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fassten Buchungen.<br />

(3) Die Abstimmung erfolgt mittels eines technikunterstützten und standardisierten Berichts/Journals.<br />

(4) Eine Differenz zwischen <strong>de</strong>m Ist- und <strong>de</strong>m Soll-Bestand <strong>de</strong>r Finanzmittel ist in geeigneter<br />

Weise festzuhalten und aufzuklären.<br />

§ 25 Jahresabschluss<br />

(1) Die Finanzrechnungskonten sind am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Haushaltsjahres für die Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

abzuschließen und <strong>de</strong>r Bestand an Finanzmitteln ist festzustellen. Die Rechnungsperio<strong>de</strong><br />

ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr, Abschlussstichtag ist <strong>de</strong>r 31.12. Der Jahresabschluss wird<br />

durch die Finanzbuchhaltung in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r Kämmerei durchgeführt. Für die<br />

durchzuführen<strong>de</strong>n Arbeiten ist jährlich ein Terminplan zu erstellen.<br />

(2) Die Bücher <strong>de</strong>r Zahlstellen (soweit vorhan<strong>de</strong>n) sind am 31.12. abzuschließen. Die Ergebnisse<br />

sind in die Bücher <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung zu übernehmen.<br />

Die Bestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einnahmekassen (soweit vorhan<strong>de</strong>n) sind ebenfalls per 31.12. zu ermitteln.<br />

Die Einzahlungen unter Berücksichtigung eventueller Wechselgeldvorschüsse sind zeitnah an<br />

die Finanzbuchhaltung abzuführen.<br />

(3) Zum Abschlussstichtag sind durch die Leitung die Bestän<strong>de</strong> sämtlicher Finanzmittelkonten<br />

formell festzustellen. Sofern noch nicht erfolgt, sind die Bestän<strong>de</strong> zu aktivieren.<br />

(4) Zum Abschlussstichtag ist die Finanzrechnung zu erstellen. Korrekturen von Konten (Löschungen,<br />

Nicht-Übernahmen, Bezeichnungen) sollen zum Abschlussstichtag erfolgen. Die Debitorenkonten<br />

und die Kreditorenkonten sind abzuschließen.<br />

(5) Die For<strong>de</strong>rungen sind gemäß GemHVO-Doppik vorsichtig zu bewerten. Erkenntnisse über<br />

Risiken und Verluste sind im Jahresabschluss zu berücksichtigen, auch dann, wenn diese Erkenntnisse<br />

erst zwischen <strong>de</strong>m Abschlussstichtag und <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

bekannt wer<strong>de</strong>n. Die Wertberichtigungen aufgrund <strong>de</strong>rartiger Informationen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

aus <strong>de</strong>r Vollstreckung, sind nach <strong>de</strong>n Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zeitnah<br />

zu buchen.<br />

(6) Abgrenzungsbuchungen<br />

Sofern Aufwand o<strong>de</strong>r Ertrag mehreren Rechnungsperio<strong>de</strong>n zuzuordnen sind, wer<strong>de</strong>n Abgrenzungsbuchungen<br />

von <strong>de</strong>r Finanzbuchhaltung vorgenommen.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rlichen Informationen sind vom bewirtschaften<strong>de</strong>n Amt zu liefern:<br />

Die Tatbestän<strong>de</strong> „Auszahlung vor Aufwand“ und „Einzahlung vor Ertrag“ sind auf <strong>de</strong>m Buchungsbeleg<br />

mitzuteilen.<br />

Bei „Aufwand vor Auszahlung“ und Ertrag vor Einzahlung ist die Finanzbuchhaltung mit <strong>de</strong>m<br />

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