AK- BWA Maschinelle Dekontamination - HOBART GmbH
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Teil 4<br />
24<br />
durch den Druck des Spritzwassers<br />
nicht aus ihrer vorgegebenen Position<br />
verschoben werden. Die Größe des<br />
Beschickungswagens muss auf eine<br />
optimale Auslastung des nutzbaren<br />
Innenraums der <strong>BWA</strong> ausgerichtet sein.<br />
OP-Tische und<br />
-Mobiliar<br />
Die Materialverträglichkeit zwischen dekontaminationsfestenOP-Tisch-Lagerflächen<br />
und den BHM ist vom Hersteller<br />
der BHM in Abstimmung mit dem Hersteller<br />
des BHG sicherzustellen und<br />
nachzuweisen.<br />
Die an den OP-Tisch-Lagerflächen vorhandenen<br />
Feuchtigkeitsindikatoren sind<br />
zu beobachten und die hierzu gegebenen<br />
Herstellerinformationen zu beachten.<br />
Bei der maschinellen <strong>Dekontamination</strong><br />
kann an den OP-Tisch-Lagerflächen und<br />
OP-Tisch-Transportern ein Austrag von<br />
Schmierstoffen stattfinden. Die Einhaltung<br />
der von den Herstellern empfohlenen<br />
Nachschmierzyklen sind zu gewährleisten.<br />
OP-Schuhe<br />
Aus Gründen der Funktionalität und<br />
der sicheren Desinfizierbarkeit werden<br />
OP-Schuhe komplett aus Polyurethan<br />
gefertigt. Bedingt durch diesen Werkstoff<br />
können nur chemisch-thermische<br />
Desinfektionsverfahren bis 60 °C eingesetzt<br />
werden. Schuhe, die andere<br />
Materialien beinhalten, sind für eine<br />
maschinelle <strong>Dekontamination</strong> nicht geeignet.<br />
Der Beschickungswagen für OP-Schuhe<br />
muss so konstruiert sein, dass jeder<br />
Schuh von außen und von innen mit<br />
dem BHM beaufschlagt wird.<br />
4.4. Instandhaltung<br />
Um die Lebensdauer des BHG sicherzustellen<br />
und zu verlängern, wird eine Wartung<br />
in regelmäßigen Intervallen nach<br />
Angaben des Herstellers empfohlen.<br />
Spätestens alle 6 Monate sollten nachstehende<br />
Arbeiten durchgeführt werden:<br />
Medizinprodukte müssen in regelmäßigen<br />
Abständen gemäß den Vorschriften<br />
der Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
(MPBetreibV) überprüft werden.<br />
Sonstiges Behandlungsgut ist nach<br />
dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) zu<br />
überprüfen.<br />
A: Kontrollarbeiten<br />
� Kontrolle aller Funktionen und ggf.<br />
Nachstellen von Bowdenzügen und<br />
Verstellungen<br />
� Oberflächenkontrolle der Kunststoffbeschichtung<br />
und ggf. Ausbesserung<br />
� Zubehör überprüfen, z. B. Aufrichter,<br />
Seitenteile<br />
� Bei elektrischen Betten Messung des<br />
Ableitstromes und Isolationswiderstandes<br />
� Sichtprüfung der Feuchtigkeitsindikatoren<br />
an OP-Tisch-Lagerflächen<br />
B: Wartungsarbeiten<br />
Nach Herstellervorgaben an folgenden<br />
Teilen:<br />
� Drehpunkte<br />
� Führungsteile<br />
� Kopf- und Fußteilbügelenden und<br />
Rohrmuffen<br />
� Bremsgestänge<br />
� Verstellungen<br />
� Lagerzapfen bzw. -bolzen<br />
� Rollenfeststellmechanik<br />
� Spindeln und Spindelführungen<br />
� Teleskoprohre<br />
� Verriegelungen<br />
Bei der maschinellen <strong>Dekontamination</strong><br />
kann ein Austrag von Schmierstoffen<br />
stattfinden. Die Einhaltung der von den<br />
Herstellern empfohlenen Nachschmierzyklen<br />
sind zu gewährleisten.<br />
Angaben zu den Fett- und Ölsorten sind<br />
der Wartungsanleitung zu entnehmen.<br />
Die durchgeführte Wartung sollte durch<br />
ein geeignetes Kontrollsystem überprüfbar<br />
sein, z. B. farbiges Nummernschild<br />
oder Barcode. Zur Dokumentation von<br />
durchgeführten Kontroll-, Wartungs- und<br />
Reparaturarbeiten empfiehlt sich die<br />
Einführung eines Kartei- oder EDV-Systems.<br />
Voraussetzung dafür ist die Nummerierung<br />
der Bettgestelle.<br />
ACHTUNG!<br />
Hinweis für die Behandlung von<br />
Altbetten, Altwagen, älteren OP-<br />
Tischen und Zubehör: Dazu unbedingt<br />
Hersteller befragen.