30.10.2014 Aufrufe

Formular - akh.de - Vergabe + Wettbewerbe - Architekten- und ...

Formular - akh.de - Vergabe + Wettbewerbe - Architekten- und ...

Formular - akh.de - Vergabe + Wettbewerbe - Architekten- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Antrag auf Eintragung<br />

in ein Berufsverzeichnis gem. §§ 3, 4 Hessisches<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz (HASG)<br />

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,<br />

wir freuen uns, Ihnen heute die gewünschten Antragsunterlagen<br />

für die Eintragung in ein Berufsverzeichnis <strong>de</strong>r<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen zusen<strong>de</strong>n<br />

zu dürfen. Mit <strong>de</strong>r Eintragung wer<strong>de</strong>n Sie Mitglied <strong>de</strong>r<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen. Wir möchten<br />

Sie <strong>de</strong>shalb zunächst einmal über die Vorteile Ihrer<br />

Mitgliedschaft informieren <strong>und</strong> Ihnen einige Hinweise geben,<br />

die Ihnen das Ausfüllen <strong>de</strong>r Antragsunterlagen erleichtern<br />

sollen.<br />

Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen ist eine<br />

Körperschaft <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts. Ihr gehören zurzeit<br />

r<strong>und</strong> 10.700 selbständige, angestellte <strong>und</strong> beamtete<br />

<strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplaner an. Mit <strong>de</strong>r Eintragung in<br />

ein Berufsverzeichnis erwerben Sie die Berechtigung, die<br />

Berufsbezeichnung Architekt/-in, Innen-, Landschafts-,<br />

Städtebauarchitekt/-in o<strong>de</strong>r Stadtplaner/-in zu führen.<br />

Diese Berufsbezeichnungen sind durch das Hessische<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz umfassend geschützt.<br />

Wer eine dieser Berufsbezeichnungen unerlaubt<br />

führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer<br />

Geldbuße bis zu 15.000 Euro geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Mit Ihrer Mitgliedschaft entsteht die Verpflichtung,<br />

<strong>de</strong>m Versorgungswerk <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer Nordrhein-Westfalen<br />

beizutreten. Die Zugehörigkeit zum<br />

Versorgungswerk garantiert Ihnen <strong>und</strong> Ihrer Familie eine<br />

leistungsstarke Absicherung im Alter o<strong>de</strong>r bei Berufsunfähigkeit.<br />

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Versorgungswerk<br />

<strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer Nordrhein-Westfalen,<br />

Inselstr. 27, 40479 Düsseldorf, Telefon: 02 11 / 49 23 80,<br />

www.vw-aknrw.<strong>de</strong>.<br />

Doch das sind längst nicht alle Vorteile <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen.<br />

Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen ist die<br />

Vertretung <strong>de</strong>r berufsständischen Interessen in <strong>de</strong>r<br />

Öffentlichkeit. Insbeson<strong>de</strong>re durch die Einflussnahme<br />

auf die Gesetzgebung sorgen wir für eine Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen unserer Mitglie<strong>de</strong>r. Durch ein<br />

umfangreiches Beratungsangebot unterstützen wir unsere<br />

Mitglie<strong>de</strong>r beispielsweise bei <strong>de</strong>r Vertragsgestaltung<br />

o<strong>de</strong>r -abrechnung. Auch wenn Sie Fragen zur Existenzgründung<br />

haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wen<strong>de</strong>n<br />

Sie sich in diesem Falle an unsere Managementberatung,<br />

Telefon: 06 11 / 17 38-14.<br />

Außer<strong>de</strong>m sorgen wir dafür, dass unsere Mitglie<strong>de</strong>r<br />

immer auf <strong>de</strong>m neuesten Stand <strong>de</strong>r Entwicklung sein können.<br />

Die Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />

Hessen bietet ein umfangreiches <strong>und</strong> qualitätsvolles<br />

Fortbildungsprogramm an. Zu<strong>de</strong>m ist die<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen i<strong>de</strong>eller<br />

Träger <strong>de</strong>r Messe ACS-Computersysteme im Bauwesen,<br />

die alle zwei Jahre von <strong>de</strong>r Messe Frankfurt/Main<br />

parallel zur light and building veranstaltet wird. Die<br />

Kammer gestaltet unter an<strong>de</strong>rem <strong>de</strong>n ACS-Teil innerhalb<br />

<strong>de</strong>s „Building Performance Congress“ aus.<br />

Zusätzlich unterstützen wir unsere Mitglie<strong>de</strong>r mit einem<br />

breiten Spektrum berufsbezogener Dienstleistungen.<br />

Dazu gehören: Der kostenlose Bezug <strong>de</strong>s monatlich erscheinen<strong>de</strong>n<br />

Deutschen <strong>Architekten</strong>blattes mit<br />

aktuellen Berufsinformationen, unsere Infobroschüren,<br />

die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern, <strong>und</strong> nicht<br />

zuletzt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, mit <strong>de</strong>r<br />

wir uns für <strong>de</strong>n Berufsstand <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong><br />

Stadtplaner stark machen. Bitte nutzen Sie zur näheren<br />

Information über die Arbeitsfel<strong>de</strong>r <strong>und</strong> das Dienstleistungsangebot<br />

<strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />

Hessen unser Internetangebot: www.<strong>akh</strong>.<strong>de</strong><br />

Zunächst ist aber vor allem eines wichtig:<br />

Füllen Sie Ihren Antrag auf Eintragung in das Berufsverzeichnis<br />

bitte vollständig aus. Das erspart Nachfragen<br />

<strong>und</strong> beschleunigt die Bearbeitung. Bei Zeugnissen<br />

aller Art reicht die Vorlage einfacher Kopien nicht aus.<br />

Es müssen zumin<strong>de</strong>st beglaubigte Kopien beigefügt wer<strong>de</strong>n.<br />

Natürlich können Sie auch die Originale beifügen,<br />

jedoch bitten wir Sie zu be<strong>de</strong>nken, dass man diese in <strong>de</strong>r<br />

Regel nicht aus <strong>de</strong>r Hand geben sollte, da ein Verlustrisiko<br />

beim Versand auf <strong>de</strong>m Postwege nicht auszuschließen<br />

ist. Von Zeugnissen <strong>und</strong> Bestätigungen, die<br />

nicht in <strong>de</strong>utscher Sprache abgefasst sind, wer<strong>de</strong>n<br />

beglaubigte Übersetzungen benötigt. Pläne reichen Sie<br />

bitte gefaltet im Format DIN-A4 ein.<br />

Im Interesse aller unserer Mitglie<strong>de</strong>r weisen wir darauf<br />

hin, dass die unterlassene o<strong>de</strong>r falsche Angabe von<br />

Tatsachen, die zur Versagung <strong>de</strong>r Eintragung hätten führen<br />

können, zur Löschung einer bereits erfolgten Eintragung<br />

führen kann.<br />

Ihren Antrag können wir erst bearbeiten, wenn die Eintragungsgebühr<br />

auf unserem Konto<br />

bei <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbank Hessen-Thüringen (Konto-Nr.<br />

3512001, BLZ 500 500 00) eingegangen ist. Wir bemühen<br />

uns, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.<br />

Wenn Sie Fragen zur <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />

Hessen o<strong>de</strong>r Ihrem Antrag haben, rufen Sie uns<br />

unter <strong>de</strong>r Telefonnummer 06 11 / 17 38-32 o<strong>de</strong>r -31<br />

ganz einfach an. Wir helfen Ihnen <strong>und</strong> beraten Sie gerne.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Ihre <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen


Antrag auf Eintragung<br />

in ein Berufsverzeichnis gem. §§ 3, 4 Hessisches<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz (HASG)<br />

Seite 1/4<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Hinweise sollen Ihnen das<br />

Ausfüllen <strong>de</strong>s <strong>Formular</strong>s erleichtern.<br />

1<br />

Frau Herr<br />

Familienname, Titel<br />

Vorname<br />

Titel (Professor, Doktor) sind Namensbestandteile.<br />

Der aka<strong>de</strong>mische Grad (z.B. Dipl.-Ing.) ergibt sich aus<br />

Ihrem Diplom-Zeugnis.<br />

Or<strong>de</strong>ns- o<strong>de</strong>r Künstlername<br />

früher geführte Namen<br />

Geburtsname<br />

Geburtsort/-tag<br />

Aka<strong>de</strong>mischer Grad<br />

Staatsangehörigkeit<br />

2<br />

Anschrift <strong>de</strong>s Hauptwohnsitzes<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-mail (freiwillig)<br />

Büroanschrift (auch bei Angestellten / Beamten)<br />

Büroname<br />

Straße<br />

Bitte geben Sie sowohl die Anschrift Ihres mel<strong>de</strong>rechtlichen<br />

Hauptwohnsitzes als auch Ihre Büroanschrift<br />

an.<br />

Als Selbständiger wer<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>m Berufsverzeichnis<br />

unter Ihrer Büroanschrift geführt. Angestellte <strong>und</strong> beamtete<br />

<strong>Architekten</strong> sowie Freie Mitarbeiter wer<strong>de</strong>n unter ihrer<br />

Privatanschrift in <strong>de</strong>m Berufsverzeichnis geführt.<br />

Bitte <strong>de</strong>nken Sie auch später daran, Ihrer gesetzlichen<br />

Obliegenheit zu entsprechen, Än<strong>de</strong>rungen bekanntzugeben.<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-mail (freiwillig)<br />

3<br />

Ich bin mit <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>r in das Berufsverzeichnis eingetragenen<br />

Daten einverstan<strong>de</strong>n<br />

ja nein im Internet in einem von <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen<br />

geführten Berufsverzeichnis<br />

ja nein durch Weitergabe eines Berufsverzeichnisses mit Angabe <strong>de</strong>r Adresse,<br />

<strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong>s, ggf. <strong>de</strong>s Titels <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Fachgebietes / <strong>de</strong>r<br />

Fachgebiete auf Anfragen von Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />

Hessen sowie öffentlichen <strong>und</strong> privaten Auftraggebern<br />

ja nein durch Weitergabe <strong>de</strong>r Adresse an Dritte (soweit diese nicht bereits ein<br />

berechtigtes Interesse dartun können) z.B. zur Veröffentlichung in fachbezogenen<br />

Druckwerken o<strong>de</strong>r auf CD-ROM / DVD o<strong>de</strong>r zur Versendung<br />

von Fachinformationen <strong>und</strong> Hinweisen auf fachbezogene Veranstaltungen<br />

Das bei <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen<br />

geführte Berufsverzeichnis ist ein öffentliches Register.<br />

Je<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r ein berechtigtes Interesse dartun kann,<br />

erhält auf Nachfrage Auskunft, ob eine Person, die sich<br />

als Architekt/in o<strong>de</strong>r Stadtplaner/in bezeichnet, in das<br />

Berufsverzeichnis eingetragen <strong>und</strong> somit zur Führung<br />

<strong>de</strong>r Berufsbezeichnung berechtigt ist. Hiergegen ist kein<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch möglich.<br />

Darüber hinaus kann je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong><strong>und</strong><br />

Stadtplanerkammer Hessen auf Anfor<strong>de</strong>rung einen<br />

Ausdruck <strong>de</strong>s Berufsverzeichnisses erhalten.<br />

Auch öffentliche <strong>und</strong> private Auftrageber wen<strong>de</strong>n<br />

sich oft mit <strong>de</strong>r Bitte um Überlassung einer Liste von<br />

<strong>Architekten</strong> o<strong>de</strong>r Stadtplanern an die Kammer, um sie<br />

als Hilfe bei <strong>de</strong>r Suche nach einem <strong>Architekten</strong> o<strong>de</strong>r<br />

Stadtplaner zu verwen<strong>de</strong>n. Schließlich wer<strong>de</strong>n auch<br />

immer häufiger die Adressen erbeten, um diese entwe<strong>de</strong>r<br />

in fachbezogenen Publikationen, auch auf CD-ROM<br />

o<strong>de</strong>r DVD, zu veröffentlichen o<strong>de</strong>r um zu fachbezogenen<br />

Veranstaltungen einzula<strong>de</strong>n.<br />

4 Ich war bereits von bis in ein Berufsverzeichnis bei <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen<br />

(bis zum 31.7.2002 <strong>Architekten</strong>kammer Hessen) unter <strong>de</strong>r Nr.<br />

eingetragen.


Seite 2/4<br />

Bitte hier nochmals <strong>de</strong>n Namen <strong>und</strong> Vornamen angeben:<br />

5<br />

Ich beantrage meine Eintragung in das Berufsverzeichnis zur Führung<br />

<strong>de</strong>r Berufsbezeichnung<br />

Architektin / Architekt<br />

Innenarchitektin / Innenarchitekt<br />

Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt<br />

Stadtplanerin / Stadtplaner<br />

Städtebauarchitektin / Städtebauarchitekt<br />

Eine Eintragung ist als Städtebauarchitekt/-in nur noch unter eingeschränkten<br />

Voraussetzungen möglich. Bitte beachten Sie unbedingt nebenstehen<strong>de</strong> Erläuterung.<br />

Die Berufsaufgaben <strong>de</strong>r einzelnen Fachgebiete sind<br />

in § 2 Hessisches <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz <strong>de</strong>finiert.<br />

Nutzen Sie diesen Link, um zum Hessischen <strong>Architekten</strong>-<br />

<strong>und</strong> Stadtplanergesetz zu gelangen (auszugsweise).<br />

Sie können zunächst nur in <strong>de</strong>m Fachgebiet eingetragen<br />

wer<strong>de</strong>n, das <strong>de</strong>r Fachrichtung Ihres Studienganges entspricht.<br />

In diesem Fachgebiet müssen Sie auch <strong>de</strong>n Nachweis<br />

<strong>de</strong>r beruflichen Tätigkeit (unter 9.) führen.<br />

Bis längstens zum 31.7.2009 kann noch eine Eintragung<br />

als Städtebauarchitekt/in in das Berufsverzeichnis erfolgen.<br />

Die Berufsausbildung für die Berufsaufgaben <strong>de</strong>s<br />

Städtebauarchitekten muss ein technisches Gr<strong>und</strong>studium<br />

in Architektur enthalten.<br />

6<br />

Ich übe meine berufliche Tätigkeit aus:<br />

freischaffend<br />

Hierzu erkläre ich, meinen Beruf eigenverantwortlich<br />

<strong>und</strong> unabhängig auszuüben.<br />

als Angestellter in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis,<br />

<strong>und</strong> zwar<br />

ausschließlich mit freiberuflicher Nebentätigkeit<br />

im öffentlichen Dienst, <strong>und</strong> zwar<br />

ausschließlich<br />

mit freiberuflicher Nebentätigkeit<br />

als selbständiger Unternehmer im Baugewerbe<br />

als Angestellter im Baugewerbe, <strong>und</strong> zwar<br />

ausschließlich<br />

mit freiberuflicher Nebentätigkeit<br />

als selbständiger Unternehmer in einem an<strong>de</strong>ren Gewerbe<br />

als Angestellter in einem an<strong>de</strong>ren Gewerbe<br />

ausschließlich<br />

mit freiberuflicher Nebentätigkeit<br />

als Gesellschafter einer Berufsgesellschaft<br />

als Geschäftsführer einer Berufsgesellschaft<br />

mit Gesellschaftsanteilen<br />

ohne Gesellschaftsanteile<br />

Rechtsform <strong>de</strong>r Berufsgesellschaft<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Aktiengesellschaft (AG)<br />

Sonstige:<br />

Amtsgericht<br />

Han<strong>de</strong>lsregister-Nr.<br />

als Partner einer Partnerschaftsgesellschaft<br />

Amtsgericht<br />

PR Nr. <strong>de</strong>r Partnerschaft<br />

Neben <strong>de</strong>m Fachgebiet muss in das Berufsverzeichnis auch die Beschäftigungsart<br />

eingetragen wer<strong>de</strong>n. Freischaffen<strong>de</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplaner vertreten ausschließlich<br />

Bauherreninteressen. Freischaffend ist nur, wer hauptberuflich selbständig<br />

<strong>und</strong> ohne baugewerbliche o<strong>de</strong>r gewerbliche Bindung tätig wird. Deswegen for<strong>de</strong>rt<br />

das Hessische <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz von diesem Personenkreis eine ausdrückliche<br />

Erklärung über die eigenverantwortliche <strong>und</strong> unabhängige Ausübung <strong>de</strong>s<br />

Berufes. Nach <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>s § 1 Abs. 2 Satz 2 Hessisches <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz<br />

han<strong>de</strong>lt eigenverantwortlich, wer seine berufliche Tätigkeit unmittelbar selbständig<br />

entwe<strong>de</strong>r alleine o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren freiberuflich Tätigen, mit angestellten Berufsangehörigen<br />

o<strong>de</strong>r in einer Berufsgesellschaft ausübt. Unabhängig ist nach § 1 Abs. 2 Satz 3<br />

Hessisches <strong>Architekten</strong>-<strong>und</strong> Stadtplanergesetz, wer bei Ausübung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit<br />

we<strong>de</strong>r eigene Produktions-, Han<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>r Lieferinteressen hat, noch frem<strong>de</strong> Interessen<br />

dieser Art vertritt, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r beruflichen<br />

Tätigkeit stehen. Sind Sie als freischaffend eingetragen wor<strong>de</strong>n, dann dürfen Sie <strong>de</strong>r<br />

Berufsbezeichnung <strong>de</strong>n Zusatz „freischaffend“ o<strong>de</strong>r „frei“ hinzufügen. Das gilt auch für<br />

Freie Mitarbeiter in einem Architekturbüro.<br />

<strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplaner dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich auch eigene wirtschaftliche baugewerbliche<br />

o<strong>de</strong>r gewerbliche Interessen verfolgen, die über ihren Honoraranspruch hinausgehen.<br />

In diesem Fall müssen Sie sich aber in <strong>de</strong>m Berufsverzeichnis als <strong>Architekten</strong><br />

o<strong>de</strong>r Stadtplaner mit <strong>de</strong>m Zusatz baugewerblich o<strong>de</strong>r gewerblich eintragen lassen.<br />

Diese Eintragung muss auch dann erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Ehepartner o<strong>de</strong>r ein Familienangehöriger<br />

einen baugewerblichen o<strong>de</strong>r gewerblichen Betrieb hat o<strong>de</strong>r führt, <strong>und</strong> es dadurch<br />

zu Interessenkonflikten kommen könnte. In diesen Fällen muss die Berufsbezeichnung<br />

mit <strong>de</strong>m Zusatz „baugewerblich“ o<strong>de</strong>r „gewerblich“ geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

In das Berufsverzeichnis wird ebenfalls eingetragen, ob ein Architekt o<strong>de</strong>r Stadtplaner als<br />

Angestellter in einem freiberuflichen Büro, im Baugewerbe, einem sonstigen Unternehmen<br />

o<strong>de</strong>r als Beamter tätig ist.<br />

Im öffentlichen Dienst sind alle Beamten <strong>und</strong> Angestellten beschäftigt, die Aufgaben<br />

<strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Das trifft nicht auf Angestellte von Unternehmen<br />

zu, an <strong>de</strong>nen die öffentliche Hand lediglich beteiligt ist (z.B. Wohnungsbaugesellschaften).<br />

Wer als Beamter o<strong>de</strong>r Angestellter eine freiberufliche Tätigkeit in Nebentätigkeit ausüben<br />

möchte, muss auch dies angeben.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es Berufsangehörigen gestattet, ihr Büro in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />

(z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung o<strong>de</strong>r Aktiengesellschaft)<br />

zu organisieren. Führt die Gesellschaft eine <strong>de</strong>r unter Ziffer 5 dieses Antrags genannten<br />

Berufsbezeichnungen, eine davon abgeleitete Bezeichnung o<strong>de</strong>r Wortverbindungen damit<br />

im Firmennamen (= Berufsgesellschaft im Sinne <strong>de</strong>s § 6 HASG), fügen Sie Ihrem Antrag<br />

bitte einen aktuellen Han<strong>de</strong>lsregisterauszug bei. Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens, die berufliche<br />

Qualifikation an<strong>de</strong>rer Geschäftsführer <strong>und</strong> Gesellschafter sowie die jeweiligen<br />

Gesellschaftsanteile <strong>und</strong> Stimmrechte sind für die Eintragung be<strong>de</strong>utsam. Freischaffen<strong>de</strong><br />

Berufsangehörige können sich auch zu einer Partnerschaft nach <strong>de</strong>m Partnerschaftsgesellschaftsgesetz<br />

zusammenschließen. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte einen aktuellen<br />

Auszug aus <strong>de</strong>m Partnerschaftsregister bei. Immer sind das zuständige Amtsgericht<br />

sowie die Han<strong>de</strong>lsregister- bzw. Partnerschaftsregisternummer mitzuteilen.


Seite 3/4<br />

Bitte hier nochmals <strong>de</strong>n Namen <strong>und</strong> Vornamen angeben:<br />

7<br />

a) Ich bin bereits Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer eines an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s<br />

nein<br />

ja, <strong>und</strong> zwar<br />

Eine aktuelle Bescheinigung dieser Kammer ist beigefügt<br />

nein ja (soweit die Bescheinigung beigelegt ist, entfällt 8. <strong>und</strong> 9.)<br />

b) Ich war bis zum Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer eines an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s<br />

nein<br />

ja, <strong>und</strong> zwar<br />

(liegt das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Mitgliedschaft zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eingangs <strong>de</strong>s Antrages<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen nicht länger als 3 Monate zurück,<br />

entfällt 8. <strong>und</strong> 9.).<br />

c) Ich habe bereits die Eintragung in das Berufsverzeichnis einer an<strong>de</strong>ren berufsständischen<br />

Kammer (insbeson<strong>de</strong>re <strong>Architekten</strong>- / o<strong>de</strong>r Ingenieurkammer)<br />

beantragt <strong>und</strong> bin dort noch nicht eingetragen wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

früher beantragt, ohne eingetragen wor<strong>de</strong>n zu sein.<br />

Bitte geben Sie an, um welche Kammer es sich han<strong>de</strong>lt bzw. han<strong>de</strong>lte:<br />

Wenn Sie bereits Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer in<br />

einem an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland sind <strong>und</strong> eine aktuelle<br />

Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) dieser Kammer<br />

mit Ihrem Eintragungsantrag vorlegen, durchlaufen<br />

Sie lediglich ein vereinfachtes Eintragungsverfahren.<br />

Dasselbe gilt, wenn die Eintragung in <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Kammer nur <strong>de</strong>swegen gelöscht wor<strong>de</strong>n ist, weil die<br />

Eintragung von Ihnen aufgegeben wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Ihre<br />

maßgebliche berufliche Nie<strong>de</strong>rlassung o<strong>de</strong>r Anstellung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Wohnsitz aufgegeben wur<strong>de</strong>.<br />

Die Bescheinigung muss im Original o<strong>de</strong>r als beglaubigte<br />

Kopie vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

nein, ich beantrage zum ersten Mal die Eintragung in ein Berufsverzeichnis<br />

einer berufsständigen Kammer (insbeson<strong>de</strong>re einer <strong>Architekten</strong>- o<strong>de</strong>r Ingenieurkammer).<br />

d) Ich bin o<strong>de</strong>r war bereits Mitglied einer an<strong>de</strong>ren berufsständischen Kammer o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren<br />

Einrichtung eines an<strong>de</strong>ren Mitgliedsstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren<br />

nach <strong>de</strong>m europäischen Gemeinschaftsrecht gleichgestellten Staates.<br />

nein<br />

ja, <strong>und</strong> zwar:<br />

8<br />

Die Berufsausbildung habe ich durch folgen<strong>de</strong> Prüfungen<br />

abgeschlossen<br />

Prüfung<br />

Ausbildungsstätte<br />

Zum Nachweis füge ich bei<br />

<strong>und</strong><br />

Diplom-Urkun<strong>de</strong> im Original<br />

Diplom-Zeugnis im Original<br />

Jahr<br />

als beglaubigte Kopie<br />

als beglaubigte Kopie<br />

Zur Eintragung müssen Sie eine Berufsausbildung an einer <strong>de</strong>r in § 4 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz genannten Einrichtungen nachweisen, also entsprechen<strong>de</strong><br />

Urkun<strong>de</strong>n (Diplomurkun<strong>de</strong> <strong>und</strong> Diplomzeugnis) vorlegen, bitte möglichst als<br />

beglaubigte Kopie. Gehen die Originale dieser Urkun<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Postweg verloren, so ist<br />

eine Neuausstellung mühsam <strong>und</strong> mit nicht unerheblichen Kosten verbun<strong>de</strong>n.<br />

Ausländische Abschlusszeugnisse einer entsprechen<strong>de</strong>n Studienrichtung wer<strong>de</strong>n<br />

anerkannt, sofern Sie einem nach <strong>de</strong>m Recht eines Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Gemeinschaften anerkannten Diplom, Prüfungszeugnis o<strong>de</strong>r sonstigen Befähigungsnachweis<br />

entsprechen. Die ausländischen Abschlüsse <strong>und</strong> Abschlusszeugnisse müssen<br />

zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

9<br />

Nach Abschluß <strong>de</strong>r Berufsausbildung habe ich eine hauptberufliche praktische Tätigkeit in<br />

Vollzeitbeschäftigung von 2 Jahren o<strong>de</strong>r einer Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren<br />

Vollzeitbeschäftigung von 2 Jahren entspricht, im Rahmen <strong>de</strong>r in § 2 HASG genannten<br />

Berufsaufgaben ausgeübt<br />

von<br />

Zum Nachweis füge ich bei<br />

Arbeitgeberbescheinigung<br />

<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong><br />

im Original<br />

Projektliste<br />

bis<br />

als beglaubigte Fotokopie<br />

DIN A4-Pläne eigener planerischer Arbeiten im Sinne <strong>de</strong>r HOAI (von drei Projekten)<br />

Auflistung <strong>de</strong>r bearbeiteten Bauvorhaben mit Angaben, welche bauüberwachen<strong>de</strong>n<br />

Tätigkeiten, insbeson<strong>de</strong>re Leistungen im Sinne <strong>de</strong>r Leistungsphasen 6 bis 8 <strong>de</strong>s § 15 HOAI,<br />

erbracht wur<strong>de</strong>n.<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r (ggf.)<br />

Auflistung über die Wahrnehmung weiterer Berufsaufgaben gemäß § 2 Absätze 1 <strong>und</strong><br />

2 HASG (bitte Belege beifügen)<br />

Die nach Studienabschluss zu erbringen<strong>de</strong> berufliche<br />

Tätigkeit muss 2 Jahre betragen. Diese hauptberufliche<br />

praktische Tätigkeit in <strong>de</strong>m Fachgebiet, das <strong>de</strong>r Fachrichtung<br />

Ihres Studiums entspricht, muss eine Vollzeitbeschäftigung<br />

von 2 Jahren (o<strong>de</strong>r eine entsprechend<br />

längere Teilzeitbeschäftigung) sein. Da es sich um ein<br />

Beschäftigungsverhältnis han<strong>de</strong>ln muss, kann im<br />

Regelfall nur eine Berufspraxis anerkannt wer<strong>de</strong>n, die als<br />

Angestellter in einem Büro o<strong>de</strong>r einem Unternehmen<br />

unter fachk<strong>und</strong>iger Aufsicht einer berufsangehörigen Person<br />

ausgeübt wur<strong>de</strong>. Es müssen wesentliche, <strong>de</strong>m<br />

betreffen<strong>de</strong>n Fachgebiet entsprechen<strong>de</strong> Berufsaufgaben<br />

wahrgenommen wor<strong>de</strong>n sein. Aus <strong>de</strong>r Bescheinigung<br />

<strong>de</strong>s Arbeitgebers muss hervorgehen, welche <strong>de</strong>r in § 2<br />

Hessisches <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz beschriebenen<br />

Tätigkeiten <strong>und</strong> wesentlichen Berufsaufgaben Sie<br />

wahrgenommen haben. Eine freie Mitarbeit kann anerkannt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn eine fachk<strong>und</strong>ige Aufsicht durch eine<br />

berufsangehörige Person nachgewiesen wird, die <strong>de</strong>r fachk<strong>und</strong>igen<br />

Aufsicht in einem Angestelltenverhältnis nach<br />

Art <strong>und</strong> Umfang gleichwertig ist. Die Bescheinigung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers muss daher <strong>de</strong>n an eine Arbeitgeberbescheinigung<br />

gestellten Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen.<br />

Verwen<strong>de</strong>n Sie bitte die vorbereiteten Projektlisten „Bestätigung<br />

über die praktische Tätigkeit“ <strong>und</strong> „Auflistung <strong>de</strong>r<br />

bearbeiteten Projekte“.


Seite 4/4<br />

Bitte hier nochmals <strong>de</strong>n Namen <strong>und</strong> Vornamen angeben:<br />

10<br />

a) Ich erkläre, daß mir die Ausübung <strong>de</strong>s Berufs nicht nach § 70 Strafgesetzbuch verboten,<br />

die Ausübung einer <strong>de</strong>r in § 2 HASG bezeichneten Tätigkeiten nicht nach § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung<br />

untersagt ist <strong>und</strong> mir keine Grün<strong>de</strong> bekannt sind, die nach § 5 Abs. 1 HASG einer<br />

Eintragung entgegenstehen könnten.<br />

Mein polizeiliches Führungszeugnis ist<br />

beigefügt<br />

zur direkten Übersendung an die <strong>Architekten</strong><strong>und</strong><br />

Stadtplanerkammer angefor<strong>de</strong>rt.<br />

b) Ich bin in <strong>de</strong>r Verfügung über meine Vermögen beschränkt<br />

nein<br />

ja, aufgr<strong>und</strong> richterlicher Anordnung vom<br />

c) Ich habe in <strong>de</strong>n vergangenen 5 Jahren eine ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung nach § 807<br />

ZPO abgelegt<br />

nein ja, Amtsgericht AZ<br />

d) In <strong>de</strong>n vergangenen 7 Jahren wur<strong>de</strong> über mein Vermögen<br />

<strong>de</strong>r Konkurs/das Insolvenzverfahren eröffnet<br />

Diese Abfragen sind notwendig, da nach § 5 Hessisches<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz die Eintragung in<br />

bestimmten Fällen abgelehnt wer<strong>de</strong>n kann. Sollte einer<br />

<strong>de</strong>r möglichen Ablehnungsgrün<strong>de</strong> für die Eintragung auf<br />

Sie zutreffen, legen Sie bitte dar, warum die Eintragung<br />

aus Ihrer Sicht trotz<strong>de</strong>m vorgenommen wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Am besten setzen Sie sich mit unserer Geschäftsstelle in<br />

Verbindung. Unter Umstän<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n Sie zu einer Anhörung<br />

vor <strong>de</strong>m Eintragungsausschuss gela<strong>de</strong>n. Das<br />

polizeiliche Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate<br />

sein darf, können Sie bei Ihrer Gemein<strong>de</strong> entwe<strong>de</strong>r<br />

direkt zur Übersendung an die <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />

anfor<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r selbst beifügen.<br />

nein ja, Amtsgericht AZ<br />

<strong>de</strong>r Antrag auf Eröffnung <strong>de</strong>s Konkursverfahrens/Insolvenzverfahrens über mein Vermögen<br />

mangels Masse abgelehnt<br />

nein ja, Amtsgericht AZ<br />

zur Abwendung eines Konkurses über mein Vermögen ein Vergleichsverfahren eröffnet<br />

nein ja, Amtsgericht AZ<br />

11<br />

Als weitere nach § 4 Abs. 5 HASG erfor<strong>de</strong>rliche Nachweise<br />

sind beigefügt:<br />

eine Geburtsurkun<strong>de</strong><br />

im Original<br />

in beglaubigter Kopie<br />

ein Nachweis über <strong>de</strong>n geführten <strong>und</strong> ggf. früher geführten Namen<br />

(ggf. Heiratsurkun<strong>de</strong>)<br />

im Original<br />

in beglaubigter Kopie<br />

ein Nachweis über <strong>de</strong>n im Lan<strong>de</strong> Hessen gelegenen Ort <strong>de</strong>r<br />

beruflichen Nie<strong>de</strong>rlassung, <strong>de</strong>r hauptberuflichen Anstellung o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Hauptwohnung<br />

im Original<br />

in beglaubigter Kopie<br />

ein Nachweis über eine ausreichen<strong>de</strong> Berufshaftpflichtversicherung<br />

(nur bei selbständiger o<strong>de</strong>r gewerblicher Berufsausübung o<strong>de</strong>r<br />

nicht nur gelegentlicher freiberuflicher Nebentätigkeit)<br />

im Original<br />

in beglaubigter Kopie<br />

Das Hessische <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz schreibt <strong>de</strong>n Antragstellern zwingend<br />

die Beibringung <strong>de</strong>r unter Ziffer 11. <strong>de</strong>s Antrags aufgeführten Nachweise vor. Wer<strong>de</strong>n diese<br />

nicht beigebracht, ist es uns nicht möglich, Ihrem Antrag zu entsprechen. Bei selbständiger<br />

Berufsausübung können Sie <strong>de</strong>n Nachweis über <strong>de</strong>n im Lan<strong>de</strong> Hessen gelegenen Ort<br />

<strong>de</strong>r beruflichen Nie<strong>de</strong>rlassung z.B. durch eine Bestätigung Ihres Steuerberaters o<strong>de</strong>r eine<br />

Kopie <strong>de</strong>r Umsatzsteuer- Voranmeldung <strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Sitz Ihres Büros zuständigen Finanzamtes<br />

führen. Ausnahmsweise kommt auch eine sogenannte Eigenerklärung in Betracht.<br />

Wir bitten Sie in diesem Falle, auf einem geson<strong>de</strong>rten Blatt zu erklären, dass sich <strong>de</strong>r Ort<br />

Ihrer beruflichen Nie<strong>de</strong>rlassung im Lan<strong>de</strong> Hessen befin<strong>de</strong>t.<br />

Sollten Sie in einem Anstellungsverhältnis tätig o<strong>de</strong>r Beamter sein, so legen Sie uns bitte<br />

eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers o<strong>de</strong>r Dienstherrn vor. Besteht das Angestellten- o<strong>de</strong>r<br />

Dienstverhältnis im Lan<strong>de</strong> Hessen, erübrigt sich eine Mel<strong>de</strong>bestätigung.<br />

Den im Lan<strong>de</strong> Hessen gelegenen Ort <strong>de</strong>r Hauptwohnung müssen Sie nachweisen, sofern<br />

sich <strong>de</strong>r Ort Ihrer beruflichen Nie<strong>de</strong>rlassung o<strong>de</strong>r hauptberuflichen Anstellung nicht in<br />

Hessen befin<strong>de</strong>t. Diesen Nachweis können Sie führen über eine Bestätigung <strong>de</strong>s für Ihre<br />

Hauptwohnung zuständigen Einwohnermel<strong>de</strong>amtes. Das Gesetz verlangt <strong>de</strong>n Nachweis<br />

einer ausreichen<strong>de</strong>n Berufshaftpflichtversicherung. Als Untergrenze ist eine Deckungssumme<br />

von 500.000 Euro für Personenschä<strong>de</strong>n <strong>und</strong> 150.000 Euro für Sach- <strong>und</strong> Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />

anzusehen. Bitte lassen Sie sich von Berufshaftpflichtversicherern o<strong>de</strong>r<br />

-maklern ausführlich über <strong>de</strong>n für Ihre berufliche Tätigkeit individuell erfor<strong>de</strong>rlichen Versicherungsschutz<br />

beraten.<br />

Ort<br />

, <strong>de</strong>n<br />

Unterschrift


Rücksendung an<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen<br />

Bierstadter Straße 2<br />

65189 Wiesba<strong>de</strong>n

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!