Ihre Entscheidungen sicher lenken.
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LEbEn und GEsundhEIt � bEGutAChtunG VOn ELEKtRO-ROLLstuhLFAhRERn<br />
<strong>Ihre</strong> <strong>Entscheidungen</strong> <strong>sicher</strong> <strong>lenken</strong>.<br />
Verkehrspsychologisches und -medizinisches Gutachten zur Feststellung der<br />
Straßenverkehrstauglichkeit zum Führen eines Elektro-Rollstuhls.<br />
Auf Grund verschiedener Erkrankungen kann die Eignung zum Führen eines Elektro-Rollstuhls be ein trächtigt oder sogar<br />
aufgehoben sein. Die Feststellung der Straßenverkehrstauglichkeit ist nicht Aufgabe des Medizinischen Dienstes der<br />
Krankenver<strong>sicher</strong>ung (MDK) im Rahmen des § 33 SGB. Sie wird nur von akkreditierten Begutachtungsstellen für Fahreignung<br />
durchgeführt. Beim Führen eines Elektro-Rollstuhls im öffentlichen Straßenverkehr müssen die gesetzlichen Bestimmungen<br />
beachtet werden. Deshalb sollten Kostenträger, die ihren Kunden einen Elektro-Rollstuhl bewilligen, <strong>sicher</strong>stellen,<br />
dass die Benutzer diesen mit der erforderlichen Sicherheit und Sorgfalt im öffentlichen Straßenverkehr bewegen<br />
können.<br />
<strong>Ihre</strong> Lösung:<br />
Mit einer Beauftragung der TÜV Rheinland Verkehrs- und<br />
Betriebspsychologie GmbH können Sie ein verkehrspsychologisches<br />
und -medizinisches Gutachten erstellen lassen.<br />
Das Gutachten bewertet die Auswirkungen der vorliegenden<br />
medizinischen Beeinträchtigungen auf die Straßenver -<br />
kehrstauglichkeit. Die Gutachter befunden diese Auswirkungen,<br />
ordnen sie verkehrspsychologisch und -medizinisch<br />
www.tuv.com/elektrorollstuhl<br />
ein und erstellen auf dieser Grundlage eine Prognose zur<br />
<strong>sicher</strong>en Teilnahme im Straßenverkehr. Dabei wird auch berücksichtigt,<br />
ob individuelle Kompensationsmöglichkeiten<br />
vorliegen. Das verkehrspsychologische und -medizinische<br />
Gutachten ist nicht als Ersatz für das Gutachten des MDK<br />
zu verstehen, sondern als wichtige ergänzende Entscheidungshilfe<br />
für Sie als Kostenträger und für den MDK.
Der Service auf einen Blick:<br />
� Alle Gutachter (Mediziner und Psychologe) verfügen über eine spezielle<br />
verkehrs psychologische und -medizi nische Ausbildung.<br />
� Die Gutachter werden dem Einzelfall gerecht: es erfolgt eine individuelle,<br />
persönliche Befunderhebung unter Einbeziehung der vorliegenden Aktenlage.<br />
� Die Gutachter arbeiten im Team, d.h. grundsätzlich sind ein Mediziner und<br />
ein Psychologe beteiligt.<br />
� Die Begutachtung erfolgt in den Servicestellen der TÜV Rheinland Verkehrsund<br />
Betriebspsychologie GmbH.<br />
� Die Gutachten entsprechen den Anforderungen der Anlage 15 FeV in<br />
Verb. mit § 11 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung, besonders im Hinblick auf<br />
Anlassbezug, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und<br />
Vollständigkeit.<br />
� Das Ergebnis der Begutachtung wird dem Auftraggeber in der Regel innerhalb<br />
von 10 Arbeitstagen in zweifacher Ausfertigung übermittelt. Bei<br />
not wendiger weiterer Befundanforderung erfolgt die Gutachtenerstellung<br />
sofort nach deren Eingang.<br />
� Für Fragen zum Gutachten stehen die Gutachter telefonisch zur Verfügung.<br />
� Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Schutz der<br />
Sozialdaten nach §§ 67 – 88a SGB X zu beachten.<br />
� Auf Wunsch können anlassbezogene Zusatzuntersuchungen in Auftrag<br />
gegeben werden.<br />
Die Leistungen auf einen Blick:<br />
Baustein<br />
Inhalt<br />
Wer<br />
Wo<br />
Dauer<br />
Medizinische<br />
Untersuchung<br />
Auswertung der<br />
zur Verfügung<br />
gestellten<br />
medi zinischen<br />
Unterlagen sowie<br />
Bewertung der<br />
Medikamenteneinnahmen.<br />
Körperliche<br />
Untersuchung<br />
einschließlich<br />
der Überprüfung<br />
der Seh- und<br />
Hörfähigkeit<br />
sowie eine grobe<br />
neurologische<br />
Untersuchung.<br />
Verkehrsmediziner<br />
Psychologische<br />
Untersuchung<br />
Besprechung der<br />
soziodemographischen<br />
Daten<br />
Fahrpraxis<br />
Krankheitsgeschichte<br />
praktischen und<br />
psychischen<br />
Bedeutung des<br />
Elektro-RollstuhlsMedikamenteneinnahme<br />
Leistungstest<br />
Begutachtungsstelle für Fahreignung oder<br />
im häuslichen Umfeld<br />
120–180 Minuten<br />
Durchführung<br />
der standardmäßig<br />
einge setztenLeistungstests<br />
in den<br />
Be reichen:<br />
Belastbarkeit<br />
Orientierung<br />
Konzentration<br />
AufmerksamkeitReaktionsfähigkeit<br />
Dipl.-Psychologe mit Zusatzausbildung<br />
im Bereich Verkehrspsychologie<br />
Fahrverhaltensbeobachtung<br />
Diagnostizierung<br />
von Auffällig keiten<br />
im Fahr ver-<br />
halten, die nicht<br />
situational, sondern<br />
personal<br />
bedingt sind.<br />
Die Fahrver haltens<br />
beo bach tung<br />
ist nur angezeigt,<br />
wenn dies wegen<br />
un zu reichender<br />
Leistungs test -<br />
er geb nisse notwendig<br />
wird.<br />
Im Umfeld<br />
rund um die<br />
Begutachtungsstelle,<br />
in Ausnahmefällen<br />
auch<br />
im häuslichen<br />
Umfeld.<br />
30–60 Minuten<br />
Wussten Sie, dass …<br />
… die Fahrerlaubnispflicht gilt, wenn<br />
das Leergewicht eines Elektro-Roll -<br />
stuhls mehr als 300 kg beträgt, Fahrer<br />
und Elektro-Rollstuhl zusammen mehr<br />
als 500 kg wiegen oder die Höchstgeschwindigkeit<br />
des Roll stuhls 15 km/h<br />
überschreitet?<br />
… Informationen zur verkehrsmedi zinischen<br />
Bewertung der wichtigsten<br />
Krankheitsbilder in den Begutachtungs-Leitlinien<br />
zur Kraftfahrer eignung<br />
zu finden sind?<br />
… Eignungsbegutachtungen nur von<br />
Begutachtungsstellen durchgeführt<br />
werden dürfen, die eine Akkreditier<br />
ung der Bundesanstalt für Straßenwesen<br />
(BASt) und eine amtliche<br />
Anerkennung vorweisen können?<br />
… je nach vertraglicher Regelung der<br />
Kostenträger Halter des Elektro-Rollstuhles<br />
bleibt?<br />
… Elektrorollstühle über 6 km/h eine<br />
Betriebserlaubnis benötigen?<br />
… Elektro-Rollstühle, die mehr als<br />
6 km/h erreichen (bis maximal<br />
25 km/h), laut § 2 Pflichtver<strong>sicher</strong>ungs<br />
gesetz über eine separate, ei gen -<br />
ständige Kraftfahrzeughaft pflichtver<strong>sicher</strong><br />
ung ver<strong>sicher</strong>t werden?<br />
… auch das Führen eines Elektro-Rollstuhls<br />
nicht unter Alkoholeinfluss<br />
oder Medikamenteneinnahmen erfolgen<br />
darf?<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
dipl.-Psych. Petra schulz-Ruckriegel<br />
tÜV Rheinland Verkehrs- und<br />
betriebspsychologie Gmbh<br />
breslauer Platz 2c<br />
50668 Köln<br />
Petra.schulz-Ruckriegel@de.tuv.com<br />
tel. +49 221 91284710<br />
www.tuv.com<br />
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