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FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs

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<strong>FAQ</strong> <strong>zur</strong> <strong>Heizkostenabrechnung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Dachs</strong><br />

Wird ein <strong>Dachs</strong> installiert ändert sich einiges bei der Abrechnung der Heizkosten, denn der <strong>Dachs</strong><br />

produziert <strong>mit</strong> dem eingesetzten Gas bzw. Heizöl nicht nur Wärme sondern auch Strom.<br />

Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Heizungsabrechnung zu beachten?<br />

Die Heizkostenverordnung regelt die Verteilung von Heizkosten an die Mieter.<br />

Nach § 1 Absatz 1 kann der Vermieter die Wärme bereitstellen und die Kosten verteilen oder<br />

über gewerbliche Wärmelieferanten beziehen und verteilen lassen (Contracting).<br />

In der Heizkostenverordnung § 4 ist die Pflicht <strong>zur</strong> Verbrauchserfassung festgelegt.<br />

Der § 5 zeigt Möglichkeiten <strong>zur</strong> Verbrauchserfassung und in § 6 ist die Pflicht <strong>zur</strong><br />

verbrauchsbezogenen Kostenabrechnung geregelt.<br />

Was ist grundsätzlich beim der Abrechnung <strong>mit</strong> <strong>Dachs</strong> zu beachten?<br />

Der <strong>Dachs</strong> kostet zunächst mehr in der Anschaffung als ein Heizkessel hat aber Vorteile im<br />

laufenden Betrieb oder bietet einen Zusatznutzen für den Hausbesitzer wie z.B. Wertsteigerung<br />

beim Gebäudeenergiepass oder ökologischen Vorteile <strong>zur</strong> CO2-Einsparung. Für den<br />

Hauseigentümer, der die Heizanlage selbst betreibt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der<br />

Abrechnung <strong>mit</strong> den Mietern.<br />

Wir empfehlen auf jeden Fall das Einverständnis der Mieter schriftlich einzuholen!<br />

Was ist bei der Vollkostenabrechnung zu beachten?<br />

Dem Mieter werden sämtliche Kosten sowie Einsparungen verrechnet, die durch den DACHS<br />

entstehen. Als Abrechnungsgrundlage dienen die Finanzierungskosten aus KfW-Krediten oder<br />

eine rechnerische Nutzungsdauer sowie Wartung/Instandhaltung und die Brennstoffkosten.<br />

Dagegen gesetzt wird die Mineralölsteuerrückerstattung und der Gewinn aus<br />

Stromrückspeisung.<br />

Hier ein Beispiel:<br />

Gasverbrauchskosten <strong>Dachs</strong> pro Jahr: + 6.000 €<br />

Mehrkosten Wartungs/Instandhaltung: + 600 €<br />

Finanzierungskosten pro Jahr: + 2.000 €<br />

Energiesteuerrückerstattung: - 630 €<br />

Einspeisevergütung: - 2.900 €<br />

Allgemeinstromeinsparung: - 600 €<br />

--------------<br />

4.470 €<br />

Die Energiekostenersparnis kommt den Mietern zu Gute!<br />

Wichtig: Die Heizkostenverordnung sieht keine Finanzierungs- und Instandhaltungskosten vor.<br />

Die Vollkostenabrechnung geht nicht konform <strong>mit</strong> der Heizkostenverordnung, ist aber oftmals<br />

günstiger für die Mieter!<br />

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Was kann den Mietern an Heizwärme verrechnet werden?<br />

Natürlich nicht der komplette Brennstoffverbrauch des <strong>Dachs</strong>. Ein Teil des Brennstoffs wird für<br />

die Stromerzeugung genutzt. Dieser Anteil des Brennstoffverbrauchs für die Stromproduktion<br />

wird über die jährliche Laufzeit der Heizkraftanlage er<strong>mit</strong>telt und vom gesamten<br />

Brennstoffverbrauch abgezogen. Die restliche Brennstoffmenge wird wie bisher den Mietern<br />

verrechnet. Diese Verfahrensweise sollte den Mietern dargelegt und deren Einverständnis<br />

eingeholt werden.<br />

Die Gewinne durch Stromverkauf und die Mineralölsteuerrückerstattung erntet der Vermieter.<br />

Da<strong>mit</strong> werden die Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Annuität für die Investition<br />

bezahlt.<br />

SenerTec stellt für die Berechnung der für die Heizkosten ansetzbaren Brennstoffmenge ein<br />

einfaches Excel-Programm <strong>zur</strong> Verfügung! Fragen Sie Ihren Partnerbetrieb.<br />

Kann der Vermieter nach Einbau des <strong>Dachs</strong> eine höhere Miete verlangen?<br />

Nach § 559 des BGB (früher §3 MHG) kann der Vermieter 11 % der aufgewendeten<br />

Modernisierungskosten (Wohnwertverbesserungs- oder Energieeinsparinvestitionen) als Zuschlag<br />

auf die Jahresmiete aufschlagen. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten der<br />

Modernisierungsaufwendungen zählen die<br />

• tatsächlichen Baukosten (Materialkosten und Handwerksarbeiten),<br />

• die Baunebenkosten (z. B. Genehmigungsgebühr, Architektenhonorar, nicht<br />

Verwaltungsleistungen wie Überwachung usw.) und die<br />

• Eigenleistungen, welche zu üblichen Handwerkerpreisen abzüglich Mehrwertsteuer bewerten<br />

sind.<br />

Die Energiekosteneinsparung durch die Investition wird dem Mieter gutgeschrieben!<br />

Der Vermieter profitiert durch die Mehreinnahmen bei Miete!<br />

Hier noch einige wertvolle Seiten zu diesem Thema<br />

http://www.heizkostenverordnung.de/<br />

http://www.ista.de/<br />

http://www.erdgasinfo.de/<br />

http://www.hessenenergie.de/<br />

Schweinfurt, den 05.07.2007<br />

SenerTec GmbH<br />

Dietmar Weisenberger<br />

Leiter Projektabteilung/Produktmanagement<br />

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