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GR_09052006_20 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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b) Übertragung von Aufgaben an die KEG<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, zur Konkretisierung der Aufgaben dem Verein für Infrastruktur<br />

der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> a. d. Krems & CoKEG folgende Aufgaben zu übertragen:<br />

- Umbau der Tennishalle in eine Sporthalle<br />

- Errichtung der Stockbahnen<br />

- Einbau von Kinderhort, Krabbelstube und Eltern-Kind-Zentrum in das alte Gerichtsgebäude<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems steht derzeit der Umbau der bestehenden Tennishalle zu<br />

einer Sporthalle und die Errichtung einer Stockschützenhalle an. Weiters wird das Grundstück des<br />

bestehenden Bezirksgerichtes angekauft und zu einem Hort, Krabbelstube bzw. Kindernest und<br />

Eltern-Kind-Zentrum umgebaut. Aus Anlass dieser Investitionen soll die Liegenschaftsverwaltung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems neu strukturiert werden.<br />

Die Errichtung und Verwaltung von Gebäudeinfrastruktur von Sporthalle und die Errichtung einer<br />

Stockschützenhalle; Ankauf Bezirksgerichtsgebäude und Einbau von Hort, Krabbelstube bzw.<br />

Kindernest und Eltern-Kind-Zentrum wird dabei in einen eigenen Rechtsträger ausgegliedert<br />

werden. Da es sich hierbei um keine Kernaufgabe der <strong>Gemeinde</strong> handelt, ist die Übertragung möglich<br />

und sinnvoll.<br />

Als Rechtsträger, der die Aufgaben übernehmen wird, ist die "Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KEG" (kurz: KEG) vorgesehen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Neuhofen</strong> an der Krems wird Kommanditistin dieser KEG sein. Komplementär soll der<br />

"Verein zur Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems" mit Sitz in 4501<br />

<strong>Neuhofen</strong> an der Krems, Kirchenplatz 3 sein. Dieser KEG werden die genannten Aufgaben übertragen.<br />

Die KEG ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts. Durch die KEG kann<br />

das Maastricht-Ergebnis der <strong>Gemeinde</strong> verbessert werden. Nach dem Stabilitätspakt zählen<br />

Schulden der KEG nicht zum Schuldenstand der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Auch die weiteren Beschlüsse, die nachfolgend kurz skizziert werden, sind erst nach Eintragung<br />

der KEG im Firmenbuch zu fassen.<br />

> Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat bereits Aufträge betreffend die genannte Liegenschaft<br />

vergeben. Diese Aufträge werden - die Zustimmung der Auftragnehmer und der KEG<br />

vorausgesetzt - der KEG übertragen (Vertragsübernahme). Aufträge, die von der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Neuhofen</strong> an der Krems bereits ausgeschrieben wurden, sind nach Vergabe durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

- die Zustimmung der Auftragnehmer und der KEG vorausgesetzt - an die KEG zu<br />

übertragen..<br />

> Im Zuge der Ausgliederung ist von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems für eine ausrei-

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