FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs
FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs
FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>FAQ</strong> <strong>zur</strong> <strong>Heizkostenabrechnung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Dachs</strong><br />
Wird ein <strong>Dachs</strong> installiert ändert sich einiges bei der Abrechnung der Heizkosten, denn der <strong>Dachs</strong><br />
produziert <strong>mit</strong> dem eingesetzten Gas bzw. Heizöl nicht nur Wärme sondern auch Strom.<br />
Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Heizungsabrechnung zu beachten?<br />
Die Heizkostenverordnung regelt die Verteilung von Heizkosten an die Mieter.<br />
Nach § 1 Absatz 1 kann der Vermieter die Wärme bereitstellen und die Kosten verteilen oder<br />
über gewerbliche Wärmelieferanten beziehen und verteilen lassen (Contracting).<br />
In der Heizkostenverordnung § 4 ist die Pflicht <strong>zur</strong> Verbrauchserfassung festgelegt.<br />
Der § 5 zeigt Möglichkeiten <strong>zur</strong> Verbrauchserfassung und in § 6 ist die Pflicht <strong>zur</strong><br />
verbrauchsbezogenen Kostenabrechnung geregelt.<br />
Was ist grundsätzlich beim der Abrechnung <strong>mit</strong> <strong>Dachs</strong> zu beachten?<br />
Der <strong>Dachs</strong> kostet zunächst mehr in der Anschaffung als ein Heizkessel hat aber Vorteile im<br />
laufenden Betrieb oder bietet einen Zusatznutzen für den Hausbesitzer wie z.B. Wertsteigerung<br />
beim Gebäudeenergiepass oder ökologischen Vorteile <strong>zur</strong> CO2-Einsparung. Für den<br />
Hauseigentümer, der die Heizanlage selbst betreibt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der<br />
Abrechnung <strong>mit</strong> den Mietern.<br />
Wir empfehlen auf jeden Fall das Einverständnis der Mieter schriftlich einzuholen!<br />
Was ist bei der Vollkostenabrechnung zu beachten?<br />
Dem Mieter werden sämtliche Kosten sowie Einsparungen verrechnet, die durch den DACHS<br />
entstehen. Als Abrechnungsgrundlage dienen die Finanzierungskosten aus KfW-Krediten oder<br />
eine rechnerische Nutzungsdauer sowie Wartung/Instandhaltung und die Brennstoffkosten.<br />
Dagegen gesetzt wird die Mineralölsteuerrückerstattung und der Gewinn aus<br />
Stromrückspeisung.<br />
Hier ein Beispiel:<br />
Gasverbrauchskosten <strong>Dachs</strong> pro Jahr: + 6.000 €<br />
Mehrkosten Wartungs/Instandhaltung: + 600 €<br />
Finanzierungskosten pro Jahr: + 2.000 €<br />
Energiesteuerrückerstattung: - 630 €<br />
Einspeisevergütung: - 2.900 €<br />
Allgemeinstromeinsparung: - 600 €<br />
--------------<br />
4.470 €<br />
Die Energiekostenersparnis kommt den Mietern zu Gute!<br />
Wichtig: Die Heizkostenverordnung sieht keine Finanzierungs- und Instandhaltungskosten vor.<br />
Die Vollkostenabrechnung geht nicht konform <strong>mit</strong> der Heizkostenverordnung, ist aber oftmals<br />
günstiger für die Mieter!<br />
Seite 1 von 2
Was kann den Mietern an Heizwärme verrechnet werden?<br />
Natürlich nicht der komplette Brennstoffverbrauch des <strong>Dachs</strong>. Ein Teil des Brennstoffs wird für<br />
die Stromerzeugung genutzt. Dieser Anteil des Brennstoffverbrauchs für die Stromproduktion<br />
wird über die jährliche Laufzeit der Heizkraftanlage er<strong>mit</strong>telt und vom gesamten<br />
Brennstoffverbrauch abgezogen. Die restliche Brennstoffmenge wird wie bisher den Mietern<br />
verrechnet. Diese Verfahrensweise sollte den Mietern dargelegt und deren Einverständnis<br />
eingeholt werden.<br />
Die Gewinne durch Stromverkauf und die Mineralölsteuerrückerstattung erntet der Vermieter.<br />
Da<strong>mit</strong> werden die Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Annuität für die Investition<br />
bezahlt.<br />
SenerTec stellt für die Berechnung der für die Heizkosten ansetzbaren Brennstoffmenge ein<br />
einfaches Excel-Programm <strong>zur</strong> Verfügung! Fragen Sie Ihren Partnerbetrieb.<br />
Kann der Vermieter nach Einbau des <strong>Dachs</strong> eine höhere Miete verlangen?<br />
Nach § 559 des BGB (früher §3 MHG) kann der Vermieter 11 % der aufgewendeten<br />
Modernisierungskosten (Wohnwertverbesserungs- oder Energieeinsparinvestitionen) als Zuschlag<br />
auf die Jahresmiete aufschlagen. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten der<br />
Modernisierungsaufwendungen zählen die<br />
• tatsächlichen Baukosten (Materialkosten und Handwerksarbeiten),<br />
• die Baunebenkosten (z. B. Genehmigungsgebühr, Architektenhonorar, nicht<br />
Verwaltungsleistungen wie Überwachung usw.) und die<br />
• Eigenleistungen, welche zu üblichen Handwerkerpreisen abzüglich Mehrwertsteuer bewerten<br />
sind.<br />
Die Energiekosteneinsparung durch die Investition wird dem Mieter gutgeschrieben!<br />
Der Vermieter profitiert durch die Mehreinnahmen bei Miete!<br />
Hier noch einige wertvolle Seiten zu diesem Thema<br />
http://www.heizkostenverordnung.de/<br />
http://www.ista.de/<br />
http://www.erdgasinfo.de/<br />
http://www.hessenenergie.de/<br />
Schweinfurt, den 05.07.2007<br />
SenerTec GmbH<br />
Dietmar Weisenberger<br />
Leiter Projektabteilung/Produktmanagement<br />
Seite 2 von 2