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Download PDF: Ergänzende Bedingungen zur NAV - EVM Netz

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www.evm-netz.de<br />

<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong><br />

der <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH zu der „Verordnung über Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> für den<br />

<strong>Netz</strong>anschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in<br />

Niederspannung - <strong>NAV</strong>“<br />

<strong>Netz</strong>gebiet: Stadt Cochem<br />

gültig ab 01.September 2007<br />

Inhaltsübersicht<br />

1. Allgemeine Vorschriften<br />

2. Baukostenzuschuss (BKZ)<br />

3. <strong>Netz</strong>anschluss<br />

4. Inbetriebsetzung/Wiederinbetriebnahme<br />

5. Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung<br />

6. Kurzzeitig genutzte Anschlüsse<br />

7. Anlagenbetrieb<br />

8. Technische Anschlussbedingungen<br />

9. Fälligkeit<br />

10. Beendigung der Rechtsverhältnisse<br />

11. Datenverarbeitung<br />

12. Inkrafttreten und Gültigkeit<br />

<strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> der <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH<br />

1. Allgemeine Vorschriften<br />

Für den <strong>Netz</strong>anschlussvertrag ist der von der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH vorgegebene Vordruck zu<br />

verwenden.<br />

Liegt die Voraussetzung der <strong>Netz</strong>nutzung wegen fehlendem Liefervertrag nicht vor, übermittelt die<br />

<strong>EVM</strong> NETZ GMBH die für die <strong>Netz</strong>nutzung erforderlichen Daten in elektronischer Form an den<br />

Grundversorger.<br />

Die jeweils gültigen Technischen Anschlussbedingungen, <strong>Ergänzende</strong> <strong>Bedingungen</strong> sowie die<br />

Kostenerstattungsregelungen (Preisblatt der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH) sind auf der Internetseite der <strong>EVM</strong><br />

NETZ GMBH veröffentlicht. Auf Verlangen des Anschlussnutzers werden die Unterlagen in<br />

Papierform zugesandt.<br />

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2. Baukostenzuschuss (BKZ)<br />

Für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes<br />

einschließlich Transformatorenstationen zahlt der Anschlussnehmer gemäß § 11 und 29 <strong>NAV</strong> einen<br />

Baukostenzuschuss in Höhe von 50 % der anrechenbaren Kosten.<br />

Der Baukostenzuschuss wird auf Basis der beantragten bzw. der in Anspruch genommenen<br />

Leistungsanforderung erhoben.<br />

Auskunft über den <strong>zur</strong>zeit gültigen Baukostenzuschuss erhalten Sie auf Anfrage.<br />

3. <strong>Netz</strong>anschluss<br />

Herstellung und Veränderung des <strong>Netz</strong>anschlusses auf Verlangen des Anschlussnehmers sind unter<br />

Verwendung der von der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen.<br />

Jedes Grundstück, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Gebäude, dem<br />

eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, ist über einen eigenen <strong>Netz</strong>anschluss an das Elektrizitätsnetz<br />

der Allgemeinen Versorgung anzuschließen. Abweichende Regelungen sind nur mit Zustimmung der<br />

<strong>EVM</strong> NETZ GMBH möglich.<br />

Für die Beauftragung durch den Anschlussnehmer <strong>zur</strong> gemeinsamen Verlegung weiterer<br />

Anschlussleitungen durch andere Errichter sind die entstehenden Planungskosten zu zahlen. Für<br />

den Planungsaufwand erstellt die <strong>EVM</strong> NETZ GMBH ein Angebot.<br />

Der Zeitbedarf bis <strong>zur</strong> Herstellung des <strong>Netz</strong>anschlusses beträgt ca. 6 Wochen. Dieser Zeitraum kann<br />

aufgrund von Faktoren, die nicht von der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH beeinflussbar sind (z. B. Witterung,<br />

Lieferengpässe) unter- bzw. überschritten werden.<br />

Der <strong>Netz</strong>anschluss wird von der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH bis zu der im <strong>Netz</strong>anschlussvertrag<br />

beschriebenen Eigentumsgrenze betrieben und unterhalten. Werden keine anderweitigen<br />

Regelungen getroffen, so beginnt der <strong>Netz</strong>anschluss an der Abzweigstelle des<br />

Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung des <strong>Netz</strong>anschlusses.<br />

Der Anschlussnehmer erstattet der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH die anfallenden Kosten für die Herstellung<br />

oder Veränderung des <strong>Netz</strong>anschlusses, die durch eine Änderung, Erweiterung des<br />

<strong>Netz</strong>anschlusses oder Erhöhung der Anschlussleistung erforderlich oder aus anderen Gründen vom<br />

Anschlussnehmer veranlasst werden (siehe Preisblatt).<br />

4. Inbetriebsetzung / Wiederinbetriebsetzung<br />

Die Inbetriebsetzung des <strong>Netz</strong>anschlusses ist von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten<br />

an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Kundenanlage) ausgeführt hat, unter<br />

Verwendung der von der <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen.<br />

Die Kosten für die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage sind in den <strong>Netz</strong>anschlusskosten<br />

enthalten. Ist eine beantragte Inbetriebsetzung des <strong>Netz</strong>anschlusses auf Grund festgestellter Mängel<br />

an der Kundenanlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer hierfür den entstandenen<br />

Aufwand gemäß Preisblatt. Dies gilt auch, wenn die Inbetriebsetzung auf Veranlassung des<br />

Anschlussnehmers außerhalb der bei <strong>EVM</strong> NETZ GMBH üblichen Arbeitszeit erfolgt.<br />

Die Anlage wird erst nach Zahlungseingang des Baukostenzuschusses und der<br />

<strong>Netz</strong>anschlusskosten in Betrieb gesetzt.<br />

Für die Wiederinbetriebnahme nach berechtigter <strong>Netz</strong>anschlusstrennung zahlt der Anschlussnehmer<br />

bzw. der Anschlussnutzer die Kosten (siehe Preisblatt).<br />

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5. Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung<br />

Die Kosten einer Unterbrechung des <strong>Netz</strong>anschlusses und der Anschlussnutzung nach § 24 <strong>NAV</strong><br />

(mit Ausnahme des Absatz 3) sowie der Wiederherstellung des Anschlusses und der<br />

Anschlussnutzung sind vom Anschlussnehmer und / oder vom Anschlussnutzer gemäß Preisblatt zu<br />

tragen.<br />

Ist eine rechtzeitig mitgeteilte beabsichtigte Unterbrechung des <strong>Netz</strong>anschlusses auf Grund von vom<br />

Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen nicht möglich, so zahlt der<br />

Anschlussnutzer bzw. der Anschlussnehmer den hierfür entstandenen Aufwand einschließlich der in<br />

dem für die Unterbrechung vorgesehenen Zeitraum entnommenen elektrischen Energie.<br />

6. Kurzzeitig genutzte Anschlüsse<br />

Die Herstellung des <strong>Netz</strong>anschlusses ist unter Verwendung der von der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. Der Anschlussnehmer zahlt die Kosten für die<br />

<strong>Netz</strong>anbindung.<br />

Werden in diesem Zusammenhang zusätzliche <strong>Netz</strong>ausbaumaßnahmen erforderlich, so zahlt der<br />

Anschlussnehmer diese Kosten.<br />

Der Anschlussnehmer erstattet der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH die Inbetriebsetzungskosten und<br />

Außerbetriebsetzung des <strong>Netz</strong>anschlusses gemäß Preisblatt.<br />

7. Anlagenbetrieb<br />

Die technischen Anforderungen der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH für den <strong>Netz</strong>anschluss sowie für den Betrieb<br />

sind in den Technischen Anschlussbedingungen „TAB 2000“ der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH zu den<br />

<strong>Ergänzende</strong>n <strong>Bedingungen</strong> festgelegt.<br />

Der Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen oder Anlagen mit möglichen <strong>Netz</strong>rückwirkungen (z. B.<br />

elektronische Frequenz- oder Spannungsumformer; Genaueres regeln die Technischen<br />

Anschlussbedingungen der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH) sind der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH unter Verwendung der<br />

von der <strong>EVM</strong> NETZ GMBH <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Vordrucke mitzuteilen.<br />

Muss mehr als ein Ersatztermin für die Ablesung oder die Kontrolle des <strong>Netz</strong>anschlusses mit dem<br />

Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer vereinbart werden, wird dieser nach Aufwand in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Der Anschlussnutzer zahlt die Kosten für die Wiederanbringung von Plomben, deren Verlust er zu<br />

verantworten hat, sowie die Kosten für eine von ihm veranlasste Zählerdemontage oder eine<br />

Befundprüfung des Zählers.<br />

Hat der <strong>Netz</strong>nutzer keinen Vertrag über eine Energielieferung oder ist er nicht in der<br />

Ersatzversorgung des Grundversorgers, ist die <strong>EVM</strong> NETZ GMBH berechtigt, einen monatlichen<br />

Betrag von 1/12 des Grundpreises der <strong>Netz</strong>nutzung vom Anschlussnehmer für die technische<br />

Unterhaltung des <strong>Netz</strong>anschlusses zu fordern.<br />

8. Technische Anschlussbedingungen<br />

Die Kundenanlage muss den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das<br />

Niederspannungsnetz (TAB 2000) sowie den <strong>Netz</strong>codes und Richtlinien des VDN (siehe Link auf der<br />

Internetseite der <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH „Richtlinien und Merkblätter) entsprechen. In von Hoch- oder<br />

Grundwasser gefährdeten Bereichen, werden keine Hausanschlusskästen, Mess- und<br />

Steuereinrichtungen in Räumen installiert, die überflutet werden können.<br />

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9. Fälligkeit<br />

Der Baukostenzuschuss wird zugleich mit den <strong>Netz</strong>anschlusskosten bei Fertigstellung des<br />

<strong>Netz</strong>anschlusses fällig. Die <strong>EVM</strong> NETZ GMBH kann in angemessener Höhe Vorauszahlungen oder<br />

Sicherheitsleistungen verlangen.<br />

Die Kosten für eine Mahnung oder Inkassogang auf Grund eines Zahlungsverzuges werden<br />

pauschal berechnet.<br />

Weitere Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung des Anschlusses und der<br />

Anschlussnutzung sowie der Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sind<br />

vom Anschlussnehmer und / oder vom Anschlussnutzer gemäß Preisblatt zu ersetzen.<br />

10. Beendigung der Rechtsverhältnisse<br />

Die Kündigung des <strong>Netz</strong>anschlussverhältnisses muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />

- Anschrift der Entnahmestelle<br />

- Kundennummer<br />

- Zählernummer<br />

- Neue Rechnungsanschrift<br />

- Kündigungszeitpunkt<br />

11. Datenverarbeitung<br />

Die im Zusammenhang mit dem <strong>Netz</strong>anschluss erhobenen Daten werden von der <strong>EVM</strong> NETZ<br />

GMBH automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B.<br />

Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt.<br />

12. Inkrafttreten und Gültigkeit<br />

Diese <strong>Ergänzende</strong>n Bestimmungen treten mit Wirkung zum 01.09.2007 in Kraft.<br />

Die im Preisblatt genannten Preise gelten bis <strong>zur</strong> öffentlichen Bekanntgabe neuer Preise.<br />

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