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AK- BWA Maschinelle Dekontamination - HOBART GmbH

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Bauliche Anforderungen<br />

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße<br />

Anlagenfunktion ist die fachgerechte<br />

Planung, die bauliche Vorbereitung<br />

sowie die richtige Abstimmung<br />

der Betriebsmittelver- und -Entsorgungssysteme.<br />

ANMERKUNG<br />

für bauseitige Installationen<br />

über der Kabine:<br />

Für anlageinterne Instandhaltungsarbeiten<br />

darf der Raum oberhalb der<br />

Anlage, insbesondere im Bereich<br />

der Kabine, nicht durch andere bauseitige<br />

Installationen wie Lüftungskanäle,<br />

Rohrleitungen, Kabeltrassen<br />

o. ä. eingeengt werden, da dort<br />

Elektromotoren, Antriebselemente,<br />

Ventile und andere Bauteile zugänglich<br />

bleiben müssen.<br />

6.1. Leistungsabgrenzungen<br />

Die Beschaffung einer <strong>BWA</strong> und die Regelung<br />

der Gewährleistungen, d.h. die<br />

Lieferung und der Einbau sollten nach<br />

„Ergänzende Vertragsbedingungen zu<br />

VOB und VOL für die Gewerke Sterilisations-<br />

und Desinfektionsanlagen“ (EVB<br />

STER/DES, letzte Ausgabe) erfolgen.<br />

Der Anschluss der <strong>BWA</strong> an die Installation<br />

(Zuluft / Abluft / Heißdampf / Kaltwasser<br />

/ Druckluft / Elektrozuleitung) ist<br />

Aufgabe der jeweiligen bauausführenden<br />

Gewerke. Absperrorgane sind bauseitige<br />

Leistungen.<br />

Vom Auftraggeber bzw. vom Betreiber<br />

sind zur Erstellung der Bauvorbereitungszeichnungen<br />

die erforderlichen<br />

Unterlagen dem Hersteller zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

6.2. Anforderungen an die Betriebsmittel<br />

und die Betriebsmittelsysteme<br />

Vom Hersteller ist dem Auftraggeber<br />

bzw. Betreiber rechtzeitig anzugeben,<br />

welche Betriebsmittel in welcher Qualität<br />

und in welchem Umfang bereitgestellt<br />

werden müssen und welche<br />

bauseitigen Maßnahmen zwecks Aufstellung,<br />

Anschluss und Betrieb der<br />

<strong>BWA</strong> zu treffen sind.<br />

Die vom Hersteller genannten Anforderungen<br />

an die Qualität und den Umfang<br />

der Betriebsmittel, einschließlich Verund<br />

Entsorgungssysteme, müssen vom<br />

Betreiber eingehalten werden. Anderenfalls<br />

muss mit unzureichenden Funktionen<br />

und unzureichender <strong>Dekontamination</strong>swirksamkeit,<br />

längeren Chargenzeiten,<br />

Beschädigungen an den BHG und<br />

Schäden an den Anlagen gerechnet<br />

werden.<br />

Wasser<br />

pH-Wert . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5–8 (9) 1<br />

Gesamthärte bis 0,5 mmol/l (bis 3° d)<br />

Abdampfrückstand . . . . . . � 500 mg/l<br />

Chloride . . . . . . . . . . . . . . . � 80 mg/l<br />

Silikate als SiO 2 . . . . . . . . � 15 mg/l<br />

Eisen . . . . . . . . . . . . . . . . .� 0,05 mg/l<br />

Mangan . . . . . . . . . . . . . . .� 0,05 mg/l<br />

Kupfer . . . . . . . . . . . . . . . . .� 0,05 mg/l<br />

Vollentsalztes Wasser darf nur nach<br />

Rücksprache mit den Herstellern von<br />

BHM, BHG und <strong>BWA</strong> verwendet werden.<br />

Für Sterilisierbehälter, Transportwagen<br />

und Umlaufbehälter aus eloxiertem<br />

Aluminium ist aus Gründen der Materialbeständigkeit<br />

vollentsalztes Wasser<br />

zu empfehlen.<br />

Das kalte Speisewasser wird in der<br />

<strong>BWA</strong> aufgeheizt. Warmes Wasser kann<br />

verwendet werden.<br />

Die Kaltwasserleitungen sollten, wo erforderlich,<br />

gegen Schwitzwasserbildung<br />

isoliert sein.<br />

1 Nach Rücksprache mit dem BHG-Hersteller<br />

Teil X6<br />

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