1 - HausPerfekt GmbH & Co. KG
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von unter 2.500 Euro im Hauptbeschäftigtenverhältnis.<br />
50 Prozent<br />
der Weiterbildungskosten erhalten<br />
Beschäftigte mit einem monatlichen<br />
Bruttoeinkommen von mehr<br />
als 2.500 Euro bis zu 4.150 Euro<br />
wenn sie eine dieser Voraussetzungen<br />
erfüllen: über 50 Jahre alt sind,<br />
in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit<br />
arbeiten, einen ersten akademischen<br />
Abschluss (Mindestkosten<br />
1.000 Euro) anstreben.<br />
Wie funktioniert es?<br />
Sie suchen sich eine passende<br />
Weiterbildung aus und holen drei<br />
Angebote ein, wobei durch den<br />
Antragsteller eine begründete Auswahlentscheidung<br />
zum wirtschaftlichsten<br />
Angebot zu treffen ist. Reichen<br />
Sie den Antrag auf Förderung<br />
mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme<br />
bei der zuständigen Stelle ein. Sobald die Förderung bestätigt<br />
oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugesagt<br />
wurde, können Sie sich verbindlich anmelden und an der<br />
Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung<br />
reichen Sie den Zahlungsnachweis ein und Sie<br />
erhalten den Förderbetrag.<br />
Weitere Infos:<br />
Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB), Hotline:<br />
0351-49104930 oder 0351-49104000, Internet: www.<br />
sab.sachsen.de<br />
Thüringer Weiterbildungsscheck<br />
Wer wird gefördert?<br />
Gefördert werden Personen, die sich für die Ausübung<br />
ihrer beruflichen Tätigkeit besondere Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten aneignen möchten. Die Weiterbildung ist<br />
bei einem geeigneten Bildungsträger zu absolvieren. Mit<br />
dem Weiterbildungsscheck werden unterstützt:<br />
1. sozialversicherungspflichtige Beschäftigte kleinerer<br />
und mittlerer Unternehmen mit Firmensitz in Thüringen<br />
2. Selbstständige mit Geschäftssitz in Thüringen.<br />
Dabei muss das Jahreseinkommen über 25.600 Euro<br />
brutto und unter 40.000 Euro brutto bei Alleinveranlagenden<br />
liegen. Bei zusammen Veranlagenden muss das<br />
Jahreseinkommen über 51.200 Euro brutto und unter<br />
80.000 Euro brutto liegen. Die Förderung gilt nicht für<br />
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.<br />
5<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Es wird grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent<br />
der Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung gewährt.<br />
Personen ab dem 45. Lebensjahr wie Ausbilder/<br />
innen und Wiedereinsteiger in den Beruf erhalten einen<br />
Zuschuss von 70 Prozent. Der Zuschuss ist auf 500 Euro<br />
im Kalenderjahr begrenzt. Sollte der Zuschuss mit einer<br />
Weiterbildung nicht ausgeschöpft sein, kann für eine<br />
zweite Weiterbildung im selben Kalenderjahr erneut ein<br />
Zuschuss beantragt werden, jedoch nur bis insgesamt<br />
500 Euro ausgeschöpft sind.<br />
Wie funktioniert es?<br />
Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag<br />
auf Zuschuss zu stellen. Bei Vorliegen der notwendigen<br />
Voraussetzungen wird eine schriftliche Zusage erteilt.<br />
Innerhalb von 6 Monaten ist die Weiterbildung zu beginnen.<br />
Hier erhalten Sie weiterführende Infos:<br />
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des<br />
Freistaates Thüringen mbH, Warsbergstraße 1, 99092<br />
Erfurt, Telefon: 0361 22230, www.gfaw-thueringen.de<br />
Für weitere Informationen zu einer Bildungsprämie mit<br />
<strong>HausPerfekt</strong> steht Ihnen Anke Angerhausen unter 02151-<br />
53706-28 gern zur Verfügung. Lassen Sie sich von Frau<br />
Angerhausen auch beraten, ob die Bildungsprämie auch<br />
für Ihre Mitarbeiter in Frage kommt.<br />
<strong>HausPerfekt</strong><br />
Intelligente Software für die Wohnungswirtschaft<br />
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