Formular - akh.de - Vergabe + Wettbewerbe - Architekten- und ...
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Antrag auf Eintragung<br />
in ein Berufsverzeichnis gem. §§ 3, 4 Hessisches<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz (HASG)<br />
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,<br />
wir freuen uns, Ihnen heute die gewünschten Antragsunterlagen<br />
für die Eintragung in ein Berufsverzeichnis <strong>de</strong>r<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen zusen<strong>de</strong>n<br />
zu dürfen. Mit <strong>de</strong>r Eintragung wer<strong>de</strong>n Sie Mitglied <strong>de</strong>r<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen. Wir möchten<br />
Sie <strong>de</strong>shalb zunächst einmal über die Vorteile Ihrer<br />
Mitgliedschaft informieren <strong>und</strong> Ihnen einige Hinweise geben,<br />
die Ihnen das Ausfüllen <strong>de</strong>r Antragsunterlagen erleichtern<br />
sollen.<br />
Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen ist eine<br />
Körperschaft <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts. Ihr gehören zurzeit<br />
r<strong>und</strong> 10.700 selbständige, angestellte <strong>und</strong> beamtete<br />
<strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplaner an. Mit <strong>de</strong>r Eintragung in<br />
ein Berufsverzeichnis erwerben Sie die Berechtigung, die<br />
Berufsbezeichnung Architekt/-in, Innen-, Landschafts-,<br />
Städtebauarchitekt/-in o<strong>de</strong>r Stadtplaner/-in zu führen.<br />
Diese Berufsbezeichnungen sind durch das Hessische<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz umfassend geschützt.<br />
Wer eine dieser Berufsbezeichnungen unerlaubt<br />
führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer<br />
Geldbuße bis zu 15.000 Euro geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Mit Ihrer Mitgliedschaft entsteht die Verpflichtung,<br />
<strong>de</strong>m Versorgungswerk <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer Nordrhein-Westfalen<br />
beizutreten. Die Zugehörigkeit zum<br />
Versorgungswerk garantiert Ihnen <strong>und</strong> Ihrer Familie eine<br />
leistungsstarke Absicherung im Alter o<strong>de</strong>r bei Berufsunfähigkeit.<br />
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Versorgungswerk<br />
<strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer Nordrhein-Westfalen,<br />
Inselstr. 27, 40479 Düsseldorf, Telefon: 02 11 / 49 23 80,<br />
www.vw-aknrw.<strong>de</strong>.<br />
Doch das sind längst nicht alle Vorteile <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />
in <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen.<br />
Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen ist die<br />
Vertretung <strong>de</strong>r berufsständischen Interessen in <strong>de</strong>r<br />
Öffentlichkeit. Insbeson<strong>de</strong>re durch die Einflussnahme<br />
auf die Gesetzgebung sorgen wir für eine Verbesserung<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen unserer Mitglie<strong>de</strong>r. Durch ein<br />
umfangreiches Beratungsangebot unterstützen wir unsere<br />
Mitglie<strong>de</strong>r beispielsweise bei <strong>de</strong>r Vertragsgestaltung<br />
o<strong>de</strong>r -abrechnung. Auch wenn Sie Fragen zur Existenzgründung<br />
haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wen<strong>de</strong>n<br />
Sie sich in diesem Falle an unsere Managementberatung,<br />
Telefon: 06 11 / 17 38-14.<br />
Außer<strong>de</strong>m sorgen wir dafür, dass unsere Mitglie<strong>de</strong>r<br />
immer auf <strong>de</strong>m neuesten Stand <strong>de</strong>r Entwicklung sein können.<br />
Die Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />
Hessen bietet ein umfangreiches <strong>und</strong> qualitätsvolles<br />
Fortbildungsprogramm an. Zu<strong>de</strong>m ist die<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen i<strong>de</strong>eller<br />
Träger <strong>de</strong>r Messe ACS-Computersysteme im Bauwesen,<br />
die alle zwei Jahre von <strong>de</strong>r Messe Frankfurt/Main<br />
parallel zur light and building veranstaltet wird. Die<br />
Kammer gestaltet unter an<strong>de</strong>rem <strong>de</strong>n ACS-Teil innerhalb<br />
<strong>de</strong>s „Building Performance Congress“ aus.<br />
Zusätzlich unterstützen wir unsere Mitglie<strong>de</strong>r mit einem<br />
breiten Spektrum berufsbezogener Dienstleistungen.<br />
Dazu gehören: Der kostenlose Bezug <strong>de</strong>s monatlich erscheinen<strong>de</strong>n<br />
Deutschen <strong>Architekten</strong>blattes mit<br />
aktuellen Berufsinformationen, unsere Infobroschüren,<br />
die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern, <strong>und</strong> nicht<br />
zuletzt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, mit <strong>de</strong>r<br />
wir uns für <strong>de</strong>n Berufsstand <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong><br />
Stadtplaner stark machen. Bitte nutzen Sie zur näheren<br />
Information über die Arbeitsfel<strong>de</strong>r <strong>und</strong> das Dienstleistungsangebot<br />
<strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />
Hessen unser Internetangebot: www.<strong>akh</strong>.<strong>de</strong><br />
Zunächst ist aber vor allem eines wichtig:<br />
Füllen Sie Ihren Antrag auf Eintragung in das Berufsverzeichnis<br />
bitte vollständig aus. Das erspart Nachfragen<br />
<strong>und</strong> beschleunigt die Bearbeitung. Bei Zeugnissen<br />
aller Art reicht die Vorlage einfacher Kopien nicht aus.<br />
Es müssen zumin<strong>de</strong>st beglaubigte Kopien beigefügt wer<strong>de</strong>n.<br />
Natürlich können Sie auch die Originale beifügen,<br />
jedoch bitten wir Sie zu be<strong>de</strong>nken, dass man diese in <strong>de</strong>r<br />
Regel nicht aus <strong>de</strong>r Hand geben sollte, da ein Verlustrisiko<br />
beim Versand auf <strong>de</strong>m Postwege nicht auszuschließen<br />
ist. Von Zeugnissen <strong>und</strong> Bestätigungen, die<br />
nicht in <strong>de</strong>utscher Sprache abgefasst sind, wer<strong>de</strong>n<br />
beglaubigte Übersetzungen benötigt. Pläne reichen Sie<br />
bitte gefaltet im Format DIN-A4 ein.<br />
Im Interesse aller unserer Mitglie<strong>de</strong>r weisen wir darauf<br />
hin, dass die unterlassene o<strong>de</strong>r falsche Angabe von<br />
Tatsachen, die zur Versagung <strong>de</strong>r Eintragung hätten führen<br />
können, zur Löschung einer bereits erfolgten Eintragung<br />
führen kann.<br />
Ihren Antrag können wir erst bearbeiten, wenn die Eintragungsgebühr<br />
auf unserem Konto<br />
bei <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbank Hessen-Thüringen (Konto-Nr.<br />
3512001, BLZ 500 500 00) eingegangen ist. Wir bemühen<br />
uns, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.<br />
Wenn Sie Fragen zur <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />
Hessen o<strong>de</strong>r Ihrem Antrag haben, rufen Sie uns<br />
unter <strong>de</strong>r Telefonnummer 06 11 / 17 38-32 o<strong>de</strong>r -31<br />
ganz einfach an. Wir helfen Ihnen <strong>und</strong> beraten Sie gerne.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Ihre <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen
Antrag auf Eintragung<br />
in ein Berufsverzeichnis gem. §§ 3, 4 Hessisches<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz (HASG)<br />
Seite 1/4<br />
Die folgen<strong>de</strong>n Hinweise sollen Ihnen das<br />
Ausfüllen <strong>de</strong>s <strong>Formular</strong>s erleichtern.<br />
1<br />
Frau Herr<br />
Familienname, Titel<br />
Vorname<br />
Titel (Professor, Doktor) sind Namensbestandteile.<br />
Der aka<strong>de</strong>mische Grad (z.B. Dipl.-Ing.) ergibt sich aus<br />
Ihrem Diplom-Zeugnis.<br />
Or<strong>de</strong>ns- o<strong>de</strong>r Künstlername<br />
früher geführte Namen<br />
Geburtsname<br />
Geburtsort/-tag<br />
Aka<strong>de</strong>mischer Grad<br />
Staatsangehörigkeit<br />
2<br />
Anschrift <strong>de</strong>s Hauptwohnsitzes<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon<br />
Fax<br />
E-mail (freiwillig)<br />
Büroanschrift (auch bei Angestellten / Beamten)<br />
Büroname<br />
Straße<br />
Bitte geben Sie sowohl die Anschrift Ihres mel<strong>de</strong>rechtlichen<br />
Hauptwohnsitzes als auch Ihre Büroanschrift<br />
an.<br />
Als Selbständiger wer<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>m Berufsverzeichnis<br />
unter Ihrer Büroanschrift geführt. Angestellte <strong>und</strong> beamtete<br />
<strong>Architekten</strong> sowie Freie Mitarbeiter wer<strong>de</strong>n unter ihrer<br />
Privatanschrift in <strong>de</strong>m Berufsverzeichnis geführt.<br />
Bitte <strong>de</strong>nken Sie auch später daran, Ihrer gesetzlichen<br />
Obliegenheit zu entsprechen, Än<strong>de</strong>rungen bekanntzugeben.<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon<br />
Fax<br />
E-mail (freiwillig)<br />
3<br />
Ich bin mit <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>r in das Berufsverzeichnis eingetragenen<br />
Daten einverstan<strong>de</strong>n<br />
ja nein im Internet in einem von <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen<br />
geführten Berufsverzeichnis<br />
ja nein durch Weitergabe eines Berufsverzeichnisses mit Angabe <strong>de</strong>r Adresse,<br />
<strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong>s, ggf. <strong>de</strong>s Titels <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Fachgebietes / <strong>de</strong>r<br />
Fachgebiete auf Anfragen von Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />
Hessen sowie öffentlichen <strong>und</strong> privaten Auftraggebern<br />
ja nein durch Weitergabe <strong>de</strong>r Adresse an Dritte (soweit diese nicht bereits ein<br />
berechtigtes Interesse dartun können) z.B. zur Veröffentlichung in fachbezogenen<br />
Druckwerken o<strong>de</strong>r auf CD-ROM / DVD o<strong>de</strong>r zur Versendung<br />
von Fachinformationen <strong>und</strong> Hinweisen auf fachbezogene Veranstaltungen<br />
Das bei <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen<br />
geführte Berufsverzeichnis ist ein öffentliches Register.<br />
Je<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r ein berechtigtes Interesse dartun kann,<br />
erhält auf Nachfrage Auskunft, ob eine Person, die sich<br />
als Architekt/in o<strong>de</strong>r Stadtplaner/in bezeichnet, in das<br />
Berufsverzeichnis eingetragen <strong>und</strong> somit zur Führung<br />
<strong>de</strong>r Berufsbezeichnung berechtigt ist. Hiergegen ist kein<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch möglich.<br />
Darüber hinaus kann je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong><strong>und</strong><br />
Stadtplanerkammer Hessen auf Anfor<strong>de</strong>rung einen<br />
Ausdruck <strong>de</strong>s Berufsverzeichnisses erhalten.<br />
Auch öffentliche <strong>und</strong> private Auftrageber wen<strong>de</strong>n<br />
sich oft mit <strong>de</strong>r Bitte um Überlassung einer Liste von<br />
<strong>Architekten</strong> o<strong>de</strong>r Stadtplanern an die Kammer, um sie<br />
als Hilfe bei <strong>de</strong>r Suche nach einem <strong>Architekten</strong> o<strong>de</strong>r<br />
Stadtplaner zu verwen<strong>de</strong>n. Schließlich wer<strong>de</strong>n auch<br />
immer häufiger die Adressen erbeten, um diese entwe<strong>de</strong>r<br />
in fachbezogenen Publikationen, auch auf CD-ROM<br />
o<strong>de</strong>r DVD, zu veröffentlichen o<strong>de</strong>r um zu fachbezogenen<br />
Veranstaltungen einzula<strong>de</strong>n.<br />
4 Ich war bereits von bis in ein Berufsverzeichnis bei <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen<br />
(bis zum 31.7.2002 <strong>Architekten</strong>kammer Hessen) unter <strong>de</strong>r Nr.<br />
eingetragen.
Seite 2/4<br />
Bitte hier nochmals <strong>de</strong>n Namen <strong>und</strong> Vornamen angeben:<br />
5<br />
Ich beantrage meine Eintragung in das Berufsverzeichnis zur Führung<br />
<strong>de</strong>r Berufsbezeichnung<br />
Architektin / Architekt<br />
Innenarchitektin / Innenarchitekt<br />
Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt<br />
Stadtplanerin / Stadtplaner<br />
Städtebauarchitektin / Städtebauarchitekt<br />
Eine Eintragung ist als Städtebauarchitekt/-in nur noch unter eingeschränkten<br />
Voraussetzungen möglich. Bitte beachten Sie unbedingt nebenstehen<strong>de</strong> Erläuterung.<br />
Die Berufsaufgaben <strong>de</strong>r einzelnen Fachgebiete sind<br />
in § 2 Hessisches <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz <strong>de</strong>finiert.<br />
Nutzen Sie diesen Link, um zum Hessischen <strong>Architekten</strong>-<br />
<strong>und</strong> Stadtplanergesetz zu gelangen (auszugsweise).<br />
Sie können zunächst nur in <strong>de</strong>m Fachgebiet eingetragen<br />
wer<strong>de</strong>n, das <strong>de</strong>r Fachrichtung Ihres Studienganges entspricht.<br />
In diesem Fachgebiet müssen Sie auch <strong>de</strong>n Nachweis<br />
<strong>de</strong>r beruflichen Tätigkeit (unter 9.) führen.<br />
Bis längstens zum 31.7.2009 kann noch eine Eintragung<br />
als Städtebauarchitekt/in in das Berufsverzeichnis erfolgen.<br />
Die Berufsausbildung für die Berufsaufgaben <strong>de</strong>s<br />
Städtebauarchitekten muss ein technisches Gr<strong>und</strong>studium<br />
in Architektur enthalten.<br />
6<br />
Ich übe meine berufliche Tätigkeit aus:<br />
freischaffend<br />
Hierzu erkläre ich, meinen Beruf eigenverantwortlich<br />
<strong>und</strong> unabhängig auszuüben.<br />
als Angestellter in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis,<br />
<strong>und</strong> zwar<br />
ausschließlich mit freiberuflicher Nebentätigkeit<br />
im öffentlichen Dienst, <strong>und</strong> zwar<br />
ausschließlich<br />
mit freiberuflicher Nebentätigkeit<br />
als selbständiger Unternehmer im Baugewerbe<br />
als Angestellter im Baugewerbe, <strong>und</strong> zwar<br />
ausschließlich<br />
mit freiberuflicher Nebentätigkeit<br />
als selbständiger Unternehmer in einem an<strong>de</strong>ren Gewerbe<br />
als Angestellter in einem an<strong>de</strong>ren Gewerbe<br />
ausschließlich<br />
mit freiberuflicher Nebentätigkeit<br />
als Gesellschafter einer Berufsgesellschaft<br />
als Geschäftsführer einer Berufsgesellschaft<br />
mit Gesellschaftsanteilen<br />
ohne Gesellschaftsanteile<br />
Rechtsform <strong>de</strong>r Berufsgesellschaft<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Aktiengesellschaft (AG)<br />
Sonstige:<br />
Amtsgericht<br />
Han<strong>de</strong>lsregister-Nr.<br />
als Partner einer Partnerschaftsgesellschaft<br />
Amtsgericht<br />
PR Nr. <strong>de</strong>r Partnerschaft<br />
Neben <strong>de</strong>m Fachgebiet muss in das Berufsverzeichnis auch die Beschäftigungsart<br />
eingetragen wer<strong>de</strong>n. Freischaffen<strong>de</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplaner vertreten ausschließlich<br />
Bauherreninteressen. Freischaffend ist nur, wer hauptberuflich selbständig<br />
<strong>und</strong> ohne baugewerbliche o<strong>de</strong>r gewerbliche Bindung tätig wird. Deswegen for<strong>de</strong>rt<br />
das Hessische <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz von diesem Personenkreis eine ausdrückliche<br />
Erklärung über die eigenverantwortliche <strong>und</strong> unabhängige Ausübung <strong>de</strong>s<br />
Berufes. Nach <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>s § 1 Abs. 2 Satz 2 Hessisches <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz<br />
han<strong>de</strong>lt eigenverantwortlich, wer seine berufliche Tätigkeit unmittelbar selbständig<br />
entwe<strong>de</strong>r alleine o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren freiberuflich Tätigen, mit angestellten Berufsangehörigen<br />
o<strong>de</strong>r in einer Berufsgesellschaft ausübt. Unabhängig ist nach § 1 Abs. 2 Satz 3<br />
Hessisches <strong>Architekten</strong>-<strong>und</strong> Stadtplanergesetz, wer bei Ausübung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit<br />
we<strong>de</strong>r eigene Produktions-, Han<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>r Lieferinteressen hat, noch frem<strong>de</strong> Interessen<br />
dieser Art vertritt, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r beruflichen<br />
Tätigkeit stehen. Sind Sie als freischaffend eingetragen wor<strong>de</strong>n, dann dürfen Sie <strong>de</strong>r<br />
Berufsbezeichnung <strong>de</strong>n Zusatz „freischaffend“ o<strong>de</strong>r „frei“ hinzufügen. Das gilt auch für<br />
Freie Mitarbeiter in einem Architekturbüro.<br />
<strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplaner dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich auch eigene wirtschaftliche baugewerbliche<br />
o<strong>de</strong>r gewerbliche Interessen verfolgen, die über ihren Honoraranspruch hinausgehen.<br />
In diesem Fall müssen Sie sich aber in <strong>de</strong>m Berufsverzeichnis als <strong>Architekten</strong><br />
o<strong>de</strong>r Stadtplaner mit <strong>de</strong>m Zusatz baugewerblich o<strong>de</strong>r gewerblich eintragen lassen.<br />
Diese Eintragung muss auch dann erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Ehepartner o<strong>de</strong>r ein Familienangehöriger<br />
einen baugewerblichen o<strong>de</strong>r gewerblichen Betrieb hat o<strong>de</strong>r führt, <strong>und</strong> es dadurch<br />
zu Interessenkonflikten kommen könnte. In diesen Fällen muss die Berufsbezeichnung<br />
mit <strong>de</strong>m Zusatz „baugewerblich“ o<strong>de</strong>r „gewerblich“ geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
In das Berufsverzeichnis wird ebenfalls eingetragen, ob ein Architekt o<strong>de</strong>r Stadtplaner als<br />
Angestellter in einem freiberuflichen Büro, im Baugewerbe, einem sonstigen Unternehmen<br />
o<strong>de</strong>r als Beamter tätig ist.<br />
Im öffentlichen Dienst sind alle Beamten <strong>und</strong> Angestellten beschäftigt, die Aufgaben<br />
<strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Das trifft nicht auf Angestellte von Unternehmen<br />
zu, an <strong>de</strong>nen die öffentliche Hand lediglich beteiligt ist (z.B. Wohnungsbaugesellschaften).<br />
Wer als Beamter o<strong>de</strong>r Angestellter eine freiberufliche Tätigkeit in Nebentätigkeit ausüben<br />
möchte, muss auch dies angeben.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es Berufsangehörigen gestattet, ihr Büro in <strong>de</strong>r Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />
(z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung o<strong>de</strong>r Aktiengesellschaft)<br />
zu organisieren. Führt die Gesellschaft eine <strong>de</strong>r unter Ziffer 5 dieses Antrags genannten<br />
Berufsbezeichnungen, eine davon abgeleitete Bezeichnung o<strong>de</strong>r Wortverbindungen damit<br />
im Firmennamen (= Berufsgesellschaft im Sinne <strong>de</strong>s § 6 HASG), fügen Sie Ihrem Antrag<br />
bitte einen aktuellen Han<strong>de</strong>lsregisterauszug bei. Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens, die berufliche<br />
Qualifikation an<strong>de</strong>rer Geschäftsführer <strong>und</strong> Gesellschafter sowie die jeweiligen<br />
Gesellschaftsanteile <strong>und</strong> Stimmrechte sind für die Eintragung be<strong>de</strong>utsam. Freischaffen<strong>de</strong><br />
Berufsangehörige können sich auch zu einer Partnerschaft nach <strong>de</strong>m Partnerschaftsgesellschaftsgesetz<br />
zusammenschließen. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte einen aktuellen<br />
Auszug aus <strong>de</strong>m Partnerschaftsregister bei. Immer sind das zuständige Amtsgericht<br />
sowie die Han<strong>de</strong>lsregister- bzw. Partnerschaftsregisternummer mitzuteilen.
Seite 3/4<br />
Bitte hier nochmals <strong>de</strong>n Namen <strong>und</strong> Vornamen angeben:<br />
7<br />
a) Ich bin bereits Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer eines an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s<br />
nein<br />
ja, <strong>und</strong> zwar<br />
Eine aktuelle Bescheinigung dieser Kammer ist beigefügt<br />
nein ja (soweit die Bescheinigung beigelegt ist, entfällt 8. <strong>und</strong> 9.)<br />
b) Ich war bis zum Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer eines an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s<br />
nein<br />
ja, <strong>und</strong> zwar<br />
(liegt das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Mitgliedschaft zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eingangs <strong>de</strong>s Antrages<br />
bei <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen nicht länger als 3 Monate zurück,<br />
entfällt 8. <strong>und</strong> 9.).<br />
c) Ich habe bereits die Eintragung in das Berufsverzeichnis einer an<strong>de</strong>ren berufsständischen<br />
Kammer (insbeson<strong>de</strong>re <strong>Architekten</strong>- / o<strong>de</strong>r Ingenieurkammer)<br />
beantragt <strong>und</strong> bin dort noch nicht eingetragen wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
früher beantragt, ohne eingetragen wor<strong>de</strong>n zu sein.<br />
Bitte geben Sie an, um welche Kammer es sich han<strong>de</strong>lt bzw. han<strong>de</strong>lte:<br />
Wenn Sie bereits Mitglied <strong>de</strong>r <strong>Architekten</strong>kammer in<br />
einem an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland sind <strong>und</strong> eine aktuelle<br />
Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) dieser Kammer<br />
mit Ihrem Eintragungsantrag vorlegen, durchlaufen<br />
Sie lediglich ein vereinfachtes Eintragungsverfahren.<br />
Dasselbe gilt, wenn die Eintragung in <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
Kammer nur <strong>de</strong>swegen gelöscht wor<strong>de</strong>n ist, weil die<br />
Eintragung von Ihnen aufgegeben wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Ihre<br />
maßgebliche berufliche Nie<strong>de</strong>rlassung o<strong>de</strong>r Anstellung<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Wohnsitz aufgegeben wur<strong>de</strong>.<br />
Die Bescheinigung muss im Original o<strong>de</strong>r als beglaubigte<br />
Kopie vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
nein, ich beantrage zum ersten Mal die Eintragung in ein Berufsverzeichnis<br />
einer berufsständigen Kammer (insbeson<strong>de</strong>re einer <strong>Architekten</strong>- o<strong>de</strong>r Ingenieurkammer).<br />
d) Ich bin o<strong>de</strong>r war bereits Mitglied einer an<strong>de</strong>ren berufsständischen Kammer o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren<br />
Einrichtung eines an<strong>de</strong>ren Mitgliedsstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren<br />
nach <strong>de</strong>m europäischen Gemeinschaftsrecht gleichgestellten Staates.<br />
nein<br />
ja, <strong>und</strong> zwar:<br />
8<br />
Die Berufsausbildung habe ich durch folgen<strong>de</strong> Prüfungen<br />
abgeschlossen<br />
Prüfung<br />
Ausbildungsstätte<br />
Zum Nachweis füge ich bei<br />
<strong>und</strong><br />
Diplom-Urkun<strong>de</strong> im Original<br />
Diplom-Zeugnis im Original<br />
Jahr<br />
als beglaubigte Kopie<br />
als beglaubigte Kopie<br />
Zur Eintragung müssen Sie eine Berufsausbildung an einer <strong>de</strong>r in § 4 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz genannten Einrichtungen nachweisen, also entsprechen<strong>de</strong><br />
Urkun<strong>de</strong>n (Diplomurkun<strong>de</strong> <strong>und</strong> Diplomzeugnis) vorlegen, bitte möglichst als<br />
beglaubigte Kopie. Gehen die Originale dieser Urkun<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Postweg verloren, so ist<br />
eine Neuausstellung mühsam <strong>und</strong> mit nicht unerheblichen Kosten verbun<strong>de</strong>n.<br />
Ausländische Abschlusszeugnisse einer entsprechen<strong>de</strong>n Studienrichtung wer<strong>de</strong>n<br />
anerkannt, sofern Sie einem nach <strong>de</strong>m Recht eines Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Gemeinschaften anerkannten Diplom, Prüfungszeugnis o<strong>de</strong>r sonstigen Befähigungsnachweis<br />
entsprechen. Die ausländischen Abschlüsse <strong>und</strong> Abschlusszeugnisse müssen<br />
zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
9<br />
Nach Abschluß <strong>de</strong>r Berufsausbildung habe ich eine hauptberufliche praktische Tätigkeit in<br />
Vollzeitbeschäftigung von 2 Jahren o<strong>de</strong>r einer Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren<br />
Vollzeitbeschäftigung von 2 Jahren entspricht, im Rahmen <strong>de</strong>r in § 2 HASG genannten<br />
Berufsaufgaben ausgeübt<br />
von<br />
Zum Nachweis füge ich bei<br />
Arbeitgeberbescheinigung<br />
<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong><br />
im Original<br />
Projektliste<br />
bis<br />
als beglaubigte Fotokopie<br />
DIN A4-Pläne eigener planerischer Arbeiten im Sinne <strong>de</strong>r HOAI (von drei Projekten)<br />
Auflistung <strong>de</strong>r bearbeiteten Bauvorhaben mit Angaben, welche bauüberwachen<strong>de</strong>n<br />
Tätigkeiten, insbeson<strong>de</strong>re Leistungen im Sinne <strong>de</strong>r Leistungsphasen 6 bis 8 <strong>de</strong>s § 15 HOAI,<br />
erbracht wur<strong>de</strong>n.<br />
<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r (ggf.)<br />
Auflistung über die Wahrnehmung weiterer Berufsaufgaben gemäß § 2 Absätze 1 <strong>und</strong><br />
2 HASG (bitte Belege beifügen)<br />
Die nach Studienabschluss zu erbringen<strong>de</strong> berufliche<br />
Tätigkeit muss 2 Jahre betragen. Diese hauptberufliche<br />
praktische Tätigkeit in <strong>de</strong>m Fachgebiet, das <strong>de</strong>r Fachrichtung<br />
Ihres Studiums entspricht, muss eine Vollzeitbeschäftigung<br />
von 2 Jahren (o<strong>de</strong>r eine entsprechend<br />
längere Teilzeitbeschäftigung) sein. Da es sich um ein<br />
Beschäftigungsverhältnis han<strong>de</strong>ln muss, kann im<br />
Regelfall nur eine Berufspraxis anerkannt wer<strong>de</strong>n, die als<br />
Angestellter in einem Büro o<strong>de</strong>r einem Unternehmen<br />
unter fachk<strong>und</strong>iger Aufsicht einer berufsangehörigen Person<br />
ausgeübt wur<strong>de</strong>. Es müssen wesentliche, <strong>de</strong>m<br />
betreffen<strong>de</strong>n Fachgebiet entsprechen<strong>de</strong> Berufsaufgaben<br />
wahrgenommen wor<strong>de</strong>n sein. Aus <strong>de</strong>r Bescheinigung<br />
<strong>de</strong>s Arbeitgebers muss hervorgehen, welche <strong>de</strong>r in § 2<br />
Hessisches <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz beschriebenen<br />
Tätigkeiten <strong>und</strong> wesentlichen Berufsaufgaben Sie<br />
wahrgenommen haben. Eine freie Mitarbeit kann anerkannt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn eine fachk<strong>und</strong>ige Aufsicht durch eine<br />
berufsangehörige Person nachgewiesen wird, die <strong>de</strong>r fachk<strong>und</strong>igen<br />
Aufsicht in einem Angestelltenverhältnis nach<br />
Art <strong>und</strong> Umfang gleichwertig ist. Die Bescheinigung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers muss daher <strong>de</strong>n an eine Arbeitgeberbescheinigung<br />
gestellten Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen.<br />
Verwen<strong>de</strong>n Sie bitte die vorbereiteten Projektlisten „Bestätigung<br />
über die praktische Tätigkeit“ <strong>und</strong> „Auflistung <strong>de</strong>r<br />
bearbeiteten Projekte“.
Seite 4/4<br />
Bitte hier nochmals <strong>de</strong>n Namen <strong>und</strong> Vornamen angeben:<br />
10<br />
a) Ich erkläre, daß mir die Ausübung <strong>de</strong>s Berufs nicht nach § 70 Strafgesetzbuch verboten,<br />
die Ausübung einer <strong>de</strong>r in § 2 HASG bezeichneten Tätigkeiten nicht nach § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung<br />
untersagt ist <strong>und</strong> mir keine Grün<strong>de</strong> bekannt sind, die nach § 5 Abs. 1 HASG einer<br />
Eintragung entgegenstehen könnten.<br />
Mein polizeiliches Führungszeugnis ist<br />
beigefügt<br />
zur direkten Übersendung an die <strong>Architekten</strong><strong>und</strong><br />
Stadtplanerkammer angefor<strong>de</strong>rt.<br />
b) Ich bin in <strong>de</strong>r Verfügung über meine Vermögen beschränkt<br />
nein<br />
ja, aufgr<strong>und</strong> richterlicher Anordnung vom<br />
c) Ich habe in <strong>de</strong>n vergangenen 5 Jahren eine ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung nach § 807<br />
ZPO abgelegt<br />
nein ja, Amtsgericht AZ<br />
d) In <strong>de</strong>n vergangenen 7 Jahren wur<strong>de</strong> über mein Vermögen<br />
<strong>de</strong>r Konkurs/das Insolvenzverfahren eröffnet<br />
Diese Abfragen sind notwendig, da nach § 5 Hessisches<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz die Eintragung in<br />
bestimmten Fällen abgelehnt wer<strong>de</strong>n kann. Sollte einer<br />
<strong>de</strong>r möglichen Ablehnungsgrün<strong>de</strong> für die Eintragung auf<br />
Sie zutreffen, legen Sie bitte dar, warum die Eintragung<br />
aus Ihrer Sicht trotz<strong>de</strong>m vorgenommen wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
Am besten setzen Sie sich mit unserer Geschäftsstelle in<br />
Verbindung. Unter Umstän<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n Sie zu einer Anhörung<br />
vor <strong>de</strong>m Eintragungsausschuss gela<strong>de</strong>n. Das<br />
polizeiliche Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate<br />
sein darf, können Sie bei Ihrer Gemein<strong>de</strong> entwe<strong>de</strong>r<br />
direkt zur Übersendung an die <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Stadtplanerkammer<br />
anfor<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r selbst beifügen.<br />
nein ja, Amtsgericht AZ<br />
<strong>de</strong>r Antrag auf Eröffnung <strong>de</strong>s Konkursverfahrens/Insolvenzverfahrens über mein Vermögen<br />
mangels Masse abgelehnt<br />
nein ja, Amtsgericht AZ<br />
zur Abwendung eines Konkurses über mein Vermögen ein Vergleichsverfahren eröffnet<br />
nein ja, Amtsgericht AZ<br />
11<br />
Als weitere nach § 4 Abs. 5 HASG erfor<strong>de</strong>rliche Nachweise<br />
sind beigefügt:<br />
eine Geburtsurkun<strong>de</strong><br />
im Original<br />
in beglaubigter Kopie<br />
ein Nachweis über <strong>de</strong>n geführten <strong>und</strong> ggf. früher geführten Namen<br />
(ggf. Heiratsurkun<strong>de</strong>)<br />
im Original<br />
in beglaubigter Kopie<br />
ein Nachweis über <strong>de</strong>n im Lan<strong>de</strong> Hessen gelegenen Ort <strong>de</strong>r<br />
beruflichen Nie<strong>de</strong>rlassung, <strong>de</strong>r hauptberuflichen Anstellung o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Hauptwohnung<br />
im Original<br />
in beglaubigter Kopie<br />
ein Nachweis über eine ausreichen<strong>de</strong> Berufshaftpflichtversicherung<br />
(nur bei selbständiger o<strong>de</strong>r gewerblicher Berufsausübung o<strong>de</strong>r<br />
nicht nur gelegentlicher freiberuflicher Nebentätigkeit)<br />
im Original<br />
in beglaubigter Kopie<br />
Das Hessische <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanergesetz schreibt <strong>de</strong>n Antragstellern zwingend<br />
die Beibringung <strong>de</strong>r unter Ziffer 11. <strong>de</strong>s Antrags aufgeführten Nachweise vor. Wer<strong>de</strong>n diese<br />
nicht beigebracht, ist es uns nicht möglich, Ihrem Antrag zu entsprechen. Bei selbständiger<br />
Berufsausübung können Sie <strong>de</strong>n Nachweis über <strong>de</strong>n im Lan<strong>de</strong> Hessen gelegenen Ort<br />
<strong>de</strong>r beruflichen Nie<strong>de</strong>rlassung z.B. durch eine Bestätigung Ihres Steuerberaters o<strong>de</strong>r eine<br />
Kopie <strong>de</strong>r Umsatzsteuer- Voranmeldung <strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Sitz Ihres Büros zuständigen Finanzamtes<br />
führen. Ausnahmsweise kommt auch eine sogenannte Eigenerklärung in Betracht.<br />
Wir bitten Sie in diesem Falle, auf einem geson<strong>de</strong>rten Blatt zu erklären, dass sich <strong>de</strong>r Ort<br />
Ihrer beruflichen Nie<strong>de</strong>rlassung im Lan<strong>de</strong> Hessen befin<strong>de</strong>t.<br />
Sollten Sie in einem Anstellungsverhältnis tätig o<strong>de</strong>r Beamter sein, so legen Sie uns bitte<br />
eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers o<strong>de</strong>r Dienstherrn vor. Besteht das Angestellten- o<strong>de</strong>r<br />
Dienstverhältnis im Lan<strong>de</strong> Hessen, erübrigt sich eine Mel<strong>de</strong>bestätigung.<br />
Den im Lan<strong>de</strong> Hessen gelegenen Ort <strong>de</strong>r Hauptwohnung müssen Sie nachweisen, sofern<br />
sich <strong>de</strong>r Ort Ihrer beruflichen Nie<strong>de</strong>rlassung o<strong>de</strong>r hauptberuflichen Anstellung nicht in<br />
Hessen befin<strong>de</strong>t. Diesen Nachweis können Sie führen über eine Bestätigung <strong>de</strong>s für Ihre<br />
Hauptwohnung zuständigen Einwohnermel<strong>de</strong>amtes. Das Gesetz verlangt <strong>de</strong>n Nachweis<br />
einer ausreichen<strong>de</strong>n Berufshaftpflichtversicherung. Als Untergrenze ist eine Deckungssumme<br />
von 500.000 Euro für Personenschä<strong>de</strong>n <strong>und</strong> 150.000 Euro für Sach- <strong>und</strong> Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />
anzusehen. Bitte lassen Sie sich von Berufshaftpflichtversicherern o<strong>de</strong>r<br />
-maklern ausführlich über <strong>de</strong>n für Ihre berufliche Tätigkeit individuell erfor<strong>de</strong>rlichen Versicherungsschutz<br />
beraten.<br />
Ort<br />
, <strong>de</strong>n<br />
Unterschrift
Rücksendung an<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen<br />
Bierstadter Straße 2<br />
65189 Wiesba<strong>de</strong>n