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Energieholz aus der Landwirtschaft - Mediathek - FNR

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welche Rohstoffe eine zusätzliche einsatzstoffbezogene<br />

Vergütung in Anspruch ge-<br />

Anlage 3 Nr. 18<br />

Einsatzstoffvergütungsklasse II,<br />

nommen werden kann und wie die einsatzstoffbezogene<br />

Vergütung zu berechnen ist Satz 2 <strong>der</strong> Anlage 2, sofern die KUP nicht<br />

Holz <strong>aus</strong> KUP im Sinne von Nummer 22<br />

(Verordnung über die Erzeugung von Strom auf Grünlandflächen (mit o<strong>der</strong> ohne Grünlandumbruch),<br />

in Naturschutzgebieten, in<br />

<strong>aus</strong> Biomasse, konsolidierte (unverbindliche)<br />

Fassung des Verordnungstextes in <strong>der</strong> Natura 2000-Gebieten o<strong>der</strong> in Nationalparks<br />

angepflanzt wurden und sofern keine<br />

ab 01. Januar 2012 geltenden Fassung).<br />

zusammenhängende Fläche von mehr als<br />

Einsatzstoffvergütungsklasse I, 10 ha in Anspruch genommen wurde, einschließlich<br />

Rinde.<br />

Anlage 2 Nr. 22<br />

Holz <strong>aus</strong> Kurzumtriebsplantagen (KUP) mit<br />

Ausnahme von Nummer 18 <strong>der</strong> Anlage 3. • Zur Grundvergütung kommen hinzu:<br />

Als KUP gelten Anpflanzungen mehrjähriger<br />

Gehölzkulturen mit einer Umtriebszeit<br />

- 8 ct/kWh bei Anlagen bis 5.000 kW el<br />

von mindestens drei und höchstens 20 Jahren<br />

auf landwirtschaftlichen Flächen, die alkeitsprinzip<br />

aufgehoben, d.h. die zusätz-<br />

Darüber hin<strong>aus</strong> wurde das Ausschließlichlein<br />

o<strong>der</strong> im Rahmen einer agroforstlichen liche einsatzstoffbezogene Vergütung wird<br />

Nutzung <strong>der</strong> <strong>Energieholz</strong>gewinnung dienen, anteilig auch dann gewährt, wenn mit weiteren<br />

<strong>Energieholz</strong>sortimenten gemischt wird.<br />

und die nicht Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes<br />

sind, einschließlich Rinde.<br />

• Zur Grundvergütung kommen hinzu:<br />

- 6 ct/kWh bei Anlagen bis 500 kW el<br />

- 5 ct/kWh bei Anlagen > 500–750 kW el<br />

- 4 ct/kWh bei Anlagen > 750–5 .000 kW el<br />

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