TuE_2013_03 - technik + EINKAUF
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China<br />
Vertragsrecht frei vereinbar<br />
Der Supreme People’s Court (SPC) der VR China hat<br />
die Auslegungsrichtlinien zum Gesetz über das<br />
Internationale Privatrecht (IPRG) geändert.<br />
In seiner ersten Auslegung zum IPRG behandelt der Supreme Court insbesondere Fragen<br />
zu Inhalt und Grenzen einer Rechtswahl. Gemäß Art. 3 IPRG ist die Vereinbarung<br />
ausländischen Rechts bei Sachverhalten mit Auslandsbezug grundsätzlich zulässig.<br />
Allerdings stellt der SPC nunmehr fest, dass dies nur in den Bereichen gilt, in denen<br />
die Gesetze Chinas die Möglichkeit einer Rechtswahl ausdrücklich vorsehen. Dies<br />
dürfte insbesondere im Vertragsrecht der Fall sein.<br />
Der SPC regelt, dass die Parteien in den Bereichen, in denen eine Rechtswahl zulässig<br />
ist, das anwendbare Recht frei bestimmen können. Ein Bezug des gewählten<br />
Rechts zu der in Frage stehenden Streitigkeit ist nicht erforderlich, so dass beispielsweise<br />
auf deutsch-chinesische Lieferverträge auch schweizerisches Recht Anwendung<br />
finden kann. Die Parteien müssen eine Rechtswahl nicht bereits ausdrücklich<br />
im Vertrag treffen. Vielmehr kann gemäß der höchstrichterlichen Auslegung eine<br />
Rechtswahl noch in einem laufenden Verfahren bis zum Abschluss der mündlichen<br />
Verhandlung sowie stillschweigend durch Bezugnahme aller Parteien auf ein bestimmtes<br />
Recht erfolgen.<br />
Energiesteuerrichtlinie<br />
Nachweis von Reduzierungen<br />
Die novellierte Energiesteuerrichtlinie für Unternehmen<br />
des produzierenden Gewerbes, welche zum<br />
1. Januar <strong>2013</strong> in Kraft getreten ist, hat es in sich.<br />
Die Nachfolgeregelung zur künftigen Entlastung<br />
durch den ‚Spitzenausgleich‘ gemäß § 10 Stromsteuergesetz<br />
und § 55 Energiesteuergesetz sieht<br />
vor, dass nur noch jene Firmen begünstigt werden,<br />
die einen klaren Beitrag zu Energieeinsparungen<br />
leisten. Dazu gehört unter anderem die Einführung<br />
eines ISO 50001-konformen Energiemanagement-<br />
Systems sowie die nachweisliche Reduzierung der<br />
Energieintensität anhand konkreter Zielwerte im<br />
Zeitverlauf. Bei der Ermittlung dieser Kennzahl, welche<br />
den Gesamtenergieverbrauch je produzierter<br />
Gütereinheit beschreibt, sind Anwender von Manufacturing<br />
Execution Systemen (MES) klar im Vorteil.<br />
Brasilien<br />
UN-Kaufrechtsabkommen<br />
Mit Wirkung zum 1.4.2014 tritt Brasilien dem UN-<br />
Kaufrechtsübereinkommen bei. Brasilien wird somit<br />
der 79. CISG-Vertragsstaat. Das UN-Kaufrecht<br />
zählt zu den erfolgreichsten Übereinkommen auf<br />
dem Gebiet des internationalen Handelsrechts. Es<br />
stellt ein einheitliches Regelwerk für das Zustandekommen<br />
von grenzüberschreitenden Warenkaufverträgen<br />
zur Verfügung und legt die Rechte und<br />
Pflichten der Vertragsparteien fest. Dem UN-Kaufrecht<br />
sind Länder aus unterschiedlichen Rechtskreisen<br />
und mit einem unterschiedlichen Stand der<br />
wirtschaftlichen Entwicklung beigetreten. Auf die<br />
bislang 78 Mitgliedstaaten entfielen mehr als zwei<br />
Drittel des weltweiten Geschäftsverkehrs. Jetzt<br />
kommt die aufstrebende Wirtschaftsnation Brasilien<br />
hinzug.<br />
Geschäftsreisen<br />
Unfallversicherung<br />
Was ist mit der gesetzlichen Unfallversicherung,<br />
wenn die Geschäftsreise durch einen privaten Termin<br />
unterbrochen wird? Das Landessozialgericht<br />
Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die<br />
Fahrt nach dem privaten Treffen von der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung abgedeckt ist. Das heißt,<br />
solch ein Treffen, das einige wenige Stunden dauert,<br />
hat nicht zur Folge, dass der Versicherungsschutz<br />
dadurch wegfallen würde. Geschieht ein<br />
Unfall im Anschluss daran, gilt das tatsächlich als<br />
Arbeitsunfall.<br />
34 <strong>03</strong> / <strong>2013</strong>