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(3) Auszahlungen an Kreditoren für Dritte (Vorschüsse) sind als sonstige For<strong>de</strong>rungen zu buchen.<br />

Wenn erfor<strong>de</strong>rlich, sind entsprechen<strong>de</strong> Unterkonten (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld) einzurichten.<br />

§ 34 Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenstän<strong>de</strong>n<br />

(1) Wertgegenstän<strong>de</strong> sind von <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung zu verwahren, sofern sie nicht einem<br />

Kreditinstitut gegen Depotschein übergeben wur<strong>de</strong>n.<br />

(2) Für Einlieferungen und Auslieferungen sind schriftliche Anordnungen erfor<strong>de</strong>rlich. Das gilt<br />

nicht für Sparbücher, die <strong>de</strong>n Banken und Sparkassen zur Eintragung <strong>de</strong>r Bestandsverän<strong>de</strong>rungen<br />

vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Wertgegenstän<strong>de</strong> müssen genau bezeichnet und gekennzeichnet sein. Bei beson<strong>de</strong>rem<br />

Wert (Speziesstücke) müssen sie bei <strong>de</strong>r Einlieferung von <strong>de</strong>r Einlieferin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Einlieferer in<br />

Gegenwart einer o<strong>de</strong>r eines Beschäftigten <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß verpackt und<br />

versiegelt wer<strong>de</strong>n. Die Annahme sonstiger verschlossener Umschläge, Pakete o<strong>de</strong>r Behälter ist<br />

abzulehnen. Wertpapieren sind Nummernverzeichnisse beizufügen.<br />

(4) Der Einlieferin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Einlieferer ist eine Hinterlegungsbescheinigung auszustellen, aus<br />

<strong>de</strong>r hervorgehen muss:<br />

1. Name <strong>de</strong>r Einlieferin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Einlieferers,<br />

2. Art und Stückzahl <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> (bei Wertpapieren und Wertzeichen auch <strong>de</strong>r Nominalwert),<br />

3. Zweck <strong>de</strong>r Hinterlegung usw. (Sicherheitsleistung, Pfandstück, Stiftungswert und dgl.),<br />

und<br />

4. Ort und Datum.<br />

(5) Wertgegenstän<strong>de</strong> dürfen nur gegen Rückgabe <strong>de</strong>r Hinterlegungsbescheinigung und gegen<br />

Empfangsbestätigung ausgeliefert wer<strong>de</strong>n. Die Hinterlegungsbescheinigung ist <strong>de</strong>m Kassenbeleg<br />

beizufügen.<br />

(6) Die Ein- und Auslieferung <strong>de</strong>r Wertgegenstän<strong>de</strong> ist im dafür eingerichteten Buch zu buchen.<br />

Die Buchung richtet sich nach einem Glie<strong>de</strong>rungsplan, <strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st eigene und frem<strong>de</strong> Werte<br />

unterschei<strong>de</strong>n muss. Wertpapiere und Urkun<strong>de</strong>n über Kapitalbeträge sind mit ihrem Nominalwert,<br />

Wertzeichen (Gebührenmarken und dgl.) laut beson<strong>de</strong>rem Bestandsverzeichnis, alle übrigen<br />

Gegenstän<strong>de</strong> nach Stückzahl zu buchen. Die Einlieferungswerte bleiben bis zur Auslieferung<br />

unverän<strong>de</strong>rt.<br />

(7) Wertgegenstän<strong>de</strong> sind, soweit sie bei <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>r Verwaltung eingehen, unverzüglich<br />

von <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung zu übernehmen. Sie prüft die Beschaffenheit <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

nicht aber die Echtheit <strong>de</strong>r Wertpapiere, Wertstücke, Wertzeichen und Urkun<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Hinter-<br />

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