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Allgemeinverfügung des Landesamtes für Soziales und Versorgung ...

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1472 Amtsblatt <strong>für</strong> Brandenburg – Nr. 24 vom 18. Juni 2008<br />

Errichtung <strong>und</strong> Betrieb eines Ersatzbrennstoff-<br />

Heizkraftwerkes (EBS-HKW) in 03130 Spremberg,<br />

OT Schwarze Pumpe<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>umweltamtes Brandenburg<br />

Vom 17. Juni 2008<br />

Die Firma Spreerecycling GmbH & Co. KG, An der Heide B5 in<br />

03130 Spremberg, OT Schwarze Pumpe beantragt die Genehmigung<br />

nach § 4 in Verbindung mit § 8 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG), auf den Gr<strong>und</strong>stücken in der Gemarkung<br />

Spremberg Flur 37, Flurstücke 222, 238, 241, 244,<br />

250 <strong>und</strong> 253, Gemarkung Zerre Flur 2, Flurstücke 23/2, 24/2,<br />

25/5, 26/5, 48/3, 55/4 <strong>und</strong> 56/4 eine Anlage (EBS-HKW) zur<br />

Verwertung fester nicht gefährlicher Abfälle mit brennbaren<br />

Bestandteilen (EBS) durch Verbrennung mit einem Brennstoffeinsatz<br />

von 31,7 t/h zu errichten. In der Anlage sollen nach<br />

einem weiteren Teilgenehmigungsverfahren Prozessdampf <strong>und</strong><br />

Strom aus Ersatzbrennstoffen erzeugt werden.<br />

Die Firma beantragt die Zulassung <strong>des</strong> vorzeitigen Beginns nach<br />

§ 8a BImSchG <strong>für</strong> die Errichtung der Anlage <strong>und</strong> die Prüfung ihrer<br />

Betriebstüchtigkeit.<br />

Gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung<br />

<strong>des</strong> BImSchG ist <strong>für</strong> das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

vorgesehen.<br />

Die verfahrenstechnische Anlage ist mit folgenden Betriebseinheiten<br />

(BE) geplant:<br />

- BE 1 Anlieferung <strong>und</strong> Lagerung u. a. Brennstoffbunker V =<br />

19.500 m 3<br />

- BE 2 Feuerung <strong>und</strong> Kessel, u. a. Dampfkesselanlage mit Rostfeuerung,<br />

Brennstoff: EBS, Feuerungswärmeleistung<br />

110 MW<br />

- BE 3 Abgasreinigung u. a. mit Sprühabsorber, Flugstromreaktor,<br />

Gewebefilter; Schornstein (h = 60 m)<br />

- BE 4 Wasser-Dampf-System u. a. mit Turbogenerator, luftgekühlter<br />

Kondensator/Hilfskondensator<br />

- BE 5 Hilfsdampfkesselanlage, u. a. mit Hilfsdampfkessel 1<br />

<strong>und</strong> 2 je mit Schornstein (h = 60 m), Brennstoff: Heizöl<br />

EL oder Erdgas, Feuerungswärmeleis-tung 2 x 35 MW<br />

Die Inbetriebnahme der Anlage ist <strong>für</strong> Dezember 2010 vorgesehen.<br />

I. Auslegung<br />

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen<br />

werden einen Monat vom 25.06.2008 bis einschließlich<br />

24.07.2008 im Lan<strong>des</strong>umweltamt Brandenburg, Regionalabteilung<br />

Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.27, Von-<br />

Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus, bei der Stadtverwaltung<br />

Spremberg, Bau- <strong>und</strong> Planungsamt, Zimmer 413, Lange Straße 5<br />

in 03130 Spremberg <strong>und</strong> bei der Gemeindeverwaltung Spreetal,<br />

Sachgebiet Bauwesen/Liegenschaften, Zimmer 1, Spremberger<br />

Straße 25 in 02979 Spreetal OT Burgneudorf ausgelegt <strong>und</strong> können<br />

dort während der Dienstst<strong>und</strong>en von jedermann eingesehen<br />

werden.<br />

II. Einwendungen<br />

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist<br />

vom 25.06.2008 bis einschließlich 07.08.2008<br />

schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen erhoben werden.<br />

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,<br />

die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln<br />

beruhen.<br />

III. Erörterungstermin<br />

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- <strong>und</strong> fristgerecht Einwendungen<br />

erhoben werden, trifft die Genehmigungsbehörde<br />

nach Ablauf der Einwendungsfrist eine Ermessensentscheidung<br />

darüber, ob die erhobenen Einwendungen einer Erörterung bedürfen.<br />

Diese Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht.<br />

Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, so findet dieser am<br />

08.10.2008 um 10:00 Uhr, im Saal <strong>des</strong> Freizeitzentrums<br />

„Bergschlößchen“ der Stiftung SPI Niederlassung Brandenburg,<br />

Bergstraße 11 in 03130 Spremberg statt. Kann die Erörterung<br />

an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin<br />

an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen<br />

auch bei Ausbleiben <strong>des</strong> Antragstellers oder von<br />

Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.<br />

IV. Hinweise<br />

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden,<br />

deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben.<br />

Auf Verlangen <strong>des</strong> Einwenders sollen <strong>des</strong>sen Name <strong>und</strong> Anschrift<br />

vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn<br />

diese zur ordnungsgemäßen Durchführung <strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens<br />

nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung<br />

über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung<br />

ersetzt werden.<br />

V. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen <strong>und</strong> ähnliche<br />

Vorgänge (Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002<br />

(BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)<br />

Neunte Verordnung zur Durchführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über das Genehmigungsverfahren ­<br />

9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai<br />

1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in<br />

der Fassung der Be-kanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I<br />

S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />

23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)<br />

Lan<strong>des</strong>umweltamt Brandenburg<br />

Regionalabteilung Süd<br />

Genehmigungsverfahrensstelle

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