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1 - HausPerfekt GmbH & Co. KG

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Bildungsprämie geht in die zweite Förderphase<br />

Das Programm Bildungsprämie wird in einer zweiten<br />

Förderphase mit einer Laufzeit von zwei Jahren weitergeführt.<br />

35 Millionen Euro werden aus Mitteln des<br />

Europäischen Sozialfonds hierfür zur Verfügung gestellt.<br />

Die neue Förderrichtlinie des Programms Bildungsprämie<br />

wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist<br />

dann unter www.bildungspraemie.info einsehbar.<br />

Beispiele zur bisherigen Förderung der <strong>HausPerfekt</strong>-<br />

Weiterbildungsmaßnahmen:<br />

BILDUNGSGUTSCHEIN<br />

Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer<br />

bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret<br />

drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die<br />

Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen eines fehlenden<br />

Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Förderung<br />

beträgt 50 Prozent der Kursgebühr, maximal sind es 500<br />

Euro, die gefördert werden.<br />

BILDUNGSPRÄMIE / WEITERBILDUNGSSPAREN<br />

Die Bildungsprämie deckt über den persönlich ausgestellten<br />

Prämiengutschein in vielen Fällen die anfallenden<br />

Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab<br />

und macht sie dadurch leichter finanzierbar. Die Kosten<br />

in Höhe von 50 Prozent der Kursgebühr werden getragen,<br />

maximal werden 500 Euro übernommen.<br />

4<br />

Die Bildungsmaßnahmen dienen vor allem Neueinsteigern.<br />

Es hat sich aber gezeigt, dass auch Bestandskunden<br />

von den Seminaren profitieren. Denn auch sie erfahren<br />

immer wieder von Funktionen, die sie noch nicht<br />

kannten und folglich in ihrem Unternehmen nicht genutzt<br />

haben.<br />

Seit Neuestem unterstützen auch die Bundesländer<br />

Sachsen und Thüringen die Weiterbildungsmaßnahmen<br />

durch ihre Wirtschaftsministerien.<br />

Weiterbildungsscheck Sachsen<br />

Wer wird gefördert?<br />

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen<br />

und nicht arbeitslos gemeldet sind. Die nachfolgenden<br />

Voraussetzungen müssen erfüllt sein:<br />

1. Der Hauptwohnsitz der Beschäftigten ist in Sachsen.<br />

2. Die Weiterbildung kostet mindestens 650 Euro.<br />

3. Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im<br />

Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen<br />

Arbeitgebers oder der derzeitigen Aufgaben stehen.<br />

Wie hoch ist die Förderung?<br />

Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe. 80 Prozent<br />

der Kosten für eine Weiterbildung erhalten Beschäftigte<br />

mit einem monatlichen Bruttoeinkommen<br />

<strong>HausPerfekt</strong><br />

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