SOLARPARK I + II - Vario green energy Concept GmbH
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<strong>SOLARPARK</strong> I + <strong>II</strong><br />
Verkaufsangebot
Inhalt.<br />
I. Vorwort................................................................................................................................ 5<br />
<strong>II</strong>. Übersicht............................................................................................................................. 6<br />
<strong>II</strong>I. Warum Solarkraftwerke........................................................................................... ...10<br />
IV.<br />
Risiken................................................................................................................................12<br />
V. Chancen.............................................................................................................................21<br />
VI.<br />
V<strong>II</strong>.<br />
V<strong>II</strong>I.<br />
IX.<br />
<strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong>...............................................................................22<br />
Photovoltaik.....................................................................................................................23<br />
Die Einspeisevergütung...............................................................................................27<br />
Technik...............................................................................................................................28<br />
X. Standort.............................................................................................................................32<br />
XI.<br />
X<strong>II</strong>.<br />
X<strong>II</strong>I.<br />
XIV.<br />
XV.<br />
Ertragsprognose.............................................................................................................33<br />
Wirtschaftliche Betrachtung......................................................................................37<br />
Rechtliche Grundlagen................................................................................................42<br />
Steuerliche Grundlagen...............................................................................................50<br />
Angabenvorbehalt.........................................................................................................51<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts<br />
durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).<br />
3
I. Vorwort.<br />
Liebe Anleger und Interessenten der <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Private Placements<br />
Strom aus der Sonne ist aktuell ein etablierter Bestandteil im ökologischen Strommix der führenden<br />
europäischen Energieversorger. Photovoltaik wurde in Deutschland zur Serienreife entwickelt. Deutsche<br />
Unternehmen sind weltweit führend und setzen die maßgeblichen Qualitäts- und Technologiestandards.<br />
In den vergangenen Jahren erlebte die Photovoltaikbranche einen rasanten Aufstieg und mittelständische<br />
Unternehmen haben sich zu internationalen Anbietern entwickelt.<br />
Wichtiges Ziel der europäischen Union ist es, die Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 zu einem Großteil<br />
auf regenerativer Basis zu realisieren.<br />
Zur Umsetzung dieses Ziels haben viele Mitgliedstaaten das deutsche Energieeinspeisegesetz als Beispiel<br />
genommen und vergleichbare Konzepte zur Etablierung der regenerativen Energieerzeugung eingeführt.<br />
Das Thema Solarenergie ist in den letzten Jahren aufgrund der staatlichen Unterstützung und<br />
der berechenbaren Erträge zu einem attraktiven Thema für Kapitalanleger geworden. Die gesetzlich geregelte<br />
Einspeisevergütung gewährleistet dem Anleger über lange, definierte Zeiträume einen konstanten<br />
Cashflow. Unterstützt von attraktiven Fremdfinanzierungsmöglichkeiten ist es möglich, mit überschaubarem<br />
Eigenkapitaleinsatz in Solarprojekte zu investieren. Je nach Einstellung der Anleger bieten<br />
wir Möglichkeiten der Investition in Dachanlagen oder Freilandanlagen. Dachanlagen werden überwiegend<br />
in Deutschland und Freilandanlagen in Italien und der Slowakischen Republik angeboten. Durch<br />
die Mitgliedschaft in der europäischen Union und vorhandene Einspeisegesetze wird von der Legislative<br />
eine hohe Investitionssicherheit geboten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre motivieren uns, Ihnen<br />
interessante Projekte mit stabiler Rendite anzubieten.<br />
Wir laden Sie ein, sich an der Investition in Solarkraftwerke in Deutschland und der Slowakei, zu<br />
beteiligen. Sicherheit von einem deutschen Anbieter, der die Kraftwerke ausschließlich mit deutschen<br />
Partnern realisiert.<br />
Eine Investition in Klimaschutz und Zukunftstechnologien ist ein nachhaltiger Beitrag auf dem Weg von<br />
fossilen Ressourcen hin zu einer sicheren, bezahlbaren und CO2 neutralen Energieversorgung.<br />
Axel Fellhauer<br />
Geschäftsführer<br />
Rainer Kastler<br />
Geschäftsführer<br />
5
<strong>II</strong>. Übersicht.<br />
Die Projekte, unsere Solarkraftwerke, sind Photovoltaikanlagen, die auf Dächern oder Nutzflächen errichtet<br />
werden. Die Standorte für Dachanlagen sind in einstrahlungsreichen Regionen Deutschlands. Unsere Freiflächenanlagen<br />
werden in der Slowakischen Republik auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet.<br />
Beteiligungsgesellschaft/ Komplementärin<br />
Die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong> wird in der Rechtsform einer gewerblich tätigen <strong>GmbH</strong> geführt und ist<br />
Initiator für die Beteiligungsgesellschaft. Die Beteiligungsgesellschaft wird als Kommanditgesellschaft geführt,<br />
in der die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong> als Komplementärin und Vollhafterin auftritt. Ein an der Kommanditgesellschaft<br />
beteiligter Kommanditist bezieht Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.<br />
In Projekten in der Slowakischen Republik tritt die deutsche Beteiligungs KG als Kommanditist in die bereits<br />
existierende Projektgesellschaft ein. Die Projektgesellschaft wird als s.r.o. ks (entspricht der deutschen <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG) geführt. Durch die Rechtsform der Personengesellschaft bieten wir Anlegern interessante steuerliche<br />
Aspekte.<br />
Angebot Vermögensanlage<br />
Die Initiatorin, die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong>, bietet privaten Investoren die Möglichkeit, sich als Kommanditist<br />
an der Beteiligungsgesellschaft mit einer Einlage ab 50.000 € zu beteiligen. Höhere Zeichnungsbeträge<br />
müssen durch 10.000 ohne Rest teilbar sein. Die Initiatorin der Kapitalanlage behält sich eine Veränderung<br />
des Mindestbetrages vor.<br />
Sicherheit der Anlage<br />
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert in Deutschland die gesetzlich garantierte Vergütung des eingespeisten<br />
Stroms der Photovoltaikanlagen über 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. In der Slowakei<br />
sichert das Einspeisegesetz eine Vergütung über 15 Jahre.<br />
Mit Beendigung des gesetzlich garantierten Vergütungsanspruches wird im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
entschieden, ob und wie die weitere Nutzung der Solarkraftwerke realisiert wird. In den Planrechnungen<br />
wird davon ausgegangen, dass keine weitere Nutzung erfolgt und die Anlagen rückgebaut oder verwertet<br />
werden.<br />
6
Laufzeit<br />
Die Laufzeit der Beteiligung ist bei Anlagen in Deutschland auf 20 Jahre begrenzt. Bei Freilandanlagen in der<br />
Slowakischen Republik ist die Laufzeit auf 15 Jahre begrenzt. In sämtlichen Planungsrechnungen sind diese<br />
Laufzeiten berücksichtigt. Durch die Laufzeiten handelt es sich um eine langfristige und unternehmerische<br />
Beteiligung.<br />
Zahlen und Fakten im Überblick (Prognose)<br />
Solarpark I<br />
Solarpark <strong>II</strong><br />
Projektgröße 0,999 MWp 0,999 MWp<br />
Module CONERGY Power Plus CONERGY Power Plus<br />
Wechselrichter SolarMax SolarMax<br />
Generatorleistung 999,90 kWp 999,90 kWp<br />
Investitionshöhe 3.349.340,00 € 3.349,340,00 €<br />
Kommanditkapital 1.000.000,00 € 1.000.000,00 €<br />
Anteil an der Gesamtinvestition 29,85% 29,85%<br />
Kosten PV-Anlage, Projektrechte, Grundstück 3.249.340,00 € 3.249.340,00 €<br />
Anteil an der Gesamtinvestition 97,01% 97,01%<br />
Weiche Kosten 100.000,00 € 100.000,00 €<br />
Anteil an der Gesamtinvestition 2,99% 2,99%<br />
Anteil am Kommanditkapital 10% 10%<br />
Jahresertrag (Prognose) 1.089.000 kWh 1.089.000 kWh<br />
Mindestbeteiligung 50.000 Euro 50.000 €<br />
Geplante Ausschüttungen 206,50% 206,50%<br />
AGIO 5% 5%<br />
Laufzeit der Beteiligung 15 Jahre 15 Jahre<br />
Wirtschaftsjahr<br />
Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12.<br />
7
Anlegerhaftung<br />
Die Haftung der Anleger ist auf die Einlagenhöhe beschränkt. Eine Nachschusspflicht für die Anleger besteht<br />
nicht, soweit die gezeichneten Anlagen erbracht sind und keine sonstigen Forderungen der Gesellschaft gegenüber<br />
den Anlegern bestehen. Weitere Einzelheiten sind in den Kapiteln Risiken und rechtliche Grundlagen<br />
geregelt.<br />
Ausschüttungen<br />
Die Ausschüttungen erfolgen jährlich erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013. Bei einer planmäßigen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung werden die prognostizierten Ausschüttungen jeweils bis 31.03. des Folgejahres ausgeschüttet.<br />
Die kumulierten Ausschüttungen/Entnahmen über den Planzeitraum betragen ca. 206,50%.<br />
Die Slowakei<br />
Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen in den Solarparkhochburgen Spanien, Italien, Frankreich<br />
und schließlich auch Tschechiens ist die Slowakei mit Ihrer attraktiven, gesetzlich geregelten und garantierten<br />
Einspeisevergütung bis 31.12.2011 nicht nur eine äußerst attraktive Alternative für mögliche Investoren geworden<br />
sondern bietet auch ein höchstes Maß an Rendite-, und Risikobetrachtung.<br />
Die Slowakei ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa, der am 01. Januar 1993 aus der Teilung der Tschechoslowakei<br />
hervorging. Sie grenzt an Österreich, Tschechien, Polen, die Ukraine und Ungarn.<br />
Seit 2004 ist sie Mitglied in der Nato und der europäischen Union und führte am 1. Januar 2009 den Euro ein.<br />
In der Slowakei wird von den Ertragssteuern nur die Einkommensteuer erhoben; eine Gewerbesteuer existiert<br />
nicht. Im Jahr 2004 wurde ein Einheitssteuersystem (Flat Tax) mit einer Steuer für alle Einkunftsarten in Höhe<br />
von 19% eingeführt. Dies hat der Wirtschaft in der Slowakei zusätzliche Dynamik verliehen. Auf Einkünfte aus<br />
Gewinn- und Dividendenausschüttungen werden keine Steuern erhoben.<br />
Die Slowakei hat eine Länge von 410 und eine Breite von 100-190 km und eine Fläche von 50.000 km 2 . Im<br />
Norden und in der Mitte hat sie den Charakter eines Gebirgslandes, reicht aber im Süden bis in die ungarische<br />
Tiefebene. In der Hauptstadt Bratislava leben ca. 450.000 Einwohner, die Gesamtbevölkerung beträgt 5,5 Millionen.<br />
Das Bruttoinlandsprorodukt betrug im Jahr 2009 ca. 80.000 Mio. US$.<br />
Die Tatsache, dass sich neben der Automobilzulieferindustrie zwischenzeitlich immer mehr Größen aus der<br />
Solarbranche für den slowakischen Markt interessieren und neue Standorte eröffnen ist ein weiteres Zeichen<br />
für die Attraktivität dieses sich neu auftuenden Marktes.<br />
Dies scheint umso bemerkennswerter zumal sich die Solarbranche beim Bau von Solarparks bisher primär dem<br />
tschechischen Markt gewidmet hat, dieser aber mit den dramatischen Absenkungen ab 2011 an Reiz verloren<br />
hat und nun den Nachbarn als „Perle“ für sich entdeckt hat.<br />
8
<strong>II</strong>I. Warum Solarkraftwerke.<br />
Energie ist kostbar<br />
In der umfassenden Nutzung erneuerbarer Energien liegt der Schlüssel zu nachhaltiger und klimaverträglicher<br />
Energieversorgung. Eine Investition in Solarkraftwerke ist in doppelter Hinsicht werthaltig: Für die Umwelt und<br />
Ihre Rendite. Werden Sie zum Stromproduzenten und nutzen Sie die positiven Faktoren, die Photovoltaik bietet.<br />
Photovoltaik ist nicht nur nachhaltig und ökologisch, sondern auch ökonomisch.<br />
Sicherheit<br />
Nur wenige Kapitalanlagen bieten stabile Renditen und gleichzeitig Kapitalsicherheit. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
(EEG) und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den europäischen Staaten machen durch die<br />
gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus Solarenergie Photovoltaikanlagen zu einem Geschäft mit überdurchschnittlicher<br />
Rendite. Die gesetzlich garantierte Abnahmevergütung sichert diese wachsenden Erträge<br />
für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren. Zugleich ergeben sich aus dieser Anlageform Steuervorteile aufgrund<br />
der anhaltenden Förderpolitik im gesamten EU-Raum.<br />
Zuverlässigkeit<br />
Die Investition in eine Photovoltaikanlage bedarf der richtigen Planung und Abwicklung, sowie profunde<br />
Kenntnis über rechtliche und regionale Voraussetzungen und Bestimmungen. Wir stehen Ihnen von Anfang an<br />
zur Seite und kümmern uns um alle Projektdetails. Wir prüfen die Voraussetzungen der Dächer und Freiflächen,<br />
planen die Anlage unter Berücksichtigung sämtlicher Rahmenbedingungen, stellen die erforderlichen Anträge,<br />
organisieren die Finanzierung und begleiten für Sie alle Abläufe.<br />
Die spätere Anlagenwartung und –überwachung ist für uns ebenso selbstverständlich, wie ein Quartalsbericht<br />
zum Soll/Ist-Vergleich Ihrer Anlagenleistung.<br />
Verantwortung<br />
Solarkraftwerke tragen zum aktiven Umweltschutz und zur Senkung des CO 2<br />
-Ausstoßes bei. Sie schaffen neue<br />
Arbeitsplätze, schonen natürliche Ressourcen und sichern unseren Kindern eine lebenswerte Zukunft.<br />
Wer in Photovoltaikanlagen investiert, investiert in Zukunftssicherheit, Klima- und Umweltschutz.<br />
Auch wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und verwenden für die Umsetzung daher ausschließlich<br />
Komponenten Made in Germany oder von führenden Weltmarktherstellern und sichern Ihnen die Montage<br />
durch ausgebildetes Fachpersonal zu.<br />
10
Energiequelle Sonne<br />
Die Sonne als Energiequelle ist unerschöpflich und liefert Jahr für Jahr ca. 3.000-mal mehr Energie auf die Erde,<br />
als jährlich weltweit verbraucht wird. Die überall verfügbare Energiequelle sorgt für Unabhängigkeit von steigenden<br />
Rohstoffpreisen und bietet Schutz vor Rohstoffkrisen. Die Einstrahlungswerte sind im 20-jährigen Mittel<br />
annähernd konstant und die Abweichungen liegen bei maximal ca. +/- 3 bis +/- 5 %. Dadurch lassen sich<br />
die, zu erwartenden, Stromerträge aus Solarkraftwerken relativ gut prognostizieren.<br />
11
IV. Risiken.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt aus Sicht der Anbieterin die, für die Entscheidungsfindung des Anlegers, wesentlichen<br />
Informationen wieder. Für die Beurteilung der Vermögensanlage ist die Prüfung des gesamten Prospektes unverzichtbar.<br />
Die mit der angebotenen Beteiligung verbundenen wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken werden nachfolgend<br />
dargestellt. Dabei kann sich diese Darstellung nur auf allgemein geltende Gegebenheiten beschränken. Risiken,<br />
die in der individuellen Situation des Anlegers begründet sind, können von der Anbieterin nicht erfasst werden. Es wird<br />
daher empfohlen, individuellen fachkundigen Rat bei einem steuerlichen oder rechtlichen Beistand einzuholen.<br />
Die Investition in eine Solarstromanlage ist eine unternehmerische Beteiligung an der Erstellung und dem Bau eines Solarkraftwerkes<br />
mit dem Ziel, durch die Erzeugung von Strom Gewinne zu machen. Die Investoren beteiligen sich als Kommanditisten<br />
an der Gesellschaft und tragen alle Risiken, die mit einer unternehmerischen Beteiligung einhergehen. Die in der<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung dargestellten Erträge beruhen auf Prognosen. Veränderungen der zugrunde gelegten Einflussgrößen,<br />
insbesondere bedingt durch unvorhersehbare zukünftige Entwicklungen, können zu erheblichen Abweichungen<br />
von den im Prospekt genannten Ergebnissen führen.<br />
Das Angebot richtet sich daher an Anleger, deren Risikoneigung und persönliche Vermögensverhältnisse die Risiken einer<br />
unternehmerischen Beteiligung zulassen. Ein möglicher Totalverlust der Beteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Folgenden werden die Risiken der Beteiligung ausgeführt und erläutert. Dem Anleger sollen die wesentlichen Einflussfaktoren<br />
auf seine Investition dargelegt werden. Der potenzielle Investor sollte bei der Entscheidungsfindung die Risiken<br />
sorgfältig abwägen und sich gegebenenfalls durch einen geeigneten Dritten beraten lassen. Der Initiator hat nach heutigem<br />
Kenntnisstand sämtliche wesentlichen Risiken dargestellt.<br />
Kumulierungsrisiko und maximales Risiko<br />
Eine Voraussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der einzelnen Risiken kann nicht abgegeben werden. Es ist möglich,<br />
dass mehrere Risiken gleichzeitig eintreten und sich hierdurch negative Beeinflussungen des erwartenden Verlaufes<br />
überproportional auswirken. Insbesondere bei kumuliertem Eintritt verschiedener Risiken kann es für den Anleger zum<br />
Totalverlust des investierten Kapitals und eventuellen weiteren Vermögensnachteilen kommen. Letzteres insbesondere<br />
dann, wenn der Anleger seine investierten Mittel ganz oder teilweise fremdfinanziert.<br />
Die Verpflichtungen aus einem entsprechenden Darlehensvertrag bleiben auch im Falle eines Misserfolges der Beteiligung<br />
bestehen und müssen aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers zurückgeführt werden.<br />
Das maximale Risiko besteht im Verlust des eingesetzten Kapitals und kann im Falle der Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
in Höhe der zu zahlenden Zinsen noch darüber hinausgehen. Im schlimmsten Fall kann das maximale Risiko zur Privatinsolvenz<br />
des Anlegers führen.<br />
12
Renditeprognose/Rentabilitätsberechnung<br />
Bei dieser Vermögensanlage handelt es sich um eine Investition, bei der die Gewinnbeteiligung auf der Ebene der Projektgesellschaft<br />
liegt. Gewinnchancen entstehen daher noch nicht mit der Investition der Kommanditgesellschaft in die Projektgesellschaft,<br />
sondern erst mit der Errichtung und dem Betrieb des Solarkraftwerks selbst. Zudem ist noch keine Investition<br />
erfolgt.<br />
Aus diesen Gründen kann keine Wirtschaftlichkeitsberechnung im technischen Sinne auf Ebene der Kommanditgesellschaft<br />
erstellt werden, sondern lediglich eine Prognose, basierend auf den Planungen zur geschäftlichen Entwicklung der<br />
Projektgesellschaft. Schlechtere Entwicklungen als prognostiziert sind daher möglich. Im Falle Ihres Eintritts werden die<br />
prognostizierten Ergebnisse der Kommanditgesellschaft nicht erreicht, mit der Folge, dass die Anleger nicht die Ausschüttungen<br />
in der geplanten Höhe erhalten, sondern diese dann erheblich niedriger ausfallen.<br />
Die Projektgesellschaft hat Ihren Sitz in der Slowakei. Das Solarkraftwerk mit dem sich die Projektgesellschaft beschäftigt,<br />
wird ebenso in der Slowakei errichtet. Es ist nicht auszuschließen, dass Beschränkungen des Kapitalverkehres eingeführt<br />
werden, welche die Aktivitäten der Projektgesellschaft beeinträchtigen. Ebenso ist die Einführung steuerlicher Regelungen<br />
mit negativer Wirkung für die Projektgesellschaft nicht ausgeschlossen. Da die Projektgesellschaft nicht am Ort der Kommanditgesellschaft<br />
sitzt, ist nicht auszuschließen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund abweichender Handelsbräuche<br />
bzw. unterschiedlicher Rechtsordnungen erschwert wird. Dies kann für die Anleger zu verzögerten Ausschüttungen<br />
oder Kapitalverlust führen.<br />
Auslandsrisiken<br />
Im Rahmen der Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaft sind die Anleger der Kommanditgesellschaft den rechtlichen und<br />
politischen Risiken der Slowakischen Republik ausgesetzt. Durch die Beteiligung an der Projektgesellschaft unterliegen<br />
maßgebliche Teile der Beteiligung diesem Rechts- und Kulturkreis, wodurch Auslandsrisiken gegeben sind:<br />
• Die Ferne zum Objekt mit dadurch bedingten verringerten Erkenntnis- und Informationsmöglichkeiten, das Risiko der<br />
Freiheit des Kapitalverkehrs<br />
• Abweichende Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr oder bei der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten<br />
• Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche<br />
• Ein, wegen des Unterfallens unter mehreren Rechtsordnungen, gesteigertes Risiko möglicher negativer<br />
Veränderungen, auch in steuerlicher Hinsicht.<br />
Rechtliche Verfahren (zum Beispiel Schadensersatz-, Gewährleistung- und Mängelansprüche, Baurecht sowie die Durchsetzung<br />
von Ansprüchen vor Gericht und gegebenenfalls anschließende Vollstreckung sowie steuerliche Verfahren) tragen in<br />
der Slowakei aufgrund der anderen Jurisdiktionen insbesondere ein hohes Kosten- und Zeitrisiko, da die Slowakei in wesentlichen<br />
Punkten vom deutschen Recht abweicht. Auswirkungen von Auslandsrisiken sind verzögerte Ausschüttungen<br />
an die Anleger und Kapitalverlust.<br />
13
Veränderung der geplanten Investmentstruktur<br />
Der Prognose liegt eine Investmentstruktur für die geplante Investition zugrunde. Sollte es notwendig werden, diese Struktur<br />
zu ändern, zum Beispiel weil die finanzierenden Kreditinstitute dies verlangen, können sich Kostensteigerungen ergeben,<br />
die das Ergebnis für die Anleger verschlechtern würden.<br />
Fertigstellungsrisiko/Inbetriebnahme<br />
Die Solarstromanlagen sollen in 2011 an das Stromnetz angeschlossen werden. Unvorhergesehene Schwierigkeiten bei<br />
Lieferungen, dem Bau oder der Netzanbindung können die Inbetriebnahme verzögern. Dies würde erhöhte Kosten, verminderte<br />
Einnahmen und die zeitliche Verschiebung von Abschreibungen und somit wirtschaftliche und steuerliche Nachteile<br />
nach sich ziehen. Die Folge wären wesentlich verringerte Ausschüttungen an die Anleger.<br />
Fremdfinanzierung des Projektes<br />
Ein Teil der Finanzierung soll über ein Bankdarlehen erfolgen. Eine Finanzierungszusage der Bank liegt vor und bis zur Unterzeichnung<br />
der Darlehensverträge ist der angegebene Zinssatz vorläufig und kann sich daher noch ändern. Höhere<br />
Fremdkapitalzinsen als im Prospekt angenommen, würden die Wirtschaftlichkeit verschlechtern und die Ausschüttungen<br />
an die Anleger reduzieren. Die Zinsbindung beträgt voraussichtlich 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zinssatz<br />
fortgeschrieben. Sollte sich der Zinssatz nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erhöhen, würde sich das Ergebnis verschlechtern<br />
und verringerte Ausschüttungen an die Anleger zur Folge haben. Grundsätzlich werden Fremdmittel vor Eigenmitteln<br />
bedient. Zur Absicherung der Darlehen seitens des finanzierenden Kreditinstitutes, wird die gesamte Photovoltaikanlage<br />
an das Kreditinstitut sicherungsübereignet. Dieses ist daher berechtigt, das Sicherungsgut zu verwerten, sollten die geschuldeten<br />
Beträge nicht bezahlt werden. Weiterhin werden die Einspeisevergütungen und Ansprüche aus Versicherungen<br />
abgetreten. Ebenso wird die Übertragung der Dienstbarkeit aus den Nutzungsverträgen zugunsten der finanzierenden<br />
Bank durchgeführt. Sollte eines dieser Risiken eintreten, hätte dies eine entsprechende Minderung der Ausschüttungen<br />
an die Anleger zur Folge.<br />
Fungibilität der Beteiligung<br />
Die Dauer der Beteiligung ist unbestimmt. Ein veräußerungswilliger Anleger kann mit Zustimmung der Komplementärin<br />
während der Laufzeit seiner Beteiligung diese mit Wirkung zum Schluss eines Geschäftsjahres auf einen Dritten übertragen.<br />
Es existiert kein organisierter Zweitmarkt oder eine Börse für Kommanditbeteiligungen. Entsprechend ist es nicht<br />
unwahrscheinlich, dass kein Käufer für einen vorzeitigen Verkaufswunsch gefunden werden kann.<br />
Erbschaft und Schenkung<br />
Seit dem 01.01.2009 gilt ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Es ist darin nicht geklärt, wie der gemeine Wert<br />
des Herausgabeanspruchs des Treugebers gegenüber dem Treuhänder bei treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />
zu ermitteln ist. Eine Beurteilung kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht abgegeben werden. Die Finanzbehörden<br />
können hier zu anderen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Beurteilungen kommen. Dies hätte bei<br />
negativer Entwicklung höhere Steuern bei einer Vererbung oder Schenkung zur Folge.<br />
14
Eigenkapital<br />
In der Prognoserechnung ist kalkuliert, dass die Zeichnung des Eigenkapitals bis zum … realisiert ist. Es ist möglich, dass es<br />
nicht bis zum … vollständig eingeworben werden kann. In diesem Fall würde die Platzierung fortgesetzt werden, was zu<br />
einer Ergebnisverschlechterung und damit zu geringeren Ausschüttungen an die Anleger führen würde.<br />
Insolvenz<br />
Bei finanziellen Engpässen der Projektgesellschaft oder von Vertragspartnern könnten der Verkauf der Anlage und die<br />
Auflösung der Gesellschaft die Folge sein. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass der Verkauf nicht zustande kommt oder<br />
der Erlös niedrig ausfällt. Sollte es zu einer Insolvenz einer oder mehrerer wichtiger Vertragspartner kommen, besteht das<br />
Risiko, dass vereinbarte Leistungen nicht oder nur zu höheren Kosten erbracht werden können. Dies würde die Ausschüttungen<br />
verringern und könnte bis zum Verlust der Einlage führen. Sollten die geplanten Ausschüttungen in den ersten<br />
Jahren nicht aus Gewinnen sondern aus liquiden Mitteln erfolgen, stellen Sie damit eine Teilrückzahlung der Einlage dar.<br />
Bei einem Liquiditätsengpass der Projektgesellschaft müssen die Kommanditisten gegebenenfalls den ausgeschütteten<br />
Betrag wieder einlegen.<br />
Erfüllung von Verträgen<br />
Geschlossene Verträge können später angefochten werden oder Rechtsansprüche daraus nicht durchsetzbar sein. Dies<br />
würde zu einer längeren Installationsdauer und damit zu höheren Kosten führen, die das Ergebnis verschlechtern würden<br />
und niedrigere Ausschüttungen an die Anleger zur Folge hätten.<br />
Photovoltaikmodule<br />
Aufgrund der Liefersituation für Solarmodule und Wechselrichter auf dem Weltmarkt können sich geplante Liefertermine<br />
ändern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Liefertermine verzögern und sich dadurch die Wirtschaftlichkeit<br />
des Solarkraftwerkes verschlechtert. Dies hätte niedrigere Ausschüttungen an die Anleger zur Folge.<br />
Verschmutzung der Module<br />
Bei starker Verschmutzung reduziert sich die Leistung der Module. Daraus resultierende Mindererträge müssen verhindert<br />
werden, indem die Module gereinigt werden. Dies verursacht Kosten, die zu einer Ergebnisverschlechterung bei der Projektgesellschaft<br />
führt. Niedrigere Ausschüttungen an die Anleger wären die Folge.<br />
Moduldegradation<br />
Die nachlassende Leistung der Photovoltaikmodule kann höher ausfallen als prognostiziert und zur Ertragsminderung<br />
führen. Niedrigere Ausschüttungen an die Anleger wären die Folge.<br />
Kostenüberschreitungen<br />
Kosten, wie zum Beispiel für die Überwachung und Bewachung sowie die Wartung der Anlage können höher ausfallen als<br />
geplant. Dies führt zu einer Ergebnisverschlechterung, die wiederum niedrigere Ausschüttungen an die Anleger zur Folge<br />
hätte.<br />
15
Zinserträge<br />
Die Zinserträge können aufgrund von Abweichungen der liquiden Mittel oder eines niedrigeren Zinssatzes gegenüber den<br />
Planungen niedriger ausfallen, was reduzierte Ausschüttungen an die Anleger zur Folge hätte.<br />
Örtliche Genehmigungen<br />
Für die Errichtung und den Betrieb einer Solarstromanlage sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass der Projektgesellschaft trotz sorgfältiger Planung und Prüfung nicht alle erforderlichen Genehmigungen<br />
für die Errichtung und den Betrieb der jeweiligen Solarstromanlage vorlagen beziehungsweise vorliegen<br />
oder dass die Behörden nachträglich weitergehende Auflagen für den Betrieb fordern. Bereits erteilte Genehmigungen<br />
könnten zurückgenommen oder nicht verlängert werden, was den Betrieb der Anlagen einschränken oder verhindern<br />
würde. Die genannten Risiken können zu einer Minderung bzw. zum Ausbleiben von Einnahmen aus dem Betrieb des jeweiligen<br />
Solarparks, sowie zu zusätzlichen Kosten führen. Dadurch kann es zu reduzierten Ausschüttungen für die Anleger<br />
bis hin zum Totalverlust der Kapitalanlage kommen.<br />
Investitionskosten<br />
Die Betreibergesellschaft übernimmt die Solarstromanlage vom Generalunternehmer schlüsselfertig zum Festpreis. Es ist<br />
nicht auszuschließen, dass unvorhergesehene Kosten oder Kostenentwicklungen, für die noch nicht gebauten Anlagen die<br />
Investitionskosten erhöhen und damit das Betriebsergebnis negativ beeinflussen. Dies hätte niedrigere Ausschüttungen<br />
an die Anleger zur Folge.<br />
Betriebskosten<br />
Reparaturaufwendungen sind vom Zeitpunkt und Umfang her nicht präzise vorhersehbar. Für die erfahrungsgemäß anfallenden<br />
Instandhaltungsmaßnahmen wird eine Liquiditätsreserve gebildet. Eine Überschreitung der angenommenen Kosten<br />
ist nicht auszuschließen. Bei allen zukünftigen Wartungs-, Instandhaltungs- und Versicherungskosten ist ein Inflationsfaktor<br />
von 2 % pro Jahr berücksichtigt. Sollte dieser Wert gegebenenfalls nicht ausreichen, würde sich das wirtschaftliche<br />
Ergebnis verschlechtern. Nach Ablauf der Gewährleistungszeit ist generell auch ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht<br />
völlig auszuschließen, so dass Ausschüttungen an die Anleger ausbleiben könnten.<br />
16
Inflation<br />
In der Prognose wurde eine Inflationsrate in Höhe von 2 % pro Jahr angenommen. Eine höhere Inflationsrate hat zur Folge,<br />
dass Verträge, die während der Projektzeit neu abgeschlossen werden, dann eventuell nur zu höheren Vertragskosten abgeschlossen<br />
werden können, was zu einer Ergebnisverschlechterung und damit zu niedrigeren Ausschüttungen an die<br />
Anleger führen würde.<br />
Versicherung<br />
Die Projektgesellschaft trägt während des Betriebs der jeweiligen Solarstromanlage das Risiko von Schäden an der Anlage<br />
bis hin zu deren wirtschaftlichem Totalverlust. Die Solarkraftwerke werden marktüblich gegen Risiken versichert. Es besteht<br />
das Risiko, dass im Einzelfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, um sämtliche Schäden in Folge von Unbenutzbarkeit<br />
und / oder ganzer oder teilweiser Zerstörung der Anlagen vollständig auszugleichen. In diesen Fällen besteht<br />
zusätzlich das Risiko, dass die Liquidität der Projektgesellschaft durch den Anfall von Kosten zur Durchsetzung Ihrer Rechtsposition<br />
(z.B. Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) sowie Kosten zur (teilweisen) Behebung von Schäden unvorhergesehen<br />
belastet wird. Als Folge kann ein teilweiser oder vollständiger Verlust des Gesellschaftskapitals und damit der<br />
Kapitaleinlage nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Versicherungen nicht, beziehungsweise<br />
nicht zu den kalkulierten Konditionen, abgeschlossen werden können.<br />
Wiederholte Schadensfälle können die Prämien der Versicherungen erhöhen beziehungsweise zusätzliche Investitionen<br />
erforderlich machen. Dies kann zu erneuten Kosten für die Projektgesellschaft führen. Außerdem trägt die Kommanditgesellschaft<br />
das Bonitätsrisiko des jeweiligen Versicherers. Im Falle der Insolvenz des jeweiligen Versicherers droht der Kommanditgesellschaft<br />
der Ausfall bestehender Versicherungsansprüche. Darüber hinaus kann die Insolvenz eines Versicherungspartners<br />
dazu führen, dass neue Versicherungen zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden müssen. Diese<br />
Sachverhalte können zu verminderten Einnahmen beziehungsweise zu erhöhten Ausgaben für die Kommanditgesellschaft<br />
führen. Dies wiederum kann zu Lasten der Liquidität der Kommanditgesellschaft und damit zu einem schlechteren<br />
als dem prognostizierten Ergebnis, auch für den Anleger, führen.<br />
Technische Risiken<br />
Solarmodule und Wechselrichter sind technische Komponenten und es besteht die Möglichkeit, dass diese nicht den technischen<br />
Spezifikationen entsprechen. Stillstandszeiten aufgrund technischer Probleme könnten zu erheblich geringeren<br />
Erträgen führen. Zudem könnte die Anlage, oder Teile davon, die prognostizierte Nutzungsdauer nicht erreichen. Dies<br />
könnte zu einer Minderung des Stromertrags führen, was eine Reduzierung des wirtschaftlichen Ertrags zur Folge hätte.<br />
Dies würde zu niedrigeren Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />
Einstrahlungsverhältnisse und Stromertrag<br />
Aufgrund von Schwankungen und Änderung der klimatischen Verhältnisse oder durch Luftverschmutzung kann sich die<br />
Sonneneinstrahlung verändern, was eine Reduzierung der Stromproduktion zur Folge hat. Weiterhin können Fehler in der<br />
Ertragsberechnung dazu führen, dass die Erträge von den prognostizierten Werten abweichen. Sollte die Ertragsberechnung<br />
nach unten abweichen, würde dies zu einer niedrigeren Ausschüttung an die Anleger führen.<br />
17
Haftung der Anleger<br />
Die Kommanditisten haften gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />
Hafteinlage. Die Haftung des Kommanditisten lebt in der Höhe der Entnahme wieder auf, wenn durch Ausschüttungen<br />
der Saldo des jeweiligen Kapitalkontos unter den Betrag der Hafteinlage sinkt. Für den Anleger besteht daher<br />
das Risiko, bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen zu müssen.<br />
Höhere Gewalt<br />
Höhere Gewalt sind von außen einwirkende, außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, die auch durch äußerste<br />
Sorgfalt nicht verhindert werden können. Beispiele sind Naturkatastrophen, Kriege oder terroristische Anschläge. Es ist<br />
nicht auszuschließen dass höhere Gewalt das Ergebnis der Projektgesellschaft gefährden könnte und der Anleger deshalb<br />
keine oder nur eine geringe Rendite erzielt.<br />
Einspeisegesetz<br />
Die ausgewiesene Vergütung für den erzeugten Strom basiert auf der gesetzlichen Grundlage in Deutschland und der<br />
Slowakei. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass das Einspeisegesetz für bestehende Anlagen geändert oder aufgehoben<br />
wird. Das wiederum könnte drastische Verschlechterungen des Projektes bis hin zur Insolvenz der Projektgesellschaft<br />
zur Folge haben. Die Folge für den Anleger wäre Kapitalverlust.<br />
Steuerliche Aspekte<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für den einzelnen Anleger Steuerzahlungen festgesetzt werden, ohne dass von<br />
der Kommanditgesellschaft eine entsprechende Ausschüttung erfolgt. Diese Steuerzahlungen müsste der Anleger dann<br />
aus seinem sonstigen Vermögen leisten. Das Eintreten bestimmter steuerlicher Vorteile, die ein Anleger mit seiner Beteiligung<br />
an der Kommanditgesellschaft anstrebt, kann nicht garantiert werden. Über die Frage, ob erzielte Vermögenszuwächse<br />
steuerfrei gestellt oder vollständig beziehungsweise teilweise der Besteuerung unterworfen werden, entscheidet<br />
die hiesige Finanzverwaltung. Das maximale Risiko aus einer abweichenden steuerlichen Behandlung, der sich beim Anleger<br />
einstellenden Vermögenszuwächse, liegt in der Besteuerung dieser mit dem, für den Anleger, maßgeblichen individuellen<br />
Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Ausführungen zur steuerlichen Konzeption<br />
und den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Kommanditgesellschaft geben die Auffassung der<br />
steuerlichen Berater der Beteiligungsgesellschaft wieder. Sie beruhen jedoch nicht auf einer verbindlichen Auskunft der<br />
zuständigen Finanzbehörden. Alle Ausführungen zur steuerlichen Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
sowie die Darstellung der steuerlichen Grundlagen in diesem Prospekt beruhen auf den, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung,<br />
geltenden Steuergesetzen, der veröffentlichten Rechtssprechung sowie den aktuellen veröffentlichten Auffassungen<br />
der Finanzverwaltung. Die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Kommanditgesellschaft beim einzelnen<br />
Anleger steht erst nach endgültiger Bestandskraft der Steuerbescheide der Kommanditgesellschaft fest. Dies wird in der<br />
Regel erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt sein. Es besteht das Risiko, dass Finanzverwaltungen<br />
in Deutschland oder in der Slowakei bei der Feststellung des steuerlichen Ergebnisses Aufwendungen nicht<br />
oder nicht in der geplanten Höhe anerkennen. Das Eintreten eines dieser steuerlichen Risiken hätte eine höhere Steuerbelastung<br />
zur Folge und eine damit verbundene niedrigere Ausschüttung an die Anleger.<br />
18
Sonstige Kündigungen<br />
Nur aus wichtigem Grund sind sonstige Kündigungen möglich. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung kann das Auseinandersetzungsguthaben<br />
sehr deutlich unter dem Wert der prognostizierten Entwicklung liegen.<br />
Ausschüttungen<br />
Sowohl der Zeitpunkt als auch die Höhe der Ausschüttungen sind von den Ergebnissen der Projektgesellschaft in der Slowakei<br />
abhängig. Sollte das Solarkraftwerk ineffizienter arbeiten als prognostiziert, fallen die Ausschüttungen an die Anleger<br />
geringer aus.<br />
Umsatzsteuer<br />
Sollte sich die Rechtslage beim Umsatzsteuergesetz in Deutschland oder der Slowakei ändern, würden höhere projektbezogene<br />
Kosten entstehen und damit die Ausschüttungen an die Anleger geringer Ausfallen.<br />
Abschließendes Negativtestat<br />
Weitere wesentliche, tatsächliche und rechtliche Risiken existieren nach Kenntnis des Anbieters nicht.<br />
19
Chancen
V. Chancen.<br />
Neben den vorher aufgezeigten Risiken bietet die Beteiligung an der Kommanditgesellschaft auch eine Vielzahl an wirtschaftlichen<br />
Chancen, die im Folgenden dargestellt werden.<br />
Unternehmerische Beteiligung<br />
Höhere Einstrahlungswerte, niedrigere Betriebskosten oder positive Veränderungen der Zinsstruktur können zu einer positiven<br />
Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmendaten führen. Die prognostizierten Ergebnisse für die Anleger werden<br />
übertroffen.<br />
Einspeisegesetz<br />
In Deutschland sichert das EEG die Vergütung über 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahrs zu. In der Slowakei beträgt<br />
der Vergütungszeitraum 15 Jahre. Somit besteht für die Anleger hinsichtlich der Vergütung ein Höchstmaß an Planungssicherheit.<br />
Vergütung Kommanditgesellschaft<br />
Durch schlanke Organisationsstrukturen in der Kommandit- und Projektgesellschaft sind die Kosten für kaufmännisches<br />
und technisches Management geringer als bei vergleichbaren Fond-Modellen. Da die Vergütungen für Management und<br />
Betriebsführung fixiert sind, sind sie bei höheren als den prognostizierten Erträgen die Verwaltungskosten effektiv geringer.<br />
Sicherheitskonzept<br />
Die Ertragsdaten werden von unabhängigen Gutachtern überprüft, die Abschläge für Verschmutzung und Degradation<br />
berücksichtigen. Ein Service- und Wartungsvertrag gewährleistet die permanente Überprüfung nach ISO-Richtlinien und<br />
regelmäßiger Reinigung der Anlage. Dadurch ist ein Höchstmaß an Betriebssicherheit gewährleistet.<br />
Mit dem Einsatz von Qualitätsmodulen ist eine umfangreiche Leistungsgarantie über 25 Jahre verbunden. Für die ersten 10<br />
Jahre werden mindestens 90 %, danach 80 % der Nennleistung der Module garantiert. Die starr aufgeständerten Solarkraftwerke<br />
bieten hinsichtlich der Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel und Regen ein Höchstmaß an statischer Sicherheit.<br />
Wechselrichter werden ausschließlich von Herstellern eingesetzt, die eine Garantie von fünf Jahren bieten.<br />
Mit den Erstellern der Anlagen werden Service- und Wartungsverträge abgeschlossen, die eine permanente Überwachung<br />
der Anlage und kurzfristige Störungsbeseitigung inkludieren.<br />
In diesen Service- und Wartungsverträgen sind auch Präventivmaßnahmen (Prüfung der Kabelverbindungen, Funktionstests<br />
von Modulen und Wechselrichtern und Belastungstests für die Unterkonstruktion) enthalten. Ein umfangreiches Sicherheitskonzept<br />
mit High-Speed Kameras ermöglicht bei Freiflächenanlagen die permanente Sichtkontrolle der Anlage.<br />
Für jedes Solarkraftwerk werden spezielle Photovoltaikversicherungen und Betreiberhaftpflichtversicherungen bei führenden<br />
Gesellschaften abgeschlossen.<br />
21
VI. <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong>.<br />
Seit über 10 Jahren bietet <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> regenerative Systeme zur CO 2<br />
-neutralen und ressourcenschonenden<br />
Erzeugung von Energie an. In den letzten vier Jahren hat sich <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> zum kompetenten<br />
Anbieter schlüsselfertiger Photovoltaiksysteme im In- und Ausland entwickelt.<br />
Die Aktivitäten im Bereich Großkraftwerke auf Freiflächen wurden in der neuen <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong><br />
mit Sitz in München gebündelt.<br />
Als inhabergeführtes mittelständisches Familienunternehmen legen wir höchsten Wert auf Zufriedenheit der<br />
Anleger. Mit Ihnen zusammen möchte <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> die Zukunft gestalten - werthaltig, nachhaltig und<br />
verantwortungsvoll.<br />
Wichtigster Faktor des Erfolges ist die offene und zielgerichtete Arbeitsweise, die langfristige Allianzen und<br />
damit ein Höchstmaß an Qualität sichert - auch für Ihre Investition.<br />
22
V<strong>II</strong>. Photovoltaik.<br />
Historie der Photovoltaik<br />
Bereits im Jahr 1839 entdeckte der französische Physiker Alexandre Edmond Becquerel den photoelektrischen<br />
Effekt. Die Wissenschaftler Adams und Day weisen diesen Effekt im Jahr 1876 auch bei einem Selenkristall<br />
nach.<br />
Die korrekte Erklärung des Photoeffektes gelingt Albert Einstein im Jahr 1905. Hierfür erhielt er 1921 den Nobelpreis<br />
für Physik. 1954 gelang es nach vielen weiteren Entdeckungen und Entwicklungen Daryl Chapin, Celvin<br />
Fuller und Gerald Pearson, die ersten Siliziumzellen mit Wirkungsgraden von über 4 % zu produzieren. Die<br />
erste technische Anwendung ist im Jahr 1958 in der Satellitentechnik zu verzeichnen. Der Wanguard 1 Satellit<br />
startete als erster mit Solarzellen bestückter Satellit am 17.März 1958 in die Erdumlaufbahn.<br />
Die Nachfrage aus der Raumfahrt erzielte in den 60er und 70er Jahren entscheidende Fortschritte in der Entwicklung<br />
der Photovoltaikzellen. Ausgelöst durch die Energiekrise in den 70er Jahren und das gestiegene Umweltbewusstsein<br />
wurde verstärkt politisch versucht, die Erschließung dieses Energiewandels durch technische<br />
Fortschritte auch wirtschaftlich interessant und rentabel zu gestalten. Führend sind hierbei die USA, Japan und<br />
insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, die mit gesetzlichen Maßnahmen wie zunächst dem 1.000-Dächer-,<br />
später dem 100.000-Dächer-Programm und dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erhebliche finanzielle<br />
Anreize schafft. Das 100.000-Dächer-Programm lief Mitte 2003 aus und wurde Anfang 2004 durch die<br />
Änderung beziehungsweise Novellierung des EEG kompensiert. Die Einspeisevergütung wurde entsprechend<br />
angehoben.<br />
Konventionelle Energieträger<br />
Weltweit steigt der Energieverbrauch stetig und deutlich an. Damit verbunden sind zum einen eine teilweise<br />
bereits heute spürbare Verknappung der fossilen Energieträger und zum anderen ein Anstieg der umweltbelastenden<br />
Emissionen. Fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas und Kohle zählen heute noch zu den wichtigsten<br />
Energiequellen. Jedoch weisen Sie mit Blick auf eine langfristig stabile und sichere Energieversorgung zwei<br />
gravierende Nachteile auf. Erstens sind fossile Energieträger nicht unendlich verfügbar. Derzeit werden weltweit<br />
so viel Erdöl und Erdgas verbraucht, wie zuvor in Millionen von Jahren gebildet worden ist. Ein Ende dieser<br />
Entwicklung ist nicht in Sicht. Insbesondere die Schwellenländer wie Indien oder China sorgen mit Ihren stark<br />
steigenden Energieverbrauch für eine beschleunigende Verknappung fossiler Ressourcen und damit verbunden<br />
für weiter steigende Energiepreise. Zweitens hat die Nutzung der fossilen Energieträger klimaschädliche<br />
Belastungen zur Folge und führt zu hohen Kosten. Die vielfach als Lösung angepriesene Kernenergie ist trotz<br />
fortgeschrittener und vermeintlich sicherer Technologien eine Energiequelle mit unbeherrschbaren Risiken für<br />
die Menschheit.<br />
23
Klimawandel<br />
Klimaschwankungen sind in der Weltgeschichte nicht neu. Klimaänderungen in der Vergangenheit erfolgten<br />
über lange Zeiträume, sodass Tiere und Pflanzen sich den neuen Bedingungen anpassen konnten. Heute ist<br />
die Erde mit einer sehr schnellen Erwärmung konfrontiert. Messungen und Beobachtungen führender Wissenschaftler<br />
haben zu der objektiv nachvollziehbaren Erkenntnis geführt, dass sich die globale Erwärmung und<br />
das Abschmelzen der Pole und Gletscher, der Meeresspiegelanstieg sowie die Übersäuerung der Ozeane beschleunigt<br />
haben. Die Weltmitteltemperatur ist in den vergangenen 100 Jahren um ca. 0,74 Grad Celsius gestiegen<br />
und UN Klimaforscher halten einen Temperaturanstieg um bis zu 6,4 Grad Celsius bis 2100 für möglich.<br />
Als Grund für die Erwärmung werden die modernen Lebensweisen in den Industriegesellschaften gesehen. Als<br />
eine der wesentlichen Ursachen gilt die Freisetzung von Kohlendioxid (CO 2<br />
), das bei der Verbrennung fossiler<br />
Energieträger entsteht. Das Abholzen von Regenwäldern und die Massentierhaltung sind ebenfalls für die Erwärmung<br />
der Erde verantwortlich. Der wachsende CO 2<br />
-Anteil in der Stratosphäre ist verantwortlich, dass der<br />
Treibhauseffekt in den letzten Jahrzehnten verstärkt wurde. Das Phänomen Treibhauseffekt an sich ist für die<br />
Entstehung von Leben auf unserem Planeten verantwortlich. Wissenschaftler haben errechnet, dass ohne den<br />
natürlichen Treibhauseffekt die Weltmitteltemperatur bei minus 18 Grad Celsius liegen würde. Treibhausgase<br />
in der Atmosphäre sind dafür verantwortlich, dass die durchschnittliche Oberflächentemperatur plus 15 Grad<br />
Celsius beträgt. Somit ist der natürliche Treibhauseffekt plus 33 Grad Celsius. Leben, so wie wir es kennen, gäbe<br />
es ohne den Treibhauseffekt nicht. Ein neues Phänomen kommt jetzt allerdings hinzu, seit ca. 250 Jahren verstärken<br />
Einflüsse des Menschen/Industrialisierung den natürlichen Treibhauseffekt in erheblichem Maß. Der so<br />
genannte „Anthropogene-Treibhauseffekt“ überlagert die natürlichen Einflüsse und bringt unser Klimasystem<br />
in Gefahr. Die derzeitige Konzentration an Treibhausgasen in der Atmosphäre ist höher als in den vergangenen<br />
650.000 Jahren.<br />
Einflüsse auf unser Klima sind sichtbar. Bereits heute sind Überflutungen, Stürme, Hitze- und Dürreperioden<br />
spürbar extremer als in den vergangenen Jahrzehnten. Nach Einschätzung des deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung<br />
können bis zum Jahr 2050 allein in Deutschland Schäden für Naturkatastrophen in Höhe von<br />
etwa 166 Milliarden US-Dollar auftreten, wenn die Temperatur global um ein Grad Celsius steigt. Weltweit sei<br />
mit Kosten in Höhe von 2.000 Milliarden US-Dollar zu rechnen.<br />
Potential Erneuerbare-Energien<br />
Ohne wirksame Klimaschutzmaßnahmen wird sich die Erderwärmung beschleunigen. Ziel der globalen Umweltpolitik<br />
ist es, die CO 2<br />
-Emissionen als zentralen Faktor zu reduzieren. Für eine wirksame Reduzierung der<br />
CO 2<br />
-Emissionen ist eine Senkung des Energieverbrauchs, eine Steigerung der Energieeffizienz und der Austausch<br />
CO 2<br />
-reicher Energieträger durch CO 2<br />
-arme Alternativen erforderlich. Klimaforscher des IPCC (Intergovernmental<br />
Panel on Climate Change) fordern eine Reduzierung der weltweiten Treibhausgasemissionen<br />
um 80 % bis spätestens 2050. Der Einsatz erneuerbarer Energien ist vor diesem Hintergrund nicht nur ökologisch<br />
wichtig und erforderlich, sondern bietet auch ökonomisch ein langfristig attraktives Potenzial. Weiteres<br />
Argument für den Einsatz ist die zukünftige Preisentwicklung an den Rohstoff- und Energiemärkten und die<br />
zukünftige Versorgungssicherheit. Die Erzeugung von Strom und Wärme durch die Nutzung von Wind, Sonne,<br />
Geothermie und Biomasse tragen wesentlich zu einer Verringerung der globalen Erwärmung bei.<br />
24
Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wird bei der Nutzung erneuerbarer Energieträger kein klimaschädliches<br />
CO 2<br />
ausgestoßen. Eine starke Nutzung erneuerbarer Energien wird mittlerweile weltweit als Notwendigkeit<br />
und Chance begriffen. Die schnelle Markteinführung aller verfügbaren erneuerbaren Energieträger wird<br />
von einer breiten politischen Mehrheit, unterstützt durch eine wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung, als<br />
unverzichtbar angesehen.<br />
Auf europäischer Ebene wird die Nutzung erneuerbarer Energien seit Jahren forciert. Im Jahr 2007 formulierte<br />
die europäische Kommission das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis zum<br />
Jahr 2020 von derzeit 7 auf 20 % zu erhöhen. Mit einem Richtlinienentwurf wurden die Mitgliedsländer im Jahr<br />
2008 aufgefordert, bis 2010 Aktionspläne auszuarbeiten, mit denen definierte nationale Ausbauziele im Bereich<br />
erneuerbarer Energien erreicht werden sollen. Die europäische Entwicklung überträgt sich in der jüngeren<br />
Vergangenheit auf asiatische Länder in China, Indien, Korea sowie in Amerika.<br />
25
Photovoltaik<br />
Die Nutzung der Solarenergie nimmt daher bei der zukünftigen Energieversorgung einen besonderen Stellenwert<br />
ein. Experten sind sich einig, dass die ambitionierten Klimaziele nur mit einem Ausbau der erneuerbaren<br />
Energien realisierbar sind. Die Nutzung von Sonnenenergie zur Erzeugung von Wärme und Strom hat nach<br />
Prognose des wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung globale Umweltveränderungen (wbgu) das Potenzial,<br />
langfristig die wichtigste primäre Energiequelle im weltweiten Energiemix zu sein. Ein Teilbereich der<br />
Solartechnik bildet die Photovoltaik. Photovoltaik wandelt die solare Strahlungsenergie direkt in Elektroenergie<br />
um. Der Ausbau und die Nutzung von Photovoltaik zur Stromerzeugung tragen dazu bei, die Unabhängigkeit<br />
von politisch unsicheren Lieferländern fossiler Rohstoffe zu verringern und die Versorgungssicherheit mit<br />
sauber erzeugter Energie zu erhöhen. Aktuell trägt die Photovoltaik nur einen geringen Teil zur Stromversorgung<br />
bei. Die Wachstumsraten der photovoltaischen Energieerzeugung sind unter allen Energieformen am<br />
höchsten. Analog hierzu entwickelt sich das Kostensenkungspotenzial. Bereits heute ist absehbar, dass Photovoltaikanlagen<br />
in Zukunft im Rahmen einer nachhaltig ausgerichteten Energiewirtschaft eine dominante Rolle<br />
spielen werden.
V<strong>II</strong>I. Einspeisevergütung.<br />
Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaikanlagen werden unter anderem im, am 1. April 2000 in<br />
Kraft getretenen, EEG geregelt. Ziel des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der<br />
erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung.<br />
Das EEG regelt, dass der jeweils zuständige Netzbetreiber verpflichtet ist, den in Photovoltaikanlagen gewonnenen<br />
Strom abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütungspflicht besteht 20 Jahre und die Vergütungshöhe<br />
wird für 20 Jahre garantiert.<br />
In der Slowakei regelt die Einspeisevergütung das ‚Gesetz über die Förderung der Erneuerbaren-Energien und<br />
der hocheffizienten kombinierten Produktion und über die Änderung und Ergänzung mancher Gesetze‘ vom<br />
19.06.2009, das im Mai 2010 novelliert wurde. Hierin ist festgelegt, dass Strom aus Photovoltaikanlagen über<br />
den Zeitraum von 15 Jahren vom Netzbetreiber vergütet wird.<br />
In beiden Ländern ist durch die gesetzliche Vergütungsgarantie eine hohe Planungssicherheit und langfristige<br />
Renditebetrachtung gewährleistet.
IX. Technik.<br />
Technik der Solarkraftwerke<br />
Das Solarkraftwerk ist fertig geplant und entwickelt und es liegen sämtliche erforderlichen Genehmigungen<br />
vor. Geplant ist die Fertigstellung der Anlage im 2. Quartal 2011. Komponenten mit höchstem Qualitätsstandard<br />
gewährleisten einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Solarkraftwerkes über den Vergütungszeitraum.<br />
W<br />
Bestandteile und Funktionsweise<br />
Das Solarkraftwerk, auf Dächern oder Freiflächen, besteht aus folgenden wesentlichen Komponenten:<br />
• Solarmodule, kristalline Technik oder Dünnschichttechnologie<br />
• Zentral- oder Stringwechselrichter<br />
• Unterkonstruktion<br />
• TÜV-geprüfte Sicherheitskabel und Stecker<br />
• Anlagenüberwachung zur Fernabfrage<br />
Durch den Einsatz spezieller Halbleitermaterialien entsteht bei der Bestrahlung der Solarmodule mit Lichtenergie<br />
in der Solarzelle eine Ladungstrennung zwischen der oberen und unteren Zellunterseite, die über<br />
Metallkontakte abgeleitet wird und dadurch Gleichstrom erzeugt. Dieser Effekt ist unter dem Namen Photovoltaik<br />
bekannt, abgeleitet vom griechischen Wort für Licht „photos“ und dem Namen des Physikers Allessandro<br />
Volta. Die verwendete Halbleitertechnologie ist eine high-tech Entwicklung die inzwischen so ausgereift<br />
ist, dass Hersteller in der Regel Leistungsgarantien von 25 Jahren geben.<br />
Der, in den Solarmodulen lautlos und emissionsfrei, erzeugte Gleichstrom wird durch so genannte Wechselrichter<br />
oder Inverter in Wechselstrom umgewandelt. Wechselrichter sind die zweite wichtige Komponente eines<br />
Photovoltaiksystems. Wechselrichter erzeugen netzkonformen Wechselstrom, der eingespeist werden<br />
kann. Über einen integrierten Transformator wird die Spannung auf Netzbedingungen transformiert. Über einen<br />
geeichten Stromzähler wird die Einspeisung in das öffentliche Netz gemessen. Der Wechselrichter ist<br />
durch thermische und elektrische Einflüsse belastet und muss über die Gesamtlebensdauer der Anlage ein- bis<br />
zweimal getauscht werden. Eine permanente Überwachung der Photovoltaikanlage zeigt Verschleißerscheinungen<br />
frühzeitig an, so dass rechtzeitig reagiert werden kann.<br />
Mit geringem Wartungsaufwand und einer hohen zu erwartenden Lebensdauer und Zuverlässigkeit der Solarmodule<br />
können Anlagenlaufzeiten von mehreren Jahrzehnten erwartet werden.<br />
28
Leistung von Photovoltaikanlagen<br />
Die Leistungsfähigkeit von Photovoltaiksystemen basiert im Wesentlichen auf folgenden Faktoren:<br />
• Sonneneinstrahlung<br />
• Performance Ratio (Wirkungsgrad der Anlage)<br />
• Degradation (Alterungsverhalten der Solarmodule)<br />
Die Sonneneinstrahlung am Standort des Solarkraftwerkes setzt sich aus der direkten Sonneneinstrahlung<br />
und diffuser Strahlung zusammen. Um so viel Sonneneinstrahlung wie möglich aufzufangen ist es wichtig, die<br />
Module in einem Neigungswinkel von 25 bis 30 Grad in Richtung Süden auszurichten. Ausrichtung Richtung<br />
Südost und Südwest sowie Ost bzw. West Ausrichtungen sind technisch machbar und führen zu Ertragseinbußen.<br />
Performance Ratio<br />
Die Bewertungsgröße des Wirkungsgrades einer Photovoltaikanlage, die so genannte Performance Ratio, ist<br />
ein international eingeführtes Maß für den Nutzungsgrad der Gesamtanlage. Mit der Performance Ration beschreibt<br />
man das Verhältnis von Nutzertrag und Sollertrag einer Photovoltaikanlage. Dieser Wert dokumentiert<br />
welcher Teil des erzeugten Stroms auch real eingespeist wird. Die Performance Ratio ergibt sich aus der<br />
Modulfläche der Solarmodule, dem Modulwirkungsgrad und der Sonneneinstrahlung auf der Modulebene.<br />
Diese Kennzahl erlaubt damit einen Vergleich verschieden konzipierter Anlagen, der weitgehend unabhängig<br />
von den speziellen Einstrahlbedingungen eines Standortes und eines Jahres ist. Entscheidend für eine gute<br />
Performance Ratio ist die Auswahl der Komponenten, die Vorsortierung der Module, der Aufbau an möglichst<br />
unverschatteten Standorten und eine qualitativ hochwertige Installation.<br />
29
Degradation<br />
Unter Degradation wird generell die altersbedingte Änderung der Parameter von Halbleiterbauteilen verstanden.<br />
Bei Solarmodulen handelt es sich um den Rückgang des Wirkungsgrades der Solarzellen im Laufe Ihres<br />
Lebens. Normalerweise betrachtet man hierbei einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren und es ist davon auszugehen,<br />
dass Module pro Jahr 0,5 bis 1 % Ihrer Leistung verlieren.<br />
In neueren, fundierten Langzeitstudien an netzgekoppelten Photovoltaiksystemen mit Siliziumtechnik sind<br />
innerhalb der ersten 10 Jahre keine nennenswerten Degradationseffekte messbar. Dies bestätigt die Untersuchung<br />
des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme in Freiburg „Betriebserfahrungen und Messergebnisse<br />
von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen in Deutschland - eine Langzeitstudie“.<br />
Anlagensicherung<br />
Bei Freilandanlagen ist zum Schutz vor Diebstahl und zur Vermeidung von Zutritt durch unbefugte Personen<br />
das gesamte Solarfeld mit ca. 2,50 m hohen Zäunen mit Übersteigschutz eingezäunt. Die Zufahrt zum Solarfeld<br />
erfolgt über abschließbare Tore. Die gesamte Anlage ist zur Vermeidung von Schäden durch Blitzeinschlag<br />
mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet, das ein Ableiten der auftretenden Ströme gewährleistet.<br />
Anlagenüberwachung<br />
Alle Anlagen sind mit einem Überwachungssystem des Marktführers meteocontrol ausgestattet. Zur Entwicklung<br />
von Soll-Ist-Vergleichen werden Strahlungssensoren, Windmesseinrichtungen und Vorrichtungen zur<br />
Überwachung der einzelnen Modultische installiert. Die Ertragsdaten können weltweit über ein Portal ausgelesen<br />
werden.<br />
Anlagentechnik im Detail<br />
Unterkonstruktion<br />
Anlagenstandort<br />
Slowakei<br />
Hersteller<br />
HatiCon<br />
Systembezeichnung<br />
HatiCon Freilandgestell<br />
Material<br />
Aluminium / Stahl verzinkt<br />
Befestigung<br />
Aluminium Klemmen<br />
Ausrichtung<br />
Süd<br />
Neigung 30°<br />
Garantie<br />
5 Jahre<br />
Die Variabilität der Unterkonstruktion ermöglicht auch im unebenen Gelände eine optimale Ausrichtung der<br />
Module und eine Anpassung der Modulreihen an die örtlichen Gegebenheiten. Hochwertige Materialien und<br />
statische Nachweise gewährleisten einen sicheren Betrieb auch bei extremen klimatischen Bedingungen.<br />
30
Solarmodule<br />
Hersteller<br />
CONERGY<br />
Herstellerland<br />
Deutschland<br />
Typ<br />
Power Plus 220P<br />
Zelltyp<br />
Polykristallin<br />
Anzahl<br />
4.545 Stück<br />
Nennleistung<br />
220 Wp<br />
Anlagenleistung<br />
999,90 kWp<br />
Zertifikate IEC/EN 61215 Ed. 2, IEC/EN 61730<br />
Leistungsgarantie<br />
25 Jahre, 92% ersten 12 Jahre, 80% für 25 Jahre<br />
Produktgarantie<br />
5 Jahre<br />
In unseren Solarkraftwerken installieren wir ausschließlich Qualitätsmodule von führenden Herstellern. Diese<br />
Module werden grundsätzlich in Deutschland bezogen, so dass Regressansprüche auch in Deutschland gestellt<br />
werden können. Alle Module verfügen über die erforderlichen Prüfzeugnisse und sind von den finanzierenden<br />
Banken anerkannt.<br />
Wechselrichter<br />
Hersteller<br />
Sputnik Engineering AG<br />
Typ<br />
SolarMax 330 TS-SV<br />
Anzahl<br />
3 Stück<br />
Garantie<br />
2 Jahre<br />
Wirkungsgrad max. 98%; europ. 97%<br />
Je nach Anlagengröße werden in unseren Solarkraftwerken Zentral- und Stringwechselrichter eingesetzt. Zentralwechselrichter<br />
und Trafos sind in witterungsgeschützten Fertigkompaktstationen aufgestellt. Um einen<br />
höchstmöglichen Wirkungsgrad zu erreichen, sind die Stationen mit Lüftungs- und Kühlsystemen ausgestattet.<br />
In einer weiteren Kompaktstation ist ein Schaltraum mit Übergabestation für den Netzanschluss untergebracht.<br />
Der Schaltraum ist in unmittelbarer Nähe der Trafostationen aufgestellt.<br />
31
X. Standort.<br />
Die Projektstandorte liegen in der Mittelslowakei. Die durchschnittliche Sonneneinstrahlung liegt im Jahresmittel<br />
zwischen 1100 - 1300 kWh/m 2 .<br />
Bei beiden Modell-Grundstücken handelt es sich um Dauergrünland bzw. sonstige Acker- und Nutzflächen.<br />
Auf jedem Gelände wird eine PV-Freiflächen-Anlage mit einer Leistung von je 0,999 MWp entwickelt. Für die<br />
Grundstücke liegen gültige Baugenehmigungen vor.<br />
Quelle: GoogleMaps<br />
Pacht/Eigentum<br />
Die Grundstücke sind sämtlich über gültige Pachtverträge gesichert.<br />
Bei beiden Modell-Projekten Solarpark I und Solarpark <strong>II</strong> beträgt der Pachtzins:<br />
• 800,00 € pro Hektar pro Jahr für Flächen der PV-Anlagen<br />
• 100,00 € pro Hektar pro jahr für Flächen, die nicht für die PV-Anlage genutzt werden.<br />
Netzanschluss<br />
Gültige Einspeiseverträge mit dem Energieversorger liegen vor.<br />
32
XI. Ertragsprognose.<br />
Modellrechnung für die Freiflächenanlage Solarpark I<br />
31x16<br />
27x19<br />
23x22<br />
4545 x Conergy AG<br />
Conergy PowerPlus 220P 220 W<br />
30°; 0°<br />
3 x Sputnik Engineering AG<br />
SolarMax 300TS multi MPPT<br />
300,0 kW<br />
Standort:<br />
Slowakei<br />
Klimadatensatz:<br />
Sliac<br />
PV-Leistung:<br />
1.013,18 kWp<br />
PV-Brutto- / Bezugsfläche: 7.398,74 / 7.505,01 m 2<br />
PV-Generator Einstrahlung: 9.709.3969 kWh<br />
PV-gen. erzeugte Energie (wechselstromseitig): 1.104.939 kWh<br />
Netzeinspeisung: 1.104.939 kWh<br />
Systemnutzungsgrad: 11,4 %<br />
Performance Ratio (Anlagennutzungsgrad): 84,3 %<br />
Wechselrichter Nutzungsgrad: 93,8 %<br />
PV-Generator Nutzungsgrad: 12,1 %<br />
spez. Jahresertrag: 1.090 kWh/kWp<br />
Vermiedene CO 2<br />
-Emissionen: 978.741 kg/a<br />
Die Ergebnisse sind durch eine mathematische Modellrechnung ermittelt worden. Die tatsächlichen Erträge<br />
der Photovoltaikanlage können aufgrund von Schwankungen des Wetters, der Wirkungsgrade von Modulen<br />
und Wechselrichter und anderer Faktoren abweichen.<br />
Das obige Anlagenschema ersetzt nicht die fachtechnische Planung der Photovoltaikanlage.<br />
Die Modellrechnung basiert auf den Projektdaten des Solarparks mit einer Größe von 1 MW und kann entsprechend<br />
anderen Anforderungen adaptiert werden.<br />
33
Anlage in netzgekoppelten Bereich<br />
Standort:<br />
Slowakei<br />
Klimadatensatz:<br />
Sliac<br />
PV-Leistung:<br />
1.013,18 kWp<br />
PV-Brutto- / Bezugsfläche: 7.398,74 / 7.505,01 m 2<br />
Anzahl der Teilgeneratoren: 1<br />
Teilgenerator<br />
Leistung: 1.013,18 kW<br />
Brutto- / Bezugsfläche: 7.398,74 / 7.505,01 m 2<br />
PV-Modul 4545x<br />
Hersteller:<br />
Conergy AG<br />
Typ: Conergy PowerPlus 220P<br />
Nennleistung: 220 W<br />
Abweichung der Nennleistung: 0,0 %<br />
Wirkungsgrad (STC): 13,5 %<br />
Anzahl der Module in Reihe: 16 I 19 I 22<br />
MPP-Spannung (STC):<br />
466 I 554 I 641 V<br />
Ausrichtung: 0,0°<br />
Aufstellwinkel: 30,0°<br />
Einbau:<br />
Freie Aufstellung<br />
Verschattung:<br />
nein<br />
Bodenreflexion: 20,0 %<br />
Leistungsverluste durch Abweichung vom AM 1.5: 2,0 %<br />
Abweichung Herstellerangaben: 0,5 %<br />
In Dioden: 0,0 %<br />
Durch Verschmutzung: 0,0 %<br />
Wechselrichter 3 x<br />
Hersteller: Sputnik Engineering AG<br />
Typ: SolarMax 300TS mutli MPPT<br />
Leistung: 300,00 kW<br />
europ. Wirkungsgrad: 95,5 %<br />
Anzahl MPP-Tracker: 3<br />
MPP-Tracking:<br />
430 V bis 800 V<br />
34
140.000<br />
130.000<br />
120.000<br />
110.000<br />
100.000<br />
90.000<br />
kWh<br />
80.000<br />
70.000<br />
60.000<br />
50.000<br />
40.000<br />
30.000<br />
20.000<br />
10.000<br />
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />
Vom WR angegebene Energie (AC) 1.104.939 kWh<br />
Simulationsergebnisse für das Gesamtsystem<br />
Einstrahlung auf Horizontale: 8.599.988 kWh<br />
PV-Gen. Einstrahlung: 9.709.399 kWh<br />
Einstrahlung abzüglich Reflexion: 9.287.662 kWh<br />
Vom WR abgegebene Energie (AC): 1.104.939 kWh<br />
Verbrauch Bedarf: 0 kWh<br />
Netz Bezug: 265 kWh<br />
Generator Nutzungsgrad: 12,1 %<br />
Eigenverbrauch: 265,2 kWh<br />
PV-Gen. erzeugte Energie: 1.177.246 kWh<br />
Systemnutzungsgrad: 11,4 %<br />
Performance Ratio: 84,3 %<br />
Final Yield: 3,0 h/d<br />
spez. Jahresertrag: 1.090 kWh/kWp<br />
35
X<strong>II</strong>. Wirtschaftliche Betrachtung.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan - Prognose (gültig für Solarpark I und Solarpark <strong>II</strong>)<br />
Investition EUR %<br />
Solarpark I bzw. <strong>II</strong> 2.914.340,00 87,01<br />
Projektrechte 335.000,00 10,00<br />
Investition Solarpark I bzw. <strong>II</strong> 3.249.340,00<br />
Vertrieb 100.000,00 2,99<br />
Dissagio* 52.500,00<br />
Summe „weiche Kosten“ 100.000,00 2,99<br />
Kapitalbedarf gesamt 3.349.340,00 100,00<br />
Finanzierung<br />
Eigenkapital - KG-Einlagen 1.000.000,00 29,85<br />
Fremdkapital - Bankdarlehen 2.349.340,00 70,15<br />
* nicht im Gesamtpreis enthalten - wird dem Kommanditist direkt in Rechnung gestellt.<br />
37
Gewinn- und Verlustrechnung - Prognose in € (gültig für Solarpark I und Solarpark <strong>II</strong>)<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
Einspeiseerträge* 341.205,00 424.373,92 422.252,05 420.140,79 418.040,09 415.949,89 413.870,14<br />
Zinserträge 3.600,00 5.100,00 5.100,00 5.100,00 4.800,00 4.800,00<br />
Ertrag gesamt 341.205,00 427.973,92 427.352,05 425.240,79 423.140,09 420.749,89 418.670,14<br />
Abschreibung 5% 75.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00<br />
Zinsaufwand 5% 88.125,00 113.750,00 103.750,00 93.750,00 83.750,00 73.750,00 63.750,00<br />
Pacht 2.000,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00<br />
Wartung / Service 8.750,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 18.000,00<br />
GF & Verwaltung 1.500,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.150,00<br />
Abschlusskosten 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.100,00 2.100,00<br />
Versicherung 3.750,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.650,00 7.650,00<br />
Haftungsvergütung 1.250,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.600,00<br />
Sonstige Kosten 750,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00<br />
Aufwand gesamt 183.125,00 300.850,00 290.850,00 280.850,00 270.850,00 261.100,00 251.850,00<br />
Ergebnis vor Steuer 158.080,00 127.123,92 136.502,05 144.390,79 152.290,09 159.649,89 166.820,14<br />
Steuer Slowakei 19% 30.035,20 24.153,55 25.935,39 27.434,25 28.935,12 30.333,48 31.695,83<br />
Ergebnis nach Steuer 128.044,80 102.970,38 110.566,66 116.956,54 123.354,97 129.316,41 135.124,31<br />
* Einspeisung (0,5% Degration) kWh 1.104,939 1.099,414 1.093.917 1.088.448 1.083.005 1.077.590 1.072.202<br />
38
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt<br />
411.800,79 409.741,78 407.693,07 405.654,61 403.626,34 401.608,20 399.600,16 397.602,16 137.250,00 6.230.409,00<br />
5,000,00 5,100,00 5,100,00 4,600,00 3,600,00 2,400,0 2,250,00 1,500,00 500,00 58,550,00<br />
416.800,79 414.841,78 412.793,07 410.254,61 407.226,34 404.008,20 401.850,16 399.102,16 137.750,00 6.288.959,00<br />
150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 2.325.000,00<br />
53.700,00 43.750,00 33.750,00 23.750,00 13.750,00 3.750,00 0,00 0,00 0,00 793.125,00<br />
3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 48.500,00<br />
18.000,00 18.000,00 18.000,00 18.000,00 18.550,00 18.550,00 18.550,00 18.550,00 6.000,00 266.450,00<br />
3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 48.750,00<br />
2.100,00 2.100,00 2.100,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 33.700,00<br />
7.650,00 7.650,00 7.650,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 118.800,00<br />
2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 40.250,00<br />
1.500,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 25.250,00<br />
241.850,00 232.100,00 222.100,00 212.350,00 203.150,00 193.150,00 189.400,00 189.400,00 176.850,00 3.699.825,00<br />
174.950,79 182.741,78 190.693,07 197.904,61 204.076,34 210.858,20 212.450,16 209.702,16 -39.000,00 2.589.134,00<br />
33.240,65 34.720,94 36.231,68 37.601,88 38.774,50 40.063,06 40.365,53 39.843,41 0,00 499.364,46<br />
141.710,14 148.020,84 154.461.,39 160.302,73 165.301,83 170.795,15 172.084,63 169.858,75 -39.000,00 2.089.769,54<br />
1.066.841 1.061.507 1.056.200 1.050.919 1.045.664 1.040.436 1.035.234 1.030.057 1.024.907<br />
39
Liquditätsrechnung - Prognose in € (gültig für Solarpark I und Solarpark <strong>II</strong>)<br />
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
Einspeiseerträge* 341.205,00 424.373,92 422.252,05 420.140,79 418.040,09 415.949,89 413.870,14<br />
Zinserträge 3.600,00 5.100,00 5.100,00 5.100,00 4.800,00 4.800,00<br />
Ertrag gesamt 341.205,00 427.973,92 427.352,05 425.240,79 423.140,09 420.749,89 418.670,14<br />
Zinsaufwand 5% 88.125,00 113.750,00 103.750,00 93.750,00 83.750,00 73.750,00 63.750,00<br />
Tilgung 75.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00<br />
Pacht 2.000,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00<br />
Wartung / Service 8.750,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 18.000,00<br />
GF & Verwaltung 1.500,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.150,00<br />
Abschlusskosten 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.100,00 2.100,00<br />
Versicherung 3.750,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.650,00 7.650,00<br />
Haftungsvergütung 1.250,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.600,00<br />
Sonstige Kosten 750,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00<br />
Steuer 19% 19% 30.035,00 24.155,00 25.935,00 27.400,00 28.935,00 30.300,00 31.700,00<br />
Gesamtausgaben 213.160,00 375.005,00 366.785,00 358.250,00 349.785,00 341.400,00 333.550,00<br />
Liquidität 128.045,00 52.965,00 60.565,00 66990,00 73.355,00 79.350,00 85.120,00<br />
Rücklage / Jahr 128.045,00 52.965,00 60.565,00 66.990,00 73.355,00 79.350,00 85.120,00<br />
Rücklage gesamt 128.045,00 181.010,00 171.575,00 158.565,00 151.920,00 151.270,00 151.390,00<br />
Ausschüttung 70.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 85.000,00<br />
in % vom KG-Kapital 7,00% 8,00% 8,00% 8,00% 8,50%<br />
40
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt<br />
411.800,79 409.741,78 407.693,07 405.654,61 403.626,34 401.608,20 399.600,16 397.602,16 137.250,00 6.230.409,00<br />
5,000,00 5,100,00 5,100,00 4,600,00 3,600,00 2,400,0 2,250,00 1,500,00 500,00 58,550,00<br />
416.800,79 414.841,78 412.793,07 410.254,61 407.226,34 404.008,20 401.850,16 399.102,16 137.750,00 6.288.959,00<br />
53.700,00 43.750,00 33.750,00 23.750,00 13.750,00 3.750,00 0,00 0,00 0,00 793.125,00<br />
200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 75.000,00 0,00 0,00 0,00 2.350.000,00<br />
3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 48.500,00<br />
18.000,00 18.000,00 18.000,00 18.000,00 18.550,00 18.550,00 18.550,00 18.550,00 6.000,00 266.450,00<br />
3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 48.750,00<br />
2.100,00 2.100,00 2.100,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 33.700,00<br />
7.650,00 7.650,00 7.650,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 118.800,00<br />
2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 40.250,00<br />
1.500,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 25.250,00<br />
33.240,00 34.720,00 36.230,00 37.600,00 38.090,50 40.070,00 40.370,00 39.850,00 0,00 498.630,50<br />
325.090,00 316.820,00 308.330,00 299.950,00 291.240,50 158.220,00 79.770,00 79.250,00 26.850,00 4.223.455,50<br />
91.710,00 98.020,00 104.460,00 110.300,00 115.984,50 245.780,00 322.080,00 319.850,00 110.900,00<br />
91.710,00 98.020,00 104.460,00 110.300,00 115.984,50 245.780,00 322.080,00 319.850,00 110.900,00<br />
153.100,00 151.120,00 130.580,00 90.880,00 56.864,50 52.644,50 49.724,50 19.574,50 474,50<br />
90.000,00 100.000,00 125.000,00 150.000,00 150.000,00 250.000,00 325.000,00 350.000,00 130.000,00 2.065.000,00<br />
9,00% 10,00% 12,50% 15,00% 15,00% 25,00% 32,50% 35,00% 13,00% 206,50%<br />
41
X<strong>II</strong>I. Rechtliche Grundlagen.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Der Anleger beteiligt sich unmittelbar an der Solarpark I <strong>GmbH</strong> & Co. KG bzw. Solarpark <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Sitz<br />
und Geschäftsanschrift der Gesellschaften ist 80805 München, Guerickestr. 25. Die Gesellschaften werden im<br />
Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Als Kommanditgesellschaft unterliegt das Unternehmen<br />
deutschem Recht und ist gemäß Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Dauer errichtet. Das Geschäftsjahr<br />
beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember des Kalenderjahres.<br />
Beteiligungsdauer<br />
Die Beteiligung an der Kommanditgesellschaft ist unbefristet. Beim Ableben eines Kommanditisten geht die<br />
Beteiligung auf die Erben über. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kommanditanteile der Komplementärin<br />
zum Kauf anzubieten.<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft erfolgt durch die Komplementärin, die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong><br />
Parks <strong>GmbH</strong>, München. Nur diese ist zur Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft berechtigt und sie<br />
bringt keine Einlage und ist am Vermögen der Beteiligungsgesellschaft nicht beteiligt. Bestehende Geschäfte<br />
(im KG Vertrag geregelt) bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
der Komplementärin ist im KG Vertrag geregelt und ist immer darauf ausgerichtet, den Gesellschaftszweck<br />
zu erreichen. Sie und Ihre Geschäftsführer sind für Geschäfte mit der Kommanditgesellschaft<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB* befreit.<br />
Zur Abgeltung Ihres Haftungsrisikos und für Ihre Geschäftsführertätigkeit erhält die Komplementärin eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von 3.500 €. Diese Vergütung erhöht sich pro Jahr um 2 %.<br />
42
Der Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss wird innerhalb der gesetzlichen Frist aufgestellt und vorgelegt.<br />
Haftung<br />
Der Kommanditist haftet gegenüber Gläubigern der Kommanditgesellschaft bis zur Höhe seiner im Handelsregister<br />
eingetragenen Hafteinlage. Sobald die Einlage in voller Höhe einbezahlt ist, erlischt seine persönliche<br />
Haftung. Rückzahlungen der Hafteinlage führen zum Aufleben der Haftung bis zu dem Betrag der Hafteinlage.<br />
Tritt ein Kommanditist in eine bereits bestehende Kommanditgesellschaft ein, haftet er bis zu seiner Eintragung<br />
in das Handelsregister grundsätzlich unbeschränkt. Hat der Kommanditist zum Zeitpunkt seines Ausscheidens<br />
aus der Kommanditgesellschaft seine Einlage noch nicht erbracht, so haftet er den Gläubigern der<br />
Beteiligungsgesellschaft bis zur Höhe seiner Pflichteinlage für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft,<br />
die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig werden. Die Frist<br />
beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen wird. Darüber hinaus<br />
ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet weitere Leistungen zu bringen, insbesondere weitere<br />
Zahlungen zu leisten.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Alle weiteren Rechte und Pflichten des Anteilseigners sind im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft<br />
geregelt.<br />
* § 181 Insichgeschäft<br />
Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten<br />
ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.<br />
43
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
der Solarpark I bzw. Solarpark <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
§ 1<br />
Firma, Sitz<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Solarpark I bzw.. Solarpark <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
2. Der Sitz der Gesellschaft ist in München<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als Kommanditist an Projektgesellschaften. Gegenstand der Projektgesellschaften<br />
ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen, einschließlich der Veräußerung<br />
des, aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen, elektrischen Stroms.<br />
2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar<br />
zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen,<br />
deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.<br />
§ 3<br />
Gesellschafter, Einlagen<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong> mit Sitz in München<br />
mit einem festen Kapitalanteil von 5.000,00 €.<br />
2. Die Kommanditeinlage der Gründungskommanditisten ist auf Anforderung der Geschäftsführung in bar zu leisten. Sie<br />
wird als Haftsumme im Handelsregister eingetragen.<br />
3. Die, in das Handelsregister einzutragenden, Haftsummen der Kommanditisten entsprechen ihren festen Kapitalanteilen.<br />
4. Die Kommanditisten sind nicht verpflichtet, sich an einer, von der Gesellschaft beschlossenen, Kapitalerhöhung zu<br />
beteiligen. Lehnt ein Kommanditist eine Beteiligung an einer Kapitalerhöhung ab, so hat er eine entsprechende Reduzierung<br />
seiner Beteiligungsquote zu akzeptieren. Beschlüsse über Kapitalherabsetzungen sind demgegenüber für alle<br />
Gesellschafter verbindlich.<br />
5. Die Komplementärin ist berechtigt, das Kommanditkapital mit Wirkung für die Gesellschaft und die anderen Gesellschafter<br />
bis zum 30.06.2011 durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten bis zur Höhe von TEUR 1.050 zu erhöhen.<br />
Die Komplementärin kann die vorgenannte Zeichnungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate verlängern.<br />
6. Die Aufnahme weiterer Kommanditisten erfolgt durch eine Beitrittserklärung des beitretenden Kommanditisten sowie<br />
deren Annahme durch die Komplementärin. Gesellschafter im Innenverhältnis wird der Beitretende mit der Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Komplementärin und der vollständigen Einzahlung seiner Kommanditeinlage.<br />
Im Außenverhältnis wird der Beitretende erst mit Eintragung in das Handelsregister Kommanditist der Gesellschaft.<br />
Bis zur Eintragung in das Handelsregister gilt die Beteiligung als atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung, auf die die<br />
Vorschriften dieses Vertrages analog anzuwenden sind.<br />
7. Die Mindestkommanditeinlage beträgt EUR 50.000 (in Worten: Euro fünfzigtausend). Höhere Kommanditeinlagen<br />
müssen durch EUR 10.000 (in Worten: Euro zehntausend) ohne Rest teilbar sein. Die Komplementärin kann hiervon<br />
abweichende Regelungen treffen. Das gezeichnete Kapital wird als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />
8. Kommanditeinlagen sind Bareinlagen und innerhalb von zehn Werktagen nach Beitritt auf das, in der Beitrittserklärung<br />
angegebene, Konto der Gesellschaft zu zahlen.<br />
9. Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Komplementärin innerhalb von 30 Tagen nach seinem Beitritt eine Handelsregistervollmacht<br />
in notariell beglaubigter Form zu übersenden. Die Handelsregistervollmacht dient zur Anmeldung<br />
des Ein- und Austritts von Kommanditisten. Mit der Vollmachtserteilung verbundene Kosten trägt der Kommanditist.<br />
44
§ 4<br />
Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto I geführt, auf das der eingezahlte Kapitalanteil des Gesellschafters zu<br />
buchen ist. Das Kapitalkonto I ist unverzinslich.<br />
2. Daneben wird für jeden Gesellschafter ein Kapitalkonto <strong>II</strong> geführt. Darauf sind die festgestellten, aber nicht entnahmefähigen<br />
Gewinnanteile, etwaige auf ihn entfallende Verluste, von den Gesellschaftern beschlossene, nicht entnahmefähige<br />
Rücklagen, sowie von etwaigen eintretenden Gesellschaftern gezahlte Agios zu buchen. Das Kapitalkonto <strong>II</strong> ist<br />
unverzinslich. Weiterhin werden auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> Gewinne sowie Ausschüttungen gebucht.<br />
§ 5<br />
Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit Beginn der Gesellschaft und endet am<br />
darauf folgenden 31.12.<br />
2. Die Gesellschaft beginnt im Außenverhältnis mit Eintragung ins Handelsregister. Im Innenverhältnis der Gesellschafter<br />
zueinander beginnt sie am 01.02.2011, spätestens mit Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.<br />
3. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von drei Monaten<br />
zum Monatsende, jedoch erstmals zum 31.12.2025 gekündigt werden.<br />
4. Die anderen Gesellschafter können jeweils innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Erhalt einer Kündigung ihrerseits<br />
zum selben Stichtag kündigen (Anschlusskündigung). Haben alle Kommanditisten zu demselben Stichtag gekündigt,<br />
wird die Gesellschaft aufgelöst. Anstelle des Abfindungsanspruchs tritt dann für jeden Gesellschafter die<br />
Beteiligung am Liquiditätserlös in Kraft.<br />
5. Wenn der Komplementär kündigt, können die Kommanditisten einvernehmlich zum Kündigungsstichtag einen neuen<br />
Komplementär, der auch eine juristische Person sein kann, in die Gesellschaft aufnehmen oder bestimmen, dass<br />
einer der Kommanditisten Komplementär wird. Tritt zum Kündigungsstichtag kein Komplementär ein, ist die Gesellschaft<br />
aufgelöst.<br />
6. Weitere Kündigungsrechte stehen dem Gesellschafter nicht zu, soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften<br />
nicht etwas anderes ergibt.<br />
§ 6<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist der Komplementär berechtigt und verpflichtet. Er ist für Rechtsgeschäfte mit<br />
der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
2. Die Komplementärin führt die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung<br />
der Bestimmungen dieses Vertrages. Die Geschäftsführungsbefugnisse der Komplementärin erstrecken sich auf<br />
die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören, und umfassen<br />
insbesondere die Durchführung und Abwicklung der, nach dem Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehenen,<br />
Rechtsgeschäfte.<br />
Die Komplementärin ist berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft von Dritten besorgen zu lassen und die dazu erforderlichen<br />
Vollmachten zu erteilen.<br />
§ 7<br />
Vergütung der Komplementärin<br />
1. Die Komplementärin erhält als Entschädigung für die Geschäftsführung eine jährliche Vergütung von EUR 3.500 (in<br />
Worten: Euro dreitausendfünfhundert) die zum Ende eines jeden Geschäftsjahres fällig ist. Die Vergütung erhöht sich<br />
jährlich um 2 %.<br />
2. Außerdem erstattet die Gesellschaft der Komplementärin sämtliche Auslagen für die Geschäftsführung.<br />
45
§ 8<br />
Haftung, Verjährung<br />
1. Die Gesellschafter haften untereinander sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Gleiches gilt für die Gesellschaft im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern.<br />
2. Eine Haftung für das Eintreten der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele der beitretenden Kommanditisten und für<br />
das Verhalten Dritter wird nicht übernommen. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander sowie der<br />
Gesellschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftern und umgekehrt verjähren innerhalb von drei Jahren nach Beitritt,<br />
spätestens jedoch drei Jahre nach Anspruchsentstehung.<br />
§ 9<br />
Gesellschafterversammlung<br />
1. Gesellschafterversammlungen werden durch die Komplementärin einberufen und geleitet. Jährlich findet mindestens<br />
eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt. Sie findet als Präsenzveranstaltung oder, soweit nicht mehr als<br />
20 % des stimmberechtigten Kommanditkapitals widersprechen, im schriftlichen Umlaufverfahren statt.<br />
2. Die Einberufung erfolgt durch einen einfachen Brief an jeden Gesellschafter durch die Komplementärin. Die Frist zur<br />
Einberufung bzw. zur Durchführung des Umlaufverfahrens beträgt 21 Tage. In der Einberufung ist Ort, Tag, Zeit und<br />
Tagesordnung anzugeben.<br />
3. Die Präsenzveranstaltung wird von der Komplementärin geleitet. Mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
kann auch eine andere Person die Versammlungsleitung übernehmen. Ort der Präsenzveranstaltung ist stets der Sitz<br />
der Komplementärin oder in Abstimmung der Standort der Photovoltaikanlage.<br />
§ 10<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und der Komplementär<br />
und unabhängig davon mindestens 50 % des stimmberechtigten Kapitals, vertreten sind. Wird diese Beteiligung nicht<br />
erreicht, so ist innerhalb von drei Wochen eine zweite Gesellschafterversammlung mit gleicher Ladungsfrist und gleicher<br />
Tagesordnung einzuberufen. Die Gesellschafterversammlung ist dann ohne Rücksicht auf das vertretene Kapital<br />
beschlussfähig. Auf diese Rechtsfolge ist in der zweiten Einladung hinzuweisen.<br />
2. Die Komplementärin hat über den Verlauf der Versammlung ein Protokoll anzufertigen, in dem Ort und Tag der Sitzung,<br />
die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse<br />
der Gesellschafter anzugeben sind. Das Protokoll ist allen Gesellschaftern in Kopie unverzüglich zuzusenden.<br />
3. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. Außerhalb von Versammlungen können sie, soweit<br />
nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, in Textform oder telefonisch gefasst werden, wenn sich<br />
die Gesellschafter an der Abstimmung beteiligen und kein Gesellschafter dieser Art der Beschlussfassung widerspricht.<br />
Über die Beschlüsse ist unverzüglich ein Protokoll entsprechend Ziffer 2 zu erstellen und allen Gesellschaftern<br />
unverzüglich zuzusenden.<br />
4. Ein Gesellschafter hat – sofern nicht der Gesellschaftsvertrag dies an anderer Stelle ausdrücklich vorsieht – nur dann<br />
kein Stimmrecht, wenn darüber Beschluss gefasst wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien<br />
ist oder ob die Gesellschaft gegen ihn einen Anspruch geltend machen soll.<br />
5. Auf jede angefangene EUR 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend) auf dem Kapitalkonto I entfällt eine Stimme.<br />
6. Gesellschafterbeschlüsse über die folgenden Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der, bei Beschlussfassung<br />
anwesenden, stimmberechtigten Stimmen:<br />
a) Außerordentliche Geschäftsführungsmaßnahmen, denen ein Kommanditist nach § 164 HGB widersprochen hat.<br />
b) Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Gewinnverwendung.<br />
c) Zustimmung zur Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen.<br />
d) Alle Maßnahmen über die in einer KG nach der gesetzlichen Regelung mit einfacher Mehrheit entschieden<br />
werden kann.<br />
e) Alle Maßnahmen bei denen der Gesellschaftsvertrag dies an anderer Stelle ausdrücklich vorsieht.<br />
46
7. Gesellschafterbeschlüsse über die folgenden Maßnahmen bedürfen der Zustimmung einer Mehrheit von 75 % der,<br />
bei Beschlussfassung anwesenden, stimmberechtigten Stimmen:<br />
a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages.<br />
b) Aufnahme neuer Geschäftszweige.<br />
c) Die Veräußerung des Unternehmens der Gesellschaft als Ganzes oder in Teilen.<br />
d) Abschluss, Änderung und Kündigung von Unternehmensverträgen.<br />
e) Kapitalerhöhungen.<br />
f) Alle Maßnahmen über die in einer KG nach der gesetzlichen Regelung mit 75 % Mehrheit entschieden<br />
werden kann.<br />
g) Alle Maßnahmen bei denen der Gesellschaftsvertrag dies an anderer Stelle ausdrücklich vorsieht.<br />
§ 11<br />
Ergebnisverteilung<br />
1. Die Komplementärin ist am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. An Gewinn und Verlust sind die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile beteiligt.<br />
3. Die Gewinnanteile des einzelnen Gesellschafters sind, solange und soweit dessen Kapitalkonto I dem Betrag des festen<br />
Kapitalanteils nicht erreicht, dem Kapitalkonto I gutzuschreiben. Weitere Gewinnanteile sind, solange und soweit<br />
das Kapitalkonto <strong>II</strong> negativ ist, auf dieses zu buchen. Verbleibende Gewinnanteile werden dem Kapitalkonto <strong>II</strong> gutgeschrieben.<br />
4. Mit dem jährlichen Liquiditätsüberschuss wird die Gesellschaft Liquiditätsreserven bilden. Die Höhe der Liquiditätsreserven<br />
richtet sich nach der Geschäftslage der Gesellschaft, insbesondere nach dem Erfordernis der ausreichenden<br />
Bildung von Rücklagen für zukünftige Ausgaben. Die Liquiditätsreserven werden von der Komplementärin nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen unter Maßgabe dieses Vertrages verwaltet.<br />
5. Der, nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen<br />
und nach Bildung der Liquiditätsreserve gemäß Ziffer 4 verbleibende, Liquiditätsüberschuss soll an die Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer Anteile ausgeschüttet werden. Die Komplementärin ist berechtigt, auf die zu erwartenden<br />
Ausschüttungen / Entnahmen Vorabausschüttungen bzw. Vorabentnahmen an die Kommanditisten entsprechend<br />
ihrer Beteiligung durchzuführen.<br />
§ 12<br />
Verfügung über Geschäftsanteile<br />
1. Die Übertragung oder Belastung eines Gesellschaftsanteils sowie die Bestellung einer Unterbeteiligung oder eines<br />
Nießbrauchs hieran bedürfen der Zustimmung aller anderen Gesellschafter, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen<br />
abweichendes ergibt.<br />
2. Gesellschaftsanteile dürfen ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung entgeltlich oder unentgeltlich zu Lebzeiten<br />
oder von Todes wegen nur übertragen werden an:<br />
a) Mitgesellschafter<br />
b) Ehegatten des jeweiligen Mitgesellschafters<br />
c) Abkömmlinge von Gesellschaftern<br />
3. Durch den Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit dem, bzw. den Erben des<br />
verstorbenen Kommanditisten fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins legitimieren.<br />
4. Sind mehrere Erben vorhanden, so ist ihnen die Ausübung der Gesellschaftsrechte nur durch einen Bevollmächtigten<br />
gemeinsamen Vertreter gestattet. Dieser ist von der Erbengemeinschaft gegenüber der Gesellschaft innerhalb von<br />
sechs Monaten nach dem Tod des Gesellschafters zu benennen.<br />
47
§ 13<br />
Ausschluss von Gesellschaftern<br />
1. Gesellschafter können aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />
insbesondere vor, wenn:<br />
a) Gegenüber dem Gesellschafter ein Grund vorliegt, der die anderen Gesellschafter zur Erhebung der Auflösungsklage<br />
berechtigen würde.<br />
b) Über das Vermögen des Gesellschafters ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, oder die Eröffnung eines<br />
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder der Gesellschafter die Richtigkeit seines Vermögensver<br />
zeichnisses an Eidesstatt zu versichern hat.<br />
c) Gegen den Gesellschaftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und diese nicht innerhalb von drei Monaten,<br />
spätestens zur Verwertung des Gesellschaftsanteils, aufgehoben wird.<br />
d) Der Gesellschafter durch Rechtsnachfolge den Anteil erworben hat, ohne zu dem in Ziffer 12.2 bestimmten Ge<br />
sellschafterkreis zu gehören.<br />
e) Der Gesellschafter gegen die Gesellschaft Auflösungsklage erhebt.<br />
f) Ein Kommanditist mit der ersten Einzahlungsrate oder einer anderen abgerufenen Rate ganz oder teilweise um<br />
mehr als 30 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung mit Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen unter<br />
Ausschlussandrohung den noch ausstehenden Betrag nicht vollständig gezahlt hat.<br />
g) Die notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von min<br />
destens zwei Wochen nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Erhalt der Bestätigung der Annahme des Beitritts<br />
des Kommanditisten bei der Gesellschaft eingegangen ist.<br />
h) Der Kommanditist durch sein Verhalten der Gesellschaft einen erheblichen Schaden oder Nachteil zufügt und<br />
einen solchen Verstoß oder ein solches Verhalten trotz Abmahnung durch die Komplementärin fortsetzt.<br />
Der Ausschluss bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von 75 %. Bei der Beschlussfassung steht<br />
dem betroffenen Gesellschafter kein Stimmrecht zu.<br />
§ 14<br />
Abfindung<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung oder Ausschluss nach Ziffer 13 aus der Gesellschaft aus, steht ihm eine<br />
Abfindung zu.<br />
2. Der Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes des Gesellschaftsanteils zum Tag des<br />
Ausscheidens unter Berücksichtigung der stillen Reserven der Gesellschaft. Vorbehaltlich einer separaten Einigung<br />
über die Höhe des Verkehrswertes wird der Verkehrswert durch die Komplementärin nach Maßgabe der Bestimmungen<br />
in diesem § 14 ermittelt.<br />
3. Bestreitet der ausscheidende Kommanditist die Richtigkeit des ermittelten Verkehrswertes, ist der Verkehrswert von<br />
einem auf Vorschlag der Industrie und Handelskammer München zu beauftragenden Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter<br />
nach allgemeinen Grundsätzen für die Unternehmensbewertung zu ermitteln. Die Feststellungen dieses<br />
Schiedsgutachters sind für alle Beteiligten bindend. Die Kosten des Schiedsgutachters werden von den Parteien jeweils<br />
im Verhältnis 50/50 getragen.<br />
4. Die Gesellschaft kann verlangen, dass das Abfindungsguthaben in bis zu vier gleichen Jahresraten gezahlt wird, wobei<br />
die erste Rate 12 Monate nach dem Stichtag des Ausscheidens zur Zahlung fällig wird. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
Auszahlungen früher vorzunehmen. Das Abfindungsguthaben ist vom Tage des Ausscheidens an zu verzinsen. Der<br />
Zinsbetrag entspricht dem Ausschüttungsbetrag der dem Gesellschafter zeitanteilig im Falle des Verbleibens in der<br />
Gesellschaft zugestanden hätte. Die Zinsen sind zusammen mit der letzten Abfindungsrate fällig.<br />
5. Die Gesellschaft hat das Recht, Zahlungen auf Auseinandersetzungsguthaben auszusetzen, wenn die jeweilige aktuelle<br />
Liquiditätslage der Gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt. Dasselbe gilt, wenn die künftige Liquiditätslage<br />
durch solche Zahlungen derart negativ beeinflusst wird, dass der zukünftige Kapitaldienst gefährdet würde oder<br />
die Gesellschaft zusätzliche Kredite in Anspruch nehmen müsste. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist die<br />
Gesellschaft jedenfalls verpflichtet, ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben inklusive Zinsen binnen eines Zeitraumes<br />
von 10 Jahren nach Ausscheiden des Betroffenen Gesellschafters zur Auszahlung zu bringen.<br />
48
6. Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Sicherheitsleistungen oder auf Befreiung von der Haftung<br />
zu Verbindlichkeiten der Gesellschaft.<br />
§ 15<br />
Schiedsvereinbarung<br />
1. Für alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien in Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung oder Beendigung<br />
dieses Gesellschaftsvertrages entstehen, soll unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht<br />
entscheiden.<br />
2. Das Schiedsgericht besteht aus drei Personen, die jeweils die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Derjenige<br />
Gesellschafter, der das Schiedsgericht anruft, benennt einen Schiedsrichter. Die übrigen Gesellschafter haben innerhalb<br />
einer Frist von zwei Wochen ab Benennung einen weiteren Schiedsrichter zu bestimmen. Die beiden Schiedsrichter<br />
bestellen den Obmann.<br />
3. Benennt eine Partei ihren Schiedsrichter nicht fristgemäß oder können die beiden Schiedsrichter sich über die Person<br />
des Obmanns nicht einigen, erfolgt die Benennung auf Antrag einer Partei durch das, für den Sitz der Gesellschaft<br />
zuständige, Oberlandesgericht. Das gilt auch, wenn das Amt eines Schiedsrichters vor Abschluss des Schiedsverfahrens<br />
endet.<br />
4. Das Schiedsgericht ist an Gesetze und Verträge gebunden. Sein Verfahren kann es nach freiem Ermessen bestimmen.<br />
5. Bei einer Mehrheit von Parteien auf Kläger- oder Beklagtenseite gilt in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung<br />
folgendes:<br />
a) Mehrere Kläger haben in ihrer Schiedsklage gemeinsam einen Schiedsrichter zu benennen.<br />
b) Richtet sich die Klage gegen mehr als einen Beteiligten, so haben diese innerhalb von 30 Tagen, nachdem der<br />
letzte Beklagte die Klage empfangen hat, gemeinsam einen Schiedsrichter zu benennen. Einigen sich die Beklag<br />
ten innerhalb der Frist nicht, benennt auf Antrag der Klägerseite und nach Anhörung der Parteien das, für den<br />
Sitz der Gesellschaft zuständige, Oberlandesgericht zwei Schiedsrichter. Der von der Klägerseite benannte<br />
Schiedsrichter entfällt dann.<br />
c) Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Zulässigkeit des Mehrparteienverfahrens.<br />
§ 16<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Alle, das Gesellschaftsverhältnis betreffenden, Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bedürfen<br />
ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetzes notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Dies gilt<br />
auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung<br />
als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt<br />
diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden<br />
wäre, hätte man die Angelegenheit von vorneherein bedacht.<br />
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über das Zustandekommen dieses<br />
Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies zulässig vereinbart werden kann.<br />
4. Die Gesellschaft trägt die mit ihrer Gründung verbundenen Kosten.<br />
49
XIV. Steuerliche Grundlagen.<br />
Steuerliche Aspekte<br />
Die folgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Aspekte. Zur individuellen<br />
Klärung, welche steuerlichen Auswirkungen die Beteiligung hat, empfehlen wir, sich von einem Steuerberater<br />
beraten zu lassen.<br />
Steuer Slowakische Republik<br />
Betriebsstättengewinne unterliegen in der Slowakischen Republik der Körperschaftssteuer. Aktuell ist der<br />
Steuersatz generell 19%. Weitere Steuern fallen nicht an. Die Steuerzahlungen werden in der Slowakischen<br />
Republik abgeführt.<br />
Die Betreibergesellschaft vor Ort wird als slowakische s.r.o. k.s. (ähnlich der deutschen <strong>GmbH</strong> & Co. KG) geführt<br />
und Gewinnausschüttungen aus Personengesellschaften unterliegen keiner weiteren Steuerpflicht in der Slowakei,<br />
soweit die Betriebsstättengewinne versteuert werden.<br />
Steuer Deutschland<br />
Da die Betriebsstättengewinne bereits in der Slowakischen Republik versteuert wurden, fallen in Deutschland<br />
keine zusätzlichen Steuern mehr an. Gewinne können ohne zusätzliche Abgaben nach Deutschland ausgeschüttet<br />
werden.<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass in Deutschland der Progressionsvorbehalt greift. Dies bedeutet, dass die Einkünfte<br />
aus der Beteiligung zur Ermittlung des individuellen Steuersatzes hinzugerechnet werden.<br />
Abschreibung<br />
Die Photovoltaikanlage wird auf 20 Jahre linear abgeschrieben. Rückstellungen sind seit 01.04.2004 weder<br />
handelsrechtlich noch steuerlich abzugsfähig. Daher werden in der Betriebsphase die tatsächlich angefallenen<br />
Kosten im Aufwand periodengerecht erfasst.<br />
50
XV. Angabenvorbehalt.<br />
Die Darstellungen in diesem Prospekt beruhen auf den, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, bekannten<br />
oder erkennbaren Sachverhalten und auf den daran geknüpften Erwartungen für die zukünftige Entwicklung.<br />
Prognoserechnungen und Berechnungsbeispiele beruhen auf dem gegenwärtigen Planungs- und Kenntnisstand<br />
der Anbieterin.<br />
Eine Gewähr für das Eintreffen der Annahmen und der Prognosen sowie Berechnungen kann nicht übernommen<br />
werden. Dasselbe gilt für steuerliche Grundlagen, die auf der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten<br />
Rechtslage beruhen. Eine Haftung für den Eintritt der, von den Investoren, verfolgten steuerlichen<br />
Ziele kann nicht übernommen werden, da die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen den Steuerbehörden<br />
obliegt. Eine Haftung der <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong> für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben<br />
ist einschließlich der Haftung nach § 278 BGB* ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.<br />
*§ 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte<br />
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in<br />
gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.
52<br />
Notizen.
Notizen.<br />
53
54<br />
Notizen.
Impressum.<br />
Anbieterin dieses Beteiligungsangebots:<br />
<strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong><br />
Guerickestr. 25, D - 80805 München<br />
Geschäftsführung <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong>:<br />
Geschäftsführer Axel Fellhauer, Rainer Kastler<br />
Guerickestr. 25, D - 80805 München, HRB 188188 Amtsgericht München
<strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong><br />
Guerickestr. 25<br />
D - 80805 München<br />
Telefon +49 (0)89 3074 89 6 - 0<br />
Telefax +49 (0)89 3074 89 6 - 20<br />
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