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Orientierungsrahmen zur Schulqualität für ... - Burgschule Plochingen

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Allgemein bildende Schulen<br />

Alle Schularten<br />

Konzeption der Qualitätssicherung und<br />

Qualitätsentwicklung durch Selbstevaluation<br />

<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong><br />

<strong>für</strong> allgemein bildende Schulen<br />

in Baden-Württemberg<br />

Evaluation � Stuttgart 2006<br />

Landesinstitut<br />

<strong>für</strong> Schulentwicklung<br />

Qualitätsentwicklung<br />

und Evaluation<br />

Schulentwicklung<br />

und empirische<br />

Bildungsforschung<br />

Bildungspläne


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Impressum<br />

Die vorliegende Information wurde vom Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung (LS) entwickelt.<br />

Redaktionelle Mitarbeit:<br />

Dr. Ursula Adolphy (LS), Sabine Kimmler-Schad (LS), Dr. Günter Klein (KM), Corina Schimitzek<br />

(LS), Dr. Klaus Teichmann (LS), Hans-Martin Werner (LS)<br />

Grafiken: Sabine Kimmler-Schad, Dr. Ursula Adolphy<br />

Layout: Tabea Raidt<br />

Stand: 09.10.2006<br />

2


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Vorbemerkung<br />

Schulische Qualitätssicherung und -entwicklung braucht eine klare Zielorientierung, wie sie<br />

im Leitbild bzw. in den Leitsätzen und den daraus abgeleiteten Zielen und Maßnahmen einer<br />

Schule formuliert sind. Selbstevaluation, das heißt die systematische Datenerhebung und<br />

Datenauswertung in Bezug zu schulischen Fragestellungen, gibt Auskunft darüber, inwieweit<br />

die angestrebten Ziele erreicht wurden. Die Innensicht der innerschulischen Qualitätsentwicklung,<br />

die durch Selbstevaluation zum Tragen kommt, erfährt eine Ergänzung über die<br />

Außensicht der Fremdevaluation. Selbst- und Fremdevaluation erfüllen keinen Selbstzweck,<br />

sondern sind Voraussetzungen <strong>für</strong> ein nachhaltiges schulisches Qualitätsmanagement.<br />

Ausgangspunkt der vorliegenden Informationsbroschüre sind die Beschlüsse der Landesregierung<br />

zum Gesamtkonzept "Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Baden-<br />

Württemberg" sowie <strong>zur</strong> "Bildungsplanreform - Einführung des Bildungsplans mit Bildungsstandards“.<br />

Mit ihrer Hilfe soll die Qualitätsentwicklung an den einzelnen Schulen gestärkt<br />

werden. Dabei sind die Entwicklung eines Schulkonzepts und die Integration von Selbstevaluationsverfahren<br />

im Kontext erweiterter Gestaltungsspielräume der Einzelschule unverzichtbare<br />

Instrumente der Qualitätsentwicklung.<br />

3


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Inhalt<br />

1 Grundsätze und Ziele der Qualitätssicherung und<br />

Qualitätsentwicklung durch Selbstevaluation S. 5<br />

2 Innerschulische Qualitätsentwicklung S. 6<br />

3 Diagnose- und Vergleichsarbeiten S. 8<br />

4 <strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> S. 8<br />

5 Glossar S. 30<br />

4


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

1 Grundsätze und Ziele der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung durch<br />

Selbstevaluation<br />

� Kernstück der innerschulische Qualitätssicherung und -entwicklung ist das Schulkonzept.<br />

� Das Schulkonzept berücksichtigt die bildungspolitischen Vorgaben sowie die Rahmenbedingungen<br />

der einzelnen Schule vor Ort.<br />

� Das Schulkonzept verbindet die Ausgestaltung des Kerncurriculums sowie des Schulcurriculums<br />

mit den am Leitbild/an den Leitsätzen orientierten innerschulischen Zielen<br />

und Maßnahmen zu einem Ganzen.<br />

� Neben der innerschulischen Schulkonzeptentwicklung ist die Selbstevaluation und<br />

die darauf aufbauende Fremdevaluation ein Baustein des schulischen Qualitätsmanagements.<br />

� Die Grundlage <strong>für</strong> die Selbstevaluation an allgemein bildenden Schulen ist der baden-württembergische<br />

„<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong>“ (s. Kapitel 4).<br />

� Die Selbstevaluation gibt der Schule darüber Auskunft, wo ihre Stärken und Verbesserungsbereiche<br />

liegen. Die schulspezifischen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel<br />

Standort, Lebensumfeld der Schüler/innen werden bei der Einschätzung von<br />

Stärken und Verbesserungsbereichen einbezogen.<br />

� Die Selbstevaluation erzeugt somit Steuerungswissen <strong>für</strong> die Schule selbst.<br />

� Bei der Selbstevaluation werden datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet.<br />

5


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

2 Innerschulische Qualitätsentwicklung<br />

Folgende vier Fragen sollten im Zusammenhang mit der innerschulischen Qualitätsentwicklung<br />

beantwortet werden:<br />

1) Was wollen wir erreichen?<br />

Die Schule stellt sich im Rahmen ihrer Qualitätsentwicklung zentrale Fragen, die geleitet<br />

werden von übergeordneten Rahmenvorgaben wie dem Bildungsplan 2004 sowie<br />

von eigenen Zielsetzungen, die sich im Leitbild/den Leitsätzen wieder finden.<br />

2) Welche Maßnahmen ergreifen wir, um die Ziele zu erreichen?<br />

Ausgehend von den eigenen Zielsetzungen entwickelt die Schule ihr Schulkonzept,<br />

das auf dem Kerncurriculum und dem Schulcurriculum basiert. Aus diesen Grundlagen<br />

werden konkrete Maßnahmen abgeleitet.<br />

3) Wie überprüfen wir, ob wir noch auf dem richtigen Weg sind?<br />

Die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen wird durch die Selbstevaluation überprüft.<br />

Insofern ist die Selbstevaluation ein wichtiger Baustein, um regelmäßig Bilanz<br />

zu ziehen und den eigenen Standort zu bestimmen.<br />

4) Was können wir beibehalten und welche Veränderungen<br />

müssen wir vornehmen?<br />

Selbstevaluation ist kein Selbstzweck. Aus den Ergebnissen werden Schlussfolgerungen<br />

und Konsequenzen gezogen, die wiederum im Zusammenhang mit den Zielsetzungen<br />

der Schule zu Weiterentwicklungen führen.<br />

6


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Staatliche<br />

Vorgaben<br />

(v.a.<br />

Bildungsplan)<br />

Schulisches<br />

Leitbild /<br />

schulische<br />

Leitsätze<br />

Schulspezifische<br />

Rahmenbedingungen<br />

Welche Maßnahmen<br />

ergreifen wir?<br />

Umsetzung<br />

Was wollen wir erreichen?<br />

Handlungsleitende Ziele<br />

Kern- und Schulcurriculum<br />

Welche Konsequenzen<br />

ziehen wir?<br />

Veränderungsplanung<br />

Wie überprüfen wir, ob wir<br />

noch auf dem richtigen Weg<br />

sind?<br />

Selbstevaluation<br />

Abbildung 1: Innerschulische Schulkonzeptentwicklung (in Anlehnung an den PDCA-Zyklus nach Deming 1 )<br />

Auch der umgekehrte Weg - von der Selbstevaluation <strong>zur</strong> Leitbildentwicklung - ist denkbar:<br />

Lehrkräfte beginnen in kleinen überschaubaren Bereichen mit Selbstevaluationen, die allerdings<br />

mittelfristig gebündelt, systematisiert und auf das Schulcurriculum bzw. ein Schulkonzept<br />

ausgerichtet werden müssen.<br />

Die innerschulische Schulkonzeptentwicklung, die Verfahren und Ergebnisse der Selbstevaluation<br />

werden im Schulportfolio schriftlich dokumentiert und laufend fortgeschrieben. Für<br />

diese Dokumentation wird den Schulen vom LS ein Leerformular unter der Internetadresse<br />

> www.evaluation-bw.de < <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

1<br />

Online- Verwaltungslexikon Management und Reform der öffentlichen Verwaltung. www.olev.de;<br />

Zugriff am: 14.10 2005<br />

7


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

3 Diagnose- und Vergleichsarbeiten<br />

Besondere Bedeutung kommt bei der Selbstevaluation neben den Ergebnissen der klassischen<br />

Leistungsüberprüfungen wie zum Beispiel Abschlussprüfungen den Diagnosearbeiten<br />

(Grundschule) beziehungsweise den Vergleichsarbeiten (weiterführende Schulen) zu. Diese<br />

Arbeiten werden vom LS nach wissenschaftlich anerkannten pädagogischen und testtheoretischen<br />

Gesichtspunkten entwickelt. Im Abgleich mit den landesweiten Vergleichswerten<br />

kann die mit den Diagnose- bzw. Vergleichsarbeiten fachlich befasste Lehrkraft, Jahrgangskonferenz<br />

bzw. Fachkonferenz sehen, inwieweit ihre Schülerinnen und Schüler die durch<br />

diesen Aufgabentypus erfassten und auf den Bildungsstandards basierenden Kompetenzen<br />

erreicht haben. Außerdem erhalten die einzelnen Schülerinnen und Schüler dadurch Informationen<br />

über ihren eigenen Leistungsstand.<br />

Der Einsatz der Diagnose- und Vergleichsarbeiten ist ab dem Schuljahr 2005/06 <strong>für</strong> alle<br />

allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg verpflichtend. Die Diagnosearbeiten in<br />

der Grundschule werden nicht benotet, die Vergleichsarbeiten in den weiterführenden Schulen<br />

werden wie eine zusätzliche Klassenarbeit eingesetzt und benotet. Weitere Informationen<br />

sind unter > www.dva-bw.de < abrufbar.<br />

4 <strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> 2<br />

Im Mittelpunkt des schulischen Qualitätssicherung und -entwicklung und damit auch der<br />

Evaluation steht der Unterricht als zentraler Prozess der pädagogischen Arbeit. Allerdings<br />

bedarf es der Berücksichtigung weiterer schulischer Bereiche, um relevante Wechselwirkungen<br />

und plausible Erklärungsmuster zu erfassen.<br />

Ausgehend von Ergebnissen empirischen Untersuchungen <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong>, der Analyse<br />

europäischer Qualitätssystematiken sowie den Rahmenvorgaben im Bildungsplan 2004<br />

wurde in Baden-Württemberg <strong>für</strong> die Qualitätsentwicklung und Evaluation der allgemein<br />

bildenden Schulen Baden-Württembergs der ‚<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong>’ entwickelt.<br />

Er beschreibt verschiedene schulische Qualitätsbereiche und will den allgemein bildenden<br />

Schulen Anregungen geben, wie sie den Begriff ‚schulische Qualität’ konkret erfassen<br />

können. Die sechs Qualitätsbereiche werden wiederum durch Kriterien näher beschrieben.<br />

Der Qualitätsbereich ‚Qualitätsmanagement’, der als erster genauer beschrieben wird, ermöglicht<br />

die Überprüfung der schulischen Prozesse, welche die Qualität in den Qualitätsbereichen<br />

I bis V sichern sollen. Er fragt danach, ob die Selbstevaluationen so angelegt sind,<br />

dass ihre Ergebnisse aussagekräftig sind, und danach, ob die Schule ihre Qualitätsentwicklung<br />

systematisch durchführt. Es schließen sich die Qualitätsbereiche I bis V an.<br />

2<br />

In die vorliegende aktualisierte Version des <strong>Orientierungsrahmen</strong>s <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> wurden die<br />

redaktionellen Änderungen aus dem Mitbestimmungsverfahren eingearbeitet.<br />

8


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Die Kriterien eines jeden Qualitätsbereichs werden zum einen in Form von Qualitätsansprüchen<br />

(Text neben Kriterien) näher erläutert, zum anderen sind Fragestellungen formuliert, die<br />

den Schulen helfen sollen, sich mit den jeweiligen Qualitätsansprüchen auseinander zu<br />

setzen. Eine Auflistung von möglichen Anhaltspunkten zu den einzelnen Fragestellungen will<br />

Anregungen geben, auf welche Aspekte die Aufmerksamkeit bei der Umsetzung der Qualitätsansprüche<br />

in der schulischen Arbeit gerichtet werden kann.<br />

Es ist nicht daran gedacht, dass bei der Selbstevaluation die dort aufgeführten Anhaltspunkte<br />

alle „abgearbeitet“ werden sollen. Diese Anregungen möchten vielmehr im Zusammenhang<br />

mit Schulentwicklungs- und Evaluationsprozessen einen Beitrag <strong>zur</strong> schulinternen<br />

Verständigung leisten und <strong>zur</strong> Diskussion anregen, wie die jeweilige Schule auf der Grundlage<br />

ihrer spezifischen Rahmenbedingungen ‚<strong>Schulqualität</strong>’ innerhalb des vorgegebenen<br />

Rahmens versteht. Daneben können und sollen die Anhaltspunkte von den Schulen auf der<br />

Basis ihrer konkreten Erfahrungen erweitert werden.<br />

Nach dem fünften Qualitätsbereich ‚Außenbeziehungen’ findet sich eine leere Vorlage, die<br />

Schulen dazu nutzen können, um eigene Kriterien und Fragestellungen zu formulieren, die<br />

bisher im <strong>Orientierungsrahmen</strong> nicht abgedeckt sind.<br />

9


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

4a Qualitätsbereiche und Kriterien im Überblick<br />

Qualitätsbereiche Kriterien<br />

QB I<br />

I 1 Fachliche und überfachliche Leistungen<br />

Unterrichtsergebnisse I 2 Praxis der Leistungsmessung<br />

QB QM<br />

Qualitätsmanagement<br />

und Unterrichtsprozesse<br />

I 3 Gestaltung der Lehr-/Lernprozesse<br />

I 4 Schulkonzept<br />

QB II<br />

II 1 Kooperation im Kollegium<br />

QM 1<br />

Professionalität der II 2 Praxis der Weiterqualifizierung<br />

Durchführungsqualität<br />

der Selbstevaluation<br />

Lehrkräfte<br />

II 3 Umgang mit beruflichen Anforderungen<br />

und Belastungen<br />

QM 2<br />

Konzept<br />

des schulischen Qualitätsmanagements<br />

QB III<br />

Schulführung und<br />

Schulmanagement<br />

QB IV<br />

Schul- und Klassenklima<br />

QB V<br />

Außenbeziehungen<br />

10<br />

III 1 Führung<br />

III 2 Steuerungskonzept<br />

III 3 Personalentwicklung<br />

III 4 Ressourcen<br />

IV 1 Pädagogische Grundsätze<br />

IV 2 Gestaltung der Lernumgebung<br />

IV 3 Schulleben<br />

V 1 Zusammenarbeit Schule – Elternhaus<br />

V 2 Kooperation mit anderen Institutionen<br />

V 3 Außendarstellung<br />

Abbildung 2: <strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong>: Qualitätsbereiche und Kriterien<br />

4b Qualitätsbereiche, Kriterien, Fragestellungen und Anhaltspunkte


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich QM − Qualitätsmanagement<br />

Kriterium QM 1<br />

Durchführungsqualität<br />

der Selbstevaluation<br />

Die Durchführung von Selbstevaluationen ist Bestandteil professionellen<br />

Handelns der Schule 3 . Selbstevaluation orientiert sich an einer systematischen<br />

Abfolge von einzelnen Schritten. Bei Prozessen der Selbstevaluationen<br />

müssen ethische und formelle Grundsätze 4 beachtet werden,<br />

damit die Ergebnisse <strong>für</strong> die schulische Weiterentwicklung relevant<br />

werden können.<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schule bei der Selbstevaluation die Planung, die Erhebung,<br />

die Auswertung und die Rückmeldung der Daten?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Der Evaluationsplan beruht auf Erörterungen in der GLK und der Schulkonferenz.<br />

� Die Selbstevaluationen werden aufeinander abgestimmt.<br />

� Die Schule hat einen verbindlichen Evaluationsplan, der darüber Auskunft gibt, in welchem<br />

Zeitraum welche Evaluationen durchgeführt werden.<br />

� Bei den Evaluationen werden Situationen und beobachtbare Verhaltensweisen evaluiert.<br />

� Die angewendeten Verfahren und der Umgang mit den Ergebnissen der Selbstevaluationen<br />

werden von den Betroffenen als fair empfunden.<br />

� Die Selbstevaluationen beziehen sich auf Bereiche, die von der Schule verändert werden<br />

können.<br />

� Die Instrumente eignen sich da<strong>für</strong>, Daten zu erheben, die die Fragestellung betreffen.<br />

� Zu einer Fragestellung/einem Evaluationsbereich, zu der/zu dem eine Selbstevaluation durchgeführt<br />

wird, werden verschiedene Personen befragt und/oder es werden mit unterschiedlichen<br />

Instrumenten die Daten erhoben.<br />

� Die Datenauswertung und Rückmeldung geschieht zeitnah.<br />

� Die Ergebnisse werden den Betroffenen verständlich <strong>zur</strong>ückgemeldet und besprochen.<br />

� Bei den Selbstevaluationen werden die Bestimmungen des Datenschutzes beachtet.<br />

� ...<br />

3<br />

Da jede Schule ihre Arbeitsfelder spezifisch ausgestaltet und organisiert, beinhaltet der Begriff<br />

‚Schule’ im Folgenden auch Schüler/innen und Eltern, sofern sie in den angesprochenen Zusammenhängen<br />

<strong>für</strong> die jeweilige Schule relevant sind.<br />

4<br />

s. auch: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Evaluation e. V (Hrsg.): Empfehlungen <strong>zur</strong> Anwendung der Standards<br />

<strong>für</strong> Evaluation im Handlungsfeld der Selbstevaluation. Alfter (2004)<br />

11


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich QM − Qualitätsmanagement<br />

Kriterium QM 2<br />

Konzept des schulischenQualitätsmanagements<br />

Das Qualitätsmanagement beinhaltet gemeinsam entwickelte Leitideen<br />

und Ziele, die im Schulkonzept dokumentiert und fortgeschrieben werden.<br />

Die Ergebnisse von Evaluationen sind dann die Basis <strong>für</strong> die Maßnahmen,<br />

die geplant werden, um diese Leitideen und Ziele zu erreichen. Um<br />

Transparenz nach innen und nach außen zu gewährleisten, wird ein<br />

Schulportfolio geführt. Verbindliche Regelungen, die Verantwortlichkeiten<br />

und Prozesse des Qualitätsmanagements steuern, sorgen <strong>für</strong> die notwendige<br />

Konstanz und Transparenz.<br />

Fragestellung Wie strukturiert die Schule ihr Qualitätsmanagement?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schule setzt sich in einem kontinuierlichen Verständigungsprozess damit auseinander,<br />

welche Leitideen und Ziele erreicht werden sollen.<br />

� Die Schule setzt sich in einem kontinuierlichen Verständigungsprozess damit auseinander,<br />

welche Maßnahmen aus den Zielen abgeleitet werden.<br />

� Die pädagogischen Leitideen spiegeln sich in konkreten Maßnahmen <strong>für</strong> die Gestaltung des<br />

Unterrichts im Schulcurriculum wider.<br />

� Die Schule hat ein konkretes Arbeitsprogramm <strong>zur</strong> Gestaltung des Schullebens formuliert, das<br />

auf den pädagogischen Leitideen beruht.<br />

� Die Ziele und Maßnahmen werden im Schulkonzept kontinuierlich fortgeschrieben.<br />

� Die Schule hat einen verbindlichen Evaluationsplan, der darüber Auskunft gibt, in welchem<br />

Zeitraum welche Evaluationen durchgeführt werden, um die vereinbarten Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

Qualitätsentwicklung zu überprüfen.<br />

� Die aus den Selbstevaluationen abgeleiteten Konsequenzen werden in Prozesse der Qualitätsentwicklung<br />

integriert.<br />

� An den Prozessen der schulischen Qualitätsentwicklung werden die Personengruppen, die das<br />

Schulleben gestalten, mit beteiligt.<br />

� Die Befugnisse derer, die <strong>für</strong> Prozesse des Qualitätsmanagements zuständig sind, sind klar<br />

geregelt.<br />

� ...<br />

12


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich I − Unterrichtsergebnisse und Unterrichtsprozesse<br />

Kriterium I 1<br />

Fachliche und<br />

überfachliche<br />

Leistungen<br />

Die Vermittlung von Wissen (Basiswissen, Orientierungswissen, Transferwissen)<br />

ist ebenso Aufgabe der Schule wie die Stärkung von personalen,<br />

methodischen und sozialen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern.<br />

Schulische Bildung muss auch darauf abzielen, dass Brüche in der Lernbiografie<br />

der Schülerinnen und Schüler vermieden werden. Die Zusammenarbeit<br />

mit den Erziehungsberechtigten hilft dieses Ziel zu erreichen.<br />

Fragestellung Welche Ergebnisse erzielt die Schule in den Vergleichsarbeiten bzw. Diagnosearbeiten<br />

und in den klassischen Formen der Leistungsüberprüfung?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Auswertung der Diagnose- und Vergleichsarbeiten nach besonders guten und schwachen<br />

Ergebnissen<br />

� Auswertung der Diagnose- und Vergleichsarbeiten nach individuellen Auffälligkeiten<br />

� Auswertung der Diagnose- und Vergleichsarbeiten nach Geschlecht<br />

� Auswertung der Abschlussprüfungen (Landesdurchschnitt / Entwicklung des schulischen<br />

Durchschnitts)<br />

� ...<br />

Fragestellung Wie erfüllt die Schule die Bildungsstandards bezüglich der überfachlichen<br />

Leistungen?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schule fördert die Fähigkeit, Arbeitsprozesse zu planen, zu strukturieren und zu überprüfen<br />

(Projektkompetenz).<br />

� Die Schule fördert Lese- und Textverarbeitungsstrategien bei Schülerinnen und Schülern<br />

sowie die Fähigkeit <strong>zur</strong> Informationsbeschaffung, -verarbeitung und Präsentation der Ergebnisse<br />

(Methodenkompetenz).<br />

� Die Schule fördert personale und soziale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.<br />

� ...<br />

13


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fragestellung Wie reduziert die Schule die Anzahl der Klassenwiederholungen und der<br />

Schulabgänger/innen ohne Abschluss?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schule erfasst potenziell gefährdete Schülerinnen und Schüler.<br />

� Die Schule bemüht sich, die Eltern aktiv mit einzubeziehen.<br />

� Die Schule arbeitet mit Einrichtungen zusammen, die sie beraten und unterstützen (z.B. schulpsychologische<br />

Beratungsstellen, Beratungslehrkräfte u.a.).<br />

� Schülerinnen und Schüler, die in einer Schulart keinen Abschluss erhalten, werden in geeignete<br />

Anschlussmaßnahmen vermittelt.<br />

� Die Schülerinnen und Schüler werden im Hinblick auf Nachprüfungen von der Schule beraten<br />

und unterstützt.<br />

� Bei den eingeleiteten Fördermaßnahmen werden geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt.<br />

� ...<br />

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<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

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Qualitätsbereich I − Unterrichtsergebnisse und Unterrichtsprozesse<br />

Kriterium I 2<br />

Praxis der<br />

Leistungsmessung<br />

Die Leistungsbeurteilung ist weit mehr als ein reiner Leistungs- und Berechtigungsnachweis.<br />

Sie stellt <strong>für</strong> Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern<br />

eine wichtige Orientierungshilfe bezüglich des Lernstandes und Lernfortschrittes<br />

dar. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich selbst im<br />

Hinblick auf die eigene Leistung einzuschätzen. Dies trägt in hohem Maße<br />

<strong>zur</strong> Persönlichkeitsentwicklung bei. Die Abstimmung der Kriterien <strong>zur</strong> Leistungsbeurteilung<br />

sollte weitgehend kooperativ im Teilkollegium/im Fachbereich<br />

erfolgen.<br />

Fragestellung Wie ermöglicht die Schule eine vielfältige und transparente Leistungsbeurtei-<br />

lung der Schülerinnen und Schülern?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Rückmeldungen über die Leistung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen den<br />

individuellen Lernstand und geben konkrete Hinweise <strong>zur</strong> Leistungsverbesserung.<br />

� Die Schule praktiziert veränderte Formen der Leistungsmessung z.B. Schülerportfolios, Präsentationsprüfungen,<br />

systematische Eigenbewertungen der Schüler/innen etc.<br />

� In den Fachkonferenzen wird besprochen, wie Reproduktionsleistungen und Transferleistungen<br />

in mündlichen und schriftlichen Leistungsüberprüfungen in ein ausgewogenes Verhältnis<br />

zueinander gesetzt werden können.<br />

� ...<br />

15


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich I − Unterrichtsergebnisse und Unterrichtsprozesse<br />

Kriterium I 3<br />

Gestaltung der<br />

Lehr-/Lernprozesse<br />

Qualitätsvolle Unterrichtsprozesse ergeben sich unter anderem dadurch,<br />

dass offene handlungsorientierte Formen, Projekte und lehrerzentrierter<br />

Unterricht sich gegenseitig ergänzen. Professionelle „Lerngemeinschaften“<br />

innerhalb des Kollegiums unterstützen die Weiterentwicklung des Unterrichts.<br />

Die Binnendifferenzierung im Unterricht orientiert sich an der Lernbiografie<br />

der Schülerinnen und Schüler und reflektiert geschlechtsspezifische<br />

Aspekte. Um besondere individuelle Stärken bei Schülerinnen und Schülern<br />

fördern und individuelle Schwächen ausgleichen zu können, bedarf es geeigneter<br />

Förderkonzepte, die auf das Individuum abgestimmt sind.<br />

Fragestellung Wie sorgt die Schule <strong>für</strong> die Optimierung der Lehr-/Lernprozesse?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Lehrkräfte führen unter thematischen Gesichtspunkten gegenseitige Unterrichtshospitationen<br />

durch, die Schule schafft die organisatorischen Rahmenbedingungen da<strong>für</strong>.<br />

� Die Schule hat regelmäßige Schülerfeedbacks zum Unterrichtsablauf als festen Bestandteil in<br />

die Maßnahmen <strong>zur</strong> Optimierung der Lehr-/Lernprozesse integriert.<br />

� Es gibt themenorientierte Lerngruppen bei den Lehrkräften (z.B. im Bezug auf die Fächerverbünde,<br />

fachfremder Unterricht etc.).<br />

� Die Schule stellt innerhalb ihrer gegebenen Möglichkeiten eine optimale und funktionierende<br />

Ausstattung <strong>für</strong> die Gestaltung der Lehr-/Lernprozesse <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

� An der Schule wird projektorientiert und fach- und klassenübergreifend gearbeitet.<br />

� ...<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schule ihre Fördermaßnahmen und Förderkonzepte?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Sie diagnostiziert Leistungsstärken und (Teil-)Leistungsschwächen der Schüler/innen (z.B.<br />

durch Klassenarbeiten und/oder standardisierte Verfahren).<br />

� Die Schule fördert hochbegabte Schülerinnen und Schüler.<br />

� Die Förderung der (Teil-)Leistungsschwächen bzw. der Leistungsstärken geschieht nach<br />

einem „passenden“ methodisch-didaktischen Konzept.<br />

� Es gibt Absprachen zwischen den Lehrkräften, wie individuelle Fördermaßnahmen in den<br />

täglichen Unterricht integriert werden.<br />

� ...<br />

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<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich I − Unterrichtsergebnisse und Unterrichtsprozesse<br />

Kriterium I 4<br />

Schulkonzept<br />

Mit der Bildungsreform 2004 erhalten die Schulen mehr Eigenständigkeit.<br />

Daraus ergibt sich auch, dass sie in einem Schulkonzept ihre Umsetzung des<br />

Schulcurriculums und ihre schulspezifische Qualitätsentwicklung darlegen.<br />

Diese Qualitätsweiterentwicklung setzt voraus, dass Schülerinnen und Schüler,<br />

Eltern und andere am Schulleben Beteiligte in die Diskussion mit einbezogen<br />

werden.<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schule ihr Schulcurriculum?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Von den Lehrkräften wurde ein Schulcurriculum entwickelt.<br />

� Das Schulcurriculum vertieft und erweitert das Kerncurriculum der Schule.<br />

� Im Schulcurriculum sind geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt.<br />

� Die Lehrkräfte haben ein Konzept entwickelt, wie die Computer- und Sachausstattung regelmäßig<br />

in den Fächern <strong>zur</strong> gezielten Unterstützung von Lernprozessen (z.B. <strong>zur</strong> inneren Differenzierung,<br />

zum Erwerb von überfachlichen Kompetenzen) eingesetzt werden kann.<br />

� Die Kontingentstundentafel wird gezielt dazu genutzt, um auf Besonderheiten an der Schule<br />

einzugehen.<br />

� ...<br />

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<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich II − Professionalität der Lehrkräfte<br />

Kriterium II 1<br />

Kooperation im<br />

Kollegium<br />

Die Anforderungen der Bildungspläne machen eine intensive und verbindliche<br />

Kooperation im Kollegium notwendig. Punktuelle und längerfristige Zusammenarbeit<br />

im Bereich der schulischen Qualitätsentwicklung eröffnet außerdem<br />

weitere Gestaltungsmöglichkeiten von Schule und Unterricht. Weiterhin können<br />

durch eine verstärkte Zusammenarbeit auch mit dem nicht lehrenden Personal<br />

Aufgaben oft leichter bewältigt werden.<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schule Kooperations- und Teamstrukturen im Kollegium?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Lehrkräfte schaffen sich geeignete Arbeitsstrukturen <strong>für</strong> die Kooperation untereinander<br />

auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Teilzeitlehrkräften.<br />

� Grundlegende Fragen, Probleme und Entscheidungen werden gemeinsam in pädagogischen<br />

Fach-, Jahrgangs und Klassenkonferenzen etc. bearbeitet.<br />

� Absprachen innerhalb des Kollegiums fördern die Zusammenarbeit im Hinblick auf die professionelle<br />

Weiterentwicklung (z.B. Konzeption <strong>zur</strong> Einführung neuer Lehrkräfte, Mentorensystem<br />

etc.).<br />

� Die Lehrkräfte und ggf. das nicht lehrende Personal treffen Absprachen im Rahmen der Schulentwicklung.<br />

� Lehrkräfte und ggf. nicht lehrendes Personal stimmen Interventionsmaßnahmen etc., die die<br />

Schülerinnen und Schüler betreffen, untereinander ab.<br />

� ...<br />

18


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich II − Professionalität der Lehrkräfte<br />

Kriterium II 2<br />

Praxis der<br />

Weiterqualifizierung<br />

Pädagogische Fachgespräche, Fort- und Weiterbildung, aber auch die Nutzung<br />

von vorhandenen Qualifikationen sind <strong>für</strong> Schulen ein zentrales Moment, um<br />

den Unterricht und das Schulleben aktiv zu gestalten und weiterzuentwickeln.<br />

Die Teilnahme an Fortbildungen muss sich an den Zielsetzungen, Aufgabenstellungen<br />

und Bedürfnissen der Schule sowie an den Interessen und Bedürfnissen<br />

der Lehrkräfte orientieren.<br />

Fragestellung Wie sorgt die Schule <strong>für</strong> die fachliche, pädagogische und methodische<br />

(Weiter-)Qualifikation der Lehrkräfte?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Lehrkräfte erweitern regelmäßig ihre fachlichen, pädagogischen und methodischen Kenntnisse<br />

durch Fachgespräche, SCHILF, Besuch von externen Fortbildungen etc.<br />

� Im Kollegium vorhandenes Wissen tauschen die Lehrkräfte untereinander aus und geben es<br />

kontinuierlich und systematisch in geeigneter Form weiter.<br />

� Bei der Fortbildungsplanung werden fachliche und/oder pädagogische und/oder methodischdidaktische<br />

Bedürfnisse der Schule und der einzelnen Lehrkräfte berücksichtigt.<br />

� Die Schule nutzt <strong>für</strong> ihre Fortbildungsplanung und ihre Fortbildungen Erfahrungen und Kenntnisse<br />

im direkten Umfeld (z.B. Eltern, Betriebe etc.).<br />

� …<br />

19


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich II − Professionalität der Lehrkräfte<br />

Kriterium II 3<br />

Umgang mit<br />

beruflichen<br />

Anforderungen<br />

und Belastungen<br />

Die Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern sind zentrale<br />

Elemente <strong>für</strong> die Qualität einer Schule. Optimale Schulergebnisse sind nur<br />

mit handlungsfähigen Lehrkräften zu erzielen. Belastungen einzelner Lehrerinnen<br />

und Lehrer können gemeinsam vermindert werden, indem die vorhandenen<br />

internen und gegebenenfalls externen Ressourcen genutzt werden.<br />

Fragestellung Wie entwickelt die Schule Arbeitsbedingungen, die Ressourcen aktivieren und<br />

Belastungen reduzieren?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Lehrkräfte und Schulleitung achten auf die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, Sicherheitsbestimmungen,<br />

Gefahrenschutzverordnung etc.<br />

� Lehrkräfte und Schulleitung bemühen sich, im gegebenen Fall in Zusammenarbeit mit dem<br />

Schulträger, um ein gesundheitserhaltendes und -förderliches Arbeitsumfeld, damit physische<br />

und psychische Belastungen reduziert werden können.<br />

� Das Kollegium hat ein Präventions- und Interventionskonzept zum gesundheitsfördernden<br />

Umgang mit Belastungen, wahrgenommenen Überforderungen etc. vereinbart und wendet diese<br />

an. Darin sind auch arbeitsmedizinische Erkenntnisse berücksichtigt.<br />

� ....<br />

20


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich III − Schulführung und Schulmanagement<br />

Kriterium III 1<br />

Führung<br />

Eine zentrale Aufgabe der Schulführung ist die Initiierung und Begleitung von<br />

Prozessen der Schul- und Curriculumsentwicklung. Dazu gehört unter anderem,<br />

Perspektiven <strong>für</strong> die Schule zu entwickeln, die auffordernden Charakter<br />

besitzen und auf Akzeptanz stoßen. Diese Vorstellungen beinhalten auch<br />

Haltungen, die im Dialog weiterentwickelt werden. Konfliktfähigkeit und ein<br />

geeignetes Krisenmanagement unterstützen die Erfüllung der Aufgaben.<br />

Fragestellung Wie nimmt die Schulleitung Führung wahr und wie fördert sie <strong>Schulqualität</strong>sentwicklung?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schulleitung macht ihre Vorstellungen <strong>zur</strong> Schulentwicklung dem Kollegium, den Schülerinnen<br />

und Schülern und den Eltern (und ggf. dem nicht lehrenden Personal) transparent.<br />

� Die Schulleitung verbindet eigene Vorstellungen <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong>sentwicklung mit denen des<br />

Kollegiums, der Schüler/innen und der Eltern (und ggf. des nicht lehrenden Personals) zu einem<br />

Ganzen.<br />

� Die Schulleitung fördert die Umsetzung konkreter Prozesse der <strong>Schulqualität</strong>sentwicklung auf<br />

organisatorischer Ebene.<br />

� ...<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schulleitung ihr Konflikt- und Krisenmanagement?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schulleitung unterstützt Maßnahmen <strong>zur</strong> konstruktiven Konfliktbewältigung zwischen Schülerinnen<br />

und Schülern (z.B. Streitschlichtung, Maßnahmen <strong>zur</strong> Gewaltprävention etc.).<br />

� Die Schulleitung unterstützt auch Maßnahmen <strong>zur</strong> konstruktiven Konfliktbewältigung innerhalb<br />

des Kollegiums und zwischen Eltern und Kollegium, gegebenenfalls mit professioneller Unterstützung<br />

von außen.<br />

� Die Schulleitung trägt Sorge da<strong>für</strong>, dass Interventionspläne <strong>für</strong> besondere Problemfelder entwickelt<br />

und angewendet werden (beispielsweise Drogenproblematik, etc.).<br />

� Die Schulleitung sorgt <strong>für</strong> klare Verfahren, wie mit Beschwerden umgegangen wird.<br />

� ...<br />

21


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich III − Schulführung und Schulmanagement<br />

Kriterium III 2<br />

Steuerungskonzept<br />

Die wirkungsvolle und leistungsfähige Gestaltung der Verwaltung ist ein wichtiger<br />

Bestandteil des Schulmanagements. Ein Projektmanagement, das auch<br />

dem Kollegium Bereiche <strong>zur</strong> Verantwortung überträgt, unterstützt die Erfüllung<br />

der Aufgaben. Eine transparente Informations- und Konferenzkultur trägt dazu<br />

bei, dass die organisatorisch-rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>zur</strong> schulischen<br />

Weiterentwicklung gezielt genutzt werden können.<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schulleitung die Verwaltung und Aufgabenverteilung innerhalb<br />

der Schule?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schulleitung achtet darauf, dass bei der Verwaltung der Schule Rechtsvorschriften berücksichtigt<br />

werden.<br />

� Die Schulleitung achtet auf die unterschiedlichen Beteiligungsrechte der Lehrer/innen sowie<br />

der Schüler- und Elternschaft.<br />

� Sie delegiert schulorganisatorische Aufgaben an Kolleginnen und Kollegen bzw. kollegiumsinterne<br />

Gremien und unterstützt diese.<br />

� Innerhalb der Aufgabenbereiche sind die entsprechenden Gremien in ihren Entscheidungen<br />

weitgehend selbstständig und handlungsfähig.<br />

� ...<br />

22


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fragestellung Wie sichert die Schulleitung eine wirkungsvolle und leistungsfähige<br />

Konferenzkultur?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schulleitung erstellt eine transparente Konferenzplanung <strong>für</strong> das Schuljahr.<br />

� Die Schulleitung achtet darauf, dass Konferenzen ergebnisorientiert und zeitökonomisch ablaufen<br />

(z.B. durch verbindliche Zeitstrukturen).<br />

� Die Schulleitung achtet darauf, dass Entscheidungen transparent sind und umgesetzt werden.<br />

� Die Schulleitung beteiligt Kolleginnen und Kollegen an der Planung von Konferenzen.<br />

� Zentrale Ergebnisse von Teilkonferenzen sind allen Kolleginnen und Kollegen zugänglich,<br />

sofern sie nicht dem Datenschutz unterliegen.<br />

� …<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schulleitung den Informationsfluss zwischen ihr und den am<br />

Schulleben beteiligten Personengruppen?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schulleitung informiert das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern<br />

zeitnah über wichtige schulische Vorhaben, Planungen, Termine, Änderungen der gesetzlichen<br />

Vorschriften etc.<br />

� Die Schulleitung bindet bei Bedarf außerschulisch Beteiligte (Betriebe, pädagogischpsychologische<br />

Beratungsstellen, Kirchen, kulturelle Einrichtungen der Gemeinde etc.) in das<br />

Informationsnetz mit ein.<br />

� Die Schulleitung sorgt <strong>für</strong> die Weitergabe von Informationen durch regelmäßigen Kontakt zum<br />

Schulträger, auch über die gesetzlich vorgeschriebenen Kontakte hinaus.<br />

� Die Schulleitung fördert Kontakte zu den aufnehmenden Schulen und/oder abnehmenden<br />

Schulen bzw. Kindergärten.<br />

� …<br />

23


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich III − Schulführung und Schulmanagement<br />

Kriterium III 3<br />

Personalentwicklung<br />

Eine der Aufgaben der Schulleitung besteht darin, beispielsweise in Beratungsgesprächen<br />

Impulse <strong>für</strong> die berufliche Weiterentwicklung zu geben.<br />

Konstruktive Rückmeldungen gelingen, wenn eine Kultur des gegenseitigen<br />

Vertrauens herrscht, in der Fehler als Lernchancen begriffen werden.<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schulleitung eine Feedbackkultur?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schulleitung würdigt zusätzliches Engagement/zusätzliche Leistungen der Kolleginnen und<br />

Kollegen.<br />

� Die Themenbereiche von Beratungsgesprächen sind dem Kollegium bekannt.<br />

� Die Schulleitung unterstützt die Kolleginnen und Kollegen bei der Umsetzung der besprochenen<br />

und dokumentierten Maßnahmen / Vereinbarungen.<br />

� Die getroffenen Maßnahmen / Vereinbarungen orientieren sich sowohl an den Bedürfnissen<br />

der jeweiligen Schule und ihrer Schulentwicklungsplanung als auch an den Bedürfnissen der<br />

Kolleginnen und Kollegen.<br />

� ...<br />

24


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich III − Schulführung und Schulmanagement<br />

Kriterium III 4<br />

Ressourcen<br />

Ohne die gemeinsame Reflexion über den zielgerichteten Einsatz der vorhandenen<br />

personellen, finanziellen und sächlichen Ressourcen ist Schulentwicklung<br />

nicht möglich. Die Lernzeit von Schülerinnen und Schülern muss als<br />

zentrale Ressource zielgerichtet genutzt werden. Zusätzliche Ressourcen zu<br />

planen und zu ermöglichen geschieht in Zusammenarbeit mit den Eltern und<br />

(außer-)schulischen Partnern.<br />

Fragestellung Wie sorgt die Schulleitung <strong>für</strong> einen transparenten und wirtschaftlichen Ressourceneinsatz<br />

und die Gewinnung von zusätzlichen Ressourcen?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Der Einsatz der Ressourcen geschieht nach wirtschaftlichen und transparenten Gesichtspunkten<br />

und orientiert sich am Schulkonzept.<br />

� Die Schulleitung entwickelt Vertretungsregelungen, die den Unterrichtsausfall weitgehend<br />

verhindern.<br />

� Die Stundenpläne orientieren sich an den alters- und schulartspezifischen Bedürfnissen der<br />

Schülerinnen und Schüler.<br />

� Die Belange der (Teilzeit-)Lehrkräfte werden bei der Deputats- und Stundenplangestaltung<br />

soweit als möglich berücksichtigt.<br />

� Die Schulleitung akquiriert in Zusammenarbeit mit den relevanten Gremien (GLK, Fachkonferenzen,<br />

Schulkonferenz, Elternbeirat, Förderverein etc.) neue Ressourcen.<br />

� ...<br />

25


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich IV − Schul- und Klassenklima<br />

Kriterium IV 1<br />

Pädagogische<br />

Grundsätze<br />

Pädagogische Grundsätze beschreiben Werte, die gemeinsam an der Schule<br />

entwickelt werden. Sie prägen die Einstellungen und die Handlungen derer, die<br />

am Schulleben mitwirken. Diese gemeinsamen Vorstellungen orientieren sich<br />

an der spezifischen Aufgabenstellung der Schule im jeweiligen Umfeld und an<br />

dem gesellschaftlichen Auftrag der Schule. Die pädagogischen Grundsätze<br />

sollten <strong>für</strong> den schulischen Alltag <strong>zur</strong> handlungsleitenden Maxime werden.<br />

Fragestellung Welchen pädagogischen Konsens entwickelt die Schule?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Schulleitung, Eltern, Kollegium und Schüler/innen (dem Alter und Bildungsgang gemäß) setzen<br />

sich regelmäßig über (aktuelle) pädagogische Grundfragen auseinander.<br />

� Die schuleigenen pädagogischen Grundsätze berücksichtigen schulspezifische Problemfelder<br />

(z.B. häufiges Schuleschwänzen, Gewalt, Ausgrenzungen etc.).<br />

� Die pädagogischen Grundsätze der Schule sind handlungsleitend <strong>für</strong> alle, die am Schulleben<br />

beteiligt sind.<br />

� ...<br />

26


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich IV − Schul- und Klassenklima<br />

Kriterium IV 2<br />

Gestaltung der<br />

Lernumgebung<br />

Schulischer Erfolg hängt erheblich von der Klassen- und Schulatmosphäre, so<br />

genannten „weichen Faktoren“ ab. Eine schülerorientierte und freundliche<br />

Gestaltung der Schul- und Klassenräume unterstützt die Schaffung einer positiven<br />

Atmosphäre. Diese gezielt zu gestalten ist Aufgabe aller am Schulleben<br />

Beteiligten.<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schule eine positive Lernatmosphäre?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� In der Schule wird ein freundlicher und wertschätzender Umgangston miteinander gepflegt<br />

(Schüler/innen und Lehrkräfte).<br />

� Der Umgang miteinander wird durch verbindliche Vereinbarungen geregelt.<br />

� Das Gebäude und Außenanlagen (Klassen- und Fachräume, Lehrerzimmer etc.) sind in einem<br />

gepflegten Zustand und werden durch Arbeiten von Schülerinnen und Schülern gestaltet.<br />

� Die sanitären Anlagen sind in einem gepflegten Zustand.<br />

� Auf dem Schulgelände werden Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote gemacht, die in den<br />

Pausen von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden können.<br />

� ...<br />

27


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich IV − Schul- und Klassenklima<br />

Kriterium IV 3<br />

Schulleben<br />

Die Möglichkeit, das Schulleben aktiv zu gestalten, kann die Identifizierung mit<br />

der Schule verstärken. Außerdem sammeln die Schülerinnen und Schüler<br />

weitere Erfahrungen in sozialen Zusammenhängen, die den Aufbau einer demokratischen<br />

Grundhaltung unterstützen. Pädagogische Zielsetzungen, Schulkonzept<br />

und schülerorientierte Angebote ergänzen sich gegenseitig.<br />

Fragestellung Wie können die Schülerinnen und Schüler das Schulleben demokratisch mitges-<br />

talten?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die SMV kann dem Alter und Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler entsprechend eigene<br />

Aktivitäten planen und durchführen.<br />

� Die Schüler/innen können ihrem Alter und Bildungsgang entsprechend eigene Aktivitäten in<br />

und mit ihrer Klasse/Schule planen und durchführen.<br />

� Ein Engagement der Schüler/innen auf SMV-, Schul- und Klassenebene wird von den Lehrkräften<br />

unterstützt.<br />

� Die Schüler/innen werden/die SMV wird (über die schulgesetzlich geregelten Vorgaben hinaus)<br />

in die (Weiter-)Entwicklung des Schulcurriculums/des Schulkonzeptes einbezogen.<br />

� Die Schule achtet darauf, dass alle Schüler/innen mit unterschiedlichen soziokulturellen Hintergründen<br />

an der Gestaltung des Schullebens mitwirken können.<br />

� ...<br />

Fragestellung Welche weiteren Angebote gibt es <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schule macht den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Angebote, wie z.B. Arbeitsgemeinschaften,<br />

Hausaufgabenbetreuung, Mittagstisch, betreute Freizeitangebote etc.<br />

� Eltern und Schüler/innen werden bei der Planung und/oder Durchführung der zusätzlichen<br />

Angebote mit beteiligt.<br />

� Die zusätzlichen Angebote berücksichtigen die Bedürfnisse von Jungen und Mädchen gleichermaßen.<br />

� ...<br />

28


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich V − Außenbeziehungen<br />

Kriterium V 1<br />

Zusammenarbeit<br />

Schule –<br />

Elternhaus<br />

Das gemeinsame Handeln von Schule und Elternhaus ist im Grundgesetz<br />

festgelegt. Es verpflichtet die Schule <strong>zur</strong> Zusammenarbeit mit den Eltern.<br />

Darüber hinaus ermöglicht die Einbeziehung der Eltern, dass die Gestaltungsmöglichkeiten<br />

und die Angebote der Schule verbessert und erweitert<br />

werden können, um eine ganzheitliche Förderung der Schüler/innen zu ermöglichen.<br />

Fragestellung Wie bezieht die Schule die Eltern in das Schulleben mit ein?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Eltern werden über Aktivitäten der Klasse wie z.B. Klassenfest, außerunterrichtliche Veranstaltungen,<br />

Projekte etc. informiert.<br />

� Die Schule berücksichtigt bei Terminangeboten, Vorhaben etc. die Berufstätigkeit der Eltern.<br />

� Die Schule hat Regelungen um Sprachbarrieren bei Eltern zu überwinden, damit alle Eltern in<br />

das schulische Leben einbezogen werden können.<br />

� Die Schule ermöglicht den Eltern, sich über die gesetzlich vorgeschriebenen Beteilungsmöglichkeiten<br />

hinaus an schulischen (Weiter-)Entwicklungen mit (z.B. bei der Schulkonzeptentwicklung,<br />

bei Maßnahmen <strong>zur</strong> Sucht- und Gewaltprävention etc.) zu beteiligen.<br />

� Die Schule fördert die aktive Beteiligung der Eltern bei allen Formen des Zusammenwirkens.<br />

� ...<br />

29


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich V − Außenbeziehungen<br />

Kriterium V 2<br />

Kooperation<br />

mit anderen<br />

Institutionen<br />

Schule ist mit ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag unterschiedlichen gesellschaftlichen<br />

Erwartungen ausgesetzt. Um die Zukunftsorientierung der Bildung<br />

zu verbessern, ist es unerlässlich, die jeweiligen Erwartungshaltungen zu kommunizieren.<br />

Diese Auseinandersetzungen führen zu einer gemeinsamen Grundlage,<br />

die zu einer gezielten Weiterentwicklung der schulischen Qualität führen<br />

kann.<br />

Fragestellung Wie kooperiert die Schule mit außerschulischen Partnern und wie wird diese<br />

Zusammenarbeit genutzt?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schule pflegt regelmäßigen Kontakt zu den abgebenden und aufnehmenden Schulen.<br />

� Die Schule pflegt Kontakte mit Betrieben, pädagogisch-psychologischen Beratungsstellen,<br />

Kirchen, Vereinen, kulturellen Einrichtungen der Gemeinde etc.<br />

� Die Schule beteiligt sich an (über-)regionalen Arbeitskreisen, (Qualitäts-)Netzwerken etc.<br />

� Außerschulische Personen werden <strong>zur</strong> fachlichen Ergänzung der Unterrichtsinhalte einbezogen.<br />

� Zur Unterstützung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen der Schule werden gezielt<br />

außerschulische Fachleute mit einbezogen.<br />

� ...<br />

30


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Qualitätsbereich V − Außenbeziehungen<br />

Kriterium V 3<br />

Außendarstellung<br />

Ein wesentlicher Faktor <strong>für</strong> die Zufriedenheit von Lehrkräften, Schülerinnen und<br />

Schülern ist die Wahrnehmung ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit. Wird ihre Arbeit<br />

wertschätzend und transparent nach außen hin dargestellt, so trägt dies zu<br />

einer Stärkung der Identifikation mit der Schule bei. Weiterhin ermöglicht eine<br />

aussagekräftige Öffentlichkeitsarbeit, dass sich Eltern, Schülerinnen und Schüler<br />

ganz gezielt <strong>für</strong> eine bestimmte Schule entscheiden können.<br />

Fragestellung Wie gestaltet die Schule ihre Öffentlichkeitsarbeit?<br />

Mögliche Anhaltspunkte, die von der Schule gewichtet und ergänzt werden können:<br />

� Die Schule führt Veranstaltungen durch, bei denen sich Eltern, Schüler/innen und andere<br />

interessierte Personen über die Schule, ihre Wertvorstellungen, Unterrichtsprinzipien, Zusatzangebote<br />

etc. informieren können.<br />

� Aktuelle Informationen über die Schule sind schriftlich dokumentiert und abrufbar (Broschüre,<br />

Internet).<br />

� Die Schule informiert die lokale Presse über aktuelle schulische Veranstaltungen, Vorhaben<br />

etc., nutzt lokale Traditionen und nimmt an lokalen Veranstaltungen und Festen teil.<br />

� Die Schule hat Verantwortliche <strong>für</strong> die Öffentlichkeitsarbeit.<br />

� ...<br />

31


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Eigene Kriterien und Fragestellungen<br />

Kriterium<br />

Fragestellung<br />

Mögliche Anhaltspunkte<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Kriterium<br />

Fragestellung<br />

Mögliche Anhaltspunkte<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Kriterium<br />

Fragestellung<br />

Mögliche Anhaltspunkte<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Kriterium<br />

Fragestellung<br />

Mögliche Anhaltspunkte<br />

�<br />

�<br />

�<br />

32


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

5 Glossar<br />

Im Folgenden werden Begriffe aus dem Text und dem <strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong><br />

erläutert.<br />

Bildungsstandard* 5<br />

Bildungsstandards legen fest, über welche fachlichen, personalen, sozialen und methodischen<br />

Kompetenzen Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügen<br />

müssen. Ein Bildungsstandard bezieht sich jeweils auf eine Schulart, ein Fach oder einen<br />

Fächerverbund und eine Jahrgangsstufe. Im Gegensatz zu den Bildungsstandards der KMK<br />

wurden in Baden-Württemberg Bildungsstandards <strong>für</strong> alle Schularten der allgemein bildenden<br />

Schulen sowie deren Fächer und Fächerverbünde erarbeitet.<br />

Ethische und formelle Standards der Selbstevaluation<br />

Die Selbstevaluation an Schule muss und kann keinen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen.<br />

Dennoch sollte sie bestimmte Standards beachten, damit die Ergebnisse auch tragfähig<br />

sind. Zu den formalen Standards zählen beispielsweise die systematische Durchführung<br />

der Selbstevaluation, die Verwendung von Instrumenten, die der Fragestellung angemessen<br />

sind, die zeitnahe Rückmeldung etc. Zu den ethischen Standards gehören beispielsweise<br />

die Forderung, dass keine Personen in ihren Eigenschaften evaluiert werden<br />

dürfen, niemand „an den Pranger gestellt“ werden darf etc. (vgl. auch Leitfaden <strong>zur</strong> Selbstevaluation,<br />

abrufbar unter > www.eis-bw.de


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kerncurriculum*<br />

In den Bildungsstandards werden verbindliche Inhalte vorgegeben, die zu einem Kerncurriculum<br />

geformt wurden. Die Inhalte sind so ausgewählte, dass sie in rund zwei Dritteln der<br />

verfügbaren Unterrichtzeit erarbeitet werden können. Das Kerncurriculum wird durch das<br />

Schulcurriculum ergänzt und vertieft und sichert dessen Freiraum.<br />

<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong><br />

Der <strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> beschreibt verschiedene schulische Qualitätsbereiche<br />

und will den allgemein bildenden Schulen Anregungen geben, wie sie den Begriff<br />

‚schulische Qualität’ konkret erfassen können.<br />

Er ist untergliedert in folgende sechs Qualitätsbereiche:<br />

� QB I Unterrichtsergebnisse und Unterrichtsprozesse,<br />

� QB II Professionalität der Lehrpersonen,<br />

� QB III Schulführung und Schulmanagement,<br />

� QB IV Schul- und Klassenklima,<br />

� QB V Außenbeziehungen,<br />

� QB QM Qualitätsmanagement (bezieht sich auf die anderen Qualitätsbereiche und<br />

liegt zu diesen „quer“, da er bei einer systematischen Selbstevaluation der<br />

Schule automatisch bearbeitet wird)<br />

Diese Qualitätsbereiche werden durch 19 Kriterien genauer beschrieben, die aus dem baden-württembergischen<br />

Bildungsplan 2004, der wissenschaftlichen Schulforschung und<br />

Erfahrungen aus der Schulpraxis abgeleitet wurden.<br />

Qualitätsentwicklung<br />

Qualitätsentwicklung meint die Gesamtheit aller Maßnahmen, eine vorhandene Qualität auf<br />

systematische Art und Weise auf ein höheres Niveau zu bringen.<br />

Qualitätsmanagement<br />

Qualitätsmanagement bezeichnet / umfasst Modelle <strong>zur</strong> systematischen Umsetzung von<br />

Maßnahmen mit dem Ziel der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.<br />

Qualitätssicherung<br />

Qualitätssicherung bezieht sich auf alle Aktivitäten und Voraussetzungen, die sicherstellen<br />

sollen, dass ein bestimmtes Qualitätsniveau gehalten wird.<br />

Schulcurriculum*<br />

Das Schulcurriculum soll von der Schule selbst erarbeitet werden und dient der Vertiefung<br />

und Erweiterung der inhaltlichen Vorgaben der Bildungsstandards. Es folgt mit zusätzlichen<br />

fachlichen wie überfachlichen Inhalten und Unterrichtsangeboten den Leitgedanken der<br />

einzelnen Fächer und Fächerverbünde. Für die Ausgestaltung des Schulcurriculums steht<br />

jeder Schule etwa ein Drittel der Unterrichtszeit <strong>zur</strong> Verfügung. Durch die Vertiefung und<br />

34


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Erweiterung des Kerncurriculums im Schulcurriculum entsteht ein schulisches Gesamtcurriculum.<br />

Schulkonzept*<br />

Das Schulkonzept bildet die Klammer um sämtliche Maßnahmen der Einzelschule unter<br />

Berücksichtigung der übergeordneten Vorgaben (Erziehungs- und Bildungsauftrag), der<br />

pädagogischen Leitidee, des Leitbilds der Schule und den lokalen Rahmenbedingungen.<br />

Schulportfolio<br />

Im Schulportfolio („Wertpapiersammlung der Schule“) werden wesentliche Angaben <strong>zur</strong><br />

einzelnen Schule strukturiert dokumentiert und fortlaufend aktualisiert. Dies betrifft Angaben<br />

zu den Rahmenbedingungen, zu den pädagogischen Zielen, zu den Verfahren und Ergebnissen<br />

von Selbstevaluationen sowie zu den Perspektiven der schulischen Weiterentwicklung.<br />

Über den schulinternen Gebrauch und Nutzen hinaus dient das Schulportfolio auch der<br />

Verbindung <strong>zur</strong> Fremdevaluation, die systematisch auf der innerschulischen Qualitätsentwicklung<br />

und der Selbstevaluation aufbaut.<br />

Selbstevaluation<br />

Bei der Selbstevaluation liegt die Verantwortung <strong>für</strong> die systematische Durchführung, Gestaltung<br />

und Auswertung einer Evaluation bei der Schule selbst. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse<br />

bilden die Grundlage <strong>für</strong> schulische Weiterentwicklungsprozesse. Selbstevaluation<br />

dient also vorrangig der Selbstvergewisserung des eigenen Tuns, der Möglichkeit <strong>zur</strong><br />

Selbststeuerung der eigenen Schule und auch der eigenverantwortlichen Rechenschaftslegung<br />

nach innen und nach außen.<br />

35


<strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong> Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung LS<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Anlage: Datenschutzrechtliche Hinweise <strong>zur</strong> Evaluation<br />

Grundsätzlich ist jede Schule <strong>für</strong> die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

des Landes Baden-Württembergs selbst verantwortlich. Dies gilt <strong>für</strong> die Datensammlung,<br />

Datenaufbereitung und die daran anschließende Datendokumentation.<br />

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz bei der Selbstevaluation ist es notwendig, Daten,<br />

die im Rahmen von individuellen Evaluationen gewonnen werden, von Daten, die aus einer<br />

Evaluation des ‚Systems Schule’ gewonnen werden, zu unterscheiden:<br />

Zu den Daten aus individuellen Evaluationen gehören beispielsweise Ergebnisse aus der<br />

kollegialen Unterrichtshospitation oder individuellen Rückmeldungen, die eine einzelne Lehrkraft<br />

von Schülerinnen und Schülern erhoben hat. Die Ergebnisse dieser Erhebungen bleiben<br />

ausschließlich bei der Person, die um eine Rückmeldung gebeten hat und werden nicht<br />

schulöffentlich, beispielsweise im Schulportfolio, festgehalten. Dort kann nur beschrieben<br />

werden, wie viele kollegiale Unterrichthospitationen oder in welchen Klassen diese durchgeführt<br />

wurden.<br />

Bei einer Evaluation des ‚Systems Schule’, zum Beispiel mit einem Überblicksinstrument,<br />

können auch einzelne Ergebnisse und die daraus gezogenen Konsequenzen schulöffentlich<br />

gemacht werden. Dies gilt allerdings nur, wenn eine Rückführung der Daten auf einzelne<br />

Personen nicht möglich ist oder deren Zustimmung <strong>zur</strong> Veröffentlichung vorliegt.<br />

36


Merkblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise <strong>zur</strong> Evaluation“ Januar 2006<br />

© Ministerium <strong>für</strong> Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg<br />

Merkblatt<br />

Datenschutzrechtliche Hinweise <strong>zur</strong> Evaluation<br />

Vor dem Hintergrund der erweiterten Eigenständigkeit von Schulen stellen Selbst- und<br />

Fremdevaluation unverzichtbare Voraussetzungen dar, um der damit verbundenen Qualitätsverantwortung<br />

im Sinne zielgerichteter und systematischer Prozesse der Qualitätsentwicklung<br />

gerecht werden zu können.<br />

Die Evaluation von Schule und Unterricht anhand relevanter Qualitätsbereiche und<br />

-kriterien nimmt die Schule - ihre Ergebnisse und Prozesse - als Ganzes in den Blick; sie<br />

dient nicht der Bewertung einzelner Personen. Mit dem Ziel, die Handlungssicherheit aller<br />

Beteiligten zu erhöhen, werden die geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen erläutert. 6<br />

Vorbemerkung<br />

Die Erhebung, Dokumentation bzw. Übermittlung nicht personenbezogener Daten, d.h.<br />

Angaben, die nicht auf einzelne Personen rückführbar sind bzw. die nicht einzelnen Personen<br />

zugeordnet werden können, ist grundsätzlich aus datenschutzrechtlicher Sicht unproblematisch.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diejenigen Situationen, bei denen auch<br />

personenbezogene Daten tangiert werden können. Unter dem allgemeinen Stichwort Datenverarbeitung<br />

sind drei Teilschritte zu unterscheiden:<br />

� die Datenerhebung<br />

� die Datendokumentation<br />

� die Datenübermittlung<br />

In § 36 LDSG ist geregelt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten<br />

<strong>zur</strong> Durchführung innerdienstlicher, planerischer und organisatorischer Maßnahmen<br />

rechtlich zulässig ist. Eine solche Maßnahme stellt auch die Evaluation von Schule und<br />

Unterricht mit dem Ziel der Steigerung der <strong>Schulqualität</strong> dar. Somit ist die Verarbeitung - d. h.<br />

die Erhebung, die Dokumentation und die Übermittlung - personenbezogener Daten im<br />

Rahmen von Evaluation zulässig, sofern diese zu deren Durchführung erforderlich sind, d. h.<br />

die Evaluation ohne diese Daten nicht aussagekräftig wäre. In der Regel ist das bei Fragen<br />

<strong>zur</strong> Schulleitung bzw. bei der Befragung der Schulleitung, in kleinen Kollegien oder bei kleinen<br />

Fachschaften der Fall; hier lässt sich die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht<br />

vermeiden.<br />

Zu beachten ist generell das Gebot der Datensparsamkeit, mit anderen Worten es dürfen nur<br />

diejenigen Daten erhoben werden, die zwingend <strong>für</strong> die Aufgabenerfüllung benötigt werden<br />

bzw. deren Erhebung sich im Sinne der Aufgabenerfüllung nicht vermeiden lässt. Zudem<br />

6 § 36 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit §§ 13ff und § 4 LDSG - siehe Anhang.


Merkblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise <strong>zur</strong> Evaluation“ Januar 2006<br />

sollen alle Beteiligten ausführlich über Zweck, Verfahren, Verwendung und Übermittlung der<br />

Daten informiert werden.<br />

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt bei der Selbstevaluation in<br />

der Verantwortung der Schule, bei der Fremdevaluation in der Verantwortung der durchführenden<br />

Stelle, d. h. des Landesinstitutes <strong>für</strong> Schulentwicklung.<br />

Diagnose- und Vergleichsarbeiten<br />

§ 36 LDSG ermöglicht es, klassenbezogene Ergebnisse der Diagnosearbeiten in der Grundschule<br />

und der Vergleichsarbeiten in den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im<br />

Rahmen des innerdienstlichen Verkehrs zum Zweck der innerschulischen Qualitätsentwicklung<br />

zu verwenden.<br />

Startphase Selbstevaluation<br />

Datenerhebung<br />

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Gesamtlehrerkonferenz (GLK) und mit Zustimmung<br />

der Schulkonferenz können allgemein bildende Schulen in Baden-Württemberg auf<br />

freiwilliger Basis in die Startphase Selbstevaluation einsteigen. 7 Der Beschluss ist <strong>für</strong> die<br />

Schulleitung und die Lehrkräfte bindend (§ 44 Abs. 3 SchG). Sie sind deshalb <strong>zur</strong> Mitwirkung<br />

an der Datenerhebung verpflichtet; eine schriftliche Einwilligung ist nicht mehr erforderlich -<br />

dies gilt auch <strong>für</strong> das sonstige Personal (z.B. Sekretariatskräfte, Hausmeister oder ggf.<br />

Schulsozialarbeiter).<br />

Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern ist freiwillig; bei Schülerinnen<br />

und Schülern unter 16 Jahren ist das Einverständnis ihrer Eltern einzuholen, eine<br />

Verweigerung der Einwilligung darf zu keinen Nachteilen führen. Durch die Form der Befragung<br />

lässt sich vielfach - wenngleich nicht immer - die Erhebung personenbezogener Daten<br />

vermeiden. So sollten bei der Verwendung von Fragebogen Gruppen von mindestens drei<br />

Personen, ohne Namensangabe oder sonstige Erhebungsmerkmale (z.B. Geschlecht oder<br />

Alter), die beispielsweise durch bestimmte Kombinationen eine personenbezogene Zuordnung<br />

erlauben, befragt werden. Die Abgabe der Fragebogen sollte anonym erfolgen, etwa in<br />

Umschlägen und in einer zentral aufgestellten Urne.<br />

Datendokumentation<br />

Bei der Dokumentation (Speicherung und Nutzung), d.h. der schriftlichen Fixierung, ist darauf<br />

zu achten, dass die Ergebnisse anonymisiert werden. Dies gelingt z.B. durch das Zusammenfassen<br />

(Aggregation) einzelner Daten aus Interviews oder Unterrichtsbesuchen zu<br />

generalisierenden Aussagen, dabei sind auch persönliche Zitate oder Beobachtungen zu<br />

vermeiden, die Einzelnen zugeordnet werden könnten. Lediglich bei kleinen Schulen, bei<br />

7 Dies betrifft sämtliche Schulen, die in dieser Phase Selbstevaluation durchführen möchten, nicht nur<br />

die ausgewählten Pilotschulen innerhalb der Startphase Selbstevaluation.<br />

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Merkblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise <strong>zur</strong> Evaluation“ Januar 2006<br />

kleinen Fachschaften oder im Zusammenhang mit der Schulleitung ist die Dokumentation<br />

personenbezogener Daten zum Teil allerdings unumgänglich (hier gilt § 4 Abs. 1, §§ 13ff in<br />

Verbindung mit § 36 LDSG).<br />

Datenübermittlung<br />

Die Ergebnisse der Evaluation müssen der GLK als dem zentralen Gremium der schulischen<br />

Willensbildung zum Zweck der Planung und Organisation der schulischen Qualitätsentwicklung<br />

zugänglich sein. Zu beachten sind dabei die oben genannten Aspekte (Datendokumentation).<br />

Die Offenlegung personenbezogener Daten (von Lehrkräften bzw. des Personals des<br />

Schulträgers) bedarf einer Einwilligung der Betroffenen. Durch die Konferenzordnung § 1<br />

Abs. 2 ist ausgeschlossen, dass über Personalangelegenheiten einzelner Lehrkräfte der<br />

GLK beraten oder entschieden wird; dies bleibt dem Rechtsverhältnis zwischen Schulleitung<br />

und Lehrkraft vorbehalten.<br />

Die besondere Schlüsselstellung der Schulleitung erfordert hingegen eine Offenlegung der<br />

Daten zu Fragen der Schulführung (Qualitätsbereich 3 im <strong>Orientierungsrahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schulqualität</strong>)<br />

in der GLK, da sonst eine aussagekräftige Evaluation verhindert würde. Eine Übermittlung<br />

der die Schulleitung betreffenden Daten wie auch anderer personenbezogener<br />

Daten an die Schulkonferenz darf ausschließlich mit der Einwilligung der Betroffenen erfolgen<br />

(insgesamt § 16 LDSG).<br />

Pilotphase Fremdevaluation<br />

Das Kultusministerium und das Landesinstitut <strong>für</strong> Schulentwicklung erproben die Konzeption<br />

<strong>zur</strong> Fremdevaluation ebenfalls im Rahmen einer freiwilligen Phase mit Pilotschulen.<br />

Datenerhebung<br />

Die Mitwirkung der Lehrkräfte und der Schulleitung bei der Fremdevaluation ist - unabhängig<br />

von den Erhebungsmethoden - durch den Beschluss der GLK verbindlich festgelegt; dies gilt<br />

auch <strong>für</strong> die Beobachtung von Unterrichtssituationen durch die Evaluationsteams. Es handelt<br />

sich hierbei nicht um Unterrichtsbesuche im Sinne der Verwaltungsvorschrift "Ankündigung<br />

von Schulbesuchen durch die Schulaufsichtsbehörden" (VwV vom 23.04.1998; KuU S. 308).<br />

Das sonstige Personal ist ebenfalls <strong>zur</strong> Mitwirkung an der Fremdevaluation verpflichtet.<br />

Datendokumentation<br />

In der Dokumentation der erhobenen Daten im Evaluationsbericht lassen sich personenbezogene<br />

Daten in der Regel vermeiden. Der Bericht beschreibt lediglich generalisierende<br />

Aussagen <strong>zur</strong> Qualität der Schule als Ganzes. Anders ist dies unter Umständen bei kleinen<br />

Schulen, kleinen Fachschaften bzw. im Zusammenhang mit Fragen <strong>zur</strong> Schulleitung; hier<br />

muss die Dokumentation personenbezogener Daten im Sinne einer aussagekräftigen Evaluation<br />

in Kauf genommen werden. 8<br />

8 Im Rahmen der Pilotphase Fremdevaluation wird der „Auswertungsbefund“ zunächst der Schulleitung<br />

zugeleitet. Im Falle gewichtiger datenschutzrechtlicher Bedenken kann sie den Bericht mit der<br />

Bitte um Überprüfung an das Evaluationsteam <strong>zur</strong>ückgeben.<br />

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Datenübermittlung<br />

Hier gelten ebenfalls die Ausführungen <strong>zur</strong> Datenübermittlung bei der Selbstevaluation. Dies<br />

betrifft sowohl die Notwendigkeit einer Einwilligung <strong>zur</strong> Offenlegung der personenbezogenen<br />

Daten von Lehrkräften bzw. des Personals des Schulträgers in der GLK als auch die Erfordernis<br />

einer Übermittlung der Aussagen <strong>zur</strong> Schulführung an die GLK. Für die Offenlegung<br />

personenbezogener Daten in der Schulkonferenz ist grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich<br />

(dies gilt auch <strong>für</strong> die Schulleitung). Eine Übermittlung der Daten an die Schulaufsicht ist<br />

vor dem Hintergrund ihres gesetzlichen Auftrags unproblematisch.<br />

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Anhang<br />

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz –<br />

LDSG)<br />

in der Fassung vom 18. September 2000 (GBl. S. 648) 9 ,<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 884)<br />

Zulässigkeit der Datenverarbeitung<br />

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig,<br />

1. wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder<br />

2. soweit der Betroffene eingewilligt hat.<br />

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§ 4<br />

§ 13<br />

Erhebung<br />

(1) Das Erheben personenbezogener Daten ist zulässig, wenn ihre Kenntnis <strong>zur</strong> Erfüllung<br />

der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist.<br />

(2) Personenbezogene Daten, die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen<br />

werden, sind beim Betroffenen mit seiner Kenntnis zu erheben. Werden Daten nicht über<br />

eine bestimmte Person, sondern über einen bestimmten Personenkreis, etwa durch Videoüberwachung,<br />

erhoben, muss der Betroffene die seinen schutzwürdigen Belangen angemessene<br />

Möglichkeit <strong>zur</strong> Kenntnisnahme erhalten.<br />

(3) Personenbezogene Daten dürfen beim Betroffenen ohne seine Kenntnis nur erhoben<br />

werden, wenn<br />

1. eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt oder<br />

2. die zu erfüllende Aufgabe ihrer Art nach eine solche Erhebung erforderlich macht und<br />

keine Anhaltspunkte da<strong>für</strong> vorliegen, dass ihr überwiegende schutzwürdige Interessen<br />

des Betroffenen entgegenstehen.<br />

(4) Bei Dritten dürfen personenbezogene Daten nur erhoben werden, wenn<br />

1. einer der in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 genannten Fälle vorliegt oder<br />

2. die zu erfüllende Aufgabe ihrer Art nach eine solche Erhebung erforderlich macht und<br />

keine Anhaltspunkte da<strong>für</strong> vorliegen, dass ihr überwiegende schutzwürdige Interessen<br />

des Betroffenen entgegenstehen.<br />

§ 14<br />

Unterrichtung bei der Erhebung<br />

(1) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen mit seiner Kenntnis erhoben, sind<br />

ihm gegenüber anzugeben:<br />

1. die beabsichtigte Datenverarbeitung und der Zweck der Verarbeitung sowie<br />

2. bei einer beabsichtigten Übermittlung auch die Empfänger der Daten oder Gruppen von<br />

Empfängern, soweit der Betroffene nach den Umständen des Einzelfalls nicht mit der Übermittlung<br />

an diese rechnen muss.<br />

Werden die Daten auf Grund einer Rechtsvorschrift erhoben, die <strong>zur</strong> Auskunft verpflichtet,<br />

oder ist die Erteilung der Auskunft Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung von Rechtsvorteilen, so<br />

9 Neubekanntmachung des LDSG vom 27. Mai 1991 (GBl. S. 277) in der ab 1. Sept. 2000 geltenden Fassung.


Merkblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise <strong>zur</strong> Evaluation“ Januar 2006<br />

ist der Betroffene hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. Über die<br />

der Auskunftspflicht zu Grunde liegende Rechtsvorschrift und die Folgen der Verweigerung<br />

von Angaben ist der Betroffene bei Verwendung eines Erhebungsvordrucks stets, sonst nur<br />

auf Verlangen aufzuklären. Bei Verwendung eines Erhebungsvordrucks ist der Betroffene<br />

auch auf das Bestehen von Auskunfts- und Berichtigungsrechten hinzuweisen.<br />

(2) Werden Daten beim Betroffenen ohne seine Kenntnis oder bei Dritten erhoben, ist der<br />

Betroffene entsprechend Absatz 1 Satz 1 zu benachrichtigen, wenn die Daten in einer Datei<br />

gespeichert werden. Bei schriftlicher Benachrichtigung ist der Betroffene auch auf das Bestehen<br />

von Auskunfts- und Berichtigungsrechten hinzuweisen. Die Benachrichtigung erfolgt<br />

zum Zeitpunkt der Speicherung oder im Fall einer beabsichtigten Übermittlung spätestens<br />

bei der ersten Übermittlung. Sätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Verfahren des Landesamtes<br />

<strong>für</strong> Verfassungsschutz.<br />

(3) Eine Pflicht <strong>zur</strong> Benachrichtigung besteht in den Fällen des Absatzes 2 nicht, wenn<br />

1. die Verarbeitung der Daten durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist,<br />

2. der Betroffene auf andere Weise Kenntnis von der Verarbeitung seiner Daten erlangt,<br />

3. die Benachrichtigung des Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern<br />

würde,<br />

4. die Benachrichtigung die ordnungsgemäße Erfüllung von Aufgaben der Gefahrenabwehr<br />

oder von Aufgaben der Finanzverwaltung im Anwendungsbereich der Abgabenordnung<br />

<strong>zur</strong> Überwachung und Prüfung oder die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten<br />

gefährden würde,<br />

5. die Benachrichtigung die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden würde,<br />

6. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung zum Schutze des Betroffenen oder zum<br />

Schutze der Rechte Dritter geheim gehalten werden müssen und deshalb das Interesse<br />

des Betroffenen an der Benachrichtigung <strong>zur</strong>ücktreten muss oder<br />

7. die Daten ausschließlich <strong>für</strong> Zwecke der wissenschaftlichen Forschung oder der Statistik<br />

verarbeitet werden.<br />

(4) Werden personenbezogene Daten bei einem Dritten außerhalb des öffentlichen Bereichs<br />

erhoben, so ist er auf Verlangen auf den Erhebungszweck hinzuweisen, soweit dadurch<br />

schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Werden die Daten auf<br />

Grund einer Rechtsvorschrift erhoben, die <strong>zur</strong> Auskunft verpflichtet, so ist er auf die Auskunftspflicht,<br />

sonst auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. Über die der Auskunftspflicht<br />

zu Grunde liegende Rechtsvorschrift und die Folgen der Verweigerung von<br />

Angaben ist er bei Verwendung eines Erhebungsvordrucks stets, sonst nur auf Verlangen<br />

aufzuklären.<br />

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§ 15<br />

Speicherung, Veränderung und Nutzung<br />

(1) Das Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten ist zulässig, wenn es<br />

1. <strong>zur</strong> Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stelle erforderlich ist und<br />

2. <strong>für</strong> Zwecke erfolgt, <strong>für</strong> die die Daten erhoben worden sind; ist keine Erhebung vorausgegangen,<br />

dürfen die Daten nur <strong>für</strong> Zwecke genutzt werden, <strong>für</strong> die sie erstmals gespeichert<br />

worden sind.<br />

(2) Das Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten <strong>für</strong> andere Zwecke ist<br />

nur zulässig, wenn<br />

1. eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt,<br />

2. der Betroffene eingewilligt hat oder offensichtlich ist, dass dies im Interesse des Betroffenen<br />

liegt, und kein Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Einwilligung hierzu verweigern<br />

würde,<br />

3. der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift festgelegten Auskunftspflicht nicht nachge-


Merkblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise <strong>zur</strong> Evaluation“ Januar 2006<br />

kommen und über die beabsichtigte Datenverarbeitung unterrichtet worden ist,<br />

4. Angaben des Betroffenen überprüft werden müssen, weil tatsächliche Anhaltspunkte <strong>für</strong><br />

deren Unrichtigkeit bestehen,<br />

5. es <strong>zur</strong> Abwehr erheblicher Nachteile <strong>für</strong> das Gemeinwohl oder einer sonst unmittelbar<br />

drohenden Gefahr <strong>für</strong> die öffentliche Sicherheit oder <strong>zur</strong> Abwehr einer schwerwiegenden<br />

Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist,<br />

6. die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, es<br />

sei denn, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen,<br />

7. die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die<br />

verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass überwiegende schutzwürdige<br />

Interessen des Betroffenen entgegenstehen, oder<br />

8. es <strong>zur</strong> Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, <strong>zur</strong> Vollstreckung oder zum<br />

Vollzug von Strafen oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuches<br />

oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes<br />

oder <strong>zur</strong> Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen erforderlich ist.<br />

(3) Eine Speicherung oder Nutzung <strong>für</strong> andere Zwecke liegt nicht vor, wenn sie der Wahrnehmung<br />

von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, der Rechnungsprüfung, der Durchführung<br />

von Organisationsuntersuchungen, der Prüfung und Wartung von automatisierten Verfahren<br />

der Datenverarbeitung sowie statistischen Zwecken oder Zwecken der Durchführung eigener<br />

wissenschaftlicher Forschung der speichernden Stelle dient. Dies gilt auch <strong>für</strong> die Speicherung<br />

und Nutzung zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken, soweit nicht überwiegende<br />

schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen.<br />

(4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zum Zweck der Datenschutzkontrolle, der<br />

Datensicherung oder <strong>zur</strong> Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage<br />

gespeichert werden, dürfen nur <strong>für</strong> diesen Zweck und hiermit in Zusammenhang<br />

stehende Maßnahmen gegenüber Bediensteten genutzt werden.<br />

(5) Sind mit personenbezogenen Daten, die nach Absatz 1 bis 3 gespeichert werden dürfen,<br />

weitere personenbezogene Daten des Betroffenen oder eines Dritten in Akten so verbunden,<br />

dass eine Trennung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, so ist die<br />

Speicherung auch dieser Daten zulässig, soweit nicht schutzwürdige Interessen des Betroffenen<br />

oder eines Dritten an deren Geheimhaltung offensichtlich überwiegen. Unter denselben<br />

Voraussetzungen dürfen die <strong>für</strong> die Aufgabenerfüllung nicht erforderlichen Daten innerhalb<br />

der speichernden Stelle weitergegeben werden; eine darüber hinausgehende Nutzung<br />

dieser Daten ist unzulässig.<br />

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§ 16<br />

Übermittlung an Stellen innerhalb des öffentlichen Bereichs<br />

(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen innerhalb des öffentlichen Bereichs<br />

ist zulässig, wenn sie<br />

1. <strong>zur</strong> Erfüllung der Aufgaben der übermittelnden Stelle oder der Stelle, an die die Daten<br />

übermittelt werden, erforderlich ist und<br />

2. <strong>für</strong> Zwecke erfolgt, <strong>für</strong> die eine Nutzung nach § 15 Abs. 1 bis 4 zulässig wäre.<br />

(2) Die Verantwortung <strong>für</strong> die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die übermittelnde Stelle.<br />

Erfolgt die Übermittlung auf Ersuchen einer öffentlichen Stelle im Geltungsbereich des<br />

Grundgesetzes, trägt diese die Verantwortung. In diesem Fall prüft die übermittelnde Stelle<br />

nur, ob das Übermittlungsersuchen im Rahmen der Aufgaben der ersuchenden Stelle liegt,<br />

es sei denn, dass besonderer Anlass <strong>zur</strong> Prüfung der Zulässigkeit der Übermittlung besteht.<br />

§ 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 bleibt unberührt.<br />

(3) Die Stelle, an die die Daten übermittelt werden, darf sie nur <strong>für</strong> den Zweck verarbeiten, zu<br />

dessen Erfüllung sie ihr übermittelt worden sind. Eine Verarbeitung <strong>für</strong> andere Zwecke ist nur


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unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 zulässig.<br />

(4) Auf die Übermittlung verbundener Daten findet § 15 Abs. 5 entsprechende Anwendung.<br />

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§ 36<br />

Datenverarbeitung bei Dienst-<br />

und Arbeitsverhältnissen<br />

(1) Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen nur verarbeitet werden, soweit dies<br />

<strong>zur</strong> Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses<br />

oder <strong>zur</strong> Durchführung innerdienstlicher planerischer, organisatorischer, personeller,<br />

sozialer oder haushalts- und kostenrechnerischer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken<br />

der Personalplanung und des Personaleinsatzes, erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift,<br />

ein Tarifvertrag oder eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung es vorsieht.<br />

(2) Auf die Verarbeitung von Personalaktendaten von Angestellten und Arbeitern sowie<br />

Auszubildenden in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis finden die <strong>für</strong> Beamte<br />

geltenden Vorschriften der §§ 113 bis 113 g des Landesbeamtengesetzes entsprechende<br />

Anwendung, es sei denn, besondere Rechtsvorschriften oder tarifliche Vereinbarungen<br />

gehen vor.<br />

(3) Im Zusammenhang mit der Begründung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ist die<br />

Erhebung personenbezogener Daten eines Bewerbers bei dem bisherigen Dienstherrn oder<br />

Arbeitgeber nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Satz 1 gilt entsprechend <strong>für</strong><br />

die Übermittlung personenbezogener Daten an künftige Dienstherrn oder Arbeitgeber. Steht<br />

fest, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zu Stande kommt, sind dem Betroffenen<br />

die von ihm vorgelegten Unterlagen unverzüglich <strong>zur</strong>ückzusenden und die zu ihm gespeicherten<br />

Daten spätestens nach Ablauf eines Jahres zu löschen, es sei denn, er hat in die<br />

weitere Verarbeitung eingewilligt oder diese ist wegen eines anhängigen Rechtsstreits erforderlich.

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