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Informationen betreffend Kostenübernahme für Psychotherapien

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Opferhilfe: <strong>Informationen</strong> <strong>betreffend</strong> <strong>Kostenübernahme</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychotherapien</strong><br />

1. Antrag auf <strong>Kostenübernahme</strong> an die Opferhilfe-Beratungsstelle<br />

Gesuche um <strong>Kostenübernahme</strong> <strong>für</strong> <strong>Psychotherapien</strong> (Art. 3 Abs. 4 OHG) sind vor Therapiebeginn an<br />

die Opferhilfe-Beratungsstelle zu richten. Es wird eine vorgängige Kostengutsprache vorausgesetzt.<br />

Bis zu einem bestimmten Betrag entscheidet die Beratungsstelle über die Kostengutsprache.<br />

Gesuche, die über einer bestimmten Kostenlimite liegen, werden durch die Opferhilfe-Kommission<br />

beider Basel entschieden. Die Anträge sind bei der Opferhilfe-Beratungsstelle einzureichen.<br />

2. Voraussetzung <strong>für</strong> die Kostengutsprache<br />

Die Beratungsstelle vermitteln grundsätzlich nur Psychotherapie. Es können nur Honorare von<br />

PsychotherapeutInnen mit Praxisbewilligung übernommen werden.<br />

Die Therapie muss in einem direkten, unmittelbaren Zusammenhang mit der Straftat stehen und es<br />

muss eine finanzielle Bedürftigkeit bestehen.<br />

Bei einem Verlängerungsantrag an die Beratungsstelle ist ein Bericht über den Verlauf der Therapie<br />

einzureichen.<br />

3. Subsidiarität der Opferhilfe - Vorrang der Krankenkasse und Unfallversicherung<br />

Es ist vorgängig abzuklären, ob die Krankenkasse, die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung<br />

oder eine andere Versicherung <strong>für</strong> die Therapiekosten aufkommt.<br />

4. Umfang der <strong>Kostenübernahme</strong><br />

Für die <strong>Kostenübernahme</strong> ist eine vorgängige Kostengutsprache notwendig (Ziff. 1 oben). Es werden<br />

nur die Kosten nach Abzug des Beitrages der Krankenkasse und der Franchise übernommen. Die<br />

Abrechnung mit der Krankenkasse ist Sache des Opfers und muss vorgängig erfolgen.<br />

Bei Psychiaterinnen und Psychiatern werden die Selbstbehaltskosten übernommen. Für<br />

Psychologinnen und Psychologen wird ein Honorar von maximal Fr. 140.-- je Sitzung übernommen<br />

(vgl. Tarif des Bundesamtes <strong>für</strong> Sozialversicherungen, max. Fr. 132.-- ).<br />

Die Gesuche <strong>für</strong> Verlängerungen sind an die Beratungstselle zu richten und zu begründen. Es braucht<br />

einen Antrag und den Bericht der Therapeutin oder des Therapeuten (bitte beachten Sie die<br />

Anforderungen gemäss den Angaben unten).<br />

Werden die Kosten der Therapie zum vollen Tarif übernommen, werden nur die Kosten <strong>für</strong> maximal<br />

50 Sitzungen übernommen. In diesem Fall ist eine Verlängerung ausgeschlossen.


Notwendige Angaben<br />

Verlängerungsgesuch <strong>Kostenübernahme</strong> Psychotherapie nach dem Opferhilfegesetz<br />

<strong>für</strong> PsychotherapeutInnen mit Praxisbewilligung und ärztliche PsychotherapeutInnen<br />

Wir bitten Sie um folgende Angaben in Ihrem Bericht (auf separatem Blatt):<br />

Personalien:<br />

Name und Adresse Patient/Patientin<br />

Name, Adresse und Qualifikation der/des Psychotherapeutin/ten<br />

1. Diagnose (nach ICD 10), die zur Indikation dieser Psychotherapie führte und<br />

Kausalitätszusammenhang zur Straftat:<br />

2. Beginn der Psychotherapie<br />

3. Frequenz<br />

4. Anzahl Stunden bis heute (Zeitpunkt des Verlängerungsantrags)<br />

5. Art der psychotherapeutischen Behandlung<br />

6. Kurz zum Verlauf<br />

7. Begründung Verlängerungsantrag<br />

8. Prognose<br />

9. Abklärungsergebnisse der <strong>Kostenübernahme</strong> durch Krankenkasse, IV, Unfallversicherung,etc. ?<br />

Datum und Unterschrift der/des Psychotherapeutin/ten<br />

Einverständniserklärung der/desPatientin/ten : Die Unterzeichnende/der Unterzeichnende ist mit<br />

diesem Verlängerungsgesuch an die Opferhilfe-Kommission beider Basel einverstanden und hat die<br />

Therapeutin /den Therapeuten bezüglich obiger <strong>Informationen</strong> von der Schweigepflicht entbunden.<br />

Datum: Unterschrift Patientin/Patient:<br />

Einsenden an: Opferhilfe-Beratungsstelle, Steinenring 53, 4051 Basel

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