Sammelheft 1 (2.929KB) - Gudjons Apotheke
Sammelheft 1 (2.929KB) - Gudjons Apotheke
Sammelheft 1 (2.929KB) - Gudjons Apotheke
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
24<br />
HOCHPOTENZEN & ARZNEIBÜCHER<br />
stellungsverfahren erweiterten und veränderten<br />
klassischen Herstellungsregeln der<br />
Homöopathie nach Hahnemann zu vereinheitlichen...“,<br />
„sondern ganz im besonderen darin,<br />
die verschiedenen gleichberechtigten Richtungen<br />
der besonderen Heilweisen (so z.B.<br />
auch die anthroposophischen Arzneimittel)<br />
unter einheitlichen Kriterien der Herstellung<br />
zusammenzufassen“ (zitiert nach dem Vorwort<br />
des HAB 1 von 1978).<br />
Nur so ist es wohl auch zu erklären, daß das<br />
HAB 1 von 1978 noch keinen Hinweis auf die<br />
sogenannten Quinquagintesimal-Potenzen enthält,<br />
welche zweifellos die wichtigste Neuerung<br />
der letzen Organon-Auflage darstellen. Dies<br />
ist umso erstaunlicher, als bereits 1929 im<br />
Schwabe’schen Homöopathischen Arzneibuch<br />
die 6. Auflage des Organon – und zwar ausgerechnet<br />
der hierfür entscheidende § 270 – in<br />
einer Fußnote (auf S. XIV) erwähnt wird. Allerdings<br />
wird gerade an dieser Stelle deutlich,<br />
daß der wesentliche Inhalt des § 270 (nämlich<br />
die Fünfzigtausender-Potenzen) hier gar<br />
nicht zur Kenntnis genommen wurde. Folgerichtig<br />
kann Schmidt im Vorwort (S. XX) zu seiner,<br />
bereits oben erwähnten, textkritischen Organonausgabe<br />
1992 schreiben: „Da diese entscheidende<br />
Modifikation Hahnemanns allerdings<br />
erst nach 1921 der Öffentlichkeit bekannt<br />
und auch zunächst kaum beachtet wurde, kam<br />
während des weitaus größten Zeitraums der<br />
Homöopathiegeschichte weltweit stets nur das<br />
ältere, bis 1833 von Hahnemann empfohlene,<br />
1842 von ihm aber revidierte Verfahren zur Anwendung“.<br />
Wen wundert es da, daß erst im Nachtrag zur<br />
Gesamtausgabe des amtlichen HAB 1 aus dem<br />
Jahr 1991 die „LM-Potenzen“ in der Vorschrift<br />
17 berücksichtigt werden, also genau 70 Jahre<br />
nach der Veröffentlichung der 6. Organon-<br />
Auflage. Sehr bedauerlich hingegen ist es, daß<br />
in dieser Vorschrift und darüber hinaus auch<br />
in den Vorschriften 6 bzw. 7 nicht genau nach<br />
dem genannten § 270 und auch nicht nach §<br />
271 vorgegangen wird. Die Ursache hierfür<br />
liegt jedoch bereits im vorigen Jahrhundert.<br />
Denn bereits alle vorigen HAB-Ausgaben basieren,<br />
wie oben gezeigt (siehe Zitat von<br />
Schmidt), konsequent auf Hahnemann’s Wissens-<br />
und Publikationsstand bis 1833. Denn<br />
bereits die in der zweiten Auflage der „Chronischen<br />
Krankheiten“ – erschienen im Jahr 1835<br />
– eindeutig formulierte („wie die Erfahrung<br />
mich lehrt“) neuere Erkenntnis Hahnemanns<br />
(CK, 1. Bd., 2. Aufl., S. 182, erste Fußnote)<br />
von der höheren Wirksamkeit der frisch bis zur<br />
C3 verriebenen Pflanzenteile „ohne weitere<br />
Vorbereitung“ sowie „der frisch ausgepreßten<br />
Kräuter-Säfte“, fand bisher keinen Eingang in<br />
eine der genannten Pharmakopöen. Aber ge