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Satzung der Gemeinde Schafstedt über den Vorhaben bezogenen ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong><br />

<strong>Vorhaben</strong> bezogener Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“<br />

für das Gebiet „westlich <strong>der</strong> Straße Nordholz (auf Höhe <strong>der</strong> Grundstücke<br />

Nordholz 15 und 17) und östlich des Mühlenbaches“<br />

Bearbeitungsstand: 31.05.2010, § 10 BauGB<br />

Bvh.-Nr.: 09081<br />

Begründung<br />

Auftraggeber<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> über das<br />

Amt Mitteldithmarschen<br />

Hin<strong>den</strong>burgstraße 18, 25704 Meldorf<br />

Auftragnehmer<br />

Ingenieurgemeinschaft Sass & Kollegen GmbH<br />

Grossers Allee 24, 25767 Albersdorf<br />

(0 48 35) 97 77 – 0, Fax: (0 48 35) 97 77 - 22<br />

Projektbearbeitung<br />

Dipl. Ing. Bernd Philipp, Planungsbüro Philipp, 25767 Albersdorf<br />

Dipl. Ing. Henrik Dröge, (0 48 35) 97 77 – 15, h.droege@suk-ingenieure.de<br />

Fachbeitrag Artenschutz:<br />

-Bartels Umweltplanung-, Dipl. Biol. Torsten Bartels, Hamburg<br />

Handelstegister<br />

Pinneberg HRB 648 ME<br />

UST 23 223 155 05<br />

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (TU) Frank Sass<br />

Dipl.-Ing. (FH) Klas Schröter<br />

GROSSERS ALLEE 24 • 25767 ALBERSDORF<br />

TELEFON 04835-9777-0 • TELEFAX 04835-977722


Inhalt<br />

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele 1<br />

2. Planerische Vorgaben 2<br />

2.1 Landes- und Regionalplanung 2<br />

2.2 Landschaftsplanung 2<br />

2.3 Sonstige planerische Vorgaben 3<br />

2.4 Flächennutzungs- und Bebauungsplanung 4<br />

3. Standortwahl 4<br />

3.1 Einleitung 4<br />

3.2 Ortslage <strong>Schafstedt</strong> 5<br />

3.3 Sonstiges <strong>Gemeinde</strong>gebiet 9<br />

3.4 Flächenauswahlkriterien und Vorgehen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> 12<br />

3.4.1 Potentialfläche 1: „Dückerswisch I“ 13<br />

3.4.2 Potentialfläche 2: „Dückerswisch II“ 14<br />

3.4.3 Potentialfläche 3: „Hanro<strong>den</strong>“ 15<br />

3.4.4 Potentialfläche 4: „Nordholz“ 16<br />

3.5 Begründung <strong>der</strong> Auswahl 17<br />

4. Erläuterung <strong>der</strong> Planfestsetzungen 18<br />

4.1 Art und Maß <strong>der</strong> Nutzung 18<br />

4.2 Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise 18<br />

4.3 Grünordnung 19<br />

4.3.1 Erhaltung und Neuanlage von Knicks 19<br />

4.3.2 Gewässer 20<br />

4.3.3 Ausgleichsmaßnahmen 20<br />

5. Verkehrserschließung 21<br />

6. Technische Infrastruktur 22<br />

6.1 Versorgung 22<br />

6.2 Entsorgung 22<br />

7. Bo<strong>den</strong>ordnende Maßnahmen, Eigentumsverhältnisse 22<br />

8. Flächenbilanzierung 23<br />

9. Durchführungsvertrag und Kosten 23


10. Umweltbericht 23<br />

10.1 Einleitung 23<br />

10.1.1 Kurzdarstellung des Planinhaltes und <strong>der</strong> Ziele 23<br />

10.1.2 Darstellung <strong>der</strong> Ziele des Umweltschutzes 24<br />

10.2 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen 27<br />

10.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> Umwelt und ihrer Bestandteile 27<br />

10.2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung <strong>der</strong> Planung 30<br />

10.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 46<br />

10.2.4 Alternative Planungsmöglichkeiten 49<br />

10.3 Zusätzliche Angaben für <strong>den</strong> Umweltbericht 50<br />

10.3.1 Technische Verfahren und Schwierigkeiten 50<br />

10.3.2 Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichen Auswirkungen 50<br />

10.3.3 Zusammenfassung 50<br />

11. Anlagen 51<br />

11.1 <strong>Vorhaben</strong>plan "Photovoltaik" 52<br />

11.2 Knickeingriff und Ausgleich 53<br />

11.2.1 Knickrodung, Knickbeeinträchtigung, Knickherstellung 54<br />

11.2.2 Eingriff in das Knicknetz – Bilanzierung 55<br />

11.3 Zusammenfassende Erklärung 56


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong><br />

<strong>Vorhaben</strong> bezogener Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“<br />

für das Gebiet „westlich <strong>der</strong> Straße Nordholz (auf Höhe <strong>der</strong> Grundstücke<br />

Nordholz 15 und 17) und östlich des Mühlenbaches“<br />

Begründung<br />

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele<br />

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 17 liegt im nordwestlichen Bereich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schafstedt</strong> im Ortsteil Nordholz. Es befindet sich westlich <strong>der</strong> Straße Nordholz<br />

auf Höhe <strong>der</strong> Grundstücke Nordholz 15 und 17 und wird westlich durch <strong>den</strong><br />

Mühlenbach begrenzt.<br />

Das Plangebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen. Es handelt sich um einen<br />

Teil des Flurstücks 12/1 sowie die Flurstücke 12/3, 13, 14, 15/1 und 16/3 <strong>der</strong><br />

Flur 1 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und Gemarkung <strong>Schafstedt</strong>. Das Plangebiet ist insgesamt<br />

9,6 ha groß.<br />

Das Areal wird als Acker genutzt und im Sü<strong>den</strong>, Nordosten und Westen von Knicks<br />

umschlossen. Im Westen stellt <strong>der</strong> Mühlenbach die natürliche Grenze des Plangebietes<br />

dar. Im südöstlichen Bereich schirmen Wohngebäude die Fläche von <strong>der</strong> Straße<br />

Nordholz ab. Die Flächen in <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung wer<strong>den</strong> ebenfalls intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> beabsichtigt, innerhalb des Plangebietes eine Freiflächenphotovoltaikanlage<br />

zu entwickeln. Es wird eine Anlagenleistung von 3,0 – 3,5 MWp<br />

(Megawatt-Spitzenleistung) projektiert.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat am 05.11.2009 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens beschlossen.<br />

Der Entwurf des <strong>Vorhaben</strong>plans mit aktuellem Stand vom 09.03.2010 ist<br />

dem Bebauungsplan als Anlage 1 beigefügt.<br />

Zur Realisierung des <strong>Vorhaben</strong>s ist die Aufstellung <strong>der</strong> 8. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

sowie die Aufstellung des <strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplanes<br />

Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ im Parallelverfahren erfor<strong>der</strong>lich.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 2<br />

2. Planerische Vorgaben<br />

2.1 Landes- und Regionalplanung<br />

Nahezu das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet (östlich <strong>der</strong> A 23) ist gemäß Landesraumordnungsplan<br />

Schleswig-Holstein (LROPl vom 04. Juni 1998) Raum mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

für Tourismus und Erholung.<br />

In <strong>der</strong> Erläuterung zum Landesraumordnungsplan wird darauf hingewiesen, Tourismus<br />

und Erholung in diesen Räumen verstärkt zu entwickeln. Hierbei soll in beson<strong>der</strong>em<br />

Maße auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit <strong>der</strong> Entwicklung geachtet und ein<br />

landestypischer Tourismus angestrebt wer<strong>den</strong> (vgl. Punkt 5.1.1.2, Absatz 2).<br />

Gemäß des Regionalplans für <strong>den</strong> Planungsraum IV von 2005 (RP IV) für <strong>den</strong> Landesteil<br />

Schleswig-Holstein Süd-West ist <strong>Schafstedt</strong> Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

für Tourismus und Erholung (vgl. Ziffer 5.3 des RP IV) sowie in Teilen Gebiet<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Natur und Landschaft (vgl. Ziffer 5.2). Letzteres betrifft<br />

Flächen im westlichen <strong>Gemeinde</strong>bereich (Höhe Telsenmoor) bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> A 23 in<br />

ca. 400 m südwestlich des Plangebietes. Ein Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für<br />

<strong>den</strong> Grundwasserschutz (vgl. Ziffer 5.4) befindet sich nördlich in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Albersdorf<br />

und tangiert die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> im nordwestlichen Bereich.<br />

2.2 Landschaftsplanung<br />

Gemäß Landschaftsrahmenplan für <strong>den</strong> Planungsraum IV (LRP IV vom April 2005)<br />

sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schafstedt</strong> sowie im Ortsteil Nordholz verschie<strong>den</strong>e Gebietskategorien<br />

dargestellt. Der an das Plangebiet grenzende Mühlenbach ist hierbei<br />

ein Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems<br />

(vgl. Karte 1, Kapitel 4.1.1).<br />

Der Landschaftsrahmenplan für <strong>den</strong> Planungsraum IV stellt in Karte 1, ca. 450 m<br />

nördlich des Plangebietes, ein geplantes Wasserschutzgebiet dar (vgl. Karte 1, Kapitel<br />

4.2.8). Dieses wurde zum 01.01.2010 per Landesverordnung (GS Schl.H. II,<br />

Gl.Nr. 753-2-104) als „Wasserschutzgebiet Od<strong>der</strong>ade“ ausgewiesen.<br />

Schutzkategorien des Europäischen Netzes Natura 2000, wie FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

wer<strong>den</strong> von dem <strong>Vorhaben</strong> nicht berührt.<br />

Die gesamte <strong>Gemeinde</strong> ist Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung (vgl. Karte 2,<br />

Kapitel 4.1.4). Strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte (vgl. Karte 2, Kapitel<br />

4.1.2) fin<strong>den</strong> sich laut Landschaftsrahmenplan über das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

verteilt. Ein Band zieht sich von Nordwesten am Mühlenbach (auch durch das Plangebiet)<br />

Richtung Südwesten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> verfügt über einen festgestellten Landschaftsplan. Das im<br />

Ortsteil Nordholz liegende Plangebiet ist im Landschaftsplan als Fläche für Landwirtschaft<br />

und Gartenbau ausgewiesen (hier: Acker inkl. konjunktureller Brache sowie<br />

Feldfutterbau Gras/Grasgemenge). Dauergrünland befindet sich im westlichen Plangebietesabschnitt<br />

am Mühlenbach.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 3<br />

Im Sü<strong>den</strong> und Nordosten wird das Areal durch Knicks begrenzt (geschützte Biotope<br />

nach § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG). Knicks sowie Mager- bzw. Trockenrasen (geschützte<br />

Biotope nach § 30 (2) Nr. 3 BNatSchG) befindet sich zudem auf <strong>der</strong> Fläche. Wohngebäude<br />

befin<strong>den</strong> sich im südwestlichen Anschlussbereich des Plangebietes.<br />

2.3 Sonstige planerische Vorgaben<br />

Der Kreis Dithmarschen hat als Reaktion auf die gestiegene Zahl <strong>der</strong> Ausweisungen<br />

von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein Konzept entwickelt, welches die Verträglichkeit<br />

dieser Energieform mit an<strong>der</strong>en Nutzungsansprüchen und dem Flächenverbrauch<br />

gestalten soll (Planungsleitsätze für die Planung von Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlagen des Fachdiensts Bau und Regionalentwicklung des Kreises<br />

Dithmarschen).<br />

Der Handlungsleitfa<strong>den</strong> sowie die Planungsleitsätze des Kreises und die konzeptzugehörige<br />

„Suchraumkarte für Bereiche zur Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen“<br />

geben Entwicklungsrichtlinien- und Hilfen für die Realisierung des Solarparks in<br />

<strong>Schafstedt</strong> an die Hand.<br />

Entsprechend diesem Handlungsleitfa<strong>den</strong> ist eine Zersiedelung <strong>der</strong> Landschaft zu<br />

vermei<strong>den</strong>. <strong>Gemeinde</strong>übergreifende Kooperationen wur<strong>den</strong> geprüft, sind seitens <strong>der</strong><br />

umliegen<strong>den</strong> <strong>Gemeinde</strong>n jedoch nicht gewünscht. Schutzgebiete und zugehörige<br />

Pufferzonen sowie höher zu bewertende Belange <strong>der</strong> Öffentlichkeit und des Denkmalschutzes<br />

wer<strong>den</strong> von <strong>der</strong> Planung nicht berührt. Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft wer<strong>den</strong> auf ein mögliches Mindestmaß reduziert.<br />

Die Bevölkerung wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bereits am<br />

21.01.2010 über die Details <strong>der</strong> Planung informiert und dementsprechend beteiligt.<br />

Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen eines Bürgersolarparks wur<strong>den</strong> am<br />

08.04.2010 vorgestellt. <strong>Vorhaben</strong>träger ist die Aldra Solar GmbH mit Sitz in Meldorf.<br />

Die Standorte sind gemäß Handlungsleitfa<strong>den</strong> konzeptionell zu ermitteln. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

hat sich dabei nach flächendecken<strong>der</strong> Recherche auf mehrere potentiell verfügbare<br />

und geeignete Standorte konzentriert. Der Entscheidungsvorgang ist unter<br />

Ziffer 3 <strong>der</strong> Begründung ausführlich erläutert.<br />

Die erarbeitete und hier weiter verfolgte Fläche ermöglicht eine konfliktarme Realisierung<br />

des <strong>Vorhaben</strong>s. Es ermöglicht sowohl eine abschnittsweise Realisierung und<br />

bietet zudem im unmittelbaren Umfeld Erweiterungsmöglichkeiten. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

wird sich hinsichtlich ihrer PV-Entwicklung auf nur einen Standort einschließlich einer<br />

möglichen Arrondierung des Standortes beschränken.<br />

Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs mit <strong>der</strong> Kreisverwaltung Dithmarschen,<br />

FD Bau und Regionalentwicklung vom 06.01.2010 wurde vereinbart, dass auf ein<br />

gemeindeweites, geson<strong>der</strong>tes Standortgutachten samt kartographischer Darstellung<br />

verzichtet wer<strong>den</strong> kann, wenn die Entscheidungsgründe für die Flächenauswahl im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Begründung dargelegt wer<strong>den</strong>. Auf Ziffer 3 <strong>der</strong> Begründung wird insoweit<br />

verwiesen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 4<br />

Die Vorgaben des Photovoltaikerlasses (Gemeinsamer Beratungserlass: Grundsätze<br />

zur Planung von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich vom<br />

05.07.2006) wur<strong>den</strong> in die Planungen einbezogen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Teilfortschreitung des Regionalplans haben diverse <strong>Gemeinde</strong>n Gebietsmeldungen<br />

für Windkraftanlagen vorgeschlagen. Westlich grenzt in ca. 150 m<br />

Entfernung die Fläche 'Tensbüttel II' <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Tensbüttel-Röst an. Der Standort<br />

befindet sich im aktuellen Flächenranking gemäß Bewertungsmatrix des Kreises<br />

Dithmarschen im vor<strong>der</strong>en Drittel <strong>der</strong> gemeldeten Flächen (Platz 39).<br />

Potentielle Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen (Eiswurf, Schattenwurf) wer<strong>den</strong><br />

als geringfügig bewertet und sind durch <strong>den</strong> <strong>Vorhaben</strong>träger und die Betreiber<br />

des Solarparks hinzunehmen.<br />

2.4 Flächennutzungs- und Bebauungsplanung<br />

Der gültige Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> weist <strong>den</strong> Bereich des Plangebietes<br />

als Fläche für die Landwirtschaft aus. Im westlichen Bereich verläuft in Nord-Süd-<br />

Richtung eine 20 KV-Freileitung.<br />

Zur Realisierung des Planungsziels ist die zu überplanende Fläche als Son<strong>der</strong>gebiet<br />

-Photovoltaik- (SO -Photovoltaik-) neu auszuweisen. Die Aufstellung des <strong>Vorhaben</strong><br />

<strong>bezogenen</strong> Bebauungsplanes Nr. 17 erfolgt im Parallelverfahren.<br />

3. Standortwahl<br />

3.1 Einleitung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> plant die Verwirklichung einer Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage. Die <strong>Gemeinde</strong> hat dabei gemeindeweit Flächen untersucht, die<br />

aus ihrer Sicht für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind.<br />

Dabei wurde ein Flächenbedarf von ca. 7 ha als Zielgröße berücksichtigt. Von diesen<br />

Flächen blieben am Ende vier Standorte in <strong>der</strong> engeren Wahl. Die <strong>Gemeinde</strong> hat<br />

sich nach weiterer Prüfung für <strong>den</strong> Standort in Nordholz entschie<strong>den</strong> und <strong>den</strong> Aufstellungsbeschluss<br />

am 05.11.2009 gefasst.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>den</strong> Vorgaben des EEG kamen zudem neben<br />

versiegelten- und Konversionsflächen (aus wirtschaftlicher und militärischer Nutzung)<br />

ausschließlich Ackerflächen für die Errichtung von Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlagen und einer entsprechen<strong>den</strong> Vergütung seitens des Netzbetreibers<br />

in Betracht.<br />

Im Hinblick auf <strong>den</strong> fortgeschrittenen Planungstand wurde im Gespräch vom<br />

06.01.2010 mit dem Kreis Dithmarschen abweichend vom Handlungsleitfa<strong>den</strong> vereinbart,<br />

die Grundlagenermittlung für die Standortwahl vollumfänglich in <strong>der</strong> Begründung<br />

zur Bauleitplanung zu beschreiben und <strong>den</strong> 'Lösungs-' rspt. Entscheidungsweg<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aufzuzeigen. Auf eine eigenständige Standortuntersuchung kann in<br />

diesem Fall verzichtet wer<strong>den</strong>.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 5<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Behör<strong>den</strong> wurde deutlich, dass eine rein<br />

verbale Beschreibung <strong>der</strong> Ortslage nicht hinreichend konkret ist. Im Rahmen <strong>der</strong> Sitzung<br />

des Umweltausschusses <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vom 01.04.2010 wurde deshalb nochmals<br />

explizit die Ortslage auf mögliche PV-Standorte untersucht. Darüber hinaus<br />

wurde erneut eine gemeindeweite Bewertung möglicher Naturräume vorgenommen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kommt dabei weiterhin zu dem Schluss, dass <strong>der</strong> nordwestliche <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />

für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen am besten geeignet ist.<br />

Im Folgen<strong>den</strong> wird zunächst die Ortslage von <strong>Schafstedt</strong> einer detaillierten Betrachtung<br />

unterzogen. Im Anschluss wird eine großflächige naturräumliche Betrachtung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> durchgeführt. Daran schließt eine detaillierte Betrachtung <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> favorisierten Flächen an. Am Ende wer<strong>den</strong> die fachlichen Gründe für die<br />

Ausweisung des Standortes Nordholz nochmals zusammengefasst.<br />

3.2 Ortslage <strong>Schafstedt</strong><br />

Entsprechend <strong>den</strong> Leitsätzen zur Planung großflächiger Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlagen ist ein möglichst schonen<strong>der</strong> Umgang mit <strong>der</strong> Natur geboten und<br />

einer Zersiedelung <strong>der</strong> Landschaft mittels Anbindung <strong>der</strong> Anlagen an bestehende<br />

Siedlungsstrukturen vorzubeugen. Aus diesem Grund erfolgt primär eine Untersuchung<br />

des unmittelbaren Siedlungsanschlussbereichs <strong>der</strong> bebauten Ortslage von<br />

<strong>Schafstedt</strong>.<br />

Zu diesem Zweck wurde um <strong>den</strong> Siedlungsschwerpunkt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ein Radius<br />

von 1 km geschlagen und analog zu einer Standortuntersuchung bewertet. Die östliche<br />

Grenze bildet die <strong>Gemeinde</strong>grenze, die westliche Grenze bildet <strong>der</strong> <strong>Schafstedt</strong>er<br />

Mühlenbach.<br />

Der Siedlungsbereich einschließlich <strong>der</strong> in Planung befindlichen Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

sowie die Baumschule und die militärischen Liegenschaften wur<strong>den</strong> im<br />

Rahmen des Plans 'Bewertung Ortslage' grau dargestellt.<br />

Nördlicher Siedlungsanschlussbereich<br />

Der nördliche Siedlungsanschlussbereich befin<strong>den</strong> sich in einem Geländeabschnitt,<br />

<strong>der</strong> durch die Gabelung <strong>der</strong> Landstraße 145 (von <strong>Schafstedt</strong> Richtung Nor<strong>den</strong>) und<br />

<strong>der</strong> Straße Heisterbarg (Richtung Nordwesten) gebildet wird.<br />

Nördlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Schafstedt</strong> schließen insbeson<strong>der</strong>e zwei größere Mischwaldflächen<br />

an. Zu <strong>den</strong> Waldflächen ist ein Waldschutzstreifen von 30 m zu berücksichtigen.<br />

Der Bereich ist darüber hinaus durch mehrere Hügelgräber geprägt. Um die sichtbaren<br />

und im Flächennutzungsplan vermerkten Hügelgräber wurde pauschal ein Mindestabstand<br />

von 100 m berücksichtigt. Eine Feinabstimmung mit dem Archäologischen<br />

Landesamt ist in diesem Fall nicht erfolgt, es ist aber davon auszugehen, dass<br />

die gewählten Abstände bei einer Einzelfallprüfung hinsichtlich <strong>der</strong> Wertigkeit <strong>der</strong><br />

einzelnen Denkmale ten<strong>den</strong>ziell höher ausfallen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 6<br />

Freiflächen fallen in diesem Bereich vergleichsweise klein und „verschnitten“ aus und<br />

wer<strong>den</strong> durch Gehölzstrukturen (hier: Knicks und Baumgruppen) eingefasst und geprägt.<br />

Die Fläche eines vorbelasteten Areals (ehemalige Schuttkuhle) ist stark mit<br />

Gehölzen bestückt und soll gemäß Landschaftsplan zum Feuchtgrünland entwickelt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Bild 1 Bewertung Ortslage<br />

Bedingt durch die starke landschaftliche Vorprägung und Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Standorte<br />

durch Wald, Gehölz- und Knickstrukturen sowie Hügelgräber und des Mangels an<br />

großen Ackerflächen kann dieser Bereich für die Ausweisung von Flächen für eine<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht als geeignet bezeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

Östlicher Siedlungsanschlussbereich<br />

Im östlichen Anschlussbereich zur Ortslage <strong>Schafstedt</strong> – südlich <strong>der</strong> Straße Heisterbarg<br />

und östlich <strong>der</strong> L 145 und <strong>der</strong> L 132 – ist <strong>der</strong> Bereich am Kanal, <strong>der</strong> auch die<br />

Flächen eines ehemaligen Bundeswehrstandortes einschließt, im Landschaftsrah-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 7<br />

menplan für <strong>den</strong> Planungsraum III als Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Eignung zum Aufbau<br />

eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems verzeichnet (vgl. Karte 1, Kapitel<br />

4.1.1, hier: Nie<strong>der</strong>ungsbereiche beidseitig des Nordostseekanals).<br />

Größere, landschaftsprägende Waldbereiche fin<strong>den</strong> sich insbeson<strong>der</strong>e westlich des<br />

Nord-Ostsee-Kanals und kennzeichnen diese Landschaftsausschnitte in beson<strong>der</strong>em<br />

Maße. Flächen zur Freihaltung – hier insbeson<strong>der</strong>e 300 m zur Verbundachse – sind<br />

in Bild 1 dargestellt.<br />

Der verbleibende Bereich stellt eine kleinteilige Parzellierung aus Acker und Grünlandflächen<br />

dar. Insbeson<strong>der</strong>e die Ackerflächen in Ortslage, die von <strong>der</strong> Ju<strong>den</strong>straße<br />

eingeschlossen wer<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> landwirtschaftlich genutzt. Eine Veräußerung o<strong>der</strong><br />

langfristige Verpachtung <strong>der</strong> Hauskoppel kommt <strong>der</strong>zeit für <strong>den</strong> Landwirt nicht in Betracht.<br />

Im nördlichen Teilbereich wird <strong>der</strong>zeit eine Erweiterung <strong>der</strong> Betriebsgebäude<br />

durchgeführt.<br />

Die Flächen südlich <strong>der</strong> Neubaugebiete <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, östlich <strong>der</strong> Ju<strong>den</strong>straße bis<br />

zur Baumschule stellen aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> potentielle bauliche Erweiterungsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Siedlungsentwicklung dar, die nicht durch eine Photovoltaikfläche<br />

blockiert wer<strong>den</strong> sollen. Die unmittelbare Lage am Siedlungsrand lässt eine konfliktfreie<br />

Implementation von PV-Flächen nicht erwarten. Die gemeindliche Zielgröße für<br />

PV-Flächen wird nur knapp erreicht. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen aufgrund<br />

<strong>der</strong> angrenzen<strong>den</strong> Grünlandflächen nicht.<br />

Südlicher Siedlungsanschlussbereich<br />

Die südliche Ortsrandlage – zwischen Ju<strong>den</strong>straße im Südosten, beidseitig <strong>der</strong><br />

Landstraße 132, bis zur Landstraße 145 wird südlich durch die A 23 begrenzt. Den<br />

westlichen Abschluss des Untersuchungsraums bildet <strong>der</strong> Mühlenbach. Dieser ist<br />

gemäß Karte 1 zum Landschaftsrahmenplan (LRP IV) als 'Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems' ausgewiesen.<br />

Beson<strong>der</strong>e Funktionen o<strong>der</strong> Schwerpunktbereiche für <strong>den</strong> Biotopverbund sind auch<br />

im Umfeld nicht erkennbar. Der Mühlenbach ist <strong>der</strong> Hauptverbandsvorfluter und soll<br />

in Umsetzung <strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen<br />

erfahren.<br />

Derzeit ist <strong>der</strong> Mühlenbach von geringer Breite bei wenig naturnahem Bachbett ausgebildet.<br />

Der Biotopverbund ist für <strong>den</strong> Mühlenbach insgesamt durch <strong>den</strong> unmittelbaren<br />

Talraum gekennzeichnet. Insofern wird die Darstellung des Biotopverbundsystems<br />

auf <strong>den</strong> unmittelbar im Landschaftsrahmenplan gekennzeichneten Bereich beschränkt.<br />

Es wird hinsichtlich <strong>der</strong> ökologischen Wertigkeit <strong>der</strong> Einschätzung des Kreises Dithmarschen<br />

(vgl. Suchraumkarte für Bereiche zur Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen<br />

des Kreises Dithmarschen) gefolgt und auf einen weiterreichen<strong>den</strong><br />

Schutzabstand von 300 m beidseitig des Biotopverbundes verzichtet.<br />

Der Bereich südwestlich <strong>der</strong> L 132 ist ausschließlich durch Grünlandflächen geprägt<br />

und scheidet aufgrund <strong>der</strong> Vorgaben des EEG als potentieller Anlagenstandort aus.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 8<br />

Im Südwesten sind 300 m Schutzabstand zum Biotopverbund entlang des NOK sowie<br />

ein Hügelgrab zu berücksichtigen.<br />

Ackerflächen bestehen in Ortsnähe südlich <strong>der</strong> Ju<strong>den</strong>straße und östlich <strong>der</strong> L 132 im<br />

Anschluss an <strong>den</strong> Bebauungsplan Nr. 14 und <strong>der</strong> 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplans<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. In Abstimmung mit <strong>der</strong> Landesplanung wur<strong>den</strong> diese Flächen<br />

keiner gewerblichen Entwicklung zugeführt.<br />

Die Flächen gehören dem angrenzen<strong>den</strong> Gewerbebetrieb und wer<strong>den</strong> von diesem<br />

langfristig als Betriebserweiterungsfläche vorgehalten. Die <strong>Gemeinde</strong> misst <strong>den</strong> Flächen<br />

weiterhin strategische Bedeutung für ihre gewerbliche Entwicklung bei und wird<br />

diese Flächen im Hinblick auf eine langfristig ausgerichtete Entwicklungspolitik reservieren.<br />

Die Entwicklung als PV-Standort ist nicht beabsichtigt. Für eine PV-<br />

Freiflächenanlage stehen sie nicht zur Verfügung. Die gemeindliche Zielgröße für<br />

PV-Flächen wird nur knapp erreicht (ca. 5,5 ha).<br />

Die ehemaligen militärischen Liegenschaften südöstlich <strong>der</strong> Ju<strong>den</strong>straße liegen nur<br />

zum untergeordneten Teil innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes. Sie befin<strong>den</strong> sich vollständig<br />

innerhalb des Schutzabstandsstreifens zum Biotopverbund des NOK. Im Bereich<br />

<strong>der</strong> gesprengten Bunkeranlagen sind nach Kenntnis <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> artenschutzrechtliche<br />

Aspekte relevant. Diese Flächen befin<strong>den</strong> sich zudem in <strong>der</strong> Hand<br />

des Bundes und stehen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> nicht für eine Entwicklung zur Verfügung.<br />

Westlicher Siedlungsanschlussbereich<br />

Der Bereich westlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Schafstedt</strong> – hier insbeson<strong>der</strong>e westlich <strong>der</strong> Landstraße<br />

145 bis zum Mühlenbach ist insbeson<strong>der</strong>e südlich <strong>der</strong> L 175 durch <strong>den</strong> Mühlenbach<br />

und die angrenzen<strong>den</strong> relativ feuchten Grünlandbereiche geprägt. Potentielle<br />

PV-Standorte sind in diesem Bereich nicht vorhan<strong>den</strong>, da es sich ausschließlich<br />

um Grünlandstandorte handelt.<br />

Westlich <strong>der</strong> L 145 und nördlich <strong>der</strong> Ortslage befindet sich eine Ackerfläche, die sich<br />

bis zum Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Mühlenbachs erstreckt und einen möglichen PV-<br />

Standort bildet. Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich im Rahmen <strong>der</strong> Umweltausschusssitzung<br />

vom 01.04.2010 gegen die Inanspruchnahme dieser Fläche ausgesprochen, da sie<br />

im unmittelbaren Ortseingangsbereich an einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße<br />

liegt und insoweit sehr deutlich prägen<strong>den</strong> Charakter auf das Landschafts- und Ortsbild<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ausübt.<br />

Zudem liegt dieser Bereich in <strong>der</strong> Nähe zu Wan<strong>der</strong>- und Radwegen sowie von Teilen<br />

<strong>der</strong> örtlichen Freizeitinfrastruktur, so dass hier auch Rückwirkungen auf die örtliche<br />

Naherholung nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong> können. Eine Flächenverfügbarkeit ist<br />

<strong>der</strong>zeit nicht gegeben.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Ortslage wird deutlich, dass im Siedlungszusammenhang<br />

nur wenige Flächen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen potentiell<br />

geeignet sind. Diese Flächen stehen in Konkurrenz zu sonstigen Siedlungsentwicklungsabsichten<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Dies betrifft die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung<br />

sowie die touristische Entwicklung gleichermaßen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 9<br />

Flächen in Innerortslage lassen zudem Konflikte mit <strong>der</strong> bestehen<strong>den</strong> Wohnbebauung<br />

erwarten. Eine Flächenverfügbarkeit ist zudem aufgrund an<strong>der</strong>er Entwicklungsbzw.<br />

Nutzungsabsichten <strong>der</strong> Flächeneigentümer ebenfalls nicht gegeben. Insofern ist<br />

die <strong>Gemeinde</strong> zur Realisierung von PV-Freiflächenstandorten auf einen Standort in<br />

Außenbereichslage außerhalb des Siedlungszusammenhangs angewiesen.<br />

3.3 Sonstiges <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Im Weiteren wird das Gebiet <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> einer großräumigen Beurteilung<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Eignung für PV-Freiflächenanlagen unterzogen.<br />

Natura 2000-Gebiete (§ 32 BNatSchG n.F.), Naturschutzgebiete (§ 13 LNatSchG<br />

n. F.), Biospährenreservate (§ 14), Naturparke (§ 16) o<strong>der</strong> geschützte Landschaftsbestandteile<br />

(§ 18) sind innerhalb <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> nicht verzeichnet und<br />

nicht vorhan<strong>den</strong>. Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als<br />

Naturschutzgebiet erfüllen, sind gemäß Karte 1 zum LRP IV ebenfalls nicht vorhan<strong>den</strong>.<br />

Im Sü<strong>den</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> an <strong>der</strong> Grenze zu Eggstedt befindet sich ein gesetzlich<br />

geschütztes Biotop (Eggstedter Moor) (§ 21).<br />

Neben dem <strong>Schafstedt</strong>er Mühlenbach gibt es mehrere flächenhafte Biotopverbundsysteme.<br />

Ein Schwerpunktbereich befindet sich ausschließlich im südlichen <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

im Bereich des Eggstedter Moores. An die nördliche <strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

grenzt ein geplantes Wasserschutzgebiet.<br />

Nordöstlich befindet sich das Landschaftsschutzgebiet (Elendsmoor bei <strong>Schafstedt</strong>)<br />

(§ 15). Der Bereich um das Telsenmoor nordwestlich <strong>der</strong> Ortslage ist gemäß Karte 2<br />

des LRP IV zudem ein Gebiet, das die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung<br />

als Landschaftsschutzgebiet erfüllt.<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist insgesamt als Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung<br />

ausgewiesen. Im südwestlichen <strong>Gemeinde</strong>bereich sind historische Kulturlandschaften<br />

dargestellt. Jeweils größere Teile <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind als Strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte<br />

ausgewiesen.<br />

Gemäß Suchraumkarte des Kreises sind die Bereiche um das Landschaftsschutzgebiet,<br />

die Bereiche nördlich <strong>der</strong> Autobahn entlang des Kanals sowie das Eggstedter<br />

Moor mit Abstandsanfor<strong>der</strong>ungen von mindestens 300 m versehen. Für die übrigen<br />

Landschaftsbestandteile wur<strong>den</strong> keine Schutzabstände berücksichtigt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> verfügt über eine hervorragende Freizeitinfrastruktur mit<br />

zahlreichen Aktionsbereichen, die sich schwerpunktmäßig auf die Ortslage und <strong>den</strong><br />

Bereich Dückerswisch konzentrieren. Darüber hinaus besteht ein ausgebautes Wan<strong>der</strong>wegenetz,<br />

dass <strong>den</strong> Bereich Dückerswisch, die Bereiche westlich und östlich <strong>der</strong><br />

Ortslage sowie <strong>den</strong> Waldbereich nördlich <strong>der</strong> Ortslage umfassen. Des Weiteren besteht<br />

ein ausgebautes Radwegenetz, das insbeson<strong>der</strong>e die nördlichen <strong>Gemeinde</strong>bereiche<br />

erschließt.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 10<br />

Plangebiet<br />

Bild 2 Auszug aus dem Landschaftsrahmenplan Planungsraum IV (Karte 1)


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 11<br />

Plangebiet<br />

Bild 3 Auszug aus dem Landschaftsrahmenplan Planungsraum IV (Karte 2)<br />

In einer Gesamtbetrachtung <strong>der</strong> Ortslage weist <strong>der</strong> Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

(Abb.5: Karte des Knicknetzes) für die südliche <strong>Gemeinde</strong>hälfte im Vergleich eine<br />

deutlich höhere Knickdichte auf als <strong>der</strong> Nordteil.<br />

Der Südteil ist geprägt von vergleichsweise feuchten Nie<strong>der</strong>ungsbereichen (< 5 m<br />

üNN) bei hohem Grünlandanteil und kleineren Parzellengrößen, so dass er insgesamt<br />

deutlich höherwertig strukturiert ist als <strong>der</strong> nördliche <strong>Gemeinde</strong>bereich. Für diesen<br />

Bereich sind teilweise auch 'historische Kulturlandschaften' verzeichnet. Der süd-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 12<br />

liche <strong>Gemeinde</strong>bereich um das Eggstedter Moor ist Brutgebiet von Wiesenvögeln<br />

(vgl. Abbildung 8 des Landschaftsrahmenplans).<br />

Der Bereich östlich <strong>der</strong> Ortslage mit dem Nie<strong>der</strong>ungsbereich <strong>der</strong> Ro<strong>den</strong>au, dem Telsenmoor<br />

sowie <strong>den</strong> jeweils westlich angrenzen<strong>den</strong> Biotopverbundflächen weist<br />

ebenfalls insgesamt eine ten<strong>den</strong>ziell höhere Biotopstruktur auf, auch wenn die Autobahn<br />

hier eine deutliche Zäsur darstellt. Der Bereich um die Ro<strong>den</strong>au hat eine größere<br />

Bedeutung als Naherholungsbereich.<br />

Im Osten befindet sich die Biotopverbundachse parallel zum NOK. Der nordwestliche<br />

<strong>Gemeinde</strong>bereich ist geprägt durch eine lockere Folge von Wäl<strong>der</strong>n und Biotopverbundflächen.<br />

Im nordöstlichen <strong>Gemeinde</strong>bereich nördlich des Telsenmoors befin<strong>den</strong><br />

sich mit Ausnahme des <strong>Schafstedt</strong>er Mühlenbachs neben kleineren Waldflächen<br />

auch großräumig keine beson<strong>der</strong>en Biotopstrukturen.<br />

Das inzwischen rechtskräftige Wasserschutzgebiet tangiert das <strong>Gemeinde</strong>gebiet im<br />

Nor<strong>den</strong> und ist für die Ausweisung von Photovoltaikflächen nicht erheblich. Das<br />

nächstgelegene FFH-Gebiet 'Gieselautal' liegt ca. 2 km nördlich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

zu Albersdorf. Schutzziele wer<strong>den</strong> nicht tangiert.<br />

Das nordöstliche <strong>Gemeinde</strong>gebiet stellt im Hinblick auf eine großräumige landschaftsplanerische<br />

Bewertung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes einen geeigneten Suchraum<br />

für Photovoltaikfreiflächenanlagen dar.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> L 145 befin<strong>den</strong> sich 2 Ponyhöfe, im Bereich <strong>der</strong> Straße Nordholz befin<strong>den</strong><br />

sich 2 Betriebe mit Ferienwohnungen. Beide Straßen sind eingebun<strong>den</strong> in das<br />

Radwegenetz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Sonstige touristische Belange wer<strong>den</strong> nicht tangiert.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich des Mühlenbachs sind Strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte<br />

verzeichnet (vgl. Karte 2 des LRP IV).<br />

Bei <strong>den</strong> Strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten handelt es sich nicht um eine<br />

Schutzkategorie. In diesen Gebieten besteht hauptsächlich das Ziel, dass die Landund<br />

Fortwirtschaft ihre beson<strong>der</strong>e Rolle zur Sicherung dieser ökologisch bedeutsamen<br />

Kulturlandschaftsausschnitte weiterverfolgt. Eine beson<strong>der</strong>e ökologische Bedeutung<br />

ist im Umgebungsbereich des Plangebietes nicht festzustellen.<br />

3.4 Flächenauswahlkriterien und Vorgehen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl einer geeigneten Fläche zur Installation von Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlagen wur<strong>den</strong> seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> insgesamt 11 Flächen, verteilt<br />

über das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet, vorausgewählt.<br />

Kriterien für die Flächenfindung waren u.a. eine Mindestgröße <strong>der</strong> Flächen von ca.<br />

7 ha, ackerbauliche Nutzung (EEG), Straßenanbindung, vorhan<strong>den</strong>e technische Infrastruktur<br />

und Flächenverfügbarkeit.<br />

Im Hinblick auf landschaftspflegerische Belange wur<strong>den</strong> Flächen insbeson<strong>der</strong>e im<br />

südlichen und nordöstlichen <strong>Gemeinde</strong>bereich nicht weiter verfolgt. Es verblieben<br />

insoweit vier Flächen, 2 im Bereich Dükerswisch, eine im Bereich Hanro<strong>den</strong> sowie


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 13<br />

eine im Bereich Nordholz, die im Folgen<strong>den</strong> einer Einzelfallbetrachtung unterzogen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3.4.1 Potentialfläche 1: „Dückerswisch I“<br />

Die Potentialfläche befindet sich westlich des Nord-Ostsee-Kanals, südlich des Ochsenwegs,<br />

östlich <strong>der</strong> K 24 (Luruperdamm) und nördlich des Mühlenbachs innerhalb<br />

<strong>der</strong> Flur 11 und <strong>der</strong> Flurstücke 5, 12, 13 und 11/1. Die Flächengröße beträgt 4,9 ha.<br />

An die Potentialfläche grenzt laut Flächennutzungsplan westlich eine Verdachtsfläche<br />

für Altablagerungen an, welche nach Aussage des Landschaftsplans zudem Biotopcharakter<br />

aufweist (Feldgehölze). Die Fläche wird von einem Knick durchzogen<br />

und südlich von einer Baumreihe begrenzt (siehe Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schafstedt</strong>). Im östlichen Bereich ist eine Umspannstation vorhan<strong>den</strong>.<br />

Der Landschaftsrahmenplan für <strong>den</strong> Planungsraum IV weist auf die Eigenschaft <strong>der</strong><br />

Fläche als Teil eines strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitts (Nie<strong>der</strong>ung im Bereich<br />

des Nord-Ostsee-Kanals) hin. Der Uferstreifen des Nord-Ostsee-Kanals bietet<br />

ebenso eine beson<strong>der</strong>e Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems,<br />

wie <strong>der</strong> unmittelbar angrenzende Mühlenbach im Sü<strong>den</strong>. Diese Bereiche<br />

sind in höherem Maße von touristischer Bedeutung.<br />

Die Fläche „Dückerswisch I“ befindet sich entsprechend <strong>den</strong> Planungsleitsätzen für<br />

Photovoltaikanlagen im unmittelbaren Anschluss an gemeindliche Siedlungsflächen.<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> Potentialfläche „Dückerswisch II“ sind umfangreichere Erweiterungsmöglichkeiten<br />

aufgrund räumlicher Begrenzungen durch Straßen (Luruperdamm<br />

im Westen / Ochsenweg im Nor<strong>den</strong>) sowie Wasserflächen (Nord-Ostsee-<br />

Kanal im Osten / Mühlenbach im Sü<strong>den</strong>) und gewerbliche- und Hafennutzungen im<br />

Nor<strong>den</strong> nicht gegeben.<br />

Die beschriebene Fläche ist mit 4,9 ha die im Vergleich Kleinste. Zukünftig strebt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> jedoch einen Ausbau, bzw. eine Ergänzung <strong>der</strong> Hafenanlagen in diesem<br />

Bereich an. Somit ist festzuhalten, dass die Fläche zukünftig unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> wesentlichen Belange des Naturschutzes (Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem)<br />

in diesem Bereich sowie <strong>den</strong> touristischen Nutzungsaspekten, nur für höherwertige<br />

gewerbliche Nutzungen in Verbindung mit <strong>den</strong> Hafenanlagen am Nord-Ostsee-<br />

Kanal in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> soll.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 14<br />

Bild 4 Potentialfläche 1: „Dückerswisch I“<br />

3.4.2 Potentialfläche 2: „Dückerswisch II“<br />

Die Potentialfläche befindet sich westlich des Nord-Ostsee-Kanals und <strong>der</strong> Straße<br />

Am Kanal, südlich des Mühlenbachs, östlich <strong>der</strong> Dückerswischer Straße und nördlich<br />

des Kanalwegs im Bereich <strong>der</strong> Flur 11 und <strong>der</strong> Flurstücke 22/3 und 24/1. Die Flächengröße<br />

beträgt 7,3 ha.<br />

Das Areal wird nördlich durch eine landschaftsprägende Baumreiche begrenzt und<br />

von einem Knick durchzogen (geschützte Biotope). Im westlichen Bereich befindet<br />

sich eine Eignungsfläche für betriebliche Erweiterungen.<br />

Wie im Bereich <strong>der</strong> Fläche „Dückerswisch I“ weist <strong>der</strong> Landschaftsrahmenplan für<br />

<strong>den</strong> Planungsraum IV auch in diesem Bereich auf die Eigenschaft <strong>der</strong> Fläche als Teil<br />

eines strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitts (Nie<strong>der</strong>ung im Bereich des Nord-<br />

Ostsee-Kanals) hin. Der Uferstreifen des Nord-Ostsee-Kanals bietet ebenso eine<br />

beson<strong>der</strong>e Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems,<br />

wie <strong>der</strong> unmittelbar angrenzende Mühlenbach im Nor<strong>den</strong>. Diese Bereiche sind in höherem<br />

Maße von touristischer Bedeutung.<br />

Die Fläche „Dückerswisch II“ grenzt im Westen an Siedlungsflächen an. Zukünftige<br />

Erweiterungsmöglichkeiten einer Photovoltaikanlage ergeben sich aufgrund räumlicher<br />

Begrenzungen durch Siedlungsflächen (Westen, Sü<strong>den</strong>, Osten), einen landwirtschaftlichen<br />

Vollerwerbsbetrieb (Westen) sowie Wasserflächen (Nord-Ostsee-Kanal<br />

im Osten / Mühlenbach im Nor<strong>den</strong>), mit Ausnahme <strong>der</strong> Inanspruchnahme von „Dückerswisch<br />

I“, nicht. Dieses Areal ist ebenso wie die zuvor beschriebene Fläche in<br />

erhöhtem Maße von naturschutzfachlicher und touristischer Bedeutung und soll lediglich<br />

für höherwertige gewerbliche Planungen im Kontext <strong>der</strong> Hafenerweiterung in<br />

Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 15<br />

Bild 5 Potentialfläche 2: „Dückerswisch II“<br />

3.4.3 Potentialfläche 3: „Hanro<strong>den</strong>“<br />

Die Potentialfläche befindet sich südwestlich <strong>der</strong> Straße Hanro<strong>den</strong> sowie <strong>der</strong> Bundesautobahn<br />

A 23 innerhalb <strong>der</strong> Flur 16 und des Flurstücks 26/1. Das Areal schließt<br />

nicht unmittelbar an Siedlungsstrukturen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> an; lediglich im Nordwesten<br />

grenzt vereinzelte Bebauung an. Die Flächengröße beträgt 8,3 ha.<br />

Fast vollständig wird die Fläche „Hanro<strong>den</strong>“ von Knicks umschlossen, im Nordwesten<br />

grenzt das Areal an eine landschaftsprägende Baumgruppe. Im südwestlichen Bereich<br />

<strong>der</strong> Fläche findet sich ein Kleingewässer inkl. Randbereich. Das Areal wird von<br />

einem verrohten Vorfluter gequert.<br />

Die Fläche „Hanro<strong>den</strong>“ befindet sich nicht im unmittelbaren Anschluss an gemeindliche<br />

Siedlungsflächen und weist keine verkehrsgünstige Lage auf. Die kleinteiligen<br />

Eigentumsverhältnisse im Anschlussbereich erschweren mittel- bis langfristige Erweiterungsplanungen.<br />

Ein vergleichsweise dichtes Knicknetz sowie die ungünstige Flächenform<br />

(Ausrichtung Nordost – Südwest) sprechen gegen eine Überplanung des<br />

Areals. Nordwestlich grenzen Biotopverbundflächen an.<br />

Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist insbeson<strong>der</strong>e durch die Einsehbarkeit<br />

<strong>der</strong> Photovoltaikanlage aus Richtung <strong>der</strong> Bundesautobahn A 23 gegeben.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 16<br />

Bild 6 Potentialfläche 3: „Hanro<strong>den</strong>“<br />

3.4.4 Potentialfläche 4: „Nordholz“<br />

Die Potentialfläche befindet sich westlich <strong>der</strong> Straße Nordholz und östlich des Mühlenbachs<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Flur 1 und des Flurstücks 14. Die Flächengröße beträgt 8,5<br />

ha.<br />

Das Areal wird fast vollständig von Knicks umschlossen und teilweise durchzogen.<br />

Hier findet sich ebenfalls ein Abschnitt mit Trockenrasen (geschützte Biotope). Das<br />

Dauergrünland im Bereich des Mühlenbaches bietet eine beson<strong>der</strong>e Eignung zum<br />

Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems, darüber hinaus ist die Fläche<br />

Teil eines strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitts (siehe Landschaftsrahmenplan).<br />

Die Fläche „Nordholz“ schließt unmittelbar nördlich an die gleichnamige Splittersiedlung<br />

an. Es besteht die Möglichkeit, bei einer zukünftigen Erweiterung des Solarparks<br />

direkte Anschlussflächen zu pachten. Ein Stromeinspeisepunkt ist direkt im<br />

südlichen Anschlussbereich <strong>der</strong> Fläche vorhan<strong>den</strong> und kann genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> „Teilfortschreibung des Regionalplans IV „Win<strong>den</strong>ergie“ wurde eine<br />

Eignungsfläche für Win<strong>den</strong>ergie seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Tensbüttel-Röst an <strong>den</strong> Kreis<br />

Dithmarschen gemeldet. Durch diese 38 ha große Fläche „Tensbüttel II“ – westlich<br />

auf <strong>der</strong> gegenüberliegen<strong>den</strong> Seite des Mühlenbaches – würde eine räumliche Konzentration<br />

zweier Flächen für regenerative Energien erfolgen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 17<br />

Bild 7 Potentialfläche 4: „Nordholz“<br />

3.5 Begründung <strong>der</strong> Auswahl<br />

Im vorangegangenen Abschnitt wur<strong>den</strong> die Potentialflächen in Bezug auf Verfügbarkeit,<br />

zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten, Lagegunst sowie etwaige Beeinträchtigung<br />

von Schutzgütern o<strong>der</strong> öffentlichen Belangen untersucht.<br />

Großräumig betrachtet ist zu konstatieren, dass <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Schafstedt</strong>,<br />

wie eingangs dargestellt, aufgrund einer kleinteiligeren Parzelleneinteilung, <strong>der</strong> Häufung<br />

von Kultur<strong>den</strong>kmälern und Biotopstrukturen sowie projektierten Erweiterungsbereichen<br />

für Siedlungs- und Gewerbelagen, wenig Eignung zur Realisierung einer<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlage bietet.<br />

Unter Einbeziehung aller wesentlichen Faktoren kommt die <strong>Gemeinde</strong> zu dem Ergebnis,<br />

dass <strong>der</strong> nördliche <strong>Gemeinde</strong>bereich und somit auch die Fläche „Nordholz“<br />

gute Möglichkeiten zur Errichtung einer Photovoltaikanlage bietet. Die guten Realisierungsmöglichkeiten<br />

und die Möglichkeit einer zukünftigen Erweiterung sind auf<br />

dem betreffen<strong>den</strong> Areal gegeben. Ebenso stünde die Ausweisung einer Photovoltaikanlage<br />

keiner zukünftigen gemeindlichen Planung im Wege.<br />

In Nordholz sind zudem die verkehrstechnische Erschließung und die Möglichkeit <strong>der</strong><br />

direkten Stromeinspeisung als vorteilhaft zu bezeichnen. Der teilweise Ausgleich von<br />

Knicks im Bebauungsplangebiet ist planerisch umsetzbar. Belange von Natur- und<br />

Denkmalschutz wer<strong>den</strong> beachtet, bzw. sind nicht geson<strong>der</strong>t betroffen.<br />

Insofern hat sich die <strong>Gemeinde</strong> auch nach erneuter Prüfung im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen<br />

Behör<strong>den</strong>beteiligung für eine Umsetzung des Solarparks im Bereich Nordholz<br />

entschie<strong>den</strong>.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 18<br />

4. Erläuterung <strong>der</strong> Planfestsetzungen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> beabsichtigt, auf <strong>der</strong> Fläche des Bebauungsplanes eine<br />

Freiflächenphotovoltaikanlage zu entwickeln. Es ist vorgesehen, frei aufgestellte starre<br />

Modulsysteme ohne Sonnennachführung zu errichten, die über Punktfundamente<br />

im Bo<strong>den</strong> verankert wer<strong>den</strong>.<br />

Diese wer<strong>den</strong> in Reihen mit ca. 30 Grad Neigung und Südorientierung errichtet. Die<br />

Module wer<strong>den</strong> ca. 0,8 m über Grund und bis zu einer Höhe von maximal 3,0 m errichtet<br />

wer<strong>den</strong>. Es wird eine Anlagenleistung von ca. 3,0 – 3,5 MWp (Megawatt-<br />

Spitzenleistung) projektiert.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsflächen sollen zur Einbindung <strong>der</strong> Anlagen die Son<strong>der</strong>gebietesflächen<br />

westlich sowie südöstlich einfassen. Knickstrukturen sollen das<br />

Baugebiet umschließen. Der Ausgleich soll vollständig innerhalb des Plangebietes<br />

erfolgen. Für die Zugänglichkeit <strong>der</strong> Gewässer sind Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

zu sichern.<br />

4.1 Art und Maß <strong>der</strong> Nutzung<br />

Zur Umsetzung des Planungsziels wird insbeson<strong>der</strong>e ein Son<strong>der</strong>gebiet<br />

-Photovoltaik- festgesetzt. Das Son<strong>der</strong>gebiet -Photovoltaik- dient <strong>der</strong> Nutzung durch<br />

Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Zulässig sind die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb<br />

baulicher Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie (Photovoltaik).<br />

Darüber hinaus sind Nebenanlagen, wie Trafostandorte, Wechselrichteranlagen, Leitungstrassen<br />

o<strong>der</strong> Zäune etc., die mit dem Nutzungszweck und dem Anlagenbetrieb<br />

verbun<strong>den</strong> sind, sowie die zur Herstellung und Wartung erfor<strong>der</strong>lichen Wege, zulässig.<br />

Zäune innerhalb des Plangebietes sind möglichst durchgängig für Kleintiere zu gestalten<br />

und sollen einen Abstand von 20 cm zum Bo<strong>den</strong> halten.<br />

Innerhalb des Son<strong>der</strong>gebietes -Photovoltaik- wer<strong>den</strong> in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Anlagenleistung<br />

zwischen 30 und 40 % <strong>der</strong> Fläche mit Modulen überbaut. Zu diesem<br />

Zweck wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Diese bezieht sich auf die mit<br />

Modulen überbaute Fläche in senkrechter Projektion auf die Geländeoberkante.<br />

Die maximale Anlagenhöhe beträgt nach <strong>der</strong>zeitigem Planungsstand für die fest installierten<br />

Anlagen ca. 2,4 bis 2,6 m und wird insgesamt auf maximal 3,0 m Anlagenhöhe<br />

begrenzt. Die maximale Anlagenhöhe ist auf das bestehende natürliche Gelände<br />

(gemäß <strong>der</strong> Höhenlinien in <strong>der</strong> Planzeichnung) zu beziehen.<br />

4.2 Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise<br />

Innerhalb des Son<strong>der</strong>gebietes -Photovoltaik- wer<strong>den</strong> Baugrenzen festgesetzt. Die<br />

Solarmodule sind ausschließlich innerhalb <strong>der</strong> Baugrenzen anzuordnen. Die Baugrenze<br />

hält im Nor<strong>den</strong> einen Abstand von 6 m und im Westen, Sü<strong>den</strong> und Osten je-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 19<br />

weils einen Abstand von 15 m zum Knickfuß. Zum Fuß des mit Trockenrasen bewachsenen<br />

Walls im zentralen Bereich <strong>der</strong> Fläche soll ein Abstand von jeweils 5 m<br />

zu bei<strong>den</strong> Seiten eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Insgesamt ergeben sich für die Baugrenzen im Nor<strong>den</strong> 7,5 m Abstand zu <strong>den</strong> äußeren<br />

Plangebietesgrenzen, im Westen 16,5 m im Bezug zur Flurstücksgrenze, im Sü<strong>den</strong><br />

16,5 m, im Nordosten 16,5 m und im Osten (nördlicher Bereich <strong>der</strong> Wiese) bis<br />

55 m und im Südosten (südlicher Bereich <strong>der</strong> Wiese) 45 m, jeweils bezogen auf die<br />

Flurstücksgrenzen.<br />

Durch die Baugrenzen soll ein Mindestabstand zu geplanten o<strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en Gehölzen<br />

sowohl zum Schutz <strong>der</strong> Gehölze als auch zum Schutz vor Verschattungen<br />

eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Die Anordnung <strong>der</strong> Module kann in Reihen beliebiger Länge innerhalb <strong>der</strong> Baugrenzen<br />

angeordnet wer<strong>den</strong>. Zudem handelt es sich bei <strong>den</strong> Hauptanlagen nicht um Gebäude.<br />

Die Festsetzung einer Bauweise ist nicht sinnvoll und wird nicht festgesetzt.<br />

4.3 Grünordnung<br />

Mit <strong>den</strong> grünordnerischen Maßnahmen im Plangebiet ist beabsichtigt, das Plangebiet<br />

in das Landschaftsbild einzubin<strong>den</strong> und <strong>den</strong> Eingriff in das Schutzgut Bo<strong>den</strong> zu minimieren<br />

und innerhalb des Plangebietes auszugleichen.<br />

4.3.1 Erhaltung und Neuanlage von Knicks<br />

Das Plangebiet ist fast vollständig von Knicks umgeben. Die bestehen<strong>den</strong> Knicks<br />

sind gemäß § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG gesetzlich geschützt und zu erhalten. Sie wer<strong>den</strong><br />

nachrichtlich in <strong>den</strong> Bebauungsplan übernommen. Die Knicks sind im Nor<strong>den</strong><br />

und Nordosten (Straße Nordholz) überwiegend dicht mit Gehölzen bestockt. An <strong>der</strong><br />

Nordseite ist nur von einer geringen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Anlagen durch Verschattung<br />

auszugehen, an <strong>der</strong> Ostseite wird ein entsprechend großer Abstand <strong>der</strong> Baugrenze<br />

zum Knick festgesetzt.<br />

Der Knickwall im zentralen Bereich (Trockenrasen) ist aufgrund seines Biotopcharakters<br />

und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>nfalls verschatten<strong>den</strong> Wirkung nicht zusätzlich zu bepflanzen. Die<br />

Lücken im Bewuchs <strong>der</strong> übrigen, nachrichtlich übernommenen Knickstrukturen im<br />

Nor<strong>den</strong> und Nordosten (Straße Nordholz) sind durch Anpflanzung heimischer und<br />

standortgerechter Gehölze zur Einbindung ins Landschaftsbild zu schließen.<br />

Nicht erhalten wer<strong>den</strong> kann ein ca. 134 m langer Knick, welcher südlich und parallel<br />

zum Trockenrasen-Wall verläuft. Sonstige Gebietszufahrten und Knicklücken im Bereich<br />

des südlichen Knicks sind durch Neuanlage von Knickwällen zu schließen.<br />

In ca. 30 bis 40 m Entfernung zur Wohnbebauung auf Höhe <strong>der</strong> Grundstücke Nordholz<br />

15 und 17 wird ein 130 m langer Knick in Nord-Süd Richtung angelegt. Auf <strong>der</strong><br />

nördlichen Grenze des Plangebietes soll als Verlängerung des bestehen<strong>den</strong> Knicks<br />

ebenfalls ein neuer Knick (200 m) angelegt wer<strong>den</strong>. Beide sind mit 3 heimischen und<br />

standortgerechten Gehölzen je laufen<strong>den</strong> Meter Knick zu bepflanzen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 20<br />

Aufgrund <strong>der</strong> verschatten<strong>den</strong> Wirkung sollen die wenigen Überhälter auf dem südlichen<br />

Knick entfernt und zu diesem Zweck rund alle 20 m auf dem nördlichen Knick<br />

wie<strong>der</strong> hergestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Für die Beseitigung des Knickabschnitts wird eine Ausnahmegenehmigung nach<br />

§ 21 (3) LNatSchG erfor<strong>der</strong>lich. Die Genehmigung wurde seitens <strong>der</strong> UNB mit<br />

Schreiben vom 08.09.2009 in Aussicht gestellt. Sie ist jedoch im Rahmen <strong>der</strong> Baugenehmigung<br />

geson<strong>der</strong>t durch <strong>den</strong> <strong>Vorhaben</strong>träger zu beantragen.<br />

Angrenzend an die nachrichtlich übernommenen o<strong>der</strong> festgesetzten Knicks ist zum<br />

Knickschutz ein Bereich von mindestens 2 m zum Knickfuß von baulichen Anlagen<br />

und Nebenanlagen nach § 14 (1) BauNVO freizuhalten. Höhenverän<strong>der</strong>ungen wie<br />

Aufschüttungen o<strong>der</strong> Abgrabungen sind unzulässig.<br />

4.3.2 Gewässer<br />

Westlich grenzt <strong>der</strong> Mühlenbach an das Plangebiet. Innerhalb des Plangebietes im<br />

Nor<strong>den</strong> befindet sich unmittelbar im östlichen Anschluss an <strong>den</strong> neu anzulegen<strong>den</strong><br />

Knickwall ein Graben. Dieser wurde einschließlich <strong>der</strong> Böschungskanten als Wasserfläche<br />

-Graben- festgesetzt. Die Zugänglichkeit für die Pflege und Unterhaltung <strong>der</strong><br />

Gewässer ist sicherzustellen.<br />

4.3.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Innerhalb des Son<strong>der</strong>gebietes -Photovoltaik- sind die unversiegelten Flächen, das<br />

sind auch die Flächen unterhalb <strong>der</strong> Module und die Leitungstrassen, extensiv zu<br />

nutzen und durch Mahd und / o<strong>der</strong> Beweidung zu dem Biotoptyp „artenreiches Grünland“<br />

zu entwickeln.<br />

Zur Realisierung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahme ist auf <strong>der</strong> Fläche die Anzahl <strong>der</strong> Weidetiere<br />

auf eine Großvieheinheit (GVE) pro Hektar Baufläche zu begrenzen. Eine Mahd<br />

<strong>der</strong> Fläche darf nicht vor dem 15. Juli des Jahres erfolgen. Die Einbringung von synthetischem<br />

bzw. organischem Dünger in die Fläche sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

darf nicht erfolgen.<br />

Zwischen <strong>den</strong> Bauflächen und dem Mühlenbach sowie im südöstlichen Bereich des<br />

Plangebietes wer<strong>den</strong> jeweils Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Bo<strong>den</strong>, Natur und Landschaft festgesetzt. Diese sollen bei extensiver<br />

Nutzung durch Mahd und / o<strong>der</strong> Beweidung zum Biotoptyp „artenreiches Grünland“<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>.<br />

Eine Mahd <strong>der</strong> bei<strong>den</strong> Flächen soll nicht vor dem 15. Juli des Jahres erfolgen. Die<br />

Einbringung von synthetischem bzw. organischem Dünger in die Fläche sowie die<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht erfolgen.<br />

Neben <strong>der</strong> Sicherung einer extensiven Nutzung <strong>der</strong> baulich nicht in Anspruch genommenen<br />

Flächen des Son<strong>der</strong>gebietes -Photovoltaik- ist zur weiteren Kompensation<br />

<strong>der</strong> Eingriffe in die Schutzgüter gemäß Photovoltaikerlass (Gemeinsamer Bera-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 21<br />

tungserlass: Grundsätze zur Planung von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich<br />

vom 05.07.2006) ein Ausgleich von 25 % <strong>der</strong> versiegelten Flächen zu<br />

erbringen.<br />

Gemäß <strong>den</strong> getroffenen Festsetzungen dürfen insgesamt 46.120 m² (GRZ 0,4 zzgl.<br />

50 %) Fläche überbaut wer<strong>den</strong>. Für diese Fläche besteht ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf<br />

von 25 %, mithin rund 11.530 m². Die festgesetzte Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>den</strong>, Natur und Landschaft<br />

-artenreiches Grünland- innerhalb des Plangebietes beträgt 16.490 m². Die mit<br />

dem <strong>Vorhaben</strong> verbun<strong>den</strong>en Eingriffe wer<strong>den</strong> insoweit vollständig innerhalb des<br />

Plangebietes ausgeglichen. Die entstan<strong>den</strong>e positive Differenz von 4.960 m² steht<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> somit als zusätzliche Ausgleichsfläche für zukünftige Planungen zur<br />

Verfügung.<br />

Der Knickeingriff auf 134 m Länge zur Errichtung des südlichen Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlagenabschnitts bedarf eines Ausgleichs von 201 m. Der Eingriff wird<br />

durch die Neuanlage von insgesamt 376 m Knick ausgeglichen. Die positive Differenz<br />

steht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> für zukünftige Planungen zur Verfügung.<br />

5. Verkehrserschließung<br />

Das Plangebiet wird über die Straße Nordholz, an die es unmittelbar angrenzt, erschlossen<br />

und über diese an die L 145 und somit an das überörtliche Verkehrsnetz<br />

angebun<strong>den</strong>. Eine Zuwegungsmöglichkeit besteht im nordöstlichen Bereich nördlich<br />

<strong>der</strong> Wohnbebauung <strong>der</strong> Grundstücke 15 und 17.<br />

Das Plangebiet wird über insgesamt 2 Zufahrtsmöglichkeiten von <strong>der</strong> Straße Nordholz<br />

erschlossen. Hier sind Zuwegungen in Form von Knickdurchbrüchen gegeben.<br />

Im östlichen Bereich des Plangebietes befin<strong>den</strong> sich insgesamt drei Masten. Die Zugänglichkeit<br />

<strong>der</strong> Masten von <strong>der</strong> Straße Nordholz aus ist weiterhin sicherzustellen.<br />

Für die Leitungen muss je<strong>der</strong>zeit für Wartungs- und Entstörungsarbeiten eine Zugänglichkeit<br />

auch für Lastkraftwagen, gewährleistet sein.<br />

Die Zugänglichkeit des Mühlenbaches im westlichen Plangebietesabschnitt ist sicherzustellen.<br />

Hierzu wur<strong>den</strong> Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu<br />

belasten sind, festgesetzt. Entlang des Mühlenbaches wurde eine Breite von 10 m,<br />

aufgrund geplanter Ufergestaltungsmaßnahmen, festgesetzt.<br />

Der Mühlenbach stellt einen Verbandsvorfluter im Bereich des Deich- und Hauptsielverbandes<br />

dar. Für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen ist <strong>der</strong> übliche Unterhaltungsstreifen<br />

von 5 m, wie ihn die <strong>Satzung</strong> des DHSV vorsieht, nicht ausreichend,<br />

wenn ökologische Aufwertungsmaßnahmen gemäß <strong>den</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie<br />

2000/60/EG (WRRL) durchgeführt wer<strong>den</strong>.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 22<br />

6. Technische Infrastruktur<br />

6.1 Versorgung<br />

Der über die Photovoltaikanlagen erzeugte Strom wird in das Netz <strong>der</strong> E.ON Hanse<br />

AG eingespeist. Ein entsprechen<strong>der</strong> Einspeiseantrag wurde bei <strong>der</strong> E.ON Hanse AG<br />

gestellt. Der nächstgelegene Netzzugang befindet sich ca. 50 m südlich des Plangebietes<br />

auf Höhe des Grundstücks Nordholz 13. Für die neu geplanten Anlagen entsteht<br />

nach <strong>der</strong>zeitigem Planungsstand eine Anschlussleistung von ca. 3,0 – 3,5<br />

MWp.<br />

Im östlichen Plangebietesabschnitt befindet sich eine 20 KV-Freileitung, welche in<br />

Nord-Süd-Richtung verläuft. Im Nordosten schließt eine weitere 20 KV-Freileitung an<br />

und verläuft vom Anschlusspunkt nach Osten. Beide Leitungen <strong>der</strong> E.ON Hanse AG<br />

haben Bestandsschutz<br />

Im östlichen Bereich des Plangebietes befin<strong>den</strong> sich insgesamt drei Masten. Die Zugänglichkeit<br />

<strong>der</strong> Masten von <strong>der</strong> Straße Nordholz aus ist weiterhin sicherzustellen.<br />

Für die Leitungen muss je<strong>der</strong>zeit für Wartungs- und Entstörungsarbeiten eine Zugänglichkeit<br />

auch für Lastkraftwagen, gewährleistet sein. Auf die Gefahr durch Eislasten<br />

an <strong>den</strong> Leitungen wurde hingewiesen. Mögliche Beeinträchtigungen sind<br />

durch <strong>den</strong> <strong>Vorhaben</strong>träger hinzunehmen.<br />

Für die Leitungen ist ein Leitungsschutzbereich von 3,0 m Abstand zur Leitungsachse<br />

vorzusehen. Bei einer Höhe <strong>der</strong> 20 KV-Freileitung von 6,0 m darf die maximale<br />

Höhe <strong>der</strong> Photovoltaikmodulsysteme von 3,0 m über Bo<strong>den</strong> in diesem Bereich nicht<br />

überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

Gegebenenfalls erfor<strong>der</strong>liche Telekommunikationsleitungen zur Anlagenüberwachung<br />

wer<strong>den</strong> zwischen <strong>Vorhaben</strong>träger und Deutscher Telekom direkt geregelt.<br />

6.2 Entsorgung<br />

Öffentliche Entsorgungsinfrastruktur wird durch das <strong>Vorhaben</strong> nicht tangiert.<br />

Durch die Module kommt es zu einer streifenförmigen Regenableitung auf <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>.<br />

Das Nie<strong>der</strong>schlagswasser kann sich weiterhin auf <strong>der</strong> Fläche verteilen. Eine<br />

erhöhte Ableitung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser gegenüber dem landwirtschaftlichen<br />

Drainabfluss ist nicht zu erwarten.<br />

7. Bo<strong>den</strong>ordnende Maßnahmen, Eigentumsverhältnisse<br />

Die Fläche gehört einem Landwirt. Der <strong>Vorhaben</strong>träger wird sich über einen langjährigen<br />

Pachtvertrag die Verfügungsrechte über das Grundstück sichern.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 23<br />

Westlich des Mühlenbachs wird begleitend in Nord-Süd-Richtung eine Fläche, die mit<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten ist, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt<br />

zugunsten des Deich- und Hauptsielverbands. Der <strong>Vorhaben</strong>träger ist in Abstimmung<br />

mit dem Eigentümer gehalten, entsprechende Grundbucheintragungen vornehmen<br />

zu lassen.<br />

Die Zugänglichkeit zu <strong>den</strong> Masten sowie die vorhan<strong>den</strong>e 20 KV-Freileitung einschließlich<br />

des Leitungsschutzbereichs sind zu berücksichtigen. Notwendige Unterhaltungs-,<br />

Wartungs- und Sicherungsarbeiten durch die E.ON Hanse AG sind weiterhin<br />

zu gewähren.<br />

Bo<strong>den</strong>ordnende Maßnahmen gemäß §§ 45 ff. sind voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

und nicht vorgesehen.<br />

8. Flächenbilanzierung<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 9,6 ha. Es glie<strong>der</strong>t sich wie folgt:<br />

Son<strong>der</strong>gebiet -Photovoltaik-: 76.860 m² 79,93 %<br />

Wasserflächen: 50 m² 0,05 %<br />

Maßnahmenfläche –artenreiches Grünland-: 16.480 m² 17,14 %<br />

Pflanzgebote (Knicks): 1.010 m² 1,05 %<br />

Erhaltung (Knicks): 1.760 m² 1,83 %<br />

Gesamt: 96.160 m² 100,00 %<br />

9. Durchführungsvertrag und Kosten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat mit dem <strong>Vorhaben</strong>träger einen Durchführungsvertrag geschlossen.<br />

Der <strong>Vorhaben</strong>träger verpflichtet sich zur Übernahme <strong>der</strong> Planungs- und Erschließungskosten<br />

des <strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplanes. Der <strong>Gemeinde</strong> entstehen<br />

keine Kosten.<br />

Notwendige Grünordnungs- und Ausgleichsmaßnahmen des <strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong><br />

Bebauungsplanes wer<strong>den</strong> Bestandteil des Durchführungsvertrages. Für die Durchführung<br />

des <strong>Vorhaben</strong>s wur<strong>den</strong> Fristen vereinbart.<br />

10. Umweltbericht<br />

10.1 Einleitung<br />

10.1.1 Kurzdarstellung des Planinhaltes und <strong>der</strong> Ziele<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> verfolgt mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark<br />

Nordholz“ das Ziel, durch die Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebietes -Photovoltaik- die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für <strong>den</strong> Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im<br />

nordwestlichen Bereich des <strong>Gemeinde</strong>gebietes zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 24<br />

westlich <strong>der</strong> Straße Nordholz auf Höhe <strong>der</strong> Grundstücke Nordholz 15 und 17 und wird im<br />

Westen durch <strong>den</strong> Mühlenbach begrenzt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> vorliegen<strong>den</strong> Bauleitplanung ist vorgesehen, auf <strong>der</strong> bisherigen landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer maximalen Höhe von<br />

3,0 m über natürlicher Geländehöhe zu erstellen. Nach <strong>der</strong>zeitigem Planungsstand sind frei<br />

aufgestellte starre Modulsysteme ohne Sonnennachführung vorgesehen, die über Punktfundamente<br />

im Bo<strong>den</strong> verankert wer<strong>den</strong>. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt<br />

ca. 9,6 ha.<br />

Die Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll<br />

nach Vorgabe des Kreises Dithmarschen, Fachdienst Bau und Regionalentwicklung, unter<br />

Beachtung <strong>der</strong> Planungsleitsätze für die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> hat innerhalb ihres <strong>Gemeinde</strong>gebiets mit einer Gesamtgröße von<br />

1.818 ha einen möglichst konfliktfreien bzw. konfliktarmen Standort ermittelt, in dem die Realisierung<br />

einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur umweltschonen<strong>den</strong> Erzeugung erfolgen<br />

kann. Unter Ziffer 3 wur<strong>den</strong> die Entscheidungsgründe für die Flächenauswahl dargelegt. Die<br />

Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die „Potentialfläche 4: Nordholz“ die am besten<br />

geeignete Fläche zur Realisierung des <strong>Vorhaben</strong>s in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> ist.<br />

Der Umweltbericht wird auf Grundlage einer im Bauleitplanverfahren durchzuführen<strong>den</strong> Umweltprüfung<br />

erstellt und berücksichtigt in beson<strong>der</strong>em Maße die Belange des Umweltschutzes.<br />

Er ist Bestandteil <strong>der</strong> Begründung und soll die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Planung auf die Umwelt ermitteln.<br />

Auf Grundlage des GESETZES ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) ist gemäß<br />

§ 14 b UVPG für die Bauleitplanung nach <strong>den</strong> §§ 6 und 10 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

eine strategische Umweltprüfung erfor<strong>der</strong>lich (Anlage 3 UVPG, Nr. 1.8). Diese Umweltprüfung<br />

erfolgt gemäß § 17 UVPG im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung nach <strong>den</strong> Vorschriften des<br />

BauGB.<br />

10.1.2 Darstellung <strong>der</strong> Ziele des Umweltschutzes<br />

10.1.2.1 Nationale Schutzgebiete gemäß §§ 13 bis 17 Landesnaturschutzgesetz<br />

Durch die vorliegende Planung wer<strong>den</strong> keine Naturschutzgebiete (§ 13), Biosphärenreservate<br />

(§ 14), Landschaftsschutzgebiete (§ 15), Naturparke (§ 16) sowie Natur<strong>den</strong>kmäler (§ 17)<br />

des Landesnaturschutzgesetzes berührt.<br />

10.1.2.2 Schutzgebiets- und Biotopverbundplanung<br />

Landesweite Ebene<br />

Der Landschaftsrahmenplan für <strong>den</strong> Planungsraum IV (LRP IV vom April 2005) weist <strong>den</strong><br />

Bereich des Mühlenbaches als Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets-<br />

und Biotopverbundsystems (vgl. Karte 1, Kapitel 4.1.1) aus.<br />

Gemäß des Landschaftsrahmenplanes / Regionalplanes befin<strong>den</strong> sich Ausläufer eines Wasserschutzgebietes<br />

Od<strong>der</strong>ade im nördlichen <strong>Gemeinde</strong>teil (vgl. Karte 1, Kapitel 4.2.8, hier


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 25<br />

noch als geplantes WSG dargestellt) in ca. 450 m Entfernung zum Plangebiet. Das Wasserschutzgebiet<br />

wurde zum 01.01.2010 per Landesverordnung (GS Schl.H. II, Gi.Nr. 753-2-104)<br />

ausgewiesen. Das nächstgelegene FFH-Gebiet (Gieselautal, Nr. 1821-304) befindet sich ca.<br />

2,6 km nördlich des Plangebietes. Das übergreifende Schutzziel – die Erhaltung <strong>der</strong> natürlichen<br />

Fließgewässerdynamik und eines weitgehend natürlichen Zustandes <strong>der</strong> Gieselau und<br />

seiner Aue – wer<strong>den</strong> durch die Planung nicht beeinträchtigt.<br />

Zum kleinen und weitestgehend naturfernen Fließgewässer Mühlenbach wurde kein 300 m<br />

Abstand definiert. Hier soll nach Abstimmung mit <strong>der</strong> UNB ein Schutzabstand von 30 m eingehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Schutzkategorien des Europäischen Netzes Natura 2000, wie FFH- und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

wer<strong>den</strong> von dem <strong>Vorhaben</strong> nicht berührt.<br />

Die gesamte <strong>Gemeinde</strong> ist Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung (vgl. Karte 2, Kapitel<br />

4.1.4). Strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte (vgl. Karte 2, Kapitel 4.1.2) ziehen sich<br />

von Nordwesten am Mühlenbach durch das Plangebiet Richtung Südwesten.<br />

Regionale Ebene - Landschaftsplanung<br />

Der Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong>, -Bestandskarte- vom Mai 1997, Nordteil <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>, beinhaltet für das im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplanes<br />

Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ überplante Gelände keine geson<strong>der</strong>te Darstellung.<br />

Die Fläche des Plangebietes ist als Fläche für Landwirtschaft und Gartenbau ausgewiesen<br />

(hier: Acker inkl. konjunktureller Brache sowie Feldfutterbau Gras/Grasgemenge). Dauergrünland<br />

ist im westlichen Plangebietsabschnitt am Mühlenbach vorzufin<strong>den</strong>.<br />

Im Landschaftsplan ist das überplante Gelände nicht als Son<strong>der</strong>gebiet -Photovoltaik- dargestellt.<br />

Insofern wird bei <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes von <strong>den</strong> Inhalten des Landschaftsplans<br />

abgewichen. Das Abweichen von <strong>den</strong> Inhalten des Landschaftsplanes ist zu<br />

begrün<strong>den</strong>.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> wer<strong>den</strong> im vorliegen<strong>den</strong> Fall mit dem Abweichen von<br />

<strong>den</strong> Inhalten <strong>der</strong> Landschaftsplanung die Ziele des Naturschutzes nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat <strong>der</strong> umweltschonen<strong>den</strong> Nutzung <strong>der</strong> regenerativen Energie<br />

-Photovoltaik- einen Vorrang vor <strong>den</strong> Inhalten des gemeindlichen Landschaftsplanes eingeräumt.<br />

Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung wird nur im Bereich des Plangebietes aufgegeben.<br />

Die Randbereiche stehen weiterhin für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung.<br />

Der durch die Planung vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft ist an <strong>den</strong> gewählten<br />

Standorten vertretbar, da es sich um eine ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche<br />

handelt, die für die geplanten Nutzungen in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> soll.<br />

Die vorhan<strong>den</strong>en Knicks am Rand des Plangebietes sind durch die vorliegende Planung mit<br />

Ausnahme von Rodungsmaßnahmen im südlichen Bereich und dem Schließen vereinzelter<br />

Knicklücken nicht beeinträchtigt.<br />

Nicht erhalten wer<strong>den</strong> kann ein ca. 134 m langer Knick, welcher südlich und parallel zum<br />

Trockenrasen-Wall verläuft.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 26<br />

Der Mühlenbach, am westlichen Rand des Plangebietes, ist durch die vorliegende Planung<br />

in seinem Bestand nicht betroffen. Ein Gewässerschutzstreifen von 50 m gemäß § 30<br />

LNatSchG ist nicht gesetzlich vorgegeben. Dennoch soll ein ausreichen<strong>der</strong> Abstand <strong>der</strong> baulichen<br />

Anlagen zum westlichen Gewässerrand eingehalten wer<strong>den</strong>, um dem Biotopverbund<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Im unmittelbaren Umfeld des räumlichen Geltungsbereiches sieht <strong>der</strong> Landschaftsplan<br />

<strong>Schafstedt</strong> keine beson<strong>der</strong>en Maßnahmen zur Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege vor. Die über die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft wer<strong>den</strong> ausgeglichen.<br />

Ansonsten wird in diesem Zusammenhang auf die Darstellungen und Inhalte des Landschaftsplanes<br />

verwiesen.<br />

10.1.2.3 Gesetzlich geschützte Biotope<br />

Der gesetzliche Biotopschutz ist durch die naturschutzrechtlichen Bestimmungen <strong>der</strong> einzelnen<br />

Bundeslän<strong>der</strong> geregelt.<br />

Innerhalb des Plangebietes befin<strong>den</strong> sich mehrere Knickabschnitte, die dem gesetzlichen<br />

Biotopschutz gemäß § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG unterliegen. Der im zentralen Bereich befindliche<br />

Knick, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches, weist gemäß Landschaftsplan eine<br />

Trocken- und Magervegetation mit Schutzstatus gemäß § 30 (2) Nr. 3 BNatSchG auf.<br />

10.1.2.4 Festgelegte Umweltqualitätsnormen <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorschriften<br />

Die Umweltqualitätsnormen <strong>der</strong> europäischen Gemeinschaft wer<strong>den</strong> durch mehrere Vorschriften<br />

geprägt. Primär ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL)<br />

vom 22.12.2000 zu nennen.<br />

Die für das <strong>Vorhaben</strong> wesentlichen Ziele <strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie wer<strong>den</strong> wie folgt zusammengefasst:<br />

• Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser,<br />

• flächendecken<strong>der</strong> Gewässerschutz für Oberflächengewässer und Grundwasser,<br />

• Erreichen bzw. Erhalten eines „guten ökologischen und chemischen Zustandes“ <strong>der</strong> oberirdischen<br />

Gewässer einschließlich <strong>der</strong> Küstengewässer innerhalb von 15 Jahren,<br />

• Gewässerbewirtschaftung nach Flusseinzugsgebieten.<br />

Das Projektgebiet in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> befindet sich gemäß Gebietseinteilung für die<br />

Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet <strong>der</strong> Elbe. Eine Überschreitung <strong>der</strong> festgelegten<br />

Umweltqualitätsnormen ist nicht bekannt.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 27<br />

10.2 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

10.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> Umwelt und ihrer Bestandteile<br />

Die Beschreibung des <strong>der</strong>zeitigen Umweltzustands erfolgt schutzgutübergreifend. Die Betrachtung<br />

<strong>der</strong> einzelnen Schutzgüter bzgl. <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen erfolgt schutzgutbezogen unter Ziffer 10.2.2.<br />

Bei dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Nordholz“<br />

handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen, die im Westen, Nordosten und<br />

Sü<strong>den</strong> von Knicks umgeben sind. Die Knicks weisen verschie<strong>den</strong>e Vegetationsbestände auf,<br />

einige Abschnitte wer<strong>den</strong> von Überhältern und Sträuchern dominiert, an<strong>der</strong>e sind durch spärlichere<br />

Gehölzbestände gekennzeichnet. Grundsätzlich handelt es sich bei <strong>den</strong> Knicks um<br />

arme und trockene Standorte. Die Trocken- und Magervegetation auf dem Knickwall im Zentrum<br />

des Plangebietes wird durch die Planung nicht berührt.<br />

Der Mühlenbach verläuft unmittelbar westlich des Plangebietes. Dieser wird als technisch<br />

überprägt und als weitestgehend naturfernes Fließgewässer eingestuft.<br />

Nördlich des Plangebietes befin<strong>den</strong> sich weitere landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen.<br />

Südlich grenzen weitere Wohngebäude und Hofstellen an das Plangebiet an.<br />

Bild 8 Der Mühlenbach als westliche Grenze des räumlichen Geltungsbereiches


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 28<br />

GRUNDWASSERSCHUTZ<br />

Für das Plangebiet besteht kein Status als Wasserschon- o<strong>der</strong> Wasserschutzgebiet. Die<br />

Grenze des festgesetzten Wasserschutzgebietes <strong>der</strong> Wasserwerke Od<strong>der</strong>ade / Vierthof verläuft<br />

ca. 450 m nördlich des Plangebietes.<br />

10.2.1.1 Siedlung und Erholung<br />

WOHNEN<br />

Die Wohnbebauung <strong>der</strong> Ortslage <strong>Schafstedt</strong> sowie des Ortsteils Nordholz besteht überwiegend<br />

aus Einfamilienhäusern. Die zukünftige Ausweisung von Wohnbauflächen ist vorwiegend<br />

in <strong>der</strong> Ortslage <strong>Schafstedt</strong> geplant.<br />

An <strong>den</strong> räumlichen Geltungsbereich des Plangebietes schließt unmittelbar südlich eine<br />

Wohnbebauung an. Unmittelbar im Nor<strong>den</strong> sowie auf <strong>der</strong> gegenüberliegen<strong>den</strong> Seite <strong>der</strong><br />

Straße Nordholz schließt keine Wohnbebauung an.<br />

Die für die Wohnfunktion erfor<strong>der</strong>lichen infrastrukturellen Einrichtungen befin<strong>den</strong> sich überwiegend<br />

in <strong>der</strong> Ortslage <strong>Schafstedt</strong> sowie <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Albersdorf. Bei <strong>den</strong> weiteren Planungen<br />

ist darauf zu achten, dass zwischen <strong>den</strong> geplanten und <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en baulichen<br />

Nutzungen im Umgebungsbereich eine Verträglichkeit hergestellt wird.<br />

GEWERBE<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Ortslage <strong>Schafstedt</strong> befin<strong>den</strong> sich nur wenige kleinere gewerbliche Nutzungen,<br />

hier insbeson<strong>der</strong>e am südwestlichen Rand. In Nordholz sind keine nennenswerten gewerblichen<br />

Nutzungen zu verzeichnen.<br />

Um ein verträgliches Nebeneinan<strong>der</strong> <strong>der</strong> Funktionen Gewerbe, Verkehr und Wohnen zu ermöglichen,<br />

sind die verschie<strong>den</strong>en Emissionen zu beachten. Aufgrund des verfolgten Planungszieles,<br />

d. h. Nutzung <strong>der</strong> Fläche für eine frei aufgestellte Photovoltaikanlage, ist kein<br />

Konfliktpotential erkennbar. Die Notwendigkeit immissionsschutzrechtlicher Fachgutachten<br />

ist <strong>der</strong>zeit für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> nicht erkennbar.<br />

ERHOLUNG<br />

Die vorliegende Planung führt zu keiner Beeinträchtigung <strong>der</strong> bestehen<strong>den</strong> Bereiche für Tourismus<br />

und Erholung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> für die Naherholung wichtigen Wegeverbindungen.<br />

Die Maßnahmen <strong>der</strong> Einbindung ins Landschaftsbild sollen u.a. <strong>der</strong> Vorgabe des Landschaftsrahmenplanes<br />

Rechnung tragen, großräumig gekennzeichnete gemeindeweite Gebiete<br />

und Landschaftsstrukturen mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung (vgl. Landschaftsrahmenplan<br />

für <strong>den</strong> Planungsraum IV) nicht zu beeinträchtigen. Erholungsinfrastruktur sowie<br />

touristisch wertvolle Abschnitte in <strong>den</strong> Bereichen nahe des Nord-Ostsee-Kanals und im Bereich<br />

<strong>der</strong> Heide-Itzehoe Geest (vgl. Regionalplan für <strong>den</strong> Planungsraum IV sowie Landesraumordnungsplan),<br />

bil<strong>den</strong> Schwerpunkte in verschie<strong>den</strong>en <strong>Gemeinde</strong>bereichen aus. Diese<br />

sollen in ihrer angedachten Funktion, insbeson<strong>der</strong>e landschaftsgebunde Erholung zu gewährleisten<br />

und zu för<strong>der</strong>n, nicht beeinträchtigt wer<strong>den</strong>. Hierzu gehören gemäß regionalpla-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 29<br />

nerischer Vorgaben Rad-, Reit- und Wan<strong>der</strong>wege, Naturlehrpfade, Spiel- und Liegewiesen,<br />

Badestellen, Aussichtspunkte etc. Diese sind durch die siedlungs- und landschaftsstrukturelle<br />

Einbindung des <strong>Vorhaben</strong>s nicht beeinträchtigt, bzw. betroffen.<br />

10.2.1.2 Landwirtschaft<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> geht davon aus, dass das geplante Nebeneinan<strong>der</strong> unterschiedlicher<br />

Nutzungen sowie <strong>der</strong>en Nutzungsansprüche im vorliegen<strong>den</strong> Fall verträglich gestaltet<br />

wer<strong>den</strong> kann. Aus einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft können zeitlich begrenzte Immissionen<br />

(Lärm, Staub und Gerüche) resultieren.<br />

10.2.1.3 Verkehr<br />

Das Plangebiet soll über die vorhan<strong>den</strong>e und angrenzende Straße Nordholz erschlossen<br />

wer<strong>den</strong>. Die überregionale Anbindung erfolgt über die L 145 im Osten.<br />

10.2.1.4 Ver- und Entsorgung<br />

WASSERVERSORGUNG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> wird durch <strong>den</strong> Wasserverband Sü<strong>der</strong>dithmarschen mit Trink- und<br />

Brauchwasser versorgt. Aufgrund des verfolgten Planungszieles ist nach bisherigem Kenntnisstand<br />

kein zusätzlicher Trinkwasseranschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

SCHMUTZWASSER<br />

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über die öffentliche Kanalisation. Innerhalb des räumlichen<br />

Geltungsbereichs wird kein zusätzliches Schmutzwasser anfallen.<br />

REGENWASSER<br />

Das auf die Photovoltaikmodule auftreffende Nie<strong>der</strong>schlagswasser soll vor Ort versickert<br />

wer<strong>den</strong>. Eine großflächige Versiegelung durch Verkehrsanlagen ist, insbeson<strong>der</strong>e unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en Erschließung des Standorts, nicht zu erwarten. Eine Erhöhung<br />

des bisherigen landwirtschaftlichen Dränabflusses ist aufgrund <strong>der</strong> dezentralen Wasserableitung<br />

vor <strong>den</strong> einzelnen Modulreihen nicht zu erwarten, auch wenn die geneigten Modulsysteme<br />

zu einer streifenförmigen Abflussverteilung an <strong>der</strong> Geländeoberfläche führen.<br />

Das anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist gemäß Ansätzen <strong>der</strong> TECHNISCHEN BESTIMMUNGEN<br />

ZUM BAU UND BETRIEB VON ANLAGEN ZUR REGENWASSERBEHANDLUNG BEI TRENNKANALISATION<br />

als gering verschmutzt einzustufen.<br />

ABFALL<br />

Die Abfallentsorgung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> wird über die Abfallwirtschaft Dithmarschen<br />

(AWD) sichergestellt.<br />

10.2.1.5 Kulturgüter und historische Kulturlandschaft<br />

Schutztitel aus <strong>den</strong> Bereichen Denkmalschutz und Archäologie sind für <strong>den</strong> Geltungsbereich<br />

des <strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ nicht bekannt.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 30<br />

Seitens des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein wird jedoch darauf hingewiesen,<br />

dass die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle<br />

bis zum Eintreffen <strong>der</strong> Fachbehörde zu sichern ist, sollten während <strong>der</strong> Erdarbeiten Funde<br />

o<strong>der</strong> auffällige Bo<strong>den</strong>verfärbungen entdeckt wer<strong>den</strong>. Verantwortlich hier sind gem. § 15<br />

DSchG <strong>der</strong> Grundstückseigentümer und <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Arbeiten.<br />

Die Bedeutung des kleinräumigen Plangebietes für die kulturhistorische Landschaft befindet<br />

sich im Rahmen des allgemeinen, für diesen Raum typischen Maßes. Für das Plangebiet<br />

und die angrenzen<strong>den</strong> Landschaftsbereiche sind strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte<br />

ausgewiesen (LANDSCHAFTSRAHMENPLAN, Karte 2).<br />

10.2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Umwelt ist immer dann als erheblich zu bewerten, wenn sie erkennbare<br />

nachteilige Auswirkungen auf die einzelnen Faktoren des Naturhaushalts hat und<br />

folglich <strong>der</strong>en Funktionsfähigkeit wesentlich stört.<br />

Als Auswirkungen <strong>der</strong> Planung sind bau-, anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Schutzgüter zu unterschei<strong>den</strong>. Die Beeinträchtigungen durch die Nutzung des<br />

Plangebietes als Photovoltaik-Freiflächenanlage wer<strong>den</strong> wie folgt zusammengefasst:<br />

BAUBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

Die baubedingten Beeinträchtigungen hängen von <strong>der</strong> Gesamtbauzeit <strong>der</strong> geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlagen<br />

ab und resultieren aus dem dann laufen<strong>den</strong> Baubetrieb (befristete<br />

Wirkung).<br />

Folgende Aspekte sind dabei im Wesentlichen zu betrachten:<br />

• Beeinträchtigung des anstehen<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>s als Lebensraum,<br />

• Schallemission durch Baugeräte,<br />

• Staubemission durch Baubetrieb und Bo<strong>den</strong>arbeiten,<br />

• Beeinträchtigung unmittelbar an das Plangebiet angrenzen<strong>der</strong> Lebensräume<br />

(Acker, Ru<strong>der</strong>al- und Gehölz- und Knickbestände),<br />

• ggf. Einflüsse auf das kleinräumige Lebensraumgefüge durch Verän<strong>der</strong>ungen des Reliefs.<br />

ANLAGENBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

Die anlagebedingten Beeinträchtigungen beziehen sich auf die Langzeitwirkung <strong>der</strong> baulichen<br />

Erweiterung durch das Son<strong>der</strong>gebiet -Photovoltaik-. Dies betrifft sowohl die ortsfeste<br />

Aufstellung <strong>der</strong> PV-Module wie auch die potentielle Vergrößerung <strong>der</strong> Verkehrs- und Lagerflächen.<br />

BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />

Die betriebsbedingten Beeinträchtigungen resultieren aus dem Betrieb und <strong>den</strong> möglichen<br />

Handlungsabläufen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und beziehen sich daher ebenfalls<br />

auf die Langzeitwirkung des <strong>Vorhaben</strong>s.<br />

Geruchs- und Schallimmissionen sind durch <strong>den</strong> Betrieb einer freiflächig aufgestellten Photovoltaikanlage<br />

nicht zu erwarten. Blendwirkungen durch <strong>den</strong> Betrieb sind ebenfalls nicht zu


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 31<br />

erkennen, da die Oberfläche und <strong>der</strong> Aufstellwinkel <strong>der</strong> Module u. a. eine erdbo<strong>den</strong>nahe<br />

Lichtreflexion verhin<strong>der</strong>n.<br />

Für die Bewertungen zur Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung <strong>der</strong> Planung<br />

wird die vom BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ in Auftrag gegebene Studie Naturschutzfachliche<br />

Bewertungsmetho<strong>den</strong> von Freilandphotovoltaikanlagen (Endbericht, 2009) mit herangezogen.<br />

Die Darlegung <strong>der</strong> einzelnen Beeinträchtigungen erfolgt geglie<strong>der</strong>t nach Schutzgütern.<br />

10.2.2.1 Menschen<br />

BAUBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Baustellenbetrieb und Abgasentwicklung.<br />

ANLAGEBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Die entstehen<strong>den</strong> Moduleinheiten nördlich des Ortsteils Nordholz könnten als optisch störend<br />

empfun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Durch <strong>den</strong> Erhalt <strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en Knicks im südlichen Bereich<br />

und <strong>den</strong> bewachsenen Knickwällen angrenzend zur Straße Nordholz im nordöstlichen<br />

Plangebietesabschnitt sowie <strong>der</strong> Herstellung von Knicks am Nordrand und im Südosten<br />

zur Wohnbebauung wird eine großräumige visuelle Belastung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

durch Störreize vermie<strong>den</strong>.<br />

• Aufgrund <strong>der</strong> maximal zulässigen Höhe von 3,0 m wer<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>e bauliche Anlagen<br />

und Gehölzbestände im weiteren räumlichen Umfeld zu einer weiteren Sichtverschattung<br />

<strong>der</strong> Modulsysteme beitragen.<br />

BETRIEBSBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Die Ansprüche des Schutzgutes Mensch sind ursächlich für die Ausweisung des Son<strong>der</strong>gebietes<br />

-Photovoltaik- verantwortlich, sodass grundsätzlich von einer Verbesserung <strong>der</strong><br />

Versorgungssituation bzgl. <strong>der</strong> energiebedingten CO 2 - Emissionen durch die Bautätigkeit<br />

ausgegangen wird.<br />

Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind auf <strong>der</strong> Ebene<br />

des Bebauungsplanes nicht erkennbar.<br />

10.2.2.2 Tiere und Pflanzen<br />

Für die Belange des Artenschutzes zum Bebauungsplan wurde ein Fachbeitrag durch einen<br />

externen Biologen erstellt (BARTELS UMWELTPLANUNG (2010): Artenschutz-Fachbeitrag zum<br />

<strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplan Nr. 17 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> „Solarpark Nordholz“).<br />

Das Kapitel „Tiere und Pflanzen“ sowie das folgende Kapitel „Artenschutz“ im Umweltbericht<br />

enthält Aussagen dieses Fachbeitrages.<br />

Bei <strong>der</strong> folgen<strong>den</strong> Benennung <strong>der</strong> Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen wird auf folgende<br />

wissenschaftliche Arbeiten zum Thema PV-Freiflächenanlage Bezug genommen:<br />

- GESELLSCHAFT FÜR FREILANDÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZPLANUNG MBH - GFN (2007):<br />

Naturschutzfachliche Bewertungsmetho<strong>den</strong> von Freilandphotovoltaikanlagen, Endbericht.<br />

Bundesamt für Naturschutz (BfN), Leipzig,


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 32<br />

- ARGE MONITORING PV-ANLAGEN (2007): Leitfa<strong>den</strong> zur Berücksichtigung von Umweltbelangen<br />

bei <strong>der</strong> Planung von PV-Freiflächenanlagen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit, Berlin.<br />

BAUBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />

• Störung und Beunruhigung während <strong>der</strong> Bauzeit durch Verkehr, Lärm, Staub, Abgasentwicklung,<br />

Anwesenheit von Menschen.<br />

Die mit dem Bau <strong>der</strong> PV-Freiflächenanlage verbun<strong>den</strong>en Störungen und Beunruhigungen<br />

von Tieren sind in ähnlicher Form auch bei intensiver Landbewirtschaftung zu erwarten.<br />

Auch bei Ackerbewirtschaftung entstehen Verkehr, Lärm, Staub, Abgase und es<br />

sind Menschen anwesend. Auch bei qualitativen Unterschie<strong>den</strong> zu landwirtschaftlichem<br />

Betrieb wer<strong>den</strong> die Beeinträchtigungen bei Baubetrieb voraussichtlich nicht wesentlich<br />

über das bei intensiver Landbewirtschaftung zu erwartende Maß hinaus gehen und sind<br />

zudem zeitlich begrenzt. Es wer<strong>den</strong> daher keine erheblichen baubedingten Auswirkungen<br />

auf Tiere erwartet.<br />

• Bo<strong>den</strong>verdichtung, Gefährdung vorhan<strong>den</strong>er Vegetationsbestände<br />

Bei Einsatz schwerer Baufahrzeuge kann es zu Bo<strong>den</strong>verdichtungen kommen. Bei Bo<strong>den</strong>verdichtungen<br />

im Wurzelbereich von Gehölzen kann es zu Schädigungen <strong>der</strong> Gehölze<br />

kommen. Der Wurzelbereich von Bäumen ist vorsorglich im Bereich <strong>der</strong> Kronentraufe<br />

zuzüglich 1,50 m Abstand anzunehmen, Sträucher haben meist geringere Wurzelausdehnung.<br />

Das Maß <strong>der</strong> Bo<strong>den</strong>verdichtung ist je nach Modultyp und Aufstän<strong>der</strong>ung<br />

sehr unterschiedlich. Bei dem hier gewählten Anlagentyp frei aufgestellter, starrer<br />

Modulsysteme ohne Sonnennachführung, die über Punktfundamente im Bo<strong>den</strong> verankert<br />

wer<strong>den</strong>, sind die Bauteile wesentlich kleiner und leichter als bei sogenannten Movern<br />

mit bis zu 50 qm Modulfläche, die auf einem zentralen Betonfundament stehen und<br />

dem Sonnenstand nachgeführt wer<strong>den</strong>. Entsprechend weisen die Baufahrzeuge bei diesem<br />

Anlagentyp weniger Gesamtgewicht auf. Die Ackerbö<strong>den</strong> sind zudem durch Befahren<br />

mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorbelastet. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

durch Befahren mit Baufahrzeugen sind daher nicht zu erwarten.<br />

Eingriffe in <strong>den</strong> Knickbestand wer<strong>den</strong> bei <strong>den</strong> anlagebedingten Auswirkungen behandelt.<br />

ANLAGEBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />

• Umwandlung von Acker in Dauergrünland<br />

Anlagebedingt wird die bisher intensive ackerbauliche Nutzung beendet. Die Bauflächen,<br />

die Abstandsflächen zu <strong>den</strong> Knicks sowie die Ausgleichsflächen im Plangebiet<br />

wer<strong>den</strong> als artenreiches Dauergrünland angelegt. Zusammen mit dem vorhan<strong>den</strong>en<br />

Grünlandstreifen im westlichen Plangebiet wer<strong>den</strong> die Flächen extensiv genutzt; es unterbleibt<br />

künftig <strong>der</strong> Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln und die Nutzung<br />

bzw. Pflege entspricht naturschutzfachlichen Kriterien (später Mahdtermin, geringer<br />

Viehbesatz). Für die Flora kann von positiven Auswirkungen dieser Verän<strong>der</strong>ung ausgegangen<br />

wer<strong>den</strong>, da sich Artenvielfalt und Vegetationsstruktur wesentlich erhöhen wer<strong>den</strong>.<br />

Für wirbellose Tiere (Würmer, Insekten etc.) und für Säugetiere <strong>der</strong> Feldflur sind<br />

durch die Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Dauergrünland ebenfalls Verbesserungen<br />

zu erwarten. Davon profitieren auch Greifvögel, die in diesen Flächen<br />

mehr Nahrung (z.B. Feldmäuse) fin<strong>den</strong>. Bo<strong>den</strong>brütende Vogelarten <strong>der</strong> Feldflur wie


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 33<br />

Feldlerche und Rebhuhn sind in Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Brutvögel zu fin<strong>den</strong>.<br />

Sie profitieren von erhöhtem Nahrungsangebot (Wirbellose) und dem Ausbleiben<br />

von Maschineneinsatz, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ackerbewirtschaftung Nester und Gelege von Bo<strong>den</strong>brütern<br />

zerstört. Neben <strong>den</strong> dort brüten<strong>den</strong> Arten sind dies vor allem viele Singvögel,<br />

die aus benachbarten Gehölzbiotopen zur Nahrungsaufnahme auf die Anlagenfläche<br />

fliegen (so z.B. Feldsperling, Goldammer, Star, Amsel, Wachol<strong>der</strong>drossel). Insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Herbst und Winter halten sich auch größere Singvogeltrupps auf <strong>den</strong> Flächen auf<br />

(v.a. Hänflinge, Feldsperlinge, Goldammern).<br />

Ackerflächen können grundsätzlich Bedeutung als traditionelles Fortpflanzungsgebiet<br />

stark bedrohter Arten haben (z.B. Wiesenweihe, Feldhamster). Diese Arten sind im Bereich<br />

des Plangebietes nicht verbreitet, so dass entsprechende Konflikte bei Umwandlung<br />

in Grünland und Nutzung als PV-FFA auszuschließen sind.<br />

• Überdeckung von 30 bis 40 % des Son<strong>der</strong>gebietes mit Modulfläche, dadurch Beschattung,<br />

Verän<strong>der</strong>ung des Nie<strong>der</strong>schlagregimes<br />

Unter <strong>den</strong> bzw. nördlich <strong>der</strong> PV-Module wird das direkt einfallende Sonnenlicht reduziert,<br />

so dass die Vegetationsstruktur hier gegenüber <strong>den</strong> benachbarten besonnten Flächen<br />

verän<strong>der</strong>t ist. Vegetationsfreie Bereiche sind jedoch auszuschließen, da Streulicht einfällt.<br />

Unter <strong>den</strong> Modulen wird sich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagscharakter (Regen, Schnee, Tau)<br />

verän<strong>der</strong>n. Trockenheitsbedingte Kahlstellen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Vegetation<br />

(Häufung von Trockenzeigern) konnte in Untersuchungen nicht beobachtet wer<strong>den</strong>;<br />

<strong>der</strong> Feuchtigkeitseintrag über Wind und Kapillarkräfte des Bo<strong>den</strong>s reicht für einen Ausgleich<br />

aus.<br />

Solche Standorte können auch für Tierarten einen beson<strong>der</strong>en Wert haben, so können<br />

in harten, schneereichen Wintern die schneefreien Bereiche unter <strong>den</strong> Modulen auch<br />

wegen <strong>der</strong> extensiven Nutzung als Nahrungsbiotope z.B. für Singvögel und Greifvögel<br />

o<strong>der</strong> als Sichtschutz für Kleinsäuger etc. dienen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von Flora und Fauna durch Überdeckung mit Modulfläche<br />

wer<strong>den</strong> nicht erwartet.<br />

• Verlust von Knickabschnitten und Überhältern<br />

Ein 134 m langer Knickabschnitt im zentralen Bereich des Plangebietes sowie Überhälter<br />

im Knick am südlichen Plangebietsrand wer<strong>den</strong> beseitigt, um Beschattung von Modulfläche<br />

zu vermei<strong>den</strong>. Als Ausgleich wer<strong>den</strong> am nördlichen und östlichen Rand <strong>der</strong><br />

Photovoltaik-Freiflächenanlage Knickabschnitte in größerem Umfang neu angelegt. Im<br />

Sü<strong>den</strong> des Plangebietes wer<strong>den</strong> Überhälter beseitigt. Im neu anzulegen<strong>den</strong> Knick wer<strong>den</strong><br />

Überhälter entwickelt. Der Lebensraum Knick bleibt insgesamt erhalten. Der Verlust<br />

von Teilen des Knickbestandes wird unmittelbar angrenzend durch Neuanlage in größerem<br />

Umfang durch sinnvolle Ergänzung des vorhan<strong>den</strong>en Knicknetzes ausgeglichen.<br />

Neu angelegte Knicks wer<strong>den</strong> bei fachgerechter Anlage mittel- bis langfristig die ökologischen<br />

Funktionen des verlorenen Knickabschnittes übernehmen. Erhaltene und neue<br />

Knicks wer<strong>den</strong> geschützt und durch Anlage von extensiver Grünlandfläche entlang <strong>der</strong><br />

Knicks ökologisch aufgewertet, indem Saumflächen entstehen, die für die Flora sowie<br />

für Wirbellose Tiere und <strong>der</strong>en Fressfeinde (z.B. Vögel) attraktiv sind. Durch <strong>den</strong> Verlust<br />

von Überhältern können von Fle<strong>der</strong>mäusen gelegentlich genutzte Tagesverstecke in<br />

kleinen Spalten <strong>der</strong> Bäume entfallen. Da im umgeben<strong>den</strong> Knicknetz weitere Bäume mit<br />

entsprechen<strong>der</strong> Ausprägung verbleiben, die als Tagesversteck genutzt wer<strong>den</strong> können,


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 34<br />

sind dadurch keine erheblichen Beeinträchtigungen für Fle<strong>der</strong>mäuse zu erwarten. Der<br />

Verlust von Knickabschnitten hat keine Beeinträchtigung bei <strong>der</strong> Orientierung von Fle<strong>der</strong>mäusen<br />

bei Überflug zur Folge (Knicks als lineare Leitstruktur), da das Knicknetz insgesamt<br />

erhalten bleibt. Für Tier- und Pflanzenarten <strong>der</strong> Knicks ist daher insgesamt keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten.<br />

• Beschattung von Knicks durch PV-Module<br />

Durch Festsetzung von Baugrenzen wer<strong>den</strong> Mindestabstände zwischen PV-Modulen<br />

und Knicks gehalten, dadurch wird die Beschattung <strong>der</strong> Knicks durch PV-Module verhin<strong>der</strong>t.<br />

Beeinträchtigungen auch des zu erhaltenen Knickwalls mit Trocken- bzw. Magerrasen<br />

im zentralen Bereich des Plangebietes durch Beschattung sind daher nicht zu erwarten.<br />

• Bo<strong>den</strong>versiegelung durch Modulfundamente und Nebenanlagen<br />

Bei dem hier gewählten Anlagentyp wer<strong>den</strong> starre Modulsysteme ohne Sonnennachführung<br />

über Punktfundamente im Bo<strong>den</strong> verankert. Durch Punktfundamente wird nur wenig<br />

Fläche versiegelt. Die Versiegelung durch Nebenanlagen, wie Trafostandorte,<br />

Wechselrichteranlagen, Leitungstrassen o<strong>der</strong> Zäune etc. sowie durch die zur Herstellung<br />

und Wartung erfor<strong>der</strong>lichen Wege wird im Flächenumfang und bezüglich Auswirkungen<br />

auf Flora und Fauna als gering bewertet.<br />

• Einzäunung <strong>der</strong> Bauflächen, dadurch Flächenentzug, Zerschneidung von Lebensräumen,<br />

Barrierewirkung und Silhouetteneffekt für Tiere<br />

Die Bauflächen wer<strong>den</strong> nach außen eingezäunt. Abstandsflächen zu <strong>den</strong> Knicks, <strong>der</strong><br />

bestehende Grünlandstreifen im westlichen Plangebiet sowie die anzulegende Grünlandfläche<br />

im Südosten des Plangebietes bleiben dabei ausgezäunt. Wildwechsel ist<br />

damit innerhalb des Plangebietes <strong>den</strong> ausgezäunten Bereichen außerhalb <strong>der</strong> Bauflächen<br />

weiterhin möglich. Die Zäune sollen einen Abstand von etwa 20 cm zum Bo<strong>den</strong><br />

haben, so dass das gesamte Plangebiet für Kleintiere (Kleinsäuger, Amphibien, Reptilien)<br />

und auch Mittelsäuger (Feldhase) weiterhin durchgängig sein wird. Zu Silhouetteneffekt<br />

siehe nächster Punkt.<br />

• Visuelle Wirkungen <strong>der</strong> PV-Module: Lichtreflexe, Polarisation des reflektierten Lichtes,<br />

Spiegelung, Kollisionsrisiko, Silhouetteneffekt<br />

Es bestehen allgemein Vermutungen, dass Lichtreflexe sowie die Polarisation des reflektierten<br />

Lichtes durch PV-Moduloberflächen Vögel und Fluginsekten irritieren könnten.<br />

Wasser- und Watvögel könnten demnach infolge dessen die Solarmodule für Wasserflächen<br />

halten und versuchen, auf diesen zu lan<strong>den</strong>. Bei Untersuchungen des Verhaltens<br />

von Wasservögeln in einem Gebiet in Deutschland, die eine große Wasserfläche besiedeln<br />

und beim Anfliegen eine PV-Freiflächenanlage überfliegen, konnten jedoch keine<br />

Hinweise auf eine <strong>der</strong>artige Verwechselungsgefahr erbracht wer<strong>den</strong>. Es kann vielmehr<br />

angenommen wer<strong>den</strong>, dass Vögel die Solaranlagenfläche schon aus größerer Entfernung<br />

in ihre Bestandteile aufgelöst erkennen können. Das Plangebiet hat für Wasserund<br />

Watvögel keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung; große Seen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Wasserflächen in<br />

<strong>der</strong> Umgebung fehlen. Es wird daher in diesem Aspekt nicht von möglichen erheblichen<br />

Auswirkungen ausgegangen.<br />

Für diesbezügliche Wirkungen auf Wasserinsekten besteht Untersuchungsbedarf. Für<br />

diese Artengruppe hat das Plangebiet nach überschlägiger Einschätzung ebenfalls keine


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 35<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung, so dass auch hier keine erheblichen Auswirkungen erwartet wer<strong>den</strong>.<br />

Die spiegeln<strong>den</strong> Oberflächen von PV-Modulen sind zudem bezüglich <strong>der</strong> erschwerten<br />

Wahrnehmbarkeit <strong>der</strong> Module z.B. für Vögel zu betrachten. Die spiegeln<strong>den</strong> Oberflächen<br />

reflektieren Umgebungsbil<strong>der</strong>; die wi<strong>der</strong>gespiegelten Habitatstrukturen können dem Vogel<br />

dann einen Lebensraum vortäuschen und zum Anflug verleiten. Aktuelle Untersuchungen<br />

und Literaturauswertungen zeigen, dass durch spiegelnde Glasfassa<strong>den</strong> im<br />

Siedlungsbereich hohe Zahlen an Kleinvögeln zu Tode kommen. Ein großes Risiko besteht<br />

v.a. an senkrechten Spiegelglasfronten (z.B. Spiegelglasfassa<strong>den</strong>), in <strong>den</strong>en sich<br />

Habitatstrukturen wie Gehölze wi<strong>der</strong>spiegeln. Durch die Ausrichtung <strong>der</strong> PV-Module zur<br />

Sonne (i. d. R. rd. 30°) sind jedoch Wi<strong>der</strong>spiegelungen von Habitatelementen, die Vögel<br />

zum horizontalen Anflug motivieren, kaum möglich. Das diesbezügliche Risiko ist daher<br />

sehr gering. Zudem ist durch die in <strong>der</strong> Regel zu Gruppen angeordneten Einzelmodule<br />

(und <strong>der</strong>en Rahmen) eine Partionierung <strong>der</strong> Flächen und damit erhöhte Erkennbarkeit<br />

gegeben, die ebenfalls das Anflugrisiko senkt. Ein erhöhtes Mortalitätsrisiko für Vögel ist<br />

somit nicht anzunehmen. Erhebliche Auswirkungen auf Tiere durch Spiegelung wer<strong>den</strong><br />

daher nicht erwartet.<br />

Für Fle<strong>der</strong>mäuse können Kollisionsrisiken sicher ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, da diese Tiere<br />

ihre Umwelt v.a. durch Echoortung, aber auch durch optische Wahrnehmung gut auflösen<br />

können. Bei „aktiver“ Echoortung sind Kollisionen auch mit kleineren Bauteilen<br />

o<strong>der</strong> Zäunen sicher auszuschließen. In einigen Fällen fliegen Fle<strong>der</strong>mäuse jedoch auch<br />

ohne Echoortung, z.B. wenn sie Langstreckenflüge in großen Höhen unternehmen o<strong>der</strong><br />

in sehr vertrauten Umgebungen wie z.B. innerhalb von Quartieren bzw. beim Ausfliegen<br />

aus dem Quartier. Diese Situationen treten bei <strong>den</strong> relativ bo<strong>den</strong>nah in Freiflächen positionierten<br />

PV-Modulen jedoch nicht auf.<br />

Unter Silhouetteneffekt ist die Wirkung des äußeren Umrisses eines Gegenstandes auf<br />

Tiere, z.B. Vögel, zu verstehen. Der Silhouetteneffekt wird maßgeblich von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />

Anlagen, dem Landschaftsrelief und dem Vorhan<strong>den</strong>sein von weiteren Vertikalstrukturen<br />

(z.B. Gehölze, Freileitungen, Gebäude) bestimmt. Die Höhe <strong>der</strong> PV-Module wird auf 3 m<br />

begrenzt und ist damit verglichen mit sogenannten Movern relativ gering. Zäune wer<strong>den</strong><br />

geringere Höhen aufweisen. In <strong>der</strong> Umgebung befin<strong>den</strong> sich Vertikalstrukturen mit Höhen<br />

über 3 m (Gehölze, Freileitungen, Gebäude). Aufgrund <strong>der</strong> (z.B. im Vergleich zu einer<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlage o<strong>der</strong> einem Baum) relativ geringen Gesamthöhe <strong>der</strong> PV-FFA ist<br />

kein ausgeprägtes, weit in die Nachbarschaft ausstrahlendes Meideverhalten durch Vogelarten<br />

zu erwarten, wie dies z.B. für Windparks beschrieben wurde. Etwaige Störungen<br />

sind somit auf <strong>den</strong> Aufstellbereich und <strong>den</strong> unmittelbaren Umgebungsbereich begrenzt.<br />

Es handelt sich im Gegensatz zu Win<strong>den</strong>ergieanlagen auch nicht um „bewegte<br />

Silhouetten“, von <strong>den</strong>en eine höhere Störwirkung ausgehen dürfte. Insbeson<strong>der</strong>e für typische<br />

Wiesenvögel wie z.B. Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel und auch<br />

Kiebitz sind Reaktionen auf die „Silhouetten“ <strong>der</strong> Anlagen zu erwarten. Gleiches gilt für<br />

die in Ackerlandschaften z.T. in großen Zahlen rasten<strong>den</strong> Zugvögel wie z.B. nordische<br />

Gänsearten (v.a. Grau-, Bless-, Saat-, und Nonnengänse), Zwerg- und Singschwäne,<br />

Kraniche, Kiebitze o<strong>der</strong> vor allem in Küstenlandschaften auch Goldregenpfeifer.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 36<br />

BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN<br />

• Emissionen durch die PV-Anlage (Wärmeabstrahlung <strong>der</strong> PV-Module).<br />

Durch eine Abstrahlung von Wärme, die von PV-Modulen ausgehen kann, wird aufgrund<br />

<strong>der</strong> geringen Intensität nicht von erheblichen negativen Auswirkungen auf Pflanzen und<br />

Tiere ausgegangen.<br />

10.2.2.3 Artenschutz<br />

Die im vorigen Kapitel aufgeführten Auswirkungen von Tieren und Pflanzen wer<strong>den</strong> im Folgen<strong>den</strong><br />

bezüglich relevanter Arten näher betrachtet, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die gesetzlichen<br />

Vorschriften des Artenschutzes (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).<br />

Schutzgebiete<br />

Im Plangebiet sowie in <strong>der</strong> Umgebung bis 3 km Abstand befin<strong>den</strong> sich keine Gebiete des<br />

Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 (FFH-Gebiete gemäß Richtlinie<br />

92/43/EWG, Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG).<br />

Potenzialabschätzung zu Artenvorkommen<br />

Im Artenschutz-Fachbeitrag (BARTELS UMWELTPLANUNG 2010) wur<strong>den</strong> auf Grundlage von<br />

Ortsbegehungen zur Biotop- und Habitatausstattung bzw. Habitateignung des Plangebietes<br />

und einer Daten- und Literaturrecherche zu relevanten Artengruppen potenzielle Vorkommen<br />

von Tier- und Pflanzenarten ermittelt.<br />

Gemäß <strong>den</strong> Vorgaben des § 44 BNatSchG für <strong>Vorhaben</strong> in Bebauungsplangebieten<br />

(§ 44 (5) BNatSchG) wer<strong>den</strong> insbeson<strong>der</strong>e die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten<br />

des Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie sowie die europäischen Vogelarten betrachtet.<br />

Nach <strong>der</strong> Novellierung des BNatSchG am 1. März 2010 wären weitere Arten, die in einer<br />

Rechtsverordnung als im Bestand gefährdet und mit hoher nationaler Verantwortlichkeit aufgeführt<br />

sind, ebenso zu behandeln; dies ist jedoch für <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> Fachbeitrag nicht<br />

relevant, da eine entsprechende Rechtsverordnung <strong>der</strong>zeit nicht besteht.<br />

In Orientierung an <strong>der</strong> Handreichung des LBV-SH (BEACHTUNG DES ARTENSCHUTZRECHTES<br />

BEI DER PLANFESTSTELLUNG“ STAND 25.02.09, LANDESBETRIEB STRAßENBAU UND VERKEHR<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN) wer<strong>den</strong> gefährdete o<strong>der</strong> sehr seltene Vogelarten auf Artniveau behandelt<br />

und die weiteren Vogelarten in Artengruppen bzw. Gil<strong>den</strong> (z.B. Gebüschbrüter) zusammengefasst<br />

betrachtet.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 37<br />

Arten des Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie<br />

SÄUGETIERE<br />

(Alle Fle<strong>der</strong>mäuse, Haselmaus, Fischotter)<br />

Für Fle<strong>der</strong>mäuse weist das Plangebiet keine als Winterquartiere o<strong>der</strong> Wochenstuben geeigneten<br />

Strukturen auf. Bäume mit Baumhöhlen fehlen im Plangebiet. Gebäude fehlen im<br />

Plangebiet ebenfalls. Winterquartiere können sich in kalten, aber frostgeschützten und feuchten<br />

Räumen von Gebäu<strong>den</strong> (meist Kellern) befin<strong>den</strong>, wenn diese für Fle<strong>der</strong>mäuse zugänglich<br />

und zugleich störungs- und zugfrei sind. Sommerquartiere fin<strong>den</strong> sich zuweilen in Dachbö<strong>den</strong><br />

von Gebäu<strong>den</strong>, wenn diese für Fle<strong>der</strong>mäuse zugänglich und zugleich störungs- und<br />

zugfrei sind.<br />

Als Jagd- und Durchzugsgebiet für Fle<strong>der</strong>mäuse ist das Plangebiet grundsätzlich geeignet.<br />

Auf <strong>der</strong> Jagd nach Insekten und beim Distanzflug orientieren sich Fle<strong>der</strong>mäuse an natürlichen<br />

linearen Landschaftsstrukturen, wie Hecken, Knicks und Fließgewässer. Diese Strukturen<br />

sind im Plangebiet vorhan<strong>den</strong>.<br />

Tagesverstecke von Fle<strong>der</strong>mäusen in kleinen Spalten an Bäumen können im Plangebiet<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, da Bäume als Überhälter im Plangebiet stehen. Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

nutzen Tagesverstecke bei plötzlich einsetzendem Regen o<strong>der</strong> bei Erschöpfung und unterbrechen<br />

hier ihre nächtlichen Flug- und Jagdaktivitäten, schlafen in Tagesverstecken und<br />

fliegen in <strong>der</strong> nächsten Nacht weiter zum Sommerquartier. Als Tagesverstecke genutzte<br />

Stellen müssen keine beson<strong>der</strong>e Eignung aufweisen und wer<strong>den</strong> nur gelegentlich genutzt.<br />

Tagesverstecke, die gelegentlich und wechselnd genutzt wer<strong>den</strong>, sind nicht als Ruhestätten<br />

im Sinne des Artenschutzrechtes zu werten.<br />

Vorkommen von Fischotter im angrenzen<strong>den</strong> Mühlenbach wird nicht angenommen, da die<br />

Fischotter-Bestände in diesem Bereich Dithmarschens als erloschen gelten.<br />

Zu Vorkommen <strong>der</strong> Haselmaus im Raum <strong>Schafstedt</strong> liegen <strong>der</strong>zeit keine Nachweise vor. Da<br />

<strong>der</strong> Kenntnisstand über die Verbreitung dieser Art allgemein gering ist, kann ein Vorkommen<br />

jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Die Haselmaus nutzt dichte, fruchtreiche<br />

Gebüsch- und Gehölzbestände <strong>der</strong> Feldflur als Habitat. Aufgrund <strong>der</strong> Ausprägung <strong>der</strong> Knicks<br />

im Plangebiet sind Vorkommen in Knicks innerhalb des Plangebietes unwahrscheinlich, an<br />

Plangebietsrän<strong>der</strong>n jedoch nicht gänzlich auszuschließen.<br />

AMPHIBIEN UND REPTILIEN<br />

(Rotbauchunke, Wechsel-, Kreuz- und Knoblauchkröte, Moor-, Laub- und Kleiner Wasserfrosch,<br />

Kammmolch, Schlingnatter und Zauneidechse)<br />

Rotbauchunke und Wechselkröte sind in Schleswig-Holstein ausschließlich im östlichen Hügelland<br />

verbreitet.<br />

Für Kreuzkröte sind im Quadranten (Größe 5 x 5 km) in dem das Plangebiet liegt, keine aktuellen<br />

Vorkommen nachgewiesen. Lediglich zwei Nachweise für ältere Vorkommen vor<br />

1991 in direkter Nähe des Nord-Ostsee-Kanals liegen vor. Die Art benötigt als Habitat trockenwarme<br />

Lebensräume mit sandigen vegetationsarmen Bö<strong>den</strong> mit Kleingewässern. Geeignete<br />

Habitate im Bereich des Plangebietes sind nicht vorhan<strong>den</strong>. Vorkommen von Kreuzkröte<br />

ist daher auszuschließen.<br />

Für Knoblauchkröte sind im Quadranten des Plangebietes ebenfalls keine aktuellen Vorkommen<br />

nachgewiesen. Lediglich ein Nachweis für ältere Vorkommen vor 1991 in direkter


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 38<br />

Nähe des Nord-Ostsee-Kanals liegt vor. Knoblauchkröten benötigen als Habitat sandige,<br />

grabbare Bö<strong>den</strong> bei Gewässern. Geeignete Habitate im Bereich des Plangebietes sind nicht<br />

vorhan<strong>den</strong>. Vorkommen von Knoblauchkröte ist daher auszuschließen.<br />

Der Moorfrosch benötigt als Habitat Gebiete mit hohem Grundwasserstand und Überschwemmungen<br />

(Nie<strong>der</strong>moore, Nasswiesen, sumpfiges Extensivgrünland). Geeignete Habitate<br />

sind im Plangebiet nicht vorhan<strong>den</strong>. In <strong>der</strong> weiteren Umgebung (entsprechende Moorflächen<br />

im Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Mühlenbaches) sind geeignete Habitate möglich. Vorkommen<br />

von Moorfrosch im Plangebiet sind unwahrscheinlich.<br />

Der Europäische Laubfrosch hat in Schleswig-Holstein seinen Verbreitungsschwerpunkt im<br />

östlichen Hügelland. Im Quadranten des Plangebietes liegen keine Vorkommensnachweise<br />

vor. Der Laubfrosch benötigt Kleingewässer und als Landlebensraum Röhrichte, Nasswiesen,<br />

Feuchtgebüsch und Laubwäl<strong>der</strong>. Das Plangebiet enthält keine geeigneten Habitate, so<br />

dass Vorkommen von Laubfrosch ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Auch <strong>der</strong> Kleine Wasserfrosch hat in Schleswig-Holstein seinen Verbreitungsschwerpunkt im<br />

östlichen Hügelland. Da zudem geeignete Laichgewässer im Plangebiet fehlen sind Vorkommen<br />

dieser Art – trotz möglicher Verwechselungen mit an<strong>der</strong>en Rana-Arten – auszuschließen.<br />

Für <strong>den</strong> Kammmolch liegen im Quadranten des Plangebietes keine Vorkommensnachweise<br />

vor. Die Art benötigt besonnte Kleingewässer in Verbindung mit gehölzreichen Wiesen, Gewässersäumen<br />

etc. Vorkommen im Plangebiet sind mangels geeigneter Habitatstruktur unwahrscheinlich.<br />

Da Gewässer im Plangebiet fehlen, sind Laichgewässer <strong>der</strong> Amphibien nicht betroffen.<br />

Vorkommen Zauneidechsen sind im Quadranten (Größe 5 x 5 km) in dem das Plangebiet<br />

liegt, lediglich in direkter Nähe des Nord-Ostsee-Kanals nachgewiesen. Vor etwa 50 bis 100<br />

Jahren war die Art in Hei<strong>den</strong> Dithmarschens weiter verbreitet. Insbeson<strong>der</strong>e für die Eiablage<br />

<strong>der</strong> Art ist das Vorhan<strong>den</strong>sein von warmen, besonnten, grabbaren sandig-kiesigen Substraten<br />

ausschlaggebend. Im Plangebiet und Umgebung sind geeignete Habitate <strong>der</strong> Zauneidechse<br />

nicht vorhan<strong>den</strong>. Auch <strong>der</strong> isolierte Knickwallabschnitt im Plangebiet mit Trockenbzw.<br />

Magervegetation ist als Habitat für Zauneidechse nicht geeignet. Gelegentliche Vorkommen<br />

sind nicht wahrscheinlich.<br />

Das Plangebiet liegt nach vorliegen<strong>den</strong> Kenntnissen nicht im Verbreitungsgebiet <strong>der</strong><br />

Schlingnatter. Schlingnattern leben in Moorgebieten, hier an thermisch begünstigten Standorten.<br />

Vorkommen in Plangebiet sind daher auszuschließen.<br />

WIRBELLOSE<br />

Zu <strong>den</strong> Wirbellosen, die in Anhang IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie aufgeführt sind, zählen Arten <strong>der</strong><br />

Insektengruppen Käfer, Schmetterlinge und Libellen sowie <strong>der</strong> Spinnen, Schnecken und Muscheln.<br />

Für die in Schleswig-Holstein vorkommen<strong>den</strong> Arten können bereits aufgrund ihrer<br />

Habitatansprüche Vorkommen im Plangebiet ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. So sind diese Arten<br />

an spezielle Habitate, wie alte Laubbäume mit Mulm, spezielle Gewässertypen mit beson<strong>der</strong>er<br />

Uferausprägung, Moore, Trockenrasen mit spezieller floristischer Zusammensetzung,<br />

häufig in Biotopkomplexen, gebun<strong>den</strong>, die im Plangebiet und dessen Umgebung fehlen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 39<br />

PFLANZEN<br />

Die Farn- und Blütenpflanzenarten, die in Anhang IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie aufgeführt sind, und<br />

in Schleswig-Holstein vorkommen (einschließlich <strong>der</strong>er, die als verschollen gelten), besiedeln<br />

spezielle Standorte, die im Plangebiet und dessen Umgebung fehlen. So kommt <strong>der</strong> Schierlings-Wasserfenchel<br />

nur an <strong>der</strong> Tideelbe vor und <strong>der</strong> Moor-Steinbrech nur an speziellen<br />

Standorten <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>- und Quellmoore, das Schwimmende Froschkraut nur in Pioniergesellschaften<br />

nährstoffarmer Gewässerbö<strong>den</strong> und das Sumpf-Glanzkraut nur in basenreichen<br />

Dünentälern. Daher sind Vorkommen von Pflanzenarten des Anhang IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie<br />

im Plangebiet ausgeschlossen.<br />

Europäische Vogelarten<br />

Bei <strong>der</strong> Ortsbegehung im März 2010 (30.03.2010, 9:00 - 10:00 h Sommerzeit) wur<strong>den</strong> folgende<br />

Vogelarten beobachtet: Ein Turmfalke im Ansitz auf dem 20-kV-Strommast im Plangebiet,<br />

ein rufendes Fasanenmännchen, eine Feldlerche laufend in <strong>der</strong> Ackerfläche im Plangebiet<br />

(kein Reviergesang), ein kleiner Starenschwarm fliegend über dem Plangebiet, in dem<br />

Knick entlang <strong>der</strong> Straße „Nordholz“ Singvögel wie Kohl- und Blaumeise, Buchfink etc.). Diese<br />

Beobachtungen sind nicht als gezielte Erfassung, die Nachweisen von Vorkommen dienen<br />

könnten, zu verstehen, son<strong>der</strong>n sollen als Hinweis dienen und <strong>den</strong> Eindruck vom Gebiet<br />

als Vogellebensraum ergänzen. Die Liste <strong>der</strong> beobachteten Arten kann ausdrücklich nicht als<br />

vollständig gelten.<br />

Alle europäischen Vogelarten sind innerhalb des Artenschutzrechts gleichgestellt. Bei <strong>der</strong><br />

Bewertung <strong>der</strong> Betroffenheit <strong>der</strong> Vogelarten wer<strong>den</strong> in Orientierung an <strong>der</strong> Handreichung<br />

LBV-SH 2009 gefährdete o<strong>der</strong> sehr seltene Vogelarten auf Artniveau behandelt und die weiteren<br />

Vogelarten in Artengruppen bzw. Gil<strong>den</strong> (z.B. Gebüschbrüter) zusammengefasst betrachtet.<br />

Der potenzielle Bestand an Brutvögeln im Plangebiet wird nach Auswertung von Verbreitungsdaten<br />

für Schleswig-Holstein und <strong>der</strong> arttypischer Habitatnutzung in Verbindung mit<br />

<strong>den</strong> im Gebiet vorhan<strong>den</strong>en Bruthabitat-Typen „Gehölze und sonstige Baumstrukturen (H)“,<br />

„Acker-Biotope (A)“ und „Grünland“ (G)“ dargestellt. Der im Plangebiet vorhan<strong>den</strong>e Knickabschnitt<br />

mit Mager- bzw. Trockenrasen wird aufgrund <strong>der</strong> kleinen Fläche, <strong>der</strong> isolierten Lage<br />

und <strong>der</strong> angrenzen<strong>den</strong> Nutzung nicht als eigenes Bruthabitat für Vögel abgegrenzt son<strong>der</strong>n<br />

über die genannten Bruthabitat-Typen mit erfasst.<br />

Die Betrachtung <strong>der</strong> gefährdeten o<strong>der</strong> sehr seltenen Vogelarten auf Artniveau kann damit auf<br />

folgende Arten eingegrenzt wer<strong>den</strong>.<br />

Das Rebhuhn besiedelt die offene, kleinstrukturierte Weide- und Ackerlandschaft und bevorzugt<br />

hier landwirtschaftlich extensive Nutzung. Das Plangebiet ist daher, aufgrund <strong>der</strong> intensiven<br />

Ackerwirtschaft eingeschränkt, als Lebensraum geeignet.<br />

Kiebitz besiedelt offene Agrarlandschaft, vornehmlich Grünland. Die Art ist scheu gegenüber<br />

Menschen und hält vergleichsweise hohe Fluchtdistanzen zu Menschen, Gebäu<strong>den</strong> etc. Die<br />

Eignung des Plangebietes als Brut-, Rast- und Nahrungshabitat ist durch die Nähe von<br />

Wohngrundstücken und durch sichteinschränkende Knicks begrenzt, Vorkommen von Kiebitz<br />

jedoch nicht ausgeschlossen. Als Bo<strong>den</strong>brüter ist <strong>der</strong> Kiebitz bei intensiver Ackernutzung<br />

durch Einsatz von Maschinen, Dünger und Pflanzenschutzmitteln beeinträchtigt.<br />

Der Uhu ist seit 1999 wie<strong>der</strong> in allen Landesteilen Schleswig-Holsteins, mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Marsch, verbreitet. In <strong>der</strong> Dithmarscher Geest brütet <strong>der</strong> Uhu vorwiegend in Wäl<strong>der</strong>n. Brut-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 40<br />

vorkommen innerhalb des Plangebietes ist aufgrund fehlen<strong>der</strong> Nistmöglichkeiten unwahrscheinlich.<br />

Die Nutzung des Plangebietes zur Nahrungssuche ist jedoch möglich.<br />

Der Steinkauz besiedelt offene Landschaften mit kurzer Vegetation und reicher Wirbellosenfauna.<br />

Als Nahrungsgebiet kommt <strong>der</strong> beweidete Grünlandstreifen entlang des Mühlenbaches<br />

innerhalb des Plangebietes daher in Frage. Mangels Nistmöglichkeit sind Brutvorkommen<br />

innerhalb des Plangebietes unwahrscheinlich.<br />

Feldlerche besiedelt offene Kulturlandschaft, die eine gute Übersicht für <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>brüter<br />

bildet. Das Plangebiet mit intensiver Ackernutzung und Knicks ist daher als Brutgebiet eingeschränkt<br />

geeignet, Brutvorkommen sind jedoch möglich.<br />

Wiesenpieper besiedelt vor allem extensiv bewirtschaftetes Grünland mit bultiger Grasvegetation.<br />

Diese ist im Plangebiet auch im Grünlandstreifen entlang des Mühlenbaches nicht<br />

gegeben, so dass Brutvorkommen unwahrscheinlich sind.<br />

Neuntöter bewohnt strukturreiche, offene Landschaften mit Knicks, Kraut-und Stau<strong>den</strong>säumen<br />

und wärmebegünstigtem Kleinklima (Nahrungsquelle: Insekten). Aufgrund <strong>der</strong> intensiven<br />

Ackernutzung ist die Lebensraumeignung eingeschränkt, Brutvorkommen von Neuntötern<br />

im Bereich des Plangebietes sind jedoch möglich.<br />

Zu Vogelarten, die nicht als gefährdet o<strong>der</strong> sehr selten gelten, wird die Situation wie folgt<br />

eingeschätzt: Für Greifvögel, <strong>den</strong>en Tiere <strong>der</strong> Feldflur (Kleinsäuger, Wirbellose etc.) als Nahrungsquelle<br />

dienen, wie z.B. Turmfalken, ist das Plangebiet als Nahrungsgebiet, durch die<br />

Folgen intensiver Ackerbewirtschaftung eingeschränkt, geeignet. Für Gebüschbrüter <strong>der</strong><br />

Feldflur (Goldammer, Dorngrasmücke etc.) ist die Knicklandschaft allgemein geeigneter Nahrungs-<br />

und Brutraum, auch hier eingeschränkt durch intensive Ackerbewirtschaftung. Knicks<br />

mit nur spärlichem o<strong>der</strong> ohne Gehölzbestand sind als Niststätten für Gebüschbrüter kaum<br />

geeignet.<br />

Für Rast- und Zugvögel hat <strong>der</strong> Bereich des Plangebietes nach vorliegen<strong>den</strong> Daten und Informationen<br />

keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung.<br />

In Wintermonaten mit strengem Frost und Schneelage fin<strong>den</strong> sich in <strong>der</strong> weiteren Umgebung<br />

des Plangebietes an <strong>der</strong> Autobahn A 23, die in etwa 600 m Entfernung westlich des Plangebietes<br />

verläuft, Greifvögel ein, die totgefahrene Tiere als Nahrungsquelle nutzen. Für das<br />

Plangebiet und das <strong>Vorhaben</strong> hat dies jedoch keine wesentliche Bedeutung.<br />

Am 02.05.2010 und am 18.05.2010 wur<strong>den</strong> ergänzende Begehungen des Plangebietes<br />

durchgeführt (Bartels Umweltplanung: Ergebnisse ergänzen<strong>der</strong> Begehungen und <strong>der</strong>en Bewertung,<br />

Hamburg, 20.05.2010). Diese bestätigen die vorgehende Bewertung, dass die<br />

Ackerflächen im Plangebiet eine geringe Bedeutung für Kiebitze aufweisen.<br />

Die geringe Anzahl beobachteter Kiebitze sowie <strong>der</strong>en Verhalten weisen darauf hin, dass<br />

eine Nutzung <strong>der</strong> Ackerflächen als Bruthabitat nicht wahrscheinlich ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> lokalen Kiebitz-Populationen ist daher weiterhin nicht zu erwarten.<br />

Die weiteren Ergebnisse <strong>der</strong> ergänzen<strong>den</strong> Beobachtungen bestätigen ebenfalls die vorstehen<strong>den</strong><br />

Aussagen zum Bestand. Die Bedeutung <strong>der</strong> Ackerflächen als Vogellebensraum wird<br />

weiterhin als gering eingeschätzt.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 41<br />

Vorschriften des Artenschutzes<br />

Vorkommen beson<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> streng geschützter Arten wer<strong>den</strong> bezüglich <strong>der</strong> Zugriffsverbote<br />

des § 44 BNatSchG analysiert. Demnach sind<br />

1. die Verletzung o<strong>der</strong> Tötung wild leben<strong>der</strong> Tiere <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten,<br />

2. die erhebliche Störung wild leben<strong>der</strong> Tiere <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen<br />

Vogelarten,<br />

3. das Beschädigen und Zerstören von Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten von Tieren <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>s geschützten Arten sowie<br />

4. die Entnahme, Beschädigung und Zerstörung von Pflanzen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten<br />

Arten verboten (Zugriffsverbote, § 44 (1) BNatSchG).<br />

Für <strong>Vorhaben</strong> innerhalb eines Bebauungsplans gilt, dass bei Betroffenheit von streng geschützten<br />

Tierarten (hier Arten des Anhangs IVa <strong>der</strong> FFH-Richtlinie), von europäischen Vogelarten<br />

o<strong>der</strong> von bestandsgefährdeten Arten gemäß Rechtsverordnung ein Verstoß gegen<br />

das o.g. Verbot Nr. 3 nur dann vorliegt, wenn die ökologische Funktion <strong>der</strong> von dem Eingriff<br />

o<strong>der</strong> <strong>Vorhaben</strong> betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

nicht weiterhin erfüllt ist. Für das Verbot Nr. 1 gilt dasselbe bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen<br />

(§ 44 (5) BNatSchG). Für das Verbot Nr. 2 gilt, dass eine erhebliche Störung dann<br />

vorliegt, wenn sich durch die Störung <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Population einer Art<br />

verschlechtert.<br />

Auswirkungen des <strong>Vorhaben</strong>s auf Tiere und Pflanzen<br />

Die im vorigen Kapitel genannten möglichen Auswirkungen wer<strong>den</strong> im Folgen<strong>den</strong> auf die<br />

hier zu betrachten<strong>den</strong> Arten bezogen und konkretisiert:<br />

Für Fle<strong>der</strong>mäuse sind wie ausgeführt keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das <strong>Vorhaben</strong><br />

zu erwarten.<br />

Etwaige Vorkommen <strong>der</strong> Haselmaus wer<strong>den</strong> durch das <strong>Vorhaben</strong> voraussichtlich nicht gefährdet,<br />

da bei vorhabenbedingtem Verlust von Knickabschnitten <strong>der</strong> Lebensraum Knick insgesamt<br />

erhalten bleibt und <strong>der</strong> Verlust von Knickabschnitten nicht diejenigen mit dichtem,<br />

fruchtreichen Strauchbestand betreffen.<br />

Für Amphibien sind gelegentliche Vorkommen im Plangebiet nicht wahrscheinlich, am westlichen<br />

Rand entlang des Mühlenbaches aber nicht gänzlich auszuschließen, etwa bei <strong>der</strong><br />

Amphibienwan<strong>der</strong>ung. Da dieser Bereich vom Eingriff nicht betroffen ist, sind Beeinträchtigungen<br />

nicht zu erwarten.<br />

Für Wirbellose sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Artenbestand wird sich voraussichtlich<br />

erhöhen.<br />

Für die Vegetation sind insgesamt ebenfalls keine negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Farn- und Blütenpflanzenarten, die in Anhang IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie aufgeführt sind, sind<br />

nicht betroffen.<br />

Für die bo<strong>den</strong>brüten<strong>den</strong> Vogelarten Feldlerche und Rebhuhn ist eine Verbesserung <strong>der</strong><br />

Habitatbedingungen durch das <strong>Vorhaben</strong> gegenüber dem Ausgangszustand zu erwarten.<br />

Diese Arten sind in Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Brutvögel zu fin<strong>den</strong>. Sie profitieren<br />

von erhöhtem Nahrungsangebot (Wirbellose) und dem Ausbleiben von Maschineneinsatz,<br />

<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ackerbewirtschaftung Nester und Gelege von Bo<strong>den</strong>brütern zerstört.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 42<br />

Für Kiebitz können die Solarmodule als Silhouette möglicherweise störend wirken und die<br />

beim Brutgeschäft erfor<strong>der</strong>liche freie Sicht eventuell beeinträchtigen. Etwaige Störungen sind<br />

auf <strong>den</strong> Aufstellbereich und <strong>den</strong> unmittelbaren Umgebungsbereich begrenzt. Für <strong>den</strong> Kiebitz<br />

ist die Eignung des Plangebietes als Brut-, Rast- und Nahrungshabitat bereits im Bestand<br />

eingeschränkt. In <strong>der</strong> weiteren Umgebung liegen besser geeignete Flächen. Eine mögliche<br />

„Verdrängung“ von etwaigen Vorkommen des Kiebitz aus dem unmittelbaren Anlagenbereich<br />

in Flächen <strong>der</strong> Umgebung ist vor diesem Hintergrund nicht als erhebliche Beeinträchtigung<br />

zu werten.<br />

Für Greifvögel, die das Plangebiet potenziell zur Nahrungssuche aufsuchen, wie Uhu,<br />

Steinkauz und Turmfalke, sind Aufwertungen bei Umsetzung <strong>der</strong> Planung zu erwarten, da<br />

bei Umwandlung <strong>der</strong> Ackernutzung in extensive Grünlandnutzung auch bei Aufstellung <strong>der</strong><br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen von einer Zunahme <strong>der</strong> Arten- und Individuenzahl <strong>der</strong> Nahrungstiere<br />

(Wirbellose, Kleinsäuger etc.) auszugehen ist.<br />

Für Gebüschbrüter <strong>der</strong> Feldflur (Goldammer, Dorngrasmücke etc.) wird die Knicklandschaft<br />

im Plangebiet als Nahrungs- und Brutraum durch das <strong>Vorhaben</strong> aufgewertet, indem bei extensiver<br />

Grünlandnutzung in <strong>den</strong> Abstandsflächen zu <strong>den</strong> Knicks Saumflächen entstehen, in<br />

<strong>den</strong>en die Vögel Nahrung fin<strong>den</strong> (Wirbellose, Pflanzensamen etc.).<br />

Konfliktanalyse<br />

Für die Tierarten des Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie sind wie beschrieben entwe<strong>der</strong> Vorkommen<br />

im Plangebiet auszuschließen o<strong>der</strong> diese sind unwahrscheinlich. Da die Knicks als<br />

ein für Tiere attraktiver Lebensraum im Wesentlichen erhalten bzw. Verlust von Knickabschnitten<br />

und Überhältern in unmittelbarer Nähe durch Neuanlage ausgeglichen wird, wird<br />

nicht von einer Betroffenheit dieser Tierarten durch das <strong>Vorhaben</strong> ausgegangen.<br />

Bei <strong>den</strong> europäischen Vogelarten sind Vorkommen gefährdeter o<strong>der</strong> sehr seltener Arten wie<br />

beschrieben entwe<strong>der</strong> auszuschließen bzw. unwahrscheinlich o<strong>der</strong> es sind bei möglichen<br />

Vorkommen nicht von erheblichen negativen Auswirkungen des <strong>Vorhaben</strong>s ausgegangen<br />

(Rebhuhn, Feldlerche, Kiebitz, Greifvögel, Gebüschbrüter). Daher wird auch bei diesen Arten<br />

nicht von einer Betroffenheit bezüglich <strong>der</strong> Zugriffsverbote des Artenschutzes ausgegangen.<br />

Brutvorkommen von allgemein häufig vorkommen<strong>den</strong> Vogelarten, die gehölzbewachsene<br />

Knicks als Gehölzbrüter nutzen, sind nach vorliegen<strong>der</strong> Datenlage nicht auszuschließen. Im<br />

Plangebiet wer<strong>den</strong> Knickabschnitte entfernt. Diese Knickabschnitte weisen aufgrund geringer<br />

Gehölzbewuchsdichte eher geringe Habitateignung für Gehölzbrüter auf. Entsprechende<br />

Vorkommen sind daher nicht wahrscheinlich, jedoch in geringer Individuenzahl nicht gänzlich<br />

auszuschließen.<br />

Das Entfernen <strong>der</strong> Knickgehölze ist gemäß § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG in <strong>der</strong> Zeit vom 1. März<br />

bis 30. September verboten. Damit wird dem Verbot <strong>der</strong> Tötung und <strong>der</strong> erheblichen Störung<br />

von - in geringer Wahrscheinlichkeit in einzelnen Individuen vorkommen<strong>den</strong> - Vögeln während<br />

des Brutgeschehens und <strong>der</strong> Jungenaufzucht Rechnung getragen (Zugriffsverbot<br />

Nr. 1).<br />

Da bei Verlust von Knickabschnitten das Knicknetz im Wesentlichen erhalten bleibt und ein<br />

Ausgleich in direkter Nähe erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die ökologische Funktion<br />

gegebenenfalls vorhan<strong>den</strong>er Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten von Gehölzbrütern in <strong>den</strong><br />

verbleiben<strong>den</strong> Knicks weiterhin erfüllt wäre (Zugriffsverbot Nr. 3) und dass durch die Störung


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 43<br />

<strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Populationen <strong>der</strong> jeweils betroffenen Art nicht verschlechtert<br />

wird (Zugriffsverbot Nr. 2).<br />

Bestandsgefährdete Arten gemäß Rechtsverordnung sind nicht relevant, da eine entsprechende<br />

Rechtsverordnung <strong>der</strong>zeit nicht besteht.<br />

Durch die Einzäunung <strong>der</strong> Bauflächen sind keine erheblichen Auswirkungen auf Tiere <strong>der</strong><br />

Feldflur zu erwarten.<br />

Beson<strong>der</strong>s geschützte Pflanzenarten sind nicht betroffen, so dass das Zugriffsverbot Nr. 4<br />

nicht berührt wird.<br />

Insgesamt kann daher bei Beachtung <strong>der</strong> Vermeidungsmaßnahmen davon ausgegangen<br />

wer<strong>den</strong>, dass die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz zum Artenschutz<br />

nicht berührt wer<strong>den</strong>.<br />

10.2.2.4 Bo<strong>den</strong><br />

Im Bereich des Plangebietes sind gemäß Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> (Abb.: 7<br />

Bo<strong>den</strong>karte) Sand, bzw. anlehmiger Sand zu erwarten.<br />

Außerhalb des Son<strong>der</strong>gebietes -Photovoltaik- im Bereich des Mühlenbachs ist Anmoor, bzw.<br />

Nie<strong>der</strong>moor verzeichnet. Letzterer liegt jedoch nicht innerhalb des Baugebietes.<br />

Laut Fachbehör<strong>den</strong> ist zu beachten, dass aufgrund des zum Mühlenbach stark abfallen<strong>den</strong><br />

Geländes die Anlage so zu gestalten ist, dass Bo<strong>den</strong>erosion auch bei Starkregenereignissen<br />

verhin<strong>der</strong>t wird.<br />

BAUBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Verlust von Lebensraum durch Versiegelung und Verdichtung von Flächen,<br />

• Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bo<strong>den</strong>struktur durch Erdbewegungsmaßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Baumaßnahmen,<br />

• Verdichtung <strong>der</strong> Randbereiche durch Baustellenverkehr.<br />

ANLAGEBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Geringfügiger Verlust von Bo<strong>den</strong>funktionen durch Versiegelung.<br />

BETRIEBSBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Die betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Bo<strong>den</strong>s sind im vorliegen<strong>den</strong> Fall zu vernachlässigen.<br />

Die Eingriffe in das Schutzgut Bo<strong>den</strong> sind aufgrund <strong>der</strong> zu erwarten<strong>den</strong> Rammsysteme ohne<br />

Betonfundamentierung bzgl. <strong>der</strong> Versiegelung nicht wesentlich, aufgrund <strong>der</strong> Planungsabsicht<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> für die Nutzung <strong>der</strong> regenerativen Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage aber unvermeidbar.<br />

Die Ermittlung des naturschutzrechtlich erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsbedarfs erfolgt gemäß des<br />

gemeinsamen Beratungserlasses GRUNDSÄTZE ZUR PLANUNG VON GROßFLÄCHIGEN PHOTO-<br />

VOLTAIKANLAGEN IM AUßENBEREICH des Innenministeriums, <strong>der</strong> Staatskanzlei, des Ministeri-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 44<br />

ums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft,<br />

Wirtschaft und Verkehr vom 05.07.2006, Ziffer 8, mit einem Faktor von 1 : 0,25.<br />

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind bei Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften<br />

und Regelwerke auf das Schutzgut Bo<strong>den</strong> nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />

10.2.2.5 Wasser<br />

BAUBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Aufgrund des geringen Umfangs <strong>der</strong> Tiefbauarbeiten sind keine baubedingten Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgutes Wasser zu erkennen. Sollte während <strong>der</strong> Bautätigkeit <strong>den</strong>noch<br />

eine Grundwasserabsenkung erfor<strong>der</strong>lich wer<strong>den</strong>, wäre diese lokal und zeitlich begrenzt.<br />

ANLAGEBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Geringfügige Verän<strong>der</strong>ung des Oberflächenwasserabflusses im Bereich <strong>der</strong> PV-Module in<br />

Richtung einer streifenförmigen Verteilung.<br />

BETRIEBSBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung sind keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen erkennbar.<br />

Insgesamt kann bei dem Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage davon ausgegangen<br />

wer<strong>den</strong>, dass keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf das Schutzgut Wasser ausgehen,<br />

da das auf <strong>den</strong> Modulen auftreffende Oberflächenwasser jeweils vor dem jeweiligen Modulträger<br />

versickern wird.<br />

10.2.2.6 Luft und Klima<br />

Ausgehend von dem für diesen Raum typischen ozeanisch geprägten Klimatyp, <strong>der</strong> sich<br />

durch ausgeglichenen Temperaturgang mit verzögerten Extremwerten im Tages- bzw. Jahresgang,<br />

geringe Schwankungsbreite <strong>der</strong> Monatsmitteltemperatur, einer hohen Zahl an Regentagen<br />

bei großem Wolken- und Nie<strong>der</strong>schlagsreichtum sowie vorherrschen<strong>den</strong> Win<strong>den</strong><br />

aus südwestlichen und westlichen Richtungen auszeichnet, sind für das Plangebiet folgende<br />

Daten zu berücksichtigen:<br />

• Kleinräumig reduzierte Windgeschwindigkeit im bo<strong>den</strong>nahen Bereich aufgrund zahlreicher<br />

Vegetationsbestände und Gelän<strong>der</strong>auhigkeit sowie eine vollständige Einfassung durch<br />

Knickstrukturen und Bebauung<br />

• Ten<strong>den</strong>z zu schneller Nebelbildung und erhöhter Luftfeuchtigkeit aufgrund <strong>der</strong> räumlichen<br />

Nähe zum Mühlenbach. Die Geländelage ist hier niedriger als im erweiterten räumlichen<br />

Umfeld.<br />

BAUBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Staubemissionen durch <strong>den</strong> Baubetrieb,<br />

• Abgasemissionen <strong>der</strong> Baugeräte.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 45<br />

ANLAGEBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Mesoklimatische Verän<strong>der</strong>ungen durch langwellige Abstrahlung <strong>der</strong> PV-Module und <strong>der</strong><br />

Trägersysteme,<br />

• Schaffung mikroklimatischer Schwellen durch Verän<strong>der</strong>ungen des Reliefs (Abflusshin<strong>der</strong>nis<br />

für Kaltluft).<br />

BETRIEBSBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Die betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima sind im vorliegen<strong>den</strong><br />

Fall zu vernachlässigen.<br />

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima sind bei dem<br />

Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nach dem Stand <strong>der</strong> Technik nicht zu erwarten.<br />

Die Schaffung eines Abflusshin<strong>der</strong>nisses für die auf <strong>der</strong> Fläche entstehende Kaltluft ist nicht<br />

zu erwarten, da die PV-Modulsysteme auf Tischsysteme aufgestän<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>, die kein bo<strong>den</strong>nahes<br />

Hin<strong>der</strong>nis ausbil<strong>den</strong>.<br />

10.2.2.7 Landschaft<br />

BAUBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Störung des Landschaftsbildes durch die visuelle Beeinträchtigung des Baustellenverkehrs,<br />

Materialzwischenlagerungen und Restmaterialien <strong>der</strong> Bauleistung (optische Störreize),<br />

• Belastung <strong>der</strong> Landschaft durch Emissionen des Baustellenverkehrs (Lärm, Abgase)<br />

⇒ nicht wesentliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> landschaftsgebun<strong>den</strong>en Erholung.<br />

ANLAGEBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Verän<strong>der</strong>ung gewohnter bzw. vorhan<strong>den</strong>er Sichtbeziehungen,<br />

• Verän<strong>der</strong>ung vorhan<strong>den</strong>er Landschaftsbildstrukturen (Beeinträchtigung ist vor dem Hintergrund<br />

des gut abgeschirmten Standortes nördlich des Ortsteils Nordholz als gering zu<br />

bewerten),<br />

• ggf. Lichtreflexion an streuen<strong>den</strong> Oberflächen (PV-Module) und glatten Oberflächen (Modulsysteme).<br />

BETRIEBSBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

• Keine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Nutzung des Standortes,<br />

da <strong>der</strong> Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht zu einer erhöhten Frequentierung<br />

des Standortes durch Kraftfahrzeugbewegungen o. ä. führt.<br />

• Eine Beleuchtung des Standortes in <strong>den</strong> Nachtstun<strong>den</strong> ist nicht vorgesehen, sodass hier<br />

keine Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten sind.<br />

Die Aufstellung des <strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Nordholz“<br />

führt nach <strong>der</strong>zeitiger Einschätzung zu keiner erheblich negativen Beeinträchtigung des Orts-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 46<br />

bzw. Landschaftsbildes, da folgende landschaftsverträglichen Planungsgrundsätze <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schafstedt</strong> verfolgt wer<strong>den</strong>:<br />

• Anlage von Knicks am nördlichen Rand des Plangebietes sowie im Südosten als Abgrenzung<br />

zur Wohnbebauung,<br />

• Erhalt aller Knicks am Rand des räumlichen Geltungsbereiches,<br />

• Höhenbegrenzung <strong>der</strong> baulichen Anlagen auf 3,0 m über OK Gelände sowie<br />

• Wahl eines Standortes in räumlicher Anlehnung an vorhan<strong>den</strong>e bauliche Nutzungen<br />

• Berücksichtigung <strong>der</strong> Umgebungsbereiche als Gebiete strukturreicher Kulturlandschaftsauschnitte<br />

gemäß Landschaftsrahmenplan für <strong>den</strong> Planungsraums IV: Deren charakteristischer<br />

Vielfalt, Eigenart und Schönheit soll durch Maßnahmen <strong>der</strong> Einbindung ins<br />

Landschaftsbild Rechnung getragen wer<strong>den</strong>. Es handelt sich hierbei nicht um eine<br />

Schutzkategorie, <strong>den</strong>noch sollen betriebsbedingten Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß<br />

reduziert und somit die positive Prägung <strong>der</strong> Landschaftsausschnitte gesichert und<br />

ein verträgliches und generell kooperatives Miteinan<strong>der</strong> von Nutzungs- und Naturschutzaspekten<br />

erhalten und ausgebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind, auch unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> guten sichtverschatten<strong>den</strong> Elemente, nicht zu erwarten.<br />

10.2.2.8 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kulturelle und archäologische Denkmäler und Sachgüter sind im weiteren Umfeld durch das<br />

geplante <strong>Vorhaben</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong>, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten,<br />

nicht betroffen.<br />

Wenn während <strong>der</strong> Erdarbeiten <strong>den</strong>noch Funde o<strong>der</strong> auffällige Bo<strong>den</strong>verfärbungen entdeckt<br />

wer<strong>den</strong>, ist die Denkmalbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum<br />

Eintreffen <strong>der</strong> Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gemäß § 15 DSchG <strong>der</strong><br />

Grundstückseigentümer und <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Arbeiten.<br />

10.2.2.9 Prognose bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei Nichtaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schafstedt</strong> kann die erweiterte Nutzung regenerativer Energien nicht erfolgen und klimaschonende<br />

Planungsansätze in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> könnten nicht zum Tragen kommen.<br />

Die unter Ziffer 10.2.2 ermittelten Einflüsse auf die Schutzgüter wür<strong>den</strong> bei Verzicht auf die<br />

Planung entfallen.<br />

10.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

10.2.3.1 Vermeidung<br />

Die durch die vorliegende Planung verursachten Auswirkungen auf die Umwelt sind nur dann<br />

zu vermei<strong>den</strong>, wenn die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> auf <strong>den</strong> Bau einer Photovoltaik-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 47<br />

Freiflächenanlage verzichten würde. Entsprechend <strong>den</strong> verän<strong>der</strong>ten Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Energieversorgung, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> CO 2 -Emission, ist die Vermeidung weiterer<br />

Auswirkungen durch <strong>den</strong> Anlagenbau, d. h. Eingriffe in Natur und Landschaft, nicht möglich.<br />

Der Verzicht auf eine bauliche Erweiterung würde <strong>der</strong> angestrebten Nutzung regenerativer<br />

Energien, bei gleichzeitiger Schonung fossiler Brennstoffe, entgegenwirken.<br />

10.2.3.2 Verringerung<br />

Für die unvermeidbaren Auswirkungen <strong>der</strong> Planung ist das Minimierungsgebot zu beachten.<br />

Beeinträchtigungen sind so gering wie möglich zu halten. Als Minimierungs- bzw. Verringerungsmaßnahmen<br />

ist die Beachtung <strong>der</strong> nachstehend aufgelisteten Punkte erfor<strong>der</strong>lich:<br />

• Reduzierung <strong>der</strong> Bo<strong>den</strong>versiegelung auf das unabdingbar erfor<strong>der</strong>liche Maß.<br />

• Minimierung des Erschließungsaufwands durch Nutzung <strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en verkehrlichen<br />

Infrastruktur (Zufahrten), Einhaltung <strong>der</strong> allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik.<br />

• Erhalt <strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en Knick- und Gehölzstrukturen im Randbereich des Plangebietes.<br />

• Die Begrenzung <strong>der</strong> max. Höhe baulicher Anlagen auf 3,0 m führt zu einer spürbaren Reduzierung<br />

des Eingriffs in das Landschaftsbild.<br />

• Nutzung <strong>der</strong> Straße Nordholz für die Zufahrt zum Standort und <strong>der</strong> bereits versiegelten<br />

Flächen für die Erschließung des Standortes.<br />

• Nutzung eines Standortes mit einer vorhan<strong>den</strong>en Infrastruktur (Möglichkeit <strong>der</strong> Netzanbindung,<br />

Verkehrsflächen etc.)<br />

• Durch Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet sowie die Einhaltung von ausreichen<strong>den</strong><br />

Abstän<strong>den</strong> zur Wohnbebaung sowie zu Knickstrukturen können mögliche Beeinträchtigungen<br />

betroffener Schutzgüter im Vorweg minimiert wer<strong>den</strong>.<br />

10.2.3.3 Ausgleich<br />

Die verbleiben<strong>den</strong> und voraussichtlichen erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

sowie <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind auszugleichen<br />

(§ 1 a (3) BauGB).<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes stellt generell keinen Eingriff dar, bereitet aber als<br />

verbindlicher Bauleitplan einen solchen vor. Die Abwägung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Bauleitplanung zu<br />

berücksichtigen<strong>den</strong> Belange nach §§ 1, 1 a BauGB erfor<strong>der</strong>t die Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange<br />

des Umweltschutzes.<br />

Die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ vorbereiteten<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Umwelt durch die vorgesehene Bebauung und Flächennutzung erfolgen,<br />

bis auf die Knickrodung, auf Flächen mit allgemeiner Bedeutung für <strong>den</strong> Naturschutz.<br />

Der naturschutzrechtlich erfor<strong>der</strong>liche Ausgleichsbedarf für <strong>den</strong> Eingriff in Natur und Landschaft<br />

wird innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches bereitgestellt.<br />

Berechnung des Ausgleichsbedarfs<br />

Die Ermittlung des naturschutzrechtlich erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsbedarfs erfolgt gemäß des<br />

gemeinsamen Beratungserlasses GRUNDSÄTZE ZUR PLANUNG VON GROßFLÄCHIGEN PHOTO-<br />

VOLTAIKANLAGEN IM AUßENBEREICH vom 05.07.2009, Ziffer 8, mit einem Faktor von 1 : 0,25.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 48<br />

Die zulässige Bo<strong>den</strong>versiegelung beträgt bei einer zulässigen GRZ von 0,4, inkl. zulässiger<br />

Überschreitung von maximal 50 % gemäß § 19 (4) BauNVO:<br />

Fläche SO -Photovoltaik-<br />

76.860 m² x 0,4 = 30.766 m² + 0,50 x 30.766 m² = 46.116 m² ⇒ rd. 46.120 m²,<br />

46.120 m² x Kompensationsfaktor 0,25 = 11.529 m² ⇒ rd. 11.230 m².<br />

Aufgrund <strong>der</strong> relativ großflächigen Flächeninanspruchnahme sollen die teilversiegelten Flächen<br />

innerhalb des Son<strong>der</strong>gebietes -Photovoltaik- sowie die Leitungstrassen extensiv bewirtschaftet<br />

wer<strong>den</strong>. Entwicklungsziel ist hier artenreiches Grünland, das durch folgende<br />

extensive Bewirtschaftungsformen erreicht wer<strong>den</strong> soll:<br />

• Die Flächen wer<strong>den</strong> aus <strong>der</strong> bestehen<strong>den</strong> landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen<br />

und extensiv bewirtschaftet bzw. gepflegt.<br />

• In Zukunft ist eine extensive Pflegenutzung (Beweidung) zur Offenhaltung <strong>der</strong> Flächen<br />

o<strong>der</strong> eine Mahd vorgesehen. Die Mahd darf nicht vor dem 15. Juli erfolgen.<br />

• Die Flächen dürfen nicht umgebrochen wer<strong>den</strong>.<br />

• Die maximal zulässige Beweidungsdichte beträgt 1 Großvieheinheiten/ha.<br />

• Düngung jeglicher Art (auch Festmist) ist nicht erlaubt.<br />

• Chemische Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel sowie sonstige Mittel o<strong>der</strong><br />

Stoffe (z. B. Klärschlamm) dürfen nicht verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

• Zufütterung auf <strong>den</strong> Flächen ist nicht erlaubt.<br />

Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>den</strong>, Natur<br />

und Landschaft, die sich westlich und südöstlich des Son<strong>der</strong>gebietes befin<strong>den</strong>, sollen ebenfalls<br />

extensiv entwickelt wer<strong>den</strong>. Als Entwicklungsziel ist hier ebenfalls artenreiches Grünland<br />

vorgesehen. Auf eine Beweidung wird hier verzichtet. Sonst gelten die gleichen inhaltlichen<br />

Kriterien für die Bewirtschaftung wie innerhalb des Son<strong>der</strong>gebietes Photovoltaik.<br />

Die Flächengröße <strong>der</strong> Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Bo<strong>den</strong>, Natur und Landschaft beträgt 16.490 m². Somit kann <strong>der</strong> naturschutzrechtlich<br />

erfor<strong>der</strong>liche Ausgleich von rd. 11.230 m² vollständig innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches<br />

realisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Rodung von Knicks<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitplanung soll die Rodung von Knickabschnitten gemäß<br />

Anlage 11.2.1 auf einer Länge von 134 m erfolgen, um die Fläche wirtschaftlich für die Photovoltaiknutzung<br />

bebauen zu können. Unter Berücksichtigung des Ausgleichsfaktors von<br />

1 : 1,5 ergibt sich folgen<strong>der</strong> Ansatz für die Ermittlung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahme, <strong>der</strong> bereits<br />

im Vorfeld <strong>der</strong> Planung mit <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen abgestimmt<br />

wor<strong>den</strong> ist:<br />

Knickrodung: 134 m x 1,5 = 201 m.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 49<br />

Im Bereich des Plangebietes wer<strong>den</strong> im Nor<strong>den</strong> und Südosten sowie durch das Schließen<br />

von Knicklücken im Sü<strong>den</strong> insgesamt 390 m Knick neu hergestellt (s. Anlage 11.2.2), sodass<br />

<strong>der</strong> Eingriff in <strong>den</strong> gesetzlich geschützten Lebensraum Knick als ausgeglichen zu bewerten<br />

ist und ein Überschuss von 189 m verzeichnet wer<strong>den</strong> kann.<br />

Landschaftsbild<br />

Der landschaftsgerechten Eingrünung muss bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung beigemessen wer<strong>den</strong>, da die Standorte weit in die umgebende Kulturlandschaft<br />

ausstrahlen können und u. U. eine technische Überprägung des Landschaftsbildes verursachen.<br />

Teilweise ist eine optische Vorbelastung durch die bestehen<strong>den</strong> 20 KV-Freileitungen<br />

im östlichen Bereich des räumlichen Geltungsbereichs sowie durch eine weitere Freileitung,<br />

welche südlich des Plangebiets verläuft, zu konstatieren.<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Fall ist, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en natürlichen Ausstattung<br />

<strong>der</strong> Landschaft mit zahlreichen sichtverschatten<strong>den</strong> Elementen im räumlichen Umfeld<br />

(Knicks, Bäume/Überhälter, vorhan<strong>den</strong>e Bebauung etc.), am nördlichen Rand des Plangebietes,<br />

südöstlich an <strong>der</strong> Wohnbebauung und im Westen am Mühlenbach, die Anlage von<br />

Knicks vorgesehen, um eine wirksame Eingrünung des Son<strong>der</strong>gebietes zu erzielen.<br />

Die Anpflanzung auf dem nördlichen sowie dem südöstlichen Knick soll mit heimischen und<br />

standortgerechten Gehölzen in <strong>der</strong> Anzahl 3 Stck./m erfolgen. Als Mindestpflanzqualität sollen<br />

Sträucher mit mindestens 3 Trieben, 60 - 100 cm Höhe, sowie leichte Heister,<br />

100 – 150 cm Höhe verwendet wer<strong>den</strong>. Auf dem nördlichen Knick sollen im Abstand von<br />

jeweils 20 m Überhälter entwickelt wer<strong>den</strong>, welche vom Knick auf <strong>der</strong> südlichen Plangebietsgrenze<br />

aus Grün<strong>den</strong> <strong>der</strong> Verschattung entfernt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Artenauswahl soll gemäß <strong>der</strong> Merkblätter des KREIS DITHMARSCHEN - DER LANDRAT ALS<br />

UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE erfolgen.<br />

10.2.4 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Auf Grundlage des Erlasses GRUNDSÄTZE ZUR PLANUNG VON GROßFLÄCHIGEN PHOTOVOL-<br />

TAIKANLAGEN IM AUßENBEREICH vom 05.07.2006 sind die <strong>Gemeinde</strong>n gehalten, ihre Rolle als<br />

Träger <strong>der</strong> Bauleitplanung aktiv zu gestalten. Daher sollen insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen <strong>der</strong><br />

vorbereiten<strong>den</strong> Bauleitplanung, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> Landschaftsplanung,<br />

Standorte herausgearbeitet wer<strong>den</strong>, die bei einer Nutzung für großflächige Photovoltaikanlagen<br />

einen möglichst geringen Eingriff in Natur und Landschaft sowie die Freiraumsituation<br />

verursachen. Zudem sollen potentielle Entwicklungsflächen für Wohnen und Gewerbe nicht<br />

in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Alternativenprüfung hat im Rahmen <strong>der</strong> Standortuntersuchung innerhalb <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schafstedt</strong> mit dem Ergebnis stattgefun<strong>den</strong>, dass das Plangebiet des Bebauungsplanes<br />

Nr. 17 eine gute Eignung zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage bietet. Die<br />

Standortwahl inklusive <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> übrigen, in Betracht gezogenen, Potentialflächen<br />

ist unter Ziffer 3 dargestellt.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 50<br />

10.3 Zusätzliche Angaben für <strong>den</strong> Umweltbericht<br />

10.3.1 Technische Verfahren und Schwierigkeiten<br />

Die Bearbeitung des Umweltberichts zur Aufstellung des <strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplanes<br />

Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> ist auf Grundlage des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) erfolgt. Zusätzlich wur<strong>den</strong> die Inhalte des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(BNatSchG, Stand 01.03.2010), des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG, Stand<br />

01.03.2010) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) herangezogen.<br />

Nach <strong>der</strong>zeitiger Einschätzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> sind keine weiterreichen<strong>den</strong> Fachgutachten<br />

zur Erstellung des Umweltberichts auf <strong>der</strong> Ebene des Bebauungsplanes erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Schwierigkeiten sind bei <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> Umweltprüfung nicht aufgetreten. Grundlagenmaterial<br />

und Fachplanungen, die für die Ermittlung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen relevant waren,<br />

stan<strong>den</strong> zur Verfügung.<br />

10.3.2 Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichen Auswirkungen<br />

Die Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichen Auswirkungen bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Bauleitplanung auf die Umwelt, das sog. Monitoring, sollen die <strong>Gemeinde</strong>n frühzeitig in die<br />

Lage versetzen, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen <strong>der</strong> Planung zu erkennen und<br />

geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.<br />

Die Schwere <strong>der</strong> Auswirkungen hängt unmittelbar von <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Erheblichkeit für<br />

die Umwelt ab. Wie die bisherigen inhaltlichen Ausführungen dargelegt haben, sind keine<br />

schweren und nachhaltigen Auswirkungen durch die verbindliche Bauleitplanung zu erwarten,<br />

die einer detaillierteren Untersuchung des Wirkungsgefüges zwischen <strong>den</strong> einzelnen<br />

Schutzgütern bedürfen.<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Fall liegt nach <strong>den</strong> Ergebnissen <strong>der</strong> Umweltprüfung in <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

keine Erheblichkeit vor, sodass Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> Auswirkungen nicht<br />

zwingend erfor<strong>der</strong>lich wer<strong>den</strong>.<br />

10.3.3 Zusammenfassung<br />

Die Auswirkungen des projektierten <strong>Vorhaben</strong>s sind, nach bau-, anlage- und betriebsbedingten<br />

Beeinträchtigungen aufgeglie<strong>der</strong>t, erfasst wor<strong>den</strong>. Die ermittelten Auswirkungen wer<strong>den</strong><br />

im Zuge <strong>der</strong> Realisierung auftreten. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall wer<strong>den</strong> die einzelnen Intensitäten,<br />

auf Grundlage <strong>der</strong> Konkretisierung im <strong>Vorhaben</strong>plan (Anlage 11.1), auftreten.<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> voraussichtlichen, auf <strong>der</strong> Ebene des Bebauungsplanes erkennbaren,<br />

Umweltauswirkungen ist anhand einer Umweltprüfung erfolgt.<br />

Die aufbereiteten Daten <strong>der</strong> Schutzgüter sind dabei für <strong>den</strong> räumlichen Geltungsbereich des<br />

<strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ bewertet und die Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Planung auf die Umwelt geprüft wor<strong>den</strong>. Eine Erheblichkeit einer Beeinträchtigung<br />

liegt immer dann vor, wenn diese dauerhaft ist.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 51<br />

Die Umweltprüfung führt keine summarische Bewertung <strong>der</strong> positiven und negativen Wirkungen<br />

einer Planung durch. Vielmehr ist die Frage zu beantworten, ob durch die Planung erhebliche<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Summe nachhaltige, dauerhafte Beeinträchtigungen verursacht wer<strong>den</strong>.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> durchgeführten Umweltprüfung stuft die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> die Umweltauswirkungen,<br />

die durch die vorliegende Aufstellung des <strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplanes<br />

Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ ermöglicht wer<strong>den</strong>, nach Durchführung <strong>der</strong> beschriebenen<br />

Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, als nicht erheblich ein.<br />

Der durch <strong>den</strong> Bebauungsplan vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft ist aus Sicht <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> mit Umsetzung <strong>der</strong> Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

als ausgeglichen zu bewerten.<br />

<strong>Schafstedt</strong>, ___.___.______<br />

_________________________________<br />

Bürgermeister<br />

11. Anlagen<br />

11.1 <strong>Vorhaben</strong>plan „Photovoltaik“<br />

11.2 Knickeingriff und Ausgleich<br />

11.2.1 Knickrodung und Knickherstellung<br />

11.2.2 Eingriff in das Knicknetz – Bilanzierung<br />

11.3 Zusammenfassende Erklärung


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 53<br />

11.2 Knickeingriff und Ausgleich


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 17 "Solarpark Nordholz"<br />

Eingriff in das Knicknetz - Bilanzierung Anl. 11.2.2, Seite 1<br />

Stand: 15.07.2010<br />

Knickrodung<br />

Knickherstellung<br />

Bilanz<br />

Stationierung Länge Faktor Ausgleichsbedarf Stationierung Bezeichnung Länge anrechenbare<br />

[m] gem. UNB [m]<br />

des Abschnittes [m] Länge [m] [m]<br />

Rodung von Knicks (HW)<br />

Knickherstellung Neuanlage)<br />

Knick mittig im Plangebiet, W - O 134,0 1,5 -201,0 Nordgrenze Plangebiet Neuanlage 203,0 203,0<br />

mittig im Plangebiet Neuanlage 4,0 4,0<br />

westlich im Plangebiet Neuanlage 2,0 2,0<br />

westlich im Plangebiet Neuanlage 22,0 22,0<br />

Südgrenze Plangebiet Neuanlage 13,0 13,0<br />

Südgrenze Plangebiet Neuanlage 18,0 18,0<br />

östlich im Plangebiet Neuanlage 128,0 128,0<br />

134 -201 390 189<br />

Bearbeitung: Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen GmbH, Grossers Allee 24, 25767 Albersdorf


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 56<br />

11.3 Zusammenfassende Erklärung<br />

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB berücksichtigt die Art und<br />

Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse <strong>der</strong> Öffentlichkeits- und Behör<strong>den</strong>beteiligung<br />

in <strong>der</strong> Planung berücksichtigt wur<strong>den</strong>.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> beabsichtigt mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplans<br />

Nr. 17 ‚Solarpark Nordholz‘ die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur<br />

regenerativen Stromerzeugung.<br />

Die Auswirkungen des projektierten <strong>Vorhaben</strong>s sind, nach bau-, anlage- und betriebsbedingten<br />

Beeinträchtigungen aufgeglie<strong>der</strong>t, erfasst wor<strong>den</strong>. Die Beurteilung<br />

<strong>der</strong> voraussichtlichen, auf <strong>der</strong> Ebene des Bebauungsplanes erkennbaren Umweltauswirkungen<br />

ist anhand einer Schutzgut <strong>bezogenen</strong> Umweltprüfung erfolgt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> durchgeführten Umweltprüfung stuft die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> die Umweltauswirkungen,<br />

die durch <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> Bebauungsplan ermöglicht wer<strong>den</strong>,<br />

nach Durchführung <strong>der</strong> beschriebenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

als nicht erheblich ein.<br />

Der durch <strong>den</strong> Bebauungsplan vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft ist aus<br />

Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> mit Umsetzung <strong>der</strong> Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

als ausgeglichen zu bewerten.<br />

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen umweltrelevanten Hinweise<br />

<strong>der</strong> Behör<strong>den</strong> und sonstigen Träger öffentlicher Belange wur<strong>den</strong>, soweit sie<br />

<strong>der</strong> Klarstellung dienten, in die Begründung übernommen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat die Möglichkeiten im Siedlungsumfeld geprüft. Es ist nicht vorgesehen,<br />

vorhan<strong>den</strong>e Gewerbeflächen o<strong>der</strong> strategisch wichtige Potentialflächen durch<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu überplanen. Neben <strong>den</strong> wirtschaftlichen Nachteilen<br />

einer Min<strong>der</strong>nutzung erschlossener Gewerbeflächen sprechen auch die langfristigen<br />

Planungs- und Entwicklungsabsichten gegen die Inanspruchnahme von Gewerbe-<br />

und sonstigen Siedlungsflächen.<br />

Das Plangebiet Nordholz selbst ist mit nur geringen Auswirkungen / Eingriffen in die<br />

Tourismusinfrastruktur und <strong>den</strong> Naturhaushalt verbun<strong>den</strong>. Wasserschutzgebiete und<br />

Gebiete, die die Voraussetzung einer unter Schutz Stellung als Landschaftsschutzgebiet<br />

erfüllen, wer<strong>den</strong> durch die Planung nicht tangiert.<br />

Potentielle Auswirkungen des geplanten Windparks in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Tensbüttel-<br />

Röst wer<strong>den</strong> als geringfügig bewertet und sind durch <strong>den</strong> <strong>Vorhaben</strong>träger und die<br />

Betreiber des Solarparks hinzunehmen.<br />

Eine strategische Umweltprüfung erfolgt gemäß § 17 UVPG im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

nach <strong>den</strong> Vorschriften des BauGB. Sie wird in Form des Umweltberichtes<br />

Teil <strong>der</strong> Begründung. Die Begründung enthält hinreichende Aussagen zu <strong>den</strong> planerischen<br />

Vorgaben, zur Standortwahl und zur Umwelt- und Naturverträglichkeit.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 57<br />

Für die Beseitigung eines Knickabschnitts innerhalb des Plangebietes wird eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 21 (3) LNatSchG erfor<strong>der</strong>lich. Die Genehmigung wurde<br />

seitens <strong>der</strong> UNB mit Schreiben vom 08.09.2009 in Aussicht gestellt.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit wur<strong>den</strong> im Rahmen des Bebauungsplans berücksichtigt.<br />

Eine im Zuge <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme eines Anwohners<br />

wurde nicht berücksichtigt. Die <strong>Gemeinde</strong> hat die planerischen Vorgaben<br />

hinreichend berücksichtigt, die Standortwahl ausreichend begründet sowie die fachlichen<br />

Standards beachtet. Die Planungsinhalte insbeson<strong>der</strong>e zur Umwelt- und Naturverträglichkeit<br />

wer<strong>den</strong> abweichend von <strong>der</strong> Anwohnermeinung gewichtet und bewertet.<br />

Die Position <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> wurde im Umweltbericht hinreichend wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

Es wird nicht als Aufgabe <strong>der</strong> gemeindlichen Bauleitplanung betrachtet, eigenständige<br />

wissenschaftliche Abhandlungen zur Tierwelt zu erstellen. Hierzu liegen aus Sicht<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> hinreichende Fachgutachten vor, auf die zurückgegriffen wer<strong>den</strong><br />

kann.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für<br />

Photovoltaikfreiflächenanlagen zur Kenntnis genommen. Die <strong>Gemeinde</strong> hat bis zum<br />

06. Mai 2010 ihre Planungen auf Basis des aktuellen EEG und damit auf einer bestehen<strong>den</strong><br />

Rechtsgrundlage ausgeführt.<br />

Die rechtliche Haltbarkeit <strong>der</strong> Bundesgesetzgebung hinsichtlich <strong>der</strong> rückwirken<strong>den</strong><br />

Än<strong>der</strong>ung des EEG ist aus <strong>Gemeinde</strong>sicht völlig offen. Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses<br />

bleiben abzuwarten.<br />

Gleichwohl ist primär davon auszugehen, dass absehbar für die Fläche Nordholz<br />

keine EEG-Vergütung mehr gezahlt wird. Die Errichtung von Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlagen ist jedoch weiterhin zulässig. Auch die Netzeinspeisung ist gemäß<br />

EEG für erneuerbare Energien weiterhin privilegiert.<br />

Es bestehen absehbar Chancen einer Eigenverbrauchsregelung. Darüber hinaus ist<br />

<strong>der</strong> Punkt <strong>der</strong> Netzparität, d.h. <strong>der</strong> Zeitpunkt zu dem Solarstrom genauso teuer ist,<br />

wie <strong>der</strong> Strombezug über einen Anbieter nach Einschätzung des <strong>Vorhaben</strong>trägers in<br />

3 bis 4 Jahren erreicht, so dass sich auch damit neue Realisierungschancen ergeben.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hält deshalb an ihrem grundsätzlichen Ziel, Solarstromanlagen auf<br />

Freiflächen in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu errichten, fest. Auch die kurzfristigen Chancen auf<br />

eine Umsetzung durch Rechtsprechung o<strong>der</strong> die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses<br />

gilt es zu wahren.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Nordholz“ Seite 58<br />

Planän<strong>der</strong>ungen haben sich im Zuge <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung nicht ergeben.<br />

Sonstige Planungsalternativen wur<strong>den</strong> neben <strong>der</strong> oben erwähnten Nutzung bestehen<strong>der</strong><br />

Gewerbegebiete und <strong>der</strong> ‚Nullvariante‘ nicht aufgezeigt. Der Bebauungsplan<br />

Nr. 17 ‚Solarpark Nordholz‘ <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> für das Gebiet „westlich <strong>der</strong><br />

Straße Nordholz (auf Höhe <strong>der</strong> Grundstücke 15 und 17) und östlich des Mühlenbaches“<br />

wurde am 31.05.2010 abschließend beschlossen.<br />

<strong>Schafstedt</strong>, ___.___.______<br />

_________________________________<br />

Bürgermeister


BARTELS UMWELTPLANUNG<br />

Torsten Bartels, Diplom Biologe<br />

<strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplan Nr. 17 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> „Solarpark Nordholz“<br />

Artenschutz<br />

Ergebnisse ergänzen<strong>der</strong> Begehungen und <strong>der</strong>en Bewertung<br />

Zur o.g. Planung wurde ein Artenschutz-Fachbeitrag mit Aussagen zur Betroffenheit geschützter<br />

Arten (Zugriffsverbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz) mit Stand April 2010 vorlegt.<br />

Im Mai 2010 wur<strong>den</strong> ergänzend Begehungen des Plangebietes durchgeführt. Die Ergebnisse wer<strong>den</strong><br />

im Folgen<strong>den</strong> genannt und bewertet.<br />

Bei <strong>den</strong> Begehungen wurde das gesamte Plangebiet sowie direkt angrenzende Flächen durch<br />

Begehungen flächendeckend erfasst. Dabei wur<strong>den</strong> die Landwirtschaftsflächen nur randlich<br />

begangen; diese sind von <strong>den</strong> Rän<strong>der</strong>n mit Fernglas gut einsichtig.<br />

Begehung 02.05.2010<br />

Zeitraum: 8 bis 10 Uhr, Wetter heiter, wenig Wind<br />

Beobachtungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> geplanten Bauflächen (Ackerflächen, gepflügt und teilweise eingesät):<br />

- 1 Kiebitz sitzend und sich kleinräumig bewegend inmitten <strong>der</strong> nördlichen Ackerfläche (Dauer<br />

ca. 40 min.), vermutlich nahrungssuchend.<br />

- 1 Austernfischer sitzend und sich kleinräumig bewegend inmitten <strong>der</strong> südlichen Ackerfläche<br />

(Dauer ca. 30 min.), vermutlich nahrungssuchend.<br />

- 2 Kiebitze überfliegend über das Plangebiet nach Nordwesten (Mühlenbachnie<strong>der</strong>ung)<br />

- 1 Silbermöwe sitzend und sich kleinräumig bewegend inmitten <strong>der</strong> nördlichen Ackerfläche<br />

(Dauer ca. 10 min.), vermutlich nahrungssuchend.<br />

- 1 Schafstelze kurzzeitig sitzend inmitten <strong>der</strong> nördlichen Ackerfläche (Dauer ca. 10 min.).<br />

In <strong>den</strong> Knicks am östlichen Plangebietsrand (nahe <strong>der</strong> Straße Nordholz):<br />

- 3 Kohlmeisen singend<br />

- 1 Trupp Feldsperlinge (ca. 8 Ind.)<br />

Begehung 18.05.2010<br />

Zeitraum: 8 bis 9 Uhr, Wetter heiter, leicht bedeckt, windig, kühl<br />

Beobachtungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> geplanten Bauflächen (Ackerflächen, gepflügt und teilweise eingesät):<br />

- 5 Kiebitze überfliegend über das Plangebiet nach Nordwesten (Mühlenbachnie<strong>der</strong>ung)<br />

im Bereich <strong>der</strong> Mühlenbachnie<strong>der</strong>ung nordwestlich außerhalb des Plangebietes (Grünland):<br />

- 2 Kiebitze überfliegend<br />

- 2 Mehlschwalben überfliegend<br />

In <strong>den</strong> Knicks am östlichen Plangebietsrand (nahe <strong>der</strong> Straße Nordholz):<br />

- 1 Zilpzalp Reviergesang<br />

- 1 Buchfink Reviergesang<br />

- 1 Klappergrasmücke Reviergesang<br />

- 1 Kohlmeise Reviergesang<br />

- 1 Amseln, nahrungssuchend<br />

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BARTELS UMWELTPLANUNG<br />

Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

Diese ergänzen<strong>den</strong> Beobachtungen im Mai 2010 bestätigen die Bewertung des Artenschutz-<br />

Fachbeitrages (April 2010), dass die Ackerflächen im Plangebiet eine geringe Bedeutung für Kiebitze<br />

aufweisen. Die geringe Anzahl beobachteter Kiebitze sowie <strong>der</strong>en Verhalten weisen darauf hin, dass<br />

eine Nutzung <strong>der</strong> Ackerflächen als Bruthabitat nicht wahrscheinlich ist. Eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> lokalen Kiebitz-Population ist daher, wie im Artenschutz-Fachbeitrag<br />

ausgeführt, nicht zu erwarten.<br />

Die weiteren Ergebnisse <strong>der</strong> ergänzen<strong>den</strong> Beobachtungen bestätigen ebenfalls die Aussagen des<br />

Artenschutz-Fachbeitrages zum Bestand. Die Bedeutung <strong>der</strong> Ackerflächen als Vogellebensraum wird<br />

weiterhin als gering eingeschätzt.<br />

Hamburg, <strong>den</strong> 20. Mai 2010<br />

Dipl. Biologe Torsten Bartels<br />

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BARTELS UMWELTPLANUNG<br />

Torsten Bartels, Diplom Biologe<br />

<strong>Vorhaben</strong> <strong>bezogenen</strong> Bebauungsplan Nr. 17 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schafstedt</strong> „Solarpark Nordholz“<br />

Artenschutz<br />

Ergebnisse ergänzen<strong>der</strong> Begehungen und <strong>der</strong>en Bewertung<br />

Zur o.g. Planung wurde ein Artenschutz-Fachbeitrag mit Aussagen zur Betroffenheit geschützter<br />

Arten (Zugriffsverbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz) mit Stand April 2010 vorlegt.<br />

Im Mai 2010 wur<strong>den</strong> ergänzend Begehungen des Plangebietes durchgeführt. Die Ergebnisse wer<strong>den</strong><br />

im Folgen<strong>den</strong> genannt und bewertet.<br />

Bei <strong>den</strong> Begehungen wurde das gesamte Plangebiet sowie direkt angrenzende Flächen durch<br />

Begehungen flächendeckend erfasst. Dabei wur<strong>den</strong> die Landwirtschaftsflächen nur randlich<br />

begangen; diese sind von <strong>den</strong> Rän<strong>der</strong>n mit Fernglas gut einsichtig.<br />

Begehung 02.05.2010<br />

Zeitraum: 8 bis 10 Uhr, Wetter heiter, wenig Wind<br />

Beobachtungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> geplanten Bauflächen (Ackerflächen, gepflügt und teilweise eingesät):<br />

- 1 Kiebitz sitzend und sich kleinräumig bewegend inmitten <strong>der</strong> nördlichen Ackerfläche (Dauer<br />

ca. 40 min.), vermutlich nahrungssuchend.<br />

- 1 Austernfischer sitzend und sich kleinräumig bewegend inmitten <strong>der</strong> südlichen Ackerfläche<br />

(Dauer ca. 30 min.), vermutlich nahrungssuchend.<br />

- 2 Kiebitze überfliegend über das Plangebiet nach Nordwesten (Mühlenbachnie<strong>der</strong>ung)<br />

- 1 Silbermöwe sitzend und sich kleinräumig bewegend inmitten <strong>der</strong> nördlichen Ackerfläche<br />

(Dauer ca. 10 min.), vermutlich nahrungssuchend.<br />

- 1 Schafstelze kurzzeitig sitzend inmitten <strong>der</strong> nördlichen Ackerfläche (Dauer ca. 10 min.).<br />

In <strong>den</strong> Knicks am östlichen Plangebietsrand (nahe <strong>der</strong> Straße Nordholz):<br />

- 3 Kohlmeisen singend<br />

- 1 Trupp Feldsperlinge (ca. 8 Ind.)<br />

Begehung 18.05.2010<br />

Zeitraum: 8 bis 9 Uhr, Wetter heiter, leicht bedeckt, windig, kühl<br />

Beobachtungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> geplanten Bauflächen (Ackerflächen, gepflügt und teilweise eingesät):<br />

- 5 Kiebitze überfliegend über das Plangebiet nach Nordwesten (Mühlenbachnie<strong>der</strong>ung)<br />

im Bereich <strong>der</strong> Mühlenbachnie<strong>der</strong>ung nordwestlich außerhalb des Plangebietes (Grünland):<br />

- 2 Kiebitze überfliegend<br />

- 2 Mehlschwalben überfliegend<br />

In <strong>den</strong> Knicks am östlichen Plangebietsrand (nahe <strong>der</strong> Straße Nordholz):<br />

- 1 Zilpzalp Reviergesang<br />

- 1 Buchfink Reviergesang<br />

- 1 Klappergrasmücke Reviergesang<br />

- 1 Kohlmeise Reviergesang<br />

- 1 Amseln, nahrungssuchend<br />

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BARTELS UMWELTPLANUNG<br />

Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

Diese ergänzen<strong>den</strong> Beobachtungen im Mai 2010 bestätigen die Bewertung des Artenschutz-<br />

Fachbeitrages (April 2010), dass die Ackerflächen im Plangebiet eine geringe Bedeutung für Kiebitze<br />

aufweisen. Die geringe Anzahl beobachteter Kiebitze sowie <strong>der</strong>en Verhalten weisen darauf hin, dass<br />

eine Nutzung <strong>der</strong> Ackerflächen als Bruthabitat nicht wahrscheinlich ist. Eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> lokalen Kiebitz-Population ist daher, wie im Artenschutz-Fachbeitrag<br />

ausgeführt, nicht zu erwarten.<br />

Die weiteren Ergebnisse <strong>der</strong> ergänzen<strong>den</strong> Beobachtungen bestätigen ebenfalls die Aussagen des<br />

Artenschutz-Fachbeitrages zum Bestand. Die Bedeutung <strong>der</strong> Ackerflächen als Vogellebensraum wird<br />

weiterhin als gering eingeschätzt.<br />

Hamburg, <strong>den</strong> 20. Mai 2010<br />

Dipl. Biologe Torsten Bartels<br />

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