WZ 02-2013 - Gemeinde Gerstungen
WZ 02-2013 - Gemeinde Gerstungen
WZ 02-2013 - Gemeinde Gerstungen
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Ausgabe: 2/<strong>2013</strong> Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 4<br />
Apotheken-Notdienst Herleshausen:<br />
Weitere Informationen zu diensthabenden Apotheken erhalten<br />
Sie auch unter der kostenlosen Rufnummer:<br />
0800 0<strong>02</strong>2833<br />
Bereitschaftsdienste der Zahnärzte:<br />
Zentrales Notdiensttelefon 0180-5908077 (0,12 EUR/min.)<br />
Tierärztliche Bereitschaftsdienste:<br />
- Die Tierarztpraxis Norbert Börner, Untersuhl, Gunkelsgasse<br />
86, ist durchgehend unter der Telefonnummer:<br />
036922/20509 o. 31700 zu erreichen.<br />
- Die Tierarztpraxis Frank Brechling, Oberellen, Friedensteinstraße<br />
1, ist durchgehend unter der Telefonnummer:<br />
036925/61761 zu erreichen.<br />
Was ist für Privateigentümer im Sanierungsgebiet zu beachten?<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> ist gehalten, für alle Sanierungsmaßnahmen bzw.<br />
wertsteigernden baulichen Veränderungen gesonderte Sanierungsgenehmigungen<br />
zu erteilen. Dazu gehören auch ansonsten<br />
nicht baugenehmigungsbedürftige Vorhaben, die das Ortsbild<br />
beeinflussen, wie z. B. Dachneudeckung, Fachwerk- bzw.<br />
Fassadensanierung, Fenster- und Haustürerneuerung.<br />
Entsprechende Anträge mit Kurzbeschreibung sind formlos bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung/Bauamt zu stellen. Sanierungsberater<br />
werden Ortsbesichtigungen durchführen und fachliche Empfehlungen<br />
zuarbeiten. Regelmäßige Bürgersprechstunden hierzu<br />
finden statt. Die Notwendigkeit, bei Bedarf Anträge auf Baugenehmigung<br />
oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu stellen,<br />
wird hiervon nicht berührt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung/Bauamt - Frau Kaßner (Tel. 036922-245-<br />
45) und Sanierungsberaterin - Frau Freund (Tel. 03643-879-216)<br />
stehen für Auskünfte über das gesamte Verfahren jederzeit zur<br />
Verfügung.<br />
Erscheinung der nächsten Ausgabe<br />
Freitag, 05. Februar <strong>2013</strong><br />
Nächster Redaktionsschluss:<br />
Mittwoch, 30. Januar <strong>2013</strong>, 12.00 Uhr!!!<br />
Redaktion Amtsblatt, Tel. 036922/245-31<br />
E-Mail: wz@gerstungen.de<br />
BVVG -Bodenverwertungsund<br />
-verwaltungs GmbH<br />
Zu verkaufen!<br />
Amtlicher Teil<br />
Sanierung Ortskerne <strong>Gerstungen</strong> / Untersuhl<br />
Sprechstunden „WOHNSTADT, GS Weimar“<br />
im 1. u. 2. Halbjahr <strong>2013</strong><br />
Der Sanierungsberater, WOHNSTADT, GS Weimar, führt im 1.<br />
und 2. Halbjahr <strong>2013</strong> an folgenden Tagen die Bürgersprechstunden<br />
im Sanierungsbüro im Rathaus von <strong>Gerstungen</strong> jeweils<br />
dienstags von 14:30 bis 16:30 Uhr durch:<br />
05.Februar 06. August<br />
05. März 10. September<br />
09. April 15. Oktober<br />
07. Mai 12. November<br />
11. Juni 10. Dezember.<br />
09. Juli<br />
Die kostenlose Beratung umfasst alle Fragen der speziellen örtlichen<br />
Satzungen und Bauvorschriften sowie die Möglichkeiten<br />
der Städtebauförderung für Privateigentümer. Es wird Hilfe bei<br />
der Stellung von Anträgen zur Sanierungsgenehmigung, denkmalschutzrechtlichen<br />
Erlaubnis, Bauanträgen und bei Förderanträgen<br />
gewährt; bei Bedarf finden Ortsbesichtigungen statt.<br />
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an den Sanierungsträger, um<br />
Probleme bei Beginn und Ausführung der Bauvorhaben zu vermeiden.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerstungen</strong> WOHNSTADT, GS Weimar<br />
W. Hartung A. Freund I. Streichardt<br />
Bürgermeister Sanierungsberater<br />
Bauvorhaben bzw. Veränderungsmaßnahmen an Gebäuden<br />
im Sanierungsgebiet <strong>Gerstungen</strong>/ Untersuhl sind genehmigungspflichtig<br />
<strong>Gerstungen</strong> befindet sich seit 2008 im Bund-Länder-Programm<br />
für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen.<br />
Um städtebauliche Missstände zu verbessern bzw. vorzubeugen<br />
wurde durch den <strong>Gemeinde</strong>rat die „Satzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Gerstungen</strong> über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
„Ortskerne <strong>Gerstungen</strong>/Untersuhl“ nach § 142 BauGB vom<br />
11.03.2008“ erlassen. Das Sanierungsgebiet umfasst 45 Hektar<br />
und gliedert sich in die Teilgebiete <strong>Gerstungen</strong> (30 Hektar)<br />
und Untersuhl (15 Hektar). Die Sanierungssatzung wurde am<br />
27.06.2008 im Amtsblatt öffentlich verkündet. Sanierungssatzung<br />
und Sanierungsgebiet sind auf diesen Internetseiten unter<br />
Ortsrecht zu finden.<br />
Wiese in <strong>Gerstungen</strong><br />
Bundesland:<br />
Thüringen<br />
Gemarkung:<br />
<strong>Gerstungen</strong><br />
Kreis:<br />
Wartburgkreis<br />
Flur: 5<br />
<strong>Gemeinde</strong>:<br />
<strong>Gerstungen</strong><br />
Flurstück: 744/4<br />
Größe (qm): 3.466<br />
Das Flurstück liegt am nördlichen Ortsrand von <strong>Gerstungen</strong>, unterhalb<br />
der Autobahn A 4. Es handelt sich um eine Wiesenfläche,<br />
eingerahmt von Bäumen und Sträuchern. Daneben befindet sich<br />
ein Wohnhaus und mehrere Gartenflächen. Vorstellbar ist eine<br />
Nutzung zur individuellen Kleintierhaltung. Erreichbar ist das<br />
Flurstück über einen unbefestigten Weg, welcher von einem Betonplattenweg<br />
oberhalb der Bahngleise ausgeht.<br />
Das Flurstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Es besteht<br />
ein Pachtvertrag bis 30.10.2014.<br />
Ausschreibungsende: 26.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong><br />
Die Gebote sind schriftlich bis zum Ausschreibungsende (Posteingangsstempel<br />
der BWG) an u. g. Adresse zu richten.