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WZ 02-2013 - Gemeinde Gerstungen

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Ausgabe: 2/<strong>2013</strong> Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 4<br />

Apotheken-Notdienst Herleshausen:<br />

Weitere Informationen zu diensthabenden Apotheken erhalten<br />

Sie auch unter der kostenlosen Rufnummer:<br />

0800 0<strong>02</strong>2833<br />

Bereitschaftsdienste der Zahnärzte:<br />

Zentrales Notdiensttelefon 0180-5908077 (0,12 EUR/min.)<br />

Tierärztliche Bereitschaftsdienste:<br />

- Die Tierarztpraxis Norbert Börner, Untersuhl, Gunkelsgasse<br />

86, ist durchgehend unter der Telefonnummer:<br />

036922/20509 o. 31700 zu erreichen.<br />

- Die Tierarztpraxis Frank Brechling, Oberellen, Friedensteinstraße<br />

1, ist durchgehend unter der Telefonnummer:<br />

036925/61761 zu erreichen.<br />

Was ist für Privateigentümer im Sanierungsgebiet zu beachten?<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist gehalten, für alle Sanierungsmaßnahmen bzw.<br />

wertsteigernden baulichen Veränderungen gesonderte Sanierungsgenehmigungen<br />

zu erteilen. Dazu gehören auch ansonsten<br />

nicht baugenehmigungsbedürftige Vorhaben, die das Ortsbild<br />

beeinflussen, wie z. B. Dachneudeckung, Fachwerk- bzw.<br />

Fassadensanierung, Fenster- und Haustürerneuerung.<br />

Entsprechende Anträge mit Kurzbeschreibung sind formlos bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung/Bauamt zu stellen. Sanierungsberater<br />

werden Ortsbesichtigungen durchführen und fachliche Empfehlungen<br />

zuarbeiten. Regelmäßige Bürgersprechstunden hierzu<br />

finden statt. Die Notwendigkeit, bei Bedarf Anträge auf Baugenehmigung<br />

oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu stellen,<br />

wird hiervon nicht berührt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung/Bauamt - Frau Kaßner (Tel. 036922-245-<br />

45) und Sanierungsberaterin - Frau Freund (Tel. 03643-879-216)<br />

stehen für Auskünfte über das gesamte Verfahren jederzeit zur<br />

Verfügung.<br />

Erscheinung der nächsten Ausgabe<br />

Freitag, 05. Februar <strong>2013</strong><br />

Nächster Redaktionsschluss:<br />

Mittwoch, 30. Januar <strong>2013</strong>, 12.00 Uhr!!!<br />

Redaktion Amtsblatt, Tel. 036922/245-31<br />

E-Mail: wz@gerstungen.de<br />

BVVG -Bodenverwertungsund<br />

-verwaltungs GmbH<br />

Zu verkaufen!<br />

Amtlicher Teil<br />

Sanierung Ortskerne <strong>Gerstungen</strong> / Untersuhl<br />

Sprechstunden „WOHNSTADT, GS Weimar“<br />

im 1. u. 2. Halbjahr <strong>2013</strong><br />

Der Sanierungsberater, WOHNSTADT, GS Weimar, führt im 1.<br />

und 2. Halbjahr <strong>2013</strong> an folgenden Tagen die Bürgersprechstunden<br />

im Sanierungsbüro im Rathaus von <strong>Gerstungen</strong> jeweils<br />

dienstags von 14:30 bis 16:30 Uhr durch:<br />

05.Februar 06. August<br />

05. März 10. September<br />

09. April 15. Oktober<br />

07. Mai 12. November<br />

11. Juni 10. Dezember.<br />

09. Juli<br />

Die kostenlose Beratung umfasst alle Fragen der speziellen örtlichen<br />

Satzungen und Bauvorschriften sowie die Möglichkeiten<br />

der Städtebauförderung für Privateigentümer. Es wird Hilfe bei<br />

der Stellung von Anträgen zur Sanierungsgenehmigung, denkmalschutzrechtlichen<br />

Erlaubnis, Bauanträgen und bei Förderanträgen<br />

gewährt; bei Bedarf finden Ortsbesichtigungen statt.<br />

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an den Sanierungsträger, um<br />

Probleme bei Beginn und Ausführung der Bauvorhaben zu vermeiden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerstungen</strong> WOHNSTADT, GS Weimar<br />

W. Hartung A. Freund I. Streichardt<br />

Bürgermeister Sanierungsberater<br />

Bauvorhaben bzw. Veränderungsmaßnahmen an Gebäuden<br />

im Sanierungsgebiet <strong>Gerstungen</strong>/ Untersuhl sind genehmigungspflichtig<br />

<strong>Gerstungen</strong> befindet sich seit 2008 im Bund-Länder-Programm<br />

für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen.<br />

Um städtebauliche Missstände zu verbessern bzw. vorzubeugen<br />

wurde durch den <strong>Gemeinde</strong>rat die „Satzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Gerstungen</strong> über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

„Ortskerne <strong>Gerstungen</strong>/Untersuhl“ nach § 142 BauGB vom<br />

11.03.2008“ erlassen. Das Sanierungsgebiet umfasst 45 Hektar<br />

und gliedert sich in die Teilgebiete <strong>Gerstungen</strong> (30 Hektar)<br />

und Untersuhl (15 Hektar). Die Sanierungssatzung wurde am<br />

27.06.2008 im Amtsblatt öffentlich verkündet. Sanierungssatzung<br />

und Sanierungsgebiet sind auf diesen Internetseiten unter<br />

Ortsrecht zu finden.<br />

Wiese in <strong>Gerstungen</strong><br />

Bundesland:<br />

Thüringen<br />

Gemarkung:<br />

<strong>Gerstungen</strong><br />

Kreis:<br />

Wartburgkreis<br />

Flur: 5<br />

<strong>Gemeinde</strong>:<br />

<strong>Gerstungen</strong><br />

Flurstück: 744/4<br />

Größe (qm): 3.466<br />

Das Flurstück liegt am nördlichen Ortsrand von <strong>Gerstungen</strong>, unterhalb<br />

der Autobahn A 4. Es handelt sich um eine Wiesenfläche,<br />

eingerahmt von Bäumen und Sträuchern. Daneben befindet sich<br />

ein Wohnhaus und mehrere Gartenflächen. Vorstellbar ist eine<br />

Nutzung zur individuellen Kleintierhaltung. Erreichbar ist das<br />

Flurstück über einen unbefestigten Weg, welcher von einem Betonplattenweg<br />

oberhalb der Bahngleise ausgeht.<br />

Das Flurstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Es besteht<br />

ein Pachtvertrag bis 30.10.2014.<br />

Ausschreibungsende: 26.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong><br />

Die Gebote sind schriftlich bis zum Ausschreibungsende (Posteingangsstempel<br />

der BWG) an u. g. Adresse zu richten.

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