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AK- BWA Maschinelle Dekontamination - HOBART GmbH

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Teil 7 Betrieb und Betreiben der <strong>BWA</strong><br />

34<br />

Um den sicheren und reproduzierbaren<br />

Betrieb der <strong>BWA</strong> zu gewährleisten, sind<br />

die Instandhaltungsmaßnahmen, wie<br />

vom Hersteller vorgeschrieben, regelmäßig<br />

auszuführen (Wartung sowie Inspektion<br />

und Instandsetzungsarbeiten,<br />

Definition nach DIN 31 051).<br />

7.1. Inbetriebnahme<br />

Die erste Inbetriebnahme hat durch den<br />

Hersteller oder einen von ihm genannten<br />

Sachkundigen zu erfolgen. Dabei sind<br />

alle Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen<br />

auf ihre Funktion und richtige<br />

Einstellung zu prüfen. Außerdem<br />

müssen die ordnungsgemäße Sicherung<br />

der Stromkreise und die Maßnahmen<br />

für Berührungsschutz überprüft werden.<br />

7.2. Übergabe<br />

Der Hersteller hat dem Betreiber der<br />

Anlage die Begleitpapiere und Instandhaltungsunterlagen<br />

sowie den Bericht<br />

über die dem Anwendungsbereich entsprechende<br />

Verfahrensprüfung (siehe<br />

Teil 8) zu übergeben.<br />

7.3. Bedienungspersonal<br />

Das für die Bedienung verantwortliche<br />

Personal muss bei Anlagenübergabe<br />

vom Hersteller für diese Aufgabe geschult<br />

und mit der Bedienungsanweisung<br />

vertraut gemacht werden.<br />

Die Verantwortung für die ausreichende<br />

Unterweisung in die Bedienung trägt<br />

der Betreiber (Betriebsanweisung).<br />

7.4. Gerätebuch<br />

Es wird empfohlen, ein Gerätebuch zu<br />

führen, in das täglich die laufenden Berichte<br />

eingetragen werden (z. B. Anzahl<br />

und Art der Chargen, Störungen, Konzentration<br />

und pH-Wert der Reinigungsund<br />

Desinfektionsmittellösung, durchgeführte<br />

Tests etc.)<br />

7.5. Bedienungsanweisung<br />

Die Bedienungsanweisung als Bestandteil<br />

der Anlage muss im Aufstellungsraum<br />

an gut zugänglicher Stelle so aufbewahrt<br />

werden, dass sie für jede Bedienungsperson<br />

jederzeit einsehbar<br />

ist. Empfehlenswert ist eine Kurzfassung<br />

der Bedienungsanweisung, die in<br />

unmittelbarem Bedienungsbereich der<br />

Anlage gut sichtbar angebracht ist.<br />

7.6. Betriebsanweisung<br />

Die Betriebsanweisung für eine <strong>BWA</strong><br />

enthält in allgemeinverständlicher Form<br />

alle zum sachgemäßen Betrieb wichtigen<br />

Informationen. Sie wird in der<br />

Regel vom Betreiber unter Zugrundelegung<br />

der Benutzerinformationen des<br />

Herstellers erstellt.<br />

7.7. Einstellwerte der Parameter<br />

des <strong>Dekontamination</strong>sverfahrens<br />

Beim Betrieb der <strong>BWA</strong> sind die durch<br />

Verfahrensprüfung festgelegten und in<br />

der Bedienungsanweisung vorgeschriebenen<br />

Parameter des <strong>Dekontamination</strong>sverfahrens<br />

einzuhalten. Dies sind<br />

z. B. die Temperatur, die Einwirkzeit,<br />

die Konzentration der BHM und die<br />

Trocknungszeit. Eine notwendige Anpassung<br />

der Parameter an die örtlichen<br />

Verhältnisse ist durch Verfahrensprüfung<br />

zu bestätigen, z. B. die Temperatur,<br />

die Einwirkzeit und die Konzentration<br />

der BHM und die Trocknungszeit.<br />

7.8. Prüfung und Kontrolle<br />

Die in der Betriebsanweisung und in<br />

der Bedienungsanweisung vorgeschriebenen<br />

Maßnahmen sind durchzuführen,<br />

z. B.<br />

� Prüfung von Konzentration, Temperatur<br />

und ggf. des pH-Wertes der<br />

Reinigungs- und Desinfektionsmittellösung.

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