Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...
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liert wird,<br />
3. der Sicherheitsbehälter, sofern dieser nicht pl<strong>an</strong>gemäß geöffnet ist. Ist der Sicherheitsbehälter<br />
pl<strong>an</strong>gemäß geöffnet, so ist sicherzustellen, dass die Barrierenfunktion des Sicherheitsbehälters<br />
bei Ereignissen mit Freisetzungen von radioaktiven Stoffen innerhalb<br />
des Sicherheitsbehälters rechtzeitig im erforderlichen Umf<strong>an</strong>g wiederhergestellt<br />
werden k<strong>an</strong>n.<br />
b) bei der H<strong>an</strong>dhabung und Lagerung von Brennelementen:<br />
1. die Brennstabhüllrohre (abgesehen von ereignisspezifisch postulierten Hüllrohrschäden)<br />
sowie<br />
2. der Sicherheitsbehälter, sofern dieser nicht pl<strong>an</strong>gemäß geöffnet ist. Ist der Sicherheitsbehälter<br />
pl<strong>an</strong>gemäß geöffnet, so ist sicherzustellen, dass die Barrierenfunktion des Sicherheitsbehälters<br />
bei Ereignissen mit Freisetzungen von radioaktiven Stoffen innerhalb<br />
des Sicherheitsbehälters rechtzeitig im erforderlichen Umf<strong>an</strong>g wieder hergestellt<br />
werden k<strong>an</strong>n.<br />
Werden bestrahlte Brennelemente außerhalb des Sicherheitsbehälters geh<strong>an</strong>dhabt<br />
oder gelagert, so ist das Fehlen dieser Barriere durch Rückhaltefunktionen zu kompensieren.<br />
Die Erfüllung der radiologischen Sicherheitsziele im Hinblick auf radioaktive Stoffe <strong>an</strong> <strong>an</strong>deren<br />
Stellen der Anlage ist in allen Betriebsphasen durch Rückhaltefunktionen sicherzustellen.<br />
2.2 (5) Auf der Sicherheitsebene 4a sind im Hinblick auf den Reaktorkern folgende Barrieren wirksam<br />
zu halten:<br />
1. die Brennstabhüllrohre in dem für die Einhaltung der hier geltenden Nachweisziele erforderlichen<br />
Umf<strong>an</strong>g,<br />
2. die Druckführende Umschließung,<br />
3. der Sicherheitsbehälter.<br />
2.2 (6) Auf der Sicherheitsebene 4b ist durch die gepl<strong>an</strong>ten Maßnahmen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes<br />
neben den Rückhaltefunktionen für das Aktivitätsinventar des Reaktorkerns<br />
− bei Ereignisabläufen mit Umgehung des Sicherheitsbehälters die Integrität der Brennstabhüllrohre<br />
und<br />
− <strong>an</strong>sonsten die Funktion des Sicherheitsbehälters<br />
aufrecht zu erhalten.<br />
Für den Einschluss der radioaktiven Stoffe in bestrahlten, gelagerten Brennelementen ist auf<br />
der Sicherheitsebene 4b die Integrität mindestens einer Barriere zu gewährleisten. Werden<br />
bestrahlte Brennelemente außerhalb des Sicherheitsbehälters geh<strong>an</strong>dhabt oder gelagert, so<br />
ist das Fehlen dieser Barriere durch Rückhaltefunktionen zu kompensieren (siehe Nummer<br />
2.2 (4)).<br />
2.2 (7) Auf der Sicherheitsebene 4c sind mitigative Maßnahmen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes<br />
vorzusehen, mit denen bei Unfällen mit schweren Brennelementschäden die Integrität<br />
des Sicherheitsbehälters so l<strong>an</strong>ge wie möglich erhalten wird, die Freisetzungen radioaktiver<br />
Stoffe in die Umgebung so weit wie möglich vermieden werden und ein l<strong>an</strong>gfristig kontrollierbarer<br />
Anlagenzust<strong>an</strong>d erreicht werden k<strong>an</strong>n.<br />
Im Falle der Lagerung bestrahlter Brennelemente im Brennelementlagerbecken außerhalb<br />
des Sicherheitsbehälters sind mitigative Maßnahmen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes<br />
vorzusehen, mit denen die Integrität der umgebenden baulichen Hülle so l<strong>an</strong>ge wie möglich<br />
erhalten und Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung so weit wie möglich vermieden<br />
werden.<br />
2.3 Schutzzielkonzept<br />
2.3 (1) Mit den gemäß der Nummer 2.1 (3a) vorgesehenen Maßnahmen und Einrichtungen sind für<br />
die auf den jeweiligen Sicherheitsebenen geltenden Anforderungen die folgenden Schutzziele<br />
zu erfüllen:<br />
a) Kontrolle der Reaktivität,<br />
b) Kühlung der Brennelemente und<br />
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