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fassten Buchungen.<br />
(3) Die Abstimmung erfolgt mittels eines technikunterstützten und standardisierten Berichts/Journals.<br />
(4) Eine Differenz zwischen <strong>de</strong>m Ist- und <strong>de</strong>m Soll-Bestand <strong>de</strong>r Finanzmittel ist in geeigneter<br />
Weise festzuhalten und aufzuklären.<br />
§ 25 Jahresabschluss<br />
(1) Die Finanzrechnungskonten sind am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Haushaltsjahres für die Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
abzuschließen und <strong>de</strong>r Bestand an Finanzmitteln ist festzustellen. Die Rechnungsperio<strong>de</strong><br />
ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr, Abschlussstichtag ist <strong>de</strong>r 31.12. Der Jahresabschluss wird<br />
durch die Finanzbuchhaltung in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r Kämmerei durchgeführt. Für die<br />
durchzuführen<strong>de</strong>n Arbeiten ist jährlich ein Terminplan zu erstellen.<br />
(2) Die Bücher <strong>de</strong>r Zahlstellen (soweit vorhan<strong>de</strong>n) sind am 31.12. abzuschließen. Die Ergebnisse<br />
sind in die Bücher <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung zu übernehmen.<br />
Die Bestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einnahmekassen (soweit vorhan<strong>de</strong>n) sind ebenfalls per 31.12. zu ermitteln.<br />
Die Einzahlungen unter Berücksichtigung eventueller Wechselgeldvorschüsse sind zeitnah an<br />
die Finanzbuchhaltung abzuführen.<br />
(3) Zum Abschlussstichtag sind durch die Leitung die Bestän<strong>de</strong> sämtlicher Finanzmittelkonten<br />
formell festzustellen. Sofern noch nicht erfolgt, sind die Bestän<strong>de</strong> zu aktivieren.<br />
(4) Zum Abschlussstichtag ist die Finanzrechnung zu erstellen. Korrekturen von Konten (Löschungen,<br />
Nicht-Übernahmen, Bezeichnungen) sollen zum Abschlussstichtag erfolgen. Die Debitorenkonten<br />
und die Kreditorenkonten sind abzuschließen.<br />
(5) Die For<strong>de</strong>rungen sind gemäß GemHVO-Doppik vorsichtig zu bewerten. Erkenntnisse über<br />
Risiken und Verluste sind im Jahresabschluss zu berücksichtigen, auch dann, wenn diese Erkenntnisse<br />
erst zwischen <strong>de</strong>m Abschlussstichtag und <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
bekannt wer<strong>de</strong>n. Die Wertberichtigungen aufgrund <strong>de</strong>rartiger Informationen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
aus <strong>de</strong>r Vollstreckung, sind nach <strong>de</strong>n Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zeitnah<br />
zu buchen.<br />
(6) Abgrenzungsbuchungen<br />
Sofern Aufwand o<strong>de</strong>r Ertrag mehreren Rechnungsperio<strong>de</strong>n zuzuordnen sind, wer<strong>de</strong>n Abgrenzungsbuchungen<br />
von <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung vorgenommen.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Informationen sind vom bewirtschaften<strong>de</strong>n Amt zu liefern:<br />
Die Tatbestän<strong>de</strong> „Auszahlung vor Aufwand“ und „Einzahlung vor Ertrag“ sind auf <strong>de</strong>m Buchungsbeleg<br />
mitzuteilen.<br />
Bei „Aufwand vor Auszahlung“ und Ertrag vor Einzahlung ist die Finanzbuchhaltung mit <strong>de</strong>m<br />
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