Abgenommen im<br />

Vergleich zum Vorjahr hat die Beanstandungsquote<br />

bezüglich der Sulfitkennzeichnung. Nur noch selten<br />

fehlt die Allergenkennzeichnung „enthält Sulfite“<br />

oder „enthält Schwefeldioxid“ in deutscher Sprache.<br />

Jedoch wiesen wieder etliche Weine kein korrektes<br />

Schriftgrößenverhältnis zwischen der Ortsangabe<br />

und der geografischen Angabe auf. Die Ortsangabe<br />

darf höchstens halb so groß sein.<br />

Sensorische Abweichungen bei Weinen<br />

Wenn Weine überlagert sind, treten sensorische<br />

Abweichungen auf. Diese Weine weisen geruchlich<br />

und geschmacklich häufig oxidierte, muffige und<br />

sherrisierte Noten auf, zudem schmecken sie häufig<br />

bitter. Im Berichtsjahr wurden fünf Weine (2 Prozent)<br />

aufgrund sensorischer Abweichungen beanstandet.<br />

Ein Wein wurde wegen eines Korktons<br />

beanstandet. Der Korkton ist ein äußerst unangenehmer<br />

Weinfehler, der auf den Verschluss der<br />

Weinflasche, den Korken, zurückzuführen ist. Er<br />

führt zu einem ausgeprägten muffigen Geruch, der<br />

den Wein ungenießbar machen kann.<br />

Spirituosen<br />

Bei Spirituosen aus Drittländern war ein häufig auftretender<br />

Beanstandungsgrund die falsche Verkehrsbezeichnung.<br />

Bei einer Probe Schokolikör stellte sich<br />

heraus, das diese Spirituose aus fast 30 Prozent Ei<br />

bestand. Ei wurde jedoch nicht gekennzeichnet. Ei<br />

gehört zu den allergenen Stoffen, die zwingend<br />

anzugeben sind. Eine andere Spirituose wurde mit<br />

„wohltuend“ und „bekömmlich“ ausgelobt. Dabei<br />

handelt es sich um nicht zulässige gesundheitsbezogene<br />

Angaben. Bei vier (3 Prozent) der 123 Proben<br />

war der angegebene Alkoholgehalt unzulässigerweise<br />

zu hoch oder zu niedrig. Weitere Beanstandungen<br />

wurden ausgesprochen, weil die verbindlich vorgeschriebene<br />

Angabe des Loses nach Loskennzeichnungsverordnung<br />

(LKV) fehlte oder nicht leserlich<br />

war. Insgesamt entsprachen 21 (17 Prozent) der<br />

untersuchten Spirituosen nicht den lebensmittelrechtlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Destillation von Wein zur Bestimmung des Sulfitgehaltes<br />

28 GESCHÄFTSBERICHT 2008


5.1.3 Schwefeldioxid in Lebensmitteln<br />

Im Berichtsjahr wurden routinemäßig 320 Proben<br />

aus dem Gebiet verarbeitetes Obst und Gemüse auf<br />

die Verwendung und die Einhaltung der Höchstmenge<br />

des Zusatzstoffes Schwefeldioxid geprüft. Zur<br />

Untersuchung gelangten neben getrocknetem Obst<br />

und Kartoffelerzeugnissen auch verarbeitete helle<br />

Gemüsesorten. Bei Schwefeldioxid (E 220) handelt<br />

es sich um einen Lebensmittelzusatzstoff, der bei der<br />

Verarbeitung von Lebensmitteln als Konservierungsund<br />

Antioxidationsmittel eingesetzt wird. Seine Verwendung<br />

verbessert die Haltbarkeit und verhindert<br />

die Verfärbung (Bräunung) der Früchte während der<br />

Verarbeitung. Da Schwefeldioxid zu den Substanzen<br />

gehört, die allergische oder andere Unverträglichkeits-Reaktionen<br />

auslösen können, muss es bereits<br />

bei kleinsten Konzentrationen kenntlich gemacht<br />

werden, bzw. als Zutat in der Zutatenliste aufgeführt<br />

werden. Die zulässigen Höchstmengen für die hier<br />

untersuchten Lebensmittel liegen je nach Produkt<br />

zwischen 50 Milligramm je Kilo und 2000 Milligramm<br />

je Kilo. Bei zwei Kartoffelteigen und einer<br />

Probe eingelegter Pepperoni wurden die zulässigen<br />

Höchstmengen deutlich überschritten. In 16 Fällen<br />

war die Verwendung des Zusatzstoffes nicht oder<br />

nicht ausreichend kenntlich gemacht.<br />

Aufbereitung der Proben Mykotoxine<br />

5.1.4 Mykotoxine in Lebensmitteln<br />

Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) sind Stoffwechselprodukte<br />

unterschiedlicher Schimmelpilzarten<br />

(unter anderem Penicillium-, Aspergillus- und Fusarium-Arten),<br />

die beim Wachstum der Pilze auf<br />

pflanzlichen Lebensmitteln gebildet werden können,<br />

und die für Mensch und Tier bereits in sehr niedrigen<br />

Konzentrationen stark toxische Eigenschaften<br />

aufweisen. Der Schimmelbefall und die damit verbundene<br />

mögliche Kontamination der Lebensmittel<br />

mit den Schimmelpilzgiften kann bereits beim<br />

Anbau der Pflanzen auf dem Feld erfolgen, oder erst<br />

aufgrund von unsachgemäßer Lagerung, Verarbeitung<br />

oder während des Transportes von Nahrungsund<br />

Futtermitteln eintreten.<br />

Von der Vielzahl der Mykotoxine sind aus Sicht des<br />

Verbraucherschutzes nach derzeitigem Kenntnisstand<br />

insbesondere die Aflatoxine, Ochratoxin A,<br />

Deoxynivalenol (DON), Zearalenon, die Fumonisine<br />

sowie Patulin von Bedeutung, da diese Substanzen<br />

Krebs auslösen können, nieren- und zellschädigend<br />

wirken oder das Hormonsystem beeinflussen können<br />

oder mutagene Wirkungen haben.<br />

Für diese Mykotoxine wurden deshalb für bestimmte<br />

Lebensmittel EU-weit (EG-Kontaminanten-Verordnung<br />

Nr. 1881/2006) bzw. national (Mykotoxin-<br />

Höchstmengen-Verordnung) Höchstmengen festgelegt.<br />

Bei Überschreitung dieser Höchstmengen dürfen<br />

die Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr<br />

gebracht werden.<br />

Da Lebensmittel nur selten komplett verschimmeln,<br />

sondern sich durch punktuelles Schimmeln so<br />

genannte Schimmelpilznester bilden, die unter<br />

Umständen hohe Gehalte an Toxinen aufweisen<br />

können, bestehen hinsichtlich der Probenahme und<br />

der Aufarbeitung der Proben zur analytischen<br />

Bestimmung umfangreiche Anforderungen, die in<br />

der EG-Verordnung 401/2006 festgelegt wurden.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 29


Wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination<br />

von Lebensmitteln, die aus bestimmten Drittländern<br />

eingeführt werden, wurden in der Entscheidung<br />

2006/504/EG spezielle Sondervorschriften erlassen.<br />

Diese Sondervorschriften regeln die Untersuchungshäufigkeit<br />

bestimmter importierter Lebensmittel, die<br />

in Abhängigkeit des Erzeugerlandes variieren kann.<br />

Auf diese Weise soll bereits der Import aflatoxinbelasteter<br />

Lebensmittel vermieden werden. Im Jahr 2008<br />

wurden 393 Mykotoxin-Untersuchungen vorgenommen.<br />

Davon entfielen auf die <strong>Stadt</strong> Düsseldorf 94,<br />

auf den Kreis Mettmann 97, auf den Rhein-Kreis-<br />

Neuss 74, auf die <strong>Stadt</strong> Mönchengladbach 57 und auf<br />

den Kreis Viersen 71 Untersuchungen.<br />

Ergebnisse der Mykotoxin-Untersuchungen<br />

Aflatoxine werden überwiegend von Schimmelpilzen<br />

der Gattung Aspergillus gebildet. Sie gehören<br />

zu den am stärksten wirksamen Schimmelpilzgiften.<br />

Insbesondere das am häufigsten zu findende<br />

Aflatoxin B1 gilt als das am stärksten toxische<br />

und krebserregende Aflatoxin, von dem<br />

bereits kleinste Mengen leberschädigend wirken<br />

können.<br />

Im Berichtsjahr 2008 wurden 151 Lebensmittelproben<br />

unterschiedlichster Art auf ihren Aflatoxingehalt<br />

untersucht. Von den 151 Proben waren<br />

61 Proben, also rund 40 Prozent mit Aflatoxinen<br />

kontaminiert. Grenzwertüberschreitungen wurden<br />

dabei jedoch nur in einem Fall festgestellt.<br />

Ochratoxin A ist ein Toxin, das von verschiedenen<br />

Schimmelpilzarten der Gattungen Aspergillus<br />

und Penicillium gebildet werden kann. Im Gegensatz<br />

zu den Aflatoxinbildnern, die vorwiegend in<br />

wärmeren Ländern anzutreffen sind, können<br />

diese Schimmelpilze jedoch auch in unserer gemäßigten<br />

Klimaregion vorkommen. Ochratoxin A<br />

wirkt nierentoxisch, genotoxisch (Erbsubstanz schädigend),<br />

teratogen (Fehlbildungen erzeugend) und<br />

immunsupressiv (das Immunsystem unterdrückend).<br />

Von den 184 untersuchten Proben zeigten 45 Prozent<br />

(83) einen positiven Befund. Grenzwertüberschreitung<br />

wurde nur in einem Fall festgestellt.<br />

Das Schimmelpilzgift Zearalenon zählt zu den Fusarientoxinen.<br />

Es wird durch verschiedene Pilze der<br />

weit verbreiteten Gattung Fusarium vorwiegend in<br />

kühleren Klimazonen gebildet. Aufgrund seiner chemischen<br />

Struktur besitzt das Toxin eine östrogene<br />

und anabole Wirkung. In den zehn untersuchten<br />

Proben wurden keine positiven Befunde ermittelt.<br />

Deoxynivalenol (DON) wird durch Schimmelpilze<br />

der Gattung Fusarium gebildet und ist in verschiedenen<br />

Getreidearten, vorwiegend Weizen, Gerste, Mais<br />

und Hafer anzutreffen. Es wird als allgemein toxisch<br />

und speziell immuntoxisch eingestuft. Positive<br />

Befunde wurden nur in einem Fall ermittelt; eine<br />

Höchstmengenüberschreitung lag jedoch nicht vor.<br />

Fumonisine gehören zur Gruppe der Fusarientoxine<br />

und kommen fast ausschließlich in Mais und Maisprodukten<br />

vor. Sie stehen im Verdacht auch beim<br />

Menschen Krebs auslösen zu können. Von den im<br />

Berichtsjahr untersuchten 20 Proben zeigten sieben<br />

Proben einen positiven Befund; eine Höchstmengenüberschreitung<br />

lag jedoch nicht vor.<br />

Bearbeitung der Proben Mykotoxine<br />

Patulin ist ein Mykotoxin, das von verschiedenen<br />

Schimmelpilzen der Gattungen Penicillium, Aspergillus<br />

und Byssochlamys insbesondere auf Früchten<br />

und Gemüsen gebildet werden kann. Es wird als<br />

genotoxisch (Erbsubstanz schädigend) und teratogen<br />

(Fehlbildungen erzeugend) eingestuft. In den 18<br />

untersuchten Proben konnten keine positiven Befunde<br />

ermittelt werden.<br />

30 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Mycotoxin Gesamt Düsseldorf Mettmann Neuss M’gladbach Viersen<br />

Aflatoxine B, G 151 40 40 31 13 27<br />

Ochratoxin A 184 41 36 36 34 37<br />

Zearalenon 10 2 5 - 2 1<br />

Deoxynivaleno 10 3 4 1 2 -<br />

Fumonisine 20 6 6 3 1 4<br />

Patulin 18 2 6 3 5 2<br />

Überblick über die im Jahr 2008 vorgenommenen Mykotoxinuntersuchungen<br />

5.1.5 Pflanzenschutzmittelrückstände<br />

in Lebensmitteln<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 306 Lebensmittelproben,<br />

davon 24 Proben ökologischer Herkunft,<br />

mit Multi- und Einzelmethoden auf Rückstände von<br />

Pflanzenschutzmitteln geprüft. Bei den Proben handelte<br />

es sich überwiegend um Frischobst und Frischgemüse<br />

vom Großmarkt Düsseldorf, den Erzeugern<br />

aus der Region und dem hiesigen Einzelhandel.<br />

Bei 171 Proben waren Rückstände, häufig auch aus<br />

mehreren Wirkstoffen bestehend, nachweisbar. Im<br />

Schnitt waren in den positiven Proben 2,6 Wirkstoffe<br />

zu finden. In vier Fällen lagen Überschreitungen<br />

der gesetzlichen Grenzwerte vor.<br />

In den 24 Proben ökologischer Herkunft, davon die<br />

Hälfte aus Deutschland, die auf Pflanzenschutzmittelrückstände<br />

untersucht wurden, konnten keine<br />

Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden.<br />

Am 1. September 2008 trat die Verordnung<br />

(EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte<br />

an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln<br />

pflanzlichen und tierischen Ursprungs<br />

und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des<br />

Rates vollständig in Kraft. Die bisherige nationale<br />

Rückstandshöchstengenverordnung gilt noch in kleinen<br />

Teilen weiter, u. a. für Lebensmittel, die vor dem<br />

1. September 2008 in Verkehr gebracht worden sind.<br />

Die Rückstandshöchstgehalte sind durch die EU-<br />

Verordnung auf europäischer Ebene harmonisiert<br />

worden. Durch die Angleichung der Rückstandshöchstgehalte<br />

kommt es natürlich zu Anpassungen<br />

derselben. So war zum Beispiel in der Rückstandshöchstengenverordnung<br />

für einen Wirkstoff lediglich<br />

der Auffangwert von 0,01 Milligramm je Kilo<br />

aufgeführt, weil der Wirkstoff in Deutschland für<br />

hier angebaute Kulturen nicht interessant war. In<br />

Spanien hingegen, wo durch das andere Klima andere<br />

Kulturen angebaut werden und auch andere Problematiken<br />

beim Anbau auftreten, gab es für diesen<br />

Wirkstoff aber einen konkreten Rückstandshöchstgehalt<br />

von zum Beispiel 1 Milligramm je Kilo. Dieser<br />

gilt nun auch für Deutschland.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 31


5.2 Kosmetische Mittel<br />

5.2.1 Permanent Make-Up<br />

Fast zehn Prozent der Deutschen und sogar 23 Prozent<br />

der 16- bis 29-Jährigen tragen ein Tattoo. Auch<br />

die Zahl derjenigen, die sich mit einem so genannten<br />

Permanent Make-Up als Ersatz für das Schminken<br />

nur an bestimmten Stellen im Gesicht die Haut<br />

einfärben lassen, ist nicht zu vernachlässigen. Das<br />

perfekte Aussehen zu jeder Tageszeit und kein<br />

Nachschminken sind die Werbeslogens für das Permanent<br />

Make-Up. Es werden Augenbrauen, Lidstriche,<br />

Lippenkonturen „gezeichnet“. Beim Tätowieren<br />

und Aufbringen von Permanent Make-Up werden<br />

Farbpigmente mit Hilfe von Nadelstichen in die<br />

mittlere Hautschicht (Dermis) eingebracht.<br />

Die äußere Haut gliedert sich prinzipiell in drei<br />

Hautschichten:<br />

A Oberhaut (Epidermis)<br />

B Lederhaut (Dermis oder<br />

Corium)<br />

C Unterhaut (Subkutis)<br />

D Pigmentiernadel<br />

E eingelagerte Farbpigmente<br />

Dauerhaft und somit über Jahre haltbar sind nur<br />

diejenigen Farbpigmente, die in der mittleren Hautschicht<br />

(Dermis) eingelagert sind.<br />

32 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Rechtliche Regelung<br />

Tätowier- und Permanent Make-up Farben sind<br />

Zubereitungen aus Stoffen, die, analog zu den kosmetischen<br />

Mitteln, zur Veränderung des Aussehens<br />

bestimmt sind. Im Unterschied zu den kosmetischen<br />

Mitteln werden sie nicht äußerlich auf der Haut<br />

angewandt, sondern werden mit Hilfe von Nadelstichen<br />

in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingebracht.<br />

Aus diesem Grund unterliegen diese Farben<br />

nicht der Definition für kosmetische Mittel. Die<br />

Vorschriften des LFGB gelten seit 2005 auch für Mittel<br />

zum Tätowieren; die Vorschriften der Kosmetikverordnung<br />

gelten für derartige Produkte jedoch<br />

nicht.<br />

Am 27. November 2008 ist die Verordnung über<br />

Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter<br />

vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen<br />

(Tätowiermittel-Verordnung) vom 13. November<br />

2008 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2008 Teil I Nr.<br />

53) veröffentlicht worden. Diese nationale Verordnung<br />

tritt am 1. Mai 2009 in Kraft. Mit dieser Verordnung<br />

gibt es nun konkrete Regelungen zur stofflichen<br />

Zusammensetzung und zur Kennzeichnung<br />

von Tätowier- und Permanent Make-up Farben.<br />

Ebenfalls ist die Forderung, dass bei der Herstellung<br />

von Tätowier- und Permanent Make-up Farben die<br />

Grundsätze der guten Herstellungspraxis zu<br />

berücksichtigen sind, enthalten.<br />

Regelungen zur mikrobiologischen Beschaffenheit,<br />

Schwermetallgehalten und Konservierungsstoffen<br />

fehlen leider in dieser Verordnung. Durch die in der<br />

Tätowiermittel-Verordnung verankerte Meldepflicht<br />

des Herstellers bzw. des Einführers an die zuständige<br />

Überwachung (ähnlich wie bei den kosmetischen<br />

Mitteln) zum Herstellungs- und Einfuhrort der Farben<br />

wird die Möglichkeit der Kontrolle der Tätowiermittel<br />

gestärkt.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 33


Zusammensetzung der Permanent<br />

Make-up Farben<br />

Laut einer Abfrage, die in Zusammenarbeit mit dem<br />

Gesundheitsamt, das für die Hygiene in Kosmetikund<br />

Tattoostudios zuständig ist, stattgefunden hat,<br />

boten in Düsseldorf rund 20 Kosmetikstudios Permanent<br />

Make-up an. In diesen Studios wurden laut<br />

der Angabe der Kosmetikstudiobetreiber Mittel für<br />

Permanent Make-up unterschiedlicher Hersteller,<br />

Importeure oder Vertreiber verwendet.<br />

Nach Recherchen der Lebensmittelüberwachung<br />

Düsseldorf ist das Permanent Make-up wegen fehlender<br />

Nachfrage rückläufig. Einige Kosmetikstudios<br />

haben diese Leistungen aus dem Repertoire gestrichen,<br />

da die Mittel für Permanent Make-up sehr<br />

teuer sind. In den Studios war oft nur eine Flasche<br />

vorhanden und es wurde nur in kleinen Mengen eingekauft<br />

oder je nach Wunsch des Kunden direkt<br />

bestellt.<br />

Laut Kennzeichnung von sechs Produkten verschiedener<br />

Hersteller/Vertreiber, die zum Teil als amtliche<br />

Probe entnommen wurden, konnte man folgende<br />

Aussage zu der Zusammensetzung der dort vorgefundenen<br />

Mittel für Permanent Make-Up treffen:<br />

Es wurden Farbstoffe mit dem Anwendungsbereich<br />

1 der Anlage 3 der Kosmetikverordnung verwendet.<br />

Dabei gab es Mittel, die nur anorganische Pigmente<br />

beinhalteten wie Eisenoxide, aber auch andere, die<br />

organische Farbstoffe enthielten. Die Mittel für Permanent<br />

Make-up enthielten zusätzlich eine Alkoholkomponente<br />

wie Ethanol, Isopropylalkohol und Glycerin.<br />

Zum Teil waren Konservierungsstoffe Benzoesäure,<br />

Methyl-, Propylparaben enthalten. Ein Produkt<br />

war laut Kennzeichnung „Gamma steriliziert“.<br />

Bei zwei Produkten war zusätzlich „Rosenwasser“ als<br />

Bestandteil gelistet.<br />

Bei vorliegenden drei Permanent Make-up Farben<br />

wurde darauf hingewiesen, dass sie der Tätowiermittel-Verordnung<br />

unterliegen und hinsichtlich der<br />

Kennzeichnung Mängel aufwiesen, etwa: fehlende<br />

Bezeichnung nach allgemeiner Verkehrsauffassung,<br />

keine Angabe der Nummer des Herstellungspostens,<br />

keine Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums bzw.<br />

der Verwendungsdauer nach dem Öffnen, keine bzw.<br />

unkorrekte Angabe der Liste der Bestandteile.<br />

Gesundheitliche Auswirkungen<br />

Mit der vorhandenen Tätowiermittel-Verordnung gibt es nun die lang vermissten Regelungen<br />

zu den Tätowier- und Permanent Make-up Farben. Allerdings ist dadurch nicht sicher<br />

gewährleistet, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten können. Im Hinblick auf<br />

die Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln auf den menschlichen Organismus sind zur<br />

Zeit immer noch zu wenige Erkenntnisse vorhanden. Es ist weitgehend noch ungeklärt,<br />

was mit den Farbstoffen und anderen Bestandteilen der Tätowiermittel, einschließlich<br />

Permanent Make-Up nach Eindringen unter die Haut im Körper passiert. Diesbezüglich<br />

besteht noch Forschungsbedarf.<br />

34 GESCHÄFTSBERICHT 2008


5.2.2 Dibutylphthalat in Nagellacken<br />

Der Einsatz von Weichmachern in Nagellacken<br />

bewirkt eine Elastizität der Lackschicht. Damit soll<br />

verhindert werden, dass der aufgetragene Nagellack<br />

zu schnell abblättert. Einer der früher am häufigsten<br />

eingesetzten Weichmacher war Dibutylphthalat<br />

(DBP). Seit Ende 2004 ist dieser Stoff aus toxikologischen<br />

Gründen in kosmetischen Mitteln verboten.<br />

Er ist nach dem Chemikalienrecht als fruchtschädigend<br />

und reproduktionstoxisch eingestuft. Eine<br />

Übergangsfrist ist Mitte 2005 abgelaufen.<br />

Die Kosmetik Messe „Beauty International Düsseldorf<br />

“ ist nach eigenen Angaben „die Nummer 1<br />

Messe für Kosmetik-, Nail- und Fußprofis“, die viele<br />

Inhaber von Kosmetikstudios zur Information und<br />

zum Einkauf nutzen. Im Jahre 2008 wurden an mehreren<br />

Verkaufsständen dieser Messe Nagellacke vorgefunden,<br />

bei denen Dibutylphthalat in der Liste der<br />

Bestandteile deklariert war. Die Verantwortlichen<br />

haben die Nagellacke umgehend aus dem Verkauf<br />

genommen.<br />

Auch in einem Düsseldorfer Nagelstudio wurden<br />

Nagellacke, bei denen Dibutylphthalat in der Liste<br />

der Bestandteile deklariert war, vorgefunden. Dort<br />

wurde die weitere Verwendung untersagt. Aus dem<br />

Einzelhandel, Drogerien und von ansässigen Herstellern<br />

wurden im Berichtsjahr 47 Nagellacke auf Dibutylphthalat<br />

untersucht. In fünf Nagellacken war noch<br />

immer Dibutylphthalat zu finden, was zu entsprechenden<br />

Beanstandungen gefuḧrt hat. Dibutylphthalat<br />

war in diesen Fällen in der Liste der Bestandteile<br />

nicht deklariert gewesen.<br />

Aus den durchgefuḧrten Untersuchungen und der<br />

Kontrollen ist erkennbar, dass noch immer dibutylphthalathaltige<br />

Nagellacke im Markt vorhanden<br />

sind. Sowohl im Handel als auch bei den Anwendern<br />

(Nagelstudios, Kosmetikstudios etc.) werden diesbezügliche<br />

Untersuchungen und Kontrollen auch weiterhin<br />

fortgefuḧrt.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 35


5.2.3 Tagescremes mit Lichtschutzfaktor<br />

Das Sonnenlicht umfasst ein breites Strahlenspektrum.<br />

Neben dem für uns sichtbaren Licht gibt es im<br />

länger welligen Bereich die Infrarot-Strahlung und<br />

im kürzer welligen Bereich die sehr energiereiche<br />

Ultraviolett-Strahlung (UV-Strahlung), die für die<br />

Schädigung der Haut beim Sonnenbad verantwortlich<br />

ist.<br />

Der Bereich der UV-Strahlung wird in die drei<br />

Bereiche UV-A, UV-B und UV-C-Strahlen unterteilt.<br />

Während die UV-C-Strahlen von den obersten Luftschichten<br />

der Erde absorbiert werden, gelangen die<br />

UV-A und UV-B-Strahlen an die Erdoberfläche.<br />

Daher bietet der Kosmetikmarkt neben den bekannten<br />

Sonnenschutzmitteln auch eine Vielzahl von<br />

Tagescremes mit Lichtschutzfaktor für alle Verbrauchergruppen.<br />

Diese Tagescremes sollen gegen die<br />

schädliche UV-Strahlung schützen und der dadurch<br />

bedingten Hautalterung (Pigmentflecken und vorzeitigen<br />

Linien und Fältchen) entgegenwirken.<br />

Daher werden die Produkte oft als Anti-Ageing-<br />

Cremes betitelt. Besonders das Gesicht muss gegen<br />

die schädliche Sonnenstrahlung geschuẗzt werden,<br />

da es täglich mit am meisten der Strahlung ausgesetzt<br />

ist. Zusätzlich sind auch pflegende Komponenten<br />

wie zum Beispiel Panthenol oder Vitamin E enthalten.<br />

Es wurden 22 Tagescremes mit einem ausgelobten<br />

UVA/UVB-Schutz untersucht. Bei knapp der Hälfte<br />

(zehn Stück) der Cremes wurde ein Lichtschutzfaktor<br />

bis zu 15 ausgelobt, was bei einer Sonnencreme<br />

bereits einem mittleren Schutz entsprechen würde.<br />

Damit die Creme diese Schutzwirkung entfalten<br />

kann, wird meist eine Kombination aus verschiedenen<br />

chemischen Filtersubstanzen eingesetzt, um den<br />

gesamten UVA/UVB-Bereich abdecken zu können.<br />

Am häufigsten wurden Butylmethoxydibenzoylmethan<br />

und Ethylhexylmethoxycinnamat gefunden.<br />

Neben den chemischen Filtersubstanzen, die die<br />

energiereiche UV-Strahlung absorbieren und in<br />

energieärmere Strahlung umwandeln, gibt es<br />

auch mineralische Lichtschutzfilter, wie etwa Titandioxid<br />

oder Zinkoxid. Diese reflektieren das Sonnenlicht.<br />

Damit es dabei nicht zu einem unerwünschten<br />

Weiß-Effekt auf der Haut kommt, werden<br />

diese als Mikropartikel eingesetzt. Die mineralischen<br />

Lichtschutzfilter werden häufig in Kombination mit<br />

chemischen Filtersubstanzen verwendet. In Naturkosmetik<br />

findet man meist nur mineralische Lichtschutzfilter.<br />

Bei den hier untersuchten Produkten waren<br />

meist zwei bis vier UV-Filter verwendet worden.<br />

Welche Filtersubstanzen in Cremes zum Schutz vor<br />

der UV-Strahlung verwendet werden dürfen, ist in<br />

der Kosmetikverordnung geregelt. Dort sind für die<br />

einzelnen Substanzen auch Höchstmengen festgelegt.<br />

Erfreulicherweise wurden die Höchstmengen eingehalten.<br />

Während beim Sonnenbad am Strand niemand die<br />

Notwendigkeit eines Lichtschutzfaktors größer als<br />

zehn in Frage stellt, ist doch fraglich, ob ein solcher<br />

Lichtschutz auch im Alltag notwendig ist, wenn man<br />

sich zum Beispiel tagsüber meist in geschlossenen<br />

Räumen aufhält. Schließlich schützen die Filtersubstanzen<br />

nicht nur vor den Schäden der UV-Strahlung,<br />

sie können bei täglicher Anwendung bei empfindlichen<br />

Personen auch zu Hautirritationen oder<br />

Allergien fuḧren. Daher sollte man eine solche<br />

Tagescreme auch nicht als Nachtcreme zweckentfremden,<br />

um eine unnötige Exposition mit den Filtersubstanzen<br />

zu vermeiden.<br />

36 GESCHÄFTSBERICHT 2008


5.2.4 Schwermetalle in<br />

kosmetischen Mitteln<br />

Insgesamt wurden 73 Kosmetikproben auf ihren<br />

Gehalt an Schwermetallen wie Arsen, Antimon, Blei,<br />

Cadmium und Quecksilber und/oder hinsichtlich<br />

ausgelobter oder wirksamer Bestandteile (Mineralien<br />

etc.) untersucht. Gerade Produkte mit Glitter fallen<br />

immer wieder durch erhöhte Antimongehalte auf.<br />

Nach § 1 Kosmetikverordnung ist es zum Schutze<br />

der Gesundheit verboten, beim gewerbsmäßigen<br />

Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mitteln<br />

Antimon und dessen Verbindungen zu verwenden.<br />

In geringem Umfang kann Antimon als technisch<br />

unvermeidbare Kontaminante angesehen werden.<br />

Als Orientierungshilfe kann die Mitteilung des<br />

ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (Bundesgesundheitsblatt<br />

28 Nr. 7, Juli 1985) herangezogen werden,<br />

wonach Antimongehalte bis zu zehn Milligramm<br />

je Kilo als technisch unvermeidbar angesehen<br />

werden. Zwei Proben mit „Glitter“ wiesen mit<br />

42 Milligramm je Kilo bzw. 13 Milligramm je Kilo<br />

auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit<br />

Gehalte in technisch vermeidbaren Mengen auf und<br />

wurden entsprechend beanstandet.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 37


5.3 Bedarfsgegenstände<br />

5.3.1 Formaldehyd in Spielzeug<br />

Spielzeug, das aus verleimtem Holz hergestellt wird<br />

(z. B. Holzpuzzle), kann aufgrund der Zusammensetzung<br />

des Klebers Formaldehyd abgeben. Da mit<br />

Holzspielzeug in der Regel in Innenräumen gespielt<br />

wird, können bei Kindern gesundheitliche Beschwerden<br />

auftreten, da gasförmiger Formaldehyd<br />

stark reizend auf die Schleimhäute wirkt. Inzwischen<br />

ist Formaldeyd auch als krebserregend für den Menschen<br />

eingestuft worden. Im Rahmen eines landesweiten<br />

Untersuchungsprogramms wurden 31 Proben<br />

auf Formaldehyd untersucht. Erfreulicherweise sind<br />

die Gehalte weiter gesunken. Im Gegensatz zu den<br />

Untersuchungen der vergangenen Jahre wurde keine<br />

Probe beanstandet.<br />

38 GESCHÄFTSBERICHT 2008


5.3.2 Marktüberwachungsprogramm<br />

2008 „Marktüberwachung<br />

untersucht Spielzeuge“ (MauS)<br />

In der Vergangenheit kam es zu sehr vielen Rückrufaktionen<br />

von Kinderspielzeug. Betroffen waren insbesondere<br />

Produkte aus Asien. Viele Rückrufaktionen<br />

waren in der stofflichen Beschaffenheit der<br />

Spielzeuge begründet. Die gesetzlichen Anforderungen<br />

dafür sind in Deutschland geregelt im Geräteund<br />

Produktsicherheitsgesetz (GPSG), der Verordnung<br />

über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV),<br />

dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch<br />

(LFGB) und der Bedarfsgegenstände-Verordnung<br />

(BG-VO). Für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften<br />

sind in NRW derzeit unterschiedliche<br />

oberste Landesbehörden (Ministerium für Arbeit,<br />

Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen (MAGS) und das Ministerium für Umwelt<br />

und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)<br />

und deren nachgeordnete Behörden zuständig.<br />

5.3.3 Trinkgläser<br />

Trinkgläser zählen zu den Lebensmittelbedarfsgegenständen.<br />

Sie dürfen bei ihrem Gebrauch keine<br />

gesundheitsgefährdenden Stoffe auf Lebensmittel<br />

abgeben. Es wurden 42 Trinkgläser mit buntem<br />

Dekor oder Gold- oder Silberrand im Trinkrandbereich<br />

auf ihre Blei- und Cadmiumabgabe auf saure<br />

Lebensmittel untersucht. Cadmium zählt aufgrund<br />

seiner toxikokinetischen Eigenschaften zu den<br />

Kumulationsgiften. Blei als auch seine Verbindungen<br />

sind giftig mit dem wahrscheinlichen Risiko fruchtschädigender<br />

Wirkung. Als vertretbare Menge im<br />

Sinne einer EG-Verordnung sind Anteile von weniger<br />

als 2,0 Milligramm Blei bzw. 0,2 Milligramm<br />

Cadmium pro Trinkrand, die auf das Lebensmittel<br />

abgegeben werden, anzusehen. Sechs Gläser gaben<br />

zu hohe Gehalte an Blei und/oder Cadmium ab und<br />

durften somit nicht mehr in den Verkehr gebracht<br />

werden.<br />

Da das Thema in der Öffentlichkeit sehr angeregt<br />

diskutiert wurde, wurde das Marktüberwachungsprogramm<br />

„MauS“ in Zusammenarbeit des MAGS<br />

und des MUNLV und deren nachgeordneten Behörden<br />

landesweit angewand, um einen Überblick zu<br />

erhalten, wie sich die Situation bezüglich mechanischer<br />

und/oder chemischer Mängel bei Spielzeug im<br />

Jahr 2008 darstellt. Pro Regierungsbezirk wurden 30<br />

Proben Spielzeuge für Kinder unter 36 Monaten entnommen.<br />

Am Standort Düsseldorf wurden 20 Proben<br />

auf folgende Parameter untersucht:<br />

• Spielzeug aus Kunststoff insbesondere auf<br />

Weichmacher<br />

• Holzspielzeug auf Formaldehydabgabe<br />

• farbiges Spielzeug auf Schwermetallabgabe in der<br />

Farbe. Die Schwermetallabgabe wurde bestimmt,<br />

wenn sich ein Hinweis auf einen erhöhten Schwermetallgehalt<br />

durch das Screening mittels Röntgenfluoreszenzanalyse<br />

im CVUA OWL in Bielefeld<br />

ergeben hatte. Dies war bei drei Proben der Fall.<br />

Die Untersuchung auf Schwermetallabgabe ergab<br />

jedoch keinen erhöhten Befund.<br />

Keine der 20 Proben war zu beanstanden.<br />

In der Vorweihnachtszeit wurde auf der Basis aller<br />

Untersuchungsergebnisse eine gemeinsame Pressemitteilung<br />

von MAGS und MUNLV mit Empfehlungen<br />

zum Kauf von Spielzeug herausgegeben.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 39


6 Marktverwaltung<br />

Die Abteilung Marktverwaltung<br />

betreibt den Großmarkt, die städtischen<br />

Wochenmärkte und den Radschlägermarkt<br />

als „öffentliche Einrichtungen“<br />

der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf zur Versorgung der<br />

Bevölkerung mit Lebensmitteln,<br />

Blumen und sonstigen Artikeln des<br />

täglichen Bedarfs.<br />

Leitung:Herr Philippen,<br />

25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

40 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Großmarkt<br />

Alle reden von der globalisierten Wirtschaft – auf<br />

dem Großmarkt ist sie schon seit Jahrzehnten Realität.<br />

Dort wird nachts, wenn in der <strong>Stadt</strong> alles schläft,<br />

frische Ware aus Europa, Afrika, Australien und<br />

Amerika gehandelt. Avocados aus Ecuador und Erdbeeren<br />

aus Ägypten, Kirschen aus Chile und Mangos<br />

aus Australien, Riesenknoblauch aus Zimbabwe und<br />

Walnüsse aus Frankreich, Datteln aus Israel und Passionsfrüchte<br />

aus Kenia, Granatäpfel aus Marokko<br />

und Sultaninen aus der Türkei, Peperoni aus Spanien<br />

und Muskattrauben aus Italien sind nur einige Beispiele.<br />

Aber auch Produkte aus der Region wie Salat, Gurken,<br />

Spargel, Tomaten, Äpfel werden je nach Saison<br />

in reichlicher Auswahl angeboten. Dort steht oft<br />

noch der Erzeuger am Großmarktstand und bietet<br />

seine eigenen Erzeugnisse an. Es gibt einfach alles,<br />

das ganze Jahr über, in Top-Qualität.<br />

Ermöglicht wird das breit gefächerte Angebot durch<br />

das kaufmännische Geschick, den Fleiß und das<br />

Engagement der Importeure und Großhändler, die –<br />

oftmals schon in zweiter und dritten Generation –<br />

auf dem Großmarkt ihren Firmensitz haben. Menschen<br />

aus vielen Nationen arbeiten dort neben- und<br />

miteinander.<br />

Der Großmarkt ist eine leistungsstarke Verteilstation,<br />

eine internationale Drehscheibe kulinarischer<br />

Genüsse. Jeden Tag wechseln dort rund 1.000 Tonnen<br />

frische Ware den Besitzer. Darunter sind auch<br />

viele heimische Produkte, die direkt vom Erzeuger<br />

gekauft werden können. Bei einigen Großhändlern<br />

werden zusätzlich Fisch, Fleisch, Wurstwaren,<br />

Gewürze, Trockenfrüchte, Konserven, gastronomische<br />

Ware und Convenience-Produkte angeboten.<br />

In der Blumengroßmarkthalle bieten 80 Händler in<br />

der Zeit von 5 Uhr bis 9 Uhr eine Produktvielfalt der<br />

besonderen Art: Schnittblumen, Topfpflanzen, Beetund<br />

Balkonpflanzen, Stauden, Baumschulwaren,<br />

Schnitt- und Tannengrün, Floristikbedarf, Kranzbinderei,<br />

Schleifendruck und Gartenbaubedarf.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 41


Wochenmärkte<br />

Die Wochenmärkte sind eine der ältesten Vermarktungsformen.<br />

Düsseldorf erhielt im Jahr 1288 <strong>Stadt</strong>rechte<br />

und damit auch das Marktrecht. Die zur damaligen<br />

Zeit stattfindenden Märkte können mit den heutigen<br />

Wochenmärkten verglichen werden.<br />

Wochenmärkte werden von Verbrauchern und Einwohnern<br />

wegen der Vielfalt und der Qualität des<br />

Angebotes an frischen Lebensmitteln und Blumen<br />

geschätzt. Neben ihrer Rolle als Nahversorger kommt<br />

den Wochenmärkten eine hohe Bedeutung als sozialer<br />

Treffpunkt und Ort der Kommunikation zu. Auf<br />

Wochenmärkten finden die Menschen alte Traditionen<br />

wieder: persönlicher Kontakt zum Händler, Austausch<br />

von Informationen und beschauliches, ruhiges<br />

Einkaufen. Außer Lebensmittel und Blumen dürfen<br />

auf den Märkten auch Waren des täglichen Bedarfs<br />

wie Kurzwaren, Holz- und Bürstenwaren, Strumpfwaren,<br />

Lederwaren, Haushaltswaren usw. feilgeboten<br />

werden. Entsprechende Plätze auf den einzelnen<br />

Märkten sind diesen „Spezialisten“ vorbehalten. In<br />

den neunziger Jahren wurde die Nachfrage nach Ökoprodukten<br />

ständig größer. Aus diesem Grund wurde<br />

im Sommer 1996 der Ökomarkt am Schadowplatz<br />

eröffnet.<br />

Was unterscheidet den Ökomarkt vom herkömmlichen<br />

Wochenmarkt?<br />

Auf dem Ökomarkt dürfen nur kontrolliert biologische<br />

Erzeugnisse angeboten werden. Priorität hat die<br />

umwelt- und verbrauchergerechte Erzeugung und<br />

Vermarktung von gesunden und natürlichen Lebensmitteln.<br />

Radschlägermarkt<br />

Der älteste Trödelmarkt in Düsseldorf ist der Radschlägermarkt,<br />

der im August 1972 in der Altstadt,<br />

am heutigen Hafenbecken, seine Tische aufschlug und<br />

später von Rhein zum Großmarkt wanderte. Auf dem<br />

Radschlägermarkt können Besucher einen ganzen Tag<br />

verbringen, ohne einen Stand zweimal zu sehen. Auch<br />

bei den Preisen gibt es manche Überraschung: zum<br />

Beispiel der echte Jugendstiltopf für 25 Euro oder die<br />

barocken Tische ab 60 Euro. Kein Wunder, dass dort<br />

viele Dinge schnell den Besitzer wechseln.<br />

42 GESCHÄFTSBERICHT 2008


Allgemeine Geschäftsentwicklung<br />

Ergebnis in Euro<br />

2008 2007<br />

Erträge 4.421.563 4.523.415<br />

Aufwand 3.694.733 3.788.746<br />

Gewinn 726.830 734.669<br />

Allgemeine Geschäftsentwicklung<br />

Grundstücksflächen – Gebäudebestand<br />

Die Grundstücksfläche des Großmarktareals beträgt<br />

159.010 Quadratmeter. Der Flächenbestand hat sich<br />

gegenüber 2007 nicht geändert. Der Gebäudebestand<br />

auf dem Areal des Großmarktes stellt sich zum<br />

31. Dezember 2008 wie folgt dar:<br />

• Lagerhallen 1 bis 5 und 7<br />

• Verkaufshallen 8 bis 14<br />

• Blumengroßmarkthalle (Gebäude überwiegend im<br />

Eigentum der Genossenschaft)<br />

• Gebäude Nr. 19 mit Zollamt, Dienstwohnungen<br />

und Werkstatt.<br />

Der Gebäudebestand hat sich gegenüber dem Vorjahr<br />

nicht verändert.<br />

Entwicklung einzelner Bereiche<br />

Auslastungsgrad der vermietbaren Objekte<br />

Die Verkaufsstände in den Hallen 9, 10, 11 12 waren<br />

2007 zu 100 Prozent vermietet. In den Verkaufshallen<br />

13 und 14 gibt es einige freie Stände. Erstmalig<br />

konnten in der Halle 8 einige Stände nicht vermietet<br />

werden. Unvermietet sind weiterhin Flächen in<br />

Halle 7 (360 Quadratmeter) und rund 1.000 Quadratmeter<br />

Kellerflächen. Die Büroflächen sind zu<br />

90 Prozent vermietet.<br />

Firmen und Kunden<br />

In den Bereichen Lebensmittel, Obst und Gemüse<br />

sowie Blumen sind rund 200 Firmen mit etwa 850<br />

Beschäftigten marktansässig. Der Käuferkreis der<br />

über 1.200 Einkäufer setzt sich aus gewerblichen<br />

Verbrauchern, Wiederverkäufern und Großabnehmern<br />

wie etwa Krankenhäuser zusammen.<br />

Wochenmärkte<br />

Im Jahr 2008 wurden 21 Wochenmärkte und der<br />

Ökomarkt mit wöchentlich 64 Marktveranstaltungen<br />

angeboten. 148 Händler haben auf diesen Märkten<br />

ihre Ware feilgeboten. Wegen der U-Bahn-Baustelle<br />

haben die Händler auf dem Kirchplatz mit erheblichen<br />

Umsatzeinbußen zu kämpfen.<br />

Radschlägermarkt<br />

Der Radschlägermarkt fand an zwölf Sonntagen im<br />

Jahr 2008 statt. Zum Verkauf von Trödel und Antiquitäten<br />

stehen an jedem Trödelmarkttag rund 1.000<br />

laufende Meter Verkaufsfläche in den Hallen und<br />

rund 1.500 laufende Meter im Freigelände zur Verfügung.<br />

Die Verkaufsflächen waren an den zwölf Veranstaltungen<br />

zu 94 Prozent ausgebucht. 42.350 Fahrzeuge<br />

haben während der Trödelmarktveranstaltungen<br />

auf dem Gelände des Großmarktes geparkt.<br />

AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ 43


Herausgeber<br />

Landeshaupstadt Düsseldorf<br />

Amt für Verbraucherschutz<br />

Verantwortlich<br />

Dr. Peter Steinbüchel<br />

Redaktion<br />

Christa Buers<br />

Gestaltung<br />

www.dbcd.de<br />

Fotos<br />

Amt für Verbraucherschutz, Udo Lammert<br />

www.fotolia.de, www.permanentline.de<br />

Druck<br />

<strong>Stadt</strong>betrieb Zentrale Dienste<br />

www.<strong>duesseldorf</strong>.de<br />

V/09 – 0,25

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