Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
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Umform- <strong>und</strong> Bearbeitungstechnik<br />
(2) Soweit unsere Haftung aufgr<strong>und</strong> der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt<br />
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter <strong>und</strong><br />
Erfüllungsgehilfen.<br />
15. Höhere Gewalt<br />
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Lieferungen unserer<br />
Lieferanten <strong>und</strong> sonstige unvorhersehbare, unabwendbare <strong>und</strong> schwerwiegende Ereignisse befreien die<br />
Vertragspartner für die Dauer der Störung <strong>und</strong> im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt<br />
auch, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug<br />
befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vertragspartner<br />
sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben <strong>und</strong> ihre<br />
Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu <strong>und</strong> Glauben anzupassen.<br />
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Für alle<br />
Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- <strong>und</strong> Scheckprozesses, ist Gerichtsstand nach unserer<br />
Wahl unser Geschäftssitz oder Bonn. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.<br />
(2) Auf die Vertragsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland anzuwenden. Die<br />
Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den<br />
Warenankauf (CSIG - „Wiener Kaufrecht“) sind ausgeschlossen.<br />
Stand: Mai 2012