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SOLARPARK I + II - Vario green energy Concept GmbH

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<strong>SOLARPARK</strong> I + <strong>II</strong><br />

Verkaufsangebot


Inhalt.<br />

I. Vorwort................................................................................................................................ 5<br />

<strong>II</strong>. Übersicht............................................................................................................................. 6<br />

<strong>II</strong>I. Warum Solarkraftwerke........................................................................................... ...10<br />

IV.<br />

Risiken................................................................................................................................12<br />

V. Chancen.............................................................................................................................21<br />

VI.<br />

V<strong>II</strong>.<br />

V<strong>II</strong>I.<br />

IX.<br />

<strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong>...............................................................................22<br />

Photovoltaik.....................................................................................................................23<br />

Die Einspeisevergütung...............................................................................................27<br />

Technik...............................................................................................................................28<br />

X. Standort.............................................................................................................................32<br />

XI.<br />

X<strong>II</strong>.<br />

X<strong>II</strong>I.<br />

XIV.<br />

XV.<br />

Ertragsprognose.............................................................................................................33<br />

Wirtschaftliche Betrachtung......................................................................................37<br />

Rechtliche Grundlagen................................................................................................42<br />

Steuerliche Grundlagen...............................................................................................50<br />

Angabenvorbehalt.........................................................................................................51<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts<br />

durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).<br />

3


I. Vorwort.<br />

Liebe Anleger und Interessenten der <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Private Placements<br />

Strom aus der Sonne ist aktuell ein etablierter Bestandteil im ökologischen Strommix der führenden<br />

europäischen Energieversorger. Photovoltaik wurde in Deutschland zur Serienreife entwickelt. Deutsche<br />

Unternehmen sind weltweit führend und setzen die maßgeblichen Qualitäts- und Technologiestandards.<br />

In den vergangenen Jahren erlebte die Photovoltaikbranche einen rasanten Aufstieg und mittelständische<br />

Unternehmen haben sich zu internationalen Anbietern entwickelt.<br />

Wichtiges Ziel der europäischen Union ist es, die Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 zu einem Großteil<br />

auf regenerativer Basis zu realisieren.<br />

Zur Umsetzung dieses Ziels haben viele Mitgliedstaaten das deutsche Energieeinspeisegesetz als Beispiel<br />

genommen und vergleichbare Konzepte zur Etablierung der regenerativen Energieerzeugung eingeführt.<br />

Das Thema Solarenergie ist in den letzten Jahren aufgrund der staatlichen Unterstützung und<br />

der berechenbaren Erträge zu einem attraktiven Thema für Kapitalanleger geworden. Die gesetzlich geregelte<br />

Einspeisevergütung gewährleistet dem Anleger über lange, definierte Zeiträume einen konstanten<br />

Cashflow. Unterstützt von attraktiven Fremdfinanzierungsmöglichkeiten ist es möglich, mit überschaubarem<br />

Eigenkapitaleinsatz in Solarprojekte zu investieren. Je nach Einstellung der Anleger bieten<br />

wir Möglichkeiten der Investition in Dachanlagen oder Freilandanlagen. Dachanlagen werden überwiegend<br />

in Deutschland und Freilandanlagen in Italien und der Slowakischen Republik angeboten. Durch<br />

die Mitgliedschaft in der europäischen Union und vorhandene Einspeisegesetze wird von der Legislative<br />

eine hohe Investitionssicherheit geboten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre motivieren uns, Ihnen<br />

interessante Projekte mit stabiler Rendite anzubieten.<br />

Wir laden Sie ein, sich an der Investition in Solarkraftwerke in Deutschland und der Slowakei, zu<br />

beteiligen. Sicherheit von einem deutschen Anbieter, der die Kraftwerke ausschließlich mit deutschen<br />

Partnern realisiert.<br />

Eine Investition in Klimaschutz und Zukunftstechnologien ist ein nachhaltiger Beitrag auf dem Weg von<br />

fossilen Ressourcen hin zu einer sicheren, bezahlbaren und CO2 neutralen Energieversorgung.<br />

Axel Fellhauer<br />

Geschäftsführer<br />

Rainer Kastler<br />

Geschäftsführer<br />

5


<strong>II</strong>. Übersicht.<br />

Die Projekte, unsere Solarkraftwerke, sind Photovoltaikanlagen, die auf Dächern oder Nutzflächen errichtet<br />

werden. Die Standorte für Dachanlagen sind in einstrahlungsreichen Regionen Deutschlands. Unsere Freiflächenanlagen<br />

werden in der Slowakischen Republik auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet.<br />

Beteiligungsgesellschaft/ Komplementärin<br />

Die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong> wird in der Rechtsform einer gewerblich tätigen <strong>GmbH</strong> geführt und ist<br />

Initiator für die Beteiligungsgesellschaft. Die Beteiligungsgesellschaft wird als Kommanditgesellschaft geführt,<br />

in der die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong> als Komplementärin und Vollhafterin auftritt. Ein an der Kommanditgesellschaft<br />

beteiligter Kommanditist bezieht Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.<br />

In Projekten in der Slowakischen Republik tritt die deutsche Beteiligungs KG als Kommanditist in die bereits<br />

existierende Projektgesellschaft ein. Die Projektgesellschaft wird als s.r.o. ks (entspricht der deutschen <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG) geführt. Durch die Rechtsform der Personengesellschaft bieten wir Anlegern interessante steuerliche<br />

Aspekte.<br />

Angebot Vermögensanlage<br />

Die Initiatorin, die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong>, bietet privaten Investoren die Möglichkeit, sich als Kommanditist<br />

an der Beteiligungsgesellschaft mit einer Einlage ab 50.000 € zu beteiligen. Höhere Zeichnungsbeträge<br />

müssen durch 10.000 ohne Rest teilbar sein. Die Initiatorin der Kapitalanlage behält sich eine Veränderung<br />

des Mindestbetrages vor.<br />

Sicherheit der Anlage<br />

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert in Deutschland die gesetzlich garantierte Vergütung des eingespeisten<br />

Stroms der Photovoltaikanlagen über 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. In der Slowakei<br />

sichert das Einspeisegesetz eine Vergütung über 15 Jahre.<br />

Mit Beendigung des gesetzlich garantierten Vergütungsanspruches wird im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

entschieden, ob und wie die weitere Nutzung der Solarkraftwerke realisiert wird. In den Planrechnungen<br />

wird davon ausgegangen, dass keine weitere Nutzung erfolgt und die Anlagen rückgebaut oder verwertet<br />

werden.<br />

6


Laufzeit<br />

Die Laufzeit der Beteiligung ist bei Anlagen in Deutschland auf 20 Jahre begrenzt. Bei Freilandanlagen in der<br />

Slowakischen Republik ist die Laufzeit auf 15 Jahre begrenzt. In sämtlichen Planungsrechnungen sind diese<br />

Laufzeiten berücksichtigt. Durch die Laufzeiten handelt es sich um eine langfristige und unternehmerische<br />

Beteiligung.<br />

Zahlen und Fakten im Überblick (Prognose)<br />

Solarpark I<br />

Solarpark <strong>II</strong><br />

Projektgröße 0,999 MWp 0,999 MWp<br />

Module CONERGY Power Plus CONERGY Power Plus<br />

Wechselrichter SolarMax SolarMax<br />

Generatorleistung 999,90 kWp 999,90 kWp<br />

Investitionshöhe 3.349.340,00 € 3.349,340,00 €<br />

Kommanditkapital 1.000.000,00 € 1.000.000,00 €<br />

Anteil an der Gesamtinvestition 29,85% 29,85%<br />

Kosten PV-Anlage, Projektrechte, Grundstück 3.249.340,00 € 3.249.340,00 €<br />

Anteil an der Gesamtinvestition 97,01% 97,01%<br />

Weiche Kosten 100.000,00 € 100.000,00 €<br />

Anteil an der Gesamtinvestition 2,99% 2,99%<br />

Anteil am Kommanditkapital 10% 10%<br />

Jahresertrag (Prognose) 1.089.000 kWh 1.089.000 kWh<br />

Mindestbeteiligung 50.000 Euro 50.000 €<br />

Geplante Ausschüttungen 206,50% 206,50%<br />

AGIO 5% 5%<br />

Laufzeit der Beteiligung 15 Jahre 15 Jahre<br />

Wirtschaftsjahr<br />

Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12.<br />

7


Anlegerhaftung<br />

Die Haftung der Anleger ist auf die Einlagenhöhe beschränkt. Eine Nachschusspflicht für die Anleger besteht<br />

nicht, soweit die gezeichneten Anlagen erbracht sind und keine sonstigen Forderungen der Gesellschaft gegenüber<br />

den Anlegern bestehen. Weitere Einzelheiten sind in den Kapiteln Risiken und rechtliche Grundlagen<br />

geregelt.<br />

Ausschüttungen<br />

Die Ausschüttungen erfolgen jährlich erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013. Bei einer planmäßigen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung werden die prognostizierten Ausschüttungen jeweils bis 31.03. des Folgejahres ausgeschüttet.<br />

Die kumulierten Ausschüttungen/Entnahmen über den Planzeitraum betragen ca. 206,50%.<br />

Die Slowakei<br />

Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen in den Solarparkhochburgen Spanien, Italien, Frankreich<br />

und schließlich auch Tschechiens ist die Slowakei mit Ihrer attraktiven, gesetzlich geregelten und garantierten<br />

Einspeisevergütung bis 31.12.2011 nicht nur eine äußerst attraktive Alternative für mögliche Investoren geworden<br />

sondern bietet auch ein höchstes Maß an Rendite-, und Risikobetrachtung.<br />

Die Slowakei ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa, der am 01. Januar 1993 aus der Teilung der Tschechoslowakei<br />

hervorging. Sie grenzt an Österreich, Tschechien, Polen, die Ukraine und Ungarn.<br />

Seit 2004 ist sie Mitglied in der Nato und der europäischen Union und führte am 1. Januar 2009 den Euro ein.<br />

In der Slowakei wird von den Ertragssteuern nur die Einkommensteuer erhoben; eine Gewerbesteuer existiert<br />

nicht. Im Jahr 2004 wurde ein Einheitssteuersystem (Flat Tax) mit einer Steuer für alle Einkunftsarten in Höhe<br />

von 19% eingeführt. Dies hat der Wirtschaft in der Slowakei zusätzliche Dynamik verliehen. Auf Einkünfte aus<br />

Gewinn- und Dividendenausschüttungen werden keine Steuern erhoben.<br />

Die Slowakei hat eine Länge von 410 und eine Breite von 100-190 km und eine Fläche von 50.000 km 2 . Im<br />

Norden und in der Mitte hat sie den Charakter eines Gebirgslandes, reicht aber im Süden bis in die ungarische<br />

Tiefebene. In der Hauptstadt Bratislava leben ca. 450.000 Einwohner, die Gesamtbevölkerung beträgt 5,5 Millionen.<br />

Das Bruttoinlandsprorodukt betrug im Jahr 2009 ca. 80.000 Mio. US$.<br />

Die Tatsache, dass sich neben der Automobilzulieferindustrie zwischenzeitlich immer mehr Größen aus der<br />

Solarbranche für den slowakischen Markt interessieren und neue Standorte eröffnen ist ein weiteres Zeichen<br />

für die Attraktivität dieses sich neu auftuenden Marktes.<br />

Dies scheint umso bemerkennswerter zumal sich die Solarbranche beim Bau von Solarparks bisher primär dem<br />

tschechischen Markt gewidmet hat, dieser aber mit den dramatischen Absenkungen ab 2011 an Reiz verloren<br />

hat und nun den Nachbarn als „Perle“ für sich entdeckt hat.<br />

8


<strong>II</strong>I. Warum Solarkraftwerke.<br />

Energie ist kostbar<br />

In der umfassenden Nutzung erneuerbarer Energien liegt der Schlüssel zu nachhaltiger und klimaverträglicher<br />

Energieversorgung. Eine Investition in Solarkraftwerke ist in doppelter Hinsicht werthaltig: Für die Umwelt und<br />

Ihre Rendite. Werden Sie zum Stromproduzenten und nutzen Sie die positiven Faktoren, die Photovoltaik bietet.<br />

Photovoltaik ist nicht nur nachhaltig und ökologisch, sondern auch ökonomisch.<br />

Sicherheit<br />

Nur wenige Kapitalanlagen bieten stabile Renditen und gleichzeitig Kapitalsicherheit. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den europäischen Staaten machen durch die<br />

gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus Solarenergie Photovoltaikanlagen zu einem Geschäft mit überdurchschnittlicher<br />

Rendite. Die gesetzlich garantierte Abnahmevergütung sichert diese wachsenden Erträge<br />

für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren. Zugleich ergeben sich aus dieser Anlageform Steuervorteile aufgrund<br />

der anhaltenden Förderpolitik im gesamten EU-Raum.<br />

Zuverlässigkeit<br />

Die Investition in eine Photovoltaikanlage bedarf der richtigen Planung und Abwicklung, sowie profunde<br />

Kenntnis über rechtliche und regionale Voraussetzungen und Bestimmungen. Wir stehen Ihnen von Anfang an<br />

zur Seite und kümmern uns um alle Projektdetails. Wir prüfen die Voraussetzungen der Dächer und Freiflächen,<br />

planen die Anlage unter Berücksichtigung sämtlicher Rahmenbedingungen, stellen die erforderlichen Anträge,<br />

organisieren die Finanzierung und begleiten für Sie alle Abläufe.<br />

Die spätere Anlagenwartung und –überwachung ist für uns ebenso selbstverständlich, wie ein Quartalsbericht<br />

zum Soll/Ist-Vergleich Ihrer Anlagenleistung.<br />

Verantwortung<br />

Solarkraftwerke tragen zum aktiven Umweltschutz und zur Senkung des CO 2<br />

-Ausstoßes bei. Sie schaffen neue<br />

Arbeitsplätze, schonen natürliche Ressourcen und sichern unseren Kindern eine lebenswerte Zukunft.<br />

Wer in Photovoltaikanlagen investiert, investiert in Zukunftssicherheit, Klima- und Umweltschutz.<br />

Auch wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und verwenden für die Umsetzung daher ausschließlich<br />

Komponenten Made in Germany oder von führenden Weltmarktherstellern und sichern Ihnen die Montage<br />

durch ausgebildetes Fachpersonal zu.<br />

10


Energiequelle Sonne<br />

Die Sonne als Energiequelle ist unerschöpflich und liefert Jahr für Jahr ca. 3.000-mal mehr Energie auf die Erde,<br />

als jährlich weltweit verbraucht wird. Die überall verfügbare Energiequelle sorgt für Unabhängigkeit von steigenden<br />

Rohstoffpreisen und bietet Schutz vor Rohstoffkrisen. Die Einstrahlungswerte sind im 20-jährigen Mittel<br />

annähernd konstant und die Abweichungen liegen bei maximal ca. +/- 3 bis +/- 5 %. Dadurch lassen sich<br />

die, zu erwartenden, Stromerträge aus Solarkraftwerken relativ gut prognostizieren.<br />

11


IV. Risiken.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt aus Sicht der Anbieterin die, für die Entscheidungsfindung des Anlegers, wesentlichen<br />

Informationen wieder. Für die Beurteilung der Vermögensanlage ist die Prüfung des gesamten Prospektes unverzichtbar.<br />

Die mit der angebotenen Beteiligung verbundenen wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken werden nachfolgend<br />

dargestellt. Dabei kann sich diese Darstellung nur auf allgemein geltende Gegebenheiten beschränken. Risiken,<br />

die in der individuellen Situation des Anlegers begründet sind, können von der Anbieterin nicht erfasst werden. Es wird<br />

daher empfohlen, individuellen fachkundigen Rat bei einem steuerlichen oder rechtlichen Beistand einzuholen.<br />

Die Investition in eine Solarstromanlage ist eine unternehmerische Beteiligung an der Erstellung und dem Bau eines Solarkraftwerkes<br />

mit dem Ziel, durch die Erzeugung von Strom Gewinne zu machen. Die Investoren beteiligen sich als Kommanditisten<br />

an der Gesellschaft und tragen alle Risiken, die mit einer unternehmerischen Beteiligung einhergehen. Die in der<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung dargestellten Erträge beruhen auf Prognosen. Veränderungen der zugrunde gelegten Einflussgrößen,<br />

insbesondere bedingt durch unvorhersehbare zukünftige Entwicklungen, können zu erheblichen Abweichungen<br />

von den im Prospekt genannten Ergebnissen führen.<br />

Das Angebot richtet sich daher an Anleger, deren Risikoneigung und persönliche Vermögensverhältnisse die Risiken einer<br />

unternehmerischen Beteiligung zulassen. Ein möglicher Totalverlust der Beteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Folgenden werden die Risiken der Beteiligung ausgeführt und erläutert. Dem Anleger sollen die wesentlichen Einflussfaktoren<br />

auf seine Investition dargelegt werden. Der potenzielle Investor sollte bei der Entscheidungsfindung die Risiken<br />

sorgfältig abwägen und sich gegebenenfalls durch einen geeigneten Dritten beraten lassen. Der Initiator hat nach heutigem<br />

Kenntnisstand sämtliche wesentlichen Risiken dargestellt.<br />

Kumulierungsrisiko und maximales Risiko<br />

Eine Voraussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der einzelnen Risiken kann nicht abgegeben werden. Es ist möglich,<br />

dass mehrere Risiken gleichzeitig eintreten und sich hierdurch negative Beeinflussungen des erwartenden Verlaufes<br />

überproportional auswirken. Insbesondere bei kumuliertem Eintritt verschiedener Risiken kann es für den Anleger zum<br />

Totalverlust des investierten Kapitals und eventuellen weiteren Vermögensnachteilen kommen. Letzteres insbesondere<br />

dann, wenn der Anleger seine investierten Mittel ganz oder teilweise fremdfinanziert.<br />

Die Verpflichtungen aus einem entsprechenden Darlehensvertrag bleiben auch im Falle eines Misserfolges der Beteiligung<br />

bestehen und müssen aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers zurückgeführt werden.<br />

Das maximale Risiko besteht im Verlust des eingesetzten Kapitals und kann im Falle der Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

in Höhe der zu zahlenden Zinsen noch darüber hinausgehen. Im schlimmsten Fall kann das maximale Risiko zur Privatinsolvenz<br />

des Anlegers führen.<br />

12


Renditeprognose/Rentabilitätsberechnung<br />

Bei dieser Vermögensanlage handelt es sich um eine Investition, bei der die Gewinnbeteiligung auf der Ebene der Projektgesellschaft<br />

liegt. Gewinnchancen entstehen daher noch nicht mit der Investition der Kommanditgesellschaft in die Projektgesellschaft,<br />

sondern erst mit der Errichtung und dem Betrieb des Solarkraftwerks selbst. Zudem ist noch keine Investition<br />

erfolgt.<br />

Aus diesen Gründen kann keine Wirtschaftlichkeitsberechnung im technischen Sinne auf Ebene der Kommanditgesellschaft<br />

erstellt werden, sondern lediglich eine Prognose, basierend auf den Planungen zur geschäftlichen Entwicklung der<br />

Projektgesellschaft. Schlechtere Entwicklungen als prognostiziert sind daher möglich. Im Falle Ihres Eintritts werden die<br />

prognostizierten Ergebnisse der Kommanditgesellschaft nicht erreicht, mit der Folge, dass die Anleger nicht die Ausschüttungen<br />

in der geplanten Höhe erhalten, sondern diese dann erheblich niedriger ausfallen.<br />

Die Projektgesellschaft hat Ihren Sitz in der Slowakei. Das Solarkraftwerk mit dem sich die Projektgesellschaft beschäftigt,<br />

wird ebenso in der Slowakei errichtet. Es ist nicht auszuschließen, dass Beschränkungen des Kapitalverkehres eingeführt<br />

werden, welche die Aktivitäten der Projektgesellschaft beeinträchtigen. Ebenso ist die Einführung steuerlicher Regelungen<br />

mit negativer Wirkung für die Projektgesellschaft nicht ausgeschlossen. Da die Projektgesellschaft nicht am Ort der Kommanditgesellschaft<br />

sitzt, ist nicht auszuschließen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund abweichender Handelsbräuche<br />

bzw. unterschiedlicher Rechtsordnungen erschwert wird. Dies kann für die Anleger zu verzögerten Ausschüttungen<br />

oder Kapitalverlust führen.<br />

Auslandsrisiken<br />

Im Rahmen der Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaft sind die Anleger der Kommanditgesellschaft den rechtlichen und<br />

politischen Risiken der Slowakischen Republik ausgesetzt. Durch die Beteiligung an der Projektgesellschaft unterliegen<br />

maßgebliche Teile der Beteiligung diesem Rechts- und Kulturkreis, wodurch Auslandsrisiken gegeben sind:<br />

• Die Ferne zum Objekt mit dadurch bedingten verringerten Erkenntnis- und Informationsmöglichkeiten, das Risiko der<br />

Freiheit des Kapitalverkehrs<br />

• Abweichende Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr oder bei der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten<br />

• Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche<br />

• Ein, wegen des Unterfallens unter mehreren Rechtsordnungen, gesteigertes Risiko möglicher negativer<br />

Veränderungen, auch in steuerlicher Hinsicht.<br />

Rechtliche Verfahren (zum Beispiel Schadensersatz-, Gewährleistung- und Mängelansprüche, Baurecht sowie die Durchsetzung<br />

von Ansprüchen vor Gericht und gegebenenfalls anschließende Vollstreckung sowie steuerliche Verfahren) tragen in<br />

der Slowakei aufgrund der anderen Jurisdiktionen insbesondere ein hohes Kosten- und Zeitrisiko, da die Slowakei in wesentlichen<br />

Punkten vom deutschen Recht abweicht. Auswirkungen von Auslandsrisiken sind verzögerte Ausschüttungen<br />

an die Anleger und Kapitalverlust.<br />

13


Veränderung der geplanten Investmentstruktur<br />

Der Prognose liegt eine Investmentstruktur für die geplante Investition zugrunde. Sollte es notwendig werden, diese Struktur<br />

zu ändern, zum Beispiel weil die finanzierenden Kreditinstitute dies verlangen, können sich Kostensteigerungen ergeben,<br />

die das Ergebnis für die Anleger verschlechtern würden.<br />

Fertigstellungsrisiko/Inbetriebnahme<br />

Die Solarstromanlagen sollen in 2011 an das Stromnetz angeschlossen werden. Unvorhergesehene Schwierigkeiten bei<br />

Lieferungen, dem Bau oder der Netzanbindung können die Inbetriebnahme verzögern. Dies würde erhöhte Kosten, verminderte<br />

Einnahmen und die zeitliche Verschiebung von Abschreibungen und somit wirtschaftliche und steuerliche Nachteile<br />

nach sich ziehen. Die Folge wären wesentlich verringerte Ausschüttungen an die Anleger.<br />

Fremdfinanzierung des Projektes<br />

Ein Teil der Finanzierung soll über ein Bankdarlehen erfolgen. Eine Finanzierungszusage der Bank liegt vor und bis zur Unterzeichnung<br />

der Darlehensverträge ist der angegebene Zinssatz vorläufig und kann sich daher noch ändern. Höhere<br />

Fremdkapitalzinsen als im Prospekt angenommen, würden die Wirtschaftlichkeit verschlechtern und die Ausschüttungen<br />

an die Anleger reduzieren. Die Zinsbindung beträgt voraussichtlich 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zinssatz<br />

fortgeschrieben. Sollte sich der Zinssatz nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erhöhen, würde sich das Ergebnis verschlechtern<br />

und verringerte Ausschüttungen an die Anleger zur Folge haben. Grundsätzlich werden Fremdmittel vor Eigenmitteln<br />

bedient. Zur Absicherung der Darlehen seitens des finanzierenden Kreditinstitutes, wird die gesamte Photovoltaikanlage<br />

an das Kreditinstitut sicherungsübereignet. Dieses ist daher berechtigt, das Sicherungsgut zu verwerten, sollten die geschuldeten<br />

Beträge nicht bezahlt werden. Weiterhin werden die Einspeisevergütungen und Ansprüche aus Versicherungen<br />

abgetreten. Ebenso wird die Übertragung der Dienstbarkeit aus den Nutzungsverträgen zugunsten der finanzierenden<br />

Bank durchgeführt. Sollte eines dieser Risiken eintreten, hätte dies eine entsprechende Minderung der Ausschüttungen<br />

an die Anleger zur Folge.<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Dauer der Beteiligung ist unbestimmt. Ein veräußerungswilliger Anleger kann mit Zustimmung der Komplementärin<br />

während der Laufzeit seiner Beteiligung diese mit Wirkung zum Schluss eines Geschäftsjahres auf einen Dritten übertragen.<br />

Es existiert kein organisierter Zweitmarkt oder eine Börse für Kommanditbeteiligungen. Entsprechend ist es nicht<br />

unwahrscheinlich, dass kein Käufer für einen vorzeitigen Verkaufswunsch gefunden werden kann.<br />

Erbschaft und Schenkung<br />

Seit dem 01.01.2009 gilt ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Es ist darin nicht geklärt, wie der gemeine Wert<br />

des Herausgabeanspruchs des Treugebers gegenüber dem Treuhänder bei treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

zu ermitteln ist. Eine Beurteilung kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht abgegeben werden. Die Finanzbehörden<br />

können hier zu anderen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Beurteilungen kommen. Dies hätte bei<br />

negativer Entwicklung höhere Steuern bei einer Vererbung oder Schenkung zur Folge.<br />

14


Eigenkapital<br />

In der Prognoserechnung ist kalkuliert, dass die Zeichnung des Eigenkapitals bis zum … realisiert ist. Es ist möglich, dass es<br />

nicht bis zum … vollständig eingeworben werden kann. In diesem Fall würde die Platzierung fortgesetzt werden, was zu<br />

einer Ergebnisverschlechterung und damit zu geringeren Ausschüttungen an die Anleger führen würde.<br />

Insolvenz<br />

Bei finanziellen Engpässen der Projektgesellschaft oder von Vertragspartnern könnten der Verkauf der Anlage und die<br />

Auflösung der Gesellschaft die Folge sein. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass der Verkauf nicht zustande kommt oder<br />

der Erlös niedrig ausfällt. Sollte es zu einer Insolvenz einer oder mehrerer wichtiger Vertragspartner kommen, besteht das<br />

Risiko, dass vereinbarte Leistungen nicht oder nur zu höheren Kosten erbracht werden können. Dies würde die Ausschüttungen<br />

verringern und könnte bis zum Verlust der Einlage führen. Sollten die geplanten Ausschüttungen in den ersten<br />

Jahren nicht aus Gewinnen sondern aus liquiden Mitteln erfolgen, stellen Sie damit eine Teilrückzahlung der Einlage dar.<br />

Bei einem Liquiditätsengpass der Projektgesellschaft müssen die Kommanditisten gegebenenfalls den ausgeschütteten<br />

Betrag wieder einlegen.<br />

Erfüllung von Verträgen<br />

Geschlossene Verträge können später angefochten werden oder Rechtsansprüche daraus nicht durchsetzbar sein. Dies<br />

würde zu einer längeren Installationsdauer und damit zu höheren Kosten führen, die das Ergebnis verschlechtern würden<br />

und niedrigere Ausschüttungen an die Anleger zur Folge hätten.<br />

Photovoltaikmodule<br />

Aufgrund der Liefersituation für Solarmodule und Wechselrichter auf dem Weltmarkt können sich geplante Liefertermine<br />

ändern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Liefertermine verzögern und sich dadurch die Wirtschaftlichkeit<br />

des Solarkraftwerkes verschlechtert. Dies hätte niedrigere Ausschüttungen an die Anleger zur Folge.<br />

Verschmutzung der Module<br />

Bei starker Verschmutzung reduziert sich die Leistung der Module. Daraus resultierende Mindererträge müssen verhindert<br />

werden, indem die Module gereinigt werden. Dies verursacht Kosten, die zu einer Ergebnisverschlechterung bei der Projektgesellschaft<br />

führt. Niedrigere Ausschüttungen an die Anleger wären die Folge.<br />

Moduldegradation<br />

Die nachlassende Leistung der Photovoltaikmodule kann höher ausfallen als prognostiziert und zur Ertragsminderung<br />

führen. Niedrigere Ausschüttungen an die Anleger wären die Folge.<br />

Kostenüberschreitungen<br />

Kosten, wie zum Beispiel für die Überwachung und Bewachung sowie die Wartung der Anlage können höher ausfallen als<br />

geplant. Dies führt zu einer Ergebnisverschlechterung, die wiederum niedrigere Ausschüttungen an die Anleger zur Folge<br />

hätte.<br />

15


Zinserträge<br />

Die Zinserträge können aufgrund von Abweichungen der liquiden Mittel oder eines niedrigeren Zinssatzes gegenüber den<br />

Planungen niedriger ausfallen, was reduzierte Ausschüttungen an die Anleger zur Folge hätte.<br />

Örtliche Genehmigungen<br />

Für die Errichtung und den Betrieb einer Solarstromanlage sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass der Projektgesellschaft trotz sorgfältiger Planung und Prüfung nicht alle erforderlichen Genehmigungen<br />

für die Errichtung und den Betrieb der jeweiligen Solarstromanlage vorlagen beziehungsweise vorliegen<br />

oder dass die Behörden nachträglich weitergehende Auflagen für den Betrieb fordern. Bereits erteilte Genehmigungen<br />

könnten zurückgenommen oder nicht verlängert werden, was den Betrieb der Anlagen einschränken oder verhindern<br />

würde. Die genannten Risiken können zu einer Minderung bzw. zum Ausbleiben von Einnahmen aus dem Betrieb des jeweiligen<br />

Solarparks, sowie zu zusätzlichen Kosten führen. Dadurch kann es zu reduzierten Ausschüttungen für die Anleger<br />

bis hin zum Totalverlust der Kapitalanlage kommen.<br />

Investitionskosten<br />

Die Betreibergesellschaft übernimmt die Solarstromanlage vom Generalunternehmer schlüsselfertig zum Festpreis. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass unvorhergesehene Kosten oder Kostenentwicklungen, für die noch nicht gebauten Anlagen die<br />

Investitionskosten erhöhen und damit das Betriebsergebnis negativ beeinflussen. Dies hätte niedrigere Ausschüttungen<br />

an die Anleger zur Folge.<br />

Betriebskosten<br />

Reparaturaufwendungen sind vom Zeitpunkt und Umfang her nicht präzise vorhersehbar. Für die erfahrungsgemäß anfallenden<br />

Instandhaltungsmaßnahmen wird eine Liquiditätsreserve gebildet. Eine Überschreitung der angenommenen Kosten<br />

ist nicht auszuschließen. Bei allen zukünftigen Wartungs-, Instandhaltungs- und Versicherungskosten ist ein Inflationsfaktor<br />

von 2 % pro Jahr berücksichtigt. Sollte dieser Wert gegebenenfalls nicht ausreichen, würde sich das wirtschaftliche<br />

Ergebnis verschlechtern. Nach Ablauf der Gewährleistungszeit ist generell auch ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht<br />

völlig auszuschließen, so dass Ausschüttungen an die Anleger ausbleiben könnten.<br />

16


Inflation<br />

In der Prognose wurde eine Inflationsrate in Höhe von 2 % pro Jahr angenommen. Eine höhere Inflationsrate hat zur Folge,<br />

dass Verträge, die während der Projektzeit neu abgeschlossen werden, dann eventuell nur zu höheren Vertragskosten abgeschlossen<br />

werden können, was zu einer Ergebnisverschlechterung und damit zu niedrigeren Ausschüttungen an die<br />

Anleger führen würde.<br />

Versicherung<br />

Die Projektgesellschaft trägt während des Betriebs der jeweiligen Solarstromanlage das Risiko von Schäden an der Anlage<br />

bis hin zu deren wirtschaftlichem Totalverlust. Die Solarkraftwerke werden marktüblich gegen Risiken versichert. Es besteht<br />

das Risiko, dass im Einzelfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, um sämtliche Schäden in Folge von Unbenutzbarkeit<br />

und / oder ganzer oder teilweiser Zerstörung der Anlagen vollständig auszugleichen. In diesen Fällen besteht<br />

zusätzlich das Risiko, dass die Liquidität der Projektgesellschaft durch den Anfall von Kosten zur Durchsetzung Ihrer Rechtsposition<br />

(z.B. Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) sowie Kosten zur (teilweisen) Behebung von Schäden unvorhergesehen<br />

belastet wird. Als Folge kann ein teilweiser oder vollständiger Verlust des Gesellschaftskapitals und damit der<br />

Kapitaleinlage nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Versicherungen nicht, beziehungsweise<br />

nicht zu den kalkulierten Konditionen, abgeschlossen werden können.<br />

Wiederholte Schadensfälle können die Prämien der Versicherungen erhöhen beziehungsweise zusätzliche Investitionen<br />

erforderlich machen. Dies kann zu erneuten Kosten für die Projektgesellschaft führen. Außerdem trägt die Kommanditgesellschaft<br />

das Bonitätsrisiko des jeweiligen Versicherers. Im Falle der Insolvenz des jeweiligen Versicherers droht der Kommanditgesellschaft<br />

der Ausfall bestehender Versicherungsansprüche. Darüber hinaus kann die Insolvenz eines Versicherungspartners<br />

dazu führen, dass neue Versicherungen zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden müssen. Diese<br />

Sachverhalte können zu verminderten Einnahmen beziehungsweise zu erhöhten Ausgaben für die Kommanditgesellschaft<br />

führen. Dies wiederum kann zu Lasten der Liquidität der Kommanditgesellschaft und damit zu einem schlechteren<br />

als dem prognostizierten Ergebnis, auch für den Anleger, führen.<br />

Technische Risiken<br />

Solarmodule und Wechselrichter sind technische Komponenten und es besteht die Möglichkeit, dass diese nicht den technischen<br />

Spezifikationen entsprechen. Stillstandszeiten aufgrund technischer Probleme könnten zu erheblich geringeren<br />

Erträgen führen. Zudem könnte die Anlage, oder Teile davon, die prognostizierte Nutzungsdauer nicht erreichen. Dies<br />

könnte zu einer Minderung des Stromertrags führen, was eine Reduzierung des wirtschaftlichen Ertrags zur Folge hätte.<br />

Dies würde zu niedrigeren Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />

Einstrahlungsverhältnisse und Stromertrag<br />

Aufgrund von Schwankungen und Änderung der klimatischen Verhältnisse oder durch Luftverschmutzung kann sich die<br />

Sonneneinstrahlung verändern, was eine Reduzierung der Stromproduktion zur Folge hat. Weiterhin können Fehler in der<br />

Ertragsberechnung dazu führen, dass die Erträge von den prognostizierten Werten abweichen. Sollte die Ertragsberechnung<br />

nach unten abweichen, würde dies zu einer niedrigeren Ausschüttung an die Anleger führen.<br />

17


Haftung der Anleger<br />

Die Kommanditisten haften gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Hafteinlage. Die Haftung des Kommanditisten lebt in der Höhe der Entnahme wieder auf, wenn durch Ausschüttungen<br />

der Saldo des jeweiligen Kapitalkontos unter den Betrag der Hafteinlage sinkt. Für den Anleger besteht daher<br />

das Risiko, bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen zu müssen.<br />

Höhere Gewalt<br />

Höhere Gewalt sind von außen einwirkende, außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, die auch durch äußerste<br />

Sorgfalt nicht verhindert werden können. Beispiele sind Naturkatastrophen, Kriege oder terroristische Anschläge. Es ist<br />

nicht auszuschließen dass höhere Gewalt das Ergebnis der Projektgesellschaft gefährden könnte und der Anleger deshalb<br />

keine oder nur eine geringe Rendite erzielt.<br />

Einspeisegesetz<br />

Die ausgewiesene Vergütung für den erzeugten Strom basiert auf der gesetzlichen Grundlage in Deutschland und der<br />

Slowakei. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass das Einspeisegesetz für bestehende Anlagen geändert oder aufgehoben<br />

wird. Das wiederum könnte drastische Verschlechterungen des Projektes bis hin zur Insolvenz der Projektgesellschaft<br />

zur Folge haben. Die Folge für den Anleger wäre Kapitalverlust.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für den einzelnen Anleger Steuerzahlungen festgesetzt werden, ohne dass von<br />

der Kommanditgesellschaft eine entsprechende Ausschüttung erfolgt. Diese Steuerzahlungen müsste der Anleger dann<br />

aus seinem sonstigen Vermögen leisten. Das Eintreten bestimmter steuerlicher Vorteile, die ein Anleger mit seiner Beteiligung<br />

an der Kommanditgesellschaft anstrebt, kann nicht garantiert werden. Über die Frage, ob erzielte Vermögenszuwächse<br />

steuerfrei gestellt oder vollständig beziehungsweise teilweise der Besteuerung unterworfen werden, entscheidet<br />

die hiesige Finanzverwaltung. Das maximale Risiko aus einer abweichenden steuerlichen Behandlung, der sich beim Anleger<br />

einstellenden Vermögenszuwächse, liegt in der Besteuerung dieser mit dem, für den Anleger, maßgeblichen individuellen<br />

Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Ausführungen zur steuerlichen Konzeption<br />

und den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Kommanditgesellschaft geben die Auffassung der<br />

steuerlichen Berater der Beteiligungsgesellschaft wieder. Sie beruhen jedoch nicht auf einer verbindlichen Auskunft der<br />

zuständigen Finanzbehörden. Alle Ausführungen zur steuerlichen Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

sowie die Darstellung der steuerlichen Grundlagen in diesem Prospekt beruhen auf den, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung,<br />

geltenden Steuergesetzen, der veröffentlichten Rechtssprechung sowie den aktuellen veröffentlichten Auffassungen<br />

der Finanzverwaltung. Die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Kommanditgesellschaft beim einzelnen<br />

Anleger steht erst nach endgültiger Bestandskraft der Steuerbescheide der Kommanditgesellschaft fest. Dies wird in der<br />

Regel erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt sein. Es besteht das Risiko, dass Finanzverwaltungen<br />

in Deutschland oder in der Slowakei bei der Feststellung des steuerlichen Ergebnisses Aufwendungen nicht<br />

oder nicht in der geplanten Höhe anerkennen. Das Eintreten eines dieser steuerlichen Risiken hätte eine höhere Steuerbelastung<br />

zur Folge und eine damit verbundene niedrigere Ausschüttung an die Anleger.<br />

18


Sonstige Kündigungen<br />

Nur aus wichtigem Grund sind sonstige Kündigungen möglich. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung kann das Auseinandersetzungsguthaben<br />

sehr deutlich unter dem Wert der prognostizierten Entwicklung liegen.<br />

Ausschüttungen<br />

Sowohl der Zeitpunkt als auch die Höhe der Ausschüttungen sind von den Ergebnissen der Projektgesellschaft in der Slowakei<br />

abhängig. Sollte das Solarkraftwerk ineffizienter arbeiten als prognostiziert, fallen die Ausschüttungen an die Anleger<br />

geringer aus.<br />

Umsatzsteuer<br />

Sollte sich die Rechtslage beim Umsatzsteuergesetz in Deutschland oder der Slowakei ändern, würden höhere projektbezogene<br />

Kosten entstehen und damit die Ausschüttungen an die Anleger geringer Ausfallen.<br />

Abschließendes Negativtestat<br />

Weitere wesentliche, tatsächliche und rechtliche Risiken existieren nach Kenntnis des Anbieters nicht.<br />

19


Chancen


V. Chancen.<br />

Neben den vorher aufgezeigten Risiken bietet die Beteiligung an der Kommanditgesellschaft auch eine Vielzahl an wirtschaftlichen<br />

Chancen, die im Folgenden dargestellt werden.<br />

Unternehmerische Beteiligung<br />

Höhere Einstrahlungswerte, niedrigere Betriebskosten oder positive Veränderungen der Zinsstruktur können zu einer positiven<br />

Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmendaten führen. Die prognostizierten Ergebnisse für die Anleger werden<br />

übertroffen.<br />

Einspeisegesetz<br />

In Deutschland sichert das EEG die Vergütung über 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahrs zu. In der Slowakei beträgt<br />

der Vergütungszeitraum 15 Jahre. Somit besteht für die Anleger hinsichtlich der Vergütung ein Höchstmaß an Planungssicherheit.<br />

Vergütung Kommanditgesellschaft<br />

Durch schlanke Organisationsstrukturen in der Kommandit- und Projektgesellschaft sind die Kosten für kaufmännisches<br />

und technisches Management geringer als bei vergleichbaren Fond-Modellen. Da die Vergütungen für Management und<br />

Betriebsführung fixiert sind, sind sie bei höheren als den prognostizierten Erträgen die Verwaltungskosten effektiv geringer.<br />

Sicherheitskonzept<br />

Die Ertragsdaten werden von unabhängigen Gutachtern überprüft, die Abschläge für Verschmutzung und Degradation<br />

berücksichtigen. Ein Service- und Wartungsvertrag gewährleistet die permanente Überprüfung nach ISO-Richtlinien und<br />

regelmäßiger Reinigung der Anlage. Dadurch ist ein Höchstmaß an Betriebssicherheit gewährleistet.<br />

Mit dem Einsatz von Qualitätsmodulen ist eine umfangreiche Leistungsgarantie über 25 Jahre verbunden. Für die ersten 10<br />

Jahre werden mindestens 90 %, danach 80 % der Nennleistung der Module garantiert. Die starr aufgeständerten Solarkraftwerke<br />

bieten hinsichtlich der Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel und Regen ein Höchstmaß an statischer Sicherheit.<br />

Wechselrichter werden ausschließlich von Herstellern eingesetzt, die eine Garantie von fünf Jahren bieten.<br />

Mit den Erstellern der Anlagen werden Service- und Wartungsverträge abgeschlossen, die eine permanente Überwachung<br />

der Anlage und kurzfristige Störungsbeseitigung inkludieren.<br />

In diesen Service- und Wartungsverträgen sind auch Präventivmaßnahmen (Prüfung der Kabelverbindungen, Funktionstests<br />

von Modulen und Wechselrichtern und Belastungstests für die Unterkonstruktion) enthalten. Ein umfangreiches Sicherheitskonzept<br />

mit High-Speed Kameras ermöglicht bei Freiflächenanlagen die permanente Sichtkontrolle der Anlage.<br />

Für jedes Solarkraftwerk werden spezielle Photovoltaikversicherungen und Betreiberhaftpflichtversicherungen bei führenden<br />

Gesellschaften abgeschlossen.<br />

21


VI. <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong>.<br />

Seit über 10 Jahren bietet <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> regenerative Systeme zur CO 2<br />

-neutralen und ressourcenschonenden<br />

Erzeugung von Energie an. In den letzten vier Jahren hat sich <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> zum kompetenten<br />

Anbieter schlüsselfertiger Photovoltaiksysteme im In- und Ausland entwickelt.<br />

Die Aktivitäten im Bereich Großkraftwerke auf Freiflächen wurden in der neuen <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong><br />

mit Sitz in München gebündelt.<br />

Als inhabergeführtes mittelständisches Familienunternehmen legen wir höchsten Wert auf Zufriedenheit der<br />

Anleger. Mit Ihnen zusammen möchte <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> die Zukunft gestalten - werthaltig, nachhaltig und<br />

verantwortungsvoll.<br />

Wichtigster Faktor des Erfolges ist die offene und zielgerichtete Arbeitsweise, die langfristige Allianzen und<br />

damit ein Höchstmaß an Qualität sichert - auch für Ihre Investition.<br />

22


V<strong>II</strong>. Photovoltaik.<br />

Historie der Photovoltaik<br />

Bereits im Jahr 1839 entdeckte der französische Physiker Alexandre Edmond Becquerel den photoelektrischen<br />

Effekt. Die Wissenschaftler Adams und Day weisen diesen Effekt im Jahr 1876 auch bei einem Selenkristall<br />

nach.<br />

Die korrekte Erklärung des Photoeffektes gelingt Albert Einstein im Jahr 1905. Hierfür erhielt er 1921 den Nobelpreis<br />

für Physik. 1954 gelang es nach vielen weiteren Entdeckungen und Entwicklungen Daryl Chapin, Celvin<br />

Fuller und Gerald Pearson, die ersten Siliziumzellen mit Wirkungsgraden von über 4 % zu produzieren. Die<br />

erste technische Anwendung ist im Jahr 1958 in der Satellitentechnik zu verzeichnen. Der Wanguard 1 Satellit<br />

startete als erster mit Solarzellen bestückter Satellit am 17.März 1958 in die Erdumlaufbahn.<br />

Die Nachfrage aus der Raumfahrt erzielte in den 60er und 70er Jahren entscheidende Fortschritte in der Entwicklung<br />

der Photovoltaikzellen. Ausgelöst durch die Energiekrise in den 70er Jahren und das gestiegene Umweltbewusstsein<br />

wurde verstärkt politisch versucht, die Erschließung dieses Energiewandels durch technische<br />

Fortschritte auch wirtschaftlich interessant und rentabel zu gestalten. Führend sind hierbei die USA, Japan und<br />

insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, die mit gesetzlichen Maßnahmen wie zunächst dem 1.000-Dächer-,<br />

später dem 100.000-Dächer-Programm und dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erhebliche finanzielle<br />

Anreize schafft. Das 100.000-Dächer-Programm lief Mitte 2003 aus und wurde Anfang 2004 durch die<br />

Änderung beziehungsweise Novellierung des EEG kompensiert. Die Einspeisevergütung wurde entsprechend<br />

angehoben.<br />

Konventionelle Energieträger<br />

Weltweit steigt der Energieverbrauch stetig und deutlich an. Damit verbunden sind zum einen eine teilweise<br />

bereits heute spürbare Verknappung der fossilen Energieträger und zum anderen ein Anstieg der umweltbelastenden<br />

Emissionen. Fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas und Kohle zählen heute noch zu den wichtigsten<br />

Energiequellen. Jedoch weisen Sie mit Blick auf eine langfristig stabile und sichere Energieversorgung zwei<br />

gravierende Nachteile auf. Erstens sind fossile Energieträger nicht unendlich verfügbar. Derzeit werden weltweit<br />

so viel Erdöl und Erdgas verbraucht, wie zuvor in Millionen von Jahren gebildet worden ist. Ein Ende dieser<br />

Entwicklung ist nicht in Sicht. Insbesondere die Schwellenländer wie Indien oder China sorgen mit Ihren stark<br />

steigenden Energieverbrauch für eine beschleunigende Verknappung fossiler Ressourcen und damit verbunden<br />

für weiter steigende Energiepreise. Zweitens hat die Nutzung der fossilen Energieträger klimaschädliche<br />

Belastungen zur Folge und führt zu hohen Kosten. Die vielfach als Lösung angepriesene Kernenergie ist trotz<br />

fortgeschrittener und vermeintlich sicherer Technologien eine Energiequelle mit unbeherrschbaren Risiken für<br />

die Menschheit.<br />

23


Klimawandel<br />

Klimaschwankungen sind in der Weltgeschichte nicht neu. Klimaänderungen in der Vergangenheit erfolgten<br />

über lange Zeiträume, sodass Tiere und Pflanzen sich den neuen Bedingungen anpassen konnten. Heute ist<br />

die Erde mit einer sehr schnellen Erwärmung konfrontiert. Messungen und Beobachtungen führender Wissenschaftler<br />

haben zu der objektiv nachvollziehbaren Erkenntnis geführt, dass sich die globale Erwärmung und<br />

das Abschmelzen der Pole und Gletscher, der Meeresspiegelanstieg sowie die Übersäuerung der Ozeane beschleunigt<br />

haben. Die Weltmitteltemperatur ist in den vergangenen 100 Jahren um ca. 0,74 Grad Celsius gestiegen<br />

und UN Klimaforscher halten einen Temperaturanstieg um bis zu 6,4 Grad Celsius bis 2100 für möglich.<br />

Als Grund für die Erwärmung werden die modernen Lebensweisen in den Industriegesellschaften gesehen. Als<br />

eine der wesentlichen Ursachen gilt die Freisetzung von Kohlendioxid (CO 2<br />

), das bei der Verbrennung fossiler<br />

Energieträger entsteht. Das Abholzen von Regenwäldern und die Massentierhaltung sind ebenfalls für die Erwärmung<br />

der Erde verantwortlich. Der wachsende CO 2<br />

-Anteil in der Stratosphäre ist verantwortlich, dass der<br />

Treibhauseffekt in den letzten Jahrzehnten verstärkt wurde. Das Phänomen Treibhauseffekt an sich ist für die<br />

Entstehung von Leben auf unserem Planeten verantwortlich. Wissenschaftler haben errechnet, dass ohne den<br />

natürlichen Treibhauseffekt die Weltmitteltemperatur bei minus 18 Grad Celsius liegen würde. Treibhausgase<br />

in der Atmosphäre sind dafür verantwortlich, dass die durchschnittliche Oberflächentemperatur plus 15 Grad<br />

Celsius beträgt. Somit ist der natürliche Treibhauseffekt plus 33 Grad Celsius. Leben, so wie wir es kennen, gäbe<br />

es ohne den Treibhauseffekt nicht. Ein neues Phänomen kommt jetzt allerdings hinzu, seit ca. 250 Jahren verstärken<br />

Einflüsse des Menschen/Industrialisierung den natürlichen Treibhauseffekt in erheblichem Maß. Der so<br />

genannte „Anthropogene-Treibhauseffekt“ überlagert die natürlichen Einflüsse und bringt unser Klimasystem<br />

in Gefahr. Die derzeitige Konzentration an Treibhausgasen in der Atmosphäre ist höher als in den vergangenen<br />

650.000 Jahren.<br />

Einflüsse auf unser Klima sind sichtbar. Bereits heute sind Überflutungen, Stürme, Hitze- und Dürreperioden<br />

spürbar extremer als in den vergangenen Jahrzehnten. Nach Einschätzung des deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung<br />

können bis zum Jahr 2050 allein in Deutschland Schäden für Naturkatastrophen in Höhe von<br />

etwa 166 Milliarden US-Dollar auftreten, wenn die Temperatur global um ein Grad Celsius steigt. Weltweit sei<br />

mit Kosten in Höhe von 2.000 Milliarden US-Dollar zu rechnen.<br />

Potential Erneuerbare-Energien<br />

Ohne wirksame Klimaschutzmaßnahmen wird sich die Erderwärmung beschleunigen. Ziel der globalen Umweltpolitik<br />

ist es, die CO 2<br />

-Emissionen als zentralen Faktor zu reduzieren. Für eine wirksame Reduzierung der<br />

CO 2<br />

-Emissionen ist eine Senkung des Energieverbrauchs, eine Steigerung der Energieeffizienz und der Austausch<br />

CO 2<br />

-reicher Energieträger durch CO 2<br />

-arme Alternativen erforderlich. Klimaforscher des IPCC (Intergovernmental<br />

Panel on Climate Change) fordern eine Reduzierung der weltweiten Treibhausgasemissionen<br />

um 80 % bis spätestens 2050. Der Einsatz erneuerbarer Energien ist vor diesem Hintergrund nicht nur ökologisch<br />

wichtig und erforderlich, sondern bietet auch ökonomisch ein langfristig attraktives Potenzial. Weiteres<br />

Argument für den Einsatz ist die zukünftige Preisentwicklung an den Rohstoff- und Energiemärkten und die<br />

zukünftige Versorgungssicherheit. Die Erzeugung von Strom und Wärme durch die Nutzung von Wind, Sonne,<br />

Geothermie und Biomasse tragen wesentlich zu einer Verringerung der globalen Erwärmung bei.<br />

24


Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wird bei der Nutzung erneuerbarer Energieträger kein klimaschädliches<br />

CO 2<br />

ausgestoßen. Eine starke Nutzung erneuerbarer Energien wird mittlerweile weltweit als Notwendigkeit<br />

und Chance begriffen. Die schnelle Markteinführung aller verfügbaren erneuerbaren Energieträger wird<br />

von einer breiten politischen Mehrheit, unterstützt durch eine wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung, als<br />

unverzichtbar angesehen.<br />

Auf europäischer Ebene wird die Nutzung erneuerbarer Energien seit Jahren forciert. Im Jahr 2007 formulierte<br />

die europäische Kommission das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis zum<br />

Jahr 2020 von derzeit 7 auf 20 % zu erhöhen. Mit einem Richtlinienentwurf wurden die Mitgliedsländer im Jahr<br />

2008 aufgefordert, bis 2010 Aktionspläne auszuarbeiten, mit denen definierte nationale Ausbauziele im Bereich<br />

erneuerbarer Energien erreicht werden sollen. Die europäische Entwicklung überträgt sich in der jüngeren<br />

Vergangenheit auf asiatische Länder in China, Indien, Korea sowie in Amerika.<br />

25


Photovoltaik<br />

Die Nutzung der Solarenergie nimmt daher bei der zukünftigen Energieversorgung einen besonderen Stellenwert<br />

ein. Experten sind sich einig, dass die ambitionierten Klimaziele nur mit einem Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien realisierbar sind. Die Nutzung von Sonnenenergie zur Erzeugung von Wärme und Strom hat nach<br />

Prognose des wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung globale Umweltveränderungen (wbgu) das Potenzial,<br />

langfristig die wichtigste primäre Energiequelle im weltweiten Energiemix zu sein. Ein Teilbereich der<br />

Solartechnik bildet die Photovoltaik. Photovoltaik wandelt die solare Strahlungsenergie direkt in Elektroenergie<br />

um. Der Ausbau und die Nutzung von Photovoltaik zur Stromerzeugung tragen dazu bei, die Unabhängigkeit<br />

von politisch unsicheren Lieferländern fossiler Rohstoffe zu verringern und die Versorgungssicherheit mit<br />

sauber erzeugter Energie zu erhöhen. Aktuell trägt die Photovoltaik nur einen geringen Teil zur Stromversorgung<br />

bei. Die Wachstumsraten der photovoltaischen Energieerzeugung sind unter allen Energieformen am<br />

höchsten. Analog hierzu entwickelt sich das Kostensenkungspotenzial. Bereits heute ist absehbar, dass Photovoltaikanlagen<br />

in Zukunft im Rahmen einer nachhaltig ausgerichteten Energiewirtschaft eine dominante Rolle<br />

spielen werden.


V<strong>II</strong>I. Einspeisevergütung.<br />

Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaikanlagen werden unter anderem im, am 1. April 2000 in<br />

Kraft getretenen, EEG geregelt. Ziel des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der<br />

erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung.<br />

Das EEG regelt, dass der jeweils zuständige Netzbetreiber verpflichtet ist, den in Photovoltaikanlagen gewonnenen<br />

Strom abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütungspflicht besteht 20 Jahre und die Vergütungshöhe<br />

wird für 20 Jahre garantiert.<br />

In der Slowakei regelt die Einspeisevergütung das ‚Gesetz über die Förderung der Erneuerbaren-Energien und<br />

der hocheffizienten kombinierten Produktion und über die Änderung und Ergänzung mancher Gesetze‘ vom<br />

19.06.2009, das im Mai 2010 novelliert wurde. Hierin ist festgelegt, dass Strom aus Photovoltaikanlagen über<br />

den Zeitraum von 15 Jahren vom Netzbetreiber vergütet wird.<br />

In beiden Ländern ist durch die gesetzliche Vergütungsgarantie eine hohe Planungssicherheit und langfristige<br />

Renditebetrachtung gewährleistet.


IX. Technik.<br />

Technik der Solarkraftwerke<br />

Das Solarkraftwerk ist fertig geplant und entwickelt und es liegen sämtliche erforderlichen Genehmigungen<br />

vor. Geplant ist die Fertigstellung der Anlage im 2. Quartal 2011. Komponenten mit höchstem Qualitätsstandard<br />

gewährleisten einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Solarkraftwerkes über den Vergütungszeitraum.<br />

W<br />

Bestandteile und Funktionsweise<br />

Das Solarkraftwerk, auf Dächern oder Freiflächen, besteht aus folgenden wesentlichen Komponenten:<br />

• Solarmodule, kristalline Technik oder Dünnschichttechnologie<br />

• Zentral- oder Stringwechselrichter<br />

• Unterkonstruktion<br />

• TÜV-geprüfte Sicherheitskabel und Stecker<br />

• Anlagenüberwachung zur Fernabfrage<br />

Durch den Einsatz spezieller Halbleitermaterialien entsteht bei der Bestrahlung der Solarmodule mit Lichtenergie<br />

in der Solarzelle eine Ladungstrennung zwischen der oberen und unteren Zellunterseite, die über<br />

Metallkontakte abgeleitet wird und dadurch Gleichstrom erzeugt. Dieser Effekt ist unter dem Namen Photovoltaik<br />

bekannt, abgeleitet vom griechischen Wort für Licht „photos“ und dem Namen des Physikers Allessandro<br />

Volta. Die verwendete Halbleitertechnologie ist eine high-tech Entwicklung die inzwischen so ausgereift<br />

ist, dass Hersteller in der Regel Leistungsgarantien von 25 Jahren geben.<br />

Der, in den Solarmodulen lautlos und emissionsfrei, erzeugte Gleichstrom wird durch so genannte Wechselrichter<br />

oder Inverter in Wechselstrom umgewandelt. Wechselrichter sind die zweite wichtige Komponente eines<br />

Photovoltaiksystems. Wechselrichter erzeugen netzkonformen Wechselstrom, der eingespeist werden<br />

kann. Über einen integrierten Transformator wird die Spannung auf Netzbedingungen transformiert. Über einen<br />

geeichten Stromzähler wird die Einspeisung in das öffentliche Netz gemessen. Der Wechselrichter ist<br />

durch thermische und elektrische Einflüsse belastet und muss über die Gesamtlebensdauer der Anlage ein- bis<br />

zweimal getauscht werden. Eine permanente Überwachung der Photovoltaikanlage zeigt Verschleißerscheinungen<br />

frühzeitig an, so dass rechtzeitig reagiert werden kann.<br />

Mit geringem Wartungsaufwand und einer hohen zu erwartenden Lebensdauer und Zuverlässigkeit der Solarmodule<br />

können Anlagenlaufzeiten von mehreren Jahrzehnten erwartet werden.<br />

28


Leistung von Photovoltaikanlagen<br />

Die Leistungsfähigkeit von Photovoltaiksystemen basiert im Wesentlichen auf folgenden Faktoren:<br />

• Sonneneinstrahlung<br />

• Performance Ratio (Wirkungsgrad der Anlage)<br />

• Degradation (Alterungsverhalten der Solarmodule)<br />

Die Sonneneinstrahlung am Standort des Solarkraftwerkes setzt sich aus der direkten Sonneneinstrahlung<br />

und diffuser Strahlung zusammen. Um so viel Sonneneinstrahlung wie möglich aufzufangen ist es wichtig, die<br />

Module in einem Neigungswinkel von 25 bis 30 Grad in Richtung Süden auszurichten. Ausrichtung Richtung<br />

Südost und Südwest sowie Ost bzw. West Ausrichtungen sind technisch machbar und führen zu Ertragseinbußen.<br />

Performance Ratio<br />

Die Bewertungsgröße des Wirkungsgrades einer Photovoltaikanlage, die so genannte Performance Ratio, ist<br />

ein international eingeführtes Maß für den Nutzungsgrad der Gesamtanlage. Mit der Performance Ration beschreibt<br />

man das Verhältnis von Nutzertrag und Sollertrag einer Photovoltaikanlage. Dieser Wert dokumentiert<br />

welcher Teil des erzeugten Stroms auch real eingespeist wird. Die Performance Ratio ergibt sich aus der<br />

Modulfläche der Solarmodule, dem Modulwirkungsgrad und der Sonneneinstrahlung auf der Modulebene.<br />

Diese Kennzahl erlaubt damit einen Vergleich verschieden konzipierter Anlagen, der weitgehend unabhängig<br />

von den speziellen Einstrahlbedingungen eines Standortes und eines Jahres ist. Entscheidend für eine gute<br />

Performance Ratio ist die Auswahl der Komponenten, die Vorsortierung der Module, der Aufbau an möglichst<br />

unverschatteten Standorten und eine qualitativ hochwertige Installation.<br />

29


Degradation<br />

Unter Degradation wird generell die altersbedingte Änderung der Parameter von Halbleiterbauteilen verstanden.<br />

Bei Solarmodulen handelt es sich um den Rückgang des Wirkungsgrades der Solarzellen im Laufe Ihres<br />

Lebens. Normalerweise betrachtet man hierbei einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren und es ist davon auszugehen,<br />

dass Module pro Jahr 0,5 bis 1 % Ihrer Leistung verlieren.<br />

In neueren, fundierten Langzeitstudien an netzgekoppelten Photovoltaiksystemen mit Siliziumtechnik sind<br />

innerhalb der ersten 10 Jahre keine nennenswerten Degradationseffekte messbar. Dies bestätigt die Untersuchung<br />

des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme in Freiburg „Betriebserfahrungen und Messergebnisse<br />

von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen in Deutschland - eine Langzeitstudie“.<br />

Anlagensicherung<br />

Bei Freilandanlagen ist zum Schutz vor Diebstahl und zur Vermeidung von Zutritt durch unbefugte Personen<br />

das gesamte Solarfeld mit ca. 2,50 m hohen Zäunen mit Übersteigschutz eingezäunt. Die Zufahrt zum Solarfeld<br />

erfolgt über abschließbare Tore. Die gesamte Anlage ist zur Vermeidung von Schäden durch Blitzeinschlag<br />

mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet, das ein Ableiten der auftretenden Ströme gewährleistet.<br />

Anlagenüberwachung<br />

Alle Anlagen sind mit einem Überwachungssystem des Marktführers meteocontrol ausgestattet. Zur Entwicklung<br />

von Soll-Ist-Vergleichen werden Strahlungssensoren, Windmesseinrichtungen und Vorrichtungen zur<br />

Überwachung der einzelnen Modultische installiert. Die Ertragsdaten können weltweit über ein Portal ausgelesen<br />

werden.<br />

Anlagentechnik im Detail<br />

Unterkonstruktion<br />

Anlagenstandort<br />

Slowakei<br />

Hersteller<br />

HatiCon<br />

Systembezeichnung<br />

HatiCon Freilandgestell<br />

Material<br />

Aluminium / Stahl verzinkt<br />

Befestigung<br />

Aluminium Klemmen<br />

Ausrichtung<br />

Süd<br />

Neigung 30°<br />

Garantie<br />

5 Jahre<br />

Die Variabilität der Unterkonstruktion ermöglicht auch im unebenen Gelände eine optimale Ausrichtung der<br />

Module und eine Anpassung der Modulreihen an die örtlichen Gegebenheiten. Hochwertige Materialien und<br />

statische Nachweise gewährleisten einen sicheren Betrieb auch bei extremen klimatischen Bedingungen.<br />

30


Solarmodule<br />

Hersteller<br />

CONERGY<br />

Herstellerland<br />

Deutschland<br />

Typ<br />

Power Plus 220P<br />

Zelltyp<br />

Polykristallin<br />

Anzahl<br />

4.545 Stück<br />

Nennleistung<br />

220 Wp<br />

Anlagenleistung<br />

999,90 kWp<br />

Zertifikate IEC/EN 61215 Ed. 2, IEC/EN 61730<br />

Leistungsgarantie<br />

25 Jahre, 92% ersten 12 Jahre, 80% für 25 Jahre<br />

Produktgarantie<br />

5 Jahre<br />

In unseren Solarkraftwerken installieren wir ausschließlich Qualitätsmodule von führenden Herstellern. Diese<br />

Module werden grundsätzlich in Deutschland bezogen, so dass Regressansprüche auch in Deutschland gestellt<br />

werden können. Alle Module verfügen über die erforderlichen Prüfzeugnisse und sind von den finanzierenden<br />

Banken anerkannt.<br />

Wechselrichter<br />

Hersteller<br />

Sputnik Engineering AG<br />

Typ<br />

SolarMax 330 TS-SV<br />

Anzahl<br />

3 Stück<br />

Garantie<br />

2 Jahre<br />

Wirkungsgrad max. 98%; europ. 97%<br />

Je nach Anlagengröße werden in unseren Solarkraftwerken Zentral- und Stringwechselrichter eingesetzt. Zentralwechselrichter<br />

und Trafos sind in witterungsgeschützten Fertigkompaktstationen aufgestellt. Um einen<br />

höchstmöglichen Wirkungsgrad zu erreichen, sind die Stationen mit Lüftungs- und Kühlsystemen ausgestattet.<br />

In einer weiteren Kompaktstation ist ein Schaltraum mit Übergabestation für den Netzanschluss untergebracht.<br />

Der Schaltraum ist in unmittelbarer Nähe der Trafostationen aufgestellt.<br />

31


X. Standort.<br />

Die Projektstandorte liegen in der Mittelslowakei. Die durchschnittliche Sonneneinstrahlung liegt im Jahresmittel<br />

zwischen 1100 - 1300 kWh/m 2 .<br />

Bei beiden Modell-Grundstücken handelt es sich um Dauergrünland bzw. sonstige Acker- und Nutzflächen.<br />

Auf jedem Gelände wird eine PV-Freiflächen-Anlage mit einer Leistung von je 0,999 MWp entwickelt. Für die<br />

Grundstücke liegen gültige Baugenehmigungen vor.<br />

Quelle: GoogleMaps<br />

Pacht/Eigentum<br />

Die Grundstücke sind sämtlich über gültige Pachtverträge gesichert.<br />

Bei beiden Modell-Projekten Solarpark I und Solarpark <strong>II</strong> beträgt der Pachtzins:<br />

• 800,00 € pro Hektar pro Jahr für Flächen der PV-Anlagen<br />

• 100,00 € pro Hektar pro jahr für Flächen, die nicht für die PV-Anlage genutzt werden.<br />

Netzanschluss<br />

Gültige Einspeiseverträge mit dem Energieversorger liegen vor.<br />

32


XI. Ertragsprognose.<br />

Modellrechnung für die Freiflächenanlage Solarpark I<br />

31x16<br />

27x19<br />

23x22<br />

4545 x Conergy AG<br />

Conergy PowerPlus 220P 220 W<br />

30°; 0°<br />

3 x Sputnik Engineering AG<br />

SolarMax 300TS multi MPPT<br />

300,0 kW<br />

Standort:<br />

Slowakei<br />

Klimadatensatz:<br />

Sliac<br />

PV-Leistung:<br />

1.013,18 kWp<br />

PV-Brutto- / Bezugsfläche: 7.398,74 / 7.505,01 m 2<br />

PV-Generator Einstrahlung: 9.709.3969 kWh<br />

PV-gen. erzeugte Energie (wechselstromseitig): 1.104.939 kWh<br />

Netzeinspeisung: 1.104.939 kWh<br />

Systemnutzungsgrad: 11,4 %<br />

Performance Ratio (Anlagennutzungsgrad): 84,3 %<br />

Wechselrichter Nutzungsgrad: 93,8 %<br />

PV-Generator Nutzungsgrad: 12,1 %<br />

spez. Jahresertrag: 1.090 kWh/kWp<br />

Vermiedene CO 2<br />

-Emissionen: 978.741 kg/a<br />

Die Ergebnisse sind durch eine mathematische Modellrechnung ermittelt worden. Die tatsächlichen Erträge<br />

der Photovoltaikanlage können aufgrund von Schwankungen des Wetters, der Wirkungsgrade von Modulen<br />

und Wechselrichter und anderer Faktoren abweichen.<br />

Das obige Anlagenschema ersetzt nicht die fachtechnische Planung der Photovoltaikanlage.<br />

Die Modellrechnung basiert auf den Projektdaten des Solarparks mit einer Größe von 1 MW und kann entsprechend<br />

anderen Anforderungen adaptiert werden.<br />

33


Anlage in netzgekoppelten Bereich<br />

Standort:<br />

Slowakei<br />

Klimadatensatz:<br />

Sliac<br />

PV-Leistung:<br />

1.013,18 kWp<br />

PV-Brutto- / Bezugsfläche: 7.398,74 / 7.505,01 m 2<br />

Anzahl der Teilgeneratoren: 1<br />

Teilgenerator<br />

Leistung: 1.013,18 kW<br />

Brutto- / Bezugsfläche: 7.398,74 / 7.505,01 m 2<br />

PV-Modul 4545x<br />

Hersteller:<br />

Conergy AG<br />

Typ: Conergy PowerPlus 220P<br />

Nennleistung: 220 W<br />

Abweichung der Nennleistung: 0,0 %<br />

Wirkungsgrad (STC): 13,5 %<br />

Anzahl der Module in Reihe: 16 I 19 I 22<br />

MPP-Spannung (STC):<br />

466 I 554 I 641 V<br />

Ausrichtung: 0,0°<br />

Aufstellwinkel: 30,0°<br />

Einbau:<br />

Freie Aufstellung<br />

Verschattung:<br />

nein<br />

Bodenreflexion: 20,0 %<br />

Leistungsverluste durch Abweichung vom AM 1.5: 2,0 %<br />

Abweichung Herstellerangaben: 0,5 %<br />

In Dioden: 0,0 %<br />

Durch Verschmutzung: 0,0 %<br />

Wechselrichter 3 x<br />

Hersteller: Sputnik Engineering AG<br />

Typ: SolarMax 300TS mutli MPPT<br />

Leistung: 300,00 kW<br />

europ. Wirkungsgrad: 95,5 %<br />

Anzahl MPP-Tracker: 3<br />

MPP-Tracking:<br />

430 V bis 800 V<br />

34


140.000<br />

130.000<br />

120.000<br />

110.000<br />

100.000<br />

90.000<br />

kWh<br />

80.000<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

Vom WR angegebene Energie (AC) 1.104.939 kWh<br />

Simulationsergebnisse für das Gesamtsystem<br />

Einstrahlung auf Horizontale: 8.599.988 kWh<br />

PV-Gen. Einstrahlung: 9.709.399 kWh<br />

Einstrahlung abzüglich Reflexion: 9.287.662 kWh<br />

Vom WR abgegebene Energie (AC): 1.104.939 kWh<br />

Verbrauch Bedarf: 0 kWh<br />

Netz Bezug: 265 kWh<br />

Generator Nutzungsgrad: 12,1 %<br />

Eigenverbrauch: 265,2 kWh<br />

PV-Gen. erzeugte Energie: 1.177.246 kWh<br />

Systemnutzungsgrad: 11,4 %<br />

Performance Ratio: 84,3 %<br />

Final Yield: 3,0 h/d<br />

spez. Jahresertrag: 1.090 kWh/kWp<br />

35


X<strong>II</strong>. Wirtschaftliche Betrachtung.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan - Prognose (gültig für Solarpark I und Solarpark <strong>II</strong>)<br />

Investition EUR %<br />

Solarpark I bzw. <strong>II</strong> 2.914.340,00 87,01<br />

Projektrechte 335.000,00 10,00<br />

Investition Solarpark I bzw. <strong>II</strong> 3.249.340,00<br />

Vertrieb 100.000,00 2,99<br />

Dissagio* 52.500,00<br />

Summe „weiche Kosten“ 100.000,00 2,99<br />

Kapitalbedarf gesamt 3.349.340,00 100,00<br />

Finanzierung<br />

Eigenkapital - KG-Einlagen 1.000.000,00 29,85<br />

Fremdkapital - Bankdarlehen 2.349.340,00 70,15<br />

* nicht im Gesamtpreis enthalten - wird dem Kommanditist direkt in Rechnung gestellt.<br />

37


Gewinn- und Verlustrechnung - Prognose in € (gültig für Solarpark I und Solarpark <strong>II</strong>)<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

Einspeiseerträge* 341.205,00 424.373,92 422.252,05 420.140,79 418.040,09 415.949,89 413.870,14<br />

Zinserträge 3.600,00 5.100,00 5.100,00 5.100,00 4.800,00 4.800,00<br />

Ertrag gesamt 341.205,00 427.973,92 427.352,05 425.240,79 423.140,09 420.749,89 418.670,14<br />

Abschreibung 5% 75.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00<br />

Zinsaufwand 5% 88.125,00 113.750,00 103.750,00 93.750,00 83.750,00 73.750,00 63.750,00<br />

Pacht 2.000,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00<br />

Wartung / Service 8.750,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 18.000,00<br />

GF & Verwaltung 1.500,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.150,00<br />

Abschlusskosten 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.100,00 2.100,00<br />

Versicherung 3.750,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.650,00 7.650,00<br />

Haftungsvergütung 1.250,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.600,00<br />

Sonstige Kosten 750,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00<br />

Aufwand gesamt 183.125,00 300.850,00 290.850,00 280.850,00 270.850,00 261.100,00 251.850,00<br />

Ergebnis vor Steuer 158.080,00 127.123,92 136.502,05 144.390,79 152.290,09 159.649,89 166.820,14<br />

Steuer Slowakei 19% 30.035,20 24.153,55 25.935,39 27.434,25 28.935,12 30.333,48 31.695,83<br />

Ergebnis nach Steuer 128.044,80 102.970,38 110.566,66 116.956,54 123.354,97 129.316,41 135.124,31<br />

* Einspeisung (0,5% Degration) kWh 1.104,939 1.099,414 1.093.917 1.088.448 1.083.005 1.077.590 1.072.202<br />

38


2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt<br />

411.800,79 409.741,78 407.693,07 405.654,61 403.626,34 401.608,20 399.600,16 397.602,16 137.250,00 6.230.409,00<br />

5,000,00 5,100,00 5,100,00 4,600,00 3,600,00 2,400,0 2,250,00 1,500,00 500,00 58,550,00<br />

416.800,79 414.841,78 412.793,07 410.254,61 407.226,34 404.008,20 401.850,16 399.102,16 137.750,00 6.288.959,00<br />

150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 2.325.000,00<br />

53.700,00 43.750,00 33.750,00 23.750,00 13.750,00 3.750,00 0,00 0,00 0,00 793.125,00<br />

3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 48.500,00<br />

18.000,00 18.000,00 18.000,00 18.000,00 18.550,00 18.550,00 18.550,00 18.550,00 6.000,00 266.450,00<br />

3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 48.750,00<br />

2.100,00 2.100,00 2.100,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 33.700,00<br />

7.650,00 7.650,00 7.650,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 118.800,00<br />

2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 40.250,00<br />

1.500,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 25.250,00<br />

241.850,00 232.100,00 222.100,00 212.350,00 203.150,00 193.150,00 189.400,00 189.400,00 176.850,00 3.699.825,00<br />

174.950,79 182.741,78 190.693,07 197.904,61 204.076,34 210.858,20 212.450,16 209.702,16 -39.000,00 2.589.134,00<br />

33.240,65 34.720,94 36.231,68 37.601,88 38.774,50 40.063,06 40.365,53 39.843,41 0,00 499.364,46<br />

141.710,14 148.020,84 154.461.,39 160.302,73 165.301,83 170.795,15 172.084,63 169.858,75 -39.000,00 2.089.769,54<br />

1.066.841 1.061.507 1.056.200 1.050.919 1.045.664 1.040.436 1.035.234 1.030.057 1.024.907<br />

39


Liquditätsrechnung - Prognose in € (gültig für Solarpark I und Solarpark <strong>II</strong>)<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

Einspeiseerträge* 341.205,00 424.373,92 422.252,05 420.140,79 418.040,09 415.949,89 413.870,14<br />

Zinserträge 3.600,00 5.100,00 5.100,00 5.100,00 4.800,00 4.800,00<br />

Ertrag gesamt 341.205,00 427.973,92 427.352,05 425.240,79 423.140,09 420.749,89 418.670,14<br />

Zinsaufwand 5% 88.125,00 113.750,00 103.750,00 93.750,00 83.750,00 73.750,00 63.750,00<br />

Tilgung 75.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00<br />

Pacht 2.000,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00<br />

Wartung / Service 8.750,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 17.500,00 18.000,00<br />

GF & Verwaltung 1.500,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.150,00<br />

Abschlusskosten 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.100,00 2.100,00<br />

Versicherung 3.750,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.650,00 7.650,00<br />

Haftungsvergütung 1.250,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.600,00<br />

Sonstige Kosten 750,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00<br />

Steuer 19% 19% 30.035,00 24.155,00 25.935,00 27.400,00 28.935,00 30.300,00 31.700,00<br />

Gesamtausgaben 213.160,00 375.005,00 366.785,00 358.250,00 349.785,00 341.400,00 333.550,00<br />

Liquidität 128.045,00 52.965,00 60.565,00 66990,00 73.355,00 79.350,00 85.120,00<br />

Rücklage / Jahr 128.045,00 52.965,00 60.565,00 66.990,00 73.355,00 79.350,00 85.120,00<br />

Rücklage gesamt 128.045,00 181.010,00 171.575,00 158.565,00 151.920,00 151.270,00 151.390,00<br />

Ausschüttung 70.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 85.000,00<br />

in % vom KG-Kapital 7,00% 8,00% 8,00% 8,00% 8,50%<br />

40


2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt<br />

411.800,79 409.741,78 407.693,07 405.654,61 403.626,34 401.608,20 399.600,16 397.602,16 137.250,00 6.230.409,00<br />

5,000,00 5,100,00 5,100,00 4,600,00 3,600,00 2,400,0 2,250,00 1,500,00 500,00 58,550,00<br />

416.800,79 414.841,78 412.793,07 410.254,61 407.226,34 404.008,20 401.850,16 399.102,16 137.750,00 6.288.959,00<br />

53.700,00 43.750,00 33.750,00 23.750,00 13.750,00 3.750,00 0,00 0,00 0,00 793.125,00<br />

200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 75.000,00 0,00 0,00 0,00 2.350.000,00<br />

3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 48.500,00<br />

18.000,00 18.000,00 18.000,00 18.000,00 18.550,00 18.550,00 18.550,00 18.550,00 6.000,00 266.450,00<br />

3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 48.750,00<br />

2.100,00 2.100,00 2.100,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 33.700,00<br />

7.650,00 7.650,00 7.650,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 118.800,00<br />

2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 40.250,00<br />

1.500,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 25.250,00<br />

33.240,00 34.720,00 36.230,00 37.600,00 38.090,50 40.070,00 40.370,00 39.850,00 0,00 498.630,50<br />

325.090,00 316.820,00 308.330,00 299.950,00 291.240,50 158.220,00 79.770,00 79.250,00 26.850,00 4.223.455,50<br />

91.710,00 98.020,00 104.460,00 110.300,00 115.984,50 245.780,00 322.080,00 319.850,00 110.900,00<br />

91.710,00 98.020,00 104.460,00 110.300,00 115.984,50 245.780,00 322.080,00 319.850,00 110.900,00<br />

153.100,00 151.120,00 130.580,00 90.880,00 56.864,50 52.644,50 49.724,50 19.574,50 474,50<br />

90.000,00 100.000,00 125.000,00 150.000,00 150.000,00 250.000,00 325.000,00 350.000,00 130.000,00 2.065.000,00<br />

9,00% 10,00% 12,50% 15,00% 15,00% 25,00% 32,50% 35,00% 13,00% 206,50%<br />

41


X<strong>II</strong>I. Rechtliche Grundlagen.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Der Anleger beteiligt sich unmittelbar an der Solarpark I <strong>GmbH</strong> & Co. KG bzw. Solarpark <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Sitz<br />

und Geschäftsanschrift der Gesellschaften ist 80805 München, Guerickestr. 25. Die Gesellschaften werden im<br />

Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Als Kommanditgesellschaft unterliegt das Unternehmen<br />

deutschem Recht und ist gemäß Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Dauer errichtet. Das Geschäftsjahr<br />

beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember des Kalenderjahres.<br />

Beteiligungsdauer<br />

Die Beteiligung an der Kommanditgesellschaft ist unbefristet. Beim Ableben eines Kommanditisten geht die<br />

Beteiligung auf die Erben über. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kommanditanteile der Komplementärin<br />

zum Kauf anzubieten.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft erfolgt durch die Komplementärin, die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong><br />

Parks <strong>GmbH</strong>, München. Nur diese ist zur Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft berechtigt und sie<br />

bringt keine Einlage und ist am Vermögen der Beteiligungsgesellschaft nicht beteiligt. Bestehende Geschäfte<br />

(im KG Vertrag geregelt) bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

der Komplementärin ist im KG Vertrag geregelt und ist immer darauf ausgerichtet, den Gesellschaftszweck<br />

zu erreichen. Sie und Ihre Geschäftsführer sind für Geschäfte mit der Kommanditgesellschaft<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB* befreit.<br />

Zur Abgeltung Ihres Haftungsrisikos und für Ihre Geschäftsführertätigkeit erhält die Komplementärin eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 3.500 €. Diese Vergütung erhöht sich pro Jahr um 2 %.<br />

42


Der Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss wird innerhalb der gesetzlichen Frist aufgestellt und vorgelegt.<br />

Haftung<br />

Der Kommanditist haftet gegenüber Gläubigern der Kommanditgesellschaft bis zur Höhe seiner im Handelsregister<br />

eingetragenen Hafteinlage. Sobald die Einlage in voller Höhe einbezahlt ist, erlischt seine persönliche<br />

Haftung. Rückzahlungen der Hafteinlage führen zum Aufleben der Haftung bis zu dem Betrag der Hafteinlage.<br />

Tritt ein Kommanditist in eine bereits bestehende Kommanditgesellschaft ein, haftet er bis zu seiner Eintragung<br />

in das Handelsregister grundsätzlich unbeschränkt. Hat der Kommanditist zum Zeitpunkt seines Ausscheidens<br />

aus der Kommanditgesellschaft seine Einlage noch nicht erbracht, so haftet er den Gläubigern der<br />

Beteiligungsgesellschaft bis zur Höhe seiner Pflichteinlage für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft,<br />

die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig werden. Die Frist<br />

beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen wird. Darüber hinaus<br />

ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet weitere Leistungen zu bringen, insbesondere weitere<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Alle weiteren Rechte und Pflichten des Anteilseigners sind im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft<br />

geregelt.<br />

* § 181 Insichgeschäft<br />

Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten<br />

ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.<br />

43


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

der Solarpark I bzw. Solarpark <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

§ 1<br />

Firma, Sitz<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Solarpark I bzw.. Solarpark <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

2. Der Sitz der Gesellschaft ist in München<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als Kommanditist an Projektgesellschaften. Gegenstand der Projektgesellschaften<br />

ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen, einschließlich der Veräußerung<br />

des, aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen, elektrischen Stroms.<br />

2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar<br />

zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen,<br />

deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Einlagen<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong> mit Sitz in München<br />

mit einem festen Kapitalanteil von 5.000,00 €.<br />

2. Die Kommanditeinlage der Gründungskommanditisten ist auf Anforderung der Geschäftsführung in bar zu leisten. Sie<br />

wird als Haftsumme im Handelsregister eingetragen.<br />

3. Die, in das Handelsregister einzutragenden, Haftsummen der Kommanditisten entsprechen ihren festen Kapitalanteilen.<br />

4. Die Kommanditisten sind nicht verpflichtet, sich an einer, von der Gesellschaft beschlossenen, Kapitalerhöhung zu<br />

beteiligen. Lehnt ein Kommanditist eine Beteiligung an einer Kapitalerhöhung ab, so hat er eine entsprechende Reduzierung<br />

seiner Beteiligungsquote zu akzeptieren. Beschlüsse über Kapitalherabsetzungen sind demgegenüber für alle<br />

Gesellschafter verbindlich.<br />

5. Die Komplementärin ist berechtigt, das Kommanditkapital mit Wirkung für die Gesellschaft und die anderen Gesellschafter<br />

bis zum 30.06.2011 durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten bis zur Höhe von TEUR 1.050 zu erhöhen.<br />

Die Komplementärin kann die vorgenannte Zeichnungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate verlängern.<br />

6. Die Aufnahme weiterer Kommanditisten erfolgt durch eine Beitrittserklärung des beitretenden Kommanditisten sowie<br />

deren Annahme durch die Komplementärin. Gesellschafter im Innenverhältnis wird der Beitretende mit der Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Komplementärin und der vollständigen Einzahlung seiner Kommanditeinlage.<br />

Im Außenverhältnis wird der Beitretende erst mit Eintragung in das Handelsregister Kommanditist der Gesellschaft.<br />

Bis zur Eintragung in das Handelsregister gilt die Beteiligung als atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung, auf die die<br />

Vorschriften dieses Vertrages analog anzuwenden sind.<br />

7. Die Mindestkommanditeinlage beträgt EUR 50.000 (in Worten: Euro fünfzigtausend). Höhere Kommanditeinlagen<br />

müssen durch EUR 10.000 (in Worten: Euro zehntausend) ohne Rest teilbar sein. Die Komplementärin kann hiervon<br />

abweichende Regelungen treffen. Das gezeichnete Kapital wird als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />

8. Kommanditeinlagen sind Bareinlagen und innerhalb von zehn Werktagen nach Beitritt auf das, in der Beitrittserklärung<br />

angegebene, Konto der Gesellschaft zu zahlen.<br />

9. Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Komplementärin innerhalb von 30 Tagen nach seinem Beitritt eine Handelsregistervollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form zu übersenden. Die Handelsregistervollmacht dient zur Anmeldung<br />

des Ein- und Austritts von Kommanditisten. Mit der Vollmachtserteilung verbundene Kosten trägt der Kommanditist.<br />

44


§ 4<br />

Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto I geführt, auf das der eingezahlte Kapitalanteil des Gesellschafters zu<br />

buchen ist. Das Kapitalkonto I ist unverzinslich.<br />

2. Daneben wird für jeden Gesellschafter ein Kapitalkonto <strong>II</strong> geführt. Darauf sind die festgestellten, aber nicht entnahmefähigen<br />

Gewinnanteile, etwaige auf ihn entfallende Verluste, von den Gesellschaftern beschlossene, nicht entnahmefähige<br />

Rücklagen, sowie von etwaigen eintretenden Gesellschaftern gezahlte Agios zu buchen. Das Kapitalkonto <strong>II</strong> ist<br />

unverzinslich. Weiterhin werden auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> Gewinne sowie Ausschüttungen gebucht.<br />

§ 5<br />

Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit Beginn der Gesellschaft und endet am<br />

darauf folgenden 31.12.<br />

2. Die Gesellschaft beginnt im Außenverhältnis mit Eintragung ins Handelsregister. Im Innenverhältnis der Gesellschafter<br />

zueinander beginnt sie am 01.02.2011, spätestens mit Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.<br />

3. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Monatsende, jedoch erstmals zum 31.12.2025 gekündigt werden.<br />

4. Die anderen Gesellschafter können jeweils innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Erhalt einer Kündigung ihrerseits<br />

zum selben Stichtag kündigen (Anschlusskündigung). Haben alle Kommanditisten zu demselben Stichtag gekündigt,<br />

wird die Gesellschaft aufgelöst. Anstelle des Abfindungsanspruchs tritt dann für jeden Gesellschafter die<br />

Beteiligung am Liquiditätserlös in Kraft.<br />

5. Wenn der Komplementär kündigt, können die Kommanditisten einvernehmlich zum Kündigungsstichtag einen neuen<br />

Komplementär, der auch eine juristische Person sein kann, in die Gesellschaft aufnehmen oder bestimmen, dass<br />

einer der Kommanditisten Komplementär wird. Tritt zum Kündigungsstichtag kein Komplementär ein, ist die Gesellschaft<br />

aufgelöst.<br />

6. Weitere Kündigungsrechte stehen dem Gesellschafter nicht zu, soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften<br />

nicht etwas anderes ergibt.<br />

§ 6<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist der Komplementär berechtigt und verpflichtet. Er ist für Rechtsgeschäfte mit<br />

der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

2. Die Komplementärin führt die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung<br />

der Bestimmungen dieses Vertrages. Die Geschäftsführungsbefugnisse der Komplementärin erstrecken sich auf<br />

die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören, und umfassen<br />

insbesondere die Durchführung und Abwicklung der, nach dem Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehenen,<br />

Rechtsgeschäfte.<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft von Dritten besorgen zu lassen und die dazu erforderlichen<br />

Vollmachten zu erteilen.<br />

§ 7<br />

Vergütung der Komplementärin<br />

1. Die Komplementärin erhält als Entschädigung für die Geschäftsführung eine jährliche Vergütung von EUR 3.500 (in<br />

Worten: Euro dreitausendfünfhundert) die zum Ende eines jeden Geschäftsjahres fällig ist. Die Vergütung erhöht sich<br />

jährlich um 2 %.<br />

2. Außerdem erstattet die Gesellschaft der Komplementärin sämtliche Auslagen für die Geschäftsführung.<br />

45


§ 8<br />

Haftung, Verjährung<br />

1. Die Gesellschafter haften untereinander sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Gleiches gilt für die Gesellschaft im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern.<br />

2. Eine Haftung für das Eintreten der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele der beitretenden Kommanditisten und für<br />

das Verhalten Dritter wird nicht übernommen. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander sowie der<br />

Gesellschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftern und umgekehrt verjähren innerhalb von drei Jahren nach Beitritt,<br />

spätestens jedoch drei Jahre nach Anspruchsentstehung.<br />

§ 9<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Gesellschafterversammlungen werden durch die Komplementärin einberufen und geleitet. Jährlich findet mindestens<br />

eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt. Sie findet als Präsenzveranstaltung oder, soweit nicht mehr als<br />

20 % des stimmberechtigten Kommanditkapitals widersprechen, im schriftlichen Umlaufverfahren statt.<br />

2. Die Einberufung erfolgt durch einen einfachen Brief an jeden Gesellschafter durch die Komplementärin. Die Frist zur<br />

Einberufung bzw. zur Durchführung des Umlaufverfahrens beträgt 21 Tage. In der Einberufung ist Ort, Tag, Zeit und<br />

Tagesordnung anzugeben.<br />

3. Die Präsenzveranstaltung wird von der Komplementärin geleitet. Mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

kann auch eine andere Person die Versammlungsleitung übernehmen. Ort der Präsenzveranstaltung ist stets der Sitz<br />

der Komplementärin oder in Abstimmung der Standort der Photovoltaikanlage.<br />

§ 10<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und der Komplementär<br />

und unabhängig davon mindestens 50 % des stimmberechtigten Kapitals, vertreten sind. Wird diese Beteiligung nicht<br />

erreicht, so ist innerhalb von drei Wochen eine zweite Gesellschafterversammlung mit gleicher Ladungsfrist und gleicher<br />

Tagesordnung einzuberufen. Die Gesellschafterversammlung ist dann ohne Rücksicht auf das vertretene Kapital<br />

beschlussfähig. Auf diese Rechtsfolge ist in der zweiten Einladung hinzuweisen.<br />

2. Die Komplementärin hat über den Verlauf der Versammlung ein Protokoll anzufertigen, in dem Ort und Tag der Sitzung,<br />

die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse<br />

der Gesellschafter anzugeben sind. Das Protokoll ist allen Gesellschaftern in Kopie unverzüglich zuzusenden.<br />

3. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. Außerhalb von Versammlungen können sie, soweit<br />

nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, in Textform oder telefonisch gefasst werden, wenn sich<br />

die Gesellschafter an der Abstimmung beteiligen und kein Gesellschafter dieser Art der Beschlussfassung widerspricht.<br />

Über die Beschlüsse ist unverzüglich ein Protokoll entsprechend Ziffer 2 zu erstellen und allen Gesellschaftern<br />

unverzüglich zuzusenden.<br />

4. Ein Gesellschafter hat – sofern nicht der Gesellschaftsvertrag dies an anderer Stelle ausdrücklich vorsieht – nur dann<br />

kein Stimmrecht, wenn darüber Beschluss gefasst wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien<br />

ist oder ob die Gesellschaft gegen ihn einen Anspruch geltend machen soll.<br />

5. Auf jede angefangene EUR 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend) auf dem Kapitalkonto I entfällt eine Stimme.<br />

6. Gesellschafterbeschlüsse über die folgenden Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der, bei Beschlussfassung<br />

anwesenden, stimmberechtigten Stimmen:<br />

a) Außerordentliche Geschäftsführungsmaßnahmen, denen ein Kommanditist nach § 164 HGB widersprochen hat.<br />

b) Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Gewinnverwendung.<br />

c) Zustimmung zur Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen.<br />

d) Alle Maßnahmen über die in einer KG nach der gesetzlichen Regelung mit einfacher Mehrheit entschieden<br />

werden kann.<br />

e) Alle Maßnahmen bei denen der Gesellschaftsvertrag dies an anderer Stelle ausdrücklich vorsieht.<br />

46


7. Gesellschafterbeschlüsse über die folgenden Maßnahmen bedürfen der Zustimmung einer Mehrheit von 75 % der,<br />

bei Beschlussfassung anwesenden, stimmberechtigten Stimmen:<br />

a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages.<br />

b) Aufnahme neuer Geschäftszweige.<br />

c) Die Veräußerung des Unternehmens der Gesellschaft als Ganzes oder in Teilen.<br />

d) Abschluss, Änderung und Kündigung von Unternehmensverträgen.<br />

e) Kapitalerhöhungen.<br />

f) Alle Maßnahmen über die in einer KG nach der gesetzlichen Regelung mit 75 % Mehrheit entschieden<br />

werden kann.<br />

g) Alle Maßnahmen bei denen der Gesellschaftsvertrag dies an anderer Stelle ausdrücklich vorsieht.<br />

§ 11<br />

Ergebnisverteilung<br />

1. Die Komplementärin ist am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. An Gewinn und Verlust sind die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile beteiligt.<br />

3. Die Gewinnanteile des einzelnen Gesellschafters sind, solange und soweit dessen Kapitalkonto I dem Betrag des festen<br />

Kapitalanteils nicht erreicht, dem Kapitalkonto I gutzuschreiben. Weitere Gewinnanteile sind, solange und soweit<br />

das Kapitalkonto <strong>II</strong> negativ ist, auf dieses zu buchen. Verbleibende Gewinnanteile werden dem Kapitalkonto <strong>II</strong> gutgeschrieben.<br />

4. Mit dem jährlichen Liquiditätsüberschuss wird die Gesellschaft Liquiditätsreserven bilden. Die Höhe der Liquiditätsreserven<br />

richtet sich nach der Geschäftslage der Gesellschaft, insbesondere nach dem Erfordernis der ausreichenden<br />

Bildung von Rücklagen für zukünftige Ausgaben. Die Liquiditätsreserven werden von der Komplementärin nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen unter Maßgabe dieses Vertrages verwaltet.<br />

5. Der, nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen<br />

und nach Bildung der Liquiditätsreserve gemäß Ziffer 4 verbleibende, Liquiditätsüberschuss soll an die Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Anteile ausgeschüttet werden. Die Komplementärin ist berechtigt, auf die zu erwartenden<br />

Ausschüttungen / Entnahmen Vorabausschüttungen bzw. Vorabentnahmen an die Kommanditisten entsprechend<br />

ihrer Beteiligung durchzuführen.<br />

§ 12<br />

Verfügung über Geschäftsanteile<br />

1. Die Übertragung oder Belastung eines Gesellschaftsanteils sowie die Bestellung einer Unterbeteiligung oder eines<br />

Nießbrauchs hieran bedürfen der Zustimmung aller anderen Gesellschafter, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen<br />

abweichendes ergibt.<br />

2. Gesellschaftsanteile dürfen ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung entgeltlich oder unentgeltlich zu Lebzeiten<br />

oder von Todes wegen nur übertragen werden an:<br />

a) Mitgesellschafter<br />

b) Ehegatten des jeweiligen Mitgesellschafters<br />

c) Abkömmlinge von Gesellschaftern<br />

3. Durch den Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit dem, bzw. den Erben des<br />

verstorbenen Kommanditisten fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins legitimieren.<br />

4. Sind mehrere Erben vorhanden, so ist ihnen die Ausübung der Gesellschaftsrechte nur durch einen Bevollmächtigten<br />

gemeinsamen Vertreter gestattet. Dieser ist von der Erbengemeinschaft gegenüber der Gesellschaft innerhalb von<br />

sechs Monaten nach dem Tod des Gesellschafters zu benennen.<br />

47


§ 13<br />

Ausschluss von Gesellschaftern<br />

1. Gesellschafter können aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />

insbesondere vor, wenn:<br />

a) Gegenüber dem Gesellschafter ein Grund vorliegt, der die anderen Gesellschafter zur Erhebung der Auflösungsklage<br />

berechtigen würde.<br />

b) Über das Vermögen des Gesellschafters ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, oder die Eröffnung eines<br />

solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder der Gesellschafter die Richtigkeit seines Vermögensver<br />

zeichnisses an Eidesstatt zu versichern hat.<br />

c) Gegen den Gesellschaftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und diese nicht innerhalb von drei Monaten,<br />

spätestens zur Verwertung des Gesellschaftsanteils, aufgehoben wird.<br />

d) Der Gesellschafter durch Rechtsnachfolge den Anteil erworben hat, ohne zu dem in Ziffer 12.2 bestimmten Ge<br />

sellschafterkreis zu gehören.<br />

e) Der Gesellschafter gegen die Gesellschaft Auflösungsklage erhebt.<br />

f) Ein Kommanditist mit der ersten Einzahlungsrate oder einer anderen abgerufenen Rate ganz oder teilweise um<br />

mehr als 30 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung mit Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen unter<br />

Ausschlussandrohung den noch ausstehenden Betrag nicht vollständig gezahlt hat.<br />

g) Die notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von min<br />

destens zwei Wochen nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Erhalt der Bestätigung der Annahme des Beitritts<br />

des Kommanditisten bei der Gesellschaft eingegangen ist.<br />

h) Der Kommanditist durch sein Verhalten der Gesellschaft einen erheblichen Schaden oder Nachteil zufügt und<br />

einen solchen Verstoß oder ein solches Verhalten trotz Abmahnung durch die Komplementärin fortsetzt.<br />

Der Ausschluss bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von 75 %. Bei der Beschlussfassung steht<br />

dem betroffenen Gesellschafter kein Stimmrecht zu.<br />

§ 14<br />

Abfindung<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung oder Ausschluss nach Ziffer 13 aus der Gesellschaft aus, steht ihm eine<br />

Abfindung zu.<br />

2. Der Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes des Gesellschaftsanteils zum Tag des<br />

Ausscheidens unter Berücksichtigung der stillen Reserven der Gesellschaft. Vorbehaltlich einer separaten Einigung<br />

über die Höhe des Verkehrswertes wird der Verkehrswert durch die Komplementärin nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

in diesem § 14 ermittelt.<br />

3. Bestreitet der ausscheidende Kommanditist die Richtigkeit des ermittelten Verkehrswertes, ist der Verkehrswert von<br />

einem auf Vorschlag der Industrie und Handelskammer München zu beauftragenden Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter<br />

nach allgemeinen Grundsätzen für die Unternehmensbewertung zu ermitteln. Die Feststellungen dieses<br />

Schiedsgutachters sind für alle Beteiligten bindend. Die Kosten des Schiedsgutachters werden von den Parteien jeweils<br />

im Verhältnis 50/50 getragen.<br />

4. Die Gesellschaft kann verlangen, dass das Abfindungsguthaben in bis zu vier gleichen Jahresraten gezahlt wird, wobei<br />

die erste Rate 12 Monate nach dem Stichtag des Ausscheidens zur Zahlung fällig wird. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

Auszahlungen früher vorzunehmen. Das Abfindungsguthaben ist vom Tage des Ausscheidens an zu verzinsen. Der<br />

Zinsbetrag entspricht dem Ausschüttungsbetrag der dem Gesellschafter zeitanteilig im Falle des Verbleibens in der<br />

Gesellschaft zugestanden hätte. Die Zinsen sind zusammen mit der letzten Abfindungsrate fällig.<br />

5. Die Gesellschaft hat das Recht, Zahlungen auf Auseinandersetzungsguthaben auszusetzen, wenn die jeweilige aktuelle<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt. Dasselbe gilt, wenn die künftige Liquiditätslage<br />

durch solche Zahlungen derart negativ beeinflusst wird, dass der zukünftige Kapitaldienst gefährdet würde oder<br />

die Gesellschaft zusätzliche Kredite in Anspruch nehmen müsste. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist die<br />

Gesellschaft jedenfalls verpflichtet, ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben inklusive Zinsen binnen eines Zeitraumes<br />

von 10 Jahren nach Ausscheiden des Betroffenen Gesellschafters zur Auszahlung zu bringen.<br />

48


6. Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Sicherheitsleistungen oder auf Befreiung von der Haftung<br />

zu Verbindlichkeiten der Gesellschaft.<br />

§ 15<br />

Schiedsvereinbarung<br />

1. Für alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien in Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung oder Beendigung<br />

dieses Gesellschaftsvertrages entstehen, soll unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht<br />

entscheiden.<br />

2. Das Schiedsgericht besteht aus drei Personen, die jeweils die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Derjenige<br />

Gesellschafter, der das Schiedsgericht anruft, benennt einen Schiedsrichter. Die übrigen Gesellschafter haben innerhalb<br />

einer Frist von zwei Wochen ab Benennung einen weiteren Schiedsrichter zu bestimmen. Die beiden Schiedsrichter<br />

bestellen den Obmann.<br />

3. Benennt eine Partei ihren Schiedsrichter nicht fristgemäß oder können die beiden Schiedsrichter sich über die Person<br />

des Obmanns nicht einigen, erfolgt die Benennung auf Antrag einer Partei durch das, für den Sitz der Gesellschaft<br />

zuständige, Oberlandesgericht. Das gilt auch, wenn das Amt eines Schiedsrichters vor Abschluss des Schiedsverfahrens<br />

endet.<br />

4. Das Schiedsgericht ist an Gesetze und Verträge gebunden. Sein Verfahren kann es nach freiem Ermessen bestimmen.<br />

5. Bei einer Mehrheit von Parteien auf Kläger- oder Beklagtenseite gilt in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung<br />

folgendes:<br />

a) Mehrere Kläger haben in ihrer Schiedsklage gemeinsam einen Schiedsrichter zu benennen.<br />

b) Richtet sich die Klage gegen mehr als einen Beteiligten, so haben diese innerhalb von 30 Tagen, nachdem der<br />

letzte Beklagte die Klage empfangen hat, gemeinsam einen Schiedsrichter zu benennen. Einigen sich die Beklag<br />

ten innerhalb der Frist nicht, benennt auf Antrag der Klägerseite und nach Anhörung der Parteien das, für den<br />

Sitz der Gesellschaft zuständige, Oberlandesgericht zwei Schiedsrichter. Der von der Klägerseite benannte<br />

Schiedsrichter entfällt dann.<br />

c) Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Zulässigkeit des Mehrparteienverfahrens.<br />

§ 16<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Alle, das Gesellschaftsverhältnis betreffenden, Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bedürfen<br />

ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetzes notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Dies gilt<br />

auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung<br />

als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt<br />

diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden<br />

wäre, hätte man die Angelegenheit von vorneherein bedacht.<br />

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über das Zustandekommen dieses<br />

Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies zulässig vereinbart werden kann.<br />

4. Die Gesellschaft trägt die mit ihrer Gründung verbundenen Kosten.<br />

49


XIV. Steuerliche Grundlagen.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Die folgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Aspekte. Zur individuellen<br />

Klärung, welche steuerlichen Auswirkungen die Beteiligung hat, empfehlen wir, sich von einem Steuerberater<br />

beraten zu lassen.<br />

Steuer Slowakische Republik<br />

Betriebsstättengewinne unterliegen in der Slowakischen Republik der Körperschaftssteuer. Aktuell ist der<br />

Steuersatz generell 19%. Weitere Steuern fallen nicht an. Die Steuerzahlungen werden in der Slowakischen<br />

Republik abgeführt.<br />

Die Betreibergesellschaft vor Ort wird als slowakische s.r.o. k.s. (ähnlich der deutschen <strong>GmbH</strong> & Co. KG) geführt<br />

und Gewinnausschüttungen aus Personengesellschaften unterliegen keiner weiteren Steuerpflicht in der Slowakei,<br />

soweit die Betriebsstättengewinne versteuert werden.<br />

Steuer Deutschland<br />

Da die Betriebsstättengewinne bereits in der Slowakischen Republik versteuert wurden, fallen in Deutschland<br />

keine zusätzlichen Steuern mehr an. Gewinne können ohne zusätzliche Abgaben nach Deutschland ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass in Deutschland der Progressionsvorbehalt greift. Dies bedeutet, dass die Einkünfte<br />

aus der Beteiligung zur Ermittlung des individuellen Steuersatzes hinzugerechnet werden.<br />

Abschreibung<br />

Die Photovoltaikanlage wird auf 20 Jahre linear abgeschrieben. Rückstellungen sind seit 01.04.2004 weder<br />

handelsrechtlich noch steuerlich abzugsfähig. Daher werden in der Betriebsphase die tatsächlich angefallenen<br />

Kosten im Aufwand periodengerecht erfasst.<br />

50


XV. Angabenvorbehalt.<br />

Die Darstellungen in diesem Prospekt beruhen auf den, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, bekannten<br />

oder erkennbaren Sachverhalten und auf den daran geknüpften Erwartungen für die zukünftige Entwicklung.<br />

Prognoserechnungen und Berechnungsbeispiele beruhen auf dem gegenwärtigen Planungs- und Kenntnisstand<br />

der Anbieterin.<br />

Eine Gewähr für das Eintreffen der Annahmen und der Prognosen sowie Berechnungen kann nicht übernommen<br />

werden. Dasselbe gilt für steuerliche Grundlagen, die auf der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten<br />

Rechtslage beruhen. Eine Haftung für den Eintritt der, von den Investoren, verfolgten steuerlichen<br />

Ziele kann nicht übernommen werden, da die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen den Steuerbehörden<br />

obliegt. Eine Haftung der <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong> für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben<br />

ist einschließlich der Haftung nach § 278 BGB* ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.<br />

*§ 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte<br />

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in<br />

gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.


52<br />

Notizen.


Notizen.<br />

53


54<br />

Notizen.


Impressum.<br />

Anbieterin dieses Beteiligungsangebots:<br />

<strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong><br />

Guerickestr. 25, D - 80805 München<br />

Geschäftsführung <strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong>:<br />

Geschäftsführer Axel Fellhauer, Rainer Kastler<br />

Guerickestr. 25, D - 80805 München, HRB 188188 Amtsgericht München


<strong>Vario</strong> <strong>green</strong> <strong>energy</strong> Parks <strong>GmbH</strong><br />

Guerickestr. 25<br />

D - 80805 München<br />

Telefon +49 (0)89 3074 89 6 - 0<br />

Telefax +49 (0)89 3074 89 6 - 20<br />

info@vario-<strong>green</strong><strong>energy</strong>.com<br />

www.vario-<strong>green</strong><strong>energy</strong>.com

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