Gemeindeammann- und Betreibungsamt Volketswil ...
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<strong>Gemeindeammann</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreibungsamt</strong> <strong>Volketswil</strong><br />
Zentralstr. 20a 8604 <strong>Volketswil</strong> Telefon 044 908 34 60 Postkonto 80-4230-5<br />
Gr<strong>und</strong>pfandverwertung<br />
Schuldner <strong>und</strong> Pfandeigentümer<br />
Venhar Lecaj, geb. 29.05.1986, whft. Hofwiesenstr. 5, 8604 <strong>Volketswil</strong><br />
Bukurije Lecaj, geb. 15.07.1984, whft. Hofwiesenstr. 5, 8604 <strong>Volketswil</strong><br />
- Miteigentümer zu je ½ -<br />
Tag <strong>und</strong> Zeit der Steigerung<br />
Mittwoch, 9. September 2009, 14.00 Uhr<br />
Steigerungslokal<br />
Gemeinschaftszentrum „In der Au“, Saal, In der Au 1, 8604 <strong>Volketswil</strong><br />
Eingabefrist<br />
bis 9. Juli 2009<br />
Auflegung der Steigerungsbedingungen <strong>und</strong> des Lastenverzeichnisses<br />
11. August bis 20. August 2009<br />
Geführte Besichtigungen<br />
Mittwoch, 24. Juni 2009, 14.00 Uhr<br />
Mittwoch, 19. August 2009, 14.00 Uhr<br />
Gr<strong>und</strong>stück<br />
In <strong>Volketswil</strong>:<br />
Gr<strong>und</strong>register Blatt 5877, Stockwerkeigentum, Zimikon, Hofwiesenstr. 5, 181/10'000 Miteigentum an<br />
Gr<strong>und</strong>register Blatt 577, Kat. Nr. 7399, mit Sonderrecht an der 4½-Zimmerwohnung im 1. OG mit Keller im<br />
Kellergeschoss des Gebäudes Haus E, Nr. E4, gemäss Aufteilungsplänen Planakten Nr. 340.<br />
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung<br />
Fr. 420'000.00<br />
Beschrieb des gemeinschaftlichen Gr<strong>und</strong>stücks<br />
Gr<strong>und</strong>register Blatt 577, Liegenschaft, Kataster Nr. 7399, Zimikon, Angaben der amtlichen Vermessung<br />
<strong>und</strong> der Gebäudeversicherung:<br />
Kataster Nr. 7399, Zimikon, Plan Nr. 83, 6579 m2, Wohnhäuser, Gebäude Nr. 2923, 2924, 2925, 2926,<br />
2927, 2928 (Hofwiesenstr. 9, 11, 13 , 3, 5, 7), Unterniveaugarage, Gebäude Nr. 2930, Hofwiesenstr. bei 5,<br />
Unterstand, Gebäude Nr. 3109, Hofwiesenstrasse<br />
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung des gemeinschaftlichen Gr<strong>und</strong>stücks<br />
Fr. 21'050'000.00<br />
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen <strong>und</strong> Dienstbarkeiten laut Gr<strong>und</strong>registerauszug.<br />
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Gr<strong>und</strong>pfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.<br />
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme<br />
Fr. 100'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des <strong>Betreibungsamt</strong>es<br />
<strong>Volketswil</strong> ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen.<br />
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ<br />
einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft<br />
auszuweisen. Vertreter von Vereinen <strong>und</strong> Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis<br />
auszuweisen. Handelsgesellschaften <strong>und</strong> Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag<br />
einen Handelsregisterauszug vorzulegen.<br />
Es wird ausdrücklich auf das B<strong>und</strong>esgesetz über den Erwerb von Gr<strong>und</strong>stücken durch Personen im Aus-<br />
Form. VZG 7ab VGBZ04 EDV 7013
Steigerungspublikation / Gr<strong>und</strong>stückverwertung<br />
land (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Gr<strong>und</strong>stücken durch Personen im Ausland<br />
(BewV) aufmerksam gemacht.<br />
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Gr<strong>und</strong>stück,<br />
insbesondere auch für Zinsen <strong>und</strong> Kosten, bis zum 9. Juli 2009 beim <strong>Betreibungsamt</strong> <strong>Volketswil</strong>, anzumelden<br />
<strong>und</strong> gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für<br />
welchen Betrag <strong>und</strong> auf welchen Termin.<br />
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt<br />
sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger<br />
von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.<br />
Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren<br />
kantonalen Recht begründet <strong>und</strong> noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit<br />
sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Gr<strong>und</strong>stückes gegenüber<br />
nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch<br />
ohne Eintragung im Gr<strong>und</strong>buch dinglich wirksam sind.<br />
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.<br />
<strong>Volketswil</strong>, 19. Juni 2009<br />
<strong>Betreibungsamt</strong> <strong>Volketswil</strong><br />
M. Marfurt, <strong>Gemeindeammann</strong><br />
Form. VZG 7ab VGBZ04 EDV 7013