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Konfessionelle Kooperation in der Lehrerfortbildung und im ...

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Katholischer <strong>und</strong> evangelischer<br />

Religionsunterricht (RU)<br />

• Trennung des RU vor Eltern noch plausibel?<br />

• Klassische Begründung:<br />

• Der Staat ist religiös <strong>und</strong> weltanschaulich neutral. Deshalb ist er bei<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong>haltlichen Gestaltung des RU auf die<br />

„Bekenntnisgeme<strong>in</strong>schaften“ angewiesen.<br />

• Der gelebte Glaube ist <strong>in</strong> (lebendige?) Bekenntnisgeme<strong>in</strong>schaften<br />

e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en. Der Glaube hat also <strong>im</strong>mer schon e<strong>in</strong>e Prägung (e<strong>in</strong>en<br />

„Geschmack“), <strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er best<strong>im</strong>mten Kirche erfahren wird.<br />

• Gr<strong>und</strong>gesetz <strong>und</strong> Landesverfassung beschreiben den<br />

Religionsunterricht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule als Ordentliches Lehrfach, das nach<br />

den Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong> Kirchen <strong>und</strong> Religionsgeme<strong>in</strong>schaften zu<br />

erteilen ist.

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