Formular - akh.de - Vergabe + Wettbewerbe - Architekten- und ...
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Seite 3/4<br />
Bitte hier nochmals <strong>de</strong>n Namen <strong>und</strong> Vornamen angeben:<br />
7<br />
a) Ich bin bereits Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer eines an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s<br />
nein<br />
ja, <strong>und</strong> zwar<br />
Eine aktuelle Bescheinigung dieser Kammer ist beigefügt<br />
nein ja (soweit die Bescheinigung beigelegt ist, entfällt 8. <strong>und</strong> 9.)<br />
b) Ich war bis zum Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer eines an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s<br />
nein<br />
ja, <strong>und</strong> zwar<br />
(liegt das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Mitgliedschaft zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eingangs <strong>de</strong>s Antrages<br />
bei <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen nicht länger als 3 Monate zurück,<br />
entfällt 8. <strong>und</strong> 9.).<br />
c) Ich habe bereits die Eintragung in das Berufsverzeichnis einer an<strong>de</strong>ren berufsständischen<br />
Kammer (insbeson<strong>de</strong>re <strong>Architekten</strong>- / o<strong>de</strong>r Ingenieurkammer)<br />
beantragt <strong>und</strong> bin dort noch nicht eingetragen wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
früher beantragt, ohne eingetragen wor<strong>de</strong>n zu sein.<br />
Bitte geben Sie an, um welche Kammer es sich han<strong>de</strong>lt bzw. han<strong>de</strong>lte:<br />
Wenn Sie bereits Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer in<br />
einem an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland sind <strong>und</strong> eine aktuelle<br />
Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) dieser Kammer<br />
mit Ihrem Eintragungsantrag vorlegen, durchlaufen<br />
Sie lediglich ein vereinfachtes Eintragungsverfahren.<br />
Dasselbe gilt, wenn die Eintragung in <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
Kammer nur <strong>de</strong>swegen gelöscht wor<strong>de</strong>n ist, weil die<br />
Eintragung von Ihnen aufgegeben wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Ihre<br />
maßgebliche berufliche Nie<strong>de</strong>rlassung o<strong>de</strong>r Anstellung<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Wohnsitz aufgegeben wur<strong>de</strong>.<br />
Die Bescheinigung muss im Original o<strong>de</strong>r als beglaubigte<br />
Kopie vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
nein, ich beantrage zum ersten Mal die Eintragung in ein Berufsverzeichnis<br />
einer berufsständigen Kammer (insbeson<strong>de</strong>re einer <strong>Architekten</strong>- o<strong>de</strong>r Ingenieurkammer).<br />
d) Ich bin o<strong>de</strong>r war bereits Mitglied einer an<strong>de</strong>ren berufsständischen Kammer o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren<br />
Einrichtung eines an<strong>de</strong>ren Mitgliedsstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren<br />
nach <strong>de</strong>m europäischen Gemeinschaftsrecht gleichgestellten Staates.<br />
nein<br />
ja, <strong>und</strong> zwar:<br />
8<br />
Die Berufsausbildung habe ich durch folgen<strong>de</strong> Prüfungen<br />
abgeschlossen<br />
Prüfung<br />
Ausbildungsstätte<br />
Zum Nachweis füge ich bei<br />
<strong>und</strong><br />
Diplom-Urkun<strong>de</strong> im Original<br />
Diplom-Zeugnis im Original<br />
Jahr<br />
als beglaubigte Kopie<br />
als beglaubigte Kopie<br />
Zur Eintragung müssen Sie eine Berufsausbildung an einer <strong>de</strong>r in § 4 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz genannten Einrichtungen nachweisen, also entsprechen<strong>de</strong><br />
Urkun<strong>de</strong>n (Diplomurkun<strong>de</strong> <strong>und</strong> Diplomzeugnis) vorlegen, bitte möglichst als<br />
beglaubigte Kopie. Gehen die Originale dieser Urkun<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Postweg verloren, so ist<br />
eine Neuausstellung mühsam <strong>und</strong> mit nicht unerheblichen Kosten verbun<strong>de</strong>n.<br />
Ausländische Abschlusszeugnisse einer entsprechen<strong>de</strong>n Studienrichtung wer<strong>de</strong>n<br />
anerkannt, sofern Sie einem nach <strong>de</strong>m Recht eines Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Gemeinschaften anerkannten Diplom, Prüfungszeugnis o<strong>de</strong>r sonstigen Befähigungsnachweis<br />
entsprechen. Die ausländischen Abschlüsse <strong>und</strong> Abschlusszeugnisse müssen<br />
zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
9<br />
Nach Abschluß <strong>de</strong>r Berufsausbildung habe ich eine hauptberufliche praktische Tätigkeit in<br />
Vollzeitbeschäftigung von 2 Jahren o<strong>de</strong>r einer Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren<br />
Vollzeitbeschäftigung von 2 Jahren entspricht, im Rahmen <strong>de</strong>r in § 2 HASG genannten<br />
Berufsaufgaben ausgeübt<br />
von<br />
Zum Nachweis füge ich bei<br />
Arbeitgeberbescheinigung<br />
<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong><br />
im Original<br />
Projektliste<br />
bis<br />
als beglaubigte Fotokopie<br />
DIN A4-Pläne eigener planerischer Arbeiten im Sinne <strong>de</strong>r HOAI (von drei Projekten)<br />
Auflistung <strong>de</strong>r bearbeiteten Bauvorhaben mit Angaben, welche bauüberwachen<strong>de</strong>n<br />
Tätigkeiten, insbeson<strong>de</strong>re Leistungen im Sinne <strong>de</strong>r Leistungsphasen 6 bis 8 <strong>de</strong>s § 15 HOAI,<br />
erbracht wur<strong>de</strong>n.<br />
<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r (ggf.)<br />
Auflistung über die Wahrnehmung weiterer Berufsaufgaben gemäß § 2 Absätze 1 <strong>und</strong><br />
2 HASG (bitte Belege beifügen)<br />
Die nach Studienabschluss zu erbringen<strong>de</strong> berufliche<br />
Tätigkeit muss 2 Jahre betragen. Diese hauptberufliche<br />
praktische Tätigkeit in <strong>de</strong>m Fachgebiet, das <strong>de</strong>r Fachrichtung<br />
Ihres Studiums entspricht, muss eine Vollzeitbeschäftigung<br />
von 2 Jahren (o<strong>de</strong>r eine entsprechend<br />
längere Teilzeitbeschäftigung) sein. Da es sich um ein<br />
Beschäftigungsverhältnis han<strong>de</strong>ln muss, kann im<br />
Regelfall nur eine Berufspraxis anerkannt wer<strong>de</strong>n, die als<br />
Angestellter in einem Büro o<strong>de</strong>r einem Unternehmen<br />
unter fachk<strong>und</strong>iger Aufsicht einer berufsangehörigen Person<br />
ausgeübt wur<strong>de</strong>. Es müssen wesentliche, <strong>de</strong>m<br />
betreffen<strong>de</strong>n Fachgebiet entsprechen<strong>de</strong> Berufsaufgaben<br />
wahrgenommen wor<strong>de</strong>n sein. Aus <strong>de</strong>r Bescheinigung<br />
<strong>de</strong>s Arbeitgebers muss hervorgehen, welche <strong>de</strong>r in § 2<br />
Hessisches <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz beschriebenen<br />
Tätigkeiten <strong>und</strong> wesentlichen Berufsaufgaben Sie<br />
wahrgenommen haben. Eine freie Mitarbeit kann anerkannt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn eine fachk<strong>und</strong>ige Aufsicht durch eine<br />
berufsangehörige Person nachgewiesen wird, die <strong>de</strong>r fachk<strong>und</strong>igen<br />
Aufsicht in einem Angestelltenverhältnis nach<br />
Art <strong>und</strong> Umfang gleichwertig ist. Die Bescheinigung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers muss daher <strong>de</strong>n an eine Arbeitgeberbescheinigung<br />
gestellten Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen.<br />
Verwen<strong>de</strong>n Sie bitte die vorbereiteten Projektlisten „Bestätigung<br />
über die praktische Tätigkeit“ <strong>und</strong> „Auflistung <strong>de</strong>r<br />
bearbeiteten Projekte“.