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Arbeitshilfe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und ...

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<strong>Arbeitshilfe</strong><br />

zum Erstellen von Vergabevermerken<br />

Ausgabe 2006<br />

Herausgegeben vom<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für <strong>Verkehr</strong>, <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> Stadtentwicklung


Rahm August 2006<br />

Abteilung V<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong><br />

zur<br />

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit<br />

von Vergabevermerken<br />

Hinweis: Die in dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> angeführten Entscheidungen der Vergabekammern<br />

<strong>und</strong> Vergabesenate können als Kopie beim Vorzimmer AL V<br />

(Tel. 1501) abgefordert werden.<br />

Inhalt: I. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Vergabevermerks<br />

II.<br />

III.<br />

IV.<br />

Dokumentationspflichten wenn der Auftragswert den maßgeblichen<br />

EG-Schwellenwert erreicht oder überschreitet<br />

Dokumentationspflichten wenn der Auftragswert den maßgeblichen<br />

EG-Schwellenwert unterschreitet<br />

Wesentliche Einzelfälle; Entscheidungen der Vergabekammern<br />

<strong>und</strong> Vergabesenate<br />

1. Erfordernisse an die inhaltliche Nachvollziehbarkeit der<br />

Dokumentation; an den Vergabevermerk zu stellende formale<br />

<strong>und</strong> zeitliche Anforderungen<br />

2. Veranwortung der Vergabestelle für die Dokumentation bei<br />

der Einschaltung von Sachverständigen, Beratern <strong>und</strong> anderen<br />

Freiberuflern für die Durchführung der Vergabe<br />

3. Dokumentation der Wahl der Vergabeart <strong>und</strong> der Berechnung<br />

<strong>des</strong> Schwellenwertes<br />

4. Dokumentation der Bemessung der Teil- <strong>und</strong> Fachlose<br />

5. Dokumentation der Gesamtvergabe in Leistungspaketen<br />

oder an einen Generalunternehmer<br />

6. Dokumentation der Einschränkung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>satzes der<br />

produktneutralen Ausschreibung<br />

7. Dokumentation der Zulassung von Nebenangeboten <strong>und</strong><br />

der an sie zu stellenden Min<strong>des</strong>tbedingungen<br />

8. Dokumentation der Bewerberauswahl in Vorbereitung einer<br />

Beschränkten Ausschreibung


2<br />

9. Dokumentation der Bewerberauswahl im Rahmen eines Öffentlichen<br />

Teilnahmewettbewerbs nach VOB/A <strong>und</strong> VOL/A<br />

10. Dokumentation der Bewerberauswahl zur Durchführung<br />

eines Verhandlungsverfahrens nach VOF<br />

11. Dokumentation der Bewerberauswahl zur Durchführung<br />

eines Planungswettbewerbs nach VOF<br />

12. Dokumentation der Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote<br />

12.1. Dokumentation der Einhaltung der Wertungstufen<br />

12.2. Dokumentation bei Beurteilungsspielräumen<br />

12.3 Dokumentation von Aufklärungsgesprächen<br />

12.4. Dokumentation bei Auswertung mit Punktebewertung<br />

(Bewertungsmatrix)<br />

12.5. Dokumentation der Prüfung der Vollständigkeit der<br />

Angebote<br />

12.6. Dokumentation der Prüfung der Eignung der Bieter<br />

12.7. Dokumentation der Prüfung der Angemessenheit<br />

<strong>des</strong> Preises<br />

12.8. Dokumentation der Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten<br />

Angebots<br />

12.9. Dokumentation der Prüfung der Gleichwertigkeit alternativ<br />

angebotener Fabrikate<br />

13. Dokumentation der Prüfung von Nebenangeboten<br />

14. Dokumentation eines Verhandlungsverfahrens<br />

15. Dokumentation der Gründe einer Aufhebung<br />

V. Heilung von Dokumentationspflichtverletzungen;<br />

Bindungswirkung <strong>des</strong> Vergabevermerks<br />

VI.<br />

Rechtsfolgen eines fehlenden oder mangelhaften<br />

Vergabevermerks<br />

VII. Anhang A<br />

Anhang B<br />

Aufbau <strong>und</strong> Inhalt <strong>des</strong> Vergabevermerks<br />

gemäß den Vorgaben im „Handbuch für die<br />

Vergabe <strong>und</strong> Ausführung von <strong>Bau</strong>leistungen<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau“ <strong>des</strong> BMVBW<br />

§ 30a VOB/A


3<br />

I. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Vergabevermerks<br />

Bei der Vergabe von <strong>Bau</strong>-<strong>und</strong> Lieferleistungen muss die Vergabestelle unabhängig von<br />

der Höhe der Auftragssumme nach § 30 Nr. 1 VOB/A oder § 30 Nr. 1 VOL/A einen Vermerk<br />

anfertigen, der die einzelnen Stufen <strong>des</strong> Verfahrens, die maßgebenden Feststellungen<br />

sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält.<br />

Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert die maßgeblichen Schwellenwerte<br />

<strong>und</strong> ist <strong>des</strong>halb eine EU-weite Vergabe geboten, ist der Vergabevermerk gemäß<br />

§ 30a VOB/A (siehe VII Anhang B) oder § 30a VOL/A zeitnah zu fertigen <strong>und</strong> muss min<strong>des</strong>tens<br />

die in diesen Bestimmungen aufgezählten Feststellungen <strong>und</strong> Begründungen<br />

enthalten.<br />

Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ist der Vergabevermerk gemäß § 18 VOF<br />

anzufertigen, der im Wortlaut noch mit den §§ 30 VOB/A <strong>und</strong> VOL/A identisch ist. Die<br />

VOF ist nur bei Erreichen oder Überschreiten der maßgeblichen Schwellenwerte anwendbar<br />

(§ 2 Abs. 2 VOF).<br />

Der Vergabevermerk ist ein wesentlicher Ansatzpunkt für Rechnungshöfe, Vergabekammern,<br />

Gerichte <strong>und</strong> Behörden der Rechts- <strong>und</strong> Fachaufsicht bei der Nachprüfung<br />

der Vergabe öffentlicher Aufträge. Er ist von besonderer Bedeutung für die Übermittlung<br />

statistischer Angaben nach § 33 a VOB/A, § 30 a VOL/A <strong>und</strong> § 19 VOF an die Europäische<br />

Kommission. Ein regelgerecht angefertigter Vergabevermerk hat einen wesentlichen<br />

Anteil an der Vermeidung von Korruption, da der Zwang zur eingehenden <strong>und</strong><br />

nachvollziehbaren Begründung von Vergabeentscheidungen Manipulationsspielräume<br />

erheblich einengt.<br />

Das Fehlen <strong>des</strong> Vergabevermerks bzw. sein unzureichen<strong>des</strong> Abfassen offenbaren zudem<br />

ein fehlen<strong>des</strong> Verständnis für die Wahrung eines wettbewerbsorientierten Vergabeverfahrens;<br />

denn mit dem Vergabevermerk steht dem Auftraggeber ein gut geeignetes<br />

Steuerungsinstrument zur Verfügung, mit dem die sparsame <strong>und</strong> wirtschaftliche Mittelverwendung<br />

gewährleistet werden kann (Bemerkungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

Schleswig-Holstein 2004 Nr. 13).<br />

Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Stufen <strong>des</strong> Verfahrens <strong>und</strong> der auf den einzelnen<br />

Stufen erforderlichen Angaben <strong>und</strong> Begründungen enthalten das „Handbuch für die<br />

Vergabe <strong>und</strong> Ausführung von <strong>Bau</strong>leistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau“ (HVA B-StB;<br />

siehe Nr. VII dieser <strong>Arbeitshilfe</strong>) <strong>und</strong> - nahezu identisch - das „Handbuch für die Vergabe<br />

<strong>und</strong> Ausführung von Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau“ (HVA L-<br />

StB) <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für <strong>Verkehr</strong>, <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Wohnungswesen in 2.0 Allgemeines<br />

Nr.(11). Diese Darstellungen sind auch für solche Vergaben eine gute Orientierung, die<br />

keine <strong>Bau</strong>leistungen zum Gegenstand haben.<br />

II. Dokumentationspflichten wenn der Auftragswert den maßgeblichen EG-<br />

Schwellenwert erreicht oder überschreitet<br />

Für den Bereich der Vergaben, deren Auftragswerte die EG-Schwellenwerte erreichen<br />

oder überschreiten (EU-weite Vergaben), stellen die §§ 30a VOB/A <strong>und</strong> VOL/A<br />

die Umsetzung von EG-Recht (vgl. Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG Art. 43)<br />

in nationales Recht dar <strong>und</strong> sind daher im Lichte <strong>des</strong> europäischen Vergaberechts <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> § 97 Abs. 1 GWB (Transparenzgebot) <strong>und</strong> <strong>des</strong> § 97 Abs. 7 GWB (subjektives Recht


4<br />

der Bieter auf Einhaltung der Vergabebestimmungen) auszulegen. Das Transparenzgebot<br />

gemäß § 97 Abs. 1 GWB als Ausfluss <strong>des</strong> Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satzes <strong>des</strong> § 97<br />

Abs. 2 GWB findet in den nationalen Regelungen zum Vergabevermerk seinen speziellen<br />

Niederschlag (OLG Bremen, Beschluss vom 14.04.2005, Verg.1/2005 in VergabeR<br />

2005, S. 537). Ein Bieter hat <strong>des</strong>halb in diesem Bereich ein subjektives Recht auf ordnungsgemäße<br />

Dokumentation (schriftliche Begründung) der wesentlichen Entscheidungen<br />

im Vergabeverfahren. Besteht ein Dokumentationsmangel <strong>und</strong> wirkt sich dieser auf<br />

die Rechtsstellung eines Bieters im Vergabeverfahren aus, ist der Bieter in seinem subjektiven<br />

Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen (§ 97 Abs. 7 GWB) verletzt <strong>und</strong><br />

kann erfolgreich das Vergabenachprüfungsverfahren betreiben.<br />

Nach einer EG-rechtlichen Auslegung der nationalen Regelungen zum Vergabevermerk<br />

genügt es nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss <strong>des</strong> Vergabeverfahrens<br />

(siehe z.B. OLG Brandenburg, <strong>Bau</strong>R 1999, S.1175) oder erst kurz vor Erteilung <strong>des</strong> Zuschlages<br />

in seiner Gesamtheit angefertigt wird. Vielmehr muss er aus Gründen der<br />

Gleichbehandlung der Bieter, der Transparenz <strong>und</strong> der Überprüfbarkeit der Vergabe<br />

während <strong>des</strong> Vergabeverfahrens zeitnah laufend fortgeschrieben werden, damit das<br />

jeweils aktuelle Vergabeverhalten zu jedem gewünschten Zeitpunkt überprüft werden<br />

kann. Um einen effektiven Rechtsschutz der Bieter zu gewährleisten, müssen zumin<strong>des</strong>t<br />

die wesentlichen Zwischenentscheidungen auf diese Art bereits vor Zuschlagserteilung<br />

laufend <strong>und</strong> nachvollziehbar dokumentiert sein, damit der Weg zur Vergabeentscheidung<br />

vom einzelnen Bieter nachvollzogen <strong>und</strong> damit kontrolliert werden kann. Denn Rechtsverstöße<br />

zu Lasten <strong>des</strong> Bieters können in allen Stadien <strong>des</strong> Vergabeverfahrens auftreten<br />

<strong>und</strong> sogleich zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens nach Teil 4 <strong>des</strong> GWB gemacht<br />

werden. Die Bieter sollen in nachvollziehbarer Weise nicht nur erfahren, warum<br />

sie für die Auftragsvergabe nicht vorgesehen sind, sondern sollen sich auch im laufenden<br />

Vergabeverfahren davon überzeugen können, dass der für die Auftragsvergabe in<br />

Betracht kommende Bewerber auf Gr<strong>und</strong> sachgerechter, nachvollziehbarer <strong>und</strong> ermessenfehlerfreier<br />

Entscheidungen bestimmt worden ist (Vergabekammer Brandenburg,<br />

Beschluss vom 17.07.2001, 2. VK 56/01; Vergabekammer Arnsberg, Beschluss vom<br />

29.11.2002, VK 1-25/2002; Vergabekammer Hessen, Beschluss vom 29.05.2002, 69d<br />

VK-15/2002; OLG Bremen, Beschluss vom 14.04.2005, Verg 1/2005 in VergabeR 2005,<br />

Seite 537).<br />

III. Dokumentationspflichten wenn der Auftragswert den maßgeblichen EG-<br />

Schwellenwert unterschreitet<br />

Unterhalb der EG-Schwellenwerte ist von der Vergabestelle ebenfalls ein Vergabevermerk<br />

anzufertigen (§ 30 Nr. 1 VOB/A, § 30 Nr. 1 VOL/A). Da aber die Bieter unterhalb<br />

der EG-Schwellenwerte kein subjektives Recht auf das Einhalten der Vergabebestimmungen<br />

durch den Auftraggeber <strong>und</strong> daher auch keinen Anspruch auf eine ordnungsgemäße<br />

Dokumentation <strong>des</strong> Vergabeverfahrens haben, ist es Praxis, in diesem Bereich<br />

den Vergabevermerk erst zum Abschluss <strong>des</strong> Vergabeverfahrens oder gar erst nach<br />

Zuschlagserteilung anzufertigen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat angeregt, den Vergabestellen die bei EU-weiten Vergaben<br />

erforderliche laufende <strong>und</strong> zeitnahe Fortschreibung <strong>des</strong> Vergabevermerks (siehe oben<br />

II.) auch für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte vorzuschreiben (Bemerkungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes 2003, BT-Drs. 15/2020 Nr.17). Er hat darauf hingewiesen, dass<br />

die unterhalb der Schwellenwerte zulässige <strong>und</strong> übliche Praxis, den Vergabevermerk<br />

erst zum Abschluss <strong>des</strong> Vergabeverfahrens anzufertigen, zu einem Vergabevermerk


5<br />

„zweiter Klasse“ führt, weil hier den für die Vergabestellen zuständigen Einrichtungen der<br />

Rechts- <strong>und</strong> Fachaufsicht sowie den Rechnungshöfen die Möglichkeit verwehrt ist, bei<br />

der Nachprüfung laufender Vergaben auf schriftliche Begründungen für die in diesem<br />

Verfahren bisher getroffenen Zwischenentscheidungen (siehe unten IV. Einzelfälle)<br />

zugreifen zu können. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält dies für eine nicht sachgerechte Einschränkung<br />

der Kontrollmöglichkeiten dieser Einrichtungen. Auch die Präventivfunktion<br />

<strong>des</strong> Vergabevermerks hinsichtlich der Korruptionsvermeidung sieht er unnötig geschwächt,<br />

wenn längst unwiderruflich getroffene Zwischenentscheidungen erst später zu<br />

begründen sind. Der Rechnungsprüfungsausschuss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses <strong>des</strong><br />

Deutschen Bun<strong>des</strong>tages hat dazu den Beschluss gefasst, er erwarte, dass das zuständige<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium in seinem Konzept für ein vereinfachtes Vergaberecht die Regelung<br />

für das Abfassen von Vergabebegründungen entsprechend den Empfehlungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes umsetzt.<br />

Neben diesen zeitlichen Anforderungen an das Abfassen <strong>des</strong> Vergabevermerks ist davon<br />

auszugehen, dass die inhaltlichen Anforderungen an den Vergabevermerk ober<strong>und</strong><br />

unterhalb der Schwellenwerte identisch sind. Das bedeutet, dass die entsprechenden<br />

Entscheidungen der Vergabekammern <strong>und</strong> Gerichte im Vergabenachprüfungsverfahren<br />

nach Teil 4 <strong>des</strong> GWB (siehe unten IV. Wesentliche Einzelfälle) – das nur Vergaben<br />

mit Auftragswerten ab der Schwellenwerte erfasst - insoweit auch für Vergaben unterhalb<br />

der Schwellenwerte zu beachten sind. Hierfür spricht neben den o.g. Gründen,<br />

dass das in den Vergabenachprüfungsverfahren zur Begründung bestimmter Dokumentationspflichten<br />

herangezogene Transparenzgebot aus dem Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satz<br />

abgeleitet wird, der auch unterhalb der Schwellenwerte zu beachten ist (vgl. § 2 Nr.<br />

2 VOL/A, § 2 Nr. 2 VOB/A, § 4 Abs. 2 VOF).<br />

IV. Wesentliche Einzelfälle; Entscheidungen der Vergabekammern <strong>und</strong> Vergabesenate<br />

Mängel der Vergabebegründung sind insbesondere in folgenden Bereichen festzustellen:<br />

1. Erfordernisse an die inhaltliche Nachvollziehbarkeit der Dokumentation; an<br />

den Vergabevermerk zu stellende formale <strong>und</strong> zeitliche Anforderungen<br />

Der Vergabevermerk muss die einzelnen Entscheidungen inhaltlich nachvollziehbar<br />

dokumentieren. Ein bloßer Vergabevorschlag, ein Prüfkriterienkatalog<br />

oder ein Schriftwechsel <strong>des</strong> Auftraggebers mit einem eingeschalteten Ingenieurbüro<br />

können einen Vergabevermerk nicht ersetzen, denn solche Unterlagen enthalten<br />

keine vollständige Dokumentation der einzelnen Stufen <strong>des</strong> Verfahrens,<br />

der maßgebenden Feststellungen sowie der Begründung der einzelnen Entscheidungen.<br />

Ebenso wenig reicht der bloße Hinweis, ein bestimmter Bewerber sei<br />

nach eingehender Diskussion <strong>und</strong> Bewertung als geeignetster Teilnehmer ermittelt<br />

worden, da hier jegliche Nachvollziehbarkeit fehlt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der hohen inhaltlichen Anforderungen an die Dokumentation hat der<br />

Vergabevermerk einen erheblichen Detaillierungsgrad aufzuweisen, formelhafte<br />

Begründungen reichen nicht aus (Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss<br />

vom 04.05.2005, VK 20/05).<br />

Je wichtiger eine Entscheidung ist, umso ausführlicher ist die Begründung darzulegen.<br />

Dies gilt insbesondere auch für Wertungsentscheidungen, die Beurteilungs-<br />

oder Ermessensspielräume ausfüllen. Eine Bewertungsmatrix kann einen


6<br />

ausführlichen Wertungs- <strong>und</strong> Entscheidungsvermerk in der Vergabeakte ergänzen<br />

<strong>und</strong> präzisieren, sie kann einen Vergabevermerk jedoch nicht völlig ersetzen.<br />

Vielmehr muss in der Vergabeakte wenigstens kurz erläutert werden, warum welcher<br />

Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat (Vergabekammer<br />

Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.01.2006, VK-SH 28/05). Die im Vergabevermerk<br />

enthaltenen Angaben <strong>und</strong> die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene<br />

Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (OLG<br />

Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, VII-Verg. 1/04 in VergabeR 2004, 513;<br />

OLG Bremen, Beschluss vom 14.04.2005, Verg 1/2005 in VergabeR 2005, 541).<br />

Die Vergabekammer Lüneburg fordert, die Entscheidungsgründe im Vermerk so<br />

dezidiert festzuhalten, dass auch einem Außenstehenden bei Kenntnis der Angebotsinhalte<br />

deutlich erkennbar <strong>und</strong> nachvollziehbar wird, warum gerade auf das<br />

betreffende Angebot der Zuschlag erteilt werden soll (Beschluss vom 23.02.2004,<br />

203-VgK-01/2004; Beschluss vom 03.05.2005, VgK-14/2005; Beschluss vom<br />

05.07.2005, VgK-26/2005; Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom<br />

15.11.2005, VgK-48/05). Mängel der Erkennbarkeit <strong>und</strong> der Nachvollziehbarkeit in<br />

diesem Bereich gehen zu Lasten der Vergabestelle.<br />

Die Dokumentation muss nicht aus einem einzigen Vermerk bestehen; es ist ausreichend,<br />

wenn neben dem Vergabevermerk eine durchgängige Dokumentation<br />

durch separate Schriftstücke erfolgt <strong>und</strong> sich daraus die Begründungen für die<br />

einzelnen Stufen <strong>des</strong> Verfahrens ergeben (Vergabekammer Hessen, Beschluss<br />

vom 25.07.2003, 69d VK-31/2003). Damit die Vergabeentscheidungen nachvollziehbar<br />

sind, wird der Vergabevermerk allerdings Verweisungen auf die separaten<br />

Schriftstücke enthalten müssen.<br />

Der Vergabevermerk muss die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an<br />

einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehört neben dem Datum auch die Unterschrift<br />

<strong>des</strong> Verfassers, damit sich der verantwortliche Entscheidungsträger ermitteln<br />

lässt. Ohne diesen Inhalt entbehrt der Vergabevermerk seiner Verbindlichkeit<br />

als Urk<strong>und</strong>e, die Beweisfunktion haben soll (OLG Bremen, Beschluss vom<br />

14.04.2005, Verg 1/2005 in VergabeR S. 557). Ein nicht unterschriebener Vergabevermerk<br />

ist nicht ordnungsgemäß erstellt (OLG München, Beschluss vom<br />

15.07.2005, Verg 14/05).<br />

Eine zeitnahe Dokumentation ist nach Ablauf von zwei Monaten nach der Entscheidung<br />

nicht mehr gegeben (Vergabekammer B<strong>und</strong>, Beschluss vom<br />

09.06.2005, VK 3-49/05; die Vergabestelle hatte eine Verkürzung der Frist für den<br />

Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren - hier § 14 Abs. 1 VOF - bekannt<br />

gemacht, die Gründe für die Verkürzung aber erst zwei Monate später dokumentiert).<br />

Zeitnah bedeutet zwar nicht unverzüglich; aber nur ausnahmsweise kann<br />

eine zeitnahe Dokumentation auch dann noch vorliegen, wenn zu beurteilende<br />

<strong>und</strong> zu dokumentierende Umstände erst im Verlauf eines Vergabenachprüfungsverfahrens<br />

zutage treten, dem Auftraggeber eine frühzeitigere Dokumentation<br />

nicht möglich war <strong>und</strong> er dann die ergänzende Dokumentation in einem ergänzenden<br />

Vergabevermerk niederlegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004,<br />

VII-Verg 1/04 in Vergaberecht 2004, 513; Beschluss vom 04.03.2004, Verg 8/04).


7<br />

2. Verantwortung der Vergabestelle für die Dokumentation bei der Einschaltung<br />

von Sachverständigen, Beratern <strong>und</strong> anderen Freiberuflern für die<br />

Durchführung der Vergabe<br />

Der Vergabevermerk muss belegen, dass die im Laufe <strong>des</strong> Vergabeverfahrens<br />

nötigen Entscheidungen von der Vergabestelle getroffen <strong>und</strong> nicht einem privaten<br />

Dritten (z.B. planender Architekt, Projektsteuerer, Sachverständiger, Berater)<br />

überlassen wurden. Es gehört zu den Eigenaufgaben (nicht delegierbaren<br />

Aufgaben) der Vergabestelle, die Bewertung der Angebote nicht allein in die Hände<br />

dieses Dritten zu legen, sondern sich <strong>des</strong>sen Bewertung auch nachvollziehbar<br />

zu Eigen zu machen (vgl. §§ 2 Nr. 3 <strong>und</strong> 6 VOL/A, § 7 VOB/A) <strong>und</strong> dies zu dokumentieren<br />

(Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 01.03.2004, 1/SVK/005-04;<br />

Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 24.10.2003, 203-VgK-30/2003; Beschluss<br />

vom 15.09.2003, 203-VgK-22/2003). Die Vergabe hat unter ausschließlicher<br />

Verantwortung der Vergabestelle zu erfolgen, die dafür zu sorgen hat, dass<br />

die Vergaberegeln eingehalten werden. Auch wenn dies in der VOB/A im Gegensatz<br />

zur VOL/A (§ 2 Nr. 3) nicht speziell geregelt ist, handelt es sich hierbei um<br />

einen tragenden Gr<strong>und</strong>satz, der auch bei der Vergabe von <strong>Bau</strong>leistungen zu beachten<br />

ist (Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2001, 1<br />

VK 7/01). Gr<strong>und</strong>sätzlich kann <strong>und</strong> darf sich ein öffentlicher Auftraggeber bei der<br />

Vorbereitung der Vergabe eines sachverständigen Dritten bedienen (§ 7 Nr. 1 a<br />

<strong>und</strong> b VOB/A; § 6 VOL/A). Dieser kann die dem Vergabeverfahren zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Sachverhalte kaufmännisch, technisch <strong>und</strong> juristisch aufbereiten <strong>und</strong> dabei<br />

z. B. auch die geforderten Preise beurteilen. Er darf jedoch nur unterstützen<br />

indem er die Vergabeentscheidungen vorbereitet, entscheiden darf er nicht; diese<br />

Kernkompetenz muss beim Auftraggeber verbleiben (OLG München, Beschluss<br />

vom 15.07.2005, Verg 14/05). Zwar darf sich die Vergabestelle von Dritten aufgestellte<br />

Auswahl- <strong>und</strong> Vergabekriterien zu Eigen machen; wegen <strong>des</strong> Transparenzgebots<br />

muss dabei jedoch aus der Vergabeakte erkennbar sein, dass die von<br />

dem Dritten vorgenommene Auswertung so detailliert aufbereitet ist, dass sie eine<br />

eigenverantwortliche Prüfung <strong>und</strong> Entscheidung der Vergabestelle ermöglicht hat.<br />

Deshalb kann die Bewertung der Angebote durch einen Berater den Vergabevermerk<br />

nicht ersetzen, soweit sie die ungeprüfte Meinung <strong>des</strong> Beraters ist, mit<br />

der sich die Vergabestelle noch auseinander zu setzen hat (Vergabekammer<br />

Arnsberg, Beschluss vom 29.11.2002, VK 1-25/2002). Die Mitwirkung <strong>des</strong> Dritten<br />

darf die Grenze der bloßen Unterstützung nicht überschreiten. So darf der Auftraggeber<br />

einem Ingenieurbüro z.B. keine Entscheidungsbefugnisse einräumen,<br />

die weder unter dem Gesichtspunkt eines vom Auftraggeber hinzugezogenen<br />

„ausschreibenden Planers“ im Sinne <strong>des</strong> § 15 Abs. 2 Nr. 6 HOAI noch unter dem<br />

Gesichtspunkt einer Mitwirkung von Sachverständigen gemäß § 7 VOB/A gerechtfertigt<br />

sind. Diese Personen bek<strong>und</strong>en auf Gr<strong>und</strong> ihres Fachwissens den<br />

Auftraggeber unterstützende Wertungen, Schlussfolgerungen <strong>und</strong> Hypothesen<br />

<strong>und</strong> sie bereiten Sachverhalte auf <strong>und</strong> vor; das alles kann die Wertung <strong>des</strong> Auftraggebers<br />

jedoch nicht ersetzen (Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom<br />

11.01.2005, 203 VgK 55/2004). Die Entscheidungen im Vergabeverfahren - z.B.<br />

auch diejenigen Entscheidungen, bei denen die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraumes<br />

bzw. eine Ermessensausübung notwendig sind - sind von der Vergabestelle<br />

selbst zu treffen. Eine eigenverantwortliche Entscheidung der Vergabestelle<br />

in diesen Fragen setzt voraus, dass sie vom Berater zutreffend <strong>und</strong> nachvollziehbar<br />

über die Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen aufgeklärt wurde, damit die Transparenz<br />

<strong>und</strong> Objektivität <strong>des</strong> Vergabeverfahrens <strong>und</strong> damit letztlich eine wettbewerbliche<br />

Vergabe gewährleistet sind (OLG Naumburg, Beschluss vom<br />

26.02.2004, 1 Verg. 17/03 in VergabeR 2004, S. 387).


8<br />

Wenn sich die Vergabestelle den Vergabevorschlag eines Dritten zu Eigen macht,<br />

muss ein entsprechender schriftlicher Zustimmungsvermerk der Vergabestelle<br />

selbst ergehen, aus dem die Zustimmung <strong>und</strong> Verantwortlichkeit der Vergabestelle<br />

deutlich wird (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom<br />

13.12.2004, VK – SH 33/04).<br />

Zutreffend bemerkt daher das Vergabehandbuch für die Durchführung von <strong>Bau</strong>aufgaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen<br />

(VHB) zu § 7 VOB/A: „ Die Mitwirkung von Sachverständigen entbindet das <strong>Bau</strong>amt<br />

nicht, die Entscheidung in eigener Verantwortung zu treffen.“<br />

Die vergaberechtswidrige Delegation sämtlicher Entscheidungsbefugnis auf einen<br />

privaten Dritten <strong>und</strong> der aus der Vergabeakte <strong>und</strong> insbesondere dem Vergabevermerk<br />

entstehende Eindruck, dass sich der Auftraggeber im gesamten Vergabeverfahren<br />

nahezu wie ein Unbeteiligter verhalten hat, kann die Aufhebung der<br />

Ausschreibung durch Beschluss der Vergabekammer (Vergabekammer Lüneburg,<br />

Beschluss vom 31.05.2002, 203 VGK-09/2002) oder die Verpflichtung <strong>des</strong><br />

Auftraggebers zum erneuten Eintritt in die Angebotswertung (Vergabekammer<br />

Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2005, 203 VgK 55/2004) zur Folge haben.<br />

Auch der Beschluss eines Gemeinderates kann einen Vergabevermerk nicht ersetzen<br />

(Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 10.10.2002, 320 VK-3194-<br />

28/02). Der bloße Beschluss einer Verbandsversammlung im Rahmen eines Öffentlichen<br />

Teilnahmewettbewerbs, bestimmte Bewerber in die eigentlichen Vertragsverhandlungen<br />

einzubeziehen, kann nicht als Vergabevermerk im Sinne <strong>des</strong><br />

§ 18 VOF oder auch nicht als Bestandteil eines solchen angesehen werden.<br />

Für den Zuwendungsbereich folgt aus den Entscheidungen der Vergabekammern<br />

<strong>und</strong> Vergabesenate, dass auch der Zuwendungsempfänger als Vergabestelle<br />

bei der Beteiligung Dritter an der Durchführung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens die<br />

ausschließliche Verantwortung für die im Rahmen <strong>des</strong> Vergabeverfahrens getroffenen<br />

Entscheidungen hat. Der Vergabevermerk muss dem zu Folge dokumentieren,<br />

dass der Zuwendungsempfänger die Vergabeentscheidungen eigenverantwortlich<br />

getroffen <strong>und</strong> sie nicht dem Dritten überlassen hat.<br />

3. Dokumentation der Wahl der Vergabeart <strong>und</strong> der Berechnung <strong>des</strong> Schwellenwertes<br />

Im Vergabevermerk ist die Art der Vergabe anzugeben <strong>und</strong> gegebenenfalls zu<br />

begründen, weshalb vom Gr<strong>und</strong>satz der Öffentlichen Ausschreibung bzw. <strong>des</strong> Offenen<br />

Verfahrens abgewichen werden soll <strong>und</strong> weshalb sich die Vergabestelle für<br />

eine der anderen Vergabearten entschieden hat.<br />

Besteht Anlass, dass der Gesamtauftragswert den für die jeweilige Vergabe geltenden<br />

EG-Schwellenwert erreichen oder überschreiten könnte, ist für die Wahl,<br />

ob ein nationales oder ein EU-weites Vergabeverfahren anzuwenden ist, zu Beginn<br />

der Einleitung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens die Schätzung <strong>des</strong> Gesamtauftragswertes<br />

vorzunehmen (vgl. §§ 2 <strong>und</strong> 3 VgV). Der Bedeutung <strong>des</strong> Erreichens <strong>des</strong><br />

Schwellenwertes als Anwendungsvoraussetzungen der §§ 107,116 GWB entspricht<br />

es, dass der öffentliche Auftraggeber den ordnungsgemäß geschätzten<br />

Gesamtwert <strong>des</strong> zu vergebenden Auftrages in einem Vergabevermerk festzuhalten<br />

hat, <strong>und</strong> zwar bezogen auf den Zeitpunkt, in dem die Bekanntmachung über<br />

die beabsichtigte Auftragsvergabe abgesandt wird. Ob der Schwellenwert erreicht


9<br />

ist oder nicht, ist anhand der rechtzeitigen <strong>und</strong> klaren Festlegung der Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren (OLG Schleswig, Beschluss<br />

vom 30.03.2004, 6 Verg 1/03).<br />

Ist der EG-Schwellenwert erreicht oder überschritten, ist bei in Losen zu vergebenden<br />

<strong>Bau</strong>leistungen (siehe Nr. 4) gleichzeitig festzulegen, welche Leistungen<br />

mit welchen Losen zur Erfüllung <strong>des</strong> sog. 80%-Kontingents nach den §§ 1a Nr. 1<br />

Abs. 2 VOB/A, 2 Nr. 7 VgV jeweils europaweit auszuschreiben sind. Diese Festlegungen<br />

sind zeitnah in den Vergabeakten so zu dokumentieren, dass sie Teil<br />

<strong>des</strong> Vergabevermerks werden.<br />

Der Vorrang <strong>des</strong> Offenen Verfahrens vor dem Nichtoffenen Verfahren ist gesetzlich<br />

normiert (§ 101 Abs. 6 GWB). Nur wenn die engen Ausnahmetatbestände<br />

für ein Nichtoffenes Verfahren (z. B. §§ 3a Nr. 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. 3 VOL/A)<br />

vorliegen, darf überhaupt auf diese gegenüber dem Offenen Verfahren abweichende<br />

Verfahrensart zurückgegriffen werden. Da nach § 3a Nr. 3 VOL/A aktenk<strong>und</strong>ig<br />

zu machen ist, „weshalb von einem Offenen oder Nichtoffenen Verfahren<br />

abgewichen worden ist“, liegt die Beweislast für das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen<br />

beim Auftraggeber. Einen entsprechenden Begründungszwang<br />

schreiben die §§ 30a der VOB/A <strong>und</strong> VOL/A vor. Hat der Auftraggeber in der Vergabeakte<br />

nicht dokumentiert, warum er vom Vorrang <strong>des</strong> Offenen Verfahrens abweichen<br />

durfte, ist ein gegen die Durchführung eines Nichtoffenen Verfahrens gerichteter<br />

Nachprüfungsantrag gr<strong>und</strong>sätzlich schon aus diesem Mangel begründet<br />

(OLG Naumburg, Beschluss vom 10.11.2003, 1 Verg 14/03).<br />

Beruft sich der Auftraggeber bei seiner Wahl <strong>des</strong> Nichtoffenen Verfahrens auf den<br />

Ausnahmetatbestand <strong>des</strong> § 3 Nr. 3 lit. b VOL/A bzw. <strong>des</strong> § 3 Nr. 3 lit. a VOB/A –<br />

das Nichtoffene Verfahren ist danach zulässig, wenn das Offene Verfahren für<br />

den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu<br />

dem erreichbaren Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen<br />

würde – muss er vorher eine auf gesicherten Werten beruhende Prognose dahin<br />

gehend anstellen, welchen konkreten Aufwand ein Offenes Verfahren bei ihm,<br />

aber auch der noch unbekannten Anzahl potenzieller Bieter voraussichtlich verursachen<br />

wird. Dieser Aufwand ist mit dem durch ein Offenes Verfahren erreichbaren<br />

Vorteil <strong>und</strong> dem Wert der Leistung zu vergleichen. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen<br />

zeigen, dass ein für sich gesehen vom Offenen Verfahren<br />

verursachter hoher Zusatzaufwand zunächst unerheblich ist. Vielmehr ist das<br />

dann zu bildende Verhältnis zum erreichbaren Vorteil <strong>und</strong> alternativ zum Leistungswert<br />

entscheidend. Erst wenn insoweit ein Missverhältnis zweifelsfrei festgestellt<br />

wird, darf das Nichtoffene Verfahren angewandt werden (lesenswert: Vergabekammer<br />

Sachsen, Beschluss vom 20.08.2004, 1/SVK/067-04). Die Vergabekammer<br />

Sachsen (a.a.O.) geht davon aus, dass der Aufwand für den vor einem<br />

Nichtoffenen Verfahren durchzuführenden Teilnahmewettbewerb eher höher oder<br />

zumin<strong>des</strong>t nicht niedriger sein dürfte als die Eignungsprüfung im Rahmen <strong>des</strong> Offenen<br />

Verfahrens gemäß §§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A <strong>und</strong> VOB/A. Einer der erreichbaren<br />

Vorteile <strong>des</strong> Offenen Verfahrens liege in seiner „durch normalen Sachverstand<br />

abgestützten“ wirtschaftlichen Beschaffung; in dem von der Vergabekammer<br />

zu entscheidenden Fall entspreche es der Erfahrung <strong>und</strong> mathematischen<br />

Wahrscheinlichkeit, dass das wirtschaftlichste Angebot bei erwarteten 50<br />

Angeboten im Offenen Verfahren preislich niedriger liege als bei lediglich 10 Angeboten.


10<br />

Erscheinen dem Auftraggeber das Offene <strong>und</strong> das Nichtoffene Verfahren als ungeeignet<br />

<strong>und</strong> sieht er die Wahl <strong>des</strong> Verhandlungsverfahrens für gerechtfertigt<br />

an, ist es seine Aufgabe, die hierfür maßgeblichen tatsächlichen Umstände darzulegen<br />

(EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG Art. 43, §§ 30a VOB/A<br />

<strong>und</strong> VOL/A). Den Auftraggeber trifft die Beweislast für die Tatsachen, die die Ausnahme<br />

(<strong>des</strong> Verhandlungsverfahrens gegenüber den vorrangigen Vergabearten)<br />

rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2000, Verg 3/00).<br />

Das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung ist nur ausnahmsweise<br />

zulässig. Will der öffentliche Auftraggeber dieses Verfahren anwenden, muss er<br />

die relevanten Gründe für den Verzicht auf die Bekanntmachung ausführlich dokumentieren<br />

<strong>und</strong> belegen. Nur dann ist dieses Vergabeverfahren ausnahmsweise<br />

zulässig. Die Vergabevorschriften, die einen solchen Verzicht gestatten (siehe<br />

z.B. § 3 a Nr. 5 VOB/A) sind eng auszulegen. Die Beweislast für das Vorliegen<br />

der erforderlichen außergewöhnlichen Umstände obliegt regelmäßig der Vergabestelle<br />

(EuGH, Urteil vom 14.09.2004, Rs. C 385/02; die italienische Vergabestelle<br />

hatte zu Unrecht lediglich die Behauptung aufgestellt, dass eine Gesamtheit<br />

von Arbeiten zum Hochwasserschutz komplex <strong>und</strong> schwierig sei <strong>und</strong> daher nicht<br />

in Lose aufgeteilt werden <strong>und</strong> nur an einen bestimmten Auftragnehmer vergeben<br />

werden könne).<br />

Bei der Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs (§ 101 Abs. 5 GWB) hat<br />

der Vergabevermerk die in Art. 29 der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie<br />

2004/18/EG (VKR) genannten <strong>und</strong> in den §§ 3a Nr. 4 VOB/A <strong>und</strong> VOL/A in nationales<br />

Recht umgesetzten Voraussetzungen, die eine Anwendung dieses Verfahrens<br />

rechtfertigen, zu dokumentieren (Art. 43 VKR, §§ 30a VOB/A <strong>und</strong> VOL/A).<br />

Bei <strong>Bau</strong>maßnahmen sind die Voraussetzungen für eine Beschränkte Ausschreibung<br />

nur nach den Verhältnissen <strong>des</strong> Einzelfalles zu beurteilen <strong>und</strong> zu begründen<br />

(so ausdrücklich Vergabehandbuch <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> VHB Nr. 2.3 zu § 3<br />

VOB/A). Unzureichend ist demnach die floskelhafte Begründung, die Beschränkte<br />

Ausschreibung sei wegen eines Missverhältnisses zwischen dem für eine Öffentliche<br />

Ausschreibung erforderlichen Aufwand für Auftraggeber oder Bewerber <strong>und</strong><br />

dem erreichbaren Vorteil oder dem Wert der Leistung gerechtfertigt (vgl. § 3 Nr. 3<br />

Abs. 1a VOB/A). Einen allgemeinen Grenzwert, bei dem ohne nähere Erläuterungen<br />

davon ausgegangen werden kann, dass das vorgenannte Missverhältnis bereits<br />

vorliegt, gibt es für die <strong>Bau</strong>maßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht.<br />

4. Dokumentation der Bemessung der Teil- <strong>und</strong> Fachlose<br />

Die Entscheidung <strong>des</strong> öffentlichen Auftraggebers, Einzellose zu bilden, stellt eine<br />

Maßnahme zur näheren Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen dar. Sie<br />

unterliegt mithin der Dokumentationspflicht. Der Auftraggeber hat zu begründen,<br />

dass die von ihm gewählten Loszuschnitte nach Art <strong>und</strong> Umfang <strong>des</strong> ausgeschriebenen<br />

Auftrags zweckmäßig <strong>und</strong> so bemessen sind, dass sich auch kleinere<br />

<strong>und</strong> mittlere Unternehmen um die Lose bewerben können <strong>und</strong> eine unwirtschaftliche<br />

Zersplitterung vermieden wird (vgl. § 5 Nr. 1 VOL/A, für die Vergabe<br />

von <strong>Bau</strong>leistungen siehe § 4 VOB/A). Hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Bemessung<br />

der Lose steht der Vergabestelle allerdings ein Beurteilungsspielraum<br />

zu, der nur dann verletzt ist, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen<br />

<strong>und</strong> -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher<br />

Rechtsbegriffe auf willkürlichen oder sachwidrigen Erwägungen beruhen. (Vergabekammer<br />

B<strong>und</strong>, Beschluss vom 29.07.2004, VK 2 -85/04). Das Fehlen einer Begründung<br />

<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Verletzung der Dokumentationspflicht führt


11<br />

jedoch zur vollständigen Aufhebung der Ausschreibung <strong>des</strong> betreffenden Loses,<br />

denn das Vergabeverfahren ist dadurch, dass die Erwägungen zur Losaufteilung<br />

nicht in einem Vergabevermerk festgehalten worden sind, von Anfang an fehlerhaft<br />

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, VII-Verg 1/04 in VergabeR<br />

2004, 513; Beschluss vom 04.03.2004, Verg 8/04 in VergabeR 2004, S. 511; Beschluss<br />

vom 08.09.2004, Verg 38/04 in VergabeR 2005, 107).<br />

5. Dokumentation der Gesamtvergabe in Leistungspaketen oder an einen Generalunternehmer<br />

Wenn die Vergabestelle vom Gr<strong>und</strong>satz der Teilung der Aufträge in Fach- <strong>und</strong><br />

Teillose (§ 97 Abs. 3 GWB, § 4 VOB/A, § 5 VOL/A) abweichen will um eine Gesamtvergabe<br />

(Vergabe in Leistungspaketen oder an einen Generalunternehmer)<br />

vorzunehmen, steht ihr zwar im Rahmen einer Interessenabwägung ein Beurteilungsspielraum<br />

zu. Es reicht jedoch nicht aus, wenn die Vergabestelle lediglich<br />

pauschale Begründungen für die ausnahmsweise Durchführung der Gesamtvergabe<br />

anführt. Erforderlich ist vielmehr eine umfassende Subsumtion bezogen<br />

auf den konkreten Fall <strong>und</strong> eine aktenk<strong>und</strong>ige substantiierte Begründung, die eine<br />

Abwägung mit den Interessen der kleinen <strong>und</strong> mittleren Bieter <strong>und</strong> deren<br />

Schutz enthält. Entscheidend ist im Hinblick auf ein eventuelles Nachprüfungsverfahren<br />

die ausführliche Dokumentation der Gründe in der Vergabeakte, warum<br />

von der losweisen Ausschreibung nach § 97 Abs. 3 GWB i. V. m. § 4 VOB/A bzw.<br />

§ 5 VOL/A abgesehen werden soll. Da die Losvergabe neben dem an sich vergabefremden<br />

Zweck <strong>des</strong> Mittelstandsschutzes einem gr<strong>und</strong>sätzlichen Gebot der<br />

Zweckmäßigkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit entspricht, kann es zur Begründung einer<br />

Ausnahme nicht ausreichen, lediglich auf allgemeine Vorteile einer Gesamtvergabe<br />

hinzuweisen, wie sie mehr oder weniger bei jeder Vergabe auftreten können<br />

(Vergabeüberwachungsausschuss Bayern, Beschluss vom 3. Mai 1996, ZVgR<br />

1997, S. 81; zur Wirtschaftlichkeit der Teillosvergabe gegenüber der Vergabe an<br />

Generalunternehmer siehe Bemerkungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes 2001,<br />

Bun<strong>des</strong>tags-Drs. 14/1018, Nr.77). Die Gesamtvergabe kann daher z.B. nicht darauf<br />

gestützt werden, dass der Auftraggeber dann nur einen einzigen Vertragspartner<br />

hat, dadurch eine ihn entlastende Koordinierung durch den Auftragnehmer<br />

erfolgt <strong>und</strong> eine Gewährleistung "aus einer Hand" erreicht wird. Dass eine<br />

Mehrzahl von Auftragnehmern jedoch auch eine Mehrzahl von Gewährleistungsgegnern<br />

bedeutet, entspricht dem Wesen einer losweisen Vergabe <strong>und</strong> wird vom<br />

Gesetz hingenommen. Gleiches gilt für den Umstand, dass eine losweise Vergabe<br />

ein kostenaufwändiges Vergabeverfahren verursachen würde.<br />

Die schlichte Unterstellung, dass bei einer Losvergabe die gesetzten Termine<br />

nicht einzuhalten seien, stellt keine ausreichende Begründung dar. Eine terminliche<br />

Unzweckmäßigkeit kann entstehen, wenn die Aufteilung in Lose nachgewiesen<br />

zu einer starken Verzögerung <strong>des</strong> Vorhabens führen würde (OLG Düsseldorf,<br />

Beschluss vom 08.09.2004, Verg 38/04 in VergabeR 2005, 107).<br />

Ebenso wenig genügt das Argument, kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen hätten die<br />

Möglichkeit sich zu Bietergemeinschaften zusammenzuschließen, denn dies<br />

wird dem Schutzzweck <strong>des</strong> § 97 Abs. 3 GWB nicht gerecht, wonach mittelständischen<br />

Unternehmen gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit zur eigenständigen Beteiligung<br />

am Bieterwettbewerb einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom<br />

04.03.2004, Verg 8/04 in VergabeR 2004, S. 511).


12<br />

Eine Gesamtvergabe muss mit einer belegbar eindeutig höheren Wirtschaftlichkeit<br />

oder mit belegbar eindeutigen technischen Vorteilen im Sinne von § 4 Nr. 3<br />

Satz 2 VOB/A begründet sein. Dieser erhebliche Kostenvorteil einer Gesamtvergabe<br />

muss konkret geprüft <strong>und</strong> durchgerechnet worden sein, da nach der vergaberechtlichen<br />

Rechtsprechung ein Nachholen der Kostenvorteilsberechnung<br />

aus Gründen der Transparenz gr<strong>und</strong>sätzlich nicht erfolgen kann (OLG Düsseldorf,<br />

Beschluss vom 08.09.2004, Verg 38/04 in VergabeR 2005, S. 107). Als Kostenvorteil<br />

der Gesamtvergabe gilt daher nicht bereits der Umstand, dass eine losweise<br />

Vergabe ein kostenaufwändigeres Vergabeverfahren verursachen würde.<br />

Bei Vergaben, die wegen ihres Schwellenwertes der Nachprüfung nach Teil 4 <strong>des</strong><br />

GWB unterstehen, muss sich die Vergabestelle bewusst sein, dass § 97 Abs. 3<br />

GWB dem potentiellen Fach- <strong>und</strong> Teillosanbieter ein Nachprüfungsrecht einräumt,<br />

wenn er sich wegen der Gesamtvergabe an einer Bewerbung gehindert sieht.<br />

6. Dokumentation der Einschränkung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>satzes der produktneutralen<br />

Ausschreibung<br />

Einschränkungen <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>satzes der produktneutralen Ausschreibung<br />

(§ 9 Nr. 5 VOB/A, § 8 Nr. 3 VOL/A) sind Einschränkungen <strong>des</strong> europarechtlichen<br />

Wettbewerbsgr<strong>und</strong>satzes <strong>und</strong> <strong>des</strong> Diskriminierungsverbotes, die beide im nationalen<br />

Recht (§ 97 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 GWB) Gesetzesrang haben. Einschränkungen<br />

bedürfen <strong>des</strong>halb wegen ihres Ausnahmecharakters besonderer Begründungen.<br />

Nach den Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes haben Hersteller- <strong>und</strong> Fabrikatsvorgaben<br />

vor allem durch die vermehrte Erstellung der Leistungsverzeichnisse<br />

durch freiberuflich Tätige zugenommen (vgl. Bemerkungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

1995, BT-Drs. 13/2600). Die Vergabevermerke enthalten die<br />

hierfür erforderlichen Begründungen häufig nicht.<br />

- Die Vergabestelle hat im Vergabevermerk darzulegen, weshalb eine Leistung<br />

nicht neutral ausgeschrieben werden kann <strong>und</strong> statt <strong>des</strong>sen eine herstelleroder<br />

fabrikatsbezogene Ausschreibung erforderlich ist oder bestimmte Verfahren,<br />

Ursprungsorte oder Bezugsquellen gefordert werden müssen. Zu begründen<br />

sind auch jene Fälle, in denen ein Leitfabrikat mit dem Zusatz "oder<br />

gleichwertiger Art" vorgegeben wird, da auch dies nur zulässig ist, wenn eine<br />

neutrale, hinreichend genaue <strong>und</strong> allgemeinverständliche Bezeichnung nicht<br />

möglich ist. Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen eines<br />

Ausnahmefalles gegeben sind, ist ein enger Maßstab anzulegen (Erlass<br />

BMVBS vom 17.12.1997 – B I 2 – 01082-100; siehe auch Vergabehandbuch<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> VHB Nr. 1.2.3 zu § 9 VOB/A), woraus entsprechend hohe Anforderungen<br />

an die Qualität der Begründung im Vergabevermerk folgen.<br />

Oberhalb der Schwellenwerte ist die Begründung wegen der erforderlichen<br />

Zeitnähe spätestens vor der Versendung der Verdingungsunterlagen an die<br />

Bieter zu dokumentieren.<br />

Aus EG-rechtlicher Sicht ist dabei auch zu beachten, dass die Europäische<br />

Kommission gegenüber der Bun<strong>des</strong>regierung mehrfach darauf hingewiesen<br />

hat, dass eine Verletzung <strong>des</strong> EG-Vertrages (Art. 28) vorliegt, wenn ohne<br />

sachgerechten Gr<strong>und</strong> für Produkte deutsche technische Vorschriften vorgeschrieben<br />

oder Produkte eines bestimmten deutschen Produzenten abgefordert<br />

werden oder <strong>des</strong>sen Werknorm einzuhalten ist. Verletzungen dieser Art<br />

können zu einer Klage der Kommission gegen die Bun<strong>des</strong>republik beim Eu-


13<br />

ropäischen Gerichtshof führen. Das gr<strong>und</strong>sätzliche Erfordernis der Bezugnahme<br />

auf gemeinschaftsrechtliche Spezifikationen ist in § 9 Nr. 4 Abs. 2<br />

VOB/A <strong>und</strong> § 8a Nr. 1 VOL/A einschließlich <strong>des</strong> jeweiligen Anhangs Technische<br />

Spezifikationen festgelegt. Die Gründe für eine Ausnahme von der Anwendung<br />

europäischer Spezifikationen sind zu dokumentieren (siehe § 9a<br />

VOB/A, § 8a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A).<br />

- Im Rahmen der Wertung der eingereichten Angebote können Bieter in ihrem<br />

Recht auf ausreichende Dokumentation verletzt werden, wenn der Vergabevermerk<br />

keine Begründung dazu enthält, weshalb ein abweichend vom Leitfabrikat<br />

angebotenes Fabrikat nicht gleichwertig sein soll. Die Vergabestelle<br />

kann über die Frage der Gleichwertigkeit nicht rechtsfehlerfrei entscheiden,<br />

ohne die Ergebnisse der Gleichwertigkeitsprüfung einschließlich der Ergebnisse<br />

ihrer Aufklärungsbemühungen (z.B. Prüfung von Referenzen) zu dokumentieren<br />

(BayObLG, Beschluss vom 12.September 2000, VergabeR 2001,<br />

S. 65; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2004, 320 VK-<br />

3194-11/04).<br />

7. Dokumentation der Zulassung von Nebenangeboten <strong>und</strong> der an sie zu stellenden<br />

Min<strong>des</strong>tbedingungen<br />

Bei Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber<br />

bereits in der Bekanntmachung anzugeben, ob Varianten (Nebenangebote)<br />

zulässig sind; fehlt eine entsprechende Angabe, so sind keine Varianten zugelassen<br />

(EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG Art. 24 Abs. 2). Lassen die<br />

öffentlichen Auftraggeber Varianten zu, nennen sie in den Verdingungsunterlagen<br />

die Min<strong>des</strong>tanforderungen, die Varianten erfüllen müssen <strong>und</strong> geben an, in welcher<br />

Art <strong>und</strong> Weise sie einzureichen sind (Art. 24 Abs. 3). Die öffentlichen Auftragnehmer<br />

dürfen nur Varianten berücksichtigen, die die von Ihnen verlangten<br />

Min<strong>des</strong>tanforderungen erfüllen (Art. 24 Abs. 4).<br />

Um die notwendige Transparenz zu gewährleisten <strong>und</strong> Manipulationen zu verhindern<br />

ist es erforderlich, dass bereits vor der Bekanntmachung die Begründung für<br />

die Nichtzulassung von Nebenangeboten dokumentiert wird. Aus diesen Gründen<br />

ist es weiter erforderlich, dass die Min<strong>des</strong>tanforderungen an Nebenangebote<br />

rechtzeitig, spätestens vor Versendung der Verdingungsunterlagen, festgelegt<br />

sind <strong>und</strong> dass zuvor die kaufmännischen oder fachlichen Anforderungen an Nebenangebote<br />

geprüft <strong>und</strong> ihre Berechtigung nachvollziehbar dokumentiert ist.


14<br />

8. Dokumentation der Bewerberauswahl in Vorbereitung einer Beschränkten<br />

Ausschreibung<br />

Bei einer Bewerberauswahl in Vorbereitung einer Beschränkten Ausschreibung<br />

ist die Auswahl <strong>des</strong> vorgeschlagenen Bewerberkreises zu dokumentieren. In diesem<br />

Fall ist der Kreis der aufzufordernden Unternehmen durch den Behördenleiter<br />

oder einen von ihm Beauftragten festzulegen, indem der vorgeschlagene Bewerberkreis<br />

zur Vorbeugung gegen Manipulation durch Streichung <strong>und</strong>/oder Ergänzungen<br />

verändert wird (vgl. Vergabehandbuch <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, Nr. 2.4 zu § 8<br />

VOB/A). Der Verzicht hierauf ist im Vergabevermerk zu begründen (Bemerkungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes 2000, Bun<strong>des</strong>tags-Drs. 14/4226, S. 262).<br />

9. Dokumentation der Bewerberauswahl im Rahmen eines Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs<br />

nach VOB/A <strong>und</strong> VOL/A<br />

Das Ergebnis eines Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs vor Nichtoffenem<br />

Verfahren oder förmlichem Verhandlungsverfahren ist detailliert zu begründen<br />

<strong>und</strong> zu dokumentieren, insbesondere die Prüfung der Eignung der Bewerber.<br />

Bei der Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs besteht weder vor einem<br />

Nichtoffenen Verfahren noch vor einem Verhandlungsverfahren ein „wettbewerbsfreier<br />

Raum“. Ein Bewerber hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf Beteiligung<br />

an einem dem Teilnahmewettbewerb folgenden Verfahren. Dennoch ist auch in<br />

diesem vorgeschalteten Verfahrensabschnitt der Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satz<br />

<strong>des</strong> § 97 Abs. 2 GWB einzuhalten (OLG Bremen, Beschluss vom 14.04.2005,<br />

Verg1/2005 in VergabeR 2005, S. 537 für den Fall eines Verhandlungsverfahrens;<br />

Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 28.12.2004, 75-11/04 für den<br />

Fall eines Nichtoffenen Verfahrens). Dies bedeutet, dass ein Bewerber selbst bei<br />

nachgewiesener Eignung keinen Anspruch auf Angebotsabgabe hat. Der Auftraggeber<br />

ist nicht verpflichtet, alle Bewerber, welche die verlangten Nachweise<br />

bezüglich ihrer Eignung vollständig erbracht haben, zur Abgabe eines<br />

Angebots aufzufordern. (BayObLG, Beschluss vom 20.04.2005, Verg 26/04 für<br />

einen Öffentlichen Teilnahmewettbewerb vor einem Nichtoffenen Verfahren; die<br />

Vergabestelle hatte von 25 Teilnehmern 15 nachvollziehbar ausgeschieden, aber<br />

weshalb sie von den restlichen 10 nur 8 Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufforderte<br />

war nicht ersichtlich <strong>und</strong> erschien daher unklar <strong>und</strong> willkürlich). Die §§ 8, 8a<br />

VOB/A bzw. 7, 7a VOL/A lassen dem Auftraggeber hier zwar einen Beurteilungsspielraum.<br />

Er hat jedoch alles zu unterlassen, was zu einer Benachteiligung bzw.<br />

Diskriminierung bestimmter Bewerber führen könnte (Vergabekammer Arnsberg,<br />

Beschluss vom 29.11.2002, VK 1-25/2002; OLG Düsseldorf, Beschluss vom<br />

24.09.2002, Verg. 48/02). Die Auswahlentscheidung der Vergabestellte muss daher<br />

auf sachlichen <strong>und</strong> nachvollziehbaren Erwägungen beruhen. Sind solche<br />

Gründe weder im Vergabevermerk dokumentiert noch sonst dargelegt, hat die<br />

Vergabestelle ihr Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt. Dies gilt<br />

für die Entscheidung, welche als auch wie viele Unternehmen zur Angebotsabgabe<br />

aufgefordert werden. § 101 Abs 3 GWB eröffnet im Einklang mit dem EG-<br />

Vergaberecht der Vergabestelle gr<strong>und</strong>sätzlich eine Auswahlmöglichkeit unter den<br />

Teilnehmern. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert<br />

werden, hat der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen <strong>und</strong> unter Beachtung<br />

<strong>des</strong> Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satzes <strong>des</strong> § 97 Abs. 2 GWB zu treffen <strong>und</strong> unter<br />

Beachtung <strong>des</strong> Transparenzgr<strong>und</strong>satzes <strong>des</strong> § 97 Abs 1 GWB zu dokumentieren.<br />

Nicht ausreichend ist die bloße Mitteilung der Vergabestelle an einen Bewer-


15<br />

ber, er habe wegen der Vielzahl der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden<br />

können.<br />

Bei seiner Auswahlentscheidung hat der Auftraggeber darüber hinaus die Vorgabe<br />

<strong>des</strong> § 8 a Nr. 2 Satz 1 VOB/A zu beachten, wonach für ein Nichtoffenes Verfahren<br />

min<strong>des</strong>tens fünf geeignete Bewerber aufzufordern sind; für ein Verhandlungsverfahren<br />

sind es min<strong>des</strong>tens drei geeignete Bewerber (§ 8 a Nr. 3 VOB/A).<br />

Auf jeden Fall muss die Zahl der aufgeforderten Bewerber einen echten Wettbewerb<br />

sicherstellen.<br />

Die Vergabestelle ist – entgegen einer in der Literatur vertretenen Ansicht – nicht<br />

verpflichtet, in der Bekanntmachung Angaben – sei es als Zahl oder Marge – über<br />

die Anzahl der Unternehmen zu machen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert<br />

werden sollen. Sie muss dies auch nicht vor Eingang der Teilnahmeanträge festlegen<br />

(BayObLG, Beschluss vom 20.04.2005, Verg 26/04).<br />

Zur Dokumentation bei der Auswertung der Teilnahmeanträge mit Hilfe einer<br />

Punktebewertung (Bewertungsmatrix) siehe Nr. 12.4.<br />

10. Dokumentation der Bewerberauswahl zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens<br />

nach VOF<br />

Die Prüfung der Bewerbungen nimmt der Auftraggeber in 2 Auswahlstufen vor,<br />

die er vollständig <strong>und</strong> nachvollziehbar dokumentieren muss <strong>und</strong> die er nicht unzulässig<br />

vermischen darf:<br />

− In der ersten Stufe können alle Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen<br />

die Ausschlusskriterien <strong>des</strong> § 11 VOF vorliegen (z.B. Insolvenz, schwere Verfehlungen,<br />

Strafurteil). Ausgeschlossen werden zudem alle Bewerber, die die<br />

geforderten Nachweise über Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Eignung (§§ 12 <strong>und</strong> 13<br />

VOF) nicht vorgelegt haben (§ 10 Abs. 1 VOF).<br />

− Aus den verbleibenden Bewerbern wählt der Auftraggeber anhand der Auswahlkriterien<br />

die min<strong>des</strong>tens 3 Bewerber aus, mit denen er Auftragsverhandlungen<br />

führen möchte (§ 10 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 VOF). Im Vordergr<strong>und</strong> steht nicht<br />

mehr die Frage, ob ein Bewerber im Sinne der Min<strong>des</strong>tanforderungen der ersten<br />

Stufe geeignet ist, sondern wie gut er geeignet ist. Diese Bewertung wird<br />

in der Regel mit Hilfe einer Bewertungsmatrix durchgeführt (siehe Nr. 12.4),<br />

eventuell auch in einem Planungswettbewerb (siehe Nr. 11). Der Preis der<br />

Leistung, d.h. die Höhe <strong>des</strong> geforderten Honorars, spielt erst im nachfolgenden<br />

Verhandlungsverfahren eine Rolle.<br />

Bei dem nach Abschluss der oben geschilderten Bewerberauswahl mit den Ausgewählten<br />

im Rahmen <strong>des</strong> § 16 VOF durchzuführenden Verhandlungsverfahren<br />

darf die Frage der Eignung <strong>des</strong> Bieters keine Rolle mehr spielen. Die Eignungskriterien<br />

Fachk<strong>und</strong>e, Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten<br />

der Eignungsprüfung gemäß den §§ 10, 12 <strong>und</strong> 13 VOF für das abschließende<br />

Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht, ein Mehr oder Weniger an Eignung<br />

darf nicht als Auftragskriterium herangezogen werden, um einem preislich<br />

höheren Angebot mit dem Argument der größeren Eignung <strong>des</strong> teureren Bieters<br />

den Vorzug zu geben (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom<br />

11.01.2006, VK-SH 28/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 in Verga-


16<br />

beR 2006, S. 382). Ergibt sich aus dem Vergabevermerk, dass für den Auftraggeber<br />

entsprechende unzulässige Überlegungen ausschlaggebend waren, muss die<br />

Wertung wiederholt werden.<br />

11. Dokumentation der Bewerberauswahl zur Durchführung eines Planungswettbewerbs<br />

nach VOF<br />

Das einem Planungswettbewerb vorangehende Auswahlverfahren folgt den oben<br />

in Nr. 10 dargelegten Regelungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen. Auch hier müssen die Wertungsstufen<br />

vollständig dokumentiert <strong>und</strong> dürfen dabei nicht unzulässig vermischt<br />

werden. So gibt die Dokumentation dann eine unzulässige Doppelberücksichtigung<br />

von Eignungskriterien wieder, wenn aus ihr hervorgeht, dass die Mitarbeiterzahl-/qualifikation<br />

<strong>und</strong> der Umsatz im Bereich Planungsleistung (Eignungskriterien<br />

im Sinne von § 10 VOF; vgl. § 13 Abs 2 lit.b <strong>und</strong> d VOF) nach bereits festgestellter<br />

Eignung im Sinne von § 10 VOF nochmals auf der nächsten Wertungsstufe<br />

<strong>des</strong> § 20 Abs. 5 VOF herangezogen werden (kein „Mehr an Leistung“; Vergabekammer<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, Beschluss vom 26.01.2005, VK 3 – 224/04; Vergabekammer<br />

Südbayern, Beschluss vom 19.05.2005, 18-04/05).<br />

Da es sich bei der Auswahl für die Teilnahme an einem Wettbewerb nach § 20<br />

VOF nicht um ein Vergabeverfahren handelt, gilt § 18 VOF nicht unmittelbar. Jedoch<br />

gilt die Pflicht zu einer zeitnahen Dokumentation der wesentlichen Verfahrensschritte<br />

<strong>und</strong> Entscheidungen einschließlich deren Begründungen in einem<br />

fortlaufend zu führenden Vermerk als Ausprägung <strong>des</strong> allgemeinen Transparenzgr<strong>und</strong>satzes<br />

auch für die Auswahl von Wettbewerbsteilnehmern nach § 20 Abs. 5<br />

VOF, die ebenso wie die Bewerber oder Bieter in einem Vergabeverfahren einen<br />

Anspruch darauf haben, die Gründe für ihre Nicht-Berücksichtigung zu erfahren<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls zur Überprüfung zu stellen. Ohne entsprechende Dokumentation<br />

ist es nicht möglich zu kontrollieren, ob der bei der Bewerberauswahl nach<br />

§ 20 Abs. 5 gegebene Beurteilungsspielraum fehlerfrei ausgeübt wurde (Vergabekammer<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, Beschluss vom 26.01.2005, VK 3 – 224/04; Vergabekammer<br />

Südbayern, Beschluss vom 19.05.2005, 18-04/05).<br />

12. Dokumentation der Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote<br />

Bei der Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote sind Mängel der Dokumentation<br />

insbesondere in folgenden Bereichen festzustellen:<br />

12.1 Dokumentation der Einhaltung der Wertungsstufen<br />

Die Wertungsstufen sind vollständig zu dokumentieren <strong>und</strong> dürfen dabei nicht<br />

unzulässig vermischt werden. Systematisch (vgl. §§ 25 VOL/A, 25 VOB/A) vollzieht<br />

sich die Wertung in vier Stufen:<br />

- In der 1. Stufe sind die auszuschließenden bzw. ausschließbaren Angebote zu<br />

ermitteln, ohne dass eine inhaltliche Wertung dieser Angebote vorzunehmen ist<br />

(§§ 25 Nr. 1 VOL/A <strong>und</strong> VOB/A).<br />

Hier ist z. B. die Vollständigkeit der Angebote zu untersuchen, d.h. es ist zu<br />

prüfen, welche Angebote wegen fehlender Angaben <strong>und</strong> Nachweise ausgeschlossen<br />

werden müssen. Zur Dokumentation der Prüfung der Vollständigkeit


17<br />

der Angebote siehe Nr. 12.5.<br />

- In der 2. Stufe ist die Eignung der verbliebenen Bieter im Hinblick auf die erforderliche<br />

Eignung (Fachk<strong>und</strong>e, Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Zuverlässigkeit) für die<br />

Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zu überprüfen (§§ 25 Nr. 2 Abs. 1<br />

VOL/A <strong>und</strong> VOB/A), es sei denn, die Eignung wurde bereits im Rahmen einer<br />

der Angebotsabgabe vorausgehenden Bewerberauswahl geprüft (siehe Nrn. 8<br />

bis 11). Zur Dokumentation der Prüfung der Eignung siehe Nr. 12.6.<br />

- Die 3. Stufe hingegen befasst sich mit der Überprüfung ungewöhnlich niedriger<br />

oder ungewöhnlich hoher Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung<br />

(§ 25 Nr. 2 Abs. 2 <strong>und</strong> Abs. 3 VOL/A, § 25 Nr. 3 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 2 VOB/A).<br />

Zur Dokumentation der Prüfung der Angemessenheit der Preise siehe Nr. 12.7.<br />

- Die 4. <strong>und</strong> letzte Wertungsphase schließlich betrifft nur noch die Angebote, welche<br />

in die engere Wahl gekommen sind. Unter diesen ist das unter Berücksichtigung<br />

aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln (§ 25 Nr. 3<br />

VOL/A, § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A).<br />

In der ersten Stufe ist im Rahmen der Prüfung der Vollständigkeit auch zu<br />

untersuchen, ob diejenigen verlangten Nachweise vorgelegt wurden, die sich auf<br />

die Eignung <strong>des</strong> Bieters beziehen. Fehlen sie, ist ein Bieter bereits auf der ersten<br />

Stufe auszuschließen, ohne dass die erst in der zweiten Stufe vorzunehmende<br />

Eignungsprüfung noch stattfindet. Nach der neuen Rechtsprechung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes<br />

sind alle Angebote, die geforderte Erklärungen nicht enthalten, unabhängig<br />

davon auszuschließen, ob das betreffende Angebot wegen der fehlenden<br />

Erklärungen nicht wertbar ist (BGH Beschluss vom 18.02.2003 in VergabeR<br />

2003, S. 313; Nichtangabe geforderter Typenbezeichnung von Fabrikaten).<br />

Eine unzulässige Vermischung der 1. <strong>und</strong> 2. Wertungsstufe <strong>und</strong> die Dokumentation<br />

einer unzulässigen Wertung liegen daher vor, wenn in den Vergabeakten die<br />

Feststellung „Die Eignung <strong>des</strong> Bieters wird bestätigt“ (2. Stufe) mit dem Satz begründet<br />

wird „Die geforderten Eignungsnachweise liegen vor“ (1. Stufe; OLG Celle,<br />

Beschluss vom 03.03.2005, 13 Verg 21/04).<br />

Die Nutzung von klassischen Eignungskriterien für die Wertung der Wirtschaftlichkeit<br />

der Angebote verstößt gegen das Prinzip der Trennung von Eignungs<strong>und</strong><br />

Wertungskriterien aus § 97 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 GWB <strong>und</strong> § 25 VOL/A. Die Prüfung<br />

der Eignung <strong>und</strong> die Wertung der für die Wirtschaftlichkeit maßgebenden Zuschlagskriterien<br />

sind zwei der Struktur nach unterschiedliche Prüfungsvorgänge,<br />

die strikt getrennt gehalten werden müssen. Die Eignung bezieht sich auf die wirtschaftliche,<br />

finanzielle <strong>und</strong> technische Situation <strong>des</strong> Bieterunternehmens, Eignungskriterien<br />

dienen der Feststellung der Fachk<strong>und</strong>e, der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong><br />

Zuverlässigkeit eines Unternehmens. Die Prüfung der Zuschlagskriterien soll zum<br />

wirtschaftlichsten Angebot führen. Zuschlagskriterien müssen daher Rückschlüsse<br />

auf die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes zulassen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird<br />

die Zuschlagswertung anhand von Eignungskriterien von der Rechtsprechung<br />

durchgehend als unzulässig abgelehnt (z.B. EuGH Rs. C-315/01; Vergabekammer<br />

Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.01.2006, VK 50/2005-L).<br />

Der Vergabevermerk dokumentiert auch dann eine unzulässige Wertung, wenn<br />

darin dargelegt wird, ein Angebot sei in der Wertungsstufe 4 unter Berücksichti-


18<br />

gung der angebotenen Preise, <strong>des</strong> dargestellten Firmenprofils <strong>und</strong> der vorgelegten<br />

Nachweise das annehmbarste Angebot. Über Firmenprofil <strong>und</strong> Nachweis ist<br />

bereits in der Wertungsstufe 2 im Rahmen der Eignungsprüfung zu entscheiden.<br />

Ein „Mehr an Eignung“ darf für die Wirtschaftlichkeitsprüfung (Stufe 4) keine<br />

Rolle mehr spielen (BGH, Urteil vom 08.09.1998 in NJW 1998, 3644; Vergabekammer<br />

Sachsen, Beschluss vom 16.12.2003, 1/SVK/146-03; Vergabekammer<br />

Baden-Württemberg Beschluss vom 18.07.2003, 1 VK 30/03), es sei denn, die<br />

Berücksichtigung eines „Mehr an Eignung“ wurde in der Vergabebekanntmachung<br />

als Wertungskriterium veröffentlicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2004,<br />

VII-Verg 77/03 in VergabeR 2004, Seite 537).<br />

Nur ausnahmsweise können Zuschlagskriterien der Stufe 1 in die Stufe 4 einbezogen<br />

werden, wenn sie sich nicht auf den Bieter selbst beziehen, sondern unmittelbar<br />

für die Qualität der Leistung von Bedeutung sind <strong>und</strong> damit für das Preis-<br />

Leistungs-Verhältnis Bedeutung erlangen (Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss<br />

vom 15.11.2005, VgK 48/05 für die Einbeziehung der Kriterien Zuverlässigkeit<br />

<strong>und</strong> Fachk<strong>und</strong>e in die Stufe 4 bei der Auswahl eines privaten Zustellungsunternehmens<br />

zur Beurteilung <strong>des</strong> „Produktes Förmliche Zustellung“).<br />

Auch bei Vergaben im Rahmen der VOF sind die Auswahlstufen vollständig <strong>und</strong><br />

nachvollziehbar zu dokumentieren <strong>und</strong> dürfen nicht unzulässig vermischt werden<br />

(siehe Nrn. 10 <strong>und</strong> 11).<br />

12.2 Dokumentation bei Beurteilungsspielräumen<br />

Die Wertungskriterien z. B. der §§ 25 Nr.2 <strong>und</strong> 3 VOB/A, 25 Nr.2 <strong>und</strong> 3 VOL/A<br />

<strong>und</strong> § 13 Abs.1 VOF sind unbestimmte Rechtsbegriffe, wie z.B. Eignung der<br />

Bieter (Fachk<strong>und</strong>e, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). Ebenso die §§ 25 Nr.3<br />

Abs. 3 Satz 2 VOB/A, 25 Nr. 3 Satz 2 VOL/A <strong>und</strong> 16 Abs. 2 VOF; hier geht es bei<br />

der Feststellung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten Angebotes um eine Gesamtschau <strong>und</strong><br />

Abwägung zahlreicher, die Entscheidung beeinflussender Kriterien (Gestaltung,<br />

technischer Wert, Folgekosten etc.). Zwar ist der Vergabestelle in diesen Fällen<br />

ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, die Rechtsprechung überprüft jedoch<br />

die Ausübung <strong>des</strong> Beurteilungsspielraumes durch die Vergabestelle zumin<strong>des</strong>t<br />

darauf, ob Bieter dadurch willkürlich benachteiligt wurden. Aus dem Vergabevermerk<br />

muss <strong>des</strong>halb erkennbar sein, dass die Vergabestelle bei ihrer Wertungsentscheidung<br />

das vorgeschriebene Verfahren <strong>und</strong> die selbst aufgestellten Verfahrensbedingungen<br />

eingehalten hat, von einem zutreffenden, vollständig ermittelten<br />

Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachfremden oder gar willkürlichen Erwägungen<br />

angestellt <strong>und</strong> sich mit ihren Erwägungen an den aus der Beurteilungsermächtigung<br />

ergebenden Beurteilungsmaßstab gehalten hat (BayObLG, Beschluss<br />

vom 10.09.2001, Verg 14/01; Vergabekammer B<strong>und</strong>, Beschluss vom<br />

05.08.2005, VK 1-83/05).<br />

Der rechtliche Spielraum der Vergabestelle bei der Wertungsentscheidung ist jedenfalls<br />

dann nicht gewahrt, wenn die Vergabestelle im Rahmen der Wertung Kriterien,<br />

deren Verwendung sie vorher angekündigt hat, nicht mehr berücksichtigt.<br />

In der Nichtberücksichtigung von Kriterien, von denen alle Bieter aufgr<strong>und</strong> der<br />

Leistungsbeschreibung gleichermaßen ausgehen mussten, liegt ein Wertungsausfall,<br />

der zur Verletzung <strong>des</strong> Gleichbehandlungsgebotes (§ 97 Abs. 2 GWB)<br />

führt (Bun<strong>des</strong>kartellamt, Beschluss vom 06.04.2004, VK 2-148/03). So muss aus<br />

der Dokumentation ersichtlich sein, dass bei der Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten


19<br />

Angebots außer dem Kriterium <strong>des</strong> niedrigsten Angebotspreises auch die übrigen<br />

bekannt gemachten Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (Vergabekammer<br />

Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2005, VgK-14/2005). Bei EU-weiten Vergaben<br />

dürfen bei der Wertung der Angebote nur Kriterien berücksichtigt werden, die in<br />

der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind (§ 25 a<br />

VOB/A).<br />

Zur Bindung der Vergabestelle an die Gewichtung von Zuschlagskriterien siehe<br />

Nr. 12.4.<br />

12.3 Dokumentation von Aufklärungsgesprächen<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Zweifeln an seinem Angebot diese Zweifel in<br />

einer Verhandlung gemäß §§ 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A oder VOB/A zu klären <strong>und</strong><br />

dazu weitergehende Fragen zu stellen. Das Aufklärungsgespräch muss dem Bieter<br />

die Möglichkeit geben, die Konformität seines Angebots mit den Verdingungsunterlagen<br />

darzulegen.<br />

Das Aufklärungsgespräch ist so zu dokumentieren, dass in einem Nachprüfungsverfahren<br />

gegebenenfalls der Vorwurf überprüft werden kann, das Aufklärungsgespräch<br />

sei nicht ergebnisoffen geführt worden. Unzureichend ist, das Ergebnis<br />

<strong>des</strong> Aufklärungsgesprächs lediglich in einer Zusammenfassung niederzulegen.<br />

Aus der Vergabeakte muss zu entnehmen sein, wie viele <strong>und</strong> welche Fragen gestellt<br />

wurden <strong>und</strong> warum bestimmte Antworten <strong>des</strong> Bieters auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

in der Verdingungsunterlagen enthaltenen Bedingungen nicht überzeugt haben<br />

(Vergabekammer <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, Beschluss vom 16.01.2005, VK 1- 219 – 219/04).<br />

12.4 Dokumentation bei Auswertung mit Hilfe einer Punktebewertung (Bewertungsmatrix)<br />

a) Eine Bewertungsmatrix kann einen ausführlichen Wertungs- <strong>und</strong> Entscheidungsvermerk<br />

in der Vergabeakte ergänzen <strong>und</strong> präzisieren, sie kann einen Vergabevermerk<br />

jedoch nicht völlig ersetzen. Vielmehr muss in der Vergabeakte im<br />

Interesse einer Transparenz wenigstens kurz erklärt werden, warum welcher Bieter<br />

für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat. Die Dokumentation muss<br />

nachvollziehbar erkennen lassen, auf Gr<strong>und</strong> welcher wesentlichen Erwägungen<br />

die Vergabestelle zu der Bewertung <strong>und</strong> Einstufung der Bewertungsinhalte <strong>und</strong><br />

damit zu der Punkteverteilung gelangt ist. Die kriterienbezogene Angabe erzielter<br />

Punkte <strong>und</strong> ihre Addition allein sind nicht ausreichend. Bei einem solchen Mangel<br />

muss die Vergabestelle die Angebotswertung erneut durchführen <strong>und</strong> Wertung<br />

<strong>und</strong> Punktevergabe nebst Begründung in einem den Anforderungen genügenden<br />

Vergabevermerk dokumentieren (Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom<br />

07.06.2004, 203 Vgk – 16/2004; Vergabekammer Hessen, Beschluss vom<br />

29.05.2002, 69 d VK-15/2002).<br />

b) Der öffentliche Auftraggeber ist erst seit dem 01.02.2006 verpflichtet, gemäß<br />

der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (Art. 40 Abs. 5 <strong>und</strong> Art. 53<br />

Abs. 2) oberhalb der EU-Schwellenwerte die Gewichtung der Zuschlagskriterien<br />

in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen anzugeben. Für jene<br />

Vergabeverfahren, auf die diese Regelung noch nicht anwendbar ist, gilt hinsichtlich<br />

der Dokumentation der zeitlichen Festlegung der Bewertungsmatrix folgen<strong>des</strong>:


20<br />

Die Matrix darf nicht erst nach Kenntnis der Bewerbungsschreiben erstellt worden<br />

sein, da sonst die Gefahr der Beeinflussung nicht auszuschließen ist, d.h. schon<br />

in diesem Stadium durch Manipulation eine Entscheidung angebahnt werden<br />

könnte, die auf nicht objektiven, mit § 97 GWB nicht in Einklang stehenden Vorüberlegungen<br />

<strong>und</strong> Festlegungen fußt. Deshalb muss in den Vergabeakten dokumentiert<br />

sein, wann genau die Bewertungsmatrix festgelegt wurde. Sonst<br />

lässt sich die Möglichkeit, die Matrix sei in Kenntnis der eingegangenen Bewerbungen<br />

nachträglich <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Kenntnis zugunsten oder zulasten<br />

einzelner Bewerber – also regelwidrig – erstellt worden, nicht ausschließen (OLG<br />

Bremen, Beschluss vom 14.04.2005, Verg 1/2005 in VergabeR 2005, 537; danach<br />

ist die Begründung im Vergabevermerk, die genaue Gewichtung der Eignungskriterien<br />

in Gestalt der Bewertungsmatrix sei „nach der Bekanntmachung“<br />

vorgenommen worden, nicht ausreichend). Zur Wahrung <strong>des</strong> Transparenzgebotes<br />

<strong>und</strong> wegen der §§ 9a VOL/A bzw. VOB/A ist zu verlangen, dass der Auftraggeber<br />

die Gewichtung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien spätestens vor<br />

Öffnung der Angebote festlegt <strong>und</strong> in der Vergabeakte dokumentiert (Vergabekammer<br />

Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2004, 203-VgK-28/2004 zur Bewertung<br />

der Zuschlagskriterien einer IT-Beschaffung).<br />

12.5 Dokumentation der Prüfung der Vollständigkeit der Angebote<br />

Die §§ 30 Nr. 1 VOL/A <strong>und</strong> VOB/A verlangen vom Auftraggeber, dass in der Vergabeakte<br />

dokumentiert ist, inwieweit die abgegebenen Angebote vollständig<br />

sind, d. h. insbesondere die geforderten Preise <strong>und</strong> die sonstigen geforderten Angaben<br />

<strong>und</strong> Nachweise enthalten (vgl. §§ 25 Nr. 1 VOL/A <strong>und</strong> VOB/A). Diese Dokumentation<br />

soll es ermöglichen nachzuweisen, dass <strong>und</strong> mit welchem Ergebnis<br />

die Angebote auf Vollständigkeit überprüft worden sind (OLG Celle, Beschluss<br />

vom 03.03.2005, 13 Verg 21/04; das Ankreuzen eines Kästchens mit der Bezeichnung<br />

„Die geforderten Nachweise liegen vor“ genügt demnach nicht).<br />

Zur Einordnung der Vollständigkeitsprüfung in die vergaberechtlichen Wertungsstufen<br />

siehe Nr. 12.1.<br />

12.6 Dokumentation der Prüfung der Eignung der Bieter<br />

Bei der Prüfung der Eignung kann die Vergabestelle ermessensfehlerfrei maßgeblich<br />

auf die Einholung <strong>und</strong> Auswertung von Referenzen (vgl. z.B. § 8 Nr. 3<br />

Abs. 1 lit. b VOB/A) abstellen. Bei der Bewertung der Referenzen steht ihr ein Beurteilungsspielraum<br />

zu. Allerdings muss zur Wahrung <strong>des</strong> Transparenzgr<strong>und</strong>satzes<br />

(§ 97 Abs. 1 GWB) die Ausübung <strong>des</strong> Ermessens in der Vergabeakte so dokumentiert<br />

werden, dass überprüft werden kann, ob die Vergabestelle ihr Ermessen<br />

ordnungsgemäß ausgeübt hat, d.h. ob der Sachverhalt zutreffend <strong>und</strong> vollständig<br />

ermittelt worden ist oder ob die Entscheidung durch sachfremde oder willkürliche<br />

Erwägungen bestimmt worden ist (vgl. Nr. 12.2 zur Dokumentation bei<br />

Beurteilungsspielräumen).<br />

Daran fehlt es, wenn ein Bieter auf Verlangen Referenzen über früher erbrachte<br />

Arbeiten vorlegt, die Vergabestelle aber nicht dokumentiert, bei welchen der früheren<br />

Auftraggeber sie Erk<strong>und</strong>igungen eingezogen hat. Unzureichend ist daher<br />

auch die Begründung „Referenzauskünfte ergaben …. In allen Fällen wurde von<br />

einer Beauftragung abgeraten.“ Auf eine derart unzureichende Dokumentation


21<br />

kann die Vergabestelle nicht den Ausschluss <strong>des</strong> Angebotes wegen fehlender<br />

Eignung <strong>des</strong> Bieters stützen (Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom<br />

05.07.2005, VgK-26/2005).<br />

Aus dem Vergabevermerk muss sich nachvollziehbar ergeben, weshalb bei einem<br />

wegen mangelnder Eignung nicht berücksichtigten Bieter <strong>des</strong>sen Referenzen <strong>und</strong><br />

Bestätigungsschreiben nicht als Eignungsnachweis anerkannt werden. Fehlt dies,<br />

muss die Vergabestelle diese Prüfung nachholen <strong>und</strong> das Ergebnis in einem diesen<br />

Anforderungen genügenden Vermerk in der Vergabeakte dokumentieren<br />

(Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2004, 203-VgK-01/2004; Beschluss<br />

vom 03.02.2004, 203-VgK-41/2003).<br />

Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter Unterlagen <strong>und</strong> Nachweise<br />

verzichtet, ist dies im Vergabevermerk zu begründen (§§ 30 Abs. 2 VOB/A <strong>und</strong><br />

VOL/A). Damit sind vor allem Unterlagen <strong>und</strong> Nachweise gemeint, die die Eignung<br />

der Bieter belegen können. Darüber hinaus kann es sich entsprechend den<br />

Umständen <strong>des</strong> Einzelfalles auch um andere Unterlagen <strong>und</strong> Nachweise handeln.<br />

12.7 Dokumentation der Prüfung der Angemessenheit <strong>des</strong> Preises<br />

Art. 43 der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG <strong>und</strong> die §§ 30a der<br />

VOB/A <strong>und</strong> VOL/A verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Gründe für die<br />

Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten zu dokumentieren.<br />

Es verstößt gegen den Transparenzgr<strong>und</strong>satz gemäß § 97 Abs. 1 GWB, wenn die<br />

Vergabestelle trotz gegebenen Anlasses die Prüfung der Angemessenheit <strong>des</strong><br />

Preises <strong>des</strong> favorisierten Angebotes <strong>und</strong> die Dokumentation <strong>des</strong> Prüfungsergebnisses<br />

unterlässt. Liegen Anhaltspunkte für ein Missverhältnis zwischen Preis <strong>und</strong><br />

Leistung vor, ist der betreffende Bieter zur Stellungnahme <strong>und</strong> Aufklärung aufzufordern,<br />

ggf. ist er zur Vorlage von Belegen oder Offenlegung seiner Kalkulation<br />

aufzufordern. Diese Aufklärung einschließlich der Antworten der Bieter <strong>und</strong> der<br />

Analyse seiner Kalkulation ist zu dokumentieren. Eine Aufklärung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot nach Auffassung der Vergabestelle<br />

unrealistisch ist; bei einem gr<strong>und</strong>sätzlich leistungsfähigen Bieter kann es<br />

verschiedene Gründe geben, im Einzelfall auch ein nicht auskömmliches oder jedenfalls<br />

sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben. Derartige Angebote sind<br />

annehmbar, solange an der ordnungsgemäßen Durchführung <strong>des</strong> Auftrags keine<br />

Zweifel bestehen <strong>und</strong> der Niedrigpreis wettbewerblich begründet ist (Vergabekammer<br />

Niedersachsen, Beschluss vom 07.11.2003, 2003-VgK-32/2003 vom<br />

07.11.2003; OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001, 13 Verg 12/01, m.w.N.; Vergabekammer<br />

Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2003, 203-VgK-01/2003).<br />

Die Vergabekammer Lüneburg vertritt die Auffassung, dass sich zumin<strong>des</strong>t die<br />

Ergebnisse <strong>des</strong> Preisspiegels im Vergabevermerk wieder finden müssen (Beschluss<br />

vom 31.05.2002, 203 VGK-09/2002).<br />

Ist der Ausschluss eines Angebotes wegen eines vorgeblich unangemessenen<br />

Preises unzureichend dokumentiert, ist die Wiederholung der Angebotswertung<br />

eine geeignete Maßnahme, diesen Verstoß gegen das Vergaberecht zu beseitigen<br />

(OLG Koblenz, Beschluss vom 10.05.2005, 1 Verg 3/05).


22<br />

12.8 Dokumentation der Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten Angebots<br />

Bei der Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten Angebots kann der Angebotspreis<br />

nur dann allein entscheidend sein, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung<br />

oder in den Vergabeunterlagen keine Zuschlagskriterien bekannt gemacht<br />

hat oder wenn er ausdrücklich nur das Kriterium „Preis“ benannt hat oder wenn<br />

sämtliche anderen bekannt gemachten Zuschlagskriterien nachvollziehbar erwogen<br />

<strong>und</strong> verglichen worden sind <strong>und</strong> selbst dann eine Gleichwertigkeit der Angebote<br />

besteht <strong>und</strong> positiv festgestellt worden ist oder wenn dem Kriterium „niedrigster<br />

Preis“ im Rahmen etwa einer Wertungsmatrix ein so überragen<strong>des</strong> Gewicht<br />

zugemessen wurde, dass die übrigen Kriterien nicht ins Gewicht fallen. Ist die<br />

Vergabeentscheidung nicht in diesem Sinne hinreichend nachvollziehbar, hat der<br />

Auftraggeber diese Wertungsphase erneut durchzuführen <strong>und</strong> zu dokumentieren<br />

(Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2004, 203-VgK-01/2004; Beschluss<br />

vom 03.02.2004, 203-VgK-41/2003, OLG Schleswig, VergabeR 2001,<br />

S. 214, Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2004, 203-VgK-<br />

48/2004).<br />

Hat also die Vergabestelle mehrere Zuschlagskriterien bekannt gemacht, muss<br />

aus der Dokumentation ersichtlich sein, dass bei der Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten<br />

Angebotes außer dem Kriterium <strong>des</strong> niedrigsten Angebotspreises auch<br />

die übrigen bekannt gemachten Zuschlagskriterien berücksichtigt wurden (Vergabekammer<br />

Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2005, VgK-14/2005).<br />

Hat die Vergabestelle bei der Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftslichten Angebots keine<br />

Gewichtung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien dokumentiert, liegt ein<br />

Verstoß gegen den Transparenzgr<strong>und</strong>satz gemäß § 97 Abs. 1 GWB vor; die Vergabestelle<br />

hat erneut in die Angebotswertung einzutreten (Vergabekammer Lüneburg,<br />

Beschluss vom 05.11.2004, 203-VgK-48/2004).<br />

12.9 Dokumentation der Prüfung der Gleichwertigkeit alternativ angebotener<br />

Fabrikate<br />

Hat der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes bevorzugtes Fabrikat<br />

angegeben <strong>und</strong> dem Bieter gestattet, ein gleichwertiges anderes Fabrikat anzubieten,<br />

ist die Prüfung der Gleichwertigkeit <strong>des</strong> anderen Fabrikats sachlich<br />

nachvollziehbar zu begründen (Vergabekammer Sachsen, Beschuss vom<br />

16.12.2003, 1/SVK/146-03; Beschluss vom 08.01.2002, 1/SVK/132-01). Hierzu ist<br />

eine eigenständige Einschätzung <strong>des</strong> Auftraggebers erforderlich, er kann sich<br />

nicht ausschließlich auf eine Zusicherung <strong>des</strong> Bieters verlassen (Vergabekammer<br />

Sachsen, Beschluss vom 20.12.2001, 1/SVK/132-01). Reicht der Bieter zum<br />

Nachweis der Gleichwertigkeit eine K<strong>und</strong>enreferenzliste ein, kann die Vergabestelle<br />

nicht rechtsfehlerfrei über die Frage der Gleichwertigkeit entscheiden, ohne<br />

Erk<strong>und</strong>igungen bei den Referenzk<strong>und</strong>en einzuziehen <strong>und</strong> die Ergebnisse der Anfragen<br />

zu dokumentieren (BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00).<br />

Hat der Auftraggeber die Bieter in den Verdingungsunterlagen aufgefordert, im<br />

Angebot nicht nur die von ihnen vorgesehenen Fabrikate sondern darüber hinaus<br />

auch deren Artikel- oder Modell-Nummern zu nennen <strong>und</strong> gibt der für den Zuschlag<br />

vorgesehene Bieter nur die Fabrikate an, hat der Auftraggeber zumin<strong>des</strong>t<br />

darzulegen, warum er diese Angaben für die Überprüfung <strong>des</strong> Angebotes auf<br />

Konformität mit den Vorgaben der Verdingungsunterlagen <strong>und</strong> für die Vergleichbarkeit<br />

mit den anderen Angeboten nicht benötigt (Vergabekammer Lüneburg,<br />

Beschluss vom 10.03.2003, 203 VgK-01/2003). Sobald jedoch der benannte Her-


23<br />

steller unter dem vorgegebenen Fabrikat mehrere geeignete Produkte anbietet, ist<br />

bei fehlender Angabe <strong>des</strong> konkreten Modells das Angebot wegen Unvollständigkeit<br />

auszuschließen; in diesem Fall ist weder die erforderliche Vergleichbarkeit mit<br />

den entsprechenden Positionen in einem insoweit vollständigen Angebot eines<br />

anderen Bieters gewährleistet noch die Möglichkeit von nachträglichen Manipulationen<br />

ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02 in VergabeR<br />

2003, 313).<br />

13. Dokumentation der Prüfung von Nebenangeboten<br />

Der Auftraggeber hat Nebenangebote genauso zu werten wie die Hauptangebote.<br />

Dies bedeutet, dass auch bei Nebenangeboten die Wertungsstufen (siehe<br />

Nr. 12.1) zu beachten <strong>und</strong> vollständig zu dokumentieren sind sowie nicht vermischt<br />

werden dürfen.<br />

Ein unzulässig abgegebenes Nebenangebot ist bereits auf der ersten Wertungsstufe<br />

aus formellen Gründen zwingend auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d<br />

VOB/A).<br />

In der zweiten <strong>und</strong> dritten Wertungsstufe (Eignungsprüfung, Preisangemessenheit)<br />

bestehen keine Besonderheiten gegenüber der Wertung von Hauptangeboten.<br />

In der vierten Wertungsstufe wird geprüft, ob das Nebenangebot der ausgeschriebenen<br />

Lösung technisch gleichwertig <strong>und</strong> wirtschaftlicher als diese ist. Die<br />

Vergabestelle verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn sie das Nebenangebot<br />

eines Bieters bei der Wertung nicht berücksichtigt, ohne bei der Ermittlung<br />

<strong>des</strong> wirtschaftlichsten Angebots die Frage der Gleichwertigkeit <strong>des</strong> Nebenangebots<br />

zum ausgeschriebenen Hauptangebot hinreichend zu prüfen <strong>und</strong> zu dokumentieren<br />

(Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 12.10.2004, 203-VgK-<br />

45/2004; Beschluss vom 03.02.2004, 203-VgK-41/2002 <strong>und</strong> Beschluss vom<br />

31.05.2002, 203 VgK-09/2002). Der Auftraggeber hat eine besonders eingehende<br />

<strong>und</strong> alle Vergabekriterien gewichtende <strong>und</strong> ins Verhältnis zu setzende, vergleichend<br />

abwägende Wertung durchzuführen (Vergabekammer Lüneburg, Beschluss<br />

vom 12.10.2004, Az. wie oben). Der Auftraggeber ist zwar verpflichtet, die<br />

Gleichwertigkeit <strong>des</strong> Nebenangebots zum ausgeschriebenen Hauptangebot gemäß<br />

§ 25 Nr. 5 VOB/A hinreichend zu prüfen <strong>und</strong> dies einschließlich der gebotenen<br />

Aufklärungsgespräche <strong>und</strong> <strong>des</strong> Ergebnisses der Prüfung in einem den Anforderungen<br />

genügenden Vergabevermerk zu dokumentieren. Den Gleichwertigkeitsnachweis<br />

hat jedoch letztlich der Bieter zu erbringen; gelingt ihm das nicht,<br />

ist er mit seinem Nebenangebot von der Wertung auszuschließen (vgl. BayObLG,<br />

Beschluss vom 21.11.2001, Verg 17/01).<br />

14. Dokumentation <strong>des</strong> Verhandlungsverfahrens<br />

Verhandlungsverfahren (§ 101 Abs. 4 GWB) sind im Rahmen der VOB/A <strong>und</strong><br />

VOL/A nur ausnahmsweise zulässig, im Rahmen der VOF sind sie das Regelverfahren.<br />

Gerade im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, in welchem nicht nur weniger<br />

formale Vorgaben bestehen sondern auch Inhalte verändert <strong>und</strong> verhandelt werden<br />

können, ist die Dokumentation als Basisnachweis für die Einhaltung <strong>des</strong>


24<br />

Transparenzgebotes von außerordentlicher Bedeutung. Nur auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />

kann der Bieter die Wertung seines Angebots nachvollziehen <strong>und</strong> mögliche<br />

Rechtsverletzungen erkennen <strong>und</strong> nur auf dieser Basis ist ein rechtsicheres<br />

Nachprüfungsverfahren durchführbar. Mängel in der Dokumentation gehen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu Lasten <strong>des</strong> Auftraggebers. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist auf die Erstellung<br />

von Gesprächsprotokollen großer Wert zu legen; sie sind den Beteiligten<br />

zur Kenntnis zu geben, damit sie die Möglichkeit haben die Dokumentation zu<br />

korrigieren oder mit eigener Darstellung zu ergänzen. Es ist auch zu empfehlen,<br />

- wenn irgend möglich – einheitliche Frageschemata vorzubereiten, um die<br />

Vergleichbarkeit der Erörterungen von Angeboten zu unterstützen (Vergabekammer<br />

Arnsberg, Beschluss vom 01.09.2004, VK 2 - 16/04).<br />

Werden im Verhandlungsverfahren, z. B. bei der Vergabe von Architektenleistungen<br />

die Fragen <strong>des</strong> Auftragsgebers <strong>und</strong> die Antworten der Bewerber im Auftragsgespräch<br />

(§ 24 Nr. 1 VOF), nicht protokolliert, verstößt der Vergabevermerk gegen<br />

§ 18 VOF (Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 7. Juli 2002, 320<br />

VK-3194-15/02; Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 07.06.2004, 203-<br />

VgK-16/2004). Aus dem Vergabevermerk soll nicht nur hervorgehen, weshalb der<br />

bevorzugte Bewerber den Auftrag erhält, es muss auch nachvollziehbar dargestellt<br />

sein, weshalb die anderen Teilnehmer am Verhandlungsverfahren im Vergleich<br />

zum bevorzugten Bewerber bei der Bewertung ein schlechteres Ergebnis<br />

erzielten (Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 23.01.2003, 320.VK-<br />

3194-44/02). Die Vor- <strong>und</strong> Nachteile der einzelnen Vertragsangebote sind gegeneinander<br />

abzuwägen, so dass eine reine Auflistung der Vorzüge <strong>des</strong> ausgewählten<br />

Wettbewerbers nicht genügt (Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss<br />

vom 04.05.2005, VK 20/05). Ebenso wenig genügt es, wenn die Dokumentation<br />

im Wesentlichen nur den Verlauf <strong>und</strong> den Inhalt der Verhandlungsgespräche wiedergibt,<br />

aber keine hinreichend aussagekräftigen wertenden Feststellungen enthält<br />

(Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2004, 203-VgK-49/2004).<br />

Enthalten bei der Vergabe von Architekten- <strong>und</strong> Ingenieurleistungen die Angebote<br />

von den ausgeschriebenen HOAI – Leistungsbildern abweichende Honorarangebote,<br />

ist die Dokumentation (z. B. durch Bietergesprächsprotokolle) unzureichend,<br />

wenn sie diese Abweichungen <strong>und</strong> die dazu zu stellenden Fragen <strong>und</strong> abzugebenden<br />

Begründungen nicht zum Gegenstand hat. Allein die Zusicherung der Bieter,<br />

ihre Angebote seien HOAI – konform, ist nicht ausreichend (Vergabekammer<br />

Thüringen, Beschluss vom 17.12.2004, 360-4004.20-027/04 SLZ).<br />

Eine Bewertungsmatrix für die Vergabe von Ingenieurleistungen (vgl. die Aufzählung<br />

der Zuschlagskriterien in § 16 Abs. 2 VOF) kann einen ausführlichen<br />

Wertungs- <strong>und</strong> Entscheidungsvermerk in der Vergabeakte ergänzen <strong>und</strong> präzisieren,<br />

sie kann einen Vergabevermerk jedoch nicht völlig ersetzen. Vielmehr muss<br />

in der Vergabeakte im Interesse einer Transparenz wenigstens kurz erläutert<br />

werden, warum welcher Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat.<br />

Die kriterienbezogene Angabe erzielter Punkte <strong>und</strong> ihre Addition allein sind nicht<br />

ausreichend. Bei einem solchen Mangel muss die Vergabestelle die Angebotswertung<br />

erneut durchführen <strong>und</strong> Wertung <strong>und</strong> Punktvergabe nebst Begründung in<br />

einem den Anforderungen <strong>des</strong> § 18 VOF genügenden Vergabevermerk in der<br />

Vergabeakte dokumentieren (Vergabekammer Lüneburg, Beschlüsse vom<br />

07.06.2004 <strong>und</strong> 18.11.2004, Az. wie oben).<br />

Zur Dokumentation bei Verwendung einer Bewertungsmatrix siehe auch Nr. 12.3.


25<br />

Aus dem Vergabevermerk muss ersichtlich sein, dass die Vergabestelle die in der<br />

Bekanntmachung anzugebenden Zuschlagskriterien (§ 16 Abs. 3 VOF) berücksichtigt<br />

hat; sonst verstößt sie gegen das Transparenzgebot <strong>des</strong> § 97 Abs. 1<br />

GWB (Vergabekammer Rheinland-Pfalz a.a.O).<br />

15. Dokumentation der Gründe einer Aufhebung<br />

Der EuGH fordert in seiner Rechtsprechung zur Rechtsmittelrichtlinie (Richtlinie<br />

89/665 EWG), dass eine Aufhebung auch daraufhin überprüfbar sein muss, ob<br />

der Auftraggeber die Gr<strong>und</strong>regeln <strong>des</strong> EG-Vertrages <strong>und</strong> das Verbot der Diskriminierung<br />

beachtet hat (Urteil vom 18. Juni 2002 – C – 92/00 in VergabeR 2003,<br />

313). Auf nationaler Ebene hat dieses Urteil zu einer richtlinienkonformen Auslegung<br />

der §§ 97 ff. GWB geführt Danach besteht ein subjektives Recht der Unternehmen<br />

im Sinne <strong>des</strong> § 97 Abs.7 GWB, dass die Vergabestelle die Aufhebungsvorschriften<br />

der VOB/A <strong>und</strong> VOL/A einhalten (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom<br />

18.02.2003, X ZB 43/02 in VergabeR 2003, 313). Daher ist der Auftraggeber in<br />

jedem Stadium <strong>des</strong> Verfahrens verpflichtet, die Gründe für die Aufhebung zeitnah<br />

zu dokumentieren, auch um Manipulationen zu verhindern (OLG Brandenburg,<br />

Beschluss vom 19.12.2002 in NZ<strong>Bau</strong> 2003, 229). Die Entscheidung der Vergabestelle,<br />

eine Ausschreibung aufzuheben, unterliegt der Nachprüfung im Verfahren<br />

nach Teil 4 <strong>des</strong> GWB (§§ 107 ff). Eine rechtswidrige Beendigung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens<br />

kann im Nachprüfungsverfahren nach Teil 4 <strong>des</strong> GWB aufgehoben<br />

werden, d. h. eine Vergabekammer oder ein Vergabesenat kann die Vergabestelle<br />

zwingen, das Vergabeverfahren fortzusetzen. Der Nachprüfung unterliegen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nur die Gründe, die die Vergabestelle ausweislich <strong>des</strong> Vergabevermerks<br />

zur Aufhebung bewogen haben (OLG Koblenz, Beschlüsse vom<br />

23.12.2003, 1 Verg 8/03 in ZfBR 2004, 488).<br />

V. Heilung von Dokumentationspflichtverletzungen; Bindungswirkung <strong>des</strong><br />

Vergabevermerks<br />

Eine Heilung von Dokumentationspflichtverletzungen im Nachprüfungsverfahren<br />

nach Teil 4 GWB ist nicht mehr möglich. Bedeutung <strong>und</strong> Funktion <strong>des</strong> Vergabevermerks<br />

würden entwertet, wenn man dem öffentlichen Auftraggeber gestattet, den von<br />

ihm geschuldeten zeitnahen Vergabevermerk im Nachhinein zu erstellen. In Schriftsätzen<br />

<strong>des</strong> Auftraggebers nachgeschobene Erwägungen, in denen er eine in den<br />

Vergabeakten fehlende oder inhaltlich nicht nachvollziehbar begründete Entscheidung<br />

nachträglich zu begründen versucht, vermögen die im Vergabeverfahren notwendigerweise<br />

situationsbezogen zu treffenden Entscheidungen im Nachhinein nicht<br />

zu begründen, da sie die aus der Situation gewonnene Einschätzung für die weitere<br />

Vorgehensweise nicht mehr dokumentieren können. Ansonsten bestünde die Gefahr,<br />

dass die Dokumentationspflicht <strong>des</strong> Auftraggebers auf eine bloße Formalie reduziert<br />

würde, deren materielle Einhaltung im Belieben <strong>des</strong> Auftraggebers stünde. Denn er<br />

hätte es in der Hand, ob <strong>und</strong> wann er unvollständige Vergabeakten in Schriftsätzen<br />

<strong>des</strong> Nachprüfungsverfahrens ergänzte oder nicht (Vergabekammer Land Brandenburg<br />

vom 30. Juli 2002, VK 38/02 <strong>und</strong> Vergabekammer Hessen vom 29. Mai 2002,<br />

69d VK 15/2002). Es würde die Möglichkeit einer ergebnisorientierten <strong>und</strong> mit den<br />

tatsächlichen Erwägungen <strong>und</strong> Entscheidungen nicht übereinstimmenden Darstellung<br />

der jeweiligen Vorgänge eröffnet. Die Transparenz <strong>des</strong> Verfahrens würde gefährdet,<br />

deren Verwirklichung gerade auch die Pflicht <strong>des</strong> Auftraggebers zur zentra-


26<br />

len Dokumentation <strong>des</strong> Vergabeverfahrens <strong>und</strong> der in seinem Verlauf getroffenen<br />

Entscheidungen nebst Begründungen dient. Um ein in jeder Hinsicht transparentes<br />

Vergabeverfahren zu gewähren <strong>und</strong> zugleich etwaigen Manipulationsmöglichkeiten<br />

so weit wie möglich vorzubeugen, ist es <strong>des</strong>halb geboten, dem öffentlichen Auftraggeber<br />

eine Heilung von Dokumentationsmängeln zu versagen (OLG Düsseldorf, Beschluss<br />

vom 17.03.2004, VII-Verg 1/04 in VergabeR 2004, 514). Der Bieter soll an<br />

Hand <strong>des</strong> Vergabevermerks erkennen können, aus welchen Gründen die Entscheidung<br />

so <strong>und</strong> nicht anders getroffen wurde. Der Inhalt <strong>des</strong> Vergabevermerks soll dem<br />

übergangenen Bieter damit auch eine f<strong>und</strong>ierte Entscheidung ermöglichen, ob er das<br />

Nachprüfungsverfahren durchführen will oder nicht. Dies erfordert, dass die Vergabestelle<br />

im Nachprüfungsverfahren an die Inhalte <strong>des</strong> Vergabevermerks geb<strong>und</strong>en<br />

sein muss <strong>und</strong> ihr der Einwand abgeschnitten wird, andere als die im Vergabevermerk<br />

niedergelegten Erwägungen seien für die Vergabeentscheidung maßgeblich<br />

gewesen <strong>und</strong> z.B. maßgebliche Umstände nur versehentlich <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong> eines<br />

Bearbeitungsfehlers nicht in die dokumentierte Wertung eingestellt worden (OLG<br />

Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2003, Verg 46/03). Dies bedeutet, dass den Vergabestellen<br />

bei der Verteidigung ihrer Entscheidungen im Vergabenachprüfungsverfahren<br />

ein Rückgriff auf nicht dokumentierte Erwägungen – mögen sie sogar zutreffend<br />

sein – verwehrt ist. Eine Vergabestelle, die ihre Entscheidungen nicht ausreichend<br />

<strong>und</strong> rechtzeitig dokumentiert, kann demnach auch mit gegebenenfalls<br />

richtigen Gründen nicht mehr durchdringen.<br />

Treten allerdings für die Erwägung <strong>des</strong> Auftraggebers bedeutsame Umstände erst im<br />

Verlauf <strong>des</strong> Nachprüfungsverfahrens zutage <strong>und</strong> war ihm daher eine frühzeitigere Dokumentation<br />

gar nicht möglich, kann der Auftraggeber diese Umstände in einem ergänzenden<br />

Vergabevermerk niederlegen (OLG Düsseldorf a.a.O. <strong>und</strong> Beschluss vom<br />

04.03.2004, Verg 8/04).<br />

VI.<br />

Rechtsfolgen eines fehlenden oder mangelhaften Vergabevermerks<br />

Kommt bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte der öffentliche Auftraggeber seiner<br />

Dokumentationspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, kann darauf mit<br />

Erfolg ein Vergabenachprüfungsantrag (§ 107 GWB) gestützt werden. Denn das in §<br />

97 Abs. 7 GWB normierte Recht eines jeden Bieters auf Einhaltung der Vergabebestimmungen<br />

umfasst auch den Anspruch auf eine ordnungsgemäße Dokumentation.<br />

Wegen der zentralen Bedeutung der Dokumentationspflichten hat die Vergabekammer<br />

die Verletzung dieser Pflichten gem. § 110 Abs. 1 GWB von Amts wegen zu berücksichtigen.<br />

Dokumentationsmängel führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren<br />

ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet<br />

<strong>und</strong> es in diesem Umfang nicht nachvollziehbar sondern zu wiederholen ist.<br />

Der Gesetzgeber hat der Vergabekammer in § 114 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Verpflichtung<br />

zugewiesen, derartige geeignete Maßnahmen zu treffen um eine Rechtsverletzung<br />

zu beseitigen.<br />

Wird ein vermeintlicher Verstoß gegen eine vergaberechtliche Vorschrift nicht rechtzeitig<br />

nach § 107 Abs. 3 GWB gerügt <strong>und</strong> ist er daher präkludiert, so kann sich eine<br />

auf gerade diesen Verstoß beziehende fehlende Dokumentation <strong>und</strong> damit fehlende<br />

Transparenz nicht auswirken. Der Mangel in der Dokumentation teilt also das<br />

Schicksal <strong>des</strong> präkludierten etwaigen Verstoßes <strong>und</strong> kann ebenfalls nicht mehr Gegenstand<br />

<strong>des</strong> Nachprüfungsverfahrens nach Teil 4 <strong>des</strong> GWB sein (Vergabekammer


27<br />

Hessen, Beschluss vom 29.05.2002, 69d-VK 15/02).<br />

Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann begründet auf eine fehlende<br />

oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel<br />

gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt<br />

haben können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Ordnungsmäßigkeit<br />

der Angebotswertung nicht feststellen lässt. Wendet sich der Antragsteller mit seinem<br />

Nachprüfungsbegehren beispielsweise gegen die Angebotswertung, kann er sich in diesem<br />

Zusammenhang auf eine fehlerbehaftete Dokumentation nur insoweit berufen, wie<br />

dies gerade auch in Bezug auf die Wertung der Angebote unzureichend ist, d.h. die Angebotswertung<br />

anhand <strong>des</strong> Vergabevermerks nicht oder nicht hinreichend nachvollzogen<br />

werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, VII-Verg 1/04 in VergabeR<br />

2004, S. 513).<br />

Erforderlich ist also eine Verknüpfung <strong>des</strong> gerügten Dokumentationsdefizits mit der gegebenenfalls<br />

vergaberechtswidrigen <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb schadensstiftenden Benachteiligung<br />

<strong>des</strong> rügenden Bieters (OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2004, WVerg 0002/04 in<br />

VergabeR 2004, 724).<br />

- Ist ein Bieter zu Recht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden, kann sein<br />

Nachprüfungsantrag nicht <strong>des</strong>wegen Erfolg haben, weil unerhebliche Dokumentationsmängel<br />

<strong>des</strong> Auftraggebers festzustellen sind (Vergabekammer Sachsen, Beschluss<br />

vom 29.02.2004, 1/SVK/157-03).<br />

- Ist die Ausschreibung zu Recht aufgehoben worden, führt eine mangelhafte Dokumentation<br />

der Angebotswertung nicht zu einer Verletzung von Bieterrechten (VK Niedersachsen,<br />

Beschluss vom 24.01.2005, 203 VgK 57/2004; OLG Dresden a.a.O. für<br />

den Fall, dass das Angebot <strong>des</strong> Antragstellers ausgeschlossen wurde weil es unvollständig<br />

<strong>und</strong> damit nicht wertungsfähig war).<br />

- Wenn der Dokumentationsmangel bereits die Ausschreibungsphase betrifft, kann dies<br />

zur Aufhebung der Ausschreibung führen.<br />

Hat also der Auftraggeber nicht begründet, dass die von ihm gewählten Loszuschnitte<br />

nach Art <strong>und</strong> Umfang <strong>des</strong> ausgeschriebenen Auftrags zweckmäßig <strong>und</strong> so bemessen<br />

sind, dass sich auch kleinere <strong>und</strong> mittlere Unternehmen um die Lose bewerben können<br />

<strong>und</strong> eine unwirtschaftliche Zersplitterung vermieden wird, führt allein das Fehlen dieser<br />

Begründung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Verletzung der Dokumentationspflicht zur vollständigen<br />

Aufhebung der Ausschreibung <strong>des</strong> betreffenden Loses (OLG Düsseldorf,<br />

Beschluss vom 17.03.2004, VII–Verg 1/04 in VergabeR 2004, 513; Beschluss vom<br />

04.03.2005, Verg. 8/04 in ZfBR 2004, S. 500).<br />

- Betrifft der Dokumentationsmangel die Wertungsphase, kann der Auftraggeber verpflichtet<br />

werden, erneut in die Wertung einzutreten.<br />

Die unvollständige Dokumentation der Vollständigkeitsprüfung kann dazu führen, dass<br />

diese Prüfung zu wiederholen <strong>und</strong> ordnungsgemäß zu dokumentieren ist (OLG Celle,<br />

Beschluss vom 03.03.2005, 13 Verg 21/04).<br />

So ist die Wertung der Angebote zu wiederholen, soweit trotz gegebenem Anlass die<br />

Prüfung der preislichen Angemessenheit mangelhaft dokumentiert ist (OLG Koblenz,<br />

Beschluss vom 10.05.2005, 1 Verg 3/05). Ist der Ausschluss eines Angebots wegen eines<br />

vorgeblich unangemessenen Preises unzureichend dokumentiert, ist die Wiederho-


28<br />

lung der Angebotswertung eine geeignete Maßnahme, diesen Verstoß gegen das Vergaberecht<br />

zu beseitigen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.05.2005, 1 Verg 3/05).<br />

Die Wertung ist zu wiederholen, wenn aus der Dokumentation nicht ersichtlich ist, dass<br />

bei der Ermittlung <strong>des</strong> wirtschaftlichsten Angebotes außer dem Kriterium <strong>des</strong> niedrigsten<br />

Preises auch die übrigen bekannt gemachten Zuschlagskriterien berücksichtigt<br />

wurden (Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2005, VgK-14/2005).<br />

Ist unzureichend dokumentiert, dass die Vergabestelle die Prüfungen <strong>und</strong> Ergebnisse<br />

eines von ihr beauftragten Freiberuflers nachvollzogen, geprüft <strong>und</strong> die Entscheidungen<br />

damit letztlich selbst getroffen hat (siehe oben Nr. IV 2), bedarf es einer erneuten Befassung<br />

der Vergabestelle mit diesen Entscheidungen <strong>und</strong> eines entsprechend aussagefähigen<br />

Protokolls in der Vergabeakte (Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom<br />

03.05.2005, VgK-14/2005).<br />

Ist zu einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb im Vergabevermerk nicht dokumentiert,<br />

dass die Vergabestelle ihre Bewertungsmatrix vor Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge)<br />

erstellt hat, ist von der Vergabestelle eine in sich schlüssige neue Beurteilungsmatrix<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage ihrer Vergabebekanntmachung aufzustellen (OLG Bremen,<br />

Beschluss vom 14.04. 2005, Verg 1/2005 in VergabeR 2005, S. 537; konsequent<br />

wäre hier eine Aufhebung <strong>des</strong> Verfahrens gewesen, denn das OLG hat gerade die Manipulationsmöglichkeiten<br />

durch eine nach Eingang der Teilnahmeanträge erstellt Matrix<br />

zur Gr<strong>und</strong>lage seiner Entscheidung gemacht, wogegen die erneute Anfertigung einer<br />

Bewertungsmatrix – wiederum in Kenntnis der einzelnen Teilnahmeanträge – nicht weiter<br />

hilft, da sie an den Manipulationsmöglichkeiten der Matrix nichts ändert).


29<br />

VII.<br />

Anhang A<br />

Aufbau <strong>und</strong> Inhalt <strong>des</strong> Vergabevermerks gemäß den Vorgaben im „Handbuch für<br />

die Vergabe <strong>und</strong> Ausführung von <strong>Bau</strong>leistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau“ <strong>des</strong><br />

BMVBW<br />

Hinweis: Diese Darstellung ist auch für die Vergabe von Hochbauleistungen<br />

anwendbar <strong>und</strong> kann bei der Vergabe von Liefer- <strong>und</strong><br />

Dienstleistungen als Orientierung herangezogen werden.<br />

Nach den Erfordernissen <strong>des</strong> Einzelfalls ist Aufbau <strong>und</strong> Inhalt <strong>des</strong> Vergabevermerks<br />

wie folgt zu fertigen:<br />

1. Bis zur Bekanntmachung:<br />

- Name, Anschrift <strong>des</strong> Auftraggebers,<br />

- Bezeichnung der <strong>Bau</strong>maßnahme (bauliche Anlage),<br />

- Bezeichnung der zu vergebenden <strong>Bau</strong>leistung,<br />

- Aussagen zu den Gr<strong>und</strong>sätzen der Ausschreibung gemäß § 16 VOB/A,<br />

- Aussagen, dass die haushalts- <strong>und</strong> baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen,<br />

- geschätzter Gesamtauftragswert der baulichen Anlage bei Einleitung <strong>des</strong> ersten<br />

Vergabeverfahrens,<br />

- geschätzter Auftragswert der zu vergebenden Leistung bzw. der einzelnen<br />

Lose,<br />

- Aussagen, ob § 1 a Nr. 1 (2) <strong>und</strong> Nr. 2 VOB/A zu beachten sind,<br />

- Auswahl <strong>des</strong> Vergabeverfahrens; Begründung bei Abweichen vom Offenen Verfahren<br />

bzw. von der Öffentlichen Ausschreibung, erforderlichenfalls auch Begründung<br />

für nicht durchgeführte Teilnahmewettbewerbe,<br />

- Begründung für das Abweichen von der Fachlosvergabe. Bei Vergaben ab den<br />

EG-Schwellenwerten zusätzlich Begründung, ob mittelständische Interessen gemäß<br />

§ 97 (3) GWB angemessen berücksichtigt sind,<br />

- Angabe <strong>des</strong> zeitlichen Rahmens <strong>des</strong> Vergabeverfahrens, insbesondere über das<br />

Absendedatum der Vorinformation, der Bekanntmachung, die Anforderungsfrist,<br />

den Teilnahmeantrag, die Bewerbungsfrist, die Angebotsfrist, Datum der Angebotseröffnung,<br />

Zuschlags- <strong>und</strong> Bindefrist,<br />

- ein zulässiges Abweichen von den Vorgaben der VOB/A hinsichtlich der Fristen<br />

ist zu begründen,<br />

- Angaben zum Vertragsinhalt, z. B.:


30<br />

• Ausführungsfristen,<br />

• Preisvorbehalte mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Vertragsstrafen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Abweichende Sicherheitsleistungen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Wahlpositionen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Pauschalvereinbarungen mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm mit Begründung für Notwendigkeit,<br />

• Begründung für die Wahl bestimmter Erzeugnisse oder Verfahren,<br />

- Angaben zu Nebenangeboten; Begründung der Notwendigkeit für Ausschluss/<br />

Eingrenzung,<br />

- Angaben zu Wertungskriterien; Begründung für ein Abweichen von den Vorgaben,<br />

- Angaben zu den Selbstkosten der Vergabeunterlagen <strong>und</strong> den Kosten für die<br />

postalische Versendung; Begründung für ein Abweichen von den Vorgaben,<br />

- Angabe, wann <strong>und</strong> wo die Bekanntmachung der <strong>Bau</strong>maßnahme veröffentlicht<br />

werden soll.<br />

2. Bis zur Öffnung der Angebote:<br />

Besonderheiten bei Öffentlicher Ausschreibung/Offenem Verfahren:<br />

- Name <strong>und</strong> Anschrift der Bewerber,<br />

- Absendedatum der Angebotsunterlagen <strong>und</strong> zusätzlichen Unterlagen (Anforderungsliste<br />

mit Absendedatum),<br />

- Gründe für den Ausschluss von Bewerbern (Gesonderte Liste mit Namen <strong>und</strong> Anschrift),<br />

Besonderheiten bei Beschränkter Ausschreibung/Nichtoffenem Verfahren <strong>und</strong><br />

Freihändiger Vergabe/Verhandlungsverfahren:<br />

- Name <strong>und</strong> Anschrift der Bewerber,<br />

- Auswahl der Bewerber (Begründung; Festlegung durch wen),<br />

- Gründe für ein Abweichen von § 8 Nr. 2 (2) bzw. § 8a Nr. 2 VOB/A,<br />

- Absendedatum der Angebots- <strong>und</strong> zusätzlichen Unterlagen.


31<br />

Für alle Vergabeverfahren:<br />

- Angaben zur erfolgten Bekanntmachung (wann, wo),<br />

- Anfragen/Hinweise von Bewerbern zu den Vergabeunterlagen (Behandlung der<br />

Anfragen/Hinweise, Konsequenzen, Information aller Bewerber),<br />

- Angaben über Bewerber, die Einsicht in die nicht mitversandten Unterlagen genommen<br />

haben (Name <strong>des</strong> Bewerbers, Datum, Uhrzeit, Auskunft erteilende Person),<br />

- Angaben zu Nachprüfungsverfahren,<br />

- Angaben zu Anlagen <strong>des</strong> Vergabevermerks.<br />

3. Bis zur Auftragserteilung:<br />

- Eröffnung der Angebote,<br />

• Niederschrift der Angebotseröffnung,<br />

• Erste Durchsicht,<br />

- formale Prüfung der Angebote,<br />

- rechnerische Prüfung der Hauptangebote <strong>und</strong> Nebenangebote,<br />

- Feststellungen, Konsequenzen aus der formalen <strong>und</strong> rechnerischen Prüfung,<br />

- Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Qualifikation der Bieter (Feststellungen, Konsequenzen),<br />

- Information der ausgeschlossenen Bieter bzw. der nicht in die engere Wahl kommenden<br />

Bieter,<br />

- Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote der engeren Wahl,<br />

• Feststellungen aufgr<strong>und</strong> der technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Prüfung,<br />

• Feststellungen aufgr<strong>und</strong> der Aufklärung <strong>des</strong> Angebotsinhalts,<br />

• Ergebnisse der Prüfung <strong>und</strong> Wertung von Wahlpositionen, Nachlässen, Preisvorbehalten,<br />

Angebote gemäß § 21 Nr. 2 VOB/A,<br />

- Ergebnisse der Prüfung <strong>und</strong> Wertung von Nebenangeboten,<br />

• Feststellen der formalen Voraussetzungen,<br />

• Aufzeigen von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung,<br />

• Begründung der Vor- <strong>und</strong> Nachteile,<br />

• Feststellungen aus der Aufklärung <strong>des</strong> Angebotsinhalts,<br />

• Feststellen der Gleichwertigkeit bzw. der Brauchbarkeit,<br />

• Preisvorteil,<br />

- Ergebnis der Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angemessenheit der Preise,


32<br />

- Ergebnisse der Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote hinsichtlich Spekulation,<br />

- Ermittlung der Wertungssummen,<br />

- Bevorzugteneigenschaften,<br />

- Ergebnis der Angebotswertung <strong>und</strong> Auswahl <strong>des</strong> wirtschaftlichsten Angebots<br />

(Vergabevorschlag),<br />

- Ermittlung der Auftragssumme,<br />

- Gründe für die Verlängerung der Zuschlags- <strong>und</strong> Bindefrist,<br />

- Ergebnis der Verhandlung mit den Bietern über die Verlängerung der Zuschlags<strong>und</strong><br />

Bindefrist, ggf. Angaben zu Nachprüfungsverfahren,<br />

- Zustimmung/Beteiligungen vorgesetzter Stellen,<br />

- Haushaltsmäßige bzw. rechtliche Voraussetzungen für die vorgesehene Vergabe,<br />

- Information der Bieter bei EG-Vergaben,<br />

• Absendetag der Information,<br />

• Frühester Termin für Zuschlagserteilung (Nach Ablauf von 14 Kalendertagen<br />

nach dem Tag der Absendung)<br />

- ggf. Ergebnis <strong>des</strong> Nachprüfungsverfahrens,<br />

- ggf. Angaben zur Aufhebung der Ausschreibung bzw. Beendigung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens,<br />

- Angaben zu den Anlagen <strong>des</strong> Vergabevermerks (Ergänzung der bisherigen Anlagen),<br />

z. B. Niederschrift über die Angebotseröffnung, Bieterliste, Preisspiegel, Zusammenstellung<br />

der Nebenangebote, Vermerke/Schreiben über Aufklärungsgespräche.<br />

4. Nach Auftragserteilung bzw. Aufhebung/Beendigung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens:<br />

- Zuschlagserteilung<br />

• mündlich (Datum, Namen),<br />

• schriftlich (Datum, Aktenzeichen),<br />

- Absageschreiben,<br />

- Informationspflicht <strong>des</strong> Auftraggebers (§ 27, § 27a VOB/A),<br />

- Mitteilung an EG-Amtsblatt,<br />

- nach Aufhebung/Beendigung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens<br />

• Benachrichtigung der Bieter (§ 26, § 26a VOB/A),<br />

• Mitteilung an EG-Amtsblatt (§ 26a Nr. 3 VOB/A),<br />

- Sonstiges (Besondere Vorkommnisse, z. B. Einschaltung <strong>des</strong> Kartellamtes, der<br />

Staatsanwaltschaft, der Arbeitsverwaltung


33<br />

Anhang B<br />

§ 30a der VOB/A 2006<br />

Vergabevermerk<br />

Über die Vergabe ist zeitnah ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen <strong>des</strong><br />

Verfahrens, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen<br />

Entscheidungen enthält. Dieser muss min<strong>des</strong>tens enthalten:<br />

a) Name <strong>und</strong> Anschrift <strong>des</strong> Auftraggebers,<br />

b) Art <strong>und</strong> Umfang der Leistung,<br />

c) Wert <strong>des</strong> Auftrags,<br />

d) Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter <strong>und</strong> Gründe für ihre Auswahl,<br />

e) Namen der ausgeschlossenen nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter <strong>und</strong><br />

die Gründe für die Ablehnung,<br />

f) Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten,<br />

g) Name <strong>des</strong> Auftragnehmers <strong>und</strong> Gründe für die Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags auf sein<br />

Angebot,<br />

h) Anteil der beabsichtigten Unteraufträge an Dritte, soweit bekannt,<br />

i) beim Nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren oder Wettbewerblichen<br />

Dialog Gründe für die Wahl <strong>des</strong> jeweiligen Verfahrens,<br />

j) gegebenenfalls die Gründe, aus denen der öffentliche Auftraggeber auf die<br />

Vergabe eines Auftrages verzichtet hat.


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

1.1 Haushalt, Kosten Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Aussagen zu den Gr<strong>und</strong>sätzen der Ausschreibung gemäß § 16 VOB/A 351.A<br />

Aussagen, dass die haushalts- <strong>und</strong> baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen, 351.A<br />

geschätzter Gesamtauftragswert der baulichen Anlage bei Einleitung <strong>des</strong> ersten<br />

Vergabeverfahrens<br />

351.A<br />

geschätzter Auftragswert der zu vergebenden Leistung bzw. der einzelnen Lose 351.A


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

1.2 Vergabeverfahren Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Ist § 1 a Nr. 1 (2) <strong>und</strong> Nr. 2 VOB/A zu beachten? 351.A EG<br />

Art der Leistung 351.A EU Bek EG<br />

Vergabeart 351.A 211 alle<br />

Begründung bei Abweichen vom Offenen Verfahren bzw. von der Öffentlichen<br />

Ausschreibung<br />

351.A B, N, V<br />

Begründung für nicht durchgeführte Teilnahmewettbewerbe 351.A B, N, V


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

1.3 Vergabeunterlagen Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

wichtige Angaben in Bekanntmachungen <strong>und</strong> Vergabeunterlagen<br />

Abweichen von der Fachlosvergabe 351.A 211 alle<br />

Bei Vergaben ab den EG-Schwellenwerten zusätzlich Begründung, ob<br />

mittelständische Interessen gemäß § 97 (3) GWB angemessen berücksichtigt sind<br />

351.A 211 EG<br />

Nebenangebote; Begründung der Notwendigkeit für Ausschluss/Eingrenzung 351.A 211 alle<br />

Angaben zu Zuschlagskriterienkriterien; Begründung für ein Abweichen von den<br />

Vorgaben<br />

351.B 211 EG<br />

Wahl bestimmter Erzeugnisse oder Verfahren<br />

212 /LB<br />

Min<strong>des</strong>tangaben bei Nebenangeboten 211<br />

Vertragsstrafen 214<br />

Abweichende Sicherheitsleistungen 214<br />

Angebot Lohngleitklausel 316<br />

Stoffpreisgleitklausel Stahl 319<br />

Wahlpositionen<br />

LB<br />

Bedarfspositionen<br />

LB<br />

Pauschalvereinbarungen, GU 351.A LB<br />

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm 351.A LB<br />

Ausführungsfristen 351.A 214 alle


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

1.4 Verfahrensfristen Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Angabe <strong>des</strong> zeitlichen Rahmens <strong>des</strong> Vergabeverfahrens 351.A EU Bek<br />

Absendedatum der Vorinformation der Bekanntmachung EU Bek EG<br />

Anforderungsfrist für den Teilnahmeantrag, (Bewerbungsfrist) EU Bek N, V<br />

Anforderungsfrist für den Teilnahmeantrag, (Bewerbungsfrist) 348 T T<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin, Ablauf der Zuschlagsfrist 351.A EU Bek<br />

348 Ö<br />

348 T<br />

211 alle<br />

Frist für die Abgabe von Unterlagen - Bewerbungsfrist 353 O, Ö<br />

ein zulässiges Abweichen von den Vorgaben der VOB/A hinsichtlich der Fristen ist zu<br />

begründen<br />

EG<br />

Angabe, wann <strong>und</strong> wo die Bekanntmachung der <strong>Bau</strong>maßnahme veröffentlicht werden<br />

soll<br />

EU Bek<br />

EG<br />

Angaben zur erfolgten Bekanntmachung (wann, wo)


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

2.1 Bewerber O / Ö Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Bewerberliste (Anforderungsdatum) Firm 1<br />

Absendedatum der Vergabeunterlagen Firm 1<br />

Angaben zum Entgelt nach § 20 VOB/A; Begründung für ein Abweichen von den<br />

Vorgaben<br />

Firm 1


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

2.2 Bewerber B / N / V Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Auswahl der Bewerber, Bemerkung zur Eignungsprüfung <strong>und</strong> Veranlassung 351.A<br />

Gründe für ein Abweichen von § 8 Nr. 2 (2) bzw. § 8a Nr. 2 VOB/A, (Einschränkung<br />

der Bewerberzahl)<br />

303<br />

Gründe für den Ausschluss von Bewerbern, Absageschreiben Firm 2 303<br />

Bewerberliste mit Kennung der ausgeschlossenen Bewerber Firm 2<br />

Absendedatum der Vergabeunterlagen Firm 2


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

2.3 Anfragen, Einsichtnahme Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Anfragen/Hinweise von Bewerbern zu den Vergabeunterlagen (Behandlung der<br />

Anfragen/Hinweise, Konsequenzen, Information aller Bewerber)<br />

Firm 3<br />

EG O<br />

Angaben über Bewerber, die Einsicht in die nicht mitversandten Unterlagen<br />

genommen haben (Name <strong>des</strong> Bewerbers, Datum, Uhrzeit, Auskunft erteilende<br />

Person)<br />

211


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

2.4 Nachprüfung Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Angaben zu Nachprüfungsverfahren<br />

Arb.hilfe<br />

Nachprüfungsverfahren<br />

EG


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

3.1 Eröffnung <strong>und</strong> formale Prüfung der Angebote Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Eröffnung der Angebote Verd1- 4<br />

Niederschrift der Angebotseröffnung<br />

Angebote nicht rechtzeitig im Eröffnungstermin vorgelegen?<br />

Online-Vergabe Angebot kann nicht geöffnet werden Verd 4<br />

Gesondertes Anschreiben vorhanden?<br />

Erste Durchsicht, formale Prüfung der Angebote<br />

Arb.hilfe<br />

Erste<br />

Durchsicht<br />

Angebotsunterlagen wie angegeben vorhanden? 213<br />

Selbst gefertigte Kurzfassung vorhanden? 213<br />

Nicht zugelassene Nebenangebote?<br />

Sonstiger Verstoß gegen Bewerbungsbedingungen?<br />

Gewerbezentralregisterauszug fehlt 211<br />

Tariftreueerklärung fehlt/unvollständig<br />

EFB Preis fehlen 213<br />

Unterlagen nach § 8 Nr.3 Abs 1 VOB/A fehlen 211<br />

Sonstige geforderte Nachweise fehlen 211<br />

Lohngleitklausel fehlt/unvollständig 213/316<br />

Nachunternehmerliste fehlt/unvollständig 213/317


Erklärung Bietergemeinschaft fehlt/unvollständig<br />

Stoffpreisgleitklausel Stahl fehlt 213/319<br />

Sonstige geforderte Unterlagen fehlen/unvollständig 213<br />

EFB Preis fehlen/unvollständig<br />

213Nr1.3<br />

Angaben Datenaustausch fehlen<br />

213Nr1.3<br />

Angabe Berufsgenossenschaft fehlt<br />

213 Nr.2<br />

Zugehörigkeit Handwerk/Industrie usw. fehlt<br />

213 Nr.4<br />

Bevorzugter Bewerber<br />

213 Nr.4<br />

Ausländisches Unternehmen<br />

213 Nr.4<br />

Angaben zur Leistungserbringung fehlen<br />

213 Nr.5<br />

Preisnachlässe im Angebotsschreiben?<br />

213 Nr.6<br />

Preisnachlässe an anderer Stelle?<br />

Unterschrift Angebotsschreiben<br />

213 Nr.8<br />

digitale Unterschrift betragsmäßige Begrenzung 213<br />

Preise zweifelsfrei angegeben, LVvollständig ausgefüllt?<br />

LV<br />

Sonstige geforderte Angaben vollständig ausgefüllt?<br />

LV<br />

Änderungen an den Vertragsunterlagen?<br />

LV


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

3.2 rechnerische Prüfung Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

rechnerische Prüfung der Hauptangebote <strong>und</strong> Nebenangebote<br />

Auflistung der Angebote (Preisspiegel)<br />

AVA


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

3.3 Prüfung der Eignung der Bieter Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

firmen- <strong>und</strong> leistungsbereichbezogene Kriterien gem. §8 Nr.3 VOB/A<br />

PQ<br />

Fachk<strong>und</strong>e:<br />

Bieter befasst sich nicht gewerbsmäßig mit der Ausführung der ausgeschriebenen<br />

Leistungen<br />

Zuverlässigkeit:<br />

Keine Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren<br />

Erklärungen im Vergabeverfahren unzutreffend<br />

Zahlung Steuern, Abgaben nicht ordnungsgemäß<br />

Insolvenzverfahren<br />

Erkenntnisse aus formaler Prüfung<br />

alle<br />

Leistungsfähigkeit:<br />

Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren fehlt<br />

Arbeitskräfte unzureichend<br />

Technische Ausrüstung unzureichend<br />

Technisches Personal für Leitung <strong>und</strong> Aufsicht unzureichend<br />

Auslastung durch vorhandene Aufträge<br />

Nachunternehmer:<br />

Bieter führt keine wesentlichen Teile der Leistung selbst aus<br />

Erkenntnisse aus formaler Prüfung<br />

Angegebene Nachunternehmer nicht geeignet<br />

Nachunternehmer kann nicht einwandfrei koordiniert <strong>und</strong> beauftragt werden<br />

Ergebnis (Entscheidung über den Zuschlag):<br />

Feststellungen, Konsequenzen aus der formalen, der rechnerischen Prüfung <strong>und</strong> der<br />

Eignungsprüfung<br />

Information der ausgeschlossenen Bieter bzw. der nicht in die engere Wahl<br />

kommenden Bieter<br />

351.B<br />

301/302/<br />

306


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

3.4 Wertung der engeren Wahl Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Hauptangebote<br />

Feststellungen aufgr<strong>und</strong> der technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Prüfung (einschl.<br />

Zuschlagskriterien, Wahl- <strong>und</strong> Bedarfspositionen)<br />

Feststellungen aufgr<strong>und</strong> der Aufklärung <strong>des</strong> Angebotsinhalts § 24 VOB/A<br />

Ergebnisse der Prüfung <strong>und</strong> Wertung von Wahlpositionen, Nachlässen,<br />

Preisvorbehalten, Angebote gemäß § 21 Nr. 2 VOB/A<br />

351.B<br />

Nebenangebote:<br />

Ergebnisse der Prüfung <strong>und</strong> Wertung von Nebenangeboten 351.B<br />

Feststellen der formalen Voraussetzungen<br />

Aufzeigen von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung<br />

Begründung der Vor- <strong>und</strong> Nachteile<br />

Feststellen der Gleichwertigkeit bzw. der Brauchbarkeit<br />

Preisvorteil<br />

Spekulationspreise:<br />

Ergebnisse der Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote hinsichtlich Spekulation<br />

Angebot mit Mischkalkulation<br />

Wertungssumme:<br />

Ermittlung der Wertungssummen 351.B<br />

Sonstiges<br />

Kosten für Wartung<br />

Vergabevorschlag<br />

Auflistung der Wertungssummen (Wertungsübersicht) Firm 4<br />

Auftragssumme:<br />

Ermittlung der Auftragssumme 351.B


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

3.5 Verlängerung der Zuschlagsfrist, Nachprüfung Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Zuschlagsfrist:<br />

Gründe für die Verlängerung der Zuschlags- <strong>und</strong> Bindefrist,<br />

Ergebnis der Verhandlung mit den Bietern über die Verlängerung der Zuschlags- <strong>und</strong><br />

Bindefrist<br />

ggf. Angaben zu Nachprüfungsverfahren<br />

Zustimmung/Beteiligungen vorgesetzter Stellen<br />

Haushaltsmäßige bzw. rechtliche Voraussetzungen für die vorgesehene Vergabe<br />

§ 13 VgV:<br />

Information der Bieter bei EG-Vergaben 306<br />

Absendetag der Information, 306<br />

Frühester Termin für Zuschlagserteilung (Nach Ablauf von 14 Kalendertagen nach<br />

dem Tag der Absendung)<br />

306<br />

Nachprüfung:<br />

Angaben zu Nachprüfungsverfahren<br />

Arb.hilfe<br />

Nachprüfungsverfahren<br />

EG


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

4.1 Vergabevorschlag Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Entscheidung über den Zuschlag, Haupt- / Nebenangebot, Los 351.B


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

4.2 Zuschlagserteilung, Absage/Info Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Zuschlagserteilung:<br />

schriftlich (Datum, Aktenzeichen) EVM Atr<br />

mündlich (Datum, Namen)<br />

Absage/Info:<br />

Absageschreiben an Bieter der engeren Wahl<br />

EFB Abs<br />

Informationspflicht <strong>des</strong> Auftraggebers (§ 27, § 27a VOB/A), Bieter der engeren Wahl 351.B EFB Abs<br />

Mitteilung an EG-Amtsblatt<br />

EU verg.<br />

Aufträge


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

4.3 Aufhebung Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Angaben zur Aufhebung der Ausschreibung bzw. Beendigung <strong>des</strong><br />

Vergabeverfahrens<br />

Aufhebung/Beendigung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens<br />

351.C<br />

Aufh


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

4.4 Beendigung <strong>des</strong> Verfahrens Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

Beendigung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens<br />

Benachrichtigung der Bieter (§ 26, § 26a VOB/A)<br />

Mitteilung an EG-Amtsblatt (§ 26a Nr. 3 VOB/A)<br />

EU verg.<br />

Aufträge<br />

Aufh<br />

Aufh EG


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

5.1 besondere Vorkommnisse Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

besondere Vorkommnisse, z. B. Einschaltung <strong>des</strong> Kartellamtes, der<br />

Staatsanwaltschaft, der Arbeitsverwaltung<br />

alle


GRUNDLAGEN, VERGABEUNTERLAGEN, BEKANNTMACHUNG<br />

1.1 Haushalt, Kosten 1.2 Vergabeverfahren 1.3 Vergabeunterlagen 1.4 Verfahrensfristen<br />

BEWERBERAUSWAHL, ANGEBOTSANFORDERUNG<br />

2.1 Bewerber O / Ö 2.2 Bewerber N / V / B 2.3 Anfragen, Einsichtn. 2.4 Nachprüfung<br />

ERÖFFNUNG DER ANGEBOTE<br />

3.1 formale Prüfung 3.2 rechnerische Prüfung 3.3 Prüfung der Eignung 3.4 Wertung engere Wahl 3.5 Fristverläng. / Nachpr<br />

AUFTRAGSERTEILUNG BZW. AUFHEBUNG/BEENDIGUNG DES VERFAHRENS<br />

4.1 Vergabevorschlag 4.2 Zuschlag / Absage 4.3 Aufhebung 4.4 Beendigung d. Verf.<br />

ANLAGEN<br />

5.1 bes. Vorkommnisse 5.2 sonstige Anlagen<br />

5.2 sonstige Anlagen zum Vergabevermerk Vermerk Bekanntmachung<br />

EVM EFB<br />

LV<br />

Verfahren<br />

weitere Angaben / Ergänzungen <strong>des</strong> Vergabevermerkes, z. B. Preisspiegel,<br />

Zusammenstellung der Nebenangebote, Vermerke/ Schreiben über<br />

Aufklärungsgespräche<br />

alle


Auftraggeber EVM (B/L) Atr 201<br />

(Auftragsschreiben)<br />

Auftragsnummer<br />

Datum<br />

Maßnahmenummer<br />

Ansprechpartner<br />

Tel.<br />

Dienststellen-Kenn-Nr. (DStKNr.)<br />

Auftrag<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

Angebotsdatum<br />

Anlagen<br />

Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens<br />

Pläne/Zeichnungen Nr.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> Ihres oben genannten Angebots erhalten Sie hiermit den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten<br />

Leistungen im Namen <strong>und</strong> für Rechnung 1)<br />

Hinweise:<br />

Die Auftragssumme beläuft sich auf €<br />

Die Vergütung erfolgt nach § 2 VOB/B bzw. § 2 VOL/B <strong>und</strong> damit nach den vereinbarten (Einheits-)Preisen.<br />

Es gelten die Vertragsfristen – Ausführungsfristen <strong>und</strong> bestimmte Einzelfristen – der EVM (B) BVB – 214 bzw. EVM<br />

(L) BVB - 234.<br />

1 Vertretungsformel gem. VHB eintragen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 2


EVM (B/L) Atr 201<br />

Objekt-/<strong>Bau</strong>überwachung (§ 4 Nr. 1 VOB/B) sowie ggf. Sicherheitskoordination (<strong>Bau</strong>stellenverordnung)<br />

Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom Beauftragten <strong>des</strong> Auftraggebers getroffen werden.<br />

Die Objekt-/<strong>Bau</strong>überwachung obliegt<br />

Die Sicherheitskoordination obliegt<br />

Erläuterungen<br />

Die Erläuterungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Erläuterungen". Werden keine<br />

Erläuterungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".<br />

(Auftraggeber)<br />

Sie werden gebeten, die Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens als Empfangsbestätigung unverzüglich<br />

unterschrieben zurückzugeben.<br />

Empfangsbestätigung<br />

Ich/Wir bestätige(n) den Empfang Ihres vorstehenden Auftragsschreibens.<br />

Zur Entgegennahme von Anordnungen wird als bevollmächtigter Vertreter bestellt:<br />

Ein Wechsel in der Vertretung wird der Vergabestelle unverzüglich mitgeteilt.<br />

Ansprechpartner für den Sicherheitskoordinator<br />

(Ort, Datum <strong>und</strong> Unterschrift)<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 2


Vergabestelle EVM (B) A 211<br />

(Angebotsanforderung)<br />

Datum der Versendung<br />

Vergabenummer<br />

Vergabeart<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

Freihändige Vergabe<br />

Internationale NATO-Ausschreibung<br />

einzureichen bis (Eröffnungs-/Einreichungstermin)<br />

Datum<br />

Uhrzeit<br />

Ort<br />

Zimmer<br />

Telefon<br />

Zuschlagfrist endet am<br />

voraussichtliche Ausführungsfrist<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Beginn Ende<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Maßnahmenummer<br />

Angebot für<br />

Anlagen<br />

A) die beim Bieter verbleiben<br />

212 - Bewerbungsbedingungen - EVM (B) BwB/E<br />

251.2 - Tariftreueerklärung NU - EVM Erg Ang Tarif NU<br />

313 - Datenträger Angebotsanforderung - EFB A DV<br />

Stück Pläne/Zeichnungen Nr.<br />

B) die immer zurück zu geben sind <strong>und</strong> Vertragsbestandteil werden<br />

213 - Angebotsschreiben - EVM (B) Ang 2-fach<br />

214 - Besondere Vertragsbedingungen - EVM (B) BVB 2-fach<br />

215 - Zusätzliche Vertragsbedingungen - EVM (B) ZVB/E 2-fach<br />

241 - Abfall - EVM Erg Abf 2-fach<br />

242.1- Wartung - EVM Erg Wart 2-fach<br />

242.2- Instandhaltung - EVM Erg Inst 2-fach<br />

243 - Datenverarbeitung - EVM Erg DV 2-fach<br />

244 - Ausländische Streitkräfte - EVM Erg StrKr 2-fach<br />

245 - NATO-Infrastruktur - EVM Erg NATO 2-fach<br />

251.1 - Tariftreueerklärung B<strong>und</strong> - EVM Erg Ang Tarif 2-fach<br />

314 - Datenträger Angebotsabgabe - EFB Ang DV 2-fach<br />

319 - Stoffpreisgleitklausel Stahl - EFB StGl 2-fach<br />

Leistungsbeschreibung<br />

2-fach<br />

Stück Pläne/Zeichnungen Nr.<br />

C) die (in Abhängigkeit <strong>des</strong> Angebotes) ausgefüllt zurück zu geben sind <strong>und</strong> Vertragsbestandteil<br />

werden (Nachunternehmereinsatz, Lohngleitklausel)<br />

316 - Lohngleitklausel - EFB LGl 2-fach<br />

317a - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - EFB NU 2-fach<br />

317b - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - EFB NU 2-fach<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 3


EVM (B) A 211<br />

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen <strong>und</strong><br />

für Rechnung,<br />

2 Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Verdingungsunterlagen können eingesehen werden bei/beim<br />

zu den üblichen Bürozeiten; um Terminabstimmung wird gebeten.<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

nicht beigefügte Verdingungsunterlagen sind<br />

Tel.<br />

3 Vorlage von Nachweisen<br />

3.1 Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 <strong>des</strong> Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit <strong>und</strong> illegalen<br />

Beschäftigung ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister<br />

mit dem Angebot vorzulegen.<br />

auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.<br />

Der Auszug (Original oder Kopie) darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige<br />

Bescheinigung ihres Herkunftslan<strong>des</strong> vorzulegen.<br />

3.2 Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen<br />

mit dem Angebot<br />

auf Verlangen der Vergabestelle<br />

folgende Unterlagen nach § 8 Nr. 3 Abs.1 VOB/A<br />

a) b c) d) e) f)<br />

3.3 Folgende sonstige Nachweise sind vorzulegen<br />

mit dem Angebot<br />

auf Verlangen der Vergabestelle<br />

3.4 Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Nachweise nach 3.1 <strong>und</strong> 3.2 im Angebotsschreiben EVM (B) Ang<br />

213 unter Nr. 4.4 die Nummer angeben, unter der sie in der Liste <strong>des</strong> Vereins für die Präqualifikation von<br />

<strong>Bau</strong>unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind.<br />

4 Vorlage weiterer Unterlagen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil.<br />

Die nachstehenden Formblätter sind ausgefüllt<br />

auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 7 Kalendertagen<br />

mit dem Angebot abzugeben<br />

vorzulegen<br />

311a / Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation EFB Preis 1a oder<br />

311b Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme EFB Preis 1b<br />

auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 7 Kalendertagen vorzulegen<br />

312 Aufgliederung der Einheitspreise EFB Preis 2<br />

Nicht oder verspätet vorgelegte Formblätter führen zum Ausschluss <strong>des</strong> Angebots nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A<br />

bzw. zur Nichtberücksichtigung <strong>des</strong> Angebots nach § 24 Nr. 2 VOB/A.<br />

5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen<br />

5.1 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten<br />

nein<br />

ja, Angebote können abgegeben werden<br />

nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose (Näheres siehe Leistungsbeschreibung)<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 3


EVM (B) A 211<br />

5.2 Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen EVM(B) BwB/E - 212 gilt<br />

folgen<strong>des</strong>:<br />

Nebenangebote sind ausnahmsweise ausgeschlossen, Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen EVM (B) BwB/E-<br />

212 gilt nicht.<br />

6 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen <strong>und</strong> zusammen mit den Anlagen<br />

in verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungs- /Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort<br />

abzugeben. Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel, sowie mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift <strong>und</strong> der<br />

Angabe der vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen.<br />

7 frei<br />

8 Nachprüfungsstelle nach § 31 VOB/A<br />

zur Überprüfung der Zuordnung zum 20% Kontingent für nicht EG-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr.7 VgV):<br />

Vergabekammer (§ 104 GWB)<br />

Vergabeprüfstelle (§ 103 GWB)<br />

9<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 3 von 3


Bewerbungsbedingungen<br />

EVM (B) BwB/E 212<br />

(Bewerbungsbedingungen)<br />

für die Vergabe von <strong>Bau</strong>leistungen<br />

- Einheitliche Fassung – (Oktober 2006)<br />

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für <strong>Bau</strong>leistungen", Teil A<br />

"Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von <strong>Bau</strong>leistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).<br />

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen<br />

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung <strong>des</strong> Bewerbers Unklarheiten, so hat er<br />

unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax<br />

darauf hinzuweisen.<br />

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen<br />

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer<br />

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.<br />

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung <strong>des</strong> Wettbewerbs hat der<br />

Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob <strong>und</strong> auf welche Art der Bieter<br />

wirtschaftlich <strong>und</strong> rechtlich mit Unternehmen verb<strong>und</strong>en ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.<br />

3 Angebot<br />

3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.<br />

3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das<br />

Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.<br />

Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung <strong>des</strong> Leistungsverzeichnisses ist zugelassen.<br />

Das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.<br />

3.3 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote werden ausgeschlossen.<br />

Das Angebot muss die Preise <strong>und</strong> die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen<br />

<strong>und</strong> Angaben enthalten.<br />

Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder<br />

gleichwertiger Art“ <strong>und</strong> wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat<br />

(insbesondere Herstellerangabe <strong>und</strong> genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn<br />

der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot<br />

unvollständig.<br />

Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.<br />

Änderungen <strong>des</strong> Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.<br />

Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.<br />

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation<br />

von Mengenansatz <strong>und</strong> Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.<br />

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen<br />

geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt,<br />

benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr.1 Abs.2 Satz 5 VOB/A.<br />

Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner<br />

Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

von der Wertung ausgeschlossen (§ 25 Nr. 1, Abs.1 b) VOB/A).<br />

3.4 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.<br />

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer<br />

anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugr<strong>und</strong>elegung <strong>des</strong> geltenden Steuersatzes am<br />

Schluss <strong>des</strong> Angebotes hinzuzufügen.<br />

Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der bezeichneten<br />

Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden.<br />

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die als Vomh<strong>und</strong>ertsatz auf die Abrechnungssumme<br />

gewährt werden.<br />

Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der<br />

Angebote nicht berücksichtigt.<br />

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt <strong>des</strong> Angebotes <strong>und</strong> werden im Fall der<br />

Auftragserteilung Vertragsinhalt.<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 2


EVM (B) BwB/E 212<br />

(Bewerbungsbedingungen)<br />

3.5 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne <strong>des</strong> Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden,<br />

wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.<br />

Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.<br />

4 Unterlagen zum Angebot<br />

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation oder die von ihr benannten<br />

Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise<br />

ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für<br />

Nachunternehmerleistungen.<br />

Die Nichtvorlage führt dazu, dass das Angebot ausgeschlossen wird.<br />

5 Nebenangebote<br />

5.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht <strong>und</strong> als solche deutlich gekennzeichnet<br />

sein, deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.<br />

5.2 Sind an Nebenangebote Min<strong>des</strong>tanorderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls<br />

müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ <strong>und</strong> quantitativ<br />

gleichwertig sein. Die Erfüllung der Min<strong>des</strong>tanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit<br />

Angebotsabgabe nachzuweisen.<br />

5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend zu<br />

beschreiben; die Gliederung <strong>des</strong> Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.<br />

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der<br />

<strong>Bau</strong>leistung erforderlich sind.<br />

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen<br />

Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot<br />

entsprechende Angaben über Ausführung <strong>und</strong> Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.<br />

5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) <strong>des</strong> Leistungsverzeichnisses<br />

beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen<br />

<strong>und</strong> Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).<br />

5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1, 1. Halbsatz, 5.2 bis 5.4 nicht entsprechen, werden von<br />

der Wertung ausgeschlossen.<br />

6 Bietergemeinschaften<br />

6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete<br />

Erklärung abzugeben,<br />

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,<br />

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind <strong>und</strong> der für die Durchführung <strong>des</strong> Vertrags bevollmächtigte<br />

Vertreter bezeichnet ist,<br />

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich<br />

vertritt,<br />

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.<br />

6.2 Beim Nichtoffenen Verfahren <strong>und</strong> bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von<br />

Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten<br />

Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.<br />

7 Nachunternehmer<br />

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er<br />

in seinem Angebot Art <strong>und</strong> Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen<br />

angeben <strong>und</strong> auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.<br />

8 Eignungsnachweis<br />

Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.<br />

Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung<br />

<strong>des</strong> für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 2


Name <strong>und</strong> Anschrift <strong>des</strong> Bieters EVM (B) Ang 213<br />

(Angebotsschreiben)<br />

Vergabenummer<br />

Vergabeart<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

Freihändige Vergabe<br />

Internationale NATO-Ausschreibung<br />

Zuschlagsfrist endet am<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />

Datum<br />

Uhrzeit<br />

Angebot<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Maßnahmenummer<br />

Angebot für<br />

1 Mein/Unser Angebot umfasst:<br />

1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden <strong>und</strong> beigefügt 1 sind:<br />

214 - Besondere Vertragsbedingungen - EVM (B) BVB<br />

215 - Zusätzliche Vertragsbedingungen - EVM (B) ZVB/E<br />

241 - Abfall (Ergänzung der BVB) - EVM Erg Abf<br />

242.1 - Wartung (Ergänzung der BVB) - EVM Erg Wart<br />

242.2 - Instandhaltung (Ergänzung der BVB) - EVM Erg Inst<br />

243 - Datenverarbeitung (Ergänzung der ZVB/E) - EVM Erg DV<br />

244 - Ausländische Streitkräfte - EVM Erg StrKr<br />

245 - NATO-Infrastruktur - EVM Erg NATO<br />

251.1 - Tariftreueerklärung B<strong>und</strong> - EVM Erg Ang Tarif<br />

319 - Stoffpreisgleitklausel Stahl - EFB StGl<br />

Leistungsbeschreibung<br />

in der Leistungsbeschreibung angegebene Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

vom Bieter im Einzelfall bei Bedarf beizufügen:<br />

316 - Lohngleitklausel (Angebot <strong>und</strong> Vertragsbedingungen) - EFB-LGl<br />

317a - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - EFB NU<br />

317b - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - EFB NU<br />

1<br />

die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben!<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 3


EVM (B) Ang 213<br />

1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind<br />

die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von <strong>Bau</strong>leistungen (VOB/B), Ausgabe 2006<br />

die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für <strong>Bau</strong>leistungen (VOB/C), Ausgabe 2006<br />

1.3. Unterlagen, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden <strong>und</strong> wie im EVM (B) A - 211 verlangt 2 beigefügt sind:<br />

311a - Angabe zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (s. Nr. 4 BwB/E - 212 ) - EFB Preis 1a<br />

311b - Angabe zur Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (s. Nr. 4 Nr. BwB/E - 212) -<br />

EFB Preis 1b<br />

314 - Datenverarbeitung (siehe Nr. 2 EVM Erg DV - 243) - EFB Ang DV<br />

Stück Pläne/Zeichnungen Nr.<br />

2 Ich bin/Wir sind<br />

Mitglied der Berufsgenossenschaft<br />

unter Nr.<br />

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen<br />

Versicherungsträger an.<br />

3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir<br />

- meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern <strong>und</strong> Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,<br />

- wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr<br />

als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 €<br />

belegt worden bin/sind,<br />

- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).<br />

4<br />

4.1 Ich/Wir gehöre(n) zu<br />

Handwerk Industrie Handel Versorgungsunternehmen<br />

Sonstigen<br />

4.2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en).<br />

4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />

EWR-Staat bzw. Staat <strong>des</strong> WTO -<br />

Abkommens<br />

anderen Staat Nationalität:<br />

(bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)<br />

4.4 Ich bin/Wir sind präqualifiziert <strong>und</strong> im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer:<br />

5 Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir<br />

5.1 für Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist:<br />

Ich/wir werde(n) nach § 4 Nr. 8 VOB/B die Leistung im eigenen Betrieb ausführen.<br />

Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf/dürfen <strong>und</strong> nach Vertragsabschluss mit einer<br />

Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können.<br />

Ich/Wir werde(n) die in der von mir/uns beigefügten EFB NU - 317a aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer<br />

übertragen, obwohl mein/unser Betrieb auf diese Leistungen eingerichtet ist.<br />

5.2 für Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist:<br />

Ich/Wir werde(n) die in der von mir/uns beigefügten EFB NU - 317b aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer<br />

übertragen, weil mein/unser Betrieb auf diese Leistungen nicht eingerichtet ist.<br />

2<br />

die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben!<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 3


EVM (B) Ang 213<br />

6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen <strong>und</strong> mit<br />

allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:<br />

6.1 Hauptangebot<br />

keine Vergabe nach Losen<br />

Endbetrag<br />

(ohne Nachlass)<br />

Preisnachlass ohne<br />

Bedingung auf die<br />

Abrechnungssumme 3<br />

Summe Angebot € %<br />

6.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:<br />

6.3 Der Preisnachlass <strong>des</strong> Hauptangebotes wird auch auf etwaige<br />

Nebenangebote gewährt.<br />

Ja<br />

Um einen reibungslosen Ablauf <strong>des</strong> Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder<br />

für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge <strong>und</strong> andere den Preis betreffende Angaben<br />

sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst.<br />

An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist geb<strong>und</strong>en.<br />

7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/ unseren<br />

Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.<br />

8 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile <strong>des</strong> Angebots.<br />

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung <strong>des</strong> Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die<br />

vom Auftraggeber verfasste Urschrift <strong>des</strong> Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.<br />

Ort, Datum, Stempel <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.<br />

3<br />

siehe Nr. 3.4 der Bewerbungsbedingungen EVM (B) BwB/E - 212<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 3 von 3


EVM (B) BVB 214<br />

(Besondere Vertragsbedingungen)<br />

Vergabenummer<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

Besondere Vertragsbedingungen<br />

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von <strong>Bau</strong>leistungen (VOB/B).<br />

1 Ausführungsfristen (§ 5)<br />

1.1 Fristen für Beginn <strong>und</strong> Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):<br />

Mit der Ausführung ist zu beginnen<br />

am .<br />

spätestens<br />

Werktage nach Zugang <strong>des</strong> Auftragsschreibens.<br />

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.<br />

innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Nr. 2 Satz 2);<br />

die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum<br />

zugehen.<br />

nach der im beigefügten <strong>Bau</strong>zeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.<br />

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)<br />

am .<br />

innerhalb von<br />

Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.<br />

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.<br />

in der im beigefügten <strong>Bau</strong>zeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.<br />

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Nr. 1 sind:<br />

vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn<br />

vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung<br />

folgende Einzelfristen<br />

aus dem beigefügten <strong>Bau</strong>zeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart<br />

(§5 Nr.1 Satz 2)<br />

ohne <strong>Bau</strong>zeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:<br />

2 Vertragsstrafen (§ 11)<br />

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag <strong>des</strong> Verzugs zu zahlen:<br />

2.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist<br />

€<br />

v.H. <strong>des</strong> Endbetrages der Auftragssumme<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 3


EVM (B) BVB 214<br />

2.2 bei Überschreitung von Einzelfristen<br />

2.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme begrenzt.<br />

3 Rechnungen (§14)<br />

3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber<br />

bei<br />

-fach <strong>und</strong> zugleich<br />

-fach einzureichen.<br />

3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen)<br />

sind<br />

-fach einzureichen.<br />

4 Sicherheitsleistung (§ 17)<br />

4.1 Stellung der Sicherheit<br />

Sicherheit für die Vertragserfüllung (EVM (B) ZVB/E Nr. 22.1) ist in Höhe von<br />

v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme min<strong>des</strong>tens 250.000 Euro beträgt.<br />

Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (EVM (B) ZVB/E Nr. 22.2) beträgt<br />

v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.<br />

Für die Vertragserfüllung <strong>und</strong> die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung<br />

von Geld oder durch Bürgschaft (EVM (B) ZVB/E Nr. 23) geleistet werden.<br />

Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.<br />

Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Nr. 1 Abs. 1 S. 3) <strong>und</strong> für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit<br />

durch Bürgschaft zu leisten.<br />

Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss<br />

(Zugang <strong>des</strong> Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber<br />

berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.<br />

Nach Abnahme <strong>und</strong> Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer<br />

verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt<br />

wird.<br />

Rückgabezeitpunkt (§ 17 Nr. 8 Abs. 2):<br />

4.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft<br />

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für<br />

- die Vertragserfüllung das Formblatt EFB Sich 1 – 323.1,<br />

- die Mängelansprüche das Formblatt EFB Sich 2 – 323.2 <strong>und</strong><br />

- für vereinbarte Vorauszahlungen das Formblatt EFB Sich 3 – 323.3<br />

zu verwenden.<br />

5-9 - frei -<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 3


EVM (B) BVB 214<br />

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen<br />

Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".<br />

Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".<br />

10.1 Steuerabzug bei <strong>Bau</strong>leistungen<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf<br />

die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EstG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 3 von 3


Vergabestelle EFB (B/Z) Abs 1 301<br />

(Absageschreiben)<br />

Vergabenummer<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

Eröffnungs- / Einreichungstermin:<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

auf Ihr vorbezeichnetes Angebot kann / konnte leider kein Zuschlag erteilt werden, weil<br />

es ausgeschlossen werden musste (§ 25 Nr. 1 VOB/A).<br />

begründete Zweifel an Ihrer Eignung bestehen (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A).<br />

es nicht in die engere Wahl kommt (§ 25 Nr. 3 VOB/A).<br />

es nicht das wirtschaftlichste Angebot ist (§ 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A).<br />

Wir danken für Ihre Beteiligung am Wettbewerb.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


Vergabestelle EFB (B/Z) Abs 2 302<br />

(Absageschreiben)<br />

Vergabenummer<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

Angebotsdatum<br />

Anlagen<br />

Pläne/Zeichnungen Nr.<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

auf Ihre Anfrage vom<br />

teilen wir Ihnen Folgen<strong>des</strong> mit:<br />

1 Formale Prüfung<br />

Ihr Angebot wird ausgeschlossen gem. § 25 Nr. 1 VOB/A, weil<br />

es im Eröffnungstermin dem Verhandlungsleiter bei Öffnung <strong>des</strong> ersten Angebots nicht vorgelegen hat.<br />

es Preise bzw. geforderte Erklärungen nicht enthält.<br />

es nicht den Bewerbungsbedingungen gemäß im Angebotsschreiben unterschrieben ist.<br />

von Ihnen vorgenommene Eintragungen nicht eindeutig sind.<br />

es unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält.<br />

es nicht vollständig ist (Nr. 3.3 der Bewerbungsbedingungen).<br />

ein Ausschlussgr<strong>und</strong> nach § 8 Nr. 5 VOB/A vorliegt.<br />

es nicht alle in den Verdingungsunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt.<br />

Ihr Nebenangebot wird ausgeschlossen, weil<br />

Nebenangebote nicht zugelassen sind (§ 25 Nr. 5 VOB/A)<br />

es den formalen Anforderungen an Nebenangebote nicht genügt (§ 25 Nr. 1 VOB/A)<br />

es im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ <strong>und</strong>/oder quantitativ nicht gleichwertig ist<br />

(§ 25 Nr. 1 VOB/A).<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 3


EFB (B/Z) Abs 2 302<br />

Erläuterung:<br />

2 Eignung <strong>des</strong> Bieters<br />

Ihr Angebot kann gem. § 25 Nr. 2 VOB/A nicht berücksichtigt werden, weil<br />

begründete Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf<br />

Fachk<strong>und</strong>e Leistungsfähigkeit Zuverlässigkeit<br />

Erläuterung:<br />

3 Beurteilung <strong>des</strong> Angebotinhaltes, engere Wahl<br />

Ihr Angebot kommt nach § 25 Nr. 3 VOB/A nicht in die engere Wahl, weil<br />

begründete, nicht ausgeräumte Zweifel bestehen bezüglich eines<br />

unangemessen hohen Preis.<br />

unangemessen niedrigen Preis.<br />

das Verhältnis zwischen Preis <strong>und</strong> Leistung unangemessen ist.<br />

Erläuterung:<br />

4 Wirtschaftliches Angebot<br />

Auf Ihr Angebot kann nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A der Zuschlag nicht erteilt werden, weil<br />

Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Gr<strong>und</strong>:<br />

Es liegt ein niedrigeres Hauptangebot vor.<br />

Ihr Hauptangebot war nicht das wirtschaftlichste.<br />

Erläuterung:<br />

Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.<br />

Folgende Nebenangebote kommen aufgr<strong>und</strong> der Wertung für den Zuschlag nicht in Betracht.<br />

Erläuterung:<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 3


EFB (B/Z) Abs 2 302<br />

5 Aufklärung <strong>des</strong> Angebotsinhaltes<br />

Ihr Angebot kann nach § 24 Nr. 2 VOB/A nicht berücksichtigt werden, weil<br />

Sie die geforderten Aufklärungen <strong>und</strong> Angaben verweigert haben.<br />

Bezug:<br />

Auftragnehmer ist die Firma:<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 3 von 3


Vergabestelle EFB (B/Z) Abs 3 303<br />

(Absageschreiben)<br />

Vergabenummer<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

Ihre Anfrage gem. § 27 Nr. 2 VOB/A vom<br />

Ihre Bewerbung vom<br />

Vergabeverfahren<br />

Beschränkte Ausschreibung nach Öffentl. Teilnahmewettbewerb<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Verhandlungsverfahren nach Vergabebekanntmachung<br />

Anlage<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

Ihre Bewerbung wurde nicht berücksichtigt, weil<br />

die geforderten Nachweise nicht vorliegen.<br />

die Eignung für die zu vergebende Leistung nicht nachgewiesen wurde.<br />

wegen der Vielzahl der Teilnahmeanträge nicht alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.<br />

sie zu spät eingegangen ist.<br />

Diese Mitteilung ist abschließend.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


Vergabestelle EFB (B) Info/Abs EG 306<br />

(Informations- / Absageschreiben)<br />

Vergabenummer<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

Angebotsdatum<br />

Anlagen<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

hiermit informieren wir Sie gemäß § 13 VgV, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll.<br />

Wir beabsichtigen den Zuschlag am<br />

auf das Angebot <strong>des</strong> Bieters<br />

zu erteilen.<br />

1 Formale Prüfung<br />

Ihr Angebot wird ausgeschlossen gem. § 25 Nr. 1 VOB/A, weil<br />

es im Eröffnungstermin dem Verhandlungsleiter bei Öffnung <strong>des</strong> ersten Angebots nicht vorgelegen hat.<br />

es Preise bzw. geforderte Erklärungen nicht enthält.<br />

es nicht den Bewerbungsbedingungen gemäß im Angebotsschreiben unterschrieben ist.<br />

von Ihnen vorgenommene Eintragungen nicht eindeutig sind.<br />

es unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält.<br />

es nicht vollständig ist.<br />

ein Ausschlussgr<strong>und</strong> nach § 8 Nr. 5 VOB/A vorliegt.<br />

es nicht alle in den Verdingungsunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt.<br />

Ihr Nebenangebot wird ausgeschlossen, weil<br />

Nebenangebote nicht zugelassen sind (§ 25 Nr. 5 VOB/A).<br />

es den formalen Anforderungen an Nebenangebote nicht genügt (§ 25 Nr. 1 VOB/A).<br />

es die verlangten Min<strong>des</strong>tanforderungen an Nebenangebote nicht erfüllt (§ 25a Nr. 3 VOB/A)<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 3


EFB (B) Info/Abs EG 306<br />

Erläuterung zu 1:<br />

2 Eignung <strong>des</strong> Bieters<br />

Ihr Angebot kann gem. § 25 Nr. 2 VOB/A nicht berücksichtigt werden, weil<br />

begründete Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf<br />

Fachk<strong>und</strong>e Leistungsfähigkeit Zuverlässigkeit<br />

Erläuterung:<br />

3 Beurteilung <strong>des</strong> Angebotinhaltes, engere Wahl<br />

Ihr Angebot kommt nach § 25 Nr. 3 VOB/A nicht in die engere Wahl, weil<br />

begründete, nicht ausgeräumte Zweifel bestehen bezüglich eines<br />

unangemessen hohen Preises.<br />

unangemessen niedrigen Preises.<br />

das Verhältnis zwischen Preis <strong>und</strong> Leistung unangemessen ist.<br />

Erläuterung:<br />

4 Wirtschaftliches Angebot<br />

Auf Ihr Angebot kann nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A der Zuschlag nicht erteilt werden, weil<br />

Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Gr<strong>und</strong>:<br />

Es liegt ein niedrigeres Hauptangebot vor.<br />

Ihr Hauptangebot war nicht das wirtschaftlichste.<br />

Erläuterung:<br />

Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 3


EFB (B) Info/Abs EG 306<br />

Folgende Nebenangebote kommen aufgr<strong>und</strong> der Wertung für den Zuschlag nicht in Betracht.<br />

Erläuterung:<br />

5 Aufklärung <strong>des</strong> Angebotsinhaltes<br />

Ihr Angebot kann nach § 24 Nr. 2 VOB/A nicht berücksichtigt werden, weil<br />

Sie die geforderten Aufklärungen <strong>und</strong> Angaben verweigert haben.<br />

Bezug:<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 3 von 3


Vergabestelle EFB (B/L/Z) Aufh 308<br />

(Aufhebung)<br />

Vergabenummer<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

Verfahrensart<br />

Bekanntmachung/Angebotsanforderung vom<br />

im<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

das o.g. Vergabeverfahren ist<br />

aufgehoben worden aufgr<strong>und</strong><br />

eingestellt worden aufgr<strong>und</strong><br />

§ 26 Nr.1a VOB/A. § 26 Nr.1b VOB/A. § 26 Nr.1c VOB/A.<br />

§ 26 Nr.1a VOL/A. § 26 Nr.1b VOL/A. § 26 Nr.1c VOL/A. § 26 Nr.1d VOL/A.<br />

schwerwiegende Gründe (§26 Nr. 1c VOB/A, §26 Nr. 1d VOL/A)<br />

bzw. Begründung (§26 Nr. 1b VOB/A, §26 Nr. 1b VOL/A):<br />

nach § 122 GWB beendet worden.<br />

Folgen<strong>des</strong> weitere Vorgehen ist beabsichtigt:<br />

Es wird ein(e) Offenes Verfahren Öffentliche Ausschreibung<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

Verhandlungsverfahren<br />

Freihändige Vergabe<br />

nach Öffentlicher Vergabebekanntmachung<br />

ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung<br />

durchgeführt.<br />

Es ist nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.<br />

Diese Mitteilung ist abschließend.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


Vergabestelle EFB (B/L) Aufh EG 309<br />

(Aufhebung)<br />

Vergabenummer<br />

Datum<br />

Amt für amtliche Veröffentlichungen der<br />

Europäischen Gemeinschaften<br />

2, rue Mercier<br />

L-2985 Luxemburg<br />

Fax +352 / 29 29 42 670<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

Verfahrensart<br />

Bekanntmachung vom<br />

im<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

das in der o.g. Bekanntmachung veröffentlichte Vergabeverfahren ist<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

§ 26 Nr. 1a VOB/A § 26 Nr. 1b VOB/A § 26 Nr. 1c VOB/A<br />

§ 26 Nr. 1a VOL/A § 26 Nr. 1b VOL/A § 26 Nr. 1c VOL/A § 26 Nr. 1d VOL/A<br />

schwerwiegende Gründe (§26 Nr. 1c VOB/A, §26 Nr. 1d VOL/A)<br />

bzw. Begründung (§26 Nr. 1b VOB/A, §26 Nr. 1b VOL/A):<br />

aufgehoben worden.<br />

eingestellt worden.<br />

nach § 122 GWB beendet worden.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


EFB-LV LGl 316<br />

(Angebot Lohngleitklausel)<br />

ANGEBOT LOHNGLEITKLAUSEL<br />

Bieter Vergabenummer Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

1. Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes<br />

Im Hauptangebot sind feste Einheits- <strong>und</strong>/oder Pauschalpreise einzutragen, die für die gesamte vertraglich festgelegte<br />

Ausführungszeit gelten (Festpreisvertrag).<br />

Zusätzlich zum Hauptangebot kann der Bieter ein Angebot Lohngleitklausel abgeben, bei dem Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsmehr-<br />

oder -minderaufwendungen erstattet werden (Festpreisvertrag mit Preisvorbehalt). Er hat hierzu in nachstehender<br />

Nr. 2 (Angebot Lohngleitklausel) den Prozentsatz anzugeben, um den sich in diesem Fall Einheits- <strong>und</strong><br />

Pauschalpreise gegenüber dem Hauptangebot vermindern. Er hat weiterhin den Änderungssatz in v.T. für die jeweiligen<br />

Abschnitte anzugeben.<br />

2. Angebot Lohngleitklausel<br />

Unter Zugr<strong>und</strong>elegung <strong>des</strong> Hauptangebotes vom<br />

<strong>und</strong> der auf Seite 2 abgedruckten Vertragsbedingungen gebe(n) ich/wir ein zusätzliches Angebot Lohngleitklausel ab<br />

<strong>und</strong> biete(n) ich/wir an:<br />

Die Einheits- bzw. Pauschalpreise <strong>des</strong> Hauptangebotes vermindern sich um v.H. 2 )<br />

Maßgebender Lohn ist der Lohn der Lohngruppe 1 )<br />

Änderungssatz<br />

Bei einer Änderung <strong>des</strong> maßgebenden Lohns um 1 Cent/St<strong>und</strong>e ändert sich die Vergütung für die noch nicht ausgeführten<br />

Leistungen nach den einzelnen Abschnitten <strong>des</strong> Leistungsverzeichnisses wie folgt:<br />

Abschn. 1<br />

1 ) um v.T. 2 )<br />

Abschn. 2<br />

Abschn. 3<br />

Abschn. 4<br />

Abschn. 5<br />

1 ) um v.T. 2 )<br />

1 ) um v.T. 2 )<br />

1 ) um v.T. 2 )<br />

1 ) um v.T. 2 )<br />

Auf das Angebot Lohngleitklausel, bei dem im Änderungssatz auch andere als lohn- <strong>und</strong> gehaltsbezogene Anteile<br />

enthalten sind, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.<br />

1)<br />

2)<br />

vom Auftraggeber einzusetzen<br />

vom Bieter einzusetzen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 2


EFB-LV LGl 316<br />

VERTRAGSBEDINGUNGEN LOHNGLEITKLAUSEL<br />

1 Mehr- oder Minderaufwendungen <strong>des</strong> Auftragnehmers für Löhne <strong>und</strong> Gehälter werden nur erstattet, wenn<br />

sich der maßgebende Lohn durch Änderungen der Tarife oder bei einem tariflosen Zustand durch Änderungen<br />

aufgr<strong>und</strong> von orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen erhöht oder vermindert hat.<br />

Maßgebender Lohn ist der Gesamttarifst<strong>und</strong>enlohn (Tarifst<strong>und</strong>enlohn <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>zuschlag) <strong>des</strong> Spezialbaufacharbeiters<br />

gemäß Lohngruppe 4 (West), wenn der Auftraggeber im „Angebot Lohngleitklausel“ nichts<br />

anderes angegeben hat.<br />

Mehr- oder Minderaufwendungen aufgr<strong>und</strong> solcher Tarifverträge, die am Tag vor Ablauf der Angebotsfrist<br />

abgeschlossen waren (Unterzeichnung <strong>des</strong> Tarifvertrages durch die Tarifpartner), werden nicht erstattet; das<br />

Gleiche gilt für Betriebsvereinbarungen bei einem tariflosen Zustand.<br />

2 Bei Änderung <strong>des</strong> maßgebenden Lohns um jeweils 1 Cent/St<strong>und</strong>e wird die Vergütung für die nach dem<br />

Wirksamwerden der Änderung zu erbringenden Leistungen um den im „Angebot Lohngleitklausel“ vereinbarten<br />

Änderungssatz erhöht oder vermindert.<br />

Satz 1 findet auf Nachträge insoweit keine Anwendung, als in deren Preisen Lohnänderungen bereits berücksichtigt<br />

sind.<br />

Durch die Änderung der Vergütung sind alle unmittelbaren <strong>und</strong> mittelbaren Mehr- oder Minderaufwendungen<br />

einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen oder tariflichen Sozialaufwendungen entstehen,<br />

abgegolten.<br />

Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art <strong>und</strong> Umfang der Leistungen ändern.<br />

Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, so gelten die im Angebot Lohngleitklausel vorgesehenen<br />

Änderungssätze, wenn nicht aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Nebenangebots andere Vereinbarungen getroffen worden sind.<br />

3 Der Wert der bis zum Tage der Änderung <strong>des</strong> maßgebenden Lohns erbrachten Leistungen (Leistungsstand)<br />

ist unverzüglich durch ein gemeinsames Aufmaß oder auf andere geeignete Weise – zumin<strong>des</strong>t mit dem<br />

Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung – festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt<br />

auf der <strong>Bau</strong>stelle oder in Werk- oder sonstigen Betriebsstätten – ggf. auch nur teilweise – erbrachten<br />

Leistungen zu berücksichtigen.<br />

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen <strong>und</strong> alle zur<br />

Prüfung <strong>des</strong> Leistungsstan<strong>des</strong> erforderlichen Nachweise zu erbringen.<br />

4 Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen,<br />

die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die <strong>Bau</strong>ausführung nicht<br />

angemessen gefördert hat.<br />

5 Von dem nach den Nrn. 3 bis 5 ermittelten Mehr- oder Minderbetrag wird nur der über 0,5 v.H. der Abrechnungssumme<br />

(Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell<strong>und</strong><br />

Selbstbeteiligungsklausel).<br />

Dabei sind der Mehr- oder Minderbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgr<strong>und</strong> von<br />

Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen.<br />

Ein Mehr- oder Minderbetrag kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- <strong>und</strong> Selbstbeteiligungsbetrag<br />

überschritten ist; bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5 v.H. der Auftragssumme<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 2


EFB-NU 317a<br />

317a<br />

(Verzeichnis d. Nachunternehmerleistungen<br />

zu Nr. 5.1 <strong>des</strong> Angebotsschreibens)<br />

Bieter Vergabenummer Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

1. Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe:<br />

Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.<br />

2. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist<br />

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art <strong>und</strong> Umfang der durch<br />

Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen mit den dazu gehörenden Ordnungszahlen (OZ) der<br />

Leistungsbeschreibung <strong>und</strong> auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:<br />

Nachunternehmer 1:<br />

OZ<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

Beschreibung der Teilleistungen<br />

Nachunternehmer 2:<br />

OZ<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

Beschreibung der Teilleistungen<br />

Nachunternehmer 3:<br />

OZ<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

Beschreibung der Teilleistungen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 2


EFB-NU 317a<br />

317a<br />

(Verzeichnis d. Nachunternehmerleistungen<br />

zu Nr. 5.1 <strong>des</strong> Angebotsschreibens)<br />

Nachunternehmer 4:<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

OZ<br />

Beschreibung der Teilleistungen<br />

Nachunternehmer 5:<br />

OZ<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

Beschreibung der Teilleistungen<br />

Nachunternehmer 6:<br />

OZ<br />

(Name, wenn verlangt)<br />

Beschreibung der Teilleistungen<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 2


EFB StGl 319<br />

(Stoffpreisgleitklausel Stahl)<br />

Stoffpreisgleitklausel Stahl<br />

1 Anwendungsbereich<br />

Die Klausel gilt nur für die Stoffe, die im „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel Stahl“ genannt sind.<br />

Sie gilt insoweit auch für die Abrechnung von Nachträgen.<br />

Mehr- oder Minderaufwendungen werden nach den folgenden Regelungen abgerechnet.<br />

2 Allgemeines<br />

2.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber über die Verwendung der Stoffe nach Nr. 1 prüfbare<br />

Aufzeichnungen vorzulegen, wenn Mehr- oder Minderaufwendungen abzurechnen sind. Aus den<br />

Aufzeichnungen muss die Menge <strong>des</strong> Stoffes <strong>und</strong> der Zeitpunkt <strong>des</strong> Einbaus bzw. der Verwendung<br />

hervorgehen. Soweit in der Position (OZ) als Abrechnungseinheit nicht „Tonne (t)“ oder „Kilogramm (kg)"<br />

ausgewiesen ist, muss der Auftragnehmer das Gewicht bei der Abrechnung nachweisen.<br />

2.2 Der Ermittlung der Mehr- oder Minderaufwendungen werden nur die <strong>Bau</strong>stoffmengen zugr<strong>und</strong>e gelegt, für<br />

deren Verwendung nach dem Vertrag eine Vergütung zu gewähren ist.<br />

Bei vereinbarter Pauschalierung oder Limitierung der Vergütung werden die tatsächlich eingebauten<br />

<strong>Bau</strong>stoffmengen der Ermittlung der Mehr- oder Minderaufwendungen zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Mehr- oder Minderaufwendungen bei den für die <strong>Bau</strong>stelleneinrichtung sowie für <strong>Bau</strong>behelfe verwendeten<br />

Stoffen bleiben unberücksichtigt.<br />

Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet; vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen,<br />

die dadurch entstanden sind, dass der Auftragnehmer<br />

- Vertragsfristen überschritten,<br />

- die <strong>Bau</strong>ausführung nicht angemessen gefördert<br />

hat.<br />

2.3 An den ermittelten Aufwendungen wird der Auftragnehmer beteiligt, seine Selbstbeteiligung beträgt 10 v.H. der<br />

Mehraufwendungen, min<strong>des</strong>tens aber 0,5 v.H. der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt<br />

erbrachte Leistung bzw. für den/die Abschnitt€/Titel, der/die von der Nennung von Ordnungsziffern im<br />

Verzeichnis betroffen ist/sind). Für die Berechnung <strong>des</strong> Selbstbehalts zugr<strong>und</strong>e zu legen sind der Mehrbetrag<br />

ohne Umsatzsteuer sowie die Abrechnungssumme ohne die aufgr<strong>und</strong> von Gleitklauseln zu erstattenden<br />

Beträge <strong>und</strong> ohne Umsatzsteuer.<br />

Ein Mehr- oder Minderbetrag kann erst geltend gemacht werden, wenn der Selbstbeteiligungsbetrag<br />

überschritten ist; bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5 v.H. der Auftragssumme für die<br />

insgesamt zu erbringende Leistung bzw. für den/die Abschnitt/e)/Titel, der/die von der Nennung von<br />

Ordnungsziffern im Verzeichnis betroffen ist/sind, zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

2.4 Bei Stoffpreissenkungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ersparten (=Minder-) Aufwendungen von<br />

seinem Vergütungsanspruch abzusetzen. Er ist berechtigt, 10 v.H. der ersparten Aufwendungen, min<strong>des</strong>tens<br />

aber 0,5 v.H. der Abrechnungssumme (vgl. Nr. 2.3) einzubehalten.<br />

2.5 Sind sowohl Mehraufwendungen als auch Minderaufwendungen zu erstatten, so werden diese getrennt<br />

ermittelt <strong>und</strong> gegeneinander aufgerechnet; auf die sich ergebende Differenz wird Nr. 2.3 bzw. 2.4 angewendet.<br />

3 Abrechnung<br />

3.1 Der Auftraggeber setzt im Einheitlichen Formblatt- EFB-StGL-319 einen „Marktpreis“ (Gr<strong>und</strong>preis zuzüglich<br />

ggf. <strong>des</strong> Abmessungsaufpreises, <strong>des</strong> Güteaufpreises <strong>und</strong> <strong>des</strong> Schrottpreiszuschlages, jedoch ohne etwaige<br />

Lieferanten- <strong>und</strong> Transportzuschläge) für die jeweilige Stahlart zum Zeitpunkt der Versendung der Angebotsunterlagen<br />

(Monat / Jahr) als Nettopreis in Euro / Tonne fest.<br />

3.2 Der Preis zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Einbaus bzw. der Verwendung wird ermittelt aus dem vorgegebenen „Marktpreis“<br />

(3.1) multipliziert mit dem Quotienten der Preisindizes (Monat / Jahr) der Erzeugerpreise gewerblicher<br />

Produkte (GP) <strong>des</strong> Statistischen Bun<strong>des</strong>amtes vom Tag <strong>des</strong> Einbaus bzw. der Verwendung <strong>und</strong> dem vom<br />

Auftraggeber unter Nr.3.1 genannten Zeitpunkt, veröffentlicht in der Fachserie 17, Reihe 2 unter der<br />

entsprechenden GP-Nummer.<br />

3.3 Mehr- oder Minderaufwendungen werden errechnet für jeden einzelnen im Verzeichnis genannten Stoff aus<br />

der Differenz <strong>des</strong> „Preises“ vom Tag <strong>des</strong> Einbaus bzw. der Verwendung (Nr. 3.2) <strong>und</strong> <strong>des</strong> vom Auftraggeber<br />

vorgegeben „Marktpreises“ zu dem im Verzeichnis vorgegeben Zeitpunkt (Nr.3.1).<br />

3.4 Die nach Nr. 3.3 errechneten Mehr- oder Minderaufwendungen werden für jede im „Verzeichnis für<br />

Stoffpreisgleitklausel-Stahl“ angegebene OZ <strong>und</strong> der nachgewiesenen Menge (vgl. Nr. 2) unter Berücksichtigung<br />

der Selbstbeteiligung gemäß Nr. 2.3 <strong>und</strong> 2.4 zusätzlich zum Angebotspreis vergütet bzw. von<br />

diesem abgezogen.<br />

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EFB StGl 319<br />

Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel Stahl<br />

Vergabenummer<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

Stoffe<br />

Verwendung<br />

bei OZ<br />

GP-Nummer der<br />

Fachserie 17, Reihe 2<br />

Marktpreis<br />

[Euro / t (netto)]<br />

nach Nr. 3.1 zum<br />

Zeitpunkt:<br />

Abschnitt/Titel<br />

[MM/JJJJ]<br />

1 2 3 4 5<br />

© VHB B<strong>und</strong> - Ausgabe 2002 - Stand 01.11.2006 Seite 2 von 2


EUROPÄISCHE UNION<br />

Veröffentlichung <strong>des</strong> Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union<br />

2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg Fax: (352) 29 29 42 670<br />

E-Mail: mp-ojs@opoce.cec.eu.int Infos & Online-Formulare: http://simap.eu.int<br />

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

Deutschland<br />

Kontaktstelle(n):<br />

Telefon:<br />

Bearbeiter/-in:<br />

E-Mail:<br />

Fax:<br />

Internet-Adresse(n) (falls zutreffend)<br />

Hauptadresse <strong>des</strong> Auftraggebers (URL):<br />

Adresse <strong>des</strong> Beschafferprofils (URL):<br />

Weitere Auskünfte erteilen:<br />

die oben genannten Kontaktstellen<br />

andere Stellen: bitte Anhang A.I ausfüllen<br />

Verdingungs-/Ausschreibungs- <strong>und</strong> ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den<br />

wettbewerblichen Dialog <strong>und</strong> ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:<br />

den oben genannten Kontaktstellen<br />

anderen Stellen: bitte Anhang A.II ausfüllen<br />

Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an:<br />

die oben genannten Kontaktstellen<br />

andere Stellen: bitte Anhang A.III ausfüllen<br />

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)<br />

Ministerium oder sonstige zentral- oder bun<strong>des</strong>staatliche<br />

Allgemeine öffentliche Verwaltung<br />

Behörde einschließlich regionaler<br />

oder lokaler Unterabteilungen<br />

Verteidigung<br />

Agentur/Amt auf zentral- oder bun<strong>des</strong>staatlicher Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />

Ebene<br />

Umwelt<br />

Regional- oder Lokalbehörde<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Finanzen<br />

Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene Ges<strong>und</strong>heit<br />

Wohnungswesen <strong>und</strong> kommunale<br />

Einrichtungen<br />

Einrichtung <strong>des</strong> öffentlichen Rechts<br />

Sozialwesen<br />

Europäische Institution/Agentur oder nationale Freizeit, Kultur <strong>und</strong> Religion<br />

Organsiation<br />

Bildung<br />

Sonstiges (bitte angeben):<br />

Sonstiges (bitte angeben):<br />

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Ja Nein<br />

1 von 10


ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND<br />

II.1) BESCHREIBUNG<br />

II.1.1) Bezeichnung <strong>des</strong> Auftrags durch den Auftraggeber<br />

II.1.2) Art <strong>des</strong> Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung<br />

(Bitte nur eine Kategorie - <strong>Bau</strong>leistung, Lieferung oder Dienstleistung - auswählen, <strong>und</strong> zwar die, die<br />

dem Auftrags- oder Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht)<br />

(a) <strong>Bau</strong>leistung<br />

Ausführung<br />

(b) Lieferung<br />

Kauf<br />

(c) Dienstleistung<br />

Dienstleistungskategorie:Nr.<br />

Planung <strong>und</strong> Ausführung<br />

Erbringung einer <strong>Bau</strong>leistung,<br />

gleichgültig mit<br />

welchen Mitteln, gemäß<br />

den vom öffentlichen<br />

Auftraggeber genannten<br />

Erfordernissen<br />

Hauptausführungsort<br />

Leasing<br />

Miete<br />

Mietkauf<br />

Eine Kombination davon<br />

Hauptlieferort<br />

Sind Sie mit der Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung für die<br />

Dienstleistungskategorien 17 bis<br />

27 (s. Anhang C) einverstanden?<br />

Ja Nein<br />

Hauptort der Dienstleistung<br />

NUTS-Code<br />

<br />

NUTS-Code<br />

<br />

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung<br />

Öffentlicher Auftrag<br />

Aufbau eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS)<br />

Abschluss einer Rahmenvereinbarung<br />

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls zutreffend)<br />

NUTS-Code<br />

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern<br />

Zahl oder, falls zutreffend, Höchstzahl <br />

der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten<br />

Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren oder Monaten <br />

Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:<br />

<br />

Rahmenvereinbarung mit einem<br />

einzigen Wirtschaftsteilnehmer<br />

Geschätzter Gesamtwert <strong>des</strong> Auftrags über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (falls<br />

zutreffend; in Zahlen):<br />

Geschätzter Wert ohne MwSt.: Währung: €<br />

ODER Spanne von bis Währung: €<br />

Periodizität <strong>und</strong> Wert der zu vergebenden Aufträge (falls möglich):<br />

2 von 10


II.1.5) Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Auftrags oder Beschaffungsvorhabens<br />

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)<br />

Hauptteil<br />

Hauptgegenstand<br />

Ergänzende Gegenstände<br />

...-<br />

...-<br />

...-<br />

...-<br />

...-<br />

Zusatzteil (falls zutreffend)<br />

- -<br />

- -<br />

- -<br />

- -<br />

- -<br />

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja Nein<br />

II.1.8) Aufteilung in Lose Ja Nein<br />

(Verwenden Sie für Angaben zu den Losen Anhang B, <strong>und</strong> zwar ein Formular pro Los)<br />

Wenn ja, sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden (bitte nur ein Kästchen ankreuzen):<br />

nur ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose<br />

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja Nein<br />

3 von 10


II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS<br />

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich aller Lose <strong>und</strong> Optionen, falls zutreffend)<br />

Falls bekannt,<br />

geschätzter Wert der <strong>Bau</strong>leistungen ohne MwSt. (in Zahlen) Währung: €<br />

oder Spanne von bis Währung: €<br />

II.2.2) Optionen (falls zutreffend): Ja Nein<br />

Wenn ja, Beschreibung der Optionen:<br />

Falls bekannt: voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:<br />

in Monaten oder Tagen (ab Auftragsvergabe)<br />

Zahl der möglichen Verlängerungen (falls zutreffend): <br />

Falls bekannt: voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeverträge bei verlängerbaren Liefer- oder<br />

Dienstleistungsaufträgen:<br />

in Monaten oder Tagen (ab Auftragsvergabe)<br />

oder Spanne: von bis <br />

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG<br />

Dauer in Monaten oder Tagen (ab Auftragsvergabe)<br />

oder Beginn: // (tt/mm/jjjj)<br />

Ende: // (tt/mm/jjjj)<br />

4 von 10


ABSCHNITT III: RECHTLICHE; WIRTSCHAFTLICHE; FINANZIELLE UND TECHNISCHE<br />

INFORMATIONEN<br />

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG<br />

III.1.1) Geforderte Kautionen <strong>und</strong> Sicherheiten (falls zutreffend)<br />

siehe Vergabeunterlagen<br />

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- <strong>und</strong> Zahlungsbedingungen bzw. verweis auf die<br />

maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)<br />

siehe Vergabeunterlagen<br />

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)<br />

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung (falls zutreffend)<br />

Ja<br />

Wenn ja, Darlegung der besonderen Bedingungen<br />

Nein<br />

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

III.2.1) Persönliche Lage <strong>des</strong> Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der<br />

Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister<br />

Angaben <strong>und</strong> Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:<br />

5 von 10


III.2.2) Wirtschaftliche <strong>und</strong> finanzielle Leistungsfähigkeit<br />

Angaben <strong>und</strong> Formalitäten, die erforderlich sind,<br />

um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:<br />

Möglicherweise geforderte Min<strong>des</strong>tstandards (falls<br />

zutreffend):<br />

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit<br />

Angaben <strong>und</strong> Formalitäten, die erforderlich sind,<br />

um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:<br />

Möglicherweise geforderte Min<strong>des</strong>tstandards (falls<br />

zutreffend):<br />

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge (falls zutreffend): Ja Nein<br />

Der Auftrag ist geschützten Werkstätten vorbehalten.<br />

Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt.<br />

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE<br />

III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten<br />

Ja Nein<br />

Wenn ja, Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift<br />

III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen <strong>und</strong> die berufliche Qualifikation der Personen<br />

angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen<br />

Ja Nein<br />

6 von 10


ABSCHNTT IV: VERFAHREN<br />

IV.1) VERFAHRENSART<br />

IV.1.1) Verfahrensart<br />

Offenes Verfahren<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Beschleunigtes Nichtoffenes Verfahren<br />

Gründe für die Wahl <strong>des</strong> beschleunigten<br />

Verfahrens:<br />

Verhandlungsverfahren<br />

Beschleunigtes Verhandlungsverfahren<br />

Bewerber sind bereits ausgewählt worden<br />

Ja Nein<br />

Wenn ja, bitte Namen <strong>und</strong> Anschriften der bereits<br />

ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer in Abschnitt<br />

VI.3) Sonstige Informationen angeben<br />

Gründe für die Wahl <strong>des</strong> beschleunigten<br />

Verfahrens:<br />

Wettbewerblicher Dialog<br />

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw.<br />

Teilnahme aufgefordert werden (nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher<br />

Dialog)<br />

Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer <br />

ODER geplante Min<strong>des</strong>tzahl <strong>und</strong>, falls zutreffend, Höchstzahl <br />

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:<br />

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. <strong>des</strong><br />

Dialogs (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog)<br />

Abwicklung <strong>des</strong> Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung er<br />

Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja Nein<br />

7 von 10


IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN<br />

IV.2.1) Zuschlagskriterien (bitte Zutreffen<strong>des</strong> ankreuzen)<br />

Niedrigster Preis<br />

oder<br />

Wirtschaftlich günstigstes Angebot<br />

in Bezug auf:<br />

die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten mit ihrer Gewichtung angegeben<br />

werden bzw. in absteigender Reihenfolge ihrer Wichtigkeit, wenn eine Gewichtung<br />

nachweislich nicht möglich ist)<br />

die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur<br />

Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen<br />

Dialog aufgeführt sind<br />

Kriterien<br />

Gewichtung<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Ja Nein<br />

Wenn ja, zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion (falls zutreffend)<br />

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN<br />

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber (falls zutreffend)<br />

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen <strong>des</strong>selben Auftrags Ja Nein<br />

Wenn ja,<br />

Vorinformation<br />

Bekanntmachung über ein Beschafferprofil<br />

Bekanntmachungsnummer im ABl: /S- vom // (tt/mm/jjjj)<br />

Sonstige frühere Bekanntmachungen (falls zutreffend)<br />

Bekanntmachungsnummer im ABl: /S- vom // (tt/mm/jjjj)<br />

Bekanntmachungsnummer im ABl: /S- vom // (tt/mm/jjjj)<br />

8 von 10


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- <strong>und</strong> ergänzenden<br />

Unterlagen (ausgenommen bei einem DBS) bzw. der Beschreibung (bei einem wettbewerblichen<br />

Dialog)<br />

Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen<br />

Tag: // (tt/mm/jjjj)<br />

Uhrzeit:<br />

Die Unterlagen sind kostenpflichtig Ja Nein<br />

Wenn ja, Preis (in Zahlen): Währung: €<br />

Zahlungsbedingungen <strong>und</strong> -weise:<br />

Zahlungsweise: Banküberweisung<br />

Empfänger:<br />

BLZ, Geldinstitut:<br />

Kontonummer:<br />

Verwendungszweck:<br />

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar <strong>und</strong> Sie erhalten keine Unterlagen.<br />

IBAN:<br />

BIC-Code:<br />

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn<br />

- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,<br />

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse)<br />

bei der in Abschnitt I bzw. Anhang A genannten Stelle angefordert wurden,<br />

- das Entgelt auf dem Konto <strong>des</strong> Empfängers eingegangen ist.<br />

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />

Bei Anforderung der Vergabeunterlagen über die elektronische Vergabeplattform<br />

erhoben.<br />

wird kein Entgelt<br />

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge<br />

Tag: // (tt/mm/jjjj)<br />

Uhrzeit:<br />

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an<br />

ausgewählte Bewerber (falls bekannt) (bei nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren <strong>und</strong><br />

beim wettbewerblichen Dialog)<br />

Tag: // (tt/mm/jjjj)<br />

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können<br />

ES CS DA DE ET EL EN FR IT LV LT HU MT NL PL PT SK SL FI SV<br />

Sonstige:<br />

IV.3.7) Bindefrist <strong>des</strong> Angebots (bei offenen Verfahren)<br />

Bis: // (tt/mm/jjjj)<br />

ODER Frist in Monaten oder Tagen (ab Schlusstermin für den Eingang der<br />

Angebote)<br />

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote<br />

Tag: // (tt/mm/jjjj)<br />

Uhrzeit:<br />

Ort (falls zutreffend): siehe Abschnitt I bzw. Anhang A<br />

Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen (falls zutreffend) Ja<br />

Nein<br />

9 von 10


ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN<br />

VI.1) DAUERAUFTRAG (falls zutreffend) Ja Nein<br />

Wenn ja, voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:<br />

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS<br />

GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Ja Nein<br />

Wenn ja, geben Sie an, um welche Vorhaben <strong>und</strong>/oder Programme es sich handelt<br />

VI.3)SONSTIGE INFORMATIONEN (falls zutreffend)<br />

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN<br />

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

Deutschland<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

Fax:<br />

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (falls zutreffend)<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

Fax:<br />

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte Abschnitt VI.4.2 ODER ggf. Abschnitt VI.4.3 ausfüllen)<br />

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:<br />

VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

Deutschland<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

Fax:<br />

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: // (tt/mm/jjjj)<br />

10 von 10


ANHANG A<br />

SONSTIGE ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN<br />

I) ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN, BEI DENEN AUSKÜNFTE ERHÄLTLICH SIND<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

Kontaktstelle(n):<br />

Zu Händen von<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

II) ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN, BEI DENEN VERDINGUNGS-/AUSSCHREIBUNGS-<br />

UND ERGÄNZENDE UNTERLAGEN ERHÄLTLICH SIND (EINSCHLIESSLICH UNTERLAGEN FÜR<br />

DEN WETTBEWERBLICHEN DIALOG UND DYNAMISCHES BESCHAFFUNGSSYSTEM)<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

Kontaktstelle(n):<br />

Zu Händen von<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

III) ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN, AN DIE ANGEBOTE/TEILNAHMEANTRÄGE ZU<br />

SENDEN SIND<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

Kontaktstelle(n):<br />

Zu Händen von<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

Internet-Adresse (URL):<br />

1 von 1


EUROPÄISCHE UNION<br />

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BEKANNTMACHUNG<br />

ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE<br />

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

Deutschland<br />

Kontaktstelle(n):<br />

Telefon:<br />

Bearbeiter/-in:<br />

E-Mail:<br />

Fax:<br />

Internet-Adresse(n) (falls zutreffend)<br />

Hauptadresse <strong>des</strong> Auftraggebers (URL):<br />

Adresse <strong>des</strong> Beschafferprofils (URL):<br />

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)<br />

Ministerium oder sonstige zentral- oder bun<strong>des</strong>staatliche<br />

Behörde einschließlich regionaler oder<br />

Allgemeine öffentliche Verwaltung<br />

lokaler Unterabteilungen<br />

Verteidigung<br />

Agentur/Amt auf zentral- oder bun<strong>des</strong>staatlicher<br />

Ebene<br />

Regional- oder Lokalbehörde<br />

Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene<br />

Einrichtung <strong>des</strong> öffentlichen Rechts<br />

Europäische Institution/Agentur oder nationale<br />

Organsiation<br />

Sonstiges (bitte angeben):<br />

Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />

Umwelt<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Finanzen<br />

Ges<strong>und</strong>heit<br />

Wohnungswesen <strong>und</strong> kommunale<br />

Einrichtungen<br />

Sozialwesen<br />

Freizeit, Kultur <strong>und</strong> Religion<br />

Bildung<br />

Sonstiges (bitte angeben):<br />

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Ja Nein<br />

1 von 6


ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND<br />

II.1) BESCHREIBUNG<br />

II.1.1) Bezeichnung <strong>des</strong> Auftrags durch den Auftraggeber<br />

II.1.2) Art <strong>des</strong> Auftrags <strong>und</strong> Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der Dienstleistung (Bitte nur<br />

eine Kategorie - <strong>Bau</strong>leistung, Lieferung oder Dienstleistung - auswählen, <strong>und</strong> zwar die, die dem<br />

Auftrags- oder Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht)<br />

(a) <strong>Bau</strong>leistung<br />

Ausführung<br />

(b) Lieferung<br />

Kauf<br />

(c) Dienstleistung<br />

Dienstleistungskategorie:Nr.<br />

Planung <strong>und</strong> Ausführung<br />

Erbringung einer <strong>Bau</strong>leistung,<br />

gleichgültig mit<br />

welchen Mitteln, gemäß<br />

den vom öffentlichen<br />

Auftraggeber genannten<br />

Erfordernissen<br />

Hauptausführungsort<br />

Leasing<br />

Miete<br />

Mietkauf<br />

eine Kombination davon<br />

Hauptlieferort<br />

Sind Sie mit der Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung für die<br />

Dienstleistungskategorien 17 bis<br />

27 (s. Anhang C) einverstanden?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Hauptort der Dienstleistung<br />

NUTS-Code<br />

<br />

NUTS-Code<br />

<br />

NUTS-Code<br />

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung (falls zutreffend)<br />

Abschluss einer Rahmenvereinbarung<br />

Aufträge auf der Gr<strong>und</strong>lage eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS)<br />

II.1.4) Kurze Beschreibung das Auftrags oder Beschaffungsvorhabens<br />

<br />

II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)<br />

Hauptteil<br />

Hauptgegenstand<br />

Ergänzende Gegenstände<br />

...-<br />

...-<br />

...-<br />

...-<br />

...-<br />

Zusatzteil (falls zutreffend)<br />

- -<br />

- -<br />

- -<br />

- -<br />

- -<br />

II.1.6) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA) Ja Nein<br />

2 von 6


II.2) ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS<br />

II.2.1) Endgültiger Gesamtwert <strong>des</strong> Auftrags (in Zahlen) (Bitte<br />

nur den endgültigen Gesamtwert <strong>des</strong> Auftrags, einschließlich aller<br />

Aufträge, Lose <strong>und</strong> Optionen, angeben; Angaben zu den<br />

einzelnen Aufträgen machen Sie bitte in Abschnitt V:<br />

Auftragsvergabe)<br />

Wert Währung: €<br />

oder niedrigstes Angebot<br />

/höchstes Angebot<br />

das berücksichtigt wurde Währung: €<br />

ohne<br />

MwSt.<br />

einschließlich<br />

MwSt.<br />

bei<br />

bei<br />

MwSt.-Satz<br />

(%)<br />

,<br />

,<br />

ABSCHNITT IV: VERFAHREN<br />

IV.1) VERFAHRENSART<br />

IV.1.1) Verfahrensart<br />

Offenes Verfahren<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum<br />

Wettbewerb<br />

Beschleunigtes Verhandlungsverfahren<br />

Beschleunigtes Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum<br />

Wettbewerb<br />

Wettbewerblicher Dialog<br />

Begründung für die Durchführung eines<br />

Verhandlungsverfahrens ohne Veröffentlichung<br />

einer Bekanntmachung: bitte Anhang<br />

D ausfüllen<br />

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN<br />

IV.2.1) Zuschlagskriterien (bitte Zutreffen<strong>des</strong> ankreuzen)<br />

Niedrigster Preis<br />

oder<br />

Wirtschaftlich günstigstes Angebot<br />

in Bezug auf folgende Kriterien:<br />

Kriterien<br />

Gewichtung<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

IV.2.2) Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt Ja Nein<br />

3 von 6


IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN<br />

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber (falls zutreffend)<br />

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung <strong>des</strong>selben Auftrags Ja Nein<br />

Wenn ja (bitte Zutreffen<strong>des</strong> ankreuzen bzw. ausfüllen):<br />

Vorinformation oder Bekanntmachung über ein Beschafferprofil<br />

Bekanntmachungsnummer im ABl: /S- vom // (tt/mm/jjjj)<br />

Auftragsbekanntmachung oder Vereinfachte Bekanntmachung (DBS)<br />

Bekanntmachungsnummer im ABl: /S- vom // (tt/mm/jjjj)<br />

Sonstige frühere Veröffentlichungen<br />

Bekanntmachungsnummer im ABl: /S- vom // (tt/mm/jjjj)<br />

4 von 6


ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE<br />

AUFTRAGS-NR.: <br />

BEZEICHNUNG:<br />

V.1) TAG DER AUFTRAGSVERGABE: // (tt/mm/jjjj)<br />

V.2) ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE: <br />

V.3) NAME UND ANSCHRIFT DES WIRTSCHAFTSTEILNEHMERS, AN DEN DER AUFTRAG<br />

VERGEBEN WURDE<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Internet-Adresse (URL)<br />

Fax:<br />

V.4) ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT (in Zahlen)<br />

Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert (falls<br />

zutreffend)<br />

Wert Währung: €<br />

Endgültiger Gesamtauftragswert<br />

Wert Währung: €<br />

oder niedrigstes Angebot<br />

/höchstes Angebot<br />

das berücksichtigt wurde Währung: €<br />

ohne<br />

MwSt.<br />

einschließlich<br />

MwSt.<br />

bei<br />

bei<br />

bei<br />

MwSt.-Satz<br />

(%)<br />

,<br />

,<br />

,<br />

Bei jährlichem oder monatlichem Wert bitte Anzahl der Jahre ODER Monate angeben<br />

V.5) ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN Ja Nein<br />

Wenn ja, bitte geben Sie den Wert oder Anteil <strong>des</strong> Auftrags an, der an Dritte vergeben werden dürfte<br />

(in Zahlen):<br />

Wert ohne MwSt. Währung: € Anteil: , (%) unbekannt<br />

Kurze Beschreibung <strong>des</strong> Wertes/Anteils <strong>des</strong> Auftrags, der an Subunternehmer vergeben<br />

werden kann (falls bekannt)<br />

(Verwenden Sie diesen Vordruck in beliebiger Anzahl)<br />

5 von 6


ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN<br />

VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS<br />

GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Ja Nein<br />

Wenn ja, geben Sie an, um welche Vorhaben <strong>und</strong>/oder Programme es sich handelt:<br />

VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN (falls zutreffend)<br />

VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN<br />

VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

Deutschland<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Internet-Adresse (URL)<br />

Fax:<br />

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (falls zutreffend)<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Internet-Adresse (URL)<br />

Fax:<br />

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte Abschnitt VI.3.2 ODER ggf. Abschnitt VI.3.3 ausfüllen)<br />

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:<br />

VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind<br />

Offizielle Bezeichnung:<br />

Postanschrift:<br />

Ort: Postleitzahl: Land:<br />

Deutschland<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Internet-Adresse (URL)<br />

Fax:<br />

VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: // (tt/mm/jjjj)<br />

6 von 6


ANHANG D<br />

Bekanntmachung Über Vergebene Aufträge<br />

Gründe Für Die Wahl Des Verhandlungsverfahrens Ohne Vorherige Bekanntmachung<br />

Die Gründe für die Wahl <strong>des</strong> Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung müssen den<br />

Bestimmungen der einschlägigen Artikel der Richtlinie 200/18/EG entsprechen.<br />

(bitte Zutreffen<strong>des</strong> ankreuzen)<br />

a) Keine oder keine geeigneten Angebote nach einem:<br />

- offenen Verfahren<br />

- nichtoffenen Verfahren<br />

b) Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten<br />

Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder<br />

Entwicklungszwecke hergestellt (nur bei Lieferaufträgen)<br />

c) Die <strong>Bau</strong>leistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können nur von einem bestimmten<br />

Bieter ausgeführt werden, <strong>und</strong> zwar aus<br />

- technischen Gründen<br />

- künstlerischen Gründen<br />

- aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten<br />

d) Es liegt eine zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die der<br />

Auftraggeber nicht voraussehen konnte <strong>und</strong> die den strengen Bedingungen der<br />

Richtlinie genügen<br />

e) Es handelt sich um zusätzliche <strong>Bau</strong>leistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren<br />

Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt<br />

f) Es handelt sich um neue <strong>Bau</strong>leistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung<br />

gleichartiger <strong>Bau</strong>- oder Dienstleistungen bestehen <strong>und</strong> die gemäß den strengen<br />

Vorschriften der Richtlinie vergeben werden<br />

g) Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder einen der<br />

Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird<br />

h) Es handelt sich um die Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert <strong>und</strong><br />

gekauft werden<br />

i) Die Waren werden zu besonders vorteilhaften Bedingungen erworben:<br />

- bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen,<br />

- bei Insolvenz-/Konkursverwaltern oder Liquidatoren im Rahmen eines Insolvenz-<br />

/Konkurs-, Vergleichs- oder Ausgleichsverfahrens oder eines gleichartigen<br />

Verfahrens;<br />

j) alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nichtoffenes Verfahren<br />

oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß<br />

oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die<br />

die Eignungskriterien erfüllten.<br />

1 von 1


EFB-BekÖ 348.Ö<br />

(Bekanntmachung Öffentl. Ausschreibung)<br />

<strong>Bau</strong>aufträge - Öffentliche Ausschreibung<br />

Bekanntmachung Staatsanzeiger<br />

Vergabenummer<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Fax<br />

Internet<br />

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />

Vergabenummer<br />

c) Art <strong>des</strong> Auftrags<br />

Ausführung von <strong>Bau</strong>leistungen<br />

Planung u. Ausführung von <strong>Bau</strong>leistungen<br />

<strong>Bau</strong>leistungen durch Dritte<br />

d) Ort der Ausführung<br />

e) Art <strong>und</strong> Umfang, allgemeine Merkmale<br />

allgemeine Merkmale der baulichen Anlage<br />

Art der Leistung<br />

Umfang der Leistung<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 2


EFB-BekÖ 348.Ö<br />

f) Aufteilung in Lose nein<br />

Ja, Angebote sind möglich nur für ein Los, für ein oder mehrere Lose, für alle Lose.<br />

g) Erbringen von Planungsleistungen nein ja<br />

Zweck der baulichen Anlage<br />

Zweck der <strong>Bau</strong>leistung<br />

h) Ausführungsfrist<br />

Monate<br />

Kalendertage<br />

Beginn der Ausführungsfrist<br />

Ende der Ausführungsfrist<br />

i) Anforderung der Vergabeunterlagen<br />

j) Entgelt für die Vergabeunterlagen<br />

Höhe <strong>des</strong> Entgeltes €<br />

Zahlungsweise Banküberweisung<br />

Empfänger<br />

Kontonummer<br />

BLZ, Geldinstitut<br />

Verwendungszweck<br />

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar <strong>und</strong> Sie erhalten keine Unterlagen.<br />

IBAN<br />

BIC-Code<br />

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn<br />

- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,<br />

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse)<br />

bei der in Abschnitt i) genannten Stelle angefordert wurden,<br />

- das Entgelt auf dem Konto <strong>des</strong> Empfängers eingegangen ist.<br />

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />

Bei Anforderung der Vergabeunterlagen über eine elektronische Vergabeplattform wird kein Entgelt erhoben.<br />

o) Angebotseröffnung am um Uhr<br />

Ort<br />

t) Ablauf der Zuschlags- <strong>und</strong> Bindefrist<br />

v) Sonstige Angaben:<br />

Auskünfte zum Verfahren <strong>und</strong> zum technischen Inhalt erteilt<br />

Nachprüfung behaupteter Verstöße<br />

Nachprüfungsstelle (§ 31 VOB/A)<br />

Vergabeprüfstelle (§ 103 GWB)<br />

Vergabekammer (§ 104 GWB)<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 2


EFB-Bek T 348.T<br />

(Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb)<br />

<strong>Bau</strong>aufträge – Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung VOB/A<br />

Bekanntmachung Staatsanzeiger<br />

Vergabenummer<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Fax<br />

Internet<br />

b) Vergabeverfahren Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Beschränkter Ausschreibung<br />

Vergabenummer<br />

d) Ort der Ausführung<br />

e) Art <strong>und</strong> Umfang, allgemeine Merkmale<br />

allgemeine Merkmale der baulichen Anlage<br />

Art der Leistung<br />

Umfang der Leistung<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 2


EFB-Bek T 348.T<br />

f) Aufteilung in Lose nein<br />

Ja, Angebote sind möglich nur für ein Los, für ein oder mehrere Lose, für alle Lose<br />

g) Erbringen von Planungsleistungen nein ja<br />

Zweck der baulichen Anlage<br />

Zweck der <strong>Bau</strong>leistung<br />

h) Ausführungsfrist<br />

Monate<br />

Kalendertage<br />

Beginn der Ausführungsfrist<br />

Ende der Ausführungsfrist<br />

j) Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am<br />

k) Anschrift, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind<br />

p) geforderte Eignungsnachweise<br />

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Fachk<strong>und</strong>e, Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Zuverlässigkeit<br />

Angaben zu machen gemäß VOB/A § 8 Nr. 3(1) Buchstabe<br />

a,<br />

b,<br />

c,<br />

d,<br />

e,<br />

f.<br />

Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 <strong>des</strong> Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />

<strong>und</strong> illegalen Beschäftigung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit dem Antrag auf Teilnahme<br />

vorzulegen.<br />

Der Auszug (Original oder Kopie) darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige<br />

Bescheinigung ihres Herkunftslan<strong>des</strong> vorzulegen.<br />

r) sonstige Angaben:<br />

Auskünfte zum Verfahren <strong>und</strong> zum technischen Inhalt erteilt<br />

Nachprüfung behaupteter Verstöße<br />

Nachprüfungsstelle (§ 31 VOB/A)<br />

Vergabekammer (§ 104 GWB)<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 2


EFB-Verg A 351.A<br />

Vergabestelle<br />

Vergabevermerk - Entscheidung Bekanntmachung Angebotsanforderung<br />

Az / AVA-Nummer . Vergabenummer .<br />

. Datum .<br />

. Bearbeiter / Tel. .<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

Vergabeart<br />

EVM 211/211EG<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Internationales Ausschreibungsverfahren<br />

(ICB)<br />

Offenes Verfahren<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb<br />

Freihändige Vergabe<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Verhandlungsverfahren<br />

Lose<br />

EVM 211 Nr.5.1<br />

nein ja, Fachlose ja, Teillose<br />

Nebenangebote<br />

EVM 211 Nr.5.2<br />

zugelassen<br />

nicht zugelassen<br />

Begründung zur Wahl der Vergabeart / Abweichung von der Fachlosvergabe , GU- bzw. Pauschalvergabe, Leistungsprogramm / Ausschluss<br />

oder Eingrenzung von Nebenangeboten<br />

Haushalt<br />

Kosten<br />

HHST<br />

LgKNr<br />

verfügbare Mittel / VE €<br />

noch nicht geb<strong>und</strong>ene, genehmigte Kosten €<br />

für Vergabe in Kostenkontrolle vorgesehen / noch verfügbar €<br />

geschätzte Vergabesumme €<br />

Termine<br />

EVM 211/211EG<br />

Fristen<br />

EVM 214<br />

Eröffnungs-/Einreichungstermin<br />

Ablauf der Zuschlagsfrist<br />

Ausführungsbeginn<br />

Ausführungsende<br />

Entscheidungsvorschlag Anlage: EFB-Firm 1 EFB-Firm 2<br />

. einverstanden (mit den ersichtlichen Änderungen)<br />

. nicht einverstanden<br />

. .<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 2


EFB-Verg A 351.A<br />

lfd. FNR/ Firmenname <strong>und</strong> Anschrift Datum Bemerkung zur Eignungsprüfung Veranlassung<br />

Nr. Nat.Kz<br />

1 2 3 4 5 6<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 2 von 2


EFB-Firm 1 352<br />

Vergabevermerk - Firmenliste Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung<br />

Vergabenummer<br />

Blatt<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

zulässige Frist zwischen Anforderung <strong>und</strong> Versand der Verdingungsunterlagen:<br />

beanspruchte Frist zwischen Anforderung <strong>und</strong> Versand der Verdingungsunterlagen:<br />

Anzahl Bewerber postalisch: Anzahl Bewerber elektronisch: ;<br />

geforderter Betrag gemäß § 20 VOB/A: € Gesamtbetrag: €<br />

Kalendertage<br />

Kalendertage<br />

Lfd. FNR/ Firmenname <strong>und</strong> Anschrift Eingang Betrag Versand Diff. Angebot EFB Abs 2 wegen<br />

Nr. Nat.Kz Anford. be- Verdin-<br />

Anf./ vom<br />

Verd.- zahlt gungsun-<br />

Ver-<br />

unterlageschluss<br />

terlagen sand<br />

Aus-<br />

Nichteignung<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

ja<br />

elektr.<br />

Bewerber<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


EFB-Firm 2 353<br />

Vergabevermerk - Firmenliste - alle Verfahren<br />

(ausgenommen Öffentliche Ausschreibung <strong>und</strong> Offenes Verfahren)<br />

Vergabenummer<br />

Blatt<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

Bewerbungsfrist . Kalendertage bis: .<br />

Frist für den Versand der Unterlagen . Kalendertage Versand: .<br />

Angebotseröffnung .<br />

Ablauf der Zuschlagsfrist .<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

FNR/<br />

Nat.Kz<br />

Firmenname <strong>und</strong> Anschrift<br />

Eingang der<br />

Bewerbung<br />

EFB Abs. 3 Auf-<br />

wegen forde-<br />

rung<br />

Nicht-<br />

zu zu<br />

eig-<br />

nung Bewer<br />

viele spät<br />

ber<br />

Angebot vom<br />

EFB<br />

Abs 2<br />

wegen<br />

Ausschluss<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


EFB-Verg B 351.B<br />

Vergabevermerk - Entscheidung über den Zuschlag<br />

Az / AVA-Nummer . Vergabenummer .<br />

. Datum .<br />

. Bearbeiter / Tel. .<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

Der Gesamtauftrag Der Auftrag für Los .<br />

soll der Firma .<br />

auf das Hauptangebot vom . auf das Nebenangebot vom .<br />

erteilt werden.<br />

Ausschlaggebend für den Vorschlag ist der Preis. sind die nachstehenden Kriterien:<br />

Begründung zum Vergabevorschlag, wenn für den Vergabevorschlag nicht der Preis sondern andere Kriterien maßgebend sind.<br />

Eignung <strong>des</strong> Bieters, Nachweise gem. EVM 211/211EG Nr. 3 bzw. § 8 VOB/A<br />

Die Eignung <strong>des</strong> Bieters wird bestätigt.<br />

Der Bieter ist Bevorzugter Bewerber (vgl. Anlage).<br />

Die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zur Eignung liegen vor.<br />

Auf die Vorlage folgender Nachweise<br />

wurde verzichtet, weil<br />

Auftragssumme - voraussichtliche Abrechnungssumme - Wertungssumme<br />

Angebotssumme € Auftragssumme €<br />

Preisnachlass . v. H. € Sonstiges (siehe Beiblatt) €<br />

Nettobetrag € vorauss. Abrechnungssumme €<br />

Umsatzsteuer . v.H. € weitere Kosten (z.B. Wartung) €<br />

Auftragssumme € Wertungssumme €<br />

geschätzte Vergabesumme € für Auftrag verfügbar €<br />

Ablauf der Zuschlagsfrist<br />

Information gemäß § 13 VgV:<br />

(vgl. Ri zu § 27a VOB/A)<br />

Aufgabe bei der Post am:<br />

frühester Termin der Auftragserteilung am:<br />

Vergabevorschlag Anlage: EFB-Firm 4<br />

. einverstanden (mit den ersichtlichen Änderungen)<br />

. nicht einverstanden<br />

. .<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


EFB-Firm 3 354<br />

Vergabevermerk - Firmenliste Auskunftserteilung Offenes Verfahren<br />

Vergabenummer<br />

Blatt<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

zulässige Frist zwischen Beantwortung Anfrage <strong>und</strong> Angebotseröffnung<br />

beanspruchte Frist zwischen Beantwortung Anfrage <strong>und</strong> Angebotseröffnung<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

FNR/<br />

Nat.Kz<br />

Firmenname <strong>und</strong> Anschrift<br />

Anfragedatum<br />

Anfrage<br />

Beantwortung<br />

Angebotseröffnung<br />

Diff.<br />

Kal.<br />

tage<br />

Stichpunkt zur<br />

Anfrage<br />

0 1 2 3 4 5 6 7<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


EFB-Firm 4 355<br />

Vergabevermerk - Wertungsübersicht<br />

Vergabenummer<br />

Blatt<br />

Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

Angebot<br />

Nr.<br />

Firmen-<br />

Nummer<br />

Wertungssumme Nichtber. ausschlaggebend für Vorschlag zur<br />

wegen unangemessen<br />

Auftragserteilung Nichtberücksichtigung<br />

Nebenangebot hohem Preis andere Kriterien Preis andere Kriterien<br />

€ Preis<br />

Hauptangebot<br />

€<br />

niedrigem<br />

Preis<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

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EFB-Verg C 351.C<br />

Vergabevermerk – Entscheidung über Aufhebung / Einstellung <strong>des</strong> Vergabeverfahrens<br />

Az / AVA-Nummer . Vergabenummer .<br />

. Datum .<br />

. Bearbeiter / Tel. .<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Leistung<br />

Vorschlag<br />

Die Ausschreibung ist aufzuheben aufgr<strong>und</strong><br />

§ 26 Nr. 1a VOB/A<br />

§ 26 Nr. 1b VOB/A<br />

§ 26 Nr. 1c VOB/A, schwerwiegende Gründe sind:<br />

Die Freihändige Vergabe ist einzustellen.<br />

Begründung<br />

Das Verhandlungsverfahren ist einzustellen.<br />

Begründung<br />

Die Ausschreibung wird beendet nach § 122 GWB.<br />

Entscheidungsvorschlag<br />

. einverstanden (mit den ersichtlichen Änderungen)<br />

. nicht einverstanden<br />

. .<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


EFB-Verd 1 356.1<br />

Verdingungsverhandlung - Niederschrift<br />

Vergabenummer<br />

Datum, Uhrzeit<br />

Vergabegr<strong>und</strong>lage<br />

Maßnahme<br />

VOB/A<br />

VOL/A<br />

Vergabeart<br />

Leistung<br />

Anzahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen (aus Firmenliste übertragen):<br />

Anzahl der bis zum um Uhr eingegangenen Angebote (gekennzeichnete Umschläge<br />

Die Umschläge wurden mit Datum <strong>und</strong> Uhrzeit versehen, in der Reihenfolge der Firmenliste für die<br />

Angebotsanforderung mit Angebotsnummern gekennzeichnet. Sie wurden zur Eröffnung zugelassen.<br />

Die Öffnung <strong>des</strong> ersten Angebotes erfolgte um:<br />

Die Verdingungsunterlagen, Begleitschreiben <strong>und</strong> andere wesentliche Teile wurden gekennzeichnet.<br />

Anzahl der Briefumschläge deren Verschluss versehrt war (Eintrag in EFB-Verd 4):<br />

Anzahl der während der Verhandlung verspätet eingegangenen Angebote (Eintrag in EFB-Verd 4):<br />

Anzahl der bei der Verhandlung anwesenden Bieter oder Bevollmächtigten, die sich als solche ausgewiesen<br />

hatten:<br />

Die Niederschrift über die Verdingungsverhandlung wurde verlesen: Ja Nein<br />

Bieter oder Bevollmächtigte:<br />

Die Niederschrift wurde als richtig anerkannt:<br />

Folgende Einwendungen sind erhoben worden:<br />

Die Verhandlung wurde geschlossen um:<br />

Uhr<br />

Unterschrift <strong>des</strong> Verhandlungsleiters<br />

Unterschrift <strong>des</strong> weiteren Vertreters <strong>des</strong> Auftraggebers gemäß § 22 Nr. 4 (3) VOL/A<br />

Anlagen:<br />

EFB-Verd 2,<br />

EFB-Verd 3,<br />

Verdingungsverhandlung Blatt bis Blatt Verdingungsverhandlung Blatt bis Blatt<br />

EFB-Verd 4,<br />

Verdingungsverhandlung Blatt<br />

bis Blatt<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


EFB-Verd 2 356.2<br />

Verdingungsverhandlung - Auflistung Angebote<br />

rechnerisch geprüfte Angebotssummen<br />

Maßnahme<br />

Datum, Uhrzeit<br />

eingetragen am<br />

Vergabenummer/Blatt<br />

Bearbeiter<br />

Leistung<br />

Ang.<br />

Nr.<br />

Firmen-Nr. Firmenname, Wohnort<br />

Nat. Kz.<br />

Angebots<br />

schreiben<br />

vom<br />

Angebotssumme<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft<br />

€<br />

Anzahl<br />

Nebenangebote<br />

Begleitschreiben<br />

vom<br />

Nach<br />

lass<br />

v.H.<br />

Nachtrag<br />

EFB Verd 4<br />

Datum/Uhrzeit<br />

© VHB B<strong>und</strong> – Ausgabe 2002 – Stand 01.11.2006 Seite 1 von 1


EFB-Verd 3 356.3<br />

Verdingungsverhandlung - Auflistung Lose<br />

rechnerisch geprüfte Angebotssummen<br />

Maßnahme<br />

Datum, Uhrzeit<br />

eingetragen am<br />

Vergabenummer/Blatt<br />

Bearbeiter<br />

Leistung<br />

Ang.<br />

Nr.<br />

Firmen-Nr.<br />

Nat. Kz.<br />

Angebotssumme<br />

Los 1<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft<br />

€<br />

Nachlass v.H.<br />

Angebotssumme<br />

Los 2<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft<br />

€<br />

Nachlass v.H.<br />

Angebotssumme<br />

Los 3<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft<br />

€<br />

Nachlass v.H.<br />

Angebotssumme<br />

Los 4<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft<br />

€<br />

Nachlass v.H.<br />

Angebotssumme<br />

Los 5<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft<br />

€<br />

Nachlass v.H.<br />

Angebotssumme<br />

Los 6<br />

Angebotssumme<br />

rechn. geprüft<br />

€<br />

Nachlass v.H.<br />

Nachlass<br />

v.H.<br />

Gesamtleistung<br />

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EFB-Verd 4 356.4<br />

Verdingungsverhandlung - Besonderheiten<br />

Maßnahme<br />

Datum, Uhrzeit<br />

Vergabenummer/Blatt<br />

Leistung<br />

Ang. Firmen-Nr. Ver- Angebot verspätet eingegangen Begründung <strong>des</strong><br />

Nr. Nat. Kz. schluss Eingang: Fall Fall § 22 Nr. 6 (2) Nachtr.<br />

verspäteten Eingangs<br />

war Datum § 22 § 22 Bieter be- Verd 2/<br />

versehrt<br />

Uhrzeit Nr. 5 Nr. 6 nachrichtigt Verd 3<br />

am<br />

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<strong>Arbeitshilfe</strong><br />

(Angebotsprüfung)<br />

Angebotsprüfung<br />

Bieter<br />

Vergabenummer Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

Angebotsprüfung<br />

Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote nach Abschnitt 2.4 HVA B-StB für das Hauptangebot <strong>des</strong> Bieters:<br />

Anzahl der eingereichten Nebenangebote<br />

1. Allgemeines<br />

Feststellungen:<br />

2. Formale Prüfung<br />

Feststellungen:<br />

3. Rechnerische Prüfung<br />

3.1 Feststellungen:<br />

3.2 Nachgerechnete Angebotsendsumme <strong>des</strong> Hauptangebotes: Euro<br />

4. Prüfung der Qualifikation<br />

Feststellungen:<br />

5. Festlegung aufgr<strong>und</strong> der formalen Prüfung<br />

Das Angebot wird aufgr<strong>und</strong> der formalen Prüfung ausgeschlossen; der Bieter ist nach Muster 2.4 – 2<br />

zu verständigen.<br />

Das Angebot wird weiter geprüft.<br />

(Datum/Unterschrift)<br />

6. Festlegung aus der weiteren Prüfung<br />

Das Angebot hat in der Bieterliste der Hauptangebote den Platz Nr. .<br />

Preislich günstigere Nebenangebote liegen vor*) / nicht vor*)<br />

Das Angebot kommt nicht in die engere Wahl; der Bieter ist nach Muster 2.4 – 2 zu verständigen.<br />

Der Bieter ist nicht* ) qualifiziert; der Bieter ist nach Muster 2.4 – 2 zu verständigen.<br />

Das Angebot kommt in die engere Wahl.<br />

(Datum/Unterschrift)<br />

*) Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen<br />

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<strong>Arbeitshilfe</strong><br />

(Erste Durchsicht Angebote)<br />

Erste Durchsicht der Angebote<br />

Bieter<br />

Vergabenummer Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

Nr. Prüfungspunkte ja nein Feststellungen (Bemerkungen)<br />

1 2 3 4 5<br />

1 Angebotsunterlagen so wie vom Bieter angegeben<br />

vorhanden (Kontrolle, Anlagenverzeichnis<br />

<strong>des</strong> Angebotsschreibens <strong>und</strong> Titelblatt der Leistungsbeschreibung)<br />

2 gesondertes Anschreiben vorhanden <br />

3 selbst gefertigte Kurzfassung vorhanden <br />

4 Unterschrift auf Angebotsschreiben (wenn nein,<br />

im Angebotsschreiben eindeutig kenntlich machen)<br />

5 Preisnachlässe im Angebotsschreiben abgegeben<br />

<strong>und</strong> in Niederschrift vermerkt<br />

6 Preisnachlässe an anderer Stelle <br />

7 Preise zweifelsfrei angegeben (geänderte bzw.<br />

nicht zweifelsfrei angegebene Preise so wie erkannt<br />

im Angebot eindeutig kenntlich machen)<br />

8 Änderungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen<br />

(auch doppelte bzw. fehlende Seiten),<br />

wenn ja Angabe der Änderung<br />

9 Anzahl der Nebenangebote im Angebotsschreiben<br />

angegeben (Anzahl ) <strong>und</strong> in Niederschrift<br />

vermerkt<br />

10 Weitere Nebenangebote (Anzahl: ) <br />

11 Sonstige Feststellungen (z. B. Minuspreis) <br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Feststellungen wurde Folgen<strong>des</strong> veranlasst<br />

Datum, Uhrzeit<br />

Unterschrift<br />

. .<br />

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Nachprüfungsverfahren<br />

Auftraggeber / Aktenzeichen<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong><br />

(Nachprüfungsverfahren)<br />

Vergabenummer Datum<br />

<strong>Bau</strong>maßnahme<br />

Angebot für<br />

Bis zur Öffnung der Angebote<br />

Vergabekammer<br />

Rüge <strong>Bau</strong>amt am<br />

Gegenstand der Rüge<br />

Aufforderung Vergabekammer zur<br />

Vorlage der Vergabeunterlagen<br />

Entscheidung Vergabekammer<br />

Veranlassung <strong>Bau</strong>amt<br />

OLG<br />

Antragsteller<br />

Gegenstand <strong>des</strong> Antrags<br />

Verhandlung<br />

Entscheidung OLG<br />

Veranlassung <strong>Bau</strong>amt<br />

Nach Öffnung der Angebote<br />

Vergabekammer<br />

Antragsteller<br />

Rüge <strong>Bau</strong>amt a<br />

Gegenstand der Rüge<br />

Aufforderung Vergabekammer zur<br />

Vorlage der Vergabeunterlagen<br />

Entscheidung Vergabekammer<br />

Veranlassung <strong>Bau</strong>amt<br />

OLG<br />

Antragsteller<br />

Gegenstand <strong>des</strong> Antrags<br />

Verhandlung<br />

Entscheidung OLG<br />

Veranlassung <strong>Bau</strong>amt<br />

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Diese Unterlage stammt aus dem Internetangebot <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministerium für<br />

<strong>Verkehr</strong>, <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> Stadtentwicklung (BMVBS).<br />

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter<br />

http://www.bmvbs.de/impressum

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