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Landesschau Rheinland-Pfalz 2010 - kassenverwalter.de

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<strong>Lan<strong>de</strong>sschau</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> <strong>2010</strong><br />

VZV-Ausschuss<br />

Der Ausschuss für das Verwaltungszwangsverfahren tagte<br />

am 12. Mai <strong>2010</strong> in Koblenz und<br />

am 23. September <strong>2010</strong> in Ingelheim.<br />

Dem VZV-Ausschuss gehören zurzeit an:<br />

Hans-Georg Forster, Verbandsgemein<strong>de</strong>kasse Hermeskeil<br />

Richard Griesinger, Stadtkasse Trier<br />

Torsten Heuser, Verbandsgemein<strong>de</strong> Hahnstätten<br />

Helmut Klein, Stadtkasse Koblenz<br />

Bernhard Me<strong>de</strong>r, Stadtkasse Ingelheim<br />

Werner Neumann, Stadtkasse Bingen<br />

Berthold Weiss, Stadtkasse Koblenz<br />

In <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Sitzungen wur<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne Probleme aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsvollstreckung erörtert. So liegt zurzeit ein Entwurf zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s LVwVG vor, mit<br />

welchem das Gesetz an die Vorschriften <strong>de</strong>r ZPO über das pfändungsfreie Konto angepasst und die<br />

Internetversteigerung gepfän<strong>de</strong>ter beweglicher Sachen normiert wer<strong>de</strong>n sollen. Der VZV-Ausschuss<br />

Land hat darüber hinaus weitere Vorschläge zur Än<strong>de</strong>rung eingebracht, u.a. im Gesetz ausdrücklich<br />

auf die Entbehrlichkeit von Mahnungen bei <strong>de</strong>r Vollstreckung von Zwangs- und Bußgel<strong>de</strong>rn<br />

hinzuweisen und eine Gläubigerfiktion entsprechend <strong>de</strong>r AO einzuarbeiten, wonach eine<br />

Zwangssicherungshypothek auch dann eintragungsfähig sein soll, wenn die zu Grun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n<br />

For<strong>de</strong>rungen alleine noch nicht 750 € überschreiten, die Summe mehrerer geringerer For<strong>de</strong>rungen<br />

von verschie<strong>de</strong>nen Gläubigern, die durch dieselbe Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> vollstreckt wer<strong>de</strong>n, diesen<br />

Betrag aber übersteigt.<br />

Weiterhin benutzen die kommunalen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n unterschiedliche<br />

Vermögensverzeichnisse bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r ei<strong>de</strong>sstattlichen Versicherung. Da die Fragen, die<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n dürfen, nicht vom Vordruck abhängig sind, ist es beabsichtigt, <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn ein<br />

einheitliches Muster auszuarbeiten, welches die tägliche Arbeit in diesem Bereich erleichtern soll.<br />

Darüber hinaus beschäftigte man sich mit <strong>de</strong>m Gesetz zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Pfändungsrechts<br />

(GNeuMoP) und seiner Auswirkungen auf die kommunalen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n. Der Ausschuss<br />

wird das Gesetzgebungsverfahren weiter begleiten und, sobald dies erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n sollte, über<br />

<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sverband entsprechen<strong>de</strong> Fortbildungsmaßnahmen anregen.<br />

Der Ausschuss-Vorsitzen<strong>de</strong> Torsten Heuser nahm als Fachreferent an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sausschusses für das Verwaltungszwangsverfahren am 15. und 16.04.<strong>2010</strong> in Ra<strong>de</strong>beul und<br />

am 21. und 22.10.<strong>2010</strong> in Würzburg teil.<br />

Schwerpunkte dieser Arbeitstagungen waren die Vollstreckungsvergütungsverordnung sowie die<br />

Ausgestaltung auf Grund geän<strong>de</strong>rter Zuständigkeiten, die Pauschalwertberichtigung bei For<strong>de</strong>rungen,<br />

Abson<strong>de</strong>rungsrechte im Insolvenzverfahren, die Gesamtschuldnerische Haftung bei<br />

Wohnungseigentumsgemeinschaften, das geplante Fiskusprivileg im Insolvenzrecht sowie <strong>de</strong>ssen<br />

Auswirkungen, die Auswirkungen nach Einführung <strong>de</strong>s P-Kontos, die elektronische Vollstreckungshilfe<br />

sowie viele weitere rechtliche Fragestellungen aus <strong>de</strong>n Bereichen Vollstreckungs- und Insolvenzrecht.

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