1 - HausPerfekt GmbH & Co. KG
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Bildungsprämie geht in die zweite Förderphase<br />
Das Programm Bildungsprämie wird in einer zweiten<br />
Förderphase mit einer Laufzeit von zwei Jahren weitergeführt.<br />
35 Millionen Euro werden aus Mitteln des<br />
Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung gestellt.<br />
Die neue Förderrichtlinie des Programms Bildungsprämie<br />
wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist<br />
dann unter www.bildungspraemie.info einsehbar.<br />
Beispiele zur bisherigen Förderung der <strong>HausPerfekt</strong>-<br />
Weiterbildungsmaßnahmen:<br />
BILDUNGSGUTSCHEIN<br />
Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer<br />
bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret<br />
drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die<br />
Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen eines fehlenden<br />
Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Förderung<br />
beträgt 50 Prozent der Kursgebühr, maximal sind es 500<br />
Euro, die gefördert werden.<br />
BILDUNGSPRÄMIE / WEITERBILDUNGSSPAREN<br />
Die Bildungsprämie deckt über den persönlich ausgestellten<br />
Prämiengutschein in vielen Fällen die anfallenden<br />
Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab<br />
und macht sie dadurch leichter finanzierbar. Die Kosten<br />
in Höhe von 50 Prozent der Kursgebühr werden getragen,<br />
maximal werden 500 Euro übernommen.<br />
4<br />
Die Bildungsmaßnahmen dienen vor allem Neueinsteigern.<br />
Es hat sich aber gezeigt, dass auch Bestandskunden<br />
von den Seminaren profitieren. Denn auch sie erfahren<br />
immer wieder von Funktionen, die sie noch nicht<br />
kannten und folglich in ihrem Unternehmen nicht genutzt<br />
haben.<br />
Seit Neuestem unterstützen auch die Bundesländer<br />
Sachsen und Thüringen die Weiterbildungsmaßnahmen<br />
durch ihre Wirtschaftsministerien.<br />
Weiterbildungsscheck Sachsen<br />
Wer wird gefördert?<br />
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen<br />
und nicht arbeitslos gemeldet sind. Die nachfolgenden<br />
Voraussetzungen müssen erfüllt sein:<br />
1. Der Hauptwohnsitz der Beschäftigten ist in Sachsen.<br />
2. Die Weiterbildung kostet mindestens 650 Euro.<br />
3. Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im<br />
Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen<br />
Arbeitgebers oder der derzeitigen Aufgaben stehen.<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe. 80 Prozent<br />
der Kosten für eine Weiterbildung erhalten Beschäftigte<br />
mit einem monatlichen Bruttoeinkommen<br />
<strong>HausPerfekt</strong><br />
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