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EU-Ansatz zur Konfliktlösung: Am Beispiel des Kosovo-Konflikts - AFA

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Angaben <strong>zur</strong> wissenschaftlichen Arbeit<br />

Name (Copyrightinhaber):<br />

Titel der Arbeit:<br />

Jun Saito<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Ansatz</strong> <strong>zur</strong> Konfliktlösung:<br />

<strong>Am</strong> <strong>Beispiel</strong> <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong>-<strong>Konflikts</strong><br />

Sprache:<br />

Verfasst bei (Professor/in, LV-Leiter/in):<br />

Titel <strong>des</strong> Seminars/Kurses:<br />

Deutsch<br />

Univ.-Doz. Dr. Gernot Stimmer<br />

M4a/G3/G7/Diss: SE VertiefungsSE: Internationale<br />

Krisenherde und <strong>Konflikts</strong>trategien - Afganistan-Haiti-<br />

Iran-<strong>Kosovo</strong>-Zimbabwe<br />

Semester: SS 2011<br />

Universität / Fachhochschule:<br />

Institut:<br />

Erlangte Note:<br />

Mailadresse für evtl. Rückfragen:<br />

Universität Wien<br />

Institut für Politikwissenschaft<br />

Sehr gut<br />

jun.saito[at]univie.ac.at<br />

Der Verfasser / Die Verfasserin stellt diese Arbeit dem Akademischen Forum für<br />

Außenpolitik (<strong>AFA</strong>) <strong>zur</strong> Verfügung, um diese auf der Plattform International-<br />

Relations.at zu veröffentlichen. Das Copyright bleibt dadurch unberührt. Alle<br />

Angaben <strong>zur</strong> Arbeit (wie etwa Note, Seminar und Universität) wurden vom<br />

<strong>AFA</strong> auf deren Richtigkeit durch dementsprechende Nachweise geprüft. Die<br />

Arbeit darf unter Hinweis auf den Verfasser / die Verfasserin zitiert werden,<br />

wobei der Link <strong>zur</strong> Arbeit in jedem Fall anzugeben ist. Das Akademische Forum<br />

für Außenpolitik (<strong>AFA</strong>) übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der<br />

Arbeit.


<strong>EU</strong>-<strong>Ansatz</strong> <strong>zur</strong><br />

Konfliktlösung<br />

<strong>Am</strong> <strong>Beispiel</strong> <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong>-<strong>Konflikts</strong><br />

M4a/G3/G7/Diss: SE VertiefungsSE: Internationale Krisenherde und <strong>Konflikts</strong>trategien -<br />

Afganistan-Haiti-Iran-<strong>Kosovo</strong>-Zimbabwe<br />

Univ.-Doz. Dr. Gernot Stimmer<br />

Sommersemester 20111<br />

Mi. 11.30-13.00<br />

Jun Saito<br />

Matr. Nr. 0204303 St.Kz. A092 300<br />

19. Oktober 2011


1. Problemstellung<br />

In der vorliegenden Arbeit wird der Konfliktlösungsansatz der Europäischen Union (<strong>EU</strong>) im<br />

Falle <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong>-<strong>Konflikts</strong> der Analyse unterzogen. Dabei verwende ich die von David Easton<br />

aufgestellte Systemtheorie. Davon geleitet stelle ich die Frage: Wie geht die <strong>EU</strong> an den Konflikt<br />

heran, um zwischen der serbischen und albanischen Bevölkerung ein friedliches und gewaltfreies<br />

Zusammenleben der beiden Volksgruppen herbeizuführen?<br />

Schließlich argumentiere ich, dass die <strong>EU</strong> zwecks der Konfliktlösung den Aufbau eines<br />

funktionsfähigen politischen Systems zum Ziel hat. Es soll politische Entscheidungen, die für ein<br />

breites Spektrum der kosovarischen Gesellschaft, besonders für die serbischen und albanischen<br />

BürgerInnen, akzeptabel sind, treffen und umsetzen. Wie ein kosovarisches politisches System<br />

aufgebaut wird – sei es im politischen System der Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien, der Staatenunion<br />

Serbien und Montenegro bzw. der Republik Serbien oder sei es davon vollkommen unabhängig – ist<br />

dabei nichts mehr als eine sekundäre Frage.<br />

Die Diskussion ist in folgender Weise strukturiert: Im 2. Kapitel werden die Begriffe<br />

„Konflikt“ und „Konfliktlösung“ geklärt. Im 3. Kapitel wird Eastons Systemtheorie<br />

zusammenfassend dargestellt. Dabei wird auf den Aspekt <strong>des</strong> gesellschaftlichen <strong>Konflikts</strong><br />

besonders eingegangen. Im Kapitel 4 wird der Konfliktlösungsansatz der <strong>EU</strong> unter besondere<br />

Berücksichtigung der systemtheoretischen Relevanz beschrieben. Im Kapitel 5 analysiere ich die<br />

Politik der <strong>EU</strong> für die Konfliktlösung im <strong>Kosovo</strong>, um die systemtheoretische Relevanz <strong>des</strong><br />

Konfliktlösungsansatzes der <strong>EU</strong> empirisch zu belegen.<br />

Bei der empirischen Studie verwende ich neben den Primärquellen die themenbezogene<br />

Sekundärliteratur. Bei der Beschreibung der Lage im <strong>Kosovo</strong> greife ich in erster Linie auf<br />

Materialien der <strong>EU</strong> zu. Denn man kann – von Robert Jervis ausgehend – davon ausgehen, dass die<br />

<strong>EU</strong> auf Grundlage der eigenen Lagebilder die Konfliktlösung angehen (1976, 29; Haftendorn 1990,<br />

414). Den Forschungszeitraum setze ich auf Anfang der 1990er Jahre bis heute.<br />

2. Begriffsklärung<br />

Bei den Begriffen „Konflikt“ und „Konfliktlösung“ gehe ich von einer Vorarbeit von Otmar<br />

Höll aus (2000). Aufgrund <strong>des</strong> hohen Abstrahierungsniveaus erfassen sie eine weite Bandbreite von<br />

Phänomen, die in der Alltagssprache, der politischer Praxis wie auch in Wissenschaft als<br />

„Konflikt“ bezeichnet werden. Er definierte den Begriff „Konflikt“ damit, die verschiedenen<br />

Definitionen in den Sozialwissenschaften zu vergleichen (ebenda, 228-231). Ein „Konflikt“ sei<br />

schließlich so zu definieren: Spannung in gesellschaftlicher Situation,<br />

„in der zwei oder mehreren Parteien, die voneinander abhängig sind, mit Nachdruck versuchen,<br />

scheinbare oder tatsächlich unvereinbare Handlungspläne zu verwirklichen und sich dabei ihrer<br />

Gegnerschaft bewusst ist.“ (ebenda, 231)<br />

1


Mit anderen Worten ist der/ein Konflikt eine gegnerisch ausgetragene, dynamische Interaktion<br />

zwischen mehreren Akteuren, die aus ihrer Sicht die voneinander unterschiedlichen und<br />

unüberbrückbare Interessen verfolgen.<br />

Beim Begriff „Konfliktlösung“ (Ankurblung im Originaltext: Anm. J.S.) geht Höll von einer<br />

breiter gesetzten Definition aus. Demnach kann man von einer „Konfliktlösung“ sprechen, wenn<br />

„zwischen den Parteien ein gewisses Maß an gemeinsamem politischem Konsens hinsichtlich der<br />

den Konflikt auslösenden Elemente vorhanden ist.“ (ebenda, 232) Die „friedliche<br />

Streitbeilegung“ ist die Maßnahme. Dabei müssen<br />

„zwischen den Streitparteien schriftliche oder nicht-schriftliche Verständigungen über<br />

Arrangements erreicht werden (...), sodass zumin<strong>des</strong>t eine zeitliche oder inhaltliche<br />

Verbesserung der Situation erzielt werden konnte, wobei nicht alle Elements <strong>des</strong> Konfliktes<br />

davon notwendigerweise betroffen sein müssen.“ (ebenda, 232-233)<br />

Höll argumentierte sowohl „praktische“ als auch „analytische“ Vorteile der breiten Definition, die<br />

sich nicht ausschließlich auf eine „endgültige Lösung <strong>des</strong> Konfliktes“ bezieht (ebenda, 233). Denn<br />

die vollkommene Beseitigung jeglicher Konfliktursache kann – in Anlehnung an den Vorarbeiten<br />

von Roger Fisher und Hugh Mill – keinesfalls garantiert werden. Tatsache ist, dass „zwar in der<br />

Regel die wichtigsten Elemente, keineswegs aber alle Elemente <strong>des</strong> <strong>Konflikts</strong> (sic!) durch das zu<br />

treffende Konfliktbearbeitungsverfahren ausgeschaltet werden (können).“ (ebenda)<br />

3. Theoretischer Hintergrund<br />

David Eastons Systemtheorie 1 ist – obwohl deren abhängige Variable die Funktionsfähigkeit<br />

eines politischen System ist – für die Analyse der Konfliktlösung anwendbar. Denn der<br />

gesellschaftliche Konflikt ist eine ihrer unabhängigen Variablen.<br />

Die Hauptaussage der Eastonschen Systemtheorie ist, dass ein politisches System seine<br />

Funktionsfähigkeit durch die Interaktion mit sich und seinem nicht-politischen Umfeld erhält. Das<br />

politische System ist ein „(menschliches) Verhaltenssystem für autoritative Wertzuweisungen für<br />

die Gesellschaft“ (Easton 1965a, 56, siehe auch 57). Die „autoritative Wertzuweisung in einer<br />

Gesellschaft“, d.h. die verbindliche Entscheidung ist die Politik bzw. die Funktion <strong>des</strong> politischen<br />

Systems (ibid., 50). Seine Funktion liegt darin, es von anderen gesellschaftlichen Systemen<br />

abzugrenzen (ibid., 24, 61-62).<br />

Eastons Systemtheorie erklärt, wie das politische System seine Funktionsfähigkeit erhält<br />

(ibid., 131). Dabei ging er davon aus, dass alles politisches Handeln letzten En<strong>des</strong> auf der<br />

Systemerhaltung – der Beibehaltung der Fähigkeit <strong>zur</strong> autoritativen Wertzuweisung – gerichtet sind<br />

(ibid., 25, 86). Ein gesellschaftlicher Konflikt ist wegen <strong>des</strong>sen störender (disturbance) 2 Wirkung<br />

1 Bei der Übersetzung der systemtheoretischen Begriffe in die deutsche Sprache vgl. Münch 1971.<br />

2 Die Störung umfasst “all activities in the environment or within a system that can be expected to or do displace a system from its current pattern of<br />

operations, regardless of whether or not it is stressful for the system” (Easton 1965a, 90-91).<br />

2


für das Funktionieren <strong>des</strong> Systems relevant. Die oberste Skala der Störung ist die Belastung (stress).<br />

Diese gefährdet, bedroht bzw. zerstört das System (ibid., 90-91). Die Störung ist sowohl exogen als<br />

auch endogen. Die endogene Ursache der Störung ist der Konflikt um qualitative und quantitativ<br />

mangelhafte Werte (ibid., 79-82).<br />

Darüber hinaus ist das politische System belastet (d.h. mehr als gestört), wenn die<br />

Wertzuweisung seine Mitglieder nicht befriedigt. Seine Mitglieder treffen und vollziehen in<br />

Entscheidungszentralen (authorities) 3 verbindliche Entscheidungen – Output –, um ihre<br />

Forderungen (demands) – das eine Input – inner- und außerhalb <strong>des</strong> politischen Systems zu erfüllen<br />

und die Unterstützung (support) – das andere Output – zu sichern. 4 Die Unterstützung wird im<br />

Rückkoppelungsprozess vom politischen System wahrgenommen (ibid., 25, 111, 128-130; Easton<br />

1965b, 38). Wenn das politische System Forderungen – sei es teilweise oder sei es vollkommen –<br />

nicht erfüllt, entziehen seine Mitglieder ihm die Unterstützung (Easton 1965b, 231). Easton ließ<br />

Probleme <strong>des</strong> Outputs auf i) die mangelhafte Fähigkeit bzw. den fehlenden politischen Willen<br />

(output failure) und ii) die quantitative und qualitative Überforderung (demand-input overload)<br />

<strong>zur</strong>ückführen (Easton 1965a, 119-122). Die ersteren, das mangelhafte Output, haben drei Ursachen.<br />

Erstens ist das politische System an der Reaktion auf eine Forderung bzw. einem erwünschten<br />

Output schuldig. Zweitens wird keine Vorsorge getroffen, um die Entstehung von Problemen<br />

überhaupt zu verhüten. Drittens erfüllt ein Output eine Forderung nicht befriedigend, obgleich das<br />

politische System sie wahrnimmt und darauf reagiert (Easton 1965b, 230-231).<br />

Beim output failure kann das politische System drei Maßnahmen ergreifen, um die<br />

Unterstützung, die durch die Belastung gefährdet bzw. bedroht ist, zu sichern: Erstens baut es sich<br />

strukturell 5 um. Zweitens lässt es seine Mitglieder sich von <strong>des</strong>sen Leistungsfähigkeit überzeugen.<br />

Drittens trifft es eine Entscheidung/ein Output, die/das das Anliegen von Systemmitgliedern<br />

befriedigt (ibid., 124-126). Zur Entlastung bei der Bearbeitung von Forderungen baut das politische<br />

System einerseits <strong>des</strong>sen Kapazität (channel capacity) aus. Andererseits entwickelt es strukturelle<br />

und kulturelle Kontrollmechanismen, damit „gesellschaftliche Bedürfnisse (wants), Präferenz,<br />

Wunsch, Erwartung oder Anliegen (<strong>des</strong>ire)“ selektiv in den politischen Prozess aufgenommen<br />

werden (ibid., 122, 123). Der strukturelle Mechanismus reguliert die Akteure, die die<br />

gatekeeper-Rolle übernehmen bzw. dem System Forderungen stellen dürfen (Easton 1965b, 87-88).<br />

Der kulturelle Mechanismus reguliert sowohl die Akteure als auch die Forderungen, die im<br />

politischen System bearbeitet werden sollen. Dabei gehen die Kriterien von Grundwerten der<br />

Gesellschaft aus (ibid., 106-108).<br />

Eastons Systemtheorie ist für die Erklärung der Konfliktlösung im Sinne von Höll anwendbar,<br />

da deren Begriff „Konflikt“ und der <strong>Ansatz</strong> <strong>zur</strong> „Konfliktlösung“ – eine unabhängige Variable<br />

3 Die Entscheidungszentralen “ must engage in the daily affairs of a political system; they must be recognized by most members of the system as<br />

having the responsibility for these matters, and their actions must be accepted as binding most of the time by most of the members as long as they act<br />

within the limits of their roles.” (Easton 1965b, 212)<br />

4 Easton unterscheidet das Input innerhalb <strong>des</strong> politischen Systems vom Input außerhalb <strong>des</strong> politischen Systems damit, das Konzept<br />

„withinput“ einzuführen (Easton 1965a, 114-115).<br />

5 Im Kontext der Eastonschen Systemtheorie bezieht sich das Konzept auf “the interrelationships among all political roles, individually considered”<br />

und “such goal-oriented collections and combinations of roles as are embodied in groups and organizations” (Easton 1965b, 86).<br />

3


seiner Theorie – damit vergleichbar sind. Wie oben erwähnt ließ Easton die Störung bzw. die<br />

Belastung – insbesondere beim Versäumnis <strong>des</strong> Outputs – explizit auf den Konflikt zwischen<br />

Mitgliedern <strong>des</strong> Systems unberücksichtigt. Der Konflikt ist zwar nicht der einzige jedoch ein<br />

zentraler Faktor (ibid., 233). Easton verstand den „Konflikt“ als gegnerische Interaktion zwischen<br />

Mitgliedern <strong>des</strong> politischen Systems (ibid., 79-82). Dabei vertritt je<strong>des</strong> beteiligte Mitglied seine<br />

eigene Position. Easton verwand das Konzept der „politische Kluft (political cleavage)“, um<br />

konflikthafte Verhältnisse im politischen System darzustellen (ibid., 230). Die Unterschiede der<br />

Positionen sind einer der Ränder der Kluft. Er definierte die politische Kluft als „differences in<br />

attitu<strong>des</strong>, opinions and ways of life or (...) conflict among groups.” (ibid., 233, 236) Die Mitglieder<br />

kämpfen um Einfluss auf die Entscheidung und deren Umsetzung (ibid., 234).<br />

Wie Höll ging Easton davon aus, dass der Konflikt bzw. die Unvereinbarkeit – obwohl er die<br />

„tatsächliche“ und „scheinbare“ nicht voneinander unterschied - auf die subjektiven Annahmen der<br />

Unüberwindbarkeit von Unterschieden <strong>zur</strong>ückführt. Im Verhältnis zum politischen System ist dem<br />

Konflikt sowohl eine zerstörende als auch kreatibe Kraft zuerkannt. Einerseits kann er das<br />

politische System bis zum Kollaps belasten, wenn der Unterschied in Positionen konfliktbeteiligter<br />

Systemmitglieder unüberwindbar ist. Sie können dem politischen System wegen der hohen<br />

gegenseitigen Feindseligkeit und dem häufigen Scheitern von Kompromissen langfristig ihr<br />

Vertrauen entziehen, wofür die Systemstruktur verantwortlich gemacht wird. Schließlich können sie<br />

ihr politisches System abschaffen (ibid., 240-242).<br />

Andererseits kann ein Konflikt das politische System verstärken, wenn darin die freie<br />

Äußerung von Forderungen garantiert ist, sich die Auseinandersetzung zwischen <strong>des</strong>sen Mitgliedern<br />

im Verhandlungsweg austrägt und die Verhandlungen auf der Überwindung der Unterschiede –<br />

sogar der Forderungsstellung unter Berücksichtigung der Befindlichkeiten von Anderen – gerichtet<br />

sind. Denn ein solches konsensorientiertes Klima bildet das Vertrauen zum politischen System (ibid.,<br />

236-238). Es lässt sich sagen, dass der kreative Aspekt <strong>des</strong> <strong>Konflikts</strong> von <strong>des</strong>sen Überwindbarkeit<br />

bzw. Lösbarkeit ausgeht.<br />

Der systemtheoretische <strong>Ansatz</strong> <strong>zur</strong> Konfliktbewältigung steht im Einklang mit der<br />

Konfliktlösung im Sinne von Höll. Dabei setzt das politische System das Ziel eher auf die<br />

nicht-belastende Konfliktaustragung als auf die Schaffung der Homogenität (ibid., 251). Mit<br />

anderen Worten bedeutet die Konfliktlösung im systemtheoretischen <strong>Ansatz</strong> – ebenso wie bei Höll –<br />

nicht die Auflösung aller Unstimmigkeiten.<br />

Die Lösungsansätze zum output failure und <strong>zur</strong> Überforderung beziehen sich auf die<br />

systemtheoretische Konfliktlösung. Die strukturelle Reform hat die Bewältigung <strong>des</strong> <strong>Konflikts</strong> bzw.<br />

die Harmonisierung verschiedener Forderungen zum Ziel. Dabei geht es um die ausreichende<br />

Gelegenheit <strong>zur</strong> Interessenvertretung (ibid., 250-251). Bei der Überzeugungsarbeit werden<br />

Gemeingüter angesprochen, die die konflikthaften besonderen Anliegen überstehen (ibid., 125). Das<br />

befriedigende Output ist das Ziel der Konfliktlösung schlechthin. Die strukturellen und kulturellen<br />

Kontrollmechanismen für die Entlastung <strong>des</strong> Systems haben den Aspekt der Konfliktlösung. Indem<br />

der strukturelle Mechanismus großzügig gestaltet wird, kann das politische System Anliegen vieler<br />

Mitglieder bearbeiten und ein breites gesellschaftliches Spektrum befriedigen. Der kulturelle<br />

4


3-5). 7 All diese Bedrohungen stehen miteinander im kausalen Zusammenhang. Die (regionalen)<br />

Mechanismus reguliert an der Grenze zum Umfeld die Aufnahme gesellschaftlicher Anliegen und<br />

setzt systemintern Normen <strong>zur</strong> Konfliktaustragung fest (ibid., 259-262). Es lässt sich jedoch sagen,<br />

dass die beiden Mechanismen zugleich konfliktimmanent sind. Beim strukturellen<br />

Kontrollmechanismen können die ins System angenommen und die daraus verbannten Mitglieder in<br />

einen Konflikt geraten, da die letzteren nicht in der Lage sind, (sich) ihre Anliegen befriedigen zu<br />

lassen. Beim kulturellen Kontrollmechanismus kann die Frage nicht unumstritten sein, was die<br />

gesellschaftlichen Grundwerte eigentlich sind.<br />

Insgesamt lässt sich im Kontext der Eastonschen Systemtheorie zusammenfassen: Der<br />

Konflikt muss für das Funktionierens eines politischen Systems gelöst werden, indem es sich in die<br />

Lage versetzen lässt, Anliegen von (dem Großteil) seiner Mitglieder durch <strong>des</strong>sen Outputs zu<br />

befriedigen. Im Prozess zum Output sollen die möglichst vielen Mitglieder ihre besonderen<br />

Anliegen äußern aber müssen zugleich einen tragbaren Konsens finden können.<br />

4. <strong>EU</strong>-<strong>Ansatz</strong> <strong>zur</strong> Konfliktlösung<br />

Von der konzeptiven Ebene heraus betrachtet ist festzustellen, dass Konfliktlösungsansätze<br />

der <strong>EU</strong> mit dem systemtheoretischen vergleichbar sind. Seit Dezember 2003 verfügt die <strong>EU</strong> über<br />

einen Grundsatz ihrer Sicherheitspolitik. Der Europäische Rat verabschiedete die Europäische<br />

Sicherheitsstrategie (ESS) 6 und hat damit zum ersten Mal eine sicherheitspolitische Richtlinie<br />

festgesetzt. Sie ist die Zusammenfassung der vergangenen wie auch der Ausgang <strong>zur</strong> künftigen<br />

Sicherheitspolitik. Darin werden regionale Konflikte – wie Terrorismus, Verbreitung von<br />

Massenvernichtungswaffen (MVW), Scheitern von Staaten und organisierter Kriminalität – als<br />

Hauptbedrohungen für Europa angesehen, ohne den Begriff „Konflikt“ zu definieren (ESS 2003,<br />

Konflikte sind sowohl Konsequenzen wie auch Ursachen. Einerseits ist ein (bewaffneter bzw.<br />

gewaltsamer) Konflikt eine Konsequenz wirtschaftlicher Versagen (ebenda, 2) und der organisierten<br />

Kriminalität (illegale Handel mit „Edelstein, Holz und Kleinwaffen“) (ebenda, 5). Andererseits<br />

kann ein Konflikt potenziell i) den Terrorismus hervorrufen, ii) die Konfliktparteien <strong>zur</strong> Schaffung<br />

von MVW anregen, iii) die staatlichen Institutionen betroffener Ländern kollabieren lassen und iv)<br />

die organisierte Kriminalität begünstigen (ebenda, 4). Alle Terrorismusursachen - der<br />

„Modernisierungsdruck, kulturelle soziale und politische Krisen sowie die Entfremdung der in<br />

fremden Gesellschaften lebenden jungen Menschen“ (ebenda, 3) – beziehen sich auf Konflikte. Die<br />

Krisen und der Entfremdung gehen von unterschiedlichen Handlungsplänen und Gegnerschaft im<br />

Sinne von Höll aus. Es ist <strong>des</strong> weiteren nicht auszuschließen, dass Terroristen über MVW verfügen<br />

(ebenda, 4). Das Verhältnis zum wirtschaftlichen Versagen ist ein „Teufelkreis von Konflikten,<br />

Unsicherheit und Armut“ d.h. von einer wechselseitigen Kausalität charakterisiert: „Konflikte<br />

zerstören nicht nur Infrastrukturen (einschließlich der sozialen), sondern fördern auch Kriminalität,<br />

6 Bei der Analyse verwende ich die englische sowie deutsche Fassung der ESS.<br />

7 Der klassische militärische Angriff gegen einen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaat ist als „unwahrscheinlich“ beurteilt (ESS 2003, 3).<br />

5


schrecken Investoren ab und verhindern ein normales Wirtschaftsleben.“ (ebenda, 2)<br />

Die ESS zieht auch die Geographie in Erwägung. Sie ging davon aus, dass die räumliche<br />

Distanz Europa kaum von Konsequenzen eines <strong>Konflikts</strong> verschont (ebenda, 4). Die Geographie ist<br />

jedoch hinsichtlich der Betroffenheit Europas „(s)elbst im Zeitalter der Globalisierung“ immer noch<br />

relevant (ebenda, 7). Daraus zieht die <strong>EU</strong> den Schluss, dass sein Interesse vor allem an der Stabilität<br />

ihrer Nachbarschaft – Balkan (damit gemeint „Westlicher Balkan“ 8 ), Osteuropa, Südkaukasus,<br />

Naher Osten und Mittelmeerraum – liegt (ebenda, 7-8).<br />

Die <strong>EU</strong>-Sicherheitspolitik „umfasst“ 9 vielfältige Maßnahmen bzw. Instrumente, was<br />

nachfolgend als „umfassender <strong>Ansatz</strong> (comprehensive approach)“ gekennzeichnet werden soll<br />

(Council of the European Union 2009, 3). Die Befassung mit den Hauptbedrohungen erfordern<br />

einen kombinierten Einsatz militärischer und ziviler Instrumente (ESS 2003, 7).<br />

Ein (regionaler) Konflikt soll zu <strong>des</strong>sen Beilegung zuerst politisch angegangen werden<br />

(politische Konfliktlösung). Auf die erfolgreiche politische Konfliktbeilegung folgend sollen<br />

sowohl militärische als auch polizeiliche, wirtschaftliche Mittel und Mittel der zivilen<br />

Krisenbewältigung eingesetzt werden, um den Staat, die Wirtschaft und die Gesellschaft<br />

aufzubauen (ebenda). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass militärische Einsätze in einer<br />

Krisensituation und während eines <strong>Konflikts</strong> nicht ausgeschlossen sind (ebenda, 11; Vennesson<br />

2007, 257).<br />

Außerdem beziehen sich die drei Zielsetzungen der <strong>EU</strong>-Sicherheitspolitik – aktivere,<br />

handlungsfähigere und kohärentere Sicherheitspolitik – auf den umfassenden <strong>Ansatz</strong> bei der<br />

Konfliktlösung. Zur aktiveren Sicherheitspolitik soll die <strong>EU</strong> mit den „Instrumente der<br />

Krisenbewältigung und Konfliktverhütung, einschließlich (ihrer) Maßnahmen im politischen,<br />

diplomatischen, militärischen und zivilen, handels- und entwicklungspolitischen Bereichen“ ihre<br />

strategischen Ziele verfolgen (ebenda, 11). Zur handlungsfähigeren Sicherheitspolitik soll ein<br />

reibungsloser Übergang vom militärischen zum zivilen Einsatz eingeführt werden (ebenda, 12). Zur<br />

kohärenteren Sicherheitspolitik müssen die „verschiedenen Instrumente und Fähigkeiten, darunter<br />

die europäischen Hilfsprogramme und der Europäischen Entwicklungsfonds, die militärischen und<br />

zivilen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten und anderen Instrumente“ gebündelt eingesetzt werden<br />

(ebenda, 13). Die „Kohärenz“ sei sowohl auf <strong>EU</strong>-Ebene (die für sie verfügbaren Instrumente) wie<br />

auch auf Ebene der Mitgliedstaaten (die außenpolitischen Handeln) gefordert (ebenda). Zudem ist<br />

bei der Krisenbewältigung die Unterstützung für die Betroffenen auf regionaler Ebene unerlässlich<br />

(ebenda). Bei einer Krisensituation ist die abgestimmte Setzung diplomatischer, entwicklungs-,<br />

handels- und umweltpolitischer Maßnahmen erforderlich (ebenda). Bei der Bekämpfung der<br />

organisierten Kriminalität – eine der möglichen Konfliktursachen – ist eine „bessere Abstimmung<br />

zwischen den außenpolitischen Handeln und der Justiz- und Innenpolitik (sic!)“ entscheidend<br />

(ebenda).<br />

Vor dem Beschluss der ESS ging die <strong>EU</strong> die Konflikte im Rahmen <strong>des</strong> Vertrag über die<br />

8 Der „Westliche Balkan“ ist ein Konzept, das Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, <strong>Kosovo</strong> (gemäß der Sicherheitsratsresolution 1244),<br />

ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (Mazedonien), Montenegro und Serbien umfasst.<br />

9 In der ESS wird das Wort „umfassend (comprehensive)“ noch nicht verwendet.<br />

6


Europäischen Union (<strong>EU</strong>V) von Fall zu Fall an. Dabei ergriff sie über die Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik (GASP) einschließlich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

(ESVP) hinausgehend unter anderem handels- und entwicklungspolitische Maßnahmen.<br />

Mit dem Inkrafttreten <strong>des</strong> <strong>EU</strong>V und der Gründung der <strong>EU</strong> entwickelte sich die ehemalige<br />

Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) <strong>zur</strong> GASP. Die <strong>EU</strong> wurde in die Lage versetzt, die<br />

über den politischen Dialog <strong>zur</strong> Zeit der EPZ (Art. 30 Abs. 8 EEA) hinausgehenden operativen<br />

Maßnahmen zu ergreifen. Unter den Zielen der GASP waren die „Stärkung der Sicherheit der<br />

Union und ihrer Mitgliedstaaten in allen ihren Formen“ und die „Wahrung <strong>des</strong> Friedens und die<br />

Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten<br />

Nationen sowie den Prinzipien der Schlußakte von Helsinki und den Zielen der Charta von<br />

Paris“ konfliktrelevant (Art. J.1 Abs. 2 <strong>EU</strong>V). Der Rat lann die zwei Rechtsakte – den<br />

unverbindlichen gemeinsamen Standpunkt 10 und die verbindliche gemeinsame Aktion 11 –<br />

beschließen (Art. J.2 Abs. 2; Art. J.3 Abs. 4 <strong>EU</strong>V). Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die<br />

beiden Rechtsakte jeweils von dem Standpunkt und der Aktion ersetzt, der/die von der <strong>EU</strong><br />

durchgeführt wird (Art. 25 <strong>EU</strong>V Lissabon)<br />

Im <strong>EU</strong>V/der Vertrag von Maastricht kam die Aufgabe der GASP nicht näher. Erst mit dem<br />

Vertrag von <strong>Am</strong>sterdam waren die so genannten „Petersberg-Aufgaben“ der Westeuropäischen<br />

Union (W<strong>EU</strong>) – „humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie<br />

Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen“ – im<br />

Vertragstext festgeschrieben (Art. J.7 Abs. 2 <strong>EU</strong>V <strong>Am</strong>sterdam). Diese Krisenbewältigungsaufgaben<br />

erweiterten sich mit dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Lissaboner Vertrags bis „gemeinsame<br />

Abrüstungsmaßnahmen“, „Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung“, „Aufgaben<br />

der Konfliktverhütung“ und „Operation <strong>zur</strong> Stabilisierung der Lage nach Konflikten.“ (Art. 43 Abs.<br />

2 <strong>EU</strong>V Lissabon) Außerdem können alle „erweiterten Petersberg-Aufgaben“ den Aspekt der<br />

Terrorbekämpfung haben, vor allem durch die „Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung<br />

<strong>des</strong> Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“ (ebenda) 12<br />

Seit Juni 1999 entwickelte sich die ESVP – die Gemeinsame Sicherheits- und<br />

Verteidigungspolitik (GSVP) seit dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Lissaboner Vertrags – als Mittel der GASP.<br />

Dabei handelt es sich um die Konfliktverhütung und Krisenbewältigung 13 (Europäischer Rat<br />

03./04.06.1999). Sie bzw. die Petersberg-Aufgaben haben einen militärischen und zivilen Aspekt.<br />

Die militärischen Mittel können in jeder Phase der Konfliktentwicklung (in der Krisensituation,<br />

während und nach dem Konflikt) eine wesentliche Rolle spielen (Council of the European Union<br />

10 Der zweite Satz <strong>des</strong> Art. J.2 Abs. 2 <strong>EU</strong>V (Maastricht) lautet: „Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß ihre einzelstaatliche Politik mit den<br />

gemeinsamen Standpunkten im Einklang steht.“<br />

11 Der Art. J.3 Abs. 4 <strong>EU</strong>V (Maastricht) lautet: „Die gemeinsamen Aktionen sind für die Mitgliedstaaten bei ihren Stellungnahmen und ihren<br />

Vorgehen bindend.“<br />

12 Dieses erweiterte Aufgabenspektrum war schon in gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa (Verfassungsvertrag) festgesetzt<br />

gewesen (Art. III-309 Abs. 1 Verfassungsvertrag). Auch die ESS hatte auf die Erweiterung <strong>des</strong> Spektrums der Krisenbewältigungsaufgabe Ziel gesetzt.<br />

Dabei werden sowohl die „Unterstützung von Drittstaaten bei der Terrorismusbekämpfung“ als auch die „Entwaffnung von Kampfparteien“ und eine<br />

„Reform <strong>des</strong> Sicherheitsbereichs“ in Erwägung gezogen (ESS 2003, 12).<br />

13<br />

7


2004, 1).<br />

Im zivilen Aspekt begann die <strong>EU</strong> – vor dem Hintergrund <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong>-<strong>Konflikts</strong> – mit der<br />

Entwicklung der ebenfalls operativen nicht-militärischen bzw. zivilen Krisenbewältigung<br />

(Europäischer Rat 10./11.12.1999). Deren Aufgaben sind:<br />

• „Eingreifen <strong>zur</strong> Verhinderung <strong>des</strong> Ausbruchs oder Verschärfung von Konflikten;<br />

• Konsolidierung von Frieden und interner Sicherheit in Übergangszeiten;<br />

• Gewährleistung der Komplementarität der militärischen und der nichtmilitärischen Aspekte der<br />

Krisenbewältigung im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben.“ (Europäischer Rat<br />

19./20.06.2000)<br />

Die wichtigsten Betätigungsfelder ist auf i) Polizei, ii) Stärkung <strong>des</strong> Rechtsstaats, iii) Stärkung<br />

Zivilverwaltung und iv) Katastrophenschutz gesetzt (ebenda). Bei der polizeilichen<br />

Krisenbewältigung wurden die nachstehenden Szenarien ausgearbeitet:<br />

• „Verhütung bzw. Entschärfung lan<strong>des</strong>interner Krisen und Konflikte (...);<br />

• in instabilen Situationen, wie etwa im unmittelbaren Anschluß an Konflikte, in denen solide<br />

Kräfte <strong>zur</strong> Wiederherstellung von Recht und Ordnung benötigt werden (...);<br />

• (...) Unterstützung der örtlichen Polizeikräfte zwecks Gewährleistung der Achtung<br />

grundlegender Menschenrechtsstandards (...) und in den Fällen, in denen die internationalen<br />

Polizeikräfte Exekutivaufgaben wahrnehmen, um eine rasche Rückübertragung der<br />

Vollstreckungsgewalt auf die örtliche Polizei zu ermöglichen (...).“ (ebenda)<br />

Die <strong>EU</strong>-Konfliktlösung lässt sich jedoch nicht auf die GASP/ESVP/GSVP reduzieren. Die<br />

<strong>EU</strong> bezieht die Politik für Justiz und Inneres, die Entwicklungs-, Wirtschafts-, Handels- und<br />

Umweltpolitik mit ein (European Council 2004, 6). Im April 2001, drei Jahre vor dem Beschluss<br />

der ESS, gab die Europäische Kommission eine Mitteilung <strong>zur</strong> Konfliktprävention heraus. Sie<br />

erfasst nicht nur die Konfliktverhütung sondern auch das Konfliktmanagement und –nachsorge.<br />

Die Kommission sah Ursachen eines <strong>Konflikts</strong> in:<br />

„Handel mit Menschen und insbesondere mit Frauen, Degradation der Umwelt,<br />

grenzübergreifender Kriminalität, Verbreitung von sowohl kleinen als auch großen Waffen,<br />

Verbreitung von Aids und anderen Krankheiten.“ (ebenda, 6)<br />

Ein Konflikt werde weiters durch<br />

„Armut, wirtschaftliche Stagnation, ungleiche Verteilung der Ressourcen, unzulängliche soziale<br />

Strukturen, undemokratische Staatsführung, systematische Diskriminierung, Missachtung der<br />

Rechte von Minderheiten, Destabilisierung durch Flüchtlingsströme, ethnische Gegensätze,<br />

religiöse und kulturelle Intoleranz, soziale Ungerechtigkeit und Verbreitung von<br />

8


Massenvernichtungswaffen und Kleinwaffen“ (ebenda, 5)<br />

verschärft. In der organisierten Kriminalität ist der Drogenhandel ein Mittel <strong>zur</strong> Anschaffung von<br />

Waffen, die für den bewaffneten Konflikt und Terrorismus eingesetzt werden (ebenda, 18). Das<br />

Vorhandensein von Kleinwaffen kann nicht nur die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit<br />

verhindern sondern auch den Ausbruch der Gewalt begünstigen (ebenda, 19). Die<br />

Umweltdegradation – von der Ressourcenknappheit und dem landwirtschaftlichen<br />

Produktivitätsrückgang begleitet – <strong>des</strong>tabilisiert durch die Auswanderung und den Streit über<br />

mangelhafte Ressourcen nicht nur die betroffene sondern die Nachbarregion (ebenda, 20-21). Die<br />

Epidemien behindern die „soziale und wirtschaftliche Entwicklung und damit letztlich (...) die<br />

politische Stabilität“ (ebenda, 21):<br />

„(Sie) werfen diese (die am stärksten betroffenen Länder: Anm.J.S.) in der Entwicklung um<br />

Jahrzehnte <strong>zur</strong>ück, lassen die Lebenserwartung <strong>zur</strong>ückgehen, verändern die<br />

Produktionsstrukturen und schaffen schwerwiegende soziale und wirtschaftliche<br />

Probleme.“ (ebenda)<br />

Schließlich muss man vor allem die nachstehenden Probleme bewältigen:<br />

„(E)xtreme Armut, unausgewogene Vermögensverteilung, Verknappung und Degradation der<br />

natürlichen Ressourcen, Arbeitslosigkeit, mangelnde Bildung, ethnische und glaubensbedingte<br />

Spannungen, Grenz- und Regionalstreitigkeiten, Zusammenbruchs <strong>des</strong> Staates oder Fehlen<br />

friedlicher Streitbeilegungsverfahren“ (ebenda, 9-10)<br />

Das Ziel der Krisenbewältigung ist die Herbeiführung einer strukturellen Stabilität.<br />

Gekennzeichnet ist dieser Zustand durch<br />

„nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Demokratie und Achtung der Menschenrechte,<br />

funktionsfähige politische Strukturen, gesunde Sozial- und Umweltbedingungen, die<br />

Veränderung verkraften, ohne dass es zu Konflikten kommt.“ (ebenda, 11: Fett geschrieben<br />

im Original)<br />

Dafür soll die <strong>EU</strong> alle verfügbaren Instrumente integriert – koordiniert und komplementär –<br />

einsetzen (ebenda, 13, 33). Ihr Instrumentarium – einschließlich der Instrumente der GASP –<br />

umfasst:<br />

„Entwicklungszusammenarbeit und Drittlandhilfe, wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

handelspolitische Instrumente, Sozial- und Umweltpolitik, diplomatische Instrumente wie<br />

politischen Dialog und Vermittlung sowie wirtschaftliche und sonstige Sanktionen und<br />

schließlich die neuen Instrumente der ESVP (einschließlich Sammeln von Informationsmaterial,<br />

9


um potenzielle <strong>Konflikts</strong>ituationen vorhersehen zu können, und Überwachung internationaler<br />

Abkommen).“ (ebenda, 6)<br />

Bei der Entwicklungspolitik – makroökonomische Hilfe einschließlich Schuldenentlastung –<br />

werden verschiedene konfliktverhütende Maßnahmen in Abkommen mit Drittstaaten einbezogen.<br />

Die <strong>EU</strong> soll Länder mit Konfliktpotenzialen vor allem im wirtschaftlichen Aspekt bei der<br />

wirtschaftlichen Stabilisierung und Armutsbekämpfung und im politischen Aspekt bei der<br />

„Förderung von Demokratie, rechtsstaatlicher Ordnung, Zivilgesellschaft, unabhängigen<br />

Medien, Gleichstellung von Männer und Frauen“ sowie der Sicherheitssektorreform unterstützen<br />

(ebenda, 4: fett geschrieben im Original; siehe auch ebenda, 12, 13-14). Die handelspolitischen<br />

Maßnahmen (Allgemeine Präferenzsystem (APS), vollständige Zollbefreiung, autonomes<br />

Handelszugeständnis) setzen einerseits bei konfliktbegünstigenden Faktoren – Armut und<br />

wirtschaftliche Unterentwicklung – an. Andererseits unterstützt die <strong>EU</strong> den Aufbau der<br />

Zollverwaltung, damit betroffene Drittländer den illegalen Handel zu bekämpfen vermögen (ebenda,<br />

19). Zum diplomatischen Instrumentarium gehören <strong>des</strong> weiteren die „Entsendung einer<br />

Untersuchungsmission oder eines Teams von <strong>EU</strong>-Beobachtern und die Ernennung eines<br />

Sonderbeauftragten.“ (ebenda, 25) Der politische Dialog sowie die Einsetzung einer/eines<br />

Sonderbeauftragten können sowohl <strong>zur</strong> Lösung der Probleme wie auch <strong>zur</strong> Frühwarnung beitragen<br />

(ebenda, 25-26). Außerdem ergreift die <strong>EU</strong> verschiedene Sanktionsmaßnahmen, um<br />

„schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Verstößen gegen humanitäres Rechts“ zu<br />

verhindern sowie den „Zugang zu den Mittel <strong>zur</strong> Verlängerung oder Eskalierung der Gewalt zu<br />

versperren.“ (ebenda, 27)<br />

Außerdem ist die Erweiterung ein Mittel <strong>zur</strong> Krisenbewältigung. Die Kommission versteht es<br />

als Export <strong>des</strong> Friedens und der Stabilität – das Wesen der <strong>EU</strong> – nach außen. Die <strong>EU</strong> „hat im<br />

vergangenen halben Jahrhundert die Aussöhnung und friedliche Entwicklung Westeuropas<br />

untermauert, die Demokratie festigen und den Wohlstand sichern helfen.“ (ebenda, 5) In dieser<br />

Hinsicht zog die Kommission eine positive Bilanz <strong>des</strong> damals noch laufenden<br />

Osterweiterungsprozesses. Dabei unterstützte die <strong>EU</strong> die Kandidatenstaaten beim Aufbau der<br />

Demokratie und Marktwirtschaft. Die politischen Reformen hatten im politischen Aspekt die<br />

nationalistischen und revisionistischen Streitigkeiten (Grenzstreiten) drastisch reduziert und –<br />

innerstaatlich – nationale Minderheiten gesellschaftlich integriert. Im wirtschaftlichen Aspekt hatten<br />

die Wachstume mittels der Heranführungs- und Partnerschaftsstrategien Aufschwung genommen,<br />

was dem Reformprozess eine feste Grundlage gegeben hatte (ebenda, 7). Schließlich kann die<br />

humanitäre Soforthilfe den Konfliktausbruch verhindern, indem etwa ungelenkte Flüchtlingsströme<br />

eingedämmt werden (ebenda, 24).<br />

Bei der Konfliktlösung geht die <strong>EU</strong> Kooperationen mit anderen internationalen<br />

Organisationen, Drittstaaten und Nichtregierungsorganisationen (Non-governmental Organisation:<br />

NGO) ein (European Council 2004, 9-10). Unter den internationalen Organisationen sind die<br />

Nordatlantische Vertragsorganisation (North Atlantic Treaty Organisation: NATO), die UNO und<br />

die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) besonders wichtige Partner.<br />

10


Die UNO trägt mit ihrem Sicherheitsrat die „Hauptverantwortung für die Wahrung <strong>des</strong> Weltfriedens<br />

und der internationalen Sicherheit“ (ESS 2003, 9). Die <strong>EU</strong> ist dazu bereit, mit der UNO bei der<br />

Konfliktnachsorge intensiv zusammenzuarbeiten und sie bei kurzfristigen<br />

Krisenmanagementeinsätzen zu unterstützen (ebenda, 11). Die OSZE ist ein „natural-born<br />

partner“ der <strong>EU</strong> (Solana 2002, 2). Die beiden Organisationen arbeiten vor allem für die<br />

Konfliktverhütung und die Wahrung der Menschenrechte eng zusammen (Europäischen<br />

Kommission 2001, 32). Mit der NATO schloss die <strong>EU</strong> das so genannte Berlin Plus-Abkommen ab,<br />

damit sie bei einer Krisenbewältigungsoperation auf die i) Planung, ii) Kommandostruktur und iii)<br />

Mittel und Fähigkeiten der Allianz zugreifen kann (Background, 2). Vor der „operativen“ ESVP<br />

(Lübkemeier 2002, 9) war der W<strong>EU</strong> – damals als „integrierter Bestandteil der Entwicklung der<br />

Europäischen Union“ – die Durchführung von GASP-Beschlüssen mit verteidigungspolitischen<br />

Bezügen anvertraut (Art. J.4 Abs. 2 <strong>EU</strong>V; siehe auch Art. 17 Abs. 3 <strong>EU</strong>V Nizza).<br />

Die <strong>EU</strong>-Konfliktlösung ist im Allgemeinen systemtheoretisch zu verstehen oder aufzufassen.<br />

Der Begriff „Konflikt“ wird in keinen konzeptiven Dokumenten definiert. Man muss je<strong>des</strong> einzelne<br />

Bild der <strong>EU</strong> von Lagen, die mit Verhältnissen mehrerer „Konflikt“parteien zu tun haben, empirisch<br />

erheben, um einen Konfliktbegriff der <strong>EU</strong> zu definieren und die Vereinbarkeit bzw. Ähnlichkeit mit<br />

jenem von Höll festzustellen. Zur Konfliktlösung lässt sich aus der Analyse der<br />

sicherheitspolitischen Konzepte der <strong>EU</strong> zusammenfassen, dass die <strong>EU</strong> alle möglichen Maßnahmen<br />

ergreift, um die in der Mitteilung der Kommission genannte strukturelle Stabilität zu schaffen. Wie<br />

die Mitteilung erkennt auch die ESS – ohne besonderen Bezug auf Konflikte – die primäre<br />

Bedeutung der Demokratie mit verantwortungsvoller Staatsführung für die Sicherheit Europas an. 14<br />

Die „Verbreitung einer verantwortungsvollen Staatsführung, die Unterstützung von sozialen und<br />

politischen Reformen, die Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch, die Einführung von<br />

Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte“ sind die „geeignetsten Mittel <strong>zur</strong> Stärkung<br />

der Weltordnung“ d.h. eine „Welt verantwortungsvoll geführter demokratischer Staaten“ (ESS 2003,<br />

10). Die Handels- und Entwicklungspolitik mit Konditionalität sind Instrumente dafür (ebenda).<br />

Dieser Konfliktlösungsansatz ist zunächst mit dem Begriff der Konfliktlösung im Sinne von<br />

Höll vereinbar. Dabei geht die <strong>EU</strong> nicht davon aus, dass alle umstrittenen Fragen zu lösen sind.<br />

Weiters ist die Vereinbarkeit mit dem systemtheoretischen <strong>Ansatz</strong> festzustellen. Alle zivilen und<br />

militärischen Maßnahmen sollen im Konzept der <strong>EU</strong> letzten En<strong>des</strong> zum (Wieder-)Aufbau und<br />

Festigung eines politischen Systems bzw. Struktur beitragen, das <strong>zur</strong> Wertezuweisung fähig ist.<br />

5. Fallstudie: <strong>Kosovo</strong>-Konflikt<br />

In der Sicherheitspolitik der <strong>EU</strong> genießen die Konflikte am Westlichen Balkan sind im<br />

Vergleich zum israelisch-arabische Konflikt im Nahen Osten, den Konflikte im Mittelmeerraum und<br />

den „Probleme“ im Südkaukasus besonderen Augenmerksamkeit (ESS 2003, 1, 8). Die <strong>EU</strong>-Politik<br />

für den Westlichen Balkan ist ein musterhafter Fall der systemtheoretischen Konfliktlösung. Das<br />

14 Alyson Bailes, ehemalige Direktorin <strong>des</strong> Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), führt die Ausarbeitungsprozess der ESS aus.<br />

Dabei wird die oben ziterte Mitteilung der Kommission nicht erwähnt (Bailes 2005).<br />

11


Ziel der <strong>EU</strong> ist es, dort verantwortungsvolle demokratische politische Systeme aufzubauen (ebenda,<br />

8, 10). Die Heranführung an die <strong>EU</strong> ist ein Mittel dazu. Die eventuellen <strong>EU</strong>-Beitritte der Westlichen<br />

Balkanstaaten sind sowohl ein „strategisches Ziel“ wie auch ein „Anreiz für Reform“ (ebenda, 8).<br />

Im Folgenden lässt sich empirisch vorführen, dass der <strong>EU</strong> den <strong>Kosovo</strong>-Konflikt durch den Aufbau<br />

eines von den akzeptablen politischen Systems bewältigt.<br />

5.1 Lagebild der <strong>EU</strong><br />

Aus Sicht der <strong>EU</strong> war der <strong>Kosovo</strong>-Konflikt in den 1990er Jahren ein Konflikt im Sinne von<br />

Höll. Die <strong>EU</strong> nahm die mangelhafte Achtung von Menschenrechte der <strong>Kosovo</strong>-AlbanerInnen und<br />

nicht ausreichende Autonomie <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong> wahr (European Council 16./17.06.1997). Damals ging<br />

sie davon aus, dass die beiden Konfliktparteien, die SerbInnen und die <strong>Kosovo</strong>-AlbanerInnen,<br />

gegeneinander Gewalt ausübten, um die voneinander nicht akzeptablen Forderungen – den<br />

Status-Quo und die Unabhängigkeit – durchzusetzten (Europäischer Council 15.06.1998, 35). Aus<br />

der Forderung nach dem Dialog mit den <strong>Kosovo</strong>-AlbanerInnen (siehe unten) lässt sich feststellen,<br />

dass die <strong>EU</strong> dem damals bestehenden jugoslawischen politischen System jegliches Vertrauen dazu<br />

entzog, der albanischen Bevölkerung bzw. der breiten gesellschaftlichen Mehrheit im <strong>Kosovo</strong> Werte<br />

befriedigend zuzuweisen.<br />

Die prekären Verhältnisse zwischen der albanischen und der – nun von der Mehrheit in der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien <strong>zur</strong> Minderheit im <strong>Kosovo</strong> gewandelten – serbischen Bevölkerung<br />

wird auch nach dem Ende der NATO-Operation und dem Regimewechsel in Belgrad bis heute von<br />

der <strong>EU</strong> wahrgenommen. Nach der administrativen „Trennung“ <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong> durch die<br />

UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 rückte die mangelhafte Achtung der Menschenrechte der<br />

serbischen BürgerInnen immer mehr den Vordergrund (Council 20.03.2000). Der massive<br />

Gewaltausbruch im März 2004 ist als <strong>des</strong>sen Höhepunkt zu betrachten (European Council<br />

25./26.03.2004, 20). Zum Jahr 2010 ortete die Kommission nur einen bescheidenen Fortschritt im<br />

Bereich <strong>des</strong> Minderheitenschutzes (Kommission 2010, 18-20).<br />

5.2 <strong>Ansatz</strong> <strong>zur</strong> Konfliktlösung<br />

Seit der Gründung ergriff die <strong>EU</strong> die Vielfalt von Maßnahmen, um den Konflikt zwischen der<br />

serbischen und albanischen Bevölkerung im <strong>Kosovo</strong> zu lösen. Alle Maßnahmen sind letzten En<strong>des</strong><br />

auf dem Aufbau und die Festigung eines politischen Systems gerichtet. Es soll Anliegen bzw.<br />

Aufforderungen der beiden Volksgruppen mit Ausgewogenheit erfüllen, ohne sich bis zu <strong>des</strong>sen<br />

Kollaps zu belasten. Dabei ging die <strong>EU</strong> von der politischen Beteiligung aller BürgerInnen und<br />

Wahrung der Menschenrechte samt den Minderheitenrechten aus. Im Kontext <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong>-<strong>Konflikts</strong><br />

ist der Kollaps <strong>des</strong> Systems – in Anlehnung am im vorigen Unterkapitel herausgefundenen Lagebild<br />

der <strong>EU</strong> – als Zustand zu verstehen, in dem ein oder mehrere politische Systeme wegen der<br />

minderheitenfeindlichen politischen Struktur und <strong>des</strong> politischen Unwillens das breite Spektrum der<br />

Bevölkerung nicht befriedigen zu vermögen.<br />

12


Während das Ziel der <strong>EU</strong>-Politik für die Lösung <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong>-<strong>Konflikts</strong> konstant ist, sind i)<br />

der politische Wille bzw. die Priorität in der gesamten Politik der <strong>EU</strong> und ii) die inhaltlichen<br />

Schwerpunkte der auf den <strong>Kosovo</strong>-Konflikt bezogenen <strong>EU</strong>-Politik zeitweise unterschiedlich. Nach<br />

diesen Merkmalen sind ihre drei Entwicklungsphasen zu identifizieren. In der ersten Phase,<br />

1993-1997, war der <strong>Kosovo</strong> in der <strong>EU</strong>-Politik nicht mehr als ein sekundäres Thema. In der zweiten<br />

Phase, 1998-1999, fing die <strong>EU</strong> an, sich für die Lösung <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong>-<strong>Konflikts</strong> aktiv zu engagieren.<br />

Dabei wurden auch die Zwangsmaßnahmen ergriffen, die immer mehr an politischem Gewicht<br />

gewannen. Seit 1999/2000 befasst sich die <strong>EU</strong> noch intensiver und umfassender mit der<br />

Konfliktlösung im <strong>Kosovo</strong>, um dort den Frieden und die Stabilität durch die Integration in sich zu<br />

festigen.<br />

5.2.1 Phase I (1993-1997)<br />

Anfang der 1990er Jahre fiel das Engagement der <strong>EU</strong> äußerst bescheiden aus. Sie setzte (oder<br />

hatte schon gesetzt) nur zwei diplomatische Schritte. Erstens war eine der Arbeitsgruppe für<br />

ethnische und nationale Gemeinschaften unterstellte Sonderarbeitsgruppe für <strong>Kosovo</strong>-Fragen in der<br />

Friedenskonferenz in Genf eingesetzt geworden, deren Vorsitz die <strong>EU</strong> (bzw. deren Vorgängerin EG)<br />

mit den UNO gemeinsam führte (BMaA 1993, 105). Zweitens war die Anerkennung der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien auch auf der Konfliktlösung im <strong>Kosovo</strong> gerichtet (European Council<br />

21.06.1996). Eine <strong>EU</strong>-Präsenz im <strong>Kosovo</strong>, wofür Österreich und die Niederlande Initiative ergriffen,<br />

kam wegen <strong>des</strong> jugoslawischen Widerstands schließlich nicht zustande (BMaA 1997, 66-67; Jandl<br />

1999, 62-67). Die damalige Zurückhaltung bzw. zögerliche Haltung der <strong>EU</strong> hat mit der Situation in<br />

Bosnien-Herzegowina zu tun. Damals agierte die <strong>EU</strong> insgesamt beim Konflikt im <strong>Kosovo</strong> nur<br />

<strong>zur</strong>ückhaltend. In der Rat-Arbeitsgruppe (Committee on Former Yugoslavia: COYUG, nach der<br />

thematischen Ausweitung auf Albanien Committee on the Western Balkans: COWEB) wurde die<br />

Lage im <strong>Kosovo</strong> kaum ernst genommen (Jandl 1999, 61). Damals ging sie davon aus, dass die<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Dayton-Paris-Friedensabkommen die Mitwirkung <strong>des</strong> damaligen jugoslawischen<br />

Staatspräsidenten Slobodan Milošević erforderte. Jeglicher Kompromiss in <strong>Kosovo</strong>-Fragen war ihm<br />

kaum vorstellbar, nachdem sein großserbischer Traum ausgeträumt worden war (ebenda).<br />

Mitte der 1990er Jahre – der ersten Phase zeitgleich – hatte die <strong>EU</strong> mit der Ausarbeitung <strong>des</strong><br />

„Regionalkonzepts (regional approach)“ die Verstärkung der Beziehungen zu Staaten <strong>des</strong><br />

ehemaligen Jugoslawiens bzw. <strong>des</strong> Westlichen Balkans in Angriff genommen (Council 26.02.1996).<br />

Das Regionalkonzept erfasste auch Fragen der Menschenrechte, der Rechte nationaler Minderheiten<br />

und der Demokratie. Sie waren Bestandteile <strong>des</strong> Kriteriums <strong>zur</strong> differenzierten Entwicklung der<br />

bilateralen Beziehungen zu den südosteuropäischen Staaten (Council 26.02.1996). Bei der<br />

Menschen- und Minderheitenrechten waren „Nichtdiskriminierung zwischen den Staatsbürgern und<br />

Wiedereingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen“ die besonders wichtigen Themen<br />

(Kommission 1999, 3). Im April 1997 ergänzte die <strong>EU</strong> das Regionalkonzept mit der<br />

„Konditionalität“. Damit gewann der länderspezifisch differenzierte <strong>Ansatz</strong> bei der Entwicklung der<br />

bilateralen Beziehungen an Bedeutung (Rat für Allgemeine Angelegenheiten 29.04.1997). Die<br />

13


Demokratie sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten einschließlich der<br />

<strong>Kosovo</strong>-AlbanerInnen waren zwei der an die Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien gerichteten<br />

„Bedingungen“ (Commission of the European Union 1997, 11-12, 13-14).<br />

5.2.2 Phase II (1998-1999)<br />

Ende der 1990er Jahre, als sich die Lage bis <strong>zur</strong> massiven und intensiven Gewaltanwendung<br />

der beiden Konfliktparteien zugespitzte, befasste sich die <strong>EU</strong> intensiver mit dem <strong>Kosovo</strong>-Konflikt,<br />

um die Lageentwicklung in Richtung der Entschärfung und Lösung <strong>des</strong> <strong>Konflikts</strong> zu steuern. In<br />

dieser Phase musste sich die <strong>EU</strong> primär um die Einstellung der Gewaltanwendung bemühen, um<br />

den Weg zu den Verhandlungen über den Status <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong> zu ebnen. Im Juni 1998 forderte die <strong>EU</strong><br />

auf der Tagung <strong>des</strong> Europäischen Rats in Cardiff von der Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien:<br />

I. „Abbruch aller Operationen der Sicherheitskräfte gegen die Zivilbevölkerung und Abzug der<br />

für die Unterdrückung der Zivilbevölkerung eingesetzten Sicherheitseinheiten“,<br />

II. „wirksame und ständige internationale Überwachung im <strong>Kosovo</strong>“,<br />

III. „Erleichterung der Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Häuser und den<br />

unbeschränkten Zugang für humanitäre Organisationen“<br />

IV. „Erzielung rascher Fortschritte im politischen Dialog mit der Führung der<br />

<strong>Kosovo</strong>-AlbanerInnen“ (Erklärung <strong>des</strong> Europäischen Rates 15.06.1998).<br />

Die letzte Forderung hat auf die systemtheoretische Konfliktlösung unmittelbaren Bezug. Unter der<br />

österreichischen Ratspräsidentschaft wurde ein Papier „<strong>EU</strong>-Comprehensive Approach on<br />

FRY/<strong>Kosovo</strong>“ verabschiedet. Darin forderte die <strong>EU</strong> von den beiden Konfliktparteien nach dem<br />

Beschluss in Cardiff erneut eine Verhandlungslösung und stellte sich zugleich zu deren<br />

Unterstützung bereit (Comprehensive Approach 1998). Im Oktober 1998 baute die <strong>EU</strong> mit<br />

Ernennung von Wolfgang Petritsch, damaliger österreichischer Botschafter in der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Jugoslawien, zum Sonderbeauftragten, ihre Präsenz in den laufenden Verhandlungen <strong>zur</strong> politischen<br />

Konfliktlösung erheblich aus (BMaA 1999, 33). Bei den Friedensverhandlungen im Rambouillet<br />

und Paris übernahm die <strong>EU</strong> gemeinsam mit den USA und Russland eine führende Rolle. Das im<br />

Rambouillet ausverhandelte, aber schließlich von der jugoslawischen Delegation abgelehnte<br />

Interim-Abkommen für den Frieden und die Selbstverwaltung im <strong>Kosovo</strong> sollte die Grundlage für<br />

die systemtheoretische Konfliktlösung geben. Das Ziel war darauf gesetzt, dort ein demokratisches,<br />

autonomes politisches System zu installieren. Unter den Grundsätzen <strong>des</strong> Abkommens hatten die<br />

drei nachstehenden auf den Aufbau einer funktionsfähigen politischen Systems unmittelbaren<br />

Bezug:<br />

• „All citizens in <strong>Kosovo</strong> shall enjoy, without discrimination, the equal rights and freedoms<br />

set forth in this Agreement.”<br />

• „All authorities in <strong>Kosovo</strong> shall fully respect human rights, democracy, and the equality of<br />

14


citizens and national communities.”<br />

• “Citizens in <strong>Kosovo</strong> shall have the right to democratic self-government through legislative,<br />

executive, judicial and other institutions established in accordance with this Agreement.<br />

They shall have the opportunity to be represented in all institutions in <strong>Kosovo</strong>. The right to<br />

democratic self-government shall include the right to participate in free and fair elections.”<br />

• “Every person in <strong>Kosovo</strong> may have access to international institutions for the protection of<br />

their rights in accordance with the procedure of such institutions.” (Interim Agreement<br />

Framework Article I. 1, 3, 4, 5)<br />

Die Statusfrage sollte jedoch erst drei Jahre nach dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Abkommens erneut der<br />

Verhandlung unterzogen werden (Interim Agreement Chapter 8 Article I.3). Die <strong>EU</strong> wirkte sowohl<br />

im Vorfeld als auch während und nach den Friedensverhandlungen in Frankreich aktiv mit<br />

(Petritsch/Kaser/Pichler 1999, 244-351).<br />

Im Laufe <strong>des</strong> Jahres 1998 verhängte die <strong>EU</strong> gegenüber der Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien<br />

nacheinander die folgenden Sanktionen: eine „Visa-Sperre für die Sicherheitsverantwortlichen, ein<br />

Exportstopp für Ausrüstung, die zu Unterdrückungsmaßnahmen verwendet werden kann (...) ein<br />

Moratorium für regierungsgestützte Exportkredite“, das „Einfrieren der Auslandsguthaben<br />

Jugoslawiens und Serbiens (...), das Verbot neuer Investitionen in Serbien (...), ein Flugverbot für<br />

jugoslawische Fluglinien (...) und eine Verschärfung <strong>des</strong> Waffenembargos“ (BMaA 1999, 45). Im<br />

Jahre 1999 wurden das Exportkredits-, Flug- und Reiseverbot erweitert. Außerdem wurden neue<br />

Sanktionen – das Öl- und Ölproduktembargo sowie ein Ausfuhrverbot für Materialien <strong>zur</strong> Reparatur<br />

von Bombenschäden – verhängt (BMaA 2000, 40). Diese Sanktionsmaßnahmen waren prinzipiell<br />

auf das Regime der Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien gerichtet. Zugleich lancierte die <strong>EU</strong> ein Projekt<br />

„Energy for Democracy“, um die Zivilbevölkerung in den von der Opposition regierten Städten<br />

durch die Lieferung von Heizöl der Notlage entkommen zu lassen (BMaA 2000, 40). Außerdem<br />

wurde der <strong>Kosovo</strong> sowie Montenegro von dem Embargo auf Öl und Ölprodukte und dem<br />

allgemeinen Flugverbot ausgenommen (ebenda). Die Sanktionen sind vor dem Hintergrund der<br />

systemtheoretischen Konfliktlösung zu verstehen. Deren Zweck war die Entspannung der Lage, was<br />

schließlich die Verhandlungen über einen Status <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong> – mit einem funktionsfähigen und von<br />

den beiden Konfliktparteien akzeptablen politischen System - ermöglichen würde (European<br />

Council 15.06.1998, 36).<br />

5.2.3 Phase III (1999- )<br />

Gegen Ende der NATO-Operation wurde die Konfliktlösung im <strong>Kosovo</strong> in den<br />

Heranführungsprozess an die <strong>EU</strong> integriert, der mit einem <strong>EU</strong>-Beitritt abgeschlossen werden soll.<br />

Aus dem in der Phase I lancierten Regionalkonzept samt der Konditionalität entwickelte die <strong>EU</strong> den<br />

Stabilitätspakt für Südosteuropa und den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP). Die <strong>EU</strong><br />

befasst sich nun in diesen die gesamten Region erfassenden Rahmen mit dem <strong>Kosovo</strong>-Konflikt, um<br />

dort letzten En<strong>des</strong> die Konfliktlösung herbeizuführen. Die Achtung der Minderheitenrechte ist ein<br />

15


Bestandteil der so genannten Kopenhagen-Kriterien, die jeder europäische Staat zu den<br />

<strong>EU</strong>-Beitrittsverhandlungen erfüllen soll (Stability Pact). Der SAP und das Engagement für den<br />

Stabilitätspakt dominieren nun den <strong>EU</strong>-Konfliktlösungsansatz, obgleich sie in der United Nations<br />

Mission in <strong>Kosovo</strong> (UNMIK) beim wirtschaftlichen und infrastrukturellen Wiederaufbau – der so<br />

genannten vierten Säule – die Führungsrolle übernahm (BMaA 2000, 37).<br />

Der <strong>Ansatz</strong> der <strong>EU</strong> war mit Hölls Konfliktlösungskonzept vergleichbar. Sie damit, ein sowohl<br />

von den albanischen wie auch von den serbischen Konfliktparteien akzeptables politisches System<br />

zu etablieren. Die Forderung der <strong>Kosovo</strong>-AlbanerInnen nach der Beteiligung am politischen<br />

Prozess war das Element, das den Konflikt ausgelöst hatte. Andererseits sind die Rechte der<br />

serbischen Bevölkerung im <strong>Kosovo</strong> – wie schon oben erwähnt – nach der<br />

sicherheitsresolutionsmäßigen Trennung <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong> von der Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien eine<br />

Frage. Der Aufbau <strong>des</strong> politischen Systems, in dem die politische Beteiligung der beiden garantiert<br />

ist, ist das Mittel für langfristige inhaltliche Verbesserung der Situation.<br />

Der Aufbau eines gesellschaftlich umfassenden politischen Systems war das allerwichtigste<br />

Ziel <strong>des</strong> Stabilitätspakts. Dessen Ziele waren:<br />

I. Verhütung und Beendigung von Spannungen und Krisen;<br />

II. Aufbau eines demokratischen politischen Prozesses;<br />

III. Friedliche und freundliche Beziehungen zwischen den südosteuropäischen Staaten;<br />

IV. Erhaltung der multinationalen und –ethischen Vielfältigkeit und Schutz von Minderheiten;<br />

V. Aufbau der Marktwirtschaft;<br />

VI. Erleichterung der wirtschaftlichen Kooperation auf regionaler, europäischer und globaler<br />

Ebene;<br />

VII. Förderung unbehinderter menschlicher Kontakte;<br />

VIII. Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption, Terrorismus und allen kriminellen<br />

und illegalen Tätigkeiten;<br />

IX. Verhütung der Zwangsvertreibung;<br />

X. Geschützte und freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen;<br />

XI. Förderung vollständiger Integration der südosteuropäischen Staaten in von ihnen gewünschten<br />

politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Strukturen (Stability Pact Paragraph 10).<br />

Darunter haben die ersten, zweiten, dritten, vierten, neunten, zehnten und – vor dem Hintergrund<br />

<strong>des</strong> SAP – elften Ziele unmittelbaren Bezug auf den SAP. Im Februar 2008 ließ sich der<br />

Stabilitätspakt zum Regionalen Kooperationsrat (Regional Co-operation Council: RCC) entwickeln.<br />

Damit bewahren sich die südosteuropäischen Staaten die weitere Möglichkeit <strong>zur</strong> Eigeninitiative<br />

und übernehmen zugleich größere Verantwortung (Statute of RCC, Paragraph 1).<br />

Zum Minderheitenschutz gemäß den europäischen Standards im <strong>Kosovo</strong> wurde im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Stabilitätspakts ein Projekt „Acceptance and Implementation of Existing<br />

Standards“ durchgeführt (Stability Pact).<br />

Die Konfliktlösung im <strong>Kosovo</strong> ist hinsichtlich der Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien bzw. Serbien<br />

16


und <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong> ein wichtiges Element <strong>des</strong> SAP. Er wurde ursprünglich als Bestandteil <strong>des</strong><br />

Stabilitätspakts konzipiert (Kommission 1999, 2) und Ende Mai 1999 durch den Rat Allgemeine<br />

Angelegenheiten <strong>zur</strong> Kenntnis genommen (European Commission 2010b; Council 26.05.1999). In<br />

diesen Rahmen wird den Westlichen Balkanstaaten eine „Perspektive <strong>zur</strong> weiteren Annährung an<br />

die <strong>EU</strong> und letztlich <strong>zur</strong> vollständigen Integration in die europäischen Strukturen“ (Kommission<br />

1999, 3) und schließlich die „Perspektive der <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft“ angeboten (ebenda, 4). Der SAP<br />

ist ein Paket: Es umfasst i) Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA); ii) autonome<br />

Handelsmaßnahmen und andere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, iii) Assistenz bei der<br />

Demokratisierung und für die Zivilgesellschaft, iv) humanitäre Hilfe für Flüchtlinge,<br />

RückkehrerInnen usw., v) Kooperation in Justiz und Inneres und iv) Entwicklung politischer<br />

Dialogs (Council 21./22.06.1999). Davon ist das SAA das wichtigste. Es sollte den Beziehungen<br />

zwischen der <strong>EU</strong> und jedem Westlichen Balkanstaat eine vertragliche Grundlage geben<br />

(Kommission 1999, 5). Die Hauptziele <strong>des</strong> SAA sind:<br />

• „Eröffnung der einer klaren Perspektive für die Region für die vollständige Integration in die<br />

<strong>EU</strong>-Strukturen, (sic!)<br />

• Förderung der Konsolidierung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftlicher<br />

Entwicklung und Reform, angemessener Verwaltungsstrukturen und der regionalen<br />

Zusammenarbeit;<br />

• Schaffung eines formales Rahmens für den politischen Dialog sowohl auf bilateraler wie auch<br />

auf regionaler Ebene;<br />

• Förderung der Wirtschaftsbeziehungen, <strong>des</strong> Handels, der Investitionen, der<br />

Unternehmenspolitik, <strong>des</strong> Verkehrs und der Entwicklung sowie Zusammenarbeit im<br />

Zollbereich im Hinblick auf eine engere Integration in das Welthandelssystem einschließlich<br />

der Möglichkeit einer Freihandelszone oder von Freihandelszonen, wenn die Wirtschaftsreform<br />

weit genug gediehen ist;<br />

• Schaffung einer Grundlage für die wirtschaftliche, soziale, zivile, bildungspolitische,<br />

wissenschaftliche, technologische, energiepolitische, umweltpolitische und kulturelle<br />

Zusammenarbeit (inklusive eines Plans <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>des</strong> Kulturellen Erbes dieser Region),<br />

unterstützt durch ‚assoziierungsorientierte’ Hilfsprogramme, die so auszulegen, daß sie die<br />

Angleichung der Rechtsvorschriften an den einschlägigen Acquis communautaire<br />

erleichtern.“ (ebenda, 6)<br />

Darunter sind die ersten, zweiten, dritten und fünften Ziele unmittelbar für die Konfliktlösung<br />

relevant. Der SAP ist ein Mittel, ein politisches System zu etablieren, das beim Output das breite<br />

Spektrum der Gesellschaft zu befriedigen vermag. Die politische Beteiligung von Minderheiten ist<br />

eine der Fragen, die im SAP realisiert werden sollen (Kommission 1999, 3). Auch die Fragen im<br />

<strong>Kosovo</strong> sind vom SAP erfasst. Anfänglich waren die Demokratie und die Achtung der<br />

Minderheitenrechte in der Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien Schlüsselbedingungen für deren Teilnahme<br />

am SAP (Council 21./22.06.1999).<br />

17


Die <strong>EU</strong> hilft den Westlichen Balkanstaaten beipielsweise mit zahlreichen „Twining<br />

Projekten“ bei Verwaltungsreformen und der Ausbildung der BeamtInnen, um sie in die Lage zu<br />

versetzen, die acquis communautaire umzusetzen (European Commission 2011b). Dafür steht seit<br />

2007 das Instrument für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance: IPA), das<br />

vor allem finanzielle Mittel und Expertisen umfasst, - früher die Community Assistance for<br />

Reconstruction, Development and Stabilisation (CARDS) – <strong>zur</strong> Verfügung (European Commission<br />

2010; Europäische Kommission 2010a). Im Jahr 2007 wurde der <strong>Kosovo</strong> (gemäß der<br />

Sicherheitsratsresolution 1244) mit Finanzmitteln der IPA bei der Verstärkung der<br />

Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Kulturerben, Medien und Zivilgesellschaft, sowie Rückkehr und<br />

Reintegration der Flüchtlinge und Vertriebenen unterstützt (European Kommission 2011a)<br />

Die ESVP-/GSVP-Missionen im <strong>Kosovo</strong> sind Bestandteile <strong>des</strong> umfassenden<br />

Konfliktlösungsansatzes. Im April 2006 richtete der Rat ein <strong>EU</strong> Planing Team (<strong>EU</strong>PT) ein, um eine<br />

mögliche Übernahme von Aufgaben UNMIK vor allem im Bereich der Rechtsstaatlichkeit<br />

vorzubereiten (Council Joint Action 2006/304/CFSP, 20-21). Die Rechtsstaatlichkeit ist ein<br />

Bestandteil eines demokratischen und multiethnischen <strong>Kosovo</strong> (Council). Die<br />

Krisenmanagementmissionen im <strong>Kosovo</strong> sind Mittel der SAP (Council Joint Action 2006/304/CFSP,<br />

19). <strong>Am</strong> 4. Februar 2008 – vor der Unabhängigkeitserklärung <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong> – beschloss der Rat die<br />

Einrichtung der <strong>EU</strong>LEX <strong>Kosovo</strong>. Sie soll die kosovarischen Institutionen, Justiz- und<br />

Exekutivbehörden sowohl bei der Nachhaltigkeit und Rechenschaft als auch bei der<br />

Weiterentwicklung und Verstärkung einer multiethnischen Justiz und Polizei helfen (Council Joint<br />

Action 2008/124/CFSP, 93).<br />

Die Einrichtungen der <strong>EU</strong>PT und der <strong>EU</strong>LEX bedeuten einen Konsens aller<br />

<strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten darüber, dass im <strong>Kosovo</strong> ein funktionsfähiges demokratisches und<br />

multiethnisches politisches System installiert werden soll (Lehne 2009). Der Dissens über die<br />

Statusfrage liegt im Wesentlichen darin, ob sich das politische System, das im <strong>Kosovo</strong> die<br />

autoritative Wertezuweisung vornimmt, entweder innerhalb (eine weitgehende Autonomie) oder<br />

außerhalb (eine Unabhängigkeit) <strong>des</strong> serbischen politischen Systems befindet (B92 17 February<br />

2010; Durinda 2010; Ministry of Foreign Affairs of Republic Romania; Reuters 18 February 2008;<br />

Statements by the Foreign Ministers of Cyprus and Serbia).<br />

6. Schlussbemerkungen<br />

Die <strong>EU</strong>-Politik für die Konfliktlösung im <strong>Kosovo</strong> orientiert sich ständig am Aufbau und<br />

Etablierung eines politischen Systems, in dem sich alle BürgerInnen an der Entscheidung beteiligen.<br />

Die Outputs sind zwar verbindlich, jedoch für den großen Teil von Ihnen an- bzw. hinnehmbar. Mit<br />

anderen Worten soll ein politisches System im <strong>Kosovo</strong> (ein „kosovarisches“ für jene Mitglieder, die<br />

ihn schon anerkannt haben) <strong>zur</strong> autoritativen Wertezuweisung fähig sein, ohne sich selbst zu<br />

gefährden.<br />

Der <strong>EU</strong>-<strong>Ansatz</strong> ist vom weit angelegten Begriff der Konfliktlösung geprägt. Die <strong>EU</strong> setzt sich<br />

nicht immer auf die Auflösung aller konfliktimmanenten Elementen zum Ziel. Vielmehr besteht ihr<br />

18


Konzept <strong>zur</strong> Konfliktlösung darin, ein Konfliktthema, bei dem Unterschiede in Anliegen mehrerer<br />

Parteien nicht überwindbar sind bzw. zu sein scheinen, durch die Demokratie, Rechtstaatlichkeit<br />

und Good Governance im politischen und gewaltfreien Weg zu behandeln.<br />

Die Sicherheitspolitik der <strong>EU</strong> ist eine Querschnittmaterie. Nach ihren sicherheitspolitischen<br />

Konzepten soll sie Maßnahmen in den außenpolitischen, polizeilichen, justiziellen,<br />

entwicklungspolitischen, verteidigungspolitischen, wirtschaftspolitischen, handelspolitischen und<br />

umweltpolitischen Bereich ergreifen. Jede einzelne Maßnahme kann sich <strong>des</strong> weiteren auf dem alle<br />

für die Konfliktlösung relevanten Politikbereiche erfassenden Instrumentarien stützen. Die<br />

verteidigungs- (Friedensschaffung), wirtschafts- und handelspolitischen (Sanktionen) Maßnahmen<br />

können eine Gewalteinstellung und anschließend die Verhandlungen <strong>zur</strong> politischen und friedlichen<br />

Konfliktlösung herbeiführen. Die Entwicklungshilfe, wirtschaftliche Zusammenarbeit,<br />

Begünstigung beim Handel, die Hilfe bei der Reform staatlicher Institutionen und die Hilfe beim<br />

Umweltschutz können den Aufbau und die Etablierung eines politischen System fördern, das<br />

jeglichen gesellschaftlichen Konflikt friedlich austragen lässt.<br />

Der Aufbau eines funktionsfähigen politischen System ist und war – wie oben festgestellt –<br />

stets das Ziel der <strong>EU</strong>-Politik für die Lösung <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong>-<strong>Konflikts</strong>. Dennoch hat sich der <strong>Ansatz</strong><br />

hierzu mehrfach gewandelt. Der Wandel ist von der Lage im <strong>Kosovo</strong> und <strong>des</strong>sen Umgebung<br />

abhängig. Von Anfang bis Mitte der 1990er Jahre setzte die <strong>EU</strong> hauptsächlich zahnlose<br />

diplomatische Maßnahme, auch wenn sie der Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien bei der Entwicklung der<br />

bilateralen Beziehungen die Achtung der Minderheitenrechte <strong>zur</strong> Bedingung stellte. Diese ziemlich<br />

bescheidene Einschaltung lässt sich auf ihre Schwerpunktsetzung auf den Frieden in<br />

Bosnien-Herzegowina <strong>zur</strong>ückführen. Die <strong>EU</strong> schaltete sich erst aktiv ein, als sich der Konflikt<br />

zwischen den SerbInnen und den <strong>Kosovo</strong>-AlbanerInnen immer gewalttätiger iger austrug.<br />

Einerseits engagierte sie sich für die Verhandlungen zwischen den beiden Konfliktparteien, um<br />

schließlich das politische System der Bun<strong>des</strong>republik Jugoslawien so umbauen zu lassen, dass sich<br />

die <strong>Kosovo</strong>-AlbanerInnen darin - mit <strong>des</strong>sen Outputs befriedigend – abfinden können. Andererseits<br />

ergriff die <strong>EU</strong> Sanktionsmaßnahmen, um eine Voraussetzung für die friedliche Konfliktlösung zu<br />

schaffen, d.h. die jugoslawischen Regierung zum Verhandlungstisch zu zwingen. Seit dem Ende der<br />

NATO-Operation Allied Force setzte die <strong>EU</strong> primär darauf, die Reform im <strong>Kosovo</strong> durch die Anreiz<br />

zu einer zukünftigen <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft zu fördern. Dabei geht es nun im Wesentlichen nicht mehr<br />

um die Integration <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong> bzw. der kosovo-albanischen BürgerInnen ins jugoslawische bzw.<br />

serbische politische System sondern um den Aufbau eines funktionsfähigen, vom breiten Spektrum<br />

der kosovarischen Gesellschaft akzeptablen kosovarischen politischen Systems, sei es autonom oder<br />

sei es unabhängig.<br />

Die Koppelung der Förderung der politischen Reformen mit einer Vision der Heranführung<br />

an bzw. Integration in die <strong>EU</strong> ist trotz der zeitweise unterschiedlichen Gewichtung kontinuierlich<br />

ein Bestandteil <strong>des</strong> <strong>Ansatz</strong>es der <strong>EU</strong> <strong>zur</strong> Konfliktlösung im <strong>Kosovo</strong>.<br />

Zum Schluss bemerke ich, dass die vorliegende Arbeit einen Anstoß <strong>zur</strong> Weiterentwicklung<br />

der Eastonschen Systemtheorie geben kann. Easton geht davon aus, dass der Umbau eines<br />

politischen Systems von <strong>des</strong>sen eigenen Mitgliedern unternommen wird. Beim <strong>EU</strong>-<strong>Ansatz</strong> <strong>zur</strong><br />

19


Konfliktlösung im Allgemeinen und im Fall <strong>des</strong> <strong>Kosovo</strong> im Besonderen handelt es sich eigentlich<br />

um die Reform eines politischen Systems von den außenstehenden Akteuren bzw. einem oder<br />

mehreren anderen politischen Systemen. Sowohl der Eingriff eines politischen Systems in ein<br />

anderes als auch die Interaktion zwischen mehreren politischen Systemen für deren Reformen sind<br />

nicht von der ursprünglichen Systemtheorie von Easton erfasst. Daniel Frei und Peter Gaup fand<br />

zwar eine Anwendung der Systemtheorie <strong>zur</strong> Analyse der Sicherheitspolitik. Dabei wurde jedoch<br />

die Interaktion zwischen den politischen Systemen überhaupt außen vor gelassen (Frei/Gaupp 1978).<br />

Ernst-Otto Czempiel führte <strong>zur</strong> Analyse der US-amerikanischen Außenpolitik das Konzept der<br />

Verhaltenszusammenhänge mehrerer politischer Systeme (und deren gesellschaftlichen Umfelder)<br />

ein. Er ließ jedoch die Reform eines politischen System von einem oder mehreren anderen außer<br />

Acht.<br />

Wie in der ESS festgeschrieben interessiert sich die <strong>EU</strong> dafür, dass die Demokratie, die<br />

Rechtsstaatlichkeit und die Good Governance global, aber insbesondere in ihrer Nachbarschaft den<br />

Fuß fassen. Zugleich ist sie dazu bereit, Drittstaaten dabei zu helfen. Bei den Beitrittsgesuchten und<br />

–kandidaten verpflichtet sie dazu. Um die <strong>EU</strong>-Politik für die Konfliktlösung im Spezifischen aber<br />

auch die Politik der <strong>EU</strong> im Allgemeinen systemtheoretisch zu erfassen, müssen die Verhältnisse<br />

mehrerer politischer Systeme berücksichtigt werden: Nach innen ist das politische System der <strong>EU</strong><br />

mit jenen der Mitgliedstaaten untrennbar vernetzt. Nach außen bemüht sie sich zu diesem Zweck<br />

ständig darum, politische Systeme von Drittstaaten sich reformieren zu lassen.<br />

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