Waffenrecht Aktuell - Allgemeine Schützengesellschaft der Stadt ...
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Bezirk 10 des Rheinischen Schützenbundes e.V.<br />
<strong>Waffenrecht</strong> aktuell<br />
sachliches Gespräch mit den Vertreter solcher Behörden zu <strong>der</strong> auch von <strong>der</strong><br />
Innenministerseite versprochen vernünftigen Handhabung des Gesetzes führen.<br />
Anerkennung "Eignung zur Jugendarbeit" nach § 27 Abs. 3 neues WaffG<br />
Voraussetzungen zum Erwerb <strong>der</strong> Jugend-Basis-Lizenz (JuBaLi)<br />
1. Ausbildung zur Schieß- und Standaufsicht, anschl. Jugend-Basis-Lizenz<br />
(mind. 15 UE)<br />
2. Erteilung <strong>der</strong> Jugend-Basis-Lizenz auf Beantragung durch den Verein für<br />
eine Person, die mind. Drei Jahre aktive Jugendarbeit nachgewiesen hat<br />
(schriftliche Bestätigung durch den Vereinsvorsitzenden).<br />
Die Beantragung ist befristet bis zum 01. April 2004.<br />
Verantwortlich für die Ausbildung zur Jugend-Basis-Lizenz ist <strong>der</strong> Deutsche<br />
Schützenbund. Er delegiert die Ausbildung an seine Landesverbände.<br />
Für den Deutschen Schützenbund gelten ab dem 01.01.2006 als für die<br />
Jugendarbeit geeignete Personen im Sinne des § 27 Abs. 3 WaffG alle<br />
Personen, die im Besitz einer <strong>der</strong> folgenden DSB-Lizenzen sind:<br />
a) Übungsleiter-Lizenz,<br />
b) Trainer-C-Lizenz,<br />
c) Jugendleiter-Lizenz,<br />
d) Jugendbetreuer-Lizenz,<br />
e) S-Lizenz-Kitra,<br />
f) Jugend-Basis-Lizenz<br />
Quelle: Der Verein 4/2003