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Waffenrecht Aktuell - Allgemeine Schützengesellschaft der Stadt ...

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Bezirk 10 des Rheinischen Schützenbundes e.V.<br />

<strong>Waffenrecht</strong> aktuell<br />

sachliches Gespräch mit den Vertreter solcher Behörden zu <strong>der</strong> auch von <strong>der</strong><br />

Innenministerseite versprochen vernünftigen Handhabung des Gesetzes führen.<br />

Anerkennung "Eignung zur Jugendarbeit" nach § 27 Abs. 3 neues WaffG<br />

Voraussetzungen zum Erwerb <strong>der</strong> Jugend-Basis-Lizenz (JuBaLi)<br />

1. Ausbildung zur Schieß- und Standaufsicht, anschl. Jugend-Basis-Lizenz<br />

(mind. 15 UE)<br />

2. Erteilung <strong>der</strong> Jugend-Basis-Lizenz auf Beantragung durch den Verein für<br />

eine Person, die mind. Drei Jahre aktive Jugendarbeit nachgewiesen hat<br />

(schriftliche Bestätigung durch den Vereinsvorsitzenden).<br />

Die Beantragung ist befristet bis zum 01. April 2004.<br />

Verantwortlich für die Ausbildung zur Jugend-Basis-Lizenz ist <strong>der</strong> Deutsche<br />

Schützenbund. Er delegiert die Ausbildung an seine Landesverbände.<br />

Für den Deutschen Schützenbund gelten ab dem 01.01.2006 als für die<br />

Jugendarbeit geeignete Personen im Sinne des § 27 Abs. 3 WaffG alle<br />

Personen, die im Besitz einer <strong>der</strong> folgenden DSB-Lizenzen sind:<br />

a) Übungsleiter-Lizenz,<br />

b) Trainer-C-Lizenz,<br />

c) Jugendleiter-Lizenz,<br />

d) Jugendbetreuer-Lizenz,<br />

e) S-Lizenz-Kitra,<br />

f) Jugend-Basis-Lizenz<br />

Quelle: Der Verein 4/2003

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