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LEbEn und GEsundhEIt � bEGutAChtunG VOn ELEKtRO-ROLLstuhLFAhRERn<br />

<strong>Ihre</strong> <strong>Entscheidungen</strong> <strong>sicher</strong> <strong>lenken</strong>.<br />

Verkehrspsychologisches und -medizinisches Gutachten zur Feststellung der<br />

Straßenverkehrstauglichkeit zum Führen eines Elektro-Rollstuhls.<br />

Auf Grund verschiedener Erkrankungen kann die Eignung zum Führen eines Elektro-Rollstuhls be ein trächtigt oder sogar<br />

aufgehoben sein. Die Feststellung der Straßenverkehrstauglichkeit ist nicht Aufgabe des Medizinischen Dienstes der<br />

Krankenver<strong>sicher</strong>ung (MDK) im Rahmen des § 33 SGB. Sie wird nur von akkreditierten Begutachtungsstellen für Fahreignung<br />

durchgeführt. Beim Führen eines Elektro-Rollstuhls im öffentlichen Straßenverkehr müssen die gesetzlichen Bestimmungen<br />

beachtet werden. Deshalb sollten Kostenträger, die ihren Kunden einen Elektro-Rollstuhl bewilligen, <strong>sicher</strong>stellen,<br />

dass die Benutzer diesen mit der erforderlichen Sicherheit und Sorgfalt im öffentlichen Straßenverkehr bewegen<br />

können.<br />

<strong>Ihre</strong> Lösung:<br />

Mit einer Beauftragung der TÜV Rheinland Verkehrs- und<br />

Betriebspsychologie GmbH können Sie ein verkehrspsychologisches<br />

und -medizinisches Gutachten erstellen lassen.<br />

Das Gutachten bewertet die Auswirkungen der vorliegenden<br />

medizinischen Beeinträchtigungen auf die Straßenver -<br />

kehrstauglichkeit. Die Gutachter befunden diese Auswirkungen,<br />

ordnen sie verkehrspsychologisch und -medizinisch<br />

www.tuv.com/elektrorollstuhl<br />

ein und erstellen auf dieser Grundlage eine Prognose zur<br />

<strong>sicher</strong>en Teilnahme im Straßenverkehr. Dabei wird auch berücksichtigt,<br />

ob individuelle Kompensationsmöglichkeiten<br />

vorliegen. Das verkehrspsychologische und -medizinische<br />

Gutachten ist nicht als Ersatz für das Gutachten des MDK<br />

zu verstehen, sondern als wichtige ergänzende Entscheidungshilfe<br />

für Sie als Kostenträger und für den MDK.


Der Service auf einen Blick:<br />

� Alle Gutachter (Mediziner und Psychologe) verfügen über eine spezielle<br />

verkehrs psychologische und -medizi nische Ausbildung.<br />

� Die Gutachter werden dem Einzelfall gerecht: es erfolgt eine individuelle,<br />

persönliche Befunderhebung unter Einbeziehung der vorliegenden Aktenlage.<br />

� Die Gutachter arbeiten im Team, d.h. grundsätzlich sind ein Mediziner und<br />

ein Psychologe beteiligt.<br />

� Die Begutachtung erfolgt in den Servicestellen der TÜV Rheinland Verkehrsund<br />

Betriebspsychologie GmbH.<br />

� Die Gutachten entsprechen den Anforderungen der Anlage 15 FeV in<br />

Verb. mit § 11 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung, besonders im Hinblick auf<br />

Anlassbezug, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und<br />

Vollständigkeit.<br />

� Das Ergebnis der Begutachtung wird dem Auftraggeber in der Regel innerhalb<br />

von 10 Arbeitstagen in zweifacher Ausfertigung übermittelt. Bei<br />

not wendiger weiterer Befundanforderung erfolgt die Gutachtenerstellung<br />

sofort nach deren Eingang.<br />

� Für Fragen zum Gutachten stehen die Gutachter telefonisch zur Verfügung.<br />

� Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Schutz der<br />

Sozialdaten nach §§ 67 – 88a SGB X zu beachten.<br />

� Auf Wunsch können anlassbezogene Zusatzuntersuchungen in Auftrag<br />

gegeben werden.<br />

Die Leistungen auf einen Blick:<br />

Baustein<br />

Inhalt<br />

Wer<br />

Wo<br />

Dauer<br />

Medizinische<br />

Untersuchung<br />

Auswertung der<br />

zur Verfügung<br />

gestellten<br />

medi zinischen<br />

Unterlagen sowie<br />

Bewertung der<br />

Medikamenteneinnahmen.<br />

Körperliche<br />

Untersuchung<br />

einschließlich<br />

der Überprüfung<br />

der Seh- und<br />

Hörfähigkeit<br />

sowie eine grobe<br />

neurologische<br />

Untersuchung.<br />

Verkehrsmediziner<br />

Psychologische<br />

Untersuchung<br />

Besprechung der<br />

soziodemographischen<br />

Daten<br />

Fahrpraxis<br />

Krankheitsgeschichte<br />

praktischen und<br />

psychischen<br />

Bedeutung des<br />

Elektro-RollstuhlsMedikamenteneinnahme<br />

Leistungstest<br />

Begutachtungsstelle für Fahreignung oder<br />

im häuslichen Umfeld<br />

120–180 Minuten<br />

Durchführung<br />

der standardmäßig<br />

einge setztenLeistungstests<br />

in den<br />

Be reichen:<br />

Belastbarkeit<br />

Orientierung<br />

Konzentration<br />

AufmerksamkeitReaktionsfähigkeit<br />

Dipl.-Psychologe mit Zusatzausbildung<br />

im Bereich Verkehrspsychologie<br />

Fahrverhaltensbeobachtung<br />

Diagnostizierung<br />

von Auffällig keiten<br />

im Fahr ver-<br />

halten, die nicht<br />

situational, sondern<br />

personal<br />

bedingt sind.<br />

Die Fahrver haltens<br />

beo bach tung<br />

ist nur angezeigt,<br />

wenn dies wegen<br />

un zu reichender<br />

Leistungs test -<br />

er geb nisse notwendig<br />

wird.<br />

Im Umfeld<br />

rund um die<br />

Begutachtungsstelle,<br />

in Ausnahmefällen<br />

auch<br />

im häuslichen<br />

Umfeld.<br />

30–60 Minuten<br />

Wussten Sie, dass …<br />

… die Fahrerlaubnispflicht gilt, wenn<br />

das Leergewicht eines Elektro-Roll -<br />

stuhls mehr als 300 kg beträgt, Fahrer<br />

und Elektro-Rollstuhl zusammen mehr<br />

als 500 kg wiegen oder die Höchstgeschwindigkeit<br />

des Roll stuhls 15 km/h<br />

überschreitet?<br />

… Informationen zur verkehrsmedi zinischen<br />

Bewertung der wichtigsten<br />

Krankheitsbilder in den Begutachtungs-Leitlinien<br />

zur Kraftfahrer eignung<br />

zu finden sind?<br />

… Eignungsbegutachtungen nur von<br />

Begutachtungsstellen durchgeführt<br />

werden dürfen, die eine Akkreditier<br />

ung der Bundesanstalt für Straßenwesen<br />

(BASt) und eine amtliche<br />

Anerkennung vorweisen können?<br />

… je nach vertraglicher Regelung der<br />

Kostenträger Halter des Elektro-Rollstuhles<br />

bleibt?<br />

… Elektrorollstühle über 6 km/h eine<br />

Betriebserlaubnis benötigen?<br />

… Elektro-Rollstühle, die mehr als<br />

6 km/h erreichen (bis maximal<br />

25 km/h), laut § 2 Pflichtver<strong>sicher</strong>ungs<br />

gesetz über eine separate, ei gen -<br />

ständige Kraftfahrzeughaft pflichtver<strong>sicher</strong><br />

ung ver<strong>sicher</strong>t werden?<br />

… auch das Führen eines Elektro-Rollstuhls<br />

nicht unter Alkoholeinfluss<br />

oder Medikamenteneinnahmen erfolgen<br />

darf?<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

dipl.-Psych. Petra schulz-Ruckriegel<br />

tÜV Rheinland Verkehrs- und<br />

betriebspsychologie Gmbh<br />

breslauer Platz 2c<br />

50668 Köln<br />

Petra.schulz-Ruckriegel@de.tuv.com<br />

tel. +49 221 91284710<br />

www.tuv.com<br />

® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung.

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