TuE_2013_03 - technik + EINKAUF
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EINKAUF PRAXIS EINKAUFSRECHT www.technikundeinkauf.de Tel: +49 8191 125 100 China Vertragsrecht frei vereinbar Der Supreme People’s Court (SPC) der VR China hat die Auslegungsrichtlinien zum Gesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) geändert. In seiner ersten Auslegung zum IPRG behandelt der Supreme Court insbesondere Fragen zu Inhalt und Grenzen einer Rechtswahl. Gemäß Art. 3 IPRG ist die Vereinbarung ausländischen Rechts bei Sachverhalten mit Auslandsbezug grundsätzlich zulässig. Allerdings stellt der SPC nunmehr fest, dass dies nur in den Bereichen gilt, in denen die Gesetze Chinas die Möglichkeit einer Rechtswahl ausdrücklich vorsehen. Dies dürfte insbesondere im Vertragsrecht der Fall sein. Der SPC regelt, dass die Parteien in den Bereichen, in denen eine Rechtswahl zulässig ist, das anwendbare Recht frei bestimmen können. Ein Bezug des gewählten Rechts zu der in Frage stehenden Streitigkeit ist nicht erforderlich, so dass beispielsweise auf deutsch-chinesische Lieferverträge auch schweizerisches Recht Anwendung finden kann. Die Parteien müssen eine Rechtswahl nicht bereits ausdrücklich im Vertrag treffen. Vielmehr kann gemäß der höchstrichterlichen Auslegung eine Rechtswahl noch in einem laufenden Verfahren bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung sowie stillschweigend durch Bezugnahme aller Parteien auf ein bestimmtes Recht erfolgen. Energiesteuerrichtlinie Nachweis von Reduzierungen Die novellierte Energiesteuerrichtlinie für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, welche zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, hat es in sich. Die Nachfolgeregelung zur künftigen Entlastung durch den ‚Spitzenausgleich‘ gemäß § 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz sieht vor, dass nur noch jene Firmen begünstigt werden, die einen klaren Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. Dazu gehört unter anderem die Einführung eines ISO 50001-konformen Energiemanagement- Systems sowie die nachweisliche Reduzierung der Energieintensität anhand konkreter Zielwerte im Zeitverlauf. Bei der Ermittlung dieser Kennzahl, welche den Gesamtenergieverbrauch je produzierter Gütereinheit beschreibt, sind Anwender von Manufacturing Execution Systemen (MES) klar im Vorteil. Brasilien UN-Kaufrechtsabkommen Mit Wirkung zum 1.4.2014 tritt Brasilien dem UN- Kaufrechtsübereinkommen bei. Brasilien wird somit der 79. CISG-Vertragsstaat. Das UN-Kaufrecht zählt zu den erfolgreichsten Übereinkommen auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts. Es stellt ein einheitliches Regelwerk für das Zustandekommen von grenzüberschreitenden Warenkaufverträgen zur Verfügung und legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest. Dem UN-Kaufrecht sind Länder aus unterschiedlichen Rechtskreisen und mit einem unterschiedlichen Stand der wirtschaftlichen Entwicklung beigetreten. Auf die bislang 78 Mitgliedstaaten entfielen mehr als zwei Drittel des weltweiten Geschäftsverkehrs. Jetzt kommt die aufstrebende Wirtschaftsnation Brasilien hinzug. Geschäftsreisen Unfallversicherung Was ist mit der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Geschäftsreise durch einen privaten Termin unterbrochen wird? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Fahrt nach dem privaten Treffen von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt ist. Das heißt, solch ein Treffen, das einige wenige Stunden dauert, hat nicht zur Folge, dass der Versicherungsschutz dadurch wegfallen würde. Geschieht ein Unfall im Anschluss daran, gilt das tatsächlich als Arbeitsunfall. 34 03 / 2013
Die Evolution der schweren Steckverbinder HEAVYCON EVO – 70 % Variantenersparnis Für mehr Effizienz in Ihrer Anlage HEAVYCON EVO – die neuen Industriesteckverbinder aus Kunststoff mit innovativem, schwenkbarem Kabelabgang. Mit weniger Gehäusevarianten sind Sie jederzeit flexibel in Ihrer Anwendung, denn die Richtung des Kabelabgangs kann vor Ort angepasst werden – effizient im Handumdrehen. Mit Schutzart IP65 und Stoßfestigkeit IK08 sind die Gehäuse so robust wie Metallsteckverbinder und vollständig kompatibel zum Industriestandard. Mehr Informationen unter Telefon (0 52 35) 3-1 20 00 oder phoenixcontact.de/heavyconevo IC 13-13.000.L1.2013 © PHOENIX CONTACT 2013
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