AK- BWA Maschinelle Dekontamination - HOBART GmbH
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Gesetzliche Auflagen und Vorschriften für die Aufbereitung<br />
Bei der Auswahl möglicher Aufbereitungsmethoden<br />
für Betten, Nachttische,<br />
Transportwagen, Umlaufbehälter,<br />
Sterilisierbehälter, OP-Tische und<br />
-Mobiliar sowie OP-Schuhe usw. sind<br />
generell die allgemeingültigen technischen<br />
Richtlinien für Gefahrstoffe und<br />
die Arbeitsschutzvorschriften der Berufsgenossenschaften<br />
sowie das Medizinproduktegesetz<br />
(MPG) mit seinen<br />
Verordnungen speziell für die BHG, die<br />
Medizinprodukte sind, zu beachten.<br />
2.1. Medizinproduktegesetz<br />
und Verordnung über das Errichten,<br />
Betreiben und Anwenden von<br />
Medizinprodukten<br />
(Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
– MPBetreibV)<br />
Medizinprodukte der Klasse 1 sind<br />
z. B. Krankenhausbetten, OP-Tischlagerflächen,<br />
OP-Mobiliar.<br />
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
vom 29. 8. 2002 fordert, dass:<br />
� sich der Anwender eines Medizinproduktes<br />
von der Funktionsfähigkeit<br />
und dem ordnungsgemäßen Zustand<br />
zu überzeugen hat, bevor er es anwendet,<br />
� der Betreiber nur Personen, Betriebe<br />
und Einrichtungen mit der Instandhaltung<br />
beauftragen darf, die die<br />
Sachkenntnis, die Voraussetzungen<br />
und die erforderlichen Mittel zur Ausführung<br />
besitzen,<br />
� die Reinigung und Desinfektion mit<br />
geeigneten validierten und standardisierten<br />
Verfahren so durchzuführen<br />
sind, dass der Erfolg dieser<br />
Verfahren nachvollziehbar gewährleistet<br />
ist und die Sicherheit und<br />
Gesundheit von Patienten, Anwendern<br />
oder Dritten nicht gefährdet<br />
wird,<br />
� nach Instandhaltungsmaßnahmen die<br />
für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit<br />
wesentlichen Merkmale geprüft<br />
und dokumentiert werden müssen.<br />
Diese Forderungen sind für Betten eigentlich<br />
nur bei einer zentralen Bettenaufbereitung<br />
erfüllbar. Die erforderliche<br />
Sichtkontrolle mit anschließender<br />
Funktionsprüfung lässt sich vor der Bettenaufrüstung<br />
am besten integrieren.<br />
Das „nackte“ Bett ist hier am einfachsten<br />
zu inspizieren, der verantwortliche<br />
Kontrolleur kann jedes Bett in Augenschein<br />
nehmen, bevor es wieder aufgerüstet<br />
wird.<br />
Für die erforderlichen Wartungs- und/<br />
oder Reparaturarbeiten hat sich die<br />
direkte Angliederung an die Bettenzentrale<br />
bewährt.<br />
Gleiches gilt für die Aufbereitung von<br />
OP-Tischlagerfächen und OP-Mobilliar.<br />
Die Forderung nach validierten Verfahren<br />
kann bei einer manuellen Wisch-<br />
Reinigung oder -Desinfektion nur<br />
unzureichend erfüllt werden. Diese Forderungen<br />
werden bei Einsatz eines<br />
automatisch ablaufenden <strong>Dekontamination</strong>sverfahrens<br />
erfüllt.<br />
Teil 42<br />
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