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(2) Die sachliche Richtigkeit kann auch bescheinigt wer<strong>de</strong>n, wenn bei nicht vertragsgemäßer<br />

Erfüllung<br />

1. ein Scha<strong>de</strong>n nicht entstan<strong>de</strong>n ist (z. B. Überschreitung <strong>de</strong>r Ausführungsfristen ohne<br />

nachteilige Folgen) o<strong>de</strong>r<br />

2. die erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zur Abwendung eines Nachteilsergriffen wor<strong>de</strong>n sind (z.<br />

B. Verlängerung <strong>de</strong>r Gewährleistungsfristen, Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Rechnungsbetrages, Hinterlegung<br />

von Sicherheiten).<br />

(3) Die Verantwortung <strong>de</strong>r Feststellerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Feststellers <strong>de</strong>r sachlichen Richtigkeit erstreckt<br />

sich nicht auf <strong>de</strong>n Inhalt eines im selben Arbeitsvorgang mit <strong>de</strong>r Zahlungsanordnung erstellten<br />

maschinell lesbaren Datenträgers.<br />

§ 16 Bescheinigung <strong>de</strong>r rechnerischen Richtigkeit<br />

(1) Die Feststellerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Feststeller <strong>de</strong>r rechnerischen Richtigkeit übernimmt mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Signatur die Verantwortung dafür, dass alle auf eine Berechnung sich grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Angaben in <strong>de</strong>r Zahlungsanordnung, ihren Anlagen und <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen richtig<br />

sind. Die Feststellung <strong>de</strong>r rechnerischen Richtigkeit erstreckt sich mithin auch auf die Feststellung<br />

<strong>de</strong>r Richtigkeit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Berechnungen zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Ansätze nach <strong>de</strong>n Berechnungsunterlagen<br />

(z. B. Bestimmungen, Verträge, Tarife).<br />

(2) Die Verantwortung <strong>de</strong>r Feststellerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Feststellers <strong>de</strong>r rechnerischen Richtigkeit erstreckt<br />

sich nicht auf <strong>de</strong>n Inhalt eines im selben Arbeitsvorgang mit <strong>de</strong>r Zahlungsanordnung erstellten<br />

maschinell lesbaren Datenträgers.<br />

§ 17 Zusammengefasste Bescheinigung <strong>de</strong>r sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />

(1) Bescheinigungen <strong>de</strong>r sachlichen und rechnerischen Richtigkeit können zusammengefasst<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die Feststellerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Feststeller hierzu befugt ist. In diesem Falle muss <strong>de</strong>r<br />

Feststellungsvermerk lauten „"Sachlich und rechnerisch richtig" o<strong>de</strong>r „Sachlich und rechnerisch<br />

richtig mit ..... Euro ..... Cent.". Sind an <strong>de</strong>r zusammengefassten Bescheinigung mehrere Beschäftigte<br />

beteiligt, so muss aus je<strong>de</strong>r Teilbescheinigung <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Verantwortung ersichtlich<br />

sein.<br />

(2) Wer die sachliche und rechnerische Richtigkeit zusammen bescheinigt, soll nicht auch die<br />

Zahlungsanordnung erteilen.<br />

§ 18 Verantwortung <strong>de</strong>r Feststellerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Feststellers in beson<strong>de</strong>ren Fällen<br />

(1) Feststellerinnen o<strong>de</strong>r Feststeller, die in Zahlungsanordnungen, ihren Anlagen und <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen die sachliche o<strong>de</strong>r rechnerische Richtigkeit bescheinigen, sind für die<br />

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