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BDA Informationen 2.12 - Bund Deutscher Architekten BDA

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achterausschuss nicht erkennen. Es wird also<br />

euphorisch weiter gekauft, bis Grund und<br />

Boden ausverkauft sind, und unsere Stadt<br />

dem Irgendwem gehört, der dann wiederum<br />

einem Irgendwem auf dieser Welt das Geld<br />

mit Gewinnversprechen aus der Tasche gezogen<br />

hat, bis es ihm ausgegangen ist. Zurück<br />

bleibt ein Markt, der bis zum geht nicht mehr<br />

aufgeblasen ist. Und uns bleibt doch nur eins:<br />

Ehe die Blase platzt, sollte uns der Kragen<br />

platzen, bevor unsere Stadt vom Sog dieses<br />

Kaufrausches mitgerissen in einem schwarzen<br />

Loch verschwunden ist.<br />

SPÄTFOLGEN ODER DIE VERGESSENE<br />

VERSICHERUNGSLÜCKE<br />

Dieter Truchseß<br />

Die Folgen einer kurzfristigen Nichtzahlung der Versicherungsprämie<br />

zur Berufshaftpflichtversicherung werden oftmals unterschätzt.<br />

Dies liegt daran, dass die Konsequenzen aus der Mahnfolge nicht<br />

hinreichend bekannt sind.<br />

Ein Beispiel: Ein Architekturbüro arbeitete vor vier Jahren an einem<br />

größeren Objekt und befand sich in der Planungsphase. Da zu<br />

dieser Zeit keinerlei Bauleitungstätigkeit anstand und auch kein<br />

Schaden aus vorheriger Tätigkeit bekannt war, entschloss man<br />

sich, die Zahlung der gerade fälligen Versicherungsprämie aus<br />

finanztechnischen Gründen aufzuschieben. Nach einer ersten,<br />

formlosen Zahlungsaufforderung durch den Versicherer erfolgte<br />

eine zweite sogenannte qualifizierte Mahnung mit Hinweis auf eine<br />

Fristsetzung von 14 Tagen und Erlöschen des Versicherungsschutzes,<br />

wenn die Prämie bis Fristablauf nicht bezahlt würde.<br />

Rechtzeitig vor Beginn der aktuellen Baumaßnahme, jedoch etliche<br />

Wochen nach Ablauf der benannten Zahlungsfrist hat man die<br />

Prämie überwiesen und wähnte sich, da ja der Versicherungsschutz<br />

wieder in Kraft sei, nunmehr auf der „sicheren Seite“.<br />

Heute, vier Jahre später macht der damalige Bauherr Schadenersatz<br />

geltend. Wie sich herausstellt, ist die Ursache ein Planungsfehler,<br />

der unerkannt auch so ausgeführt wurde. Nun wendet<br />

der Versicherer ein, dass zum damaligen Zeitpunkt (während der<br />

Planungszeit) der Versicherungsschutz unterbrochen war, da die<br />

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