AK- BWA Maschinelle Dekontamination - HOBART GmbH
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Teil 7 Betrieb und Betreiben der <strong>BWA</strong><br />
34<br />
Um den sicheren und reproduzierbaren<br />
Betrieb der <strong>BWA</strong> zu gewährleisten, sind<br />
die Instandhaltungsmaßnahmen, wie<br />
vom Hersteller vorgeschrieben, regelmäßig<br />
auszuführen (Wartung sowie Inspektion<br />
und Instandsetzungsarbeiten,<br />
Definition nach DIN 31 051).<br />
7.1. Inbetriebnahme<br />
Die erste Inbetriebnahme hat durch den<br />
Hersteller oder einen von ihm genannten<br />
Sachkundigen zu erfolgen. Dabei sind<br />
alle Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen<br />
auf ihre Funktion und richtige<br />
Einstellung zu prüfen. Außerdem<br />
müssen die ordnungsgemäße Sicherung<br />
der Stromkreise und die Maßnahmen<br />
für Berührungsschutz überprüft werden.<br />
7.2. Übergabe<br />
Der Hersteller hat dem Betreiber der<br />
Anlage die Begleitpapiere und Instandhaltungsunterlagen<br />
sowie den Bericht<br />
über die dem Anwendungsbereich entsprechende<br />
Verfahrensprüfung (siehe<br />
Teil 8) zu übergeben.<br />
7.3. Bedienungspersonal<br />
Das für die Bedienung verantwortliche<br />
Personal muss bei Anlagenübergabe<br />
vom Hersteller für diese Aufgabe geschult<br />
und mit der Bedienungsanweisung<br />
vertraut gemacht werden.<br />
Die Verantwortung für die ausreichende<br />
Unterweisung in die Bedienung trägt<br />
der Betreiber (Betriebsanweisung).<br />
7.4. Gerätebuch<br />
Es wird empfohlen, ein Gerätebuch zu<br />
führen, in das täglich die laufenden Berichte<br />
eingetragen werden (z. B. Anzahl<br />
und Art der Chargen, Störungen, Konzentration<br />
und pH-Wert der Reinigungsund<br />
Desinfektionsmittellösung, durchgeführte<br />
Tests etc.)<br />
7.5. Bedienungsanweisung<br />
Die Bedienungsanweisung als Bestandteil<br />
der Anlage muss im Aufstellungsraum<br />
an gut zugänglicher Stelle so aufbewahrt<br />
werden, dass sie für jede Bedienungsperson<br />
jederzeit einsehbar<br />
ist. Empfehlenswert ist eine Kurzfassung<br />
der Bedienungsanweisung, die in<br />
unmittelbarem Bedienungsbereich der<br />
Anlage gut sichtbar angebracht ist.<br />
7.6. Betriebsanweisung<br />
Die Betriebsanweisung für eine <strong>BWA</strong><br />
enthält in allgemeinverständlicher Form<br />
alle zum sachgemäßen Betrieb wichtigen<br />
Informationen. Sie wird in der<br />
Regel vom Betreiber unter Zugrundelegung<br />
der Benutzerinformationen des<br />
Herstellers erstellt.<br />
7.7. Einstellwerte der Parameter<br />
des <strong>Dekontamination</strong>sverfahrens<br />
Beim Betrieb der <strong>BWA</strong> sind die durch<br />
Verfahrensprüfung festgelegten und in<br />
der Bedienungsanweisung vorgeschriebenen<br />
Parameter des <strong>Dekontamination</strong>sverfahrens<br />
einzuhalten. Dies sind<br />
z. B. die Temperatur, die Einwirkzeit,<br />
die Konzentration der BHM und die<br />
Trocknungszeit. Eine notwendige Anpassung<br />
der Parameter an die örtlichen<br />
Verhältnisse ist durch Verfahrensprüfung<br />
zu bestätigen, z. B. die Temperatur,<br />
die Einwirkzeit und die Konzentration<br />
der BHM und die Trocknungszeit.<br />
7.8. Prüfung und Kontrolle<br />
Die in der Betriebsanweisung und in<br />
der Bedienungsanweisung vorgeschriebenen<br />
Maßnahmen sind durchzuführen,<br />
z. B.<br />
� Prüfung von Konzentration, Temperatur<br />
und ggf. des pH-Wertes der<br />
Reinigungs- und Desinfektionsmittellösung.