28.10.2014 Aufrufe

GR_09052006_20 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_09052006_20 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_09052006_20 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6<br />

Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien, dass der Schriftenverfasser die grundbücherliche<br />

Durchführung dieses Rechtsgeschäftes übernimmt und dass ein Auftragswiderruf nur<br />

durch alle Vertragsparteien erfolgen kann.<br />

Die Vertragsparteien erteilen dem Schriftenverfasser Auftrag zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer<br />

und der gerichtlichen Eintragungsgebühr.<br />

Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die für die Käuferin bestimmt ist. Die Verkäufer<br />

erhalten eine einfache Abschrift.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

<strong>GR</strong> Bachmair ist bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />

Punkt 3) Gründung einer Kommanditerwerbsgesellschaft<br />

a) Gesellschaftsvertrag<br />

Es ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat durch den Grundsatzbeschluss bekannt, dass Vorhaben der <strong>Gemeinde</strong>, die<br />

aus dem Hoheitsbereich kommen, durch eine zu gründende KEG durchgeführt werden. Notwendig<br />

für die Bildung einer KEG ist die Gründung eines Vereins, welche schon geschehen ist und der<br />

zweite notwendige Schritt ist der Gesellschaftsvertrag, abgeschlossen zwischen der Markgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems als Kommanditist und dem Verein zu Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems als Komplementär.<br />

Der Amtsleiter erläutert dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Unternehmensform einer KEG.<br />

Zum Obmann des Vereins wurde Amtsleiter Mitterbaur bestellt. Weitere Mitglieder des Vereinsvorstandes<br />

sind Natascha Forster als Obmannstellvertreterin und Sonja Emrich als Schriftführerin.<br />

Der gesamte <strong>Gemeinde</strong>vorstand, einschließlich <strong>GR</strong> Chalupar und <strong>GR</strong> Lauss sind bereits dem<br />

Verein beigetreten. Es ist erwünscht, dass der gesamte <strong>Gemeinde</strong>rat dem Verein beitritt. Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

wurde zum Aufsichtsrat des Vereins bestellt. Alle vier Jahre wird eine Generalversammlung<br />

stattfinden. Eine ordentliche Generalversammlung muss jeweils binnen drei Monaten<br />

nach der konstituierenden Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates stattfinden, die dann einen neuen Aufsichtsrat<br />

bestellt.<br />

Die Gesellschaftsversammlung der KEG wird aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat in zweifacher Funktion bestehen.<br />

Der Hintergrund dieser Gründung einer Kommanditerwerbsgesellschaft ist jener, dass eine<br />

Möglichkeit geschaffen wird, dass die <strong>Gemeinde</strong> eine Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer erhält.<br />

Der vorliegende Vertrag ist identisch mit allen anderen Verträgen, die andere <strong>Gemeinde</strong>n bei<br />

der Gründung einer KEG abgeschlossen haben.<br />

Für Aufwendungen der Mitglieder des Vereins wenn es sich um akzeptierte Ausgaben handelt <br />

kommt die <strong>Gemeinde</strong> auf. Die Vereinsmitglieder, die eine Funktion innehaben erhalten keine Entschädigung.<br />

Die näheren Einzelheiten sind aus dem Gesellschaftsvertrag ersichtlich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!